Bebauungsplan Nr. 33: Wolfsee Gemeinde Fischbachau Kothgraben, Gew. III. Ordnung
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- Adrian Hoch
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1 Bebauungsplan Nr. 33: Wolfsee Kothgraben, Gew. III. Ordnung HYDROTECHNISCHES GUTACHTEN Ergänzungsbericht vom Auftraggeber: Kirchplatz Fischbachau Gemeinde: Fischbachau Landkreis: Miesbach Projektnummer: Verfasser: aquasoli Ingenieurbüro Inh. Bernhard Unterreitmeier Haunertinger Str. 1 a Siegsdorf
2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabenstellung Aktuelle Fassung des Bebauungsplans Wolfsee Hydrotechnische Fragestellung 2 2 Untersuchte Maßnahmen 3 3 Abflussberechnungen Planungszustand 5 4 Zusammenfassende Stellungnahme / Empfehlungen 8 I
3 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1.1: Bebauungsplan Nr. 33, Stand (IB Staudinger)... 2 Abbildung 2.1: Gerinneausbau, technischer Mindestquerschnitt mit Gestaltungsmöglichkeiten. 3 Abbildung 2.2: Gerinneausbau, Lageskizze erforderliche Maßnahmen... 4 Abbildung 2.3: Gerinneausbau, Lageskizze Retentionsraumausgleich... 5 Abbildung 3.1: Fließtiefen im Planungszustand Gerinneausbau mit Retentionsraumausgleich.. 6 Abbildung 3.2: Differenzendarstellung Fließtiefen Planung Gerinneausbau - Istzustand... 7 II
4 1 Aufgabenstellung Die plant auf dem Gelände des Campingplatzes Wolfsee (Gemarkung Fischbachau) eine Neuaufstellung des Bebauungsplans. Auf mehreren Flurstücken soll, unter anderen auf dem derzeit noch als Campingplatz genutzten Gelände, ein Wohngebiet mit Grünflächen entstehen. Da Teilflächen des beplanten Gebietes in hochwassersensiblen Bereichen des Kothgrabens liegen, wurde vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim in einer Stellungnahme vom eine Untersuchung der hydraulischen Verhältnisse im Hochwasserfall am Kothgraben empfohlen. Das Ingenieurbüro aquasoli wurde damit beauftragt, das Überschwemmungsgebiet für ein hundertjährliches Hochwasserereignis am Kothgraben über ein 2d-Abflussmodell numerisch zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind im hydrotechnischen Gutachten vom zusammengefasst. Der vorliegende Ergänzungsbericht beschreibt die erforderlichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, um für die geplante Bebauung eine ausreichende Hochwassersicherheit herzustellen. Die fachlichen und modelltechnischen Grundlagen der Untersuchung sowie die Ergebnisse der Istzustands-Berechnung sind dem ursprünglichen Gutachten mit Bericht vom zu entnehmen. Seite 1
5 1.1 Aktuelle Fassung des Bebauungsplans Wolfsee Die folgende Abbildung zeigt die aktuelle Fassung des Bebauungsplans Nr. 33, Wolfsee. Abbildung 1.1: Bebauungsplan Nr. 33, Stand (IB Staudinger) Der Bebauungsplan enthält in seiner aktuellen Fassung einen Korridor für einen Ausbau des bestehenden Gewässers zur Ableitung eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses. Zudem sind entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereichs beidseitig des Gewässer jeweils 5 m breite Bereiche enthalten, in denen Schutzlinien errichtet werden können, die die Fassung des breitflächig zuströmenden Hochwasserabflusses ermöglichen. Im nördlichen Bereich sind Flächen für Abgrabungen zum Retentionsraumausgleich vorgesehen. 1.2 Hydrotechnische Fragestellung Im Rahmen des vorliegenden Ergänzungsberichts werden die möglichen bzw. erforderlichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen beschrieben, die für eine Herstellung der Hochwassersicherheit im Bereich der geplanten Bebauung notwendig sind. Die Maßnahmen wurden im Rahmen einer konzeptionellen Untersuchung entwickelt. Die Planungsschärfe entspricht daher der eines wasserwirtschaftlichen Vorkonzepts. Seite 2
6 2 Untersuchte Maßnahmen Folgende Maßnahmen sind für die Herstellung der Hochwassersicherheit der geplanten Gebäude sowie für eine hochwasserneutrale Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich. Die Maßnahmen werden jeweils nur konzeptionell beschrieben. Zur Umsetzung der Maßnahmen sind daher weitere technische Planungsschritte erforderlich. Entlang des Kothgrabens ist der Ausbau des Gerinnes mit dem unten dargestellten Gewässerquerschnitt entlang des gesamten Geltungsbereichs erforderlich. Abbildung 2.1: Gerinneausbau, technischer Mindestquerschnitt mit Gestaltungsmöglichkeiten Der Gewässerquerschnitt sollte zur Erhaltung eines Mittelwassergerinnes mit einer Hochwasserberme gestaltet werden. Die Berme (Höhe ca. 0,5 m über der Gewässersohle) kann für Gestaltungselemente am Gewässer zur Verbesserung der Zugänglichkeit sowie zur naturnahen Gestaltung des Bachlaufs verwendet werden. Der dargestellte Querschnitt benötig einen Korridor von ca. 13 m. Die im Bebauungsplan im aktuellen Stand vorgesehenen Bereiche für den Gerinneausbau sind entsprechend groß gewählt, um diesen Querschnitt unterzubringen und zusätzlich gestalterische Elemente umzusetzen. Im Längsschnitt muss im Zuströmbereich des Kothgrabens zum Geltungsbereich eine Sohlrampe angelegt werden, durch die eine Sohleintiefung von ca. 1 m im unterstrom anschließenden Gewässerbereich möglich wird. Dadurch kann der Wasserspiegel abgesenkt werden und die Anforderungen an die Höhenlage der Zuströmöffnungen der geplanten Gebäude (Freibord zum Wasserspiegel HQ100) kann reduziert werden. Auch die Brückenbauwerke zur Überführung der geplanten Erschließungsstraßen müssen mit einem ausreichenden Freibord über das ausgebaute Gewässer geführt werden. Die Anschlussbereiche der Straßen müssen entsprechend an diese Höhenlage angepasst werden. Seite 3
7 Die Fassung des oberstormig breitflächig zuströmenden Vorlandabflusses erfolgt durch beidseitige Schutzlinien entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereichs. Hierbei ist ein ausreichender Freibord (Empfehlung im Wildbachbereich >0,5 m bzw. > 0,75 * Fließtiefe, maximal 1,0 m) einzuhalten. Die beiden Schutzlinien müssen in der entsprechenden Höhe jeweils an das anstehende Gelände angeschlossen werden. Abbildung 2.2: Gerinneausbau, Lageskizze erforderliche Maßnahmen Durch den Ausbau des Gewässers sowie die Bündelung des Abflusses im Gerinne wird die Dämpfung des Abflussverhaltens nach unterstrom, die durch Vorlandausuferungen entsteht reduziert. Um diesen Effekt auszugleichen ist ein Retentionsraumausgleich erforderlich. Dieser kann rechtsseitig direkt unterstrom des Geltungsbereichs auf den Flächen des Flurstücks 1078/2, das sich im Eigentum der befindet, durch Abgrabungen umgesetzt werden. Dadurch wird eine unterstromige Abflussverschärfung ausgeglichen. Durch eine entsprechend große Abgrabungsfläche kann ggf. auch eine Verbesserung nach unterstrom erreicht werden. Die Abgrabung muss auf ein Niveau von ca. 762,50 münn erfolgen. Der Anschluss des Retentionsraums an das Gewässer wird im unterstromigen Bereich hergestellt. Bei der Gestaltung des unterstromigen Abströmbereichs der Abgrabung ist darauf zu achten, dass die Strömungssituation nicht nachteilig für die unterstrom anschießenden Grundstücke durch erhöhte Wasserspiegellagen verändert wird. Seite 4
8 Abbildung 2.3: Gerinneausbau, Lageskizze Retentionsraumausgleich 3 Abflussberechnungen Planungszustand Für die Untersuchung wurde das tiefengemittelte 2d-Abflussmodell Hydro_AS-2d eingesetzt. Zum Einsatz kam die Produktversion 4.2. Die Informationen zu den Modellgrundlagen können dem Erläuterungsbericht zum hydrotechnischen Gutachten vom entnommen werden. Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen zum Planungszustand wurden in das erstellte Abflussmodell des Istzustands übernommen. Die grundlegenden Modellparameter wurden dabei nicht verändert. Die Abflusssituation des Kothgrabens im Planungszustand mit Gerinneausbau für einen hundertjährlichen Hochwasserabfluss sind in der folgenden Abbildung 3.1 dargestellt. Seite 5
9 Abbildung 3.1: Fließtiefen im Planungszustand Gerinneausbau mit Retentionsraumausgleich Die Ergebnisse der Abflussberechnungen zeigen, dass der oberstromig ankommende Vorlandabfluss durch die beidseitig des Gewässers angeordneten Schutzlinien gefasst und dem ausgebauten Gewässerquerschnitt zugeführt werden kann. Im Bereich des Gerinneausbaus kann der HQ100-Abfluss ohne Ausuferungen abgeführt werden. Die Abflusssituation für die bestehende Bebauung im nördlichen Bereich des Bebauungsplans wird durch die dargestellten Maßnahmen verbessert. Die bestehenden Überflutungen dieser Gebäude treten im Planungszustand nicht mehr auf. Die Herstellung der Freibordsicherheit für die geplante Bebauung ist durch Vorgaben entsprechender Höhenlagen für Zuströmöffungen an den Gebäuden herzustellen. Die erforderlichen Höhenlagen sind dabei von der endgültigen Ausgestaltung des Gerinneausbaubereichs abhängig und können daher erst im weiteren Planungsverlauf festgelegt werden. Unterstromig des Geltungsbereich wird der Abfluss in den Retentionsraumbereich ausgeleitet. Das dort zurückgehaltene Volumen kann bei Ausnutzung der gesamten Fläche des Flurstücks den Retentionsraumverlust durch den Gerinneausbau (ca m³) leicht ausgleichen. Es besteht hier die Möglichkeit durch die Herstellung eines größeren Rückhaltevolumens eine Verbesserung nach unterstrom zu erreichen. Um den mindestens erforderlichen Ausgleich durch die Gewässerausbaumaßnahmen herzustellen, ist eine Abgrabung auf einer Fläche von mindestens 2350 m² auf ein Niveau von 762,50 münn erforderlich. Seite 6
10 Die im Folgenden dargestellten Differenzen der Fließtiefen zwischen dem Planungszustand und dem Istzustand für den untersuchten Lastfall HQ100 zeigen, dass die Gewässerausbaumaßnahmen so konzipiert und umgesetzt werden können, dass keine negativen Auswirkungen auf Wasserspiegellagen auf benachbarten Flächen Dritter entstehen. Lediglich auf den oberstromig anschließenden unbebauten Flächen des Flurstücks 2359 sind kleinräumige Wasserspiegelerhöhungen im Bereich von ca. 0,02 m erkennbar. Durch eine Optimierung der Planungsmaßnahmen zur Fassung des Vorlandabflusses im weiteren Planungsverlauf sind diese Wasserspiegelerhöhungen ggf. zu reduzierbar. Die dargestellten roten Flächen treten in den Bereich der geplanten Maßnahmen (Retentionsraumausgleich, Gerinneausbau, Schutzlinien mit wasserseitiger Mulde) auf und sind durch die dortigen Geländeveränderungen bedingt, stellen aber keine Verschlechterung der Hochwassersituation dar. Abbildung 3.2: Differenzendarstellung Fließtiefen Planung Gerinneausbau - Istzustand Seite 7
11 4 Zusammenfassende Stellungnahme / Empfehlungen Im vorliegenden Ergänzungsbericht werden wasserwirtschaftliche Maßnahmen untersucht, durch die die Hochwassersicherheit im Bereich des geplanten Bebauungsplans Nr.33 Wolfsee für zur Bebauung vorgesehene Bereiche hergestellt werden kann. Grundlage ist die Überschwemmungsgebietssituation im geplanten Geltungsbereich, die im hydrotechnischen Gutachten zum Bebauungsplan durch das IB aquasoli (Bericht vom ) ermittelt wurde. Die beschriebenen Maßnahmen zum Gerinneausbau sowie zum Hochwasserrückhalt ermöglichen die Herstellung hochwassersicherer Bereiche für die geplante Bebauung sowie eine hochwasserneutrale Umsetzung ohne Verschlechterung für Dritte. Eine größere Dimensionierung der Abgrabungen zum Retentionsraumausgleich würde eine zusätzliche Dämpfung der Abflusswelle ermöglichen und damit zu einer Verbesserung der unterstromigen Situation führen. Der ausgebaute Gerinneabschnitt kann durch gestalterische Maßnahmen so ausgeführt werden, dass er in den geplanten Siedlungsbereich eingebunden ist. Die Nutzung des Gewässers für die Freizeitgestaltung kann im vorgesehenen Korridor gut umgesetzt werden. Die vorliegenden Angaben entsprechen in der Planungsschärfe einem Vorkonzept. Folgende Punkte müssen im weiteren Planungsverlauf detailliert ermittelt werden: - Gestaltung des Gerinnequerschnitts und damit die Ermittlung der maßgeblichen Wasserspiegellagen - Einzuhaltende Höhenlagen für Zuströmöffnungen an den geplanten Gebäuden zur Herstellung der Hochwassersicherheit mit einem ausreichenden Freibordmaß auf Basis der dann ermittelten Wasserspiegellagen - Höhenlagen der Bauwerksunterkanten der beiden zu errichtenden Brücken für die Erschließungsstraße - Dimension und Geometrie der Retentionsmaßnahme - Gestaltung und genaue Lage der Schutzlinien zur Fassung des oberstromigen Vorlandabflusses Ein Teil der linksseitigen Schutzlinie zur Fassung des oberstromigen Vorlandabflusses liegt außerhalb des Geltungsbereichs des geplanten Bebauungsplans. Nach Vorabstimmung mit dem LRA Miesbach ist für die beschriebenen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen ein eigenständiges wasserrechtliches Verfahren zum Gewässerausbau erforderlich. Hierfür sind alle notwendigen Antragsunterlagen der Genehmigungsplanung einschl. Fachplanungen (naturschutzfachlich, etc.) in der erforderlichen Planungsschärfe zu erstellen Seite 8
12 und einzureichen. Um die Bebaubarkeit der geplanten Grundstücke herzustellen, müssen die Gewässerausbaumaßnahmen vorab umgesetzt werden. Bearbeiter: Siegsdorf, Dr. Florian Pfleger aquasoli Ingenieurbüro Seite 9
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