Das Pflegetagebuch wozu brauchen Sie es, was tragen Sie ein? Umgang mit der Krankenkasse: Antrag, Gutachtergespräch, Widerspruch
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- Adolf Brinkerhoff
- vor 8 Jahren
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1 Inhaltsverzeichnis Das Pflegetagebuch wozu brauchen Sie es, was tragen Sie ein? Was genau tragen Sie im Pflegetagebuch ein? Worauf sollten Sie zusätzlich achten? Welche Zeiten sind für Pflegestufen erforderlich? Wie können Sie Widerspruch einlegen? Umgang mit der Krankenkasse: Antrag, Gutachtergespräch, Widerspruch Welche Fragen müssen Erkrankte dem Gutachter beantworten? Hinweise zur richtigen Pflegezeitbemessung bei Demenz Pflegetagebuch Alzheimer-Demenz zum Ausfüllen Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung
2 Das Pflegetagebuch wozu brauchen Sie es, was tragen Sie ein? Die Pflegekasse legt je nachdem, wie hilfsbedürftig Ihr Angehöriger ist, eine Pflegestufe fest. Grundlage dieser Festlegung ist der auf Dauer bestehende Hilfsbedarf bei den Verrichtungen des täglichen Lebens das heißt, Ihr täglicher Pflegeaufwand. Der Umfang dieses Hilfsbedarfs wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK oder andere unabhängige Gutachter) ermittelt, der sich im Rahmen eines angemeldeten Besuches bei Ihnen von Art und Ausmaß der Pflegebedürftigkeit überzeugt. Ihr Aufwand ist die Basis für die Pflegestufe. Für den Gutachter ist das von Ihnen ausgefüllte Pflegetagebuch eine große Hilfe. Denn es zeigt über einen repräsentativen Zeitraum von einer Woche, wie viel Zeit Sie regelmäßig für die Pflege aufwenden. Die Gutachter haben oft nur wenig Zeit, sich ein Bild des Aufwandes zu machen. Durch vollständiges Eintragen Ihres Aufwandes tragen Sie dazu bei, dass der Gutachter eine angemessene Pflegestufe für den erkrankten Menschen bestätigen kann und Fehleinschätzungen vermieden werden. Tag 1 Datum: Körperpflege Waschen: Ganzkörperwäsche Erforderliche Hilfe bei: Zeitaufwand in Minuten Art der Hilfe Morgens Mittags Abends Nachts Anleitung oder Beaufsichtigung Mit Unterstützung Teilweise oder volle Übernahme Teilwäsche Duschen Baden 20 X Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm-/Blasenentleerung: X X Wasserlassen Stuhlgang X Richten der Kleidung Wechseln von Windeln Wechseln/Entleeren des Urinbeutels/Stomabeutels Ernährung Mundgerechtes Zerkleinern der Nahrung X X 4 Nahrungsaufnahme Mobilität Aufstehen/Zubettgehen Um
3 Welche Pflegeleistungen tragen Sie ein? Von Bedeutung sind alle Hilfeleistungen im Bereich der sogenannten Grundpflege: Körperpflege und Hygiene Ernährung und Mobilität Zusätzlich tragen Sie die Leistungen in der hauswirtschaftlichen Versorgung ein, soweit Sie diese für die gepflegte Person erbringen. Auf den Seiten 6 7 finden Sie Hinweise zum Ausfüllen der einzelnen Felder des Pflegetagebuchs, auf Seite 17 Orientierungswerte zum Hilfsbedarf. Leistungen im Rahmen der sogenannten Behandlungspflege werden für die Festlegung der Pflegestufe nicht berücksichtigt (z. B. Blutdruck messen, Verbandswechsel und Gabe von Medikamenten). Welche Art von Pflegeleistung ist gemeint? Unter Pflegeleistung versteht die Kasse folgende Arten der Hilfe für den erkrankten Menschen: Teilweise oder volle Übernahme von Handlungen, die der Pflegebedürftige nicht selbst durchführen kann (z. B. wegen Lähmungen oder fehlender Koordination). Unterstützung bei Handlungen, die der Pflegebedürftige grundsätzlich selbst durchführen kann, aber nicht alleine schafft (z. B. wegen Schwäche oder Vergesslichkeit). Anleitung zu Handlungen, die der Pflege bedürftige durchführen kann, wenn er sie genau erklärt oder vorgeführt bekommt (z. B. Zähneputzen mit wiederholter Anweisung durch die Pflegeperson). Beaufsichtigung von Handlungen, die der Pflegebedürftige zwar selbst durchführen kann, aber wegen einer möglichen Selbst- oder Fremdgefährdung nur unter Aufsicht, (z. B. Rasieren bei zeitweiligen Verwirrungszuständen). 5
4 Was genau tragen Sie im Pflegetagebuch ein? Körperpflege und Hygiene Waschen: jede Art der Körperreinigung, ggf. auch das Waschen im Bett, einschließlich des Abtrocknens und des Eincremens; notwendige Vorarbeiten (z. B. Badewasser einlassen, Handtücher holen) und Nacharbeiten (z. B. Badewanne ausspülen, Handtücher aufhängen) gehören zum zeitlichen Aufwand dazu Zahnpflege: Vorbereitung (z. B. Öffnen und Schließen der Zahnpastatube einschließlich der Dosierung der Zahnpasta sowie Füllen des Wasserglases), Putzvorgang einschließlich Mundpflege und Reinigung von Zahnersatz Ernährung Mundgerechte Nahrungszubereitung: Hier ist nur die unmittelbare Vorbereitung bereits fertiggestellter Speisen gemeint (z. B. mundgerechtes Zerkleinern eines angelieferten Tellergerichts). Der Zeitaufwand für Kochen wird im Bereich Hauswirtschaftliche Versorgung eingetragen. Nahrungsaufnahme: jede Art der Unterstützung der Nahrungsaufnahme, d. h. der Aufnahme von Speisen, Getränken, ggf. auch Sondernahrung Kämmen: angemessene Haarpflege, ggf. einschließlich Toupet oder Perücke, aber ohne Haare schneiden oder Legen von Frisuren (z. B. Dauerwelle) Rasieren: Nass- oder Trockenrasur, einschließlich der notwendigen Hautpflege Darm-/Blasenentleerung: jede Art der Hilfe leistung einschließlich Richten der Kleidung vor/nach dem Gang zur Toilette, ggf. Unterstützung bei der Intimhygiene, ggf. Wechseln von Vorlagen/Windeln (Inkontinenzeinlagen) oder Urin-/Stomabeutel, ggf. Entleeren und Säubern eines Toilettenstuhles etc. 6
5 Mobilität Aufstehen/Zubettgehen/Umlagern: Bei bettlägerigen Pflegebedürftigen wird der Zeitaufwand für das Umlagern (andere Liegeposition im Bett) eingetragen. Ankleiden/Entkleiden: Dazu zählen notwendige Handgriffe (z. B. das Öffnen und Schließen von Verschlüssen, das Auf- und Zuknöpfen sowie das An- und Ausziehen von Kleidungsstücken/ Schuhen), Auswahl der Kleidungsstücke entsprechend Jahreszeit und Witterung, Entnahme der Kleidung aus ihrem normalen Aufbewahrungsort (z. B. Kommode oder Schrank) sowie Überprüfung der Kleidung. Ebenso fällt hierunter das Anlegen von Prothesen und Hilfsmitteln. Gehen/Stehen/Treppensteigen: Hier werden nur diejenigen Vorgänge berücksichtigt, die im Rahmen von Körperpflege oder Ernährung notwendig sind (z. B. Gang zur Toilette, aber nicht die normale Bewegung in der Wohnung). Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung: Auch hier werden nur ganz bestimmte Vorgänge berücksichtigt Aufsuchen des Arztes, Erfüllung ärztlich verordneter Diagnostik- oder Therapiemaßnahmen, ggf. unumgänglicher Behördenbesuch, jedoch nicht Vorgänge im Rahmen der normalen Lebensführung. Hauswirtschaftliche Versorgung Bei allen Hilfeleistungen im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung werden nur diejenigen Vorgänge berücksichtigt, die sich auf die Versorgung des Pflegebedürftigen beziehen, nicht auf die Versorgung anderer Familienangehöriger. Einkaufen: sinnvolle Planung und Besorgung der notwendigen Lebens-, Reinigungs- und Körperpflegemittel, einschließlich der richtigen Lagerung im Haushalt Kochen: Zubereitung der Mahlzeiten unter Berücksichtigung der Lebensumstände, des Alters und der Erkrankungen des Pflegebedürftigen, ggf. Zubereitung von Diätkost Reinigen der Wohnung: Durchführung üblicher Reinigungsmaßnahmen im Lebensbereich des Pflegebedürftigen, in der Regel Reinigung der Fußböden, Möbel, Haushaltsgeräte und Fenster Spülen: Ein- und Ausräumen der Spülmaschine, ggf. Spülen und Abtrocknen von Hand Wechseln/Waschen der Wäsche/Kleidung: Sortieren, Waschen, Trocknen, Bügeln, Ausbessern und Einsortieren der Wäsche/ Kleidung, einschließlich des Abziehens und Beziehens von Bettwäsche Beheizen der Wohnung: sinnvolle Planung und Besorgung des notwendigen Heizmaterials, ggf. einschließlich Entsorgung 7
6 Worauf sollten Sie zusätzlich achten? Zusätzlich zu Ihren Eintragungen an den jeweiligen Tagen sollten Sie den Gutachter darauf hinweisen, wenn bei dem von Ihnen gepflegten Menschen ein sogenannter pflegeerschwerender Faktor vorliegt, zum Beispiel: Körpergewicht über 80 kg Versteifung großer Gelenke (z. B. Schulter, Ellbogen, Hüfte, Knie) Schluckstörungen Sprachstörungen Schwerhörigkeit Sehbehinderung Was für Sie die Pflege besonders aufwendig und zeitintensiv macht Notieren Sie hier für den Gutachterbesuch die erschwerenden Faktoren, jedoch nicht Vorgänge im Rahmen der normalen Lebensführung. Abwehrverhalten Die Pflege behindernde räumliche Verhältnisse
7 Welchen Aufwand sollten Sie nicht übersehen? Falls Sie mit den regelmäßigen pflegenden Tätigkeiten für Ihren Angehörigen nicht die für eine Pflegestufe erforderlichen Zeiten erreichen, denken Sie auch an folgende Pflegearbeiten, die Sie nicht übersehen sollten: Regelmäßiges Auffordern, Motivieren oder Beaufsichtigen z. B. beim Trinken, Aufstehen oder Zubettgehen, Händewaschen Portionieren der Mahlzeiten Richten der Kleidung nach dem Toilettengang, Säubern der Kleidung bzw. Wohnung etc. Gehen Sie am besten den ganzen Tag gedanklich durch.
8 Welche Zeiten sind für Pflegestufen erforderlich? Pflegestufe 0 Als Pflegestufe 0 wird der Pflegeumfang bezeichnet, für den weniger Zeitaufwand nötig ist als für Pflegestufe 1. Eine genaue gesetzliche Regelung gibt es nicht, aber Pflegeheime bieten auch für eine theoretische Pflegestufe 0 Leistungen an. Dies entspricht einer einfachen Unterstützung im Haushalt und einer Pflege von maximal 1,5 Stunden täglich. Pflegestufe 1 Erhebliche Pflegebedürftigkeit Hilfsbedarf mindestens einmal täglich bei zwei Verrichtungen über 45 Min. Hauswirtschaftliche Versorgung täglich 45 Min. Insgesamt: > 1,5 Stunden Pflegestufe 2 Schwere Pflegebedürftigkeit Hilfsbedarf mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten 2 Stunden Hauswirtschaftliche Versorgung täglich 1 Stunde Insgesamt: 3 Stunden Pflegestufe 3 Schwerste Pflegebedürftigkeit Hilfsbedarf rund um die Uhr (auch nachts) 4 Stunden Hauswirtschaftliche Versorgung täglich 1 Stunde Insgesamt: 5 Stunden 10 Nutzen Sie beim Eintragen Ihres Zeitaufwandes auch die Orientierungswerte. Klappen Sie dazu einfach die auf Seite 17 abgedruckte Tabelle aus.
9 Wie können Sie Widerspruch einlegen? Wenn Sie mit der Entscheidung über die Pfege stufe nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Beziehen Sie sich in Ihrer Begründung auf das Gutachten zur Feststellung der Pflegedürftigkeit. Fordern Sie dieses bei der Pflegekasse an. Mit dieser Unterlage können Sie konkret begründen, welche Aussagen im Gutachten nicht zutreffend sind. Musterschreiben für Ihren Widerspruch Widerspruch gegen Ihren Bescheid Einstufung in die Pflegestufe vom (Datum) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid vom (Datum). Ich bin der Auffassung, dass die Einstufung in die Pflegestufe nicht richtig erfolgt ist. Bitte senden Sie mir die schriftlichen Unterlagen des Gutachters zu. Ich werde meine konkrete Begründung des Widerspruchs dann nachreichen. Mit freundlichen Grüßen 11
10 Umgang mit der Krankenkasse: Antrag, Gutachtergespräch, Widerspruch Beantragen Sie die Leistungen mit einem kurzen Anschreiben bei Ihrer Krankenkasse (identisch mit der Pflegekasse), wenn Sie hierzu bevollmächtigt sind. Ansonsten kann auch der Betroffene den Antrag stellen. Die Pflegekasse veranlasst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter. Der Gutachter vereinbart mit Ihnen einen Termin, um die Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe festzustellen. Mit Ihrem Pflegetagebuch unterstützen Sie den Gutachter ebenso wie mit Krankenberichten oder Informationen über die Medikation. Der Medizinische Dienst informiert die Krankenkasse. Diese wiederum teilt Ihnen schriftlich mit, ob und in welcher Stufe Pflegebedürftigkeit vorliegt. Wie führen Sie das Gespräch mit dem Gutachter? Bereiten Sie sich gut vor, um dem Gutachter in der kurzen Zeit seines Besuchs (ca. 20 bis 40 Minuten) möglichst präzise die Informationen für die Pflegeeinstufung zu vermitteln. Geben Sie dem Gutachter keine ausführlichen Schilderungen, sondern kurze, prägnante Auskünfte. Vermitteln Sie ein realistisches Bild des Hilfsbedarfs ohne Verharmlosung. Geben Sie ihm bei seinem Besuch einen ungeschönten Eindruck Ihres Alltags mit dem Kranken. Kommt der Gutachter zu einer anderen Einschätzung des Hilfsbedarfs, muss er dies dokumentieren. Sollten Sie nicht alles in Anwesenheit des Kranken ansprechen wollen, vereinbaren Sie ein zusätzliches Gespräch mit dem Gutachter. Ist der vom Gutachter vorgeschlagene Termin für Sie ungünstig, vereinbaren Sie einen Ausweichtermin. 12
11 Welche Fragen müssen Erkrankte dem Gutachter beantworten? Mit den folgenden Fragen kann sich der Erkrankte auf das Gespräch mit dem Gutachter vorbereiten. Schreiben Sie sich die Antworten am besten auf. Eine genaue Vorbereitung hilft, ein richtiges Bild für die angemessene Einstufung zu vermitteln. Macht Ihr Arzt Hausbesuche oder müssen Sie in die Praxis fahren? Nehmen Sie Medikamente selbstständig ein oder benötigen Sie Hilfe? Welche Hilfsmittel benutzen Sie? (Brille, Rollator, Hausnotruf...) Werden Sie von Ihren Angehörigen oder von einem Pflegedienst gepflegt? Wie viel Zeit benötigen diese pro Woche für die Pflege? Wohnen Sie alleine oder mit dem Ehepartner/Lebensgefährten zusammen? Wie ist Ihre Wohnung ausgestattet? - Ebenerdig - Über Treppenstufen zu erreichen - Wie viele Räume? - Badezimmer mit Dusche und/oder Badewanne? - Ist die Dusche ebenerdig oder mit einem hohen Einstieg? Haben Sie alle ärztlichen Befunde vorliegen? Welche Erkrankungen/Behinderungen wurden bei Ihnen festgestellt? Hat eine der Erkrankungen zur Pflegebedürftigkeit geführt? Wann waren Sie zuletzt im Krankenhaus oder in einer Rehabilitation? Wie groß sind Sie, wie viel wiegen Sie? Können Sie selbstständig aufstehen, sitzen, gehen, sich festhalten? Wie beweglich sind Ihre Gelenke? Können Sie die Arme hinter dem Kopf verschränken? Können Sie die Arme hinter Ihrem Rücken zusammenführen? Kommen Sie im Sitzen mit beiden Händen an die Fußgelenke? Können Sie mit beiden Händen eine Faust machen? Sind Sie inkontinent? - Tragen Sie Einlagen/Vorlagen/Windeln? - Können Sie diese selbstständig wechseln? Können Sie gut sehen und hören? - Tragen Sie eine Brille? - Haben Sie ein Hörgerät? Liegen demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen vor? Sind Sie orientiert? Können Sie sich selbst beschäftigen? Haben Sie Lust, etwas zu unternehmen? Wie ist Ihre Stimmung?
12 Welche Fragen müssen Erkrankte dem Gutachter beantworten? Haben Sie manchmal Gedächtnisprobleme? Haben Sie Schwierigkeiten bei der Wahrnehmung oder beim Denken? Können Sie problemlos sprechen und kommunizieren? Können Sie sich gut auf verschiedene Situationen einstellen? Haben Sie soziale Kontakte? Verlassen Sie unkontrolliert die Wohnung? Erkennen Sie gefährliche Situationen? Werden Sie manchmal tätlich oder aggressiv? Nehmen Sie Ihre körperlichen und seelischen Gefühle wahr? Sind Sie oft niedergeschlagen? Benötigen Sie Hilfe bei der Körperpflege? - Beim Duschen/Baden/Waschen? - Bei der Zahnpflege? - Beim Kämmen? - Beim Rasieren? - Beim Wasserlassen/beim Stuhlgang? - Beim Richten der Bekleidung? Benötigen Sie Hilfe beim Wechseln von Inkontinenzprodukten? Benötigen Sie Hilfe beim Wechseln oder Entleeren von Urinbeutel/Stomabeutel/Toilettenstuhl? Wie viel Zeit nimmt die gesamte Hilfe bei der Körperpflege ein? Benötigen Sie Hilfe bei der Ernährung? - Mundgerechtes Zerkleinern der Nahrung? - Hilfestellung beim Essen? Trinken Sie selbstständig ausreichend? Wie viel Zeit nimmt die gesamte Hilfe bei der Ernährung ein? Benötigen Sie Hilfe bei der Mobilität? - Beim Gehen? - Beim Treppensteigen? - Beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung? - Wie viel Zeit nimmt die gesamte Hilfe bei der Mobilität ein? Beim Aufstehen und Zubettgehen? - Beim Umlagern? - Beim Ankleiden? - Beim Entkleiden? Benötigen Sie regelmäßig nachts Hilfe bei der Körperpflege? Benötigen Sie Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung? - Beim Einkaufen? - Beim Kochen? - Beim Reinigen der Wohnung? - Beim Spülen? - Beim Wechseln der Wäsche? - Beim Waschen der Wäsche? - Beim Beheizen der Wohnung? - Wie viele Stunden pro Woche benötigen Sie Hilfe? 14
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