Mobilitätsanzeiger: Häufig gestellte Fragen
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- Christina Krämer
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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION MEMO Brüssel, 10. Januar 2014 Mobilitätsanzeiger: Häufig gestellte Fragen (siehe auch IP/14/09) Was ist der Mobilitätsanzeiger? Der Mobilitätsanzeiger bietet einen ersten Überblick darüber, was die Mitgliedstaaten unternehmen, um Studierende dazu zu ermutigen und dabei zu unterstützen, einen Teil ihres Studiums oder ihrer Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Mit dem heute veröffentlichten Bericht Towards a mobility scoreboard: conditions for learning abroad in Europe wird der Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2011 Jugend in Bewegung die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern 1 entsprochen. Die Mitgliedstaaten hatten zugesagt, die Lernmobilität zu fördern, Hindernisse aus dem Weg zu räumen und die Europäische Kommission bei der Entwicklung eines Instruments zur Fortschrittsbeobachtung zu unterstützen. Der Bericht ist das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, die das Eurydice-Netz in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und einer mit Experten aus den Mitgliedstaaten besetzten Beratergruppe durchgeführt hat. Darin werden Indikatoren definiert, die die Ziele der Ratsempfehlung widerspiegeln. Im Anzeiger werden anhand dieser Indikatoren fünf Bereiche unter die Lupe genommen: Information und Orientierungshilfe; Fremdsprachenunterricht; Übertragbarkeit von staatlichen Studienbeihilfen/Stipendien und Darlehen; Anerkennung der Lernergebnisse und Unterstützung der Mobilität von sozial benachteiligten Studierenden. Alle Bereiche werden in der gleichen Form dargestellt, mit Karten, die die wichtigsten Faktoren oder Variablen zeigen, und einer Reihe von Indikatoren, in denen die verschiedenen Variablen zu Kategorien zusammengefasst sind. Vorbild für diese Indikatoren ist die im Bologna-Umsetzungsbericht 2012 verwendete Bewertungskarte. 2 Welche Länder werden im Mobilitätsanzeiger erfasst? Der Mobilitätsanzeiger erstreckt sich auf die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, die Türkei, Liechtenstein und Norwegen. Für die Schweiz sind keine Daten verfügbar. Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (FYROM), Montenegro und Serbien werden in dem Bericht nicht behandelt, da sie sich dem Eurydice-Netz erst 2013 nach dem Start des Projektes angeschlossen haben. 1 Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 Jugend in Bewegung die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern, ABl. C 199 vom MEMO/14/7
2 Wie und wann wurden die Informationen für den Anzeiger erhoben? Die Informationen wurden anhand eines von Eurydice, den Mitgliedstaaten und der Kommission erarbeiteten Fragebogens von nationalen Eurydice-Informationsstellen geliefert. Die Daten wurden zwischen Sommer 2012 und Sommer 2013 erhoben und überprüft. Das Eurydice-Netz bietet Informationen und Analysen zu europäischen Bildungssystemen und Formen der Bildungspolitik. Es besteht aus 40 nationalen Informationsstellen in 36 Ländern (EU-Mitgliedstaaten, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Montenegro, Serbien, Türkei, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz). Geleitet und koordiniert wird das Netz von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) in Brüssel, die auch die Studien ausarbeitet und verschiedene Online-Ressourcen bereitstellt. 3 Wie sind die Indikatoren des Anzeigers entwickelt worden? Das folgende Beispiel soll verdeutlichen, wie der Anzeiger entwickelt wurde. Einer der untersuchten Faktoren ist die Übertragbarkeit von Studienbeihilfen/Stipendien und Darlehen zur Erleichterung der Lernmobilität junger Menschen. Im Bericht werden zwei Hauptelemente betrachtet: der Anteil der Studierenden, die staatliche Unterstützung in Form von Studienbeihilfen/Stipendien und/oder Darlehen erhalten, und die Übertragbarkeit von Darlehen und Studienbeihilfen/Stipendien, d.h. die Möglichkeit für die Studierenden, diese ins Ausland mitzunehmen. Die erste nachstehende Karten-Grafik gibt Auskunft über den Anteil der Studierenden, die eine Studienbeihilfe/ein Stipendium erhalten, d. h. staatliche finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Sie bezieht sich auf Bachelor- und Masterstudierende ( 1. und 2. Zyklus ) insgesamt, wobei zwischen vier Kategorien je nach Umfang der staatlichen Unterstützung unterschieden wird. Das ist insofern wichtig, als die Übertragbarkeit kein signifikanter Faktor der Mobilitätsförderung ist, falls nur ein verschwindend geringer Anteil der Studierenden eine solche öffentliche Förderung erhält
3 Karte 1: Anteil der Studierenden, die eine staatliche Studienbeihilfe/ein staatliches Stipendium erhalten, 1. und 2. Zyklus, 2011/ % % % % Keine Studienbeihilfen/Stipendien Keine Daten Quelle: Eurydice Auf der zweiten Karte werden die wichtigsten Übertragbarkeitsmerkmale für Studienbeihilfen/Stipendien dargestellt. Es wird unterschieden zwischen Leistungspunkte- Übertragbarkeit (Übertragbarkeit für kurzfristige Leistungspunkte-Mobilität) und Abschluss-Übertragbarkeit (Übertragbarkeit für den Erwerb eines Abschlusses im Ausland). Ferner sind Beschränkungen der Übertragbarkeit berücksichtigt worden. 4 4 Bei diesen Beschränkungen handelt es sich beispielsweise um die geografische Begrenzung der Übertragbarkeit (z. B. Übertragbarkeit nur innerhalb des EWR), Beschränkungen der Dauer des Auslandsaufenthaltes oder die Anforderung, dass Vollzeit studiert wird. Die stärkste Einschränkung ist die Beschränkung der Übertragbarkeit auf den Fall, dass im Heimatland kein gleichwertiger Studiengang angeboten wird. 3
4 Karte 2: Übertragbarkeit von Studienbeihilfen/Stipendien, 2011/12 Leistungspunkte- und Abschluss-Übertragbarkeit Nur Leistungspunkte- Übertragbarkeit Keine Übertragbarkeit Zusatzanforderungen für Übertragbarkeit Keine Studienbeihilfen/Stipendien Keine Daten Quelle: Eurydice Daten zu denselben Merkmalen wurden auch für staatlich bezuschusste Darlehenssysteme erhoben. Anschließend wurden die Informationen in einen zusammengesetzten Indikator umgewandelt und mit Hilfe eines Farbschemas veranschaulicht, bei dem Grün für volle Übertragbarkeit und Rot für fehlende Übertragbarkeit oder einen sehr geringen Umfang der Beihilfen/Stipendien (weniger als 10% der Studierenden) steht. Zwischen Grün und Rot sind drei Zwischenkategorien angesiedelt. Der Unterschied zwischen Grün und Hellgrün ist dadurch begründet, dass Beschränkungen bei der Wahl des Landes oder der Dauer des Auslandsaufenthaltes usw. die Übertragbarkeit von Studienbeihilfen/Stipendien und/oder Darlehen einschränken und somit eine Mobilitätsbarriere aufrichten. Eine zweite Annahme besagt, dass Länder, die die Übertragbarkeit auf einen kurzen Studienzeitraum (Leistungspunkte-Mobilität) beschränken, restriktiver sind als diejenigen, die die Übertragbarkeit auch für einen vollständigen Studiengang im Ausland (Abschluss-Mobilität) gewähren. Gelbe Länder gewähren die Abschluss-Übertragbarkeit entweder von Studienbeihilfen/Stipendien oder von Darlehen, aber nicht für alle Fördermaßnahmen für Studierende. Länder der Orange - Gruppe gewähren nur Leistungspunkte-Übertragbarkeit. 4
5 Indikator: Übertragbarkeit von Studienbeihilfen/Stipendien und staatlich bezuschussten Darlehen, 2011/12 Länder BE de, BE nl, CY, LU, SI, FI, SE, IS, LI DK, DE, IE, NL, NO FI, FR, HU ES, IT, LV, AT, PL, PT, UK BE fr, BG, CZ, EL, HR, LT, MT, RO, SK Beschreibung der Kategorien Volle Übertragbarkeit der verfügbaren Fördermaßnahmen für Studierende Studienbeihilfen/Stipendien und/oder Darlehen für Leistungspunkte- und Abschluss- Mobilität. Gleichwertige Anforderungen für staatliche Studienbeihilfen/Stipendien und/oder Darlehen im Heimatland und im Ausland. Übertragbarkeit der verfügbaren Fördermaßnahmen für Studierende Studienbeihilfen/Stipendien und/oder Darlehen für Leistungspunkte- und Abschluss- Mobilität, jedoch mit einigen Einschränkungen. Leistungspunkte-Übertragbarkeit für alle verfügbaren Fördermaßnahmen Studienbeihilfen/Stipendien und/oder Darlehen mit oder ohne Beschränkungen. Abschluss-Übertragbarkeit entweder von Studienbeihilfen/Stipendien oder von Darlehen, aber nicht von beidem. Leistungspunkte-Übertragbarkeit für alle verfügbaren Fördermaßnahmen Studienbeihilfen/Stipendien und/oder Darlehen mit oder ohne Beschränkungen. Keine Leistungspunkte-Übertragbarkeit. Keine Übertragbarkeit: staatliche Studienbeihilfen/Stipendien und/oder Darlehen werden nur gewährt, wenn im Heimatland studiert wird, oder in Ausnahmefällen (kein gleichwertiger Studiengang im Heimatland). ODER CH, TR nicht verfügbar. Quelle: Eurydice. Keine signifikante Unterstützung von Studierenden, die übertragbar sein könnte (weniger als 10 % der Studierenden erhalten potenziell übertragbare Förderung). Gibt es einen Gesamtanzeiger, der alle Dimensionen erfasst? Da die verschiedenen Indikatoren, die der Anzeiger umfasst, nicht zwangsläufig den gleichen Wert haben, gibt es keine Gesamtrangfolge für die Mobilitätspolitik. Die nachstehende Tabelle liefert jedoch eine Zusammenfassung der Leistungen der Länder in den verschiedenen im Anzeiger behandelten Bereichen: Ausgezeichnet Sehr stark Stark Befriedigend Schwach Sehr schwach 5
6 Gesamtübersicht Indikatoren Indikator 1 Indikator 2 Indikator 3 Indikator 4 Indikator 5 EU- Mitgliedstaaten Information und Orientierungshilfe zu Fragen der Lernmobilität Vorbereitung auf die Lernmobilität Fremdsprachenkenntnisse Übertragbarkeit staatlicher Studienbeihilfen/Stipendien und staatlich bezuschusster Darlehen Anerkennung der Lernergebnisse Förderung der Mobilität von sozial benachteiligten Studierenden BE(fr) BE(de) BE(nl) BG CZ DK DE EE IE EL ES FR HR IT CY LT LV LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK-ENG UK-WLS UK-NIR UK-SCT Drittstaaten IS LI NO TR keine Angaben 6
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