THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

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1 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Gesetzesdekret "Sblocca Italia"... 2 Steuerguthaben SSN Vordruck CUD: Einführung einer neuen Bescheinigung CU... 4 Neue Wirtschaftsförderung des Landes Südtirol... 5 Meldepflicht Überlassung Firmenautos ab 03. November Arbeit & Soziales Richtigstellung des Krankenscheins bei vorzeitigem Arbeitseintritt... 7 Neuer Beitrag für INPS-Solidaritätsfond... 7 Klärung zum Strafregisterauszug für Mitarbeiter in Kontakt mit Minderjährigen 7 Recht Öffentliche Aufträge... 8 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen keine Steuer- und Rechtsberatung dar

2 2 Wirtschaft & Steuern WIRTSCHAFT & STEUERN Gesetzesdekret "Sblocca Italia" Mit Datum 12. September wurde die Eilverordnung Nr. 133 ("Sblocca Italia") im Amtsblatt der Republik veröffentlicht. Das Dekret hat den Zweck, die Bauwirtschaft in Italien anzukurbeln, die Bürokratie zu vereinfachen und für verschiedene öffentliche Projekte die Geldmittel zu sichern. Interessant könnte der Art. 21 sein, welcher eine Förderung für den Neubau bzw. Wiedergewinnung einer Wohneinheit mit gleichzeitiger Vermietung derselben vorsieht. Art Befreiung von Stempelsteuer und Registergebühren Im Dekret wurde weiteres eine Befreiung von der Stempelsteuer und der Registergebühren bei der Registrierung von Mietverträge vorgesehen, falls im Zuge dessen der Mietzins reduziert wird. Art Steuerbonus auf Neubauten, welche vermietet werden Für ausschließlich Wohneinheiten, welche neu errichtet angekauft oder im Zuge von Wiedergewinnungsarbeiten umgebaut werden und anschließend vermietet werden, können Privatpersonen einen Bonus von 20% auf einen Höchstbetrag von Euro ,00 in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass die Wohneinheit innerhalb 6 Monate nach Erwerb oder Fertigstellung mit einem konventionierten Mietzins ("a canone concordato") für mindestens 8 Jahre vermietet wird. Dieser Bonus kann jedoch nicht im Zuge einer unternehmerischen Tätigkeit geltend gemacht werden. Der Bonus in Höhe von 20% (max. Euro ) wird auf 8 Jahre aufgeteilt und es kann somit ein Höchstbetrag von Euro 7.500,00 jährlich von der Einkommensgrundlage abgezogen werden. Der Umstand, dass der Abzug von der Einkommensgrundlage und nicht von der Steuer erfolgt, mindert die Vorteilsmäßigkeit dieser Förderung erheblich. Jährlich kann bei einem Spitzensatz von 43% ein Vorteil von max. Euro erwirtschaftet werden. Art Rent to buy - Mietkauf von Wohnungen Der Art. 23 regelt den sogenannten Mietkauf von Wohnungen bzw. gibt einschlägige Hinweise auf die zivilrechtlichen Bestimmungen. Dabei kann eine Wohnung oder eine sonstige Immobilie dem Mieter zur Nutzung überlassen werden, wobei dieser die Immobilie nach einer gewissen Zeit auch erwerben kann. Dies soll der Bauwirtschaft helfen, bereits gebaute Wohnungen / Immobilien veräußern zu können.

3 3 Wirtschaft & Steuern Ein Teil der Mietzahlungen kann vom Kaufpreis abgezogen werden. Die Bestimmungen zwischen Vermieter und Mieter unterliegen jedoch nicht den zivilrechtlichen Bestimmungen des Mietrechts, sondern jenen des Fruchtgenusses, da es sich nicht um reine Mietverträge handelt, sondern eher um eine Nutzleihe der Immobilie ("contratto di godimento"). Falls der Mieter beabsichtigt die Immobilie zu kaufen, wird ein Kaufvorvertrag abgeschlossen. Er erhält auch das Vorkaufsrecht, da er bereits Mietzahlungen getätigt hat. Falls der Vermieter Konkurs anmeldet, wird der Mieter mit einem Mietkaufvertrag bevorzugt aus der Konkursmasse befriedigt. Im umgekehrten Fall löst sich der Vertrag automatisch auf, falls der Mieter eine oder mehrere Mietzahlungen nicht tätigt, welche im Vorhinein zwischen den Parteien festgelegt werden und nicht weniger als ein Zwanzigstel der Gesamtmieten ausmachen darf. Steuerguthaben SSN 2013 Die Finanzverwaltung hat mit einer Presseaussendung am 30. Mai 2014 das Steuerguthaben für die im Jahr 2013 über die LKW-Versicherung eingezahlte Gesundheitssteuer SSN ( Servizio sanitario nazionale ) bestätigt. Diese Begünstigung betrifft Autotransporteure mit Transporte auf Rechnung Dritter und mit Transporten auf eigene Rechnung. Das Steuerguthaben kann in Anspruch genommen werden für LKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 11,5 t und bis zu maximal Euro 300,00 pro Fahrzeug; Der Betrag der Gesundheitssteuer SSN kann aus dem Versicherungsbeleg für die Haftpflichtversicherung abgelesen werden. Verrechnung und Angabe in der Steuererklärung Wir weisen Sie darauf hin, dass das Steuerguthaben für das Jahr 2013 noch innerhalb 31. Dezember 2014 mittels Mod. F24 mit dem Kodex 6793 und Angabe des Bezugsjahrs 2014 verrechnet werden muss. Eine Rückerstattung des Steuerguthabens ist nicht vorgesehen. Auf dem Mod. F24 ist die Verrechnung im Abschnitt Staatskasse ( sezione erario ) anzugeben. Die Steuergutschrift unterliegt weder der Einkommenssteuer noch der Wertschöpfungssteuer IRAP. Das Steuerguthaben aus dem Jahr 2013 muss in der Steuererklärung für das Jahr 2014 (Unico/2015) in der Übersicht RU angegeben werden. Nachdem die Verrechnung in der Steuererklärung anzugeben ist, sollten die entsprechenden Dokumente bei den Unterlagen für die Steuererklärung beigelegt werden.

4 4 Wirtschaft & Steuern Vordruck CUD: Einführung einer neuen Bescheinigung CU Bisher war jeder Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb 28. Februar eines jeden Jahres den sogenannten Vordruck CUD an seine Arbeitnehmer auszuhändigen, in welchem u.a. die im Vorjahr bezahlten Entlohnungen und einbehaltenen Lohnsteuern bescheinigt wurden. Nun wurde am 26. September auf der Internetseite der Agentur der Einnahmen ein Entwurf für einen neuen Vordruck veröffentlicht. Das CUD wird ab dem Jahr 2015 durch den Vordruck CU ("Certificazione Unica") ersetzt. Im Vergleich zum alten Vordruck fällt auf, dass die neue Bescheinigung neue Felder enthält und vielfach komplizierter aufgebaut ist. Die wichtigste Neuheit jedoch ist, dass mit der neuen Bescheinigung CU nicht nur die Entlohnungen der nicht selbstständigen Arbeitnehmer bestätigt werden, sondern auch die Entgelte an Freiberufler und die andere Einkommen. Dazu zählen: Einkommen aus freiberuflicher Arbeit; Provisionen an Vertreter, Vermittler usw.; Gelegentliche freiberufliche Mitarbeit; Entgelte an Sportfunktionäre für Amateursportvereine; Bisher war für diese Kategorien eine separate jährliche Bestätigung auszustellen, welche frei von Form war und vielfach als Muster von den Freiberuflern zusammen mit der Rechnung mitgeschickt wurde. Diese Bestätigung ist nun nicht mehr gültig und wird durch die Bescheinigung CU ersetzt. Da der Gesetzgeber plant, ab dem nächsten Jahr vorausgefüllte Steuererklärungen (nur Mod.730 wohlgemerkt) zu verschicken, bedarf er aller zu diesem Zwecke notwendigen Informationen. Deshalb wurde vorgeschrieben, dass das Modell CU zudem in telematischer Form und bis zum 07. März eines jeden Jahres an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden muss. Diese Informationen können dann automatisch vom Steueramt in die vorausgefüllten Steuererklärungen eingebettet werden. Die neue Bescheinigung über die Einkünfte bringt nicht für alle Kategorien eine Vereinfachung. Sportvereine konnten bisher handausgefüllte Bescheinigungen der Entgelte ausstellen. Ab dem Jahr 2015 und für das Jahr 2014 muss dies nun telematisch gemacht werden und an die Agentur der Einnahmen übermittelt werden. Somit fallen nicht unbedenkliche Mehrkosten an, welche im oft knappen Budget der Vereine schwer wiegen.

5 5 Wirtschaft & Steuern Neue Wirtschaftsförderung des Landes Südtirol Nachdem jahrelang das Land Südtirol Unternehmen im Bereich Investitionsförderung mit Beiträgen unterstützt hat, wurden diese bekanntlich mit Beginn der neuen Legislaturperiode auf Eis gelegt, ausgenommen jene für den Tourismussektor. Das Ziel der neuen Landesregierung war, ein neues Wirtschaftsförderungsmodell vorzustellen, welches "gezielt, wirksam, schnell, unbürokratisch und nachhaltig finanzierbar" sein soll. Am 14. Oktober hat nun LH Kompatscher das neue Modell präsentiert, welches innerhalb dieses Jahres einige Änderungen erfahren wird und definitiv abgesegnet wird. Grundsätzlich werden die Kapitalbeiträge, wie sie bisher vergeben wurden, stark eingeschränkt. Der Ansatz geht Richtung Rotationsfond - so sollen zinsbegünstigte Kredite vergeben werden, welche bisher einige Unternehmen in Anspruch nehmen konnten. Der Beitrag an das Unternehmen liegt in den niedrigen Zinsen, welche für die Rückzahlung des Kapitals anfallen. Verlustbeiträge soll es vor allem für Beratungen und Weiterbildung geben. Das Modell soll so strukturiert werden, damit es nachhaltig finanzierbar wird. Im Bereich Tourismus sollen die bisherigen Kriterien beibehalten werden, da dieser Bereich schon vor einigen Jahren neu reformiert wurde und diese Umstrukturierung kommt nun den Betrieben zugute. Meldepflicht Überlassung Firmenautos ab 03. November 2014 Im Jahr 2012 wurde eine Durchführungsbestimmung erlassen, welche neue Meldepflichten und Angaben im Fahrzeugbrief vorsieht. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Eintragung jener Personen, welche Fahrzeuge nutzen, jedoch nicht im Fahrzeugbrief als Eigentümer aufscheinen. In der Presse wird diese Neuerung teilweise falsch interpretiert, was dementsprechend zu einigen Unklarheiten und Empörungen seitens der Bevölkerung geführt hat. Im Folgenden werden die Regeln klar erläutert und man kann daraus schließen, dass diese Verordnung nicht so streng angelegt ist, wie man sie teilweise aus der Presse entnehmen kann. Tatsächlich wird die Eintragung eher zur Ausnahme, als zur Regel. Grundsätzlich muss eine Eintragung im Fahrzeugbrief vorgenommen werden bei Fahrzeugen, welche eine Nutzlast von weniger als 6 Tonnen aufweisen und mehr als 30 Tage hintereinander ("giorni naturali e consecutivi") ab dem 3. November 2014 überlassen werden Somit handelt es sich nicht nur um PKWs, sondern auch um andere Kraftfahrzeuge (Motorräder, LKWs ), welche an Dritte überlassen werden. Aus der Beschreibung ist ersichtlich, dass die Vorschrift nicht nur für Betriebsfahrzeuge, sondern auch für Privatautos greift.

6 6 Wirtschaft & Steuern Die nachfolgenden Tabellen geben jedoch mehr Aufschluss über die Meldepflicht. Keine Meldepflicht besteht für Überlassungen - für einen Zeitraum von weniger als 30 Tage in Folge - von Betriebsfahrzeugen aufgrund einer entgeltlichen Leihe (z.b. "Fringe benefit") - an Mitarbeiter, welche das Betriebsfahrzeug rein betrieblich nutzen, jedoch nicht privat - eines Betriebsfahrzeuges an mehrere Mitarbeiter - von Privatfahrzeuge an zusammenlebende Familienmitglieder - von Fahrzeugen im Rahmen von Transporttätigkeiten, welche folgende Kriterien erfüllen: - Eintragung ins REN oder Album der Autotransporteure - Lizenz für den Transport eigener Güter - Personentransport z.b. Autobus, Taxi, Mietwagen mit Fahrer Gemeldet werden müssen Überlassungen - für einen Zeitraum von mehr als 30 Tage hintereinander - von Betriebsfahrzeugen aufgrund einer unentgeltlichen Leihe an - Mitarbeiter - Verwalter - Gesellschafter - Familienangehörige von Gesellschafter - von Mietwagen ohne Fahrer z.b. Hoteliers, welche Mitarbeiter anstellen, die Gäste mit einem Mietwagen zum Skigebiet zu fahren - von Privatfahrzeuge an Familienmitglieder, welche nicht im selben Haushalt wohnen Die Eintragung ins Autobüchlein erfolgt nicht aufgrund steuerlicher Bestimmungen, sondern dies dient hauptsächlich der öffentlichen Sicherheit, damit die Nutzer von Fahrzeugen bei z.b. Autounfälle schneller ausfindig gemacht werden können. Die Eintragung erfolgt durch das Motorisierungsamt oder durch bevollmächtigte Autoagenturen innerhalb einer Frist von 30 Tagen und ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer oder dem Nutzer des Fahrzeuges durchzuführen. Die Meldung kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Bei Missachtung der Meldepflicht sind Strafen von Euro 705,00 bis Euro sowie der Entzug des Fahrzeugbriefes vorgesehen. Die Meldung muss, wie beschrieben, erst bei Überlassungen ab dem 03. November 2014 durchgeführt werden. Überlassungen vor diesem Datum müssen nicht, können jedoch freiwillig gemacht werden. Das Motorisierungsamt der Autonomen Provinz Bozen weist ebenfalls daraufhin, dass die Eintragung in Südtirol relativ wenige spezifische Fälle betrifft. Dr. Markus Hofer

7 7 Arbeit & Soziales ARBEIT & SOZIALES Erläuterungen und Neuerungen im Arbeitsbereich Richtigstellung des Krankenscheins bei vorzeitigem Arbeitseintritt Mit der Mitteilung Nr vom 12 September 2014 hat das Inps klargestellt, dass ein Mitarbeiter, welcher sich im Krankenstand befindet und vor dem auf dem Krankenschein angeführtem Enddatum wieder zu arbeiten beginnen möchte, dem Arbeitgeber eine Richtigstellung des Krankenscheins mit dem neuen Enddatum vorlegen muss. Neuer Beitrag für INPS- Solidaritätsfond Ab Oktober 2014 müssen Betriebe, welche mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen und von der Zahlung der Beiträge an die Lohnausgleichskasse befreit sind, einen Beitrag in Höhe von 0,50% der Sozialabgabengrundlage der Löhne ihrer Mitarbeiter zur Finanzierung des INPS- Solidaritätsfonds entrichten. Zwei Drittel dieses Beitrags gehen zu Lasten des Arbeitgebers und ein Drittel zu Lasten des Arbeitnehmers. Der Beitrag ist rückwirkend ab 1. Jänner 2014 geschuldet. Klärungen zum Strafregisterauszug für Mitarbeiter in Kontakt mit Minderjährigen Vom Arbeitsministerium hat es folgende Klarstellungen bzgl. der Notwendigkeit eines Strafregisterauszuges für die Neueinstellung von Mitarbeitern, welche in Kontakt mit Minderjährigen kommen, gegeben: Übt ein Mitarbeiter die Funktion des Ausbildners oder Tutors gegenüber einem minderjährigen Lehrling oder Praktikanten aus, so ist kein Strafregisterauszug erforderlich, da es sich hierbei nur um eine zusätzliche Aufgabe zu seiner primären Arbeitstätigkeit handelt. Für die Beantragung des Strafregisterauszuges ist keine Einverständniserklärung des betreffenden Mitarbeiters mehr nötig. Der Auszug, mit den strafrechtlich relevanten Daten, kann vom Arbeitgeber direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragt werden. Speziell für den Bereich Hotel- und Gastgewerbe wurde geklärt, dass nur für jene Mitarbeiter ein Strafregisterauszug beantragt werden muss, welche in ausschließlichem, direktem und unmittelbarem Kontakt mit Minderjährigen stehen, wie z.b. Kinderbetreuer oder Babysitter. Dr. Christoph Bachmann

8 8 Recht RECHT Öffentliche Aufträge Vereinfachungen bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen wird einfacher, der Aufwand für die teilnehmenden Wirtschaftstreibenden geringer und der zeitliche Rahmen für die Vergabe der Arbeiten enger. Dies sind die hehren Ziele, welche sich der Landesgesetzgeber mit der Verabschiedung des Landesgesetzes Nr. 8/2014 (veröffentlicht im Amtsblatt vom ) gesetzt hat. Konkret geht es um einige wichtige Änderungen an jenen Bestimmungen des Transparenzgesetzes (Art. 6 und Art. 23-bis LG Nr. 17/1993), welche die Vergabe von öffentlichen Lieferungen oder Dienstleistungen und das diesbezügliche Verfahren auf Landesebene regeln. Zunächst einmal wurde die Möglichkeit der Direktvergabe erleichtert, indem der bisher vorgesehene Schwellenwert von auf angehoben wurde. Fortan können somit Verträge, welche Lieferungen oder Dienstleistungen unter (zzgl. MwSt.) zum Gegenstand haben, von den Abteilungsdirektoren mittels direkter freihändiger Vergabe an Lieferanten oder Dienstleister ihres Vertrauens vergeben werden. Die Kontrolle des Besitzes der Voraussetzungen der Wettbewerbsteilnehmer wurde insofern vereinfacht, als dass die Überprüfung der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen nunmehr nach der Bewertung der Angebote durchgeführt wird und zwar beschränkt auf den Zuschlagsempfänger. Die Überprüfung der Voraussetzungen seitens der öffentlichen Verwaltung erfolgt - wo möglich - mittels Rückgriff auf die in ihren Datenbanken gesammelten Informationen. Wo dies nicht möglich ist, fordert der öffentliche Auftraggeber den Zuschlagsempfänger dazu auf, die geforderten Bescheinigungen und Dokumente innerhalb eines Termins von nicht mehr als zehn Tagen inhaltlich zu vervollständigen und zu erläutern. Jeder Wettbewerbsteilnehmer ist gut beraten, den Besitz der Voraussetzungen jedenfalls bereits vor der Teilnahme am Wettbewerb zu überprüfen. Falls nämlich der Nachweis über den Besitz der Voraussetzungen nicht erbracht werden kann oder falls die Erläuterungen die erforderlichen Voraussetzungen nicht zu bestätigen vermögen, schließen die Vergabestellen den Bieter aus, nehmen den Einbehalt der Kaution vor und erstatten Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Zukunft wird zeigen, ob sich dieses neue Verfahren in der Praxis bewährt und ob der Aufwand für die teilnehmenden Unternehmen tatsächlich geringer wird. RA Dr. Alexander Bauer

9 9 Themen auf den Punkt gebracht TERMINE UND FÄLLIGKEITEN Montag, 17. November 2014 MwSt. - Abrechnung für Oktober MwSt. Abrechnung für 3. Trimester MwSt. Absichtserklärung INPS 3. Fixrate für selbständige Landwirte INPS 3. Fixrate für Handwerker und Kaufleute INAIL - Zahlung Dienstag, 25. November 2014 Intrastat - Monatliche Meldung für Oktober

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