Windpark Hekese GmbH. Planung des Windparks Hekese in der Gemeinde Berge, Gemarkung Hekese, Flur 1 Landkreis Osnabrück. Deckblatt

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1 Planung des Windparks Hekese in der Gemeinde Berge, Gemarkung Hekese, Flur 1 Landkreis Osnabrück Deckblatt Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan Ergänzende Beurteilung der umweltrelevanten Wirkungen

2 Planung des Windparks Hekese in den Gemeinden Berge im Landkreis Osnabrück Deckblatt Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan Auftraggeber: GO Wind Projekt GmbH Bokel 1, Ohrte Verfasser: Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH Oststraße 92, Herford Bearbeiter: Dipl.-Ing. Michael Kasper B.Eng. Andreas Schierke Fotos und Gestaltung: Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH Kartengrundlage: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, 2013 Herford, Projekt-Nr.:

3 Deckblatt Umweltverträglichkeitsstudie - I - INHALTSVERZEICHNIS Veranlassung und Aufgabenstellung...1 Ergänzung zur UVS mit integriertem landschaftspflegerischen Begleitplan Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen Prognose über die erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach UVPG Schutzgut Mensch Sichtverschattungsanalyse Arten- und Lebensgemeinschaften...5

4 Deckblatt Umweltverträglichkeitsstudie Veranlassung und Aufgabenstellung Die Windpark Hekese GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Enercon E-115 in der Gemeinde Berge (Samtgemeinde Fürstenau) im Landkreis Osnabrück, Gemarkung Dalvers, Flur 1. Nach der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen sind nach Prüfung der Stellungnahmen einige redaktionelle Änderungen erforderlich bzw. nähere Erläuterungen zu Sachverhalten notwendig, die im Rahmen dieses Deckblattes ausgearbeitet werden. Die Änderungen beziehen sich auf sich auf Teile des Kapitels Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen Schutzgut Mensch Optisch bedrängende Wirkung und Kapitels Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen Schutzgut Landschaft Sichtverschattungsanalyse. Zur einfachen Übersicht wird im Folgenden das komplette Kapitel mit den vorgenommenen Änderungen blau dargestellt. Streichungen werden durchgestrichen dargestellt. 1. Ergänzung zur UVS mit integriertem landschaftspflegerischen Be- gleitplan 8. Beschreibung der zu erwartenden Umweltauswirkungen 8.1 Prognose über die erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach UVPG Schutzgut Mensch Optisch bedrängende Wirkung Eine optisch bedrängende Wirkung von WEA kann sich mindernd auf die Wohnqualität im Umfeld von Windparks auswirken. Das geht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zurück. Das Gericht hat eine optisch bedrängende Wirkung von Gebäuden anerkannt, wenn diese aufgrund der Massigkeit ihres Baukörpers für die Nachbarschaft erdrückend" oder erschlagend" wirken. Mit der grundsätzlichen Annahme einer optisch bedrängenden Wirkung ist allerdings zurückhaltend umzugehen (Gatz, 2013). Allein der Umstand, dass zwei oder weitere Anlagen gleichzeitig zu sehen sind, führt noch nicht zu dem Befund einer optisch bedrängenden Wirkung. Ob eine optisch bedrängende Wirkung vorliegt, ist demnach immer im Einzelfall im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen.

5 Deckblatt Umweltverträglichkeitsstudie Allerdings hat das OVG Münster für die Ergebnisse der Einzelfallprüfung grobe Anhaltswerte prognostiziert 1. Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windenergieanlage mindestens das Dreifache der Gesamthöhe (Nabenhöhe + Rotorradius) der geplanten Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend zu dem Ergebnis kommen, dass von dieser Anlage keine optisch bedrängende Wirkung ausgeht. Bei einem solchen Abstand treten die Baukörperwirkung und die Rotorbewegung der Anlage in der Regel so weit in den Hintergrund, dass ihnen keine beherrschende Dominanz und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnbebauung zukommen. Ist der Abstand geringer als das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend zu einer dominanten und optisch bedrängenden Wirkung der Anlage gelangen. Ein Wohnhaus wird bei einem solchen Abstand in der Regel optisch von der Anlage überlagert und vereinnahmt. Beträgt der Abstand zwischen dem Wohnhaus und der Windenergieanlage das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der Anlage, bedarf es einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalls. Das OVG hat im o. g. Urteil zur Operationalisierung des Sachverhalts Bewertungskriterien entwickelt, die die Einschätzung der Beeinträchtigungsintensität optisch bedrängender Wirkung ermöglichen sollen: Ermittlung und Bewertung der Betroffenheit von Innen- und Außenräumen, die regelmäßig dem Aufenthalt dienen (Wohnzimmer, Terrassen und andere Aufenthaltsbereiche) durch Blickachsen zu WEA, Ermittlung der bestehenden bzw. in zumutbarer Weise herstellbaren Abschirmung der Wohngrundstücke zu den Anlagen, Ermittlung der Hauptwindrichtung und damit der Stellung der Rotoren zu den Wohnhäusern, Analyse der topographischen Situation; Prüfung von Sichtschutz durch Relief, Waldgebiete oder andere Vertikalstrukturen Ermittlung kumulativer Beeinträchtigungen durch bereits vorhandene Windenergieanlagen. Unter Berücksichtigung der geplanten Gesamtanlagenhöhe von 192,9 m würde der kritische Abstand, bei dessen Unterschreitung eine erdrückende Wirkung zu erwarten wäre, 578,7 m betragen. Alle Immissionsorte liegen außerhalb der dreifachen Anlagenhöhe. Zur Veranschaulichung sind die nächstgelegenen Immissionsorte der folgenden Tabelle zu entnehmen. (Tab. 14) Tab. 14 Betroffene Wohngebäude innerhalb der dreifachen Anlagengesamthöhe (578,7 m) IO Immissionsort Nächste WEA Abstand zu Immissionsort B Alte Scheren 8 WEA m 1 BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1983 BVerwG 4 C BRS 40 Nr. 199; Urteil vom 18. November 2004 BVerwG 4c 1.04 UPR 2005, 150.

6 Deckblatt Umweltverträglichkeitsstudie C Zur Scheren 3 WEA m N Mühlenbach 18 WEA3 WEA 1 und WEA m Im Vergleich zu den Entfernungsmessungen zu den gleichen Immissionsorten für die Berechnung der Schallemissionen ergeben sich Unterschiedliche Entfernungsangaben. Diese liegen im Bereich von bis zu 2 m. Diese geringfügige Ungenauigkeit ergibt sich z.t. daraus, dass die betrachteten Hausecken nicht eingemessen werden, sondern anhand der vorliegenden ATKIS-Karten abgeschätzt werden. Des Weiteren werden Koordinaten- und Entfernungsangaben als ganzzahlige Werte dargestellt, so dass sich auch durch Rundung Abweichungen in den dargestellten Entfernungen ergeben können. Unsicherheiten bezüglich der Koordinaten- und Entfernungsangaben in dieser Größenordnung haben keinen signifikanten Effekt auf die Ergebnisse und sind über die Unsicherheitsbetrachtung abgedeckt. Die Immissionsorte B, C und N befinden sich angrenzend zur dreifachen Anlagenhöhe. Hierfür wurde vorsorglich eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt Sichtverschattungsanalyse Das Relief im UG bedingt nur eine relativ geringe Sichtverschattung der geplanten WEA. Die Morphologie des Geländes weist nur eine sehr geringe Reliefenergie auf. Die Geländehöhe schwankt zwischen ca. 37 m ü. NN. in der südlichen Teilfläche bis auf durchschnittlich ca. 25 m im Bereich der nördlichen Teilfläche. So sind insgesamt lediglich 30 % im Umfeld von m der geplanten Windkraftanlagen sichtverschattet, wobei der Großteil der sichtverschatteten Bereiche auf die im UG vorhandenen Wälder zurückzuführen ist (Ziff )

7 Deckblatt Umweltverträglichkeitsstudie Abb. 46 Ergebnis der Sichtverschattungsanalyse für die geplanten WEA (3.000 m UG) Tab. 20 Ergebnisdarstellung der Sichtverschattungsanalyse der Landschaftsbildeinheiten Name Landschaftsbildeinheit Nr. Landschaftsbildeinheit Flächengröße (in m²) Sichtverschattung (in m²) Anteil der Sichtverschattung (in %) Abzug durch sichtverschattete Bereiche nach NLT 2014 (in %) 1.1 Tiefebene des Artlands ,1 0,00% 1.2 Gegliederte Parklandschaft ,4 0,25% Artland mit int. Landbewirtschaftung Strukturreiche Gewässerlandschaft ,3 3,50% ,0 0,50% 2.2 Naturnahe Fließgewässer ,4 0,50%

8 Deckblatt Umweltverträglichkeitsstudie Name Landschaftsbildeinheit Nr. Landschaftsbildeinheit Flächengröße (in m²) Sichtverschattung (in m²) Anteil der Sichtverschattung (in %) Abzug durch sichtverschattete Bereiche nach NLT 2014 (in %) 3.1 Ankumer Höhen Anhöhe und Hänge Si Siedlung Die Tabelle 20 wird gestrichen. Alle Verweise, die hierauf gemacht wurden beziehen sich auf die Tabelle Arten- und Lebensgemeinschaften Unter der Voraussetzung, dass geeignete vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden, wurden als Ergebnis der Auswirkungsprognose in Bezug auf das (Teil-)Schutzgut Tiere (Ziff ) keine erheblichen Umweltauswirkungen prognostiziert. Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen wurden bereits unter Ziffer 9.1 genannt. Die o.g. Maßnahmen A 1 (Extensivierung von Grünland) schafft Lebensräume für die Gruppe der Arten der offenen und halboffenen Feldflur. Maßnahmen zur Wahrung bzw. Verbesserung des Erhaltungszustands (FCS- Maßnahmen) Nach Angaben der Handlungsempfehlung kommt als Maßnahme zur Wahrung des Erhaltungszustandes bei Mäusebussard und Turmfalke vor allen Dingen die Anlage von extensiv genutztem Grünland infrage, weil dadurch die Nahrungsgrundlage für die Tiere und so die Aussichten auf eine erhöhte Reproduktion verbessert werden (Schreiber Umweltplanung, 2016). Aber auch die Anlage von Extensivacker wird als mögliche Maßnahme genannt. Demnach tragen die beiden, unter Kap. 9.1 und beschriebenen Maßnahmen MART 1 und A 1 der Wahrung des Erhaltungszustandes des Mäusebussardes und des Turmfalken bei. MFCS 1 Anlage von Extensivgrünland Auf dem Flurstück 63/4, der Flur 7 in der Gemarkung Dalvers (ca. 2,1 ha) sowie auf den Flurstücken 24 Flurstücken 25 (tlw.) und 26, der Flur 1 der Gemarkung Bockraden (insg. ca. 2,5 ha) ist jeweils eine extensive Grünlandnutzung auf insgesamt 4,6 ha vorgesehen. Die Maßnahmen sind in der Karte 3 (Teil 2 der UVS) zeichnerisch dargestellt. Da sich Änderungen bei der Flächenverfügbarkeit ergeben haben, wurde der Finger der Maßnahme

9 Deckblatt Umweltverträglichkeitsstudie auf die östliche Seite des Grabens verlegt. Das neue Teilstück hat den gleichen Bestandswert wie die vorherige Fläche. Auch die Flächengröße bleibt bestehen. Auf den Flächen ist eine krautreiche Landschaftsrasenmischung aus regionaler Herkunft entsprechend der Vorgaben des Lieferanten aufzubringen. Alternativ kann eine Initialsaat durch das Aufbringen von samenreichem Mähgut aus umliegenden Flächen vorgenommen werden. Die Bewirtschaftungsauflagen sind hierbei dem Kap , Maßnahme A 1 zu entnehmen. Abb. 0 Darstellung der geplanten Maßnahmenflächen ( Finger der Maßnahme MFCS1 wurde nach Osten verschoben.

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