1. Teilnehmende Wettbewerbsklassen (gem. FAI Sporting Code, Teil 3 und SWO 2.1) - Standard-Klasse - 18m-Klasse - Offene-Klasse

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1 Ausführungsbestimmungen Internationaler Bayreuth Wettbewerb 2018 Bayerische Segelflugmeisterschaft 2018 Qualifikationswettbewerb zur Deutschen Segelflugmeisterschaft Teilnehmende Wettbewerbsklassen (gem. FAI Sporting Code, Teil 3 und SWO 2.1) - Standard-Klasse - 18m-Klasse - Offene-Klasse 2. Allgemeines Diese Ausführungsbestimmungen ergänzen die Ausschreibung der BuKo Segelflug des DAeC von November Es gelten die Regelwerke in der Reihenfolge wie im Pkt. 7 der Ausschreibung des DAeC aufgeführt. Evtl. Überarbeitungen von Regelwerken bis Wettbewerbsbeginn ersetzen jeweils die älteren Ausgaben. 2.3 Die Auflagen der DFS, der Genehmigungsbehörden, sowie die des täglichen Briefings sind für die Teilnehmer verbindlich. 2.4 Die eigene Verantwortung des Piloten für sein Flugzeug und sein Verhalten im Luftraum und am Boden bleibt durch die sportlichen und sicherheitsrelevanten Regeln und Vorgaben der Wettbewerbsleitung unberührt. (SWO) 2.5 Insbesondere gilt dies für die Gültigkeit der Papiere, erforderliche Berechtigungen, die Verkehrssicherheit des Gerätes, die Einhaltung der Betriebsgrenzen, die Einhaltung der Klassenmerkmale, die Dokumentation der Wettbewerbsflüge und die Erfüllung aller gesetzlichen und luftrechtlichen Bestimmungen. 2.6 Alle Piloten verpflichten sich durch ihre Teilnahme zu sportlicher Fairness und größtmöglicher gegenseitiger Rücksichtnahme. Der Flugsicherheit (auch anderer Teilnehmer) ist unter allen Umständen Vorrang einzuräumen. 3. Teilnehmer 3.1 Alle Teilnehmer der Qualifikationsmeisterschaften sind automatisch auch Teilnehmer des "Internationalen Bayreuth Wettbewerb 2018". 3.2 Alle Teilnehmer, die Mitglied im Luftsportverband Bayern sind, sind automatisch auch Teilnehmer der "Bayerischen Meisterschaft 2018". 3.3 Es werden keine separaten Wertungen für die Qualifikation bzw. für die Bayerische Wertung berechnet. Zur Ermittlung der Qualifizierungsreihenfolge bzw. der Bayerischen Meister werden jeweils nur die Nicht-Qualifikanten bzw. die "Nicht-Bayern" aus der Gesamtwertung des "Internationalen Bayreuth Wettbewerb 2018" gestrichen. 3.4 Die aktuelle Teilnehmerliste kann auf ScoringStrepla eingesehen werden. (nur informativ) 3.5 Zur Sicherstellung des reibungslosen Start- und Landebetriebs stellt jeder Teilnehmer mindestens einen Helfer für die Zeitdauer der gesamten Meisterschaft. 1 Hinweis: In diesen Ausführungsbestimmungen werden die Begriffe "Pilot" und "Teilnehmer" verwendet. Diese Begriffe stehen synonym für weibliche Teilnehmer. Seite 1 von 10

2 4. Termine 4.1 Meldeschluss für die Qualifikation und Überweisung der Meldegebühr wie im Punkt 4 u.5 der Ausschreibung angegeben. Nachmeldungen zur Qualifikation sind nicht möglich. Lediglich ein Klassenwechsel ist bis zum Eröffnungsbriefing möglich, wenn die Klasse noch freie Kapazitäten hat. (sh. SWO Anlage B, 2.5) 4.2 Alle Online-Anmeldungen müssen beim Ausrichter bis spätestens eingegangen sein. 4.3 Freie Plätze können vom Ausrichter bis zum , Uhr vergeben werden. Eröffnungsbriefing Uhr Tägliches Briefing Uhr Abschluss Abend Uhr Siegerehrung Uhr 4.4 Die Anwesenheit beim Eröffnungsbriefing, den täglichen Briefings und der Siegerehrung ist für alle Teilnehmer verpflichtend. Detaillierte Informationen stellen wir auf der Homepage des Wettbewerbs zum Selbstbriefing bereit. 4.5 Bei evtl. Feldbriefings ist es ausreichend, dass ggfs. in jedes Cockpit ein neuer Aufgabenzettel gelegt wird. 4.6 Im Eröffnungsbriefing werden überwiegend nur die lokalen Regularien erörtert. Es wird vorausgesetzt, dass alle Teilnehmer die allgemeinen Regeln der Segelflugwettbewerbsordnung (SWO) des DAeC und den FAI Sporting Code kennen, berücksichtigen und anwenden. [ ] 4.7 Voraussichtlich ab wird auf der Download-Seite der Wettbewerbshomepage [ ein Self-Briefing veröffentlicht. Die dort veröffentlichten Fakten und Verfahren werden beim Eröffnungsbriefing als bekannt vorausgesetzt und sind damit Teil des Regelwerkes. 5. Gebühren Sämtliche Gebühren - außer der Teilnehmergebühr - werden im Lastschriftverfahren eingezogen. 6. Anmeldung 6.1 Online: Nach Meldeschluss und Überweisung der Meldegebühr wie im Pkt. 5 der Ausschreibung angegeben, erfolgt die Anmeldung bis spätestens über die Wettbewerbshomepage beim Ausrichter. Bitte beachten: Das vollständige Vorliegen der geforderten Dokumente (sh. Wettbewerbshomepage) ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Anmeldung. 6.2 Bei Ankunft am Flugplatz: Seite 2 von 10

3 Jeder Pilot meldet sich bei der "Information" an. Es werden die Papiere und in Stichproben ggf. auch Flugzeuge und Ausrüstung kontrolliert. Wir rechnen damit, dass Piloten auch von der Luftaufsicht des Verkehrslandeplatzes kontrolliert werden Zur Anmeldung bitte mitbringen: - Papiere (Flugzeug und Pilot), sh ggf. noch fehlende Daten (Handynummern, Helfer...) - SEPA-Lastschriftmandat (sofern nicht bereits im Rahmen der Online-Anmeldung erledigt) - beschriftete SD-Karte mit IGC-Files beider Logger (sh. Pkt.8.7) - Flarm-ID 6.3 Wohnwagen und Zelte sind erst nach Einweisung durch die Helfer der LSG Bayreuth auf den Campingplätzen aufzustellen. Zur Vermeidung von Netzüberlastungen gilt gleiches für die Stromanschlüsse. 6.4 Die Transportanhänger werden in Flugplatzmitte, (bevorzugt) östlich und westlich des Peilers aufgestellt, mit Öffnung nach Norden oder Süden (siehe Flugplatzlayout auf der Wettbewerbshomepage). Mindestabstand zum Peiler: 150m. Bitte die Wassertankstellen nicht zuparken. Für elektrisch betriebene Flugzeuge ist der Abstellplatz für den Anhänger (Nähe Peiler) wegen des Stromanschlusses zum Laden mit der Verwaltung abzustimmen. 7. Flugzeuge, Dokumente, Ausrüstung und Lizenzen 7.1 Besonders hingewiesen wird auf den Pkt. 4.2 der SWO: "Die Sorgfaltspflicht für die Verkehrssicherheit des Gerätes, für das Vorhandensein der gesetzlichen und vom Veranstalter geforderten Unterlagen sowie für die Einhaltung der Klassenmerkmale liegt beim Teilnehmer. Fliegen mit nicht zugelassenem Segelflugzeug führt zur Disqualifikation." 7.2 Erforderliche Dokumente, die zur Anmeldung bei Anreise vorgelegt werden müssen, aber auch jederzeit vom Ausrichter oder von Mitarbeitern des Luftamtes bzw. Beauftragten für Luftaufsicht geprüft werden können: - Zulassungspapiere des Flugzeuges - ARC (mindestens gültig bis zum ) - Haftpflichtversicherungsnachweis in gesetzlicher Höhe ohne Ausschluss von Wettbewerbsflügen - Genehmigungsurkunde der Luftfunkstelle - Gültige Lizenz (GPL oder SPL/LAPL(S)) mit gültiger F-Schlepp-Berechtigung (Nachweis über das Flugbuch) - Gültiges Medical - Enthaftungserklärung des Piloten/bei Minderjährigen: des gesetzl. Vertreters; ggf. inkl. Einverständniserklärung des Flugzeughalters (als Download auf der Wettbewerbs-Homepage verfügbar) - Packbuch des/der zugelassenen Rettungsfallschirm(e) - Personalausweis Darüber hinaus: - SD-Karte mit IGC-Files beider Logger (falls Sekundärsystem vorhanden) sowie eines ggf. mitgeführten Gerätes/Instrumentes wenn dieses nicht Primär- oder Sekundärsystem ist. - Gekennzeichnetes Schleppseil (min. 40m), außer Eigenstarter Alle wesentlichen Dokumente stehen auf der Wettbewerbshomepage zum Download bereit. Die Dokumente können am PC vervollständigt und anschließend ausgedruckt und über die Homepage hochgeladen werden. 7.3 An alle Segelflugzeuge und Motorsegler wird die Anforderung bzgl. der Ausrüstung gemäß der Segelflugwettbewerbsordnung des DAeC (SWO 4) gestellt. Seite 3 von 10

4 7.4 Konfigurationsänderungen während des Wettbewerbes sind - außer in der Offenen Klasse (gem. SWO 4.5) - nicht erlaubt. 7.5 Das Mitführen eines sich in Funktion befindenden Kollisionswarngerätes (FLARM oder FLARM-kompatibel) ist Pflicht. (SWO 4.4.1) Der Betrieb von Kollisionswarngeräten (wie z.b. FLARM oder FLARM-kompatibel) muss während des gesamten Fluges sichergestelltwerden. Es ist beabsichtigt, entsprechend SWO 4.4.3, ein Trackingsystem mithilfe der Flarm-ID und dem OGN-Netzwerk einzurichten. 7.6 Zur besseren Erkennbarkeit der Segelflugzeuge im Fluge wird empfohlen die Flugzeuge mit einer Farbmarkierung an den Flügeln zu versehen. 7.7 Jedes Wettbewerbsflugzeug ist entsprechend der Bestimmungen der SWO mit einem gut erkennbaren Wettbewerbskennzeichen zu versehen. Bei einer eventuellen Doppelbelegung der Kennzeichen hat ein beim DAeC registriertes Kennzeichen Vorrang. Dieses Wettbewerbskennzeichen ist zusätzlich am Hänger, auf allen Fahrzeugen, mit denen auf dem Flugfeld gefahren wird und auf Wohnwagen/Zelt anzubringen. 7.8 Da Wendepunkte auch in der Tschechischen Republik liegen und Außenlandungen dort vorkommen können, empfehlen wir die entsprechenden Regeln für eine Fahrt nach Tschechien einzuhalten (z.b. Vignettenpflicht. lt. ADAC sind mitzuführen: alle Papiere für Auto, Hänger und Personen; ein kompletter Satz Ersatzbirnen für Auto und Hänger; grüne Versicherungskarte; Reflektionswesten für alle Sitzplätze innerhalb des Fahrzeugs griffbereit etc.). Wir empfehlen dringend sich mit den länderspezifischen Besonderheiten vertraut zu machen. 8. Dokumentation 8.1 Alle Nachweise der GNSS-Flugrekorder müssen von FAI/IGC-zugelassenen Dokumentationssystemen (alle 3 Level, also ab "badges up to diamonds") kommen. Alle motorisierten Segelflugzeuge müssen über eine in den GNSS-Flugrekorder integrierte Datenaufzeichnung des Antriebes verfügen (ENL im GNSS-FR). Sofern kein eindeutig als solches erkennbares ENL-Signal aufgezeichnet wird, müssen die für Segelflugzeuge mit geringem ENL (Motorlaufgeräusch, z.b. solche mit Elektro- oder Jet-Antrieb) genutzten Systeme die Anforderungen gem. aktuellem Sporting Code, Teil 3, Annex B Kap erfüllen. 8.2 Als Sekundär-System ist nur 1 zusätzlicher IGC-zugelassener GNSS-Flugrekorder zugelassen. Nicht IGC-zugelassene GNSS-Geräte können stattdessen zugelassen werden, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind: - Der Einsatz solcher Geräte setzt voraus, dass diese eine barometrische Flughöhenaufzeichnung besitzen. - Bei Segelflugzeugen mit betriebsbereitem Motor werden zusätzlich entsprechende Antriebsaufzeichnungssysteme gefordert. 8.3 Jeglicher Wechsel der gemeldeten/eingesetzten GNSS-Flugrekorder ist unverzüglich, auf jeden Fall vor dem nächsten Flug dem Leiter der Auswertung zu melden. 8.4 Für die ordnungsgemäße Funktion ist jeder Pilot selbst verantwortlich. Die Aufzeichnungsrate beträgt maximal 4 Sekunden; empfohlen werden - wenn einstellbar - eine Sekunde in Wendepunkt- und Start-/Zielnähe. 8.5 Höhen werden aus den Aufzeichnungen der abgegebenen Flugdateien ausgewertet. Für das Dokumentationssystem wird keine Kalibrierkurve verlangt, kann aber im Falle eines Einspruchs wegen Höhenüberschreitung/ -verletzung gefordert werden. 8.6 Wir bitten die Teilnehmer den IGC-File per GSM/UMTS oder WLAN selbst auf hochzuladen. Dazu sind das Wettbewerbskennzeichen und ein Tages-Passwort erforderlich, das mit der Aufgabenstellung bekannt gegeben wird. Die Meldung hat umgehend, spätestens 45 Minuten nach der Landung, zu erfolgen. 8.7 Alternativ können die ausgelesenen IGC-Files bis spätestens 45 Minuten nach der Landung auf SD-Karte bei der Information abgegeben werden. Für andere Datenträger (z.b. mini- oder micro-sd-karten) stellt der Teilnehmer selbst einen entsprechenden Adapter zur Verwendung als SD-Karte zur Verfügung. Die SD-Karte wird nur akzeptiert, wenn ausschließlich die für den Wertungstag relevanten Daten abgespeichert sind und der originale Seite 4 von 10

5 IGC-Filename nicht verändert worden ist. Die SD-Karte ist deutlich mit dem Wettbewerbskennzeichen zu beschriften. 8.8 Mit der Online-Anmeldung beim Ausrichter ist per Mail an die Auswertung je ein IGC-File des Primär- und Sekundärsystems (bei motorisierten Flugzeugen mit ENL-Schrieb) einzusenden. 8.9 Die Dateien/FR-Logfiles eines Tages dürfen bis zum Ende der Einspruchsfrist für diesen Tag nicht gelöscht werden und sind der Wettbewerbsleitung/Auswertung auf Anforderung zugänglich zu machen Das Sekundär-System kann bei technischen oder Auswerteproblemen herangezogen werden und ersetzt bzw. ergänzt damit das Primärsystem; das nicht IGC-zugelassene BackupSystem nur auf Anforderung der Wettbewerbsleitung Nach einer Außenlandung soll die IGC-Datei sofort nach Rückkehr hochgeladen oder bei der Information oder der Auswertung abgegeben werden. Falls die Büros nicht mehr besetzt sind, hat dies am nächsten Tag zwischen und Uhr zu erfolgen Nach einer Landung am Ziel oder nach Rückkehr von einer Außenlandung ist der Teilnehmer verpflichtet, seine komplette Dokumentation (mit allen Flugdateien des Primär-Systems des Wettbewerbstages) bei der Wettbewerbsleitung bzw. Auswertung abzugeben. 9. Grenzen des Wettbewerbsflugplatzes 9.1 Der Verkehrslandeplatz Bayreuth ist mit einem Sicherheitszaun umgeben. Alle Flächen innerhalb dieses Zaunes definieren den Wettbewerbsflugplatz. 9.2 Ein Flugplatzlayout einschließlich der Anfahrtswege und Zufahrtstore wird auf der Wettbewerbshomepage veröffentlicht. 10. Wettbewerbsgebiet 10.1 Der Wettbewerbsraum ist durch die ICAO-Karten Ausgabe 2018 (Blätter Hannover, Berlin, Frankfurt, Nürnberg, Stuttgart, München) abgedeckt Die Luftraumstruktur der Bundesrepublik Deutschland wird mit der neuesten OpenAir-Datei der DFS definiert, veröffentlicht unter luftraumdaten/. Der relevante Luftraum Tschechiens wird auf der Wettbewerbshomepage zum Download bereitgestellt. Für die Richtigkeit dieser Daten wird keine Haftung übernommen Alle sportlich und rechtlich relevanten Änderungen des Wettbewerbsgebietes und der Luftraumstruktur werden beim täglichen Briefing bekannt gegeben und auf dem Aufgabenblatt ausgedruckt Sämtliche Lufträume, für die Freigaben erforderlich sind, gelten für Wettbewerbsflüge als gesperrt. Ausnahmen werden im Briefing bekannt gegeben. In eine Kontrollzone darf nach Freigabe durch die zuständige Luftaufsicht zum Zweck der Landung eingeflogen werden. Der Luftraum außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland gilt als "gesperrter Luftraum". Ein Einflug wird entsprechend Ziffer der SWO geahndet. Ausgenommen davon sind Lufträume, für die Sonderregelungen/Abkommen bestehen (z.z. für POL, CZE, AUT) oder vereinbart wurden und wenn diese explizit für den jeweiligen Wettbewerb freigegeben wurden. Für die Landesgrenzen gilt die Darstellung in der für die Auswertung genutzten Luftraumdatei. 11. Wertungsflüge 11.1 Folgende Tagesaufgaben können ausgeschrieben werden: - RT (Racing Task): Geschwindigkeitsaufgabe mit festgelegten Wendepunkten - AAT (Assigned Area Task): Geschwindigkeitsaufgabe mit festgelegten Wendegebieten, eine Mindestzeit wird vorgegeben Die Wendepunktliste wird in verschiedenen Formaten auf der Wettbewerbshomepage zum Download zur Verfügung gestellt. Ausgewertet wird mit der Version Strepla Die Beurkundung der Wendepunkte bzw. Wendegebiete erfolgt nach SWO 7.4 Seite 5 von 10

6 12. Startaufbau 12.1 Der Startaufbau erfolgt grundsätzlich vor dem Briefing. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben Der Startaufbau erfolgt auf den Grasflächen in zwei Grids in Dreierreihen. Der zuerst Ankommende stellt sich in die Mitte, so dass die Folgenden die Reihe links und rechts vervollständigen können. Evtl. wird ein drittes Startgrid für die Offene Klasse auf der Asphaltbahn organisiert. Die verschiedenen Verfahren zur Startaufstellung werden im Self-Briefing erläutert. Jeweils am Abend wird in der Briefinghalle die für den nächsten Tag gültige Startaufstellung ausgehängt. Diese kann sich aber bis 08:00 Uhr morgens noch ändern. Letztgültig ist den Anweisungen der Gridmaster ab 08:00 Uhr während der Startaufstellung Folge zu leisten Sollte aufgrund der Wetterverhältnisse das startbereite Feld umgebaut werden, so wechselt die Startreihenfolge im Block, d.h. die erste Reihe wird die letzte Reihe, die zweite die zweitletzte, usw Sofern sich ein Flugzeug zu Startbeginn nicht an seinem Startplatz befindet, wird das Flugzeug am Ende des jeweiligen Startfeldes aufgestellt Kein Flugzeug darf über seinem maximal zugelassenen Abfluggewicht gemäß Betriebshandbuch betrieben werden; als absolute Obergrenzen für die Wettbewerbsklassen gelten die in der SWO 2.1 festgelegten Werte Es wird täglich stichprobenartig mittels Wägungen kontrolliert ob die Klassenmerkmale und Betriebsgrenzen eingehalten werden. Zum Wiegen sind zusätzlich 15 Minuten vor der bekannt gegebenen Startbereitschaftszeit einzukalkulieren. Flugzeug und Pilot(en) werden gewogen; das Flughandbuch ist mitzuführen Am können auf Pilotenwunsch ganztägig Testwägungen durchgeführt werden. Dabei kann auch eine Wägung in Autoschlepp-Konfiguration durchgeführt werden, was das spätere Wiegen wesentlich vereinfacht und beschleunigt. 13. Sprechfunk 13.1 Wegen des Parallelbetriebes auf zwei/drei Startbahnen ("S1" und "S2" und evtl. "Asphalt") erfolgt der komplette Startbetrieb auf "Bayreuth Info" (127,530) "funkstill" und am Boden nur mit Winkzeichen. Ausnahmen: sicherheitsrelevante und organisatorische Meldungen Für den Start bis zum Ausklinken bzw. Motorabstellen sowie für Anflug und Landung (10 km-meldung) ist die Platzfrequenz (neuer Kanal) "Bayreuth Info" (127,530) zu rasten Die Abflugfreigaben werden auf "Bayreuth Wettbewerb" (Frequenz wird spätestens im Eröffnungsbriefing bekanntgegeben) erfolgen, welche auch die Sicherheitsfrequenz für den Wettbewerbsflug darstellt. 14. Startdurchführung 14.1 Es wird im F-Schlepp und Eigenstart gestartet. Die Ausklinkhöhe/Motorabstellhöhe beträgt normalerweise 600m QFE. Änderungen werden im Briefing oder vom Sportleiter per Funk auf "Bayreuth Info" bekannt gegeben Für den F-Schlepp ist ein eigenes, gekennzeichnetes Schleppseil so vorzubereiten, dass ein zügiger Startablauf gewährleistet ist. Die Mannschaft des Piloten klinkt das Segelflugzeug ein und hält die Fläche waagerecht, sobald der Pilot startbereit ist. Die Startmannschaft der LSG Bayreuth klinkt das Schleppseil am Schleppflugzeug ein oder zieht das Seil aus der Einzugsvorrichtung. Falls kein eigenes Schleppseil zur Verfügung steht kann ein solches ggf. bei der LSG Bayreuth (gegen Kaution in Höhe von 200 Euro) ausgeliehen werden. Hierfür steht ein begrenztes Kontingent zur Verfügung. Ein Anspruch auf ein Schleppseil kann hieraus nicht abgeleitet werden Beliebig viele Starts sind möglich, jedoch erst am Ende der im Startvorgang befindlichen Klasse. Über Wiederstartmöglichkeiten nach Fehlstarts entscheidet der Startleiter nach den gegebenen Verhältnissen. Wiederstart nach "Absaufer" am Platz erfolgt am Schluss der im Startvorgang befindlichen Klasse. In begründeten Fällen kann auf Weisung des Sport- oder Startleiters davon abgewichen werden. Bei Unterbrechung des Startvorgangs können "Absaufer einer bereits gestarteten Klasse einen Wiederstart durchführen und gemäß Ziffer (SWO) nach hinten versetzte Teilnehmer starten. Seite 6 von 10

7 14.4 Außenlandungen schließen einen weiteren Start an diesem Wertungstag aus. Außenlandungen sind alle Landungen außerhalb der Grenze des Wettbewerbsflugplatzes Motorisierte Segelflugzeuge gelten als wieder gestartet, wenn sie nach Vorankündigung/Funk-Meldung beim und Bestätigung durch den Sportleiter oder dem von ihm beauftragten Startleiter durch die nördliche Platzrunde fliegen (max. 300m GND, max. Entfernung 2 km zum Bezugspunkt Flpl. Bayreuth). Der Steigflug nach einem ordentlichen Wiederstart hat entsprechend dem für diesen Tag festgelegten Verfahren für Eigenstart bis in den Motorabstellraum zu erfolgen. Ein Abflug ist frühestens 20 Minuten nach dem erneuten Abstellen des Motors zulässig. (Verlängerung in Abhängigkeit von Steigwerten und zulässiger Abflughöhe beim täglichen Briefing möglich). Motorbenutzung (außer für Eigenstart oder für den Nachweis der Motorlauf-Aufzeichnung gem. Ziff. 4.6 SWO) außerhalb dieser Grenzen gilt in jedem Fall als virtuelle Außenlandung Segelflugzeuge mit Triebwerk müssen, falls das Triebwerk nicht ausgebaut oder nicht so blockiert und plombiert wurde, dass ein Anlassen während des Fluges nicht möglich ist, zu Beginn des Wettbewerbs (1.Wertungstag) einmalig nachweisen, dass die mitgeführten und vom DAeC anerkannten Beurkundungssysteme einwandfrei funktionieren (sicht- und auswertbarer ENL-Schrieb. Im Schlepp gestartete motorisierte Segelflugzeuge haben diese Beurkundung innerhalb von 5 Minuten nach dem Ausklinken mit einem mindestens 30- sekündigen Motorlauf zu beginnen. Der Einflug in den Motorabstellraum kann somit unter Motorlauf realisiert werden und unterliegt denselben Höhenregeln wie beim Eigenstart. Die täglich festgelegte Flugzeugschlepphöhe darf von Eigenstartern und im Schlepp gestarteten motorisierten Segelflugzeugen während des Motorlauftests maximal um 50m überschritten werden. Die Wettbewerbsleitung kann bis zum Start des jeweiligen Flugzeugs jederzeit einen späteren (erneuten) Triebwerkslauf anordnen Triebswerkstestläufe außerhalb der geforderten Beurkundunskontrolle können nur am Boden stattfinden oder unterliegen den gleichen obigen Regeln Die abgeworfenen Schleppseile dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe durch Personal der LSG Bayreuth aus der Landebahn gezogen werden. 15. Abflug 15.1 Die Freigabe des Abfluges erfolgt gemäß SWO Die Wettbewerbsleitung kann die Option Designated Start implementieren (jeder Teil nehmer kann ein Abflugintervall wählen). Das "Designated Start Intervall" muss im Aufgabenblatt enthalten sein und sollte 10, 20 oder 30 Minuten betragen. (SWO 7.3.5) Die Wettbewerbsleitung kann eine Vorstarthöhe (MSL) festlegen. Nachdem die Abflugfrei gabe erfolgt ist und vor einem gültigen Start, muss der Pilot mindestens einen Loggerpunkt unterhalb der angegebenen Vorstart-Höhengrenze nachweisen. (SWO 7.3.6) 16. Zielanflug 16.1 Der Zielanflug auf einen Zielkreis ist 10 km vor dem Platz auf "Bayreuth Info" mit Angabe des Wettbewerbskennzeichens zu melden Für den Zielkreis gelten die aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse festgelegten Bedingungen: Radius des Zielkreises 4km um den Bezugspunkt Bayreuth, festgelegte Mindesteinflughöhe in den Zielkreis 200m über Flugplatzbezugspunkt Bayreuth. Die Zielzeitnahme erfolgt nach SWO Der Anflug auf den Zielkreis und der anschließende Landeanflug ist als kontinuierlicher Sinkflug durchzuführen. Nach dem Zielkreisüberflug ist starkes Hochziehen verboten; Überfahrt darf nur in einer flachen Steigflugbahn in Höhe umgesetzt werden Die Sportleitung belässt vorzugsweise die Hauptanflugrichtung auch als Landerichtung. Es wird auch eine leichte Rückenwindkomponente akzeptiert Der Verkehrslandeplatz Bayreuth liegt auf einer Anhöhe ca.100 Meter über der Stadt. Insbesondere bei Anflügen und Landungen in Richtung 06 ist auf Leewirkung vor dem Hang zu achten. Anflüge unterhalb des Platzniveaus sind verboten und werden bestraft. Seite 7 von 10

8 16.6 Sicherheitsgefährdende Manöver im Platzbereich wie Anflüge unterhalb des Platzniveaus, extreme Richtungswechsel, steiles Hochziehen, zum Hänger rollen bei Pulkanflügen, usw. sind zu unterlassen und können als "gefährliches Fliegen" bis zur Disqualifikation bestraft werden Landungen entgegengesetzt der festgelegten Landerichtung sind - außer in einem zuvor über Funk gemeldeten Notfall - nicht zulässig. Eine sichere Landung liegt in der Verantwortung des Piloten und hat Vorrang Für Landungen stehen alle freigegebenen Gras- und Asphaltpisten zur Verfügung. Auf die Anflug- und Runwaybefeuerung ist zu achten! 16.9 Lange Landungen und eigenständige Staffelung der anfliegenden Flugzeuge sind bei Massenankünften obligatorisch Direktlandungen sind bevorzugt auf Asphalt, "S0" und "S1" durchzuführen. Ein Überflug über den Flugplatz erfolgt in minimal 150m GND und sollte bevorzugt mit anschließendem Einflug in die Nordplatzrunde und Landung auf "S2" oder "S3" erfolgen. 17. Außenlandungen 17.1 Nach einer Außenlandung (auch bei Landung auf einem Flugplatz mit anschließendem Rückschlepp/Eigenstart und Rückflug) sind Landemeldungen umgehend per SMS (bevorzugt!), Telefon oder persönlich durch einen Helfer an die Wettbewerbsleitung (Information) zu übermitteln. Die Nummern für Telefon und SMS werden im Eröffnungsbriefing bekannt gegeben und auf den Aufgabenblättern mit abgedruckt Format für eine SMS Außenlandemeldung: [WBK] [Anzahl umrundeter Wendepunkte] [Breite] [Länge] Beispiel: AB (GGMMSS) 17.3 Bitte unverzüglich nach Bayreuth zurückfahren, Rückschlepp kann organisiert werden. 18. Verhalten auf dem Verkehrslandeplatz 18.1 Die Asphaltbahn darf nur nach Genehmigung der Luftaufsicht (127,530) überquert werden. (Ausnahme: während des Startaufbaus der Offenen Klasse auf der Asphaltbahn). Grundsätzlich sind Querungen nur an den äußersten Landebahnköpfen der Asphaltbahn und nach eigenem Ermessen zulässig. Luftraumbeobachtung bezüglich an- und abfliegendem Verkehr ist dabei obligatorisch. Wenn die Bahnbeleuchtung eingeschaltet ist, ist eine Querung grundsätzlich verboten (Anoder Abflug von Motorflugzeugen) Um zu den Hänger Abstellplätzen zu kommen ist grundsätzlich die "Zufahrt Nord" zu benutzen (sh. Lageplan auf der Homepage der LSG Bayreuth) Sämtliche Fahrzeuge sind während des Tages aus den An- und Abflugsektoren zu entfernen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Fahrzeuge auf eigene Gefahr auf dem Flugplatz bewegt und abgestellt werden Aus Sicherheitsgründen ist die Geschwindigkeit vor der Briefinghalle auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren und ausschließlich auf Asphalt zu fahren. (Kinder und Fußgängerverkehr!) Auf dem Hallenvorfeld (vor der Briefinghalle) ist das Abstellen von Fahrzeugen untersagt. Dies gilt auch insbesondere für die Flächen vor den Tankstellen und auf deren Zurollwegen Mit Beginn der Startbereitschaft sind sämtliche Fahrzeuge aus dem Grid zu entfernen. 19. Verpflegung 19.1 Die LSG Bayreuth bietet eine Verpflegung einschl. Brötchenservice während des Wettbewerbes an Zusätzlich befindet sich am Flugplatz eine Gastwirtschaft mit guter fränkischer Küche. Seite 8 von 10

9 20. Unterkünfte 20.1 Gewünschte Stellplätze für Wohnwagen und Zelte sind baldmöglichst an die Organisationsleitung zu melden: 20.2 Eine Liste mit Pensionen, Ferienwohnungen, Gasthöfen und Hotels kann von der Wettbewerbshomepage heruntergeladen werden. 21. Beschwerden, Einsprüche und Jury 21.1 Beschwerden und Einsprüche werden nach Punkt 11.7 der SWO gehandhabt. Die Einspruchsgebühr beträgt 300 Euro. 22. Sonstiges 22.1 Die Auswertung erfolgt online über scoring*strepla Die LSG Bayreuth stellt WLAN zur Verfügung (kostenfreier Zugang für je 1 Piloten und 1 Helfer). Für Nutzung des WLAN ist die schriftliche Anerkennung der Nutzungsbedingungen erforderlich. Jedoch ist die Bandbreite wie auch das abgedeckte Flugplatz- und Campingplatzgebiet aus technischen Gründen beschränkt. Daher behält sich der Ausrichter ausdrücklich das Recht vor die WLAN-Verfügbarkeit ohne Vorankündigung einzuschränken oder komplett abzuschalten. Dies betrifft hauptsächlich die Zeiträume frühmorgens und während der Auswertephase am Abend, sowie in der Mittagszeit, wenn bei schwierigen Wetterverhältnissen die Wettbewerbsleitung die volle Netzleistung benötigt Die Kommunikation von Wettbewerbs- bzw. Sportleitung zu den Teilnehmern außerhalb der Briefings erfolgt: - über und - über Aushänge in der Briefinghalle oder/und - schriftlich über Postfächer in der Briefinghalle oder/und - über Funkdurchsagen auf "Bayreuth Info" und "Bayreuth Wettbewerb" Der "Internationale Bayreuth Wettbewerb 2018" ist zur Vergabe von Ranglistenpunkten bei DAeC und FAI angemeldet Die Teilnehmer gelten während des Wettbewerbs als Personen des öffentlichen Interesses und erklären sich insofern damit einverstanden, dass ihr Name sowie wettbewerbsrelevante Daten im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ausrichters genannt werden und Abbildungen der Teilnehmer auf den Internetseiten des Ausrichters und in anderen Medien aller Art erscheinen Die von den Teilnehmern im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden auf Datenverarbeitungs-Systemen der Luftsportgemeinschaft Bayreuth e.v. (LSG) gespeichert und für Zwecke der Verwaltung des Wettbewerbs verarbeitet und genutzt. Eine Übermittlung der Daten an Dritte zu Werbezwecken findet nicht statt. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu, soweit es für die Verwaltungszwecke der LSG Bayreuth e.v. erforderlich ist. 23. Organisation Wettbewerbsleiter Sportleiter Meteorologe Auswertung Verwaltung Presse / Internet Catering Jury Martin Brühl / Sebastian Baier Wolfgang Clas Dr. Lothar Schmidt Sebastian Baier Gisela Vengels Daniel Große-Verspohl Manisha Große-Verspohl Andreas Baier (Vors.), Gerd Peter Lauer, Peter Schertenleib Seite 9 von 10

10 24. Haftung und Rechtsweg / Salvatorische Klausel 24.1 Der Teilnehmer/verantwortliche Luftfahrzeugführer erklärt mit Abgabe der Meldung, dass er sowie sein Co-Pilot/sein(e) Mitflieger bei Doppelsitzern - außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Ausrichter sowie deren Organen und Erfüllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht gilt nicht so weit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht Der Teilnehmer erklärt ferner für sich und seine Mannschaft sowie bei Doppelsitzern für seinen Co-Piloten/seine(n) Mitflieger, dass er die Vorschriften der Ausschreibung in allen Punkten verstanden hat und anerkennt Soweit der Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnimmt, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Erklärung lässt die Wirksamkeit der Erklärung im Übrigen unberührt Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir freuen uns auf Euch in Bayreuth 2018 Bayreuth, im April 2018 Für die Luftsportgemeinschaft Bayreuth e.v. gez. Martin Brühl Wettbewerbsleiter gez. Wolfgang Clas Sportleiter Seite 10 von 10

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