A M T S B L A T T. der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck
|
|
- Til Beyer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 A M T S B L A T T der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck Erscheint in der Regel alle 14 Tage. Jahresabonnement: 12,-- Euro. Bezug durch die Post. Einzellieferungen gegen Voreinsendung von 2,-- Euro an die Gemeindekasse Havixbeck, Postbank Dortmund, Konto Nr (BLZ ) oder Sparkasse Westmünsterland, Konto Nr (BLZ ) oder Volksbank Baumberge eg, Konto Nr (BLZ ). Herausgegeben vom Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck, Havixbeck, Willi-Richter- Platz 1 (Rathaus). Druck und Vertrieb: Gemeinde Havixbeck. Das Amtsblatt liegt im Rathaus (Zimmer 11 und 12) zur Einsicht aus Jahrgang Ausgegeben am Nummer 7 Bekanntmachungen der Gemeinde Havixbeck I N H A L T 21 Bekanntmachung der Satzung mit ihrer Anlage für die Teilnahme von Kindern an dem Angebot der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe und der Übermittagbetreuung bis Uhr der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck. 22 Bekanntmachung der Aufstellung eines Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Gennerich I sowie Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. 13 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert am 22.Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Gennerich I der Gemeinde Havixbeck mit Begründung 23 Bekanntmachung der Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften zum Bebauungsplan Flothfeld VII der Gemeinde Havixbeck gem. 86 BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 729) für den Bereich der Flurstücke Bekanntmachung der Festsetzung eines Jahrmarktes ( Havixbecker September ) sowie eines Hobby- und Trödelmarktes (Kinderflohmarkt) Seite /63
2 Bekanntmachung der Satzung mit ihrer Anlage für die Teilnahme von Kindern an dem Angebot der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe und der Übermittagbetreuung bis Uhr der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck. Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Satzung vom für die Teilnahme von Kindern an dem Angebot der "Offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe und der Übermittagbetreuung bis Uhr der Baumberge- Schule, Kath. Grundschule Havixbeck I N H A L T S V E R Z E I C H N I S : Seite: Inhaltsverzeichnis und Präambel 1 1 Elternbeitragspflicht 1,2 2 Elternbeitrag Höhe und Geltung 2 3 Festsetzung des Elternbeitrags 2,3 4 Berechnung des Elternbeitrags 3 5 Zahlung des Elternbeitrags 3 6 Ausschluss der Erstattung des Elternbeitrags 3 7 Ermäßigung 3,4 8 Inkrafttreten 4 Präambel Auf Grund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV NRW S. 380), der 2, 6 und 20 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV NRW S.687), des 5 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom (GV NRW S.462), des 9 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (SchulG NRW) vom 15. Februar 2005 (GV NRW S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.Juni 2006 (GV NRW S. 278) hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Elternbeitragspflicht (1) Für Kinder, die an dem Angebot Offene Ganztagsschule im Primarbereich und an der Übermittagbetreuung bis Uhr in der Baumberge-Schule, Katholische Grundschule Havixbeck der Gemeinde Havixbeck teilnehmen, erhebt die Gemeinde Havixbeck als Schulträger Elternbeiträge, welche durch Ratsbeschluss als Anlage zu dieser Satzung festgesetzt sind. (2) Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Elternbeitrag zu entrichten, der als Jahresbetrag festgesetzt und in monatlichen Teilbeträgen fällig wird. (3) Die Beitragspflicht obliegt den Eltern, unabhängig davon, wo das Kind lebt. Lebt das Kind nachweislich (amtliche Meldebescheinigung) mit nur einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.
3 (4) Wird bei Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag nach 32 Einkommenssteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt, treten die Personen, die diese Leistungen erhalten, an die Stelle der Eltern. (5) Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner. 2 Elternbeitrag Höhe und Geltung (1) Beitragszeitraum ist das Schuljahr ( bis ). (2) Mit dem Beitrag sind die Betreuungsangebote der Offenen Ganztagsschule an Schultagen und in den Schulferien abgegolten. Für Kinder der Übermittagbetreuung bis Uhr wird durch Ratsbeschluss als Anlage zu dieser Satzung ein festgesetzter Kostenbeitrag erhoben. Für besondere Angebote innerhalb der Ferienbetreuung, wie Ausflüge und Exkursionen, wird nach Bedarf ein angemessener Kostenbeitrag durch den Schulträger für alle teilnehmenden Schulkinder erhoben. (3) Die Mittagsverpflegung ist nicht eingeschlossen und ist gesondert zu zahlen. Die Schulkinderbeförderung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und der Übermittagbetreuung bis Uhr obliegt den Eltern. 3 Festsetzung des Elternbeitrags (1) Die Elternbeiträge werden von der Gemeinde Havixbeck als Schulträger durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und sind zum 15. jeden Monats fällig. Unabhängig vom Anmeldezeitpunkt im Kalendermonat ist der volle Monatsbeitrag zu entrichten. Die Gemeinde Havixbeck ist berechtigt, sich zur Erhebung der Elternbeiträge Dritter zu bedienen. Etwaige sich aus einer späteren Beitragsfestsetzung ergebende Überzahlungen sind mit den nächsten fälligen Monatsbeiträgen zu verrechnen; sich ergebende Nachzahlungsverpflichtungen sind mit dem nächsten Monatsbeitrag zu erfüllen. (2) Bei Aufnahme und danach auf Verlangen haben die Eltern schriftlich anzugeben und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe ihren Elternbeiträgen zu Grunde zu legen ist. Die Eltern sind verpflichtet, Änderungen ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse, die zu einer Änderung der Elternbeiträge führen können, unverzüglich mitzuteilen. Die Gemeinde Havixbeck ist unter Mitwirkung der Eltern berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig zu überprüfen. (3) Wird ein Kind im Laufe des Schuljahres aufgenommen oder scheidet aus, wird der Elternbeitrag anteilig erhoben. (4) Die Gemeinde kann, insbesondere, wenn die Bemessungsgrundlagen noch nicht festzustellen sind, den Elternbeitrag vorläufig festsetzen. Die endgültige Festsetzung folgt, sobald das Festsetzungshindernis beseitigt ist. (5) Wird die Erklärung über das Einkommen nicht fristgerecht oder unvollständig oder mit fehlenden oder unzureichenden Nachweisen eingereicht oder die Höhe des Einkommens nicht nachgewiesen, wird der Elternbeitrag nach der höchsten Elternbeitragsstufe festgesetzt. 4 Berechnung des Elternbeitrages Die Ermittlung des für den Elternbeitrag relevanten Einkommens ergibt sich aus der Erklärung, welche die Eltern bei dem Schulträger abgeben. Eltern mit geringem Einkommen kann auf Antrag der Elternbeitrag für die Offene Ganztagsschule ganz oder teilweise erlassen werden. Die Berechnungsgrundlagen für den Erlass des Beitrages können die Eltern bei der Gemeinde
4 Havixbeck einsehen. Der Elternbeitrag kann frühestens ab dem Monat erlassen werden, in dem der Antrag bei dem Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck, Schulverwaltung, Willi-Richter- Platz 1, Havixbeck eingeht. Der Erlass erlischt mit Ablauf des Monats, in dem der Erlassgrund wegfällt, spätestens am Ende des Schuljahres. 5 Zahlung des Elternbeitrags (1) Alle Zahlungen sind an das Finanzzentrum Baumberge unter Angabe des entsprechenden Kassenzeichens zu leisten. (2) Rückständige Elternbeiträge werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung. 6 Ausschluss der Erstattung des Elternbeitrags (1) Kann ein Kind wegen Erkrankung, Abwesenheit vom Schulort oder aus anderen Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, nicht an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule /der Übermittagbetreuung bis Uhr teilnehmen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des entsprechenden Elternbeitrags. (2) Ebenso besteht kein Anspruch auf Erstattung des Elternbeitrags, wenn ein Kind wegen Teilnahme an einer anderen schulischen Veranstaltung (z. B. Klassenfahrt) nicht an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule oder der Übermittagbetreuung bis Uhr teilnehmen kann. 7 Ermäßigungen (1) Besuchen zwei Kinder einer Familie/eines verantwortlichen Elternteils oder von Personen im Sinne des 1 Abs. 4 gleichzeitig die Offene Ganztagsschule oder die Übermittagbetreuung bis Uhr der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, oder eine andere Tageseinrichtung in Havixbeck, wird auf Antrag dem zweiten Kind und jedem weiteren eine Ermäßigung von 50 % gewährt. Ergeben sich bei gleichzeitigem Besuch der Offenen Ganztagsschule als auch der Übermittagbetreuung bis Uhr der Baumberge-Schule, kath. Grundschule Havixbeck, unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höhere Beitrag mit 100% und der geringere mit 50% zu zahlen. Befindet sich ein Geschwisterkind in einem beitragsfreien Kindergartenjahr gemäß 23 Absatz 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz), dann wird keine Ermäßigung gewährt. (2) Die Ermäßigung erlischt mit Ablauf des Monats, in dem der Ermäßigungsgrund wegfällt, spätestens am Ende des Schuljahres Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, den Wegfall des Ermäßigungsgrundes der Gemeinde Havixbeck (Schulträger) unverzüglich mitzuteilen. 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. August 2012 in Kraft. Als Anlage zur Satzung für die Teilnahme von Kindern an dem Angebot der "Offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe und der Übermittagbetreuung bis Uhr der Baumberge- Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, hat der Rat der Gemeinde Havixbeck am folgende Elternbeiträge für die Betreuung von Grundschulkindern ab dem 1. August 2012 beschlossen:
5 Jahresbruttoeinkommen Beitragsstufen fälliger Beitrag bis Stufe 1 00,00 bis Stufe 2 45,00 bis Stufe 3 65,00 bis Stufe 4 85,00 bis Stufe 5 120,00 bis Stufe 6 135,00 über Stufe 7 150,00 Erziehungsberechtigten mit geringem Einkommen ist weiterhin auf Antrag der Elternbeitrag für die Teilnahme in der Offenen Ganztagsschule Havixbeck ganz oder teilweise zu erlassen. Ein Erlass bei den Kosten der Mittagsverpflegung ist nicht vorgesehen. (Die Eltern können einen Antrag nach 28 SGB II, Bildung und Teilhabe für ein gemeinschaftliches Mittagessen stellen) Der Elternbeitrag für die Übermittagbetreuung bis Uhr an der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck beträgt pauschal 35,00. Der Elternbeitrag für die Ferienbetreuung der Kinder in der Übermittagbetreuung bis Uhr an der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, beträgt 20,00 je Woche. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung mit ihrer Anlage wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine eventuelle Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Veröffentlichung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn (a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt; (b) die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden; (c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder (d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt Havixbeck, Gemeinde Havixbeck Der Bürgermeister In Vertretung Gottheil -Abl.Gem.Hav.2012 S
6 Bekanntmachung Bekanntmachung der Aufstellung eines Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Gennerich I sowie Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gem. 13 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert am 22.Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Gennerich I der Gemeinde Havixbeck mit Begründung Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat am die Aufstellung eines Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Gennerich I gem. 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Das Änderungsgebiet ist in nachstehend dargestellten Planausschnitt umrandet dargestellt.
7 Weiterhin hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in seiner Sitzung am die nachfolgend abgedruckte 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Gennerich I gem. 13 BauGB mit Begründung als Satzung beschlossen.
8 Aufstellungsbeschluss und Satzungsänderung werden gem. 7 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV.NRW.S. 271) und in Verbindung mit den 1, 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 Baugesetzbuch bekanntgemacht. Der Änderungsplan mit Begründung wird im Bauamt der Gemeinde Havixbeck, Willi-Richter- Platz 1, Havixbeck - Zimmer während der Dienststunden, und zwar montags bis mittwochs von 8.30 Uhr Uhr und von Uhr Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr Uhr und von Uhr Uhr, freitags von 8.30 Uhr Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der o.g. Änderung und die Begründung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Hinweise 1. auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Sätze 1, 2 und 3 und Abs. 4 des BauGB. Diese Rechtsvorschriften lauten Abs 3.: Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Abs. 4: Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 2. auf die Vorschriften des 215 Abs. 1 BauGB. Diese Rechtsvorschrift lautet: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2 a beachtlich sind. 3. auf die Vorschrift des 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung. Diese Rechtsvorschrift lautet: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
9 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung mit Begründung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der 1. Änderungsplan zum Bebauungsplan Gennerich I mit Begründung gem. 7 Abs. 4 GO in Verbindung mit 13 BauGB rechtsverbindlich Havixbeck, Gemeinde Havixbeck Der Bürgermeister Im Auftrag Böse -Abl.Gem.Hav.2012 S
10 Bekanntmachung der Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften zum Bebauungsplan Flothfeld VII der Gemeinde Havixbeck gem. 86 BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 729) für den Bereich der Flurstücke Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am für den im nachfolgenden Planausschnitt dargestellten Bereich die Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. 86 BauO NRW zum Bebauungsplan Flothfeld VII in der Form beschlossen, dass eine weiß gestrichene Putzfassade, die Errichtung eines Walmdaches, eine Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung von auf 21 und eine Überschreitung der maximalen Traufenhöhe von 5,50 m auf 5,94 m zugelassen wird.
11 Aufstellungsbeschluss und Satzungsänderung werden gem. 7 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV.NRW.S. 271) und in Verbindung mit den 1, 44 Abs. 5 und 215 Abs. 2 Baugesetzbuch bekanntgemacht. Der Änderungsplan mit Begründung wird im Rathaus der Gemeinde Havixbeck, Willi-Richter- Platz 1, Havixbeck - Zimmer während der Dienststunden, und zwar montags bis mittwochs von 8.30 Uhr Uhr und von Uhr Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr Uhr und von Uhr Uhr, freitags von 8.30 Uhr Uhr zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der o.g. Änderung und die Begründung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Hinweise 4. auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Sätze 1, 2 und 3 und Abs. 4 des BauGB. Diese Rechtsvorschriften lauten Abs 3: Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Entschädigungsleistungen in Geld sind ab Fälligkeit mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Abs. 4: Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 5. auf die Vorschriften des 215 Abs. 1 BauGB. Diese Rechtsvorschrift lautet: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2 a beachtlich sind. 6. auf die Vorschrift des 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung. Diese Rechtsvorschrift lautet: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
12 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehenden Änderungen der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften zum Bebauungsplan Flothfeld VII werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 7. Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften zum Bebauungsplan Flothfeld VII für den Bereich der Flurstücke gem. 7 Abs. 4 GO in Verbindung mit 86 BauO NRW rechtsverbindlich Havixbeck, Gemeinde Havixbeck Der Bürgermeister Im Auftrag Böse -Abl.Gem.Hav.2012 S
13 24-62 B E K A N N T M A C H U N G der Festsetzung eines Jahrmarktes sowie eines Hobby- und Trödelmarktes Hiermit setze ich einen Jahrmarkt ( Havixbecker September ) sowie einen Hobby- und Trödelmarkt (Kinderflohmarkt) innerhalb der Gemeinde Havixbeck fest. Die Festsetzung erfolgt gemäß 69 in Verbindung mit 68 Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I. S. 202). Der Jahrmarkt ( Havixbecker September ) findet am Samstag, 08. September 2012, von 11 Uhr bis Sonntag, 09. September 2012, 1 Uhr innerhalb der rot markierten Flächen des nachfolgenden Planes sowie am Sonntag, 09. September 2012 in der Zeit von Uhr innerhalb der rot und blau (s. *) markierten Flächen des nachfolgenden Planes statt. Gleichzeitig findet im Rahmen des vorgenannten Jahrmarktes ein Hobby- und Trödelmarkt (Kinderflohmarkt) am Samstag, 08. September 2012 sowie am Sonntag, 09. September 2012, jeweils in der Zeit von 11 Uhr bis 18 Uhr auf der Hauptstraße, zwischen der Kreuzung Hauptstraße/ Altenberger Straße und der Kreuzung Hauptstraße/ Blickallee Höhe Hauptstraße Hausnr. 26 statt.
14 Teilnahmebedingungen für den Hobby- & Trödelmarkt (Kinderflohmarkt) 1. Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die in Havixbeck wohnen und die nachfolgenden Bedingungen anerkennen. 2. Zugelassen sind Waren, die nach der Verkehrsauffassung zu einem Hobby- und Trödelmarkt gehören, z.b. gebrauchte Waren, Bastelartikel, kunstgewerbliche und kunsthandwerkliche Arbeiten. Ausgenommen hiervon sind: a) Waren, deren Handel durch Gesetz eingeschränkt ist, z.b. anstoßerregende Artikel etc. b) Speisen und Getränke 3. Das Gelände, insbesondere Anlagen und Pflanzenbewuchs, ist schonend zu behandeln. Für Schäden haften die gesetzlichen Vertreter. 4. Den Anordnungen der Aufsicht ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen berechtigen zum Verweis vom Veranstaltungsgelände. Veranstalterin ist die Werbegemeinschaft Havixbeck e.v., Vorsitzender Herr Thorsten Kremser, Am Schlautbach 143 in Havixbeck. Havixbeck, 26. Juli 2012 Gemeinde Havixbeck Der Bürgermeister In Vertretung Gottheil -Abl.Gem.Hav.2012 S. 62/63-
A M T S B L A T T. II der Gemeinde Havixbeck. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck
A M T S B L A T T der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck Erscheint in der Regel einmal im Monat. Jahresabonnement 24,-- Euro bei Bezug durch die Post. Einzellieferungen
MehrI N H A L T S V E R Z E I C H N I S: Inhaltsverzeichnis und Präambel 1
Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe sowie der Übermittagbetreuung in der Sekundarstufe I der Schulen der
MehrInhaltsverzeichnis. Rechtsgrundlagen: 4.1 (1) Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen:
4.1 (1) Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 18.10.2013 folgende Satzung beschlossen: Gebührensatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen
Mehr40.4. vom: am: 6. Februar Satzung. geänderte Regelungen 4. am: vom: 9. Januar April Januar Abs
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen fürr die Offene Ganztagsschule in den Grundschulen der Stadt Ahaus vom 3. Februar 2005 Ratsbeschluss und Verkündung der Satzung: Ratsbeschluss vom: 2. Februar
MehrSatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule in den Grundschulen der Stadt Ahaus vom 3.
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule in den Grundschulen der Stadt Ahaus vom 3. Februar 2005 Ratsbeschluss und Verkündung der Satzung: Ratsbeschluss bekannt gemacht
MehrÄnderungen der Satzung: Ratsbeschluss bekannt gemacht in Kraft getreten geänderte Regelungen 19. Dezember Januar
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule in den Grundschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I vom 3. Februar
MehrSatzung der Stadt Schleiden über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. vom 16.
Satzung der Stadt Schleiden über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 16. Februar 2006 Auf Grund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung. Allgemeines. 2 Teilnahme
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule und der Betreuung Schule von Acht bis Eins an der Pankratius-Grundschule Katholische Grundschule
MehrAmtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -
Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die
Mehr(2) Für diese Angebote ist ein Beitrag zu entrichten, der monatlich fällig wird.
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule" und weiteren Betreuungsmaßnahmen in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Nottuln vom 14.02.2018
Mehr(veröffentlicht im Abl. 05/13, Seite 44 50)
Satzung der Gemeinde Senden über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in der Gemeinde Senden vom 25.03.2013 (veröffentlicht im Abl.
MehrBekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl
39 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 45. Jahrgang Donnerstag, 7. April 2016 Nummer 5 Inhalt Seite I. Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Interkommunaler
Mehr2-22. Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
2-22 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Stand: August 2008 2 Satzung vom 24.06.2008 über die Erhebung
Mehr12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,
AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
MehrSatzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom
für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße vom 07.03.2008 1 Räumlicher Geltungsbereich... 2 2 Sachlicher Geltungsbereich/ Zulassungsvoraussetzung... 2 3 Inkrafttreten...
Mehr56 Öffentliche Bekanntmachung der Ev. Kirchengemeinde Homberg - Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 24 DATUM : 14.07.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 53 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan
Mehr1 Beitragserhebung/Teilnahme
Satzung der Stadt Castrop-Rauxel zur Beitragserhebung für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 18.06.2015 Auf Grund der 7, 41 Abs. 1 Ziffer f und 77
MehrA M T S B L A T T der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck
A M T S B L A T T der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck Erscheint in der Regel alle 14 Tage. Jahresabonnement: 12,-- Euro. Bezug durch die Post. Einzellieferungen
Mehr15 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 07 DATUM : 03.04.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 14 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - XXXII.
MehrSatzung Elternbeiträge Tagesbetreuung 5.75
Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 02.01.2008 (zuletzt geändert durch Satzung vom 17.02.2015) Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung
Mehr- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 35 DATUM : 17.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 81 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan
MehrSATZUNG. der Gemeinde Dahlem über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. vom 29.
SATZUNG der Gemeinde Dahlem über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich vom 29. Juni 2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 12.05.2017 (Inkrafttreten:
MehrAMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn
AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im
MehrBekanntmachungsanordnung
Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer Kindertagespflegestelle und der Teilnahme 1. Änderung vom 05.07.2010 zu 1, 2,
Mehr4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018
Mehrhat der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines
Satzung der Stadt Wetter (Ruhr) über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Offenen Ganztag vom 23.10.2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 18.04.2013 2.4 Aufgrund der 7, 41 der Gemeindeordnung
MehrBekanntmachungsanordnung
Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer Kindertagespflegestelle und der Teilnahme an Angeboten der Ganztagsbetreuung
MehrAmtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen
Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 15/2013 Freitag, 25.10.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 51 Bekanntmachung der gemäß 46 Absatz 3 Satz 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über den Abschluss
Mehr1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 02. Februar
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 12 NUMMER : 01 DATUM : 22.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung
MehrSatzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom
Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 10.05.2017 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der
MehrNr. 5 Anröchte, 16. April Jahrgang. 1. Satzung Elternbeiträge OGS und Acht bis Eins ab
Amtsblatt Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Nr. 5 Anröchte, 16. April 2018 23. Jahrgang Inhalt Seite 1. Satzung Elternbeiträge OGS und Acht bis Eins ab 01.08.2018 23 2. Auslegung der
MehrAmtsblatt der Stadt Greven
Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 56 Erscheinungstag 25.07.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 41 Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung Drosselweg 117-118 42 Öffentliche Bekanntmachung der
MehrAmtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan
MehrSatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wuppertal (Elternbeitragssatzung ES)
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wuppertal (Elternbeitragssatzung ES) Auf Grund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
MehrA M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N
A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachung der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 195 Satzungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren; Bebauungsplan Nr. 144, Gebiet Niederberg
MehrAusgabe 10/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 10/2018 Rhede,
AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 15. Jahrgang Ausgabe 10/2018 Rhede, 04.09.2018 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
MehrSatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule im
Satzung der Stadt Neukirchen-Vluyn über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" vom 20.12.2016 geändert durch Satzung vom 12.07.2018
MehrAmtsblatt Nr. 04 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1
Amtsblatt Nr. 04 der Gemeinde Nordwalde vom 17.03.2016 Seite 1 02 Satzung der Gemeinde Nordwalde über die Erhebung und Festsetzung der Elternbeiträge für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter
Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114
MehrAmtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen
Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Nr. 10/2013 Freitag, 14.06.2013 Inhaltsverzeichnis Nr. 31 Bekanntmachung über die Einebnung von Grabreihen auf dem
MehrAMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN
AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018
MehrAmtsblatt der Stadt Leverkusen
Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 12. Jahrgang 12. Juli 2018 Nummer 25 Inhaltsverzeichnis Seite 94. Bekanntmachung der Genehmigung der 12. Änderung Flächennutzungsplan Bereich "südlich Olof-Palme-Straße"...
MehrSatzung des Kreises Siegen-Wittgenstein vom über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein vom 21.07.2009 über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege I. Durch Dringlichkeitsentscheidung des Landrates
MehrGebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom 08.04.2013 zuletzt geändert durch die Satzung zur 9. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dorsten vom 21.12.2018 Aufgrund des
MehrAmtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung
Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13
MehrAmtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014
MehrElternbeiträge 51/04
Elternbeiträge Tageseinrichtungen für Kinder 51/04 HdO 1 ------------------------------------------------------------------------------------------------ Elternbeiträge 51/04 Tageseinrichtungen für Kinder
MehrSatzung entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich zu entrichten.
40/05 HdO 1 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- OGS-Elternbeiträge 40/05 96. Erg. Lief. 1/2018 HdO ----------------------------------------------------------------------------------------------------
Mehr11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt 11. Jahrgang Ausgabetag: 06.02.2018 Nummer: 7 Inhaltsverzeichnis Seite/n 16. Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen 29 17. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hürth 30 18. Beschluss
MehrLIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung
STADTLIPP LIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung und Festsetzung der Elternbeiträge für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen
MehrAmtsblatt der Stadt Wesseling
Amtsblatt der Stadt Wesseling 39. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 8. Oktober 2008 Nummer 16 Versteigerung von Fundgegenständen Am Donnerstag, dem 16.10.2008, findet um 17.00 Uhr im Foyer des Rathauses
MehrSatzung der Stadt Sundern über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich vom
Satzung der Stadt Sundern über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich vom 19.12.2011 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
MehrSatzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in
Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (TfK) Tagespflege Im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
MehrAMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn
AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 29.06.2012 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei Melderegisterauskünften an Parteien sowie das Erfordernis
MehrNr. 06 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen
- 1 - Nr. 06 Stadt Grevenbroich 21.02.2018 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grevenbroich Betr.: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Gu 37 Sondergebiet Einzelhandel Zur Wassermühle
MehrAmtliches Kreisblatt
Amtliches Kreisblatt Amtsblatt für den Kreis Herford Herford, 07.01.2014, Nr. 01/2014 Inhalt Bekanntmachungen der Kommunalbetriebe Bünde - AöR 001 2. Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
MehrÄnderung Ratsbeschluss Bürgermeister In Kraft. Vorschriften am am am
1 Satzung der Stadt Burscheid über die Erhebung Ortsrechtsverzeichnis Nr. 43 Nachstehend sind alle z.z. geltenden Vorschriften zusammengefasst. Aus redaktionellen Gründen wird auf den Text der einzelnen
MehrStadt Soest Der Bürgermeister. 1 Allgemeines
Stadt Soest Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Soest vom 14.12.2007 in
MehrSatzung der Stadt Hückeswagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich
III d Satzung der Stadt Hückeswagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 09.06.2015, gültig ab 01.08.2015 Auf
MehrSatzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Beiträgen für die Nutzung von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder
Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Beiträgen für die Nutzung von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
MehrJahrgang: 2008 Nr. 4 Ausgabetag: Titel der Bekanntmachung
Amtsblatt Inhalt: Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung 1 Verordnung über die Aufhebung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken und Überschneidungsgebieten für die öffentlichen Grundschulen
MehrÖffentliche Bekanntmachung. in der Fassung des fünften Nachtrags vom
Öffentliche Bekanntmachung Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der
Mehr1 Gegenstand der Satzung
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege der Stadt Wuppertal (Elternbeitragssatzung ES) vom: 02.04.2009 Auf Grund der
MehrA M T S B L A T T. der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck
A M T S B L A T T der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck Erscheint in der Regel alle 14 Tage. Jahresabonnement: 12,-- Euro. Bezug durch die Post. Einzellieferungen
Mehr1 Art der Beiträge und Zuständigkeit
Satzung der Stadt Willich vom 01.08.2011 über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder, die Teilnahme an ausserunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschulen
MehrSatzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom
1.6/61.00 gem. 25 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des Ortskernes Stürzelberg Vom 25.11.1991 1 Besonderes Vorkaufsrecht... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Inkrafttreten... 2 Anlage (Plan)... 3 Bekanntmachungsanordnung...
MehrJahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim
AMTSBLATT Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 139 Bekanntmachung 2-3 der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim
MehrAusgabe 1, Jahrgang 2018, vom
Ausgabe 1, Jahrgang 2018, vom 24.01.2018 Inhaltsverzeichnis: 1. 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rees zur Änderung einer öffentlichen Grünfläche Friedhof in Sondergebiet Krematorium im
MehrAmtsblatt der Stadt Borken 04/2008. B e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g der Satzung über die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege (Tagespflegebeitragssatzung) vom 19.06.2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Mehr1 Beitragserhebung / Teilnahme. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis. 3 Beitragszeitraum. 4 Ermittlung der Beitragshöhe.
Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 21. März 2018 1 Beitragserhebung / Teilnahme 2 Beitragspflichtiger Personenkreis 3 Beitragszeitraum 4 Ermittlung der Beitragshöhe 5 Einkommen
MehrSatzung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Tecklenburg vom
Satzung für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Tecklenburg vom 05.07.2017 Der Rat der Stadt Tecklenburg hat in seiner Sitzung am 04.07.2017 aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für
MehrAmtsblatt der Stadt Hattingen
Amtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 11 vom 24.07.2018 18. Jahrgang Auflage: 100 Stück Inhaltsverzeichnis: Seite Ortsrecht 2-3 Sonstiges 4 Sonstiges 5 Siebte Satzung vom 18.07.2018 zur Änderung der Satzung
MehrS A T Z U N G. über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung)
Amtsblatt Nr. 11/2003 der Gemeinde Nordwalde vom 01.08.2003 Seite 1 03 S A T Z U N G über die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Sandstiege (Änderung) vom 31. Juli 2003 Gemäß den 10 und
MehrSTADTLIPPSTADT. Öffentliche Bekanntmachung. Satzung. von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen
STADTLIPPSTADT Öffentliche Bekanntmachung Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Lippstadt
Mehr3. Änderungssatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Wachtberg vom
3. Änderungssatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die offene Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Wachtberg vom 24.05.2017 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrAmtsblatt der Stadt Warstein
Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen
MehrA M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 6 21.03.2016 INHALTSVERZEICHNIS 20/2016 Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Delbrück über die Ersatzbestimmung eines Vertreters für den
Mehr1. Teil: Offene Ganztagsgrundschulen. 1 Offene Ganztagsschule in den Grundschulen Walburgisschule Ramsdorf und Andreas-Schule Velen
4-4-0 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in den Schulen der Stadt Velen (Elternbeitragssatzung) vom 05.04.2006 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 21.04.2016 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung
MehrNummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:
AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 18/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 28.11.2016 1. 2. Inhaltsverzeichnis: Korrektur zur Bekanntmachung: 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
MehrSATZUNG DER GEMEINDE LINDLAR ÜBER DIE ERHEBUNG VON ELTERNBEITRÄGEN FÜR DIE OFFENE GANZTAGSSCHULE IM PRIMARBEREICH VOM
Satzung der Gemeinde Lindlar über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich vom 14.12.2005 - einschließlich I. Nachtrag vom 28.03.2007 - einschließlich II. Nachtrag
Mehrüber die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule in Willebadessen vom Änderung vom
Satzung OGGS S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule in Willebadessen vom 11.01.2008 1. Änderung vom 18.12.2015 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung
MehrAmtsblatt der Stadt Greven
Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 55 Erscheinungstag 18.10.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 47 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 35.3 "Eggenkamp Süd", Teil 1-2.
MehrSatzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) (vom )
Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) (vom 25.01.2008) Auf Grund des 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße
MehrIn der Fassung des I. Nachtrages vom I. Nachtrag vom , veröffentlicht im RHK am , in Kraft getreten am
1 Satzung über die Erhebung für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Gemeinde Reichshof sowie für die Erhebung des Essensgeldes für das Mittagessen vom 19.08.2011 In der Fassung
MehrSatzung der Stadt Geilenkirchen. über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten
Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen
MehrLfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung
Lfd. Nr. 21 Gemeinde Legden Bekanntmachung 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen für die Windenergie Erteilung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde
MehrSatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebotes Schule von acht bis eins der Stadt Essen vom 31.
Satzung 4.14 über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebotes Schule von acht bis eins der Stadt Essen vom 31. März 2015 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
MehrSatzung 4.14 über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebotes Schule von acht bis eins der Stadt Essen vom 31.
Satzung 4.14 über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebotes Schule von acht bis eins der Stadt Essen vom 31. März 2015 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
MehrAmtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2012 ausgegeben am 17.12.2012 Seite 1 Inhalt 15/2012 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereiche Henglarn und Herbram Öffentliche
MehrI. Änderung vom II. Änderung vom III. Änderung vom
Satzung vom 21.6.2012 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule (OGS) der Primarstufe der Schulen der Kreisstadt Siegburg I. Änderung vom 11.6.2015
Mehr