GEMEINDE KRAILLING BEBAUUNGSPLAN NR. 30

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1 GEMEINDE KRAILLING BEBAUUNGSPLAN NR. 30 Teiländerung für die Flurnummern 113, 113/2 und 114 Hydrotechnische Berechnung der Würm Datum: Ort: Neu-Ulm OBERMEYER Planen + Beraten GmbH Niederlassung Neu-Ulm: Turmstraße Neu-Ulm Tel.: Fax: neu-ulm@opb.de

2 - Erläuterungsbericht Seite 1 von 11 INHALT Seite Literaturverzeichnis...2 Verwendete Abkürzungen Auftraggeber Grundlagen Veranlassung Untersuchungsgebiet Planungsstände und Variantenuntersuchungen Hydrotechnische Berechnungen Berechnungsmodell HQ100 - Referenz-Zustand HQ100 - Planungssituation Berechnungsergebnisse Auswirkungen Bedingungen nach WHG Wasserspiegel und Überschwemmungsgrenze Wasserspiegeldifferenzen Hochwasserkote Retentionsvolumina Fazit... 11

3 - Erläuterungsbericht Seite 2 von 11 QUELLENVERZEICHNIS [ 1 ] HYDRO_AS-2D ein zweidimensionales Strömungsmodell für die wasserwirtschaftliche Praxis, Benutzerhandbuch, Dr.-Ing. Marinko Nujic, Ausgabe November 2006 [ 2 ] Tutorial zum HYDRO_AS-2D-Aufbaukurs Bayerisches Landesamt für Umwelt, Dr. Gabriele Schwaller, Ausgabe Oktober 2006 [ 3 ] Braungelände Krailling, OBERMEYER Planen+Beraten GmbH, Neu-Ulm [ 4 ] Änderung Braungelände Krailling, Entwurf Architekt Dobler, Stand [ 5 ] Krailling, Teiländerung für Flurnummern 113, 113/2 und 114, Entwurf PV München, Stand

4 - Erläuterungsbericht Seite 3 von 11 VERWENDETE ABKÜRZUNGEN AG BOK / BUK DGM HW HYDRO_AS km km² KUK LASER_AS m Auftraggeber Böschungsober-/unterkante Digitales Geländemodell Hochwasser 2-dimensionales Strömungsmodell Kilometer Quadratkilometer Konstruktionsunterkante Software zur automatischen Ausdünnung von DGM-Daten Meter m² Quadratmeter m³ Kubikmeter OPB SMS WSP WWA 2d-Berechnung Obermeyer Planen + Beraten Surface Water Modeling System; Software für Vor- und Nachbereiten von Berechnungen mit HYDRO_AS-2D Wasserspiegel Wasserwirtschaftsamt Zweidimensionale hydrotechnische Berechnung; Simulation eines Hochwassers

5 - Erläuterungsbericht Seite 4 von 11 1 Auftraggeber Gemeinde Krailling Rudolf-von-Hirsch-Straße Krailling 2 Grundlagen Zur Bearbeitung der hydraulischen Berechnungen stehen folgende wesentliche Grundlagedaten zur Verfügung:, Bestehendes HYDRO_AS-2d-Berechnungsmodell inkl. Bemessungsabflüsse für die Würm, Stand 2015 [3], Krailling, Teiländerung für Flurnummern 113, 113/2 und 114, Entwurf PV München, Stand [5]. 3 Veranlassung Im Juni 2015 hatte OBERMEYER für das Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 30 Braungelände eine Hydrotechnische Untersuchung der Würm erstellt [3]. Das Bebauungsplanverfahren aus dem Jahr 2015 ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 30 soll nun für das Gebiet zwischen Gautinger Straße und der Würm mit den Flurnummern 113, 113/2 und 114 in Teilen geändert werden [5]. Für diese Änderungen werden wiederum die entsprechenden wasserrechtlichen Untersuchungen und Nachweise erforderlich. Diese Berechnungen werden mit dem Programm Hydro_AS-2d durchgeführt. Es wird erforderlich, die aktuelle Planung in das Berechnungsmodell einzufügen und die Auswirkungen der aktuellen Planung auf das HQ 100 zu untersuchen. Als Referenzzustand (zur Beschreibung der Auswirkungen der aktuellen Planung) dient der Planungsstand des rechtskräftigen Bebauungsplans aus dem Jahr Die Bedingungen, unter denen Bautätigkeiten in einem Überschwemmungsgebiet erfolgen dürfen, sind in 78, Absatz 2, Punkt 1-9, WHG, aufgelistet. Die hydraulischen Bedingungen werden in Punkt 4, 5 und 7 aufgelistet (Wasserstand, Rückhalteraum / Retentionsraum, Auswirkungen auf Ober-/ Unterlieger). Diese Punkte werden im vorliegenden Gutachten berechnet und überprüft. Die Punkte 1-3, 6, 8 und 9 betreffen konstruktive und siedlungspolitische Belange, die dem Bebauungsplan zu entnehmen sind.

6 - Erläuterungsbericht Seite 5 von 11 4 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet befindet sich in der Gemeinde Krailling, zwischen der Würm und der Gautinger Straße. Abb.: Luftbild Gemeinde Krailling, Bereich Teiländerung Bebauungsplan Nr.30 5 Planungsstände und Variantenuntersuchungen Eine erste hydrotechnische Berechnung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 wurde im Jahr 2017 durchgeführt [4]. Ende 2017 / Anfang 2018 wurde die Planung aus [4] nochmals überarbeitet und es wurden weitere hydrotechnische Berechnungen erforderlich. Dabei wurde der Standort des neuen Gebäudes auf dem Flurstück Nr. 113/2 intensiv mit allen Beteiligten abgestimmt. OBERMEYER führte Variantenberechnungen zu den Auswirkungen bei unterschiedlichen Standorten des Gebäudes durch. Letztlich wurde von der Gemeinde Krailling die Lage des Gebäudes auf dem Flurstück 113/2 festgelegt. Diese endgültig festgelegte Lage des Gebäudes ist in [5] enthalten und ist in der vorliegenden Berechnung entsprechend berücksichtigt. Im Folgenden werden nur die Berechnungsergebnisse für die endgültig festgelegte Lage des Gebäudes gemäß [5] dargestellt. Zwischenergebnisse sind nicht dargestellt.

7 - Erläuterungsbericht Seite 6 von 11 6 Hydrotechnische Berechnungen Die Berechnungen erfolgen mit dem Programm Hydro_AS-2d. Die Berechnungsergebnisse werden mit Hilfe des Programmes SMS ausgewertet und visualisiert. 6.1 Berechnungsmodell Als Grundlage für die Berechnung wird das auch im Jahr 2015 verwendete Modell herangezogen [3]. Dieses Modell basiert auf Laser-Scanning-Daten des Vermessungsamtes stellt das aktuelle Würm-Berechnungsmodell des WWA dar. Der HQ100-Abfluss der Würm im Bereich Krailling beträgt Q=17 m³/s [3]. 6.2 HQ100 - Referenz-Zustand Der im Jahr 2015 erstellte Planungszustand ist in einen rechtskräftigen Bebauungsplan übergegangen. Somit stellt der damalige Planungszustand [3] jetzt den Referenz-Zustand ( IST- Zustand ) dar. In den Lageplänen ist die Überschwemmungsgrenze HQ100 des Planungszustandes aus 2015 (= jetzt Referenz-Zustand / IST-Zustand ) eingeblendet. 6.3 HQ100 - Planungssituation In das Modell wurde die aktuelle Planung gemäß Bebauungsplan PV München [5] eingefügt. Anschließend wurde der Planungszustand HQ 100 berechnet und ausgewertet.

8 - Erläuterungsbericht Seite 7 von 11 Abb.: Auszug aus Bebauungsplan Nr.30, Teiländerung im Bereich der Flurnummern 113, 113/2, 114 [5] Das Berechnungsmodell wurde gegenüber dem Modell des Planungszustandes aus [3] nur in dem Bereich der geänderten / neu geplanten Gebäude angepasst. Sämtliche übrigen Randbedingungen (Rauhigkeitsbeiwerte, Sonderbauwerke etc.), sowie Höhen außerhalb des Bebauungsgebietes wurden nicht verändert. Somit ist die Berechnung des Planungszustandes mit der Berechnung des Referenz- Zustandes direkt vergleichbar. Es wurden die geplanten Gebäude innerhalb des Änderungsbereiches im Modell aktualisiert. Die abzubrechenden Gebäude wurden aus dem Modell entfernt. Weiterhin wurden die Oberflächen / Nutzungsarten gemäß Planung angepasst. Die Gebäude sind im Modell als undurchflossen angesetzt. Das Gebäude auf Flurstück Nr. 113 ist gemäß [4] und [5] auf Stützen geplant. Somit wird der Bereich unterhalb des Gebäudes durchflossen. Im Modell ist für diesen Bereich die konstruktive Unterkante des Gebäudes enthalten. Die geplanten Garagen sind im vorderen Bereich ebenfalls aufgeständert und mit einer konstruktiven Unterkante im Modell abgebildet. Der hintere Bereich der Garagen ist angeschüttet und somit im Modell als undurchflossen angesetzt.

9 - Erläuterungsbericht Seite 8 von Berechnungsergebnisse Die Wasserspiegellagen des Referenz-Zustandes wurden nicht neu berechnet, sondern aus der Berechnung aus 2015 [3] übernommen. Der Planungszustand HQ 100 wurde neu berechnet. Anschließend wurden beide Berechnungen verglichen, um die Auswirkungen darzustellen. In dem beiliegenden Plan sind die Wassertiefen für den Planungszustand dargestellt. Weiterhin ist in einem Differenzenplan die Wasserspiegelerhöhung und Wasserspiegelabsenkung, die sich durch die geplanten Maßnahmen ergeben, dargestellt (Differenz zwischen Planungs- und Referenz-Zustand). 6.5 Auswirkungen Bedingungen nach WHG 78 Die Bedingungen, unter denen ein neues Baugebiet in einem Überschwemmungsgebiet ausgewiesen werden darf, sind in 78, Absatz 2, WHG, aufgelistet. Die hydraulischen Bedingungen werden in Punkt 4, 5 und 7 aufgelistet. Diese behandeln den Wasserstand, den Rückhalteraum / Retentionsraum und die Auswirkungen auf Ober-/ Unterlieger. Laut WHG 78 dürfen keine nachteiligen Auswirkungen für folgende Bereiche auftreten: - Oberlieger - Unterlieger - Gegenüberliegendes Ufer Durch die Aufschüttungen und die geplanten Gebäude verkleinert sich das Überschwemmungsgebiet. Der dadurch verursachte Retentionsraumverlust wird weiter unten separat beschrieben.

10 - Erläuterungsbericht Seite 9 von Wasserspiegel und Überschwemmungsgrenze Referenz: PLAN: km : 546,97 m NN 546,97 m NN Die durchgeführten Berechnungen zeigen, dass die geplanten Gebäude nahezu keine Wasserspiegelerhöhung oder Vergrößerung des Ü-Gebietes an anderer Stelle verursachen. Der Vergleich zwischen der Überschwemmungsgrenze des Planungszustandes und der Überschwemmungsgrenze des Referenz-Zustandes zeigt, dass sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben. Die geplanten Maßnahmen der Bebauungsplan-Änderung haben für die Oberlieger, Unterlieger und das gegenüberliegende Ufer der Würm keine nachteiligen Auswirkungen. Für die Oberlieger, Unterlieger und das gegenüberliegende Ufer kommt es zu keiner Verschlechterung Wasserspiegeldifferenzen Insgesamt verändert sich die Wasserspiegellage im Planungszustand gegenüber dem Referenz-Zustand nur sehr gering. Auf dem Flurstück 113/2 ergibt sich westl. des geplanten Gebäudes lokal sehr begrenzt ein Aufstau von ca. 1,5 cm. Die berechneten Änderungen der Wasserspiegellagen liegen im Bereich der Rechenungenauigkeit. Ober-, Unterlieger und gegenüberliegendes Würm-Ufer sind von den Wasserspiegeländerungen nicht betroffen Hochwasserkote Im Hochwasserfall ist die Zugänglichkeit zu den neu geplanten Gebäuden über die Gautinger Straße / hochwasserfreie Seite gewährleistet. Die neuen Gebäude müssen hochwasserangepasst ausgeführt werden. Maßgebliche Höhenkote HQ100: Der Freibord ist mit dem WWA abzustimmen. 546,97 m NN + Freibord

11 - Erläuterungsbericht Seite 10 von Retentionsvolumina a) Retentionsraumverlust Die Retentionsraumberechnung bezieht sich auf den Bereich des geänderten Bebauungsplanes. Die Volumina werden auf Basis der Gebäude-Grundflächen und der aktuell berechneten Fließtiefe (Wassertiefe des Planungszustandes) ermittelt. Für den Vergleich werden der Referenz- und der Planungszustand ausgewertet. Der Vergleich zwischen Referenz- und Planungszustand zeigt dann den Retentionsverlust. Innerhalb des geänderten Bebauungsplangebietes ergeben sich folgende Retentionsvolumina: Gebäude Garagen+Stützen Flurst. 113 Wohnhaus Flurst. 113/2 Referenz-Zustand Planung aktuelle Planung gemäß [5] Stand 03/2017 Grundfläche im Wasser mittlere Fliesstiefe verdrängtes Wasservolumen Grundfläche im Wasser mittlere Fliesstiefe verdrängtes Wasservolumen ,4 m² ca. 0,9 m 35,46 m³ 221,4 m² 0,3 m 66,42 m³ 248,52 m² ca. 0,34 m 84,50 m³ Retentionsraumverlust gegenüber Referenz-Zustand - 52,18 m³ 1) (35, ,50) - 66,42 m³ = 53,54 m³ 1) Gemäß hydrotechnische Berechnung Stand Durch die aktuell geplanten Maßnahmen / Gebäude geht ein Retentionsvolumen von ca. 54 m³ verloren.

12 - Erläuterungsbericht Seite 11 von 11 b) Ausgleich Retentionsraumverlust Der Retentionsraumverlust von ca. 54 m³ ist gemäß 78 WHG umfang-, funktionsund zeitgleich auszugleichen. Der errechnete Retentionsraumverlust von 54 m³ kann durch folgende Maßnahmen kompensiert werden: - geringfügiger Geländeabtrag um das vorhandene Wohnhaus: ca. 15,0 m³ - Abbruch Gartenhaus: kompensiertes Retentionsvolumen laut Berechnung: ca. 39,5 m³ 7 Fazit Die in der Änderung des Bebauungsplanes enthaltenen Planungen haben nur sehr geringe Auswirkungen auf den maximalen Wasserspiegel beim HQ100. Die errechneten Wasserspiegeländerungen liegen mit 0 bis 1,5 cm im Rahmen der Rechenungenauigkeit. Dies hat nahezu keine Auswirkungen auf die äußere Überschwemmungsgrenze beim HQ100. Die Ober- und Unterlieger, sowie die gegenüberliegenden Uferseite werden nicht beeinflusst. Es kommt zu keiner Verschlechterung des Referenz- Zustandes. Die neuen Gebäude müssen hochwasserangepasst ausgeführt werden. Die maßgebliche Höhenkote liegt bei 546,97 m NN + Freibord. Der Freibord ist mit dem WWA abzustimmen. Durch die geplanten Maßnahmen wird insgesamt ca. 54 m³ Retentionsvolumen verdrängt, das umfang-, funktions- und zeitgleich auszugleichen ist. Der Ausgleich ist durch die beschriebenen Maßnahmen in unmittelbarer Nähe zu den Gebäuden möglich. Neu-Ulm, O B E R M E Y E R PLANEN + BERATEN GmbH ppa. Dipl.-Ing. T. Neumann i.a. Dipl.-Ing. A. Wolf-Jobst

13 Anlagenverzeichnis Stand: Nr. Beschreibung Maßstab Plan-Bez. Erläuterungsbericht 1 Lageplan Wassertiefen Planungszustand HQ 100 M 1 : 1000 LP_01-1 Fluss-km bis Lageplan Differenzen Wasserspiegellage HQ 100 M 1 : 1000 LP_02-1 Planung Referenzzustand Fluss-km bis M:\25109\2-Projekt\D-Bearbeitung\Erläuterungsbericht\2018\Anl_001.doc

14 ü Würm Km Wsp: 546,97 IST: 546,97 m ü. NN PLAN: 546,97 m ü. NN Gautinger Straße Krailling Würm Anlage-Nr.: LEGENDE: Fluß-Kilometrierung (Projektachse) Änderung Bebauungsgebiet in Krailling gepl. Wohnbebauung Gebäudeabbruch Gebäude im Bebauungsplan Überschwemmungsgrenze HQ100 Referenzzustand WASSERTIEFEN HQ 100 Planungsstand Würm Würm km km Gemeinde Krailling Rudolf-von-Hirsch-Straße Krailling Turmstraße Neu-Ulm Telefon (0731) Telefax (0731) Bebauungsplan Nr.30 / Gemarkung Krailling Teiländerung; Flurstück 113, 113/2, 114 Lageplan Wassertiefen Planungsstand HQ 100 HSt/VDo Net 560 x : LP_ M:\25109\3-CAD\Studie\OPB-NU\LIB\LP_01.dwg

15 ü Würm Gautinger Straße Krailling Würm Anlage-Nr.: 2 Differenzen Wasserspiegel HQ 100, Planung - Bestand 0,10-0,25 m 0,05-0,10 m Erhöhung Wasserspiegel 0,01-0,05 m , ,01 m -0, ,05 m Keine Änderung Wasserspiegel , ,10 m -0, ,15 m Absenkung Wasserspiegel Würm Würm km km Gemeinde Krailling Rudolf-von-Hirsch-Straße Krailling Turmstraße Neu-Ulm Telefon (0731) Telefax (0731) Bebauungsplan Nr.30 / Gemarkung Krailling Teiländerung; Flurstück 113,113/2, 114 Lageplan Differenzen Wasserspiegellage HQ 100 Planung - Bestand Hut Net 560 x : LP_ M:\25109\3-CAD\Studie\OPB-NU\LIB\LP_02.dwg

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