Amtliche Bekanntmachungen des Bürgermeisters der Stadt Trebbin. Inhaltsverzeichnis. Bekanntmachungen des Bürgermeisters

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1 Trebbin, 14. Dezember 2010 Nr Jahrgang 50. Woche

2 2 Amtsblatt für die Stadt Trebbin 14. Dezember 2010 AMTSBLATT für die Stadt Trebbin Trebbin, 14. Dezember 2010 Nr. 12/ Jahrgang mit den Ortsteilen Blankensee, Christinendorf, Glau, Großbeuthen/ Kleinbeuthen, Klein Schulzendorf, Kliestow, Löwendorf, Lüdersdorf, Märkisch Wilmersdorf, Schönhagen, Stangenhagen, Thyrow, Wiesenhagen Herausgeber: Stadt Trebbin Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen des Bürgermeisters der Stadt Trebbin Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen des Bürgermeisters 1. Bekanntmachung Aufforderung zur Grabpflege... Seite 2 2. Jahresrechnung der Stadt Trebbin Seite 3 Bekanntmachungen anderer Behörden 1. Bekanntmachung eines Antrages nach 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Nunsdorf im Bereich der Stadt Trebbin... Seite 4 2. Öffentliches Auslegungsverfahren zu der geplanten Baumschutzverordnung Teltow-Fläming (mit Entwurf und Schema)... Seite 4 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Trebbin Aufforderung zur Grabpflege Entziehung des Nutzungsrechts von ungepflegten Wahlgrabstätten auf dem Friedhof Thyrow Aufgrund der 19 und 20 der Friedhofsordnung der Stadt Trebbin in der zurzeit geltenden Fassung müssen alle Grabstätten im Rahmen dieser Vorschriften der Friedhofsordnung hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet und gepflegt, hat der Verfügungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Stadt Trebbin die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Es ist beabsichtigt, die nachfolgend aufgeführten Grabstätten zu entziehen, wenn diese nicht bis zum gepflegt werden. Werden die Grabstellen nicht bis zu diesem Termin instand gesetzt, so wird die Entziehung des Nutzungsrechtes mit Ablauf der Frist wirksam. Die dann noch auf den Gräbern vorhandenen Grabeinrichtungen werden von der Stadt Trebbin abgeräumt und beseitigt. Zur Aufbewahrung ist die Stadt Trebbin nicht verpflichtet. Friedhof Grablage Ortsteil Thyrow E 1 3 E 1 4 Der Friedhofsplan hängt auf dem Friedhof aus. Eine Einsichtnahme in der Verwaltung ist ebenfalls möglich. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Trebbin, Markt 1-3 in Trebbin, einzulegen. Sollte die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden dem Berechtigten zugerechnet werden. Trebbin, Berger Bürgermeister

3 14. Dezember 2010 Amtsblatt für die Stadt Trebbin 3 AMTSBLATT für die Stadt Trebbin Trebbin, 14. Dezember 2010 Nr. 12/ Jahrgang mit den Ortsteilen Blankensee, Christinendorf, Glau, Großbeuthen/ Kleinbeuthen, Klein Schulzendorf, Kliestow, Löwendorf, Lüdersdorf, Märkisch Wilmersdorf, Schönhagen, Stangenhagen, Thyrow, Wiesenhagen Herausgeber: Stadt Trebbin Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen des Bürgermeisters der Stadt Trebbin Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Trebbin über die Jahresrechnung 2008 der Stadt Trebbin und die Entlastung des Bürgermeisters gemäß 93 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom Auf Grund des 93 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. 1/01, [Nr. 14] S. 154), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (GVBl.1/07, [Nr. 19], Seite 286, 329) beschließt die Stadtverodnetenversammlung Trebbin über die geprüfte Jahresrechnung 2008 der Stadt Trebbin. 1. Jahresrechnung der Stadt Trebbin über das Haushaltsjahr Kassenmäßiger Abschluss Gesamt-Ist-Einnahmen ,08 Gesamt-Ist-Ausgaben ,37 Buchmäßiger Kassenbestand bei Abschluss des Haushaltsjahres , Ergebnis der Haushaltsrechnung Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt ,04 Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt ,06 Summe Soll-Einnahmen ,10 + neue HER 0,00./. Abgang alter HER 0,00./. Abgang alter KER 3.781,50 Summe bereinigte Soll-Einnahmen ,60 Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt ,79 Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt ,18 (darin enthalten Überschuss nach 37 Abs. 4 Satz 2 GemHV: 0.00 ) Summe Soll-Ausgaben ,97 + neue HAR (VMH) ,16./. Abgang alter HAR ,53./. Abgang alter KAR 0,00 Summe bereinigte Soll-Ausgaben ,60 Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen./. bereinigte Soll-Ausgaben 0,00 2. Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung der Stadt Trebbin des Haushaltsjahres 2008 wird dem Bürgermeister die Entlastung gemäß 93 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der zuletzt gültigen Fassung erteilt. 3. Bekanntmachung: Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht Die Jahresrechnung 2008 der Stadt Trebbin liegt mit dem Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme bis zum in der Stadtverwaltung Trebbin Kämmerei während der Dienststunden öffentlich aus. Trebbin, DS Peter Blohm Thomas Berger Vorsitzender der Bürgermeister Stadtverordnetenversammlung

4 4 Amtsblatt für die Stadt Trebbin 14. Dezember 2010 Bekanntmachungen anderer Behörden Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Aktenzeichen: Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Nunsdorf im Bereich der Stadt Trebbin Die Firma 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstraße 3A in Berlin, hat mit Datum vom 17. August 2010, eingegangen am 26. August 2010, einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Anlage (Regen- und Anlagenentwässerungsleitung UW Thyrow) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für das Flurstück 409 (GB-Blatt 293) Flur 1 in der Gemarkung Nunsdorf in der Stadt Trebbin gestellt. Dieser Antrag wird unter dem Aktenzeichen geführt. Der Antrag wird hiermit gemäß 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBI. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBI. I S. 2304), in Verbindung mit 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR- DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBI. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Auslegung: Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (Haus 8A, Zimmer 218), Heinrich-Mann-Allee 107 in Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von bis Uhr und freitags in der Zeit von bis Uhr) bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden. Hinweis zum Einlegen von Widersprüchen: Gemäß 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist. Der Widerspruch kann innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Referat 24, Heinrich-Mann-Allee 107 in Potsdam durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Wir möchten Sie bitten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, Potsdam, 08. November 2010 Im Auftrag (Grunenberg) Öffentliches Auslegungsverfahren zu der geplanten Baumschutzverordnung Teltow-Fläming Bekanntmachung des Landkreises Teltow-Fläming als Untere Naturschutzbehörde Der Landrat des Landkreises Teltow-Fläming beabsichtigt in einem förmlichen Verfahren gemäß 28 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) i. V. m. 19, 24 BbgNatSchG und 22, 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch den Erlass einer Verordnung Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden gemessen) als geschützte Landschaftsbestandteile festzusetzen. Von der geplanten Unterschutzstellung ist das Gebiet des Landkreises Teltow-Fläming betroffen. Ausgenommen sind Bäume im Geltungsbereich von nach 24 Abs. 3 BbgNatSchG erlassenen Baumschutzsatzungen der Städte, Gemeinden und Ämter. Der Entwurf der Baumschutzverordnung (BaumSchVO-TF) wird in der Zeit vom 10. Januar 2011 bis einschließlich 10. Februar 2011 in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming Am Nuthefließ 2, Raum B Luckenwalde und bei den folgenden Gemeinden, Städten und dem Amt während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Gemeinden Am Mellensee Niedergörsdorf Karl-Fiedler-Str. 8 Dorfstr. 14f Am Mellensee Niedergörsdorf Blankenfelde-Mahlow Nuthe-Urstromtal Karl-Marx-Str. 4 Ruhlsdorf Blankenfelde-Mahlow Frankenfelder Str Nuthe-Urstromtal

5 14. Dezember 2010 Amtsblatt für die Stadt Trebbin 5 Bekanntmachungen anderer Behörden Großbeeren Rangsdorf Am Rathaus 1 Ladestraße Großbeeren Rangsdorf Niederer Fläming OT Lichterfelde Dorfstr. 1a Niederer Fläming Städte Baruth / Mark Jüterbog Ernst-Thälmann-Platz 4 Markt Baruth/Mark Jüterbog Luckenwalde Ludwigsfelde Markt 10 Rathausstr Luckenwalde Ludwigsfelde Trebbin Zossen Markt 1-3 Marktplatz 20/ Trebbin Zossen Amt Dahme / Mark Hauptstr. 48/ Dahme/Mark Während der Auslegungsfrist können nach 28 Abs. 2 BbgNatSchG von jedermann Bedenken und Anregungen zu der Verordnung schriftlich oder zur Niederschrift bei den genannten Auslegungsstellen vorgebracht werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung sind gemäß 28 Abs. 2 BbgNatSchG i. V. m. 22 Abs. 3 BNatSchG bis zum In-Kraft-Treten der Verordnung, jedoch längstens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein Jahr, alle Handlungen verboten, die geeignet sind den Schutzgegenstand nachhaltig zu verändern. Luckenwalde, den Giesecke Landrat Entwurf Verordnung des Landkreises Teltow-Fläming zum Schutz von Bäumen als geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzverordnung BaumSchVO-TF) Auf Grund der 22 Abs. 1 und 29 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit 24 Abs. 3 des Gesetzes über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches Naturschutzgesetz BbgNatSchG) vom 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 350) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Oktober 2008 (GVBI. I S. 266) verordnet der Landkreis Teltow-Fläming als untere Naturschutzbehörde: 1 Geltungsbereich (1) Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Teltow-Fläming. (2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf a) Bäume im Geltungsbereich von Baumschutzsatzungen der Städte und Gemeinden auf Grundlage von 24 Abs. 3 BbgNatSchG i. V. m. 29 Abs. 1 BNatSchG oder 24 Abs. 2 BbgNatSchG, b) Bäume auf Grundstücken mit vorhandener Bebauung bis max. zwei Wohneinheiten oder bis max. zwei Wochenendhäusern oder Bungalows innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen, die in 1,30 m Höhe über dem Erdboden gemessen, einen Stammumfang von mehr als 190 cm (Stammdurchmesser 60 cm) aufweisen, c) Wald im Sinne des Waldgesetzes des Landes Brandenburg, d) abgestorbene Bäume, Obstbäume, Weiden und Pappeln im besiedelten Bereich, e) Bäume in kleingärtnerisch genutzten Einzelgärten einer Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, f) Bäume, die auf Grund eines Eingriffs nach 14 BNatSchG gefällt werden, der nach 17 BNatSchG zugelassen worden ist, g) bewirtschaftete Bäume in Baumschulen, Gärtnereien, Obstplantagen, Weihnachtsbaumkulturen und Nutzholzplantagen. (3) Die untere Naturschutzbehörde kann denkmalgeschützte Anlagen oder ähnliche Parkanlagen, die unter geeigneter fachlicher Leitung stehen, auf Antrag unter Nachweis eines fachlich begründeten Pflegekonzeptes von der Anwendung dieser Verordnung ausnehmen. (4) Unberührt bleibt der Schutz von Bäumen auf Grund anderer Rechtsvorschriften. 2 Schutzzweck Schutzzweck dieser Verordnung ist die Erhaltung des Baumbestandes, insbesondere 1. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und wegen der besonderen Bedeutung für den Erlebnis- und Erholungswert von Landschaften, 2. auf Grund seiner ökologischen Funktion für den Erhalt, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, 3. wegen seiner Bedeutung als Lebensstätte wildlebender Tierarten, 4. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (wie Luftverunreinigung, Staub, Lärm) sowie im Sinne einer Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas. 3 Schutzgegenstand Auf Grund der Verordnung werden Bäume im Geltungsbereich nach 1 als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt (1) mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (das entspricht einem Durchmesser von 19 cm), (2) mit einem geringeren Stammumfang, wenn diese als Ersatzpflanzung nach 8 dieser Verordnung, der Baumschutzverordnung vom 28. Mai 1981 (GBI. I Nr. 22 S. 273), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. Juli 2000 (GVBl. II S. 251) oder der Baumschutzverordnung vom 29. Juni 2004 (GVBl. II S. 553), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. Dezember 2009 (GVBl. II Nr. 48) oder als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gemäß 15 BNatSchG gepflanzt wurden.

6 6 Amtsblatt für die Stadt Trebbin 14. Dezember 2010 Bekanntmachungen anderer Behörden Der Stammumfang von Bäumen ist in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden zu messen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar darunter maßgebend. 4 Pflegemaßnahmen Eigentümer, Nutzungsberechtigte und Unterhaltungspflichtige haben die auf ihrem Grundstück stehenden Bäume zu erhalten, zu pflegen und vor schädigenden Einwirkungen zu schützen. 5 Verbotene Handlungen (1) Es ist verboten geschützte Bäume zu beseitigen, zu zerstören, zu beschädigen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern. Als wesentliche Veränderung des Aufbaus von Bäumen gilt insbesondere die Beseitigung von, den Habitus des Baumes bestimmenden, Starkästen einschließlich des Kronenrückschnitts zur Herstellung von Kopfbäumen außerhalb von Baumschulen. (2) Als Beschädigung sind insbesondere folgende Einwirkungen auf den Wurzel-, Stamm- oder Kronenbereich der geschützten Bäume anzusehen, die zu Langzeitschäden oder zu einem vorzeitigen Absterben führen können: 1. die vollständige oder teilweise Befestigung des durch die Kronentraufe begrenzten Wurzelbereiches zuzüglich 1,50 m durch eine wasserundurchlässige Decke (z. B. Asphalt, Beton), 2. das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf einer unbefestigten Fläche im Kronentraufbereich von geschützten Bäumen außerhalb behördlich ausgewiesener Parkplätze, 3. Aufschüttungen, Abgrabungen und Ausschachtungen, soweit die Arbeiten nicht entsprechend den jeweils gültigen DIN-Vorschriften bzw. Richtlinien durchgeführt werden, 4. das Lagern und Ausbringen von Säuren, Ölen, Laugen, Farben, Abwässern oder Baumaterialien und das Lagern und Ausbringen von Salzen, ausgenommen Winterdienst auf öffentlichen Straßen, 5. das Betreiben von Feuerstellen oder offenen Feuern im Kronentraufbereich von Bäumen, 6. das Ausbringen von Herbiziden, soweit es nicht der guten fachlichen Praxis entspricht, 7. Verbiss-, Scheuer- oder Trittschäden an geschützten Bäumen, die auf unsachgemäße Weidewirtschaft zurückzuführen sind. 6 Zulässige Handlungen (1) Nicht unter die Verbote nach 5 Abs. 1 dieser Verordnung fallen 1. der Erziehungs-, Pflege- und Aufbauschnitt an nach 3 dieser Verordnung geschützten Bäumen, Kulturobstbäumen oder an bestehenden Kopfbäumen, 2. Schnittmaßnahmen zur Erhaltung des Lichtraumprofils an öffentlichen Straßen, 3. das fachgerechte Anbringen von Nisthilfen und Fledermauskästen, 4. ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die Beseitigung von Bäumen im Rahmen der Umgestaltung oder Erneuerung von linearen Flurgehölzen (Windschutzhecken) auf der Grundlage eines Maßnahmekonzeptes, dem die untere Naturschutzbehörde zugestimmt hat. (2) Nicht unter die Verbote des 5 fallen ferner unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für Personen oder für Sachgüter von bedeutendem Wert, die eine Antragstellung nach 7 situationsbedingt nicht mehr zulassen. Die getroffenen Maßnahmen sind der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich schriftlich (auch Fax oder ) mit Foto anzuzeigen. Der zur Abwendung dieser Gefahr beseitigte Baum oder die beseitigten Teile sind mindestens 10 Tage nach Anzeige zur Kontrolle bereitzuhalten. Bei Maßnahmen, die von den zuständigen Ordnungsbehörden und Katastrophendiensten im Rahmen der Gefahrenabwehr ausgeführt oder an geordnet werden, entfällt eine entsprechende Nachweispflicht. 7 Ausnahmegenehmigung (1) Die untere Naturschutzbehörde soll auf Antrag des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten eine Ausnahme von den Verboten des 5 zulassen, wenn 1. der Baum für den Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten zu unzumutbaren Nachteilen oder Beeinträchtigungen führt, 2. die Beseitigung des Baumes aus überwiegendem öffentlichen Interesse erforderlich ist oder 3. vom Baum Gefahren für Personen oder für Sachen von bedeutendem Wert ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können. (2) Eine Ausnahmegenehmigung kann auf Antrag des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten erteilt werden, wenn 1. ein nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässiges Vorhaben sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Einschränkungen verwirklicht werden kann oder 2. der Baum im Interesse der Erhaltung und Entwicklung des übrigen Gehölzbestandes entfernt werden muss. (3) Die Ausnahmegenehmigung ist schriftlich mit Begründung bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Dem Antrag soll ein Bestandsplan mit Foto beigefügt werden. Darzustellen sind die auf dem Grundstück vorhandenen Bäume unter Angabe von Baumart und Stammumfang. (4) Wiederkehrende Maßnahmen, die einer Ausnahmegenehmigung bedürfen, sollen in einem Maßnahmeplan zusammengefasst und unter Vorlage dieses Plans beantragt werden. (5) Die untere Naturschutzbehörde kann bei visuell nicht erkennbaren Schadmerkmalen die Beibringung eines Vitalitäts- oder Standsicherheitsgutachtens eines anerkannten und zugelassenen Sachverständigen auf Kosten des Antragstellers für den zu beseitigenden Schutzgegenstand verlangen. (6) Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen. Sie kann mit Nebenbestimmungen verbunden und auf zwei Jahre nach Bekanntgabe befristet werden. Vor Fristablauf kann die Genehmigung auf Antrag um ein Jahr verlängert werden. 8 Ersatzpflanzung, Ausgleichszahlung (1) Mit der Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach 7 zur Beseitigung eines Baumes soll der Antragsteller beauflagt werden, als Ersatz Bäume in bestimmter Anzahl, Art und Größe zu pflanzen und zu erhalten. Die Bemessung der Auflage zur Ersatzpflanzung richtet sich unter Berücksichtigung des Schutzzweckes in 2 nach dem Wert des beseitigten Baumbestandes entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Schema. Der Wert eines geschützten Baumes ergibt sich aus dem Stammumfang, der Baumart, dem Habitus und der Vitalität. Das als Anlage 1 beigefügte Schema zur Bemessung der Auflage zur Ersatzpflanzung ist Bestandteil dieser Verordnung. (2) Die Ersatzpflanzung soll innerhalb von 12 Monaten nach Beseitigung des Baumes mit heimischen und standortgerechten Baumarten erfolgen. (3) Die untere Naturschutzbehörde kann bereits erfolgte Baumpflanzungen des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten bei der Festsetzung der Ersatzpflanzungen oder der Ausgleichszahlung berücksichtigen, soweit diese als Ersatzpflanzung im Sinne der Absätze 1 bis 2 geeignet sind. Nicht anerkannt werden Baumpflanzungen, die auf Grundlage anderer Rechtsgrundlagen als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen gepflanzt wurden. (4) Sind die als Ersatz gepflanzten Bäume 5 Jahre nach der Pflanzung nicht angewachsen, ist die Ersatzpflanzung zu wiederholen. (5) Für jeden aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht pflanzbaren Ersatzbaum wird ein Geldbetrag festgesetzt, dessen Höhe dem ortsüblichen Kaufpreis des Baumes zuzüglich einer Pflanz- und Pflegepauschale von 100 % des Bruttoerwerbspreises entspricht. Die Ausgleichszahlung soll innerhalb eines Monates nach Beseitigung des Baumes ge-

7 14. Dezember 2010 Amtsblatt für die Stadt Trebbin 7 Bekanntmachungen anderer Behörden leistet werden. Der Geldbetrag ist zweckgebunden für die Pflanzung und Pflege von Bäumen zu verwenden. (6) Die Fällung des Baumes sowie die Realisierung der Ersatzpflanzung sind der unteren Naturschutzbehörde jeweils innerhalb eines Monates anzuzeigen. Die Pflanzanzeige muss ein Foto, Angaben zum Zeitpunkt der Pflanzung sowie einen Pflanzplan unter Angabe der Baumart, der Baumgröße und des Pflanzstandortes beinhalten. (7) Wer entgegen der Verbote des 5 ohne die erforderliche Genehmigung nach 7 einen geschützten Baum beschädigt oder in seinem Aufbau wesentlich verändert hat, kann zur Durchführung von Baumsanierungsmaßnahmen verpflichtet werden, soweit dies zumutbar und zur Erhaltung des Baumes erforderlich ist. Führt die Schädigung zum Absterben des Baumes, gelten die Abs. 1 bis 6 entsprechend. (8) Wer entgegen 5 ohne die erforderliche Genehmigung nach 7 einen geschützten Baum beseitigt oder zerstört, kann zur Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung entsprechend der Abs. 1 bis 6 verpflichtet werden. (9) Die Erfüllung der Verpflichtungen nach Abs. 1 und 5 gehen auf den Rechtsnachfolger des Grundstückeigentümers oder Nutzungsberechtigten über. 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 73 Abs. 2 Nr. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. Bäume entgegen den Verboten des 5 ohne die erforderliche Genehmigung beseitigt, zerstört, beschädigt oder in ihrem Aufbau wesentlich verändert, 2. die in 6 Abs. 2 vorgeschriebene Mitteilung unterlässt, 3. den gefällten Baum oder die entfernten Teile der geschützten Bäume nicht mind. 10 Tage nach der schriftlichen Mitteilung zur Kontrolle bereithält, 4. der gemäß 8 Abs. 6 vorgeschriebenen Anzeigepflicht zur Fällung des Baumes nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, 5. der gemäß 8 Abs. 6 vorgeschriebenen Anzeigpflicht zur Realisierung der Ersatzpflanzung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgemäß nachkommt oder 6. der Auflage nach einer Ersatzpflanzung nach 8 nicht, nicht vollständig oder nicht fristgemäß oder der Ausgleichszahlung nicht nachkommt. (2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Nummer 1 können mit einer Geldbuße bis , in den Fällen des Abs. 1 Nummer 2-6 mit einer Geldbuße bis geahndet werden. 10 Begriffsbestimmungen Abgestorbene Bäume sind Bäume, an denen keine Vitalität (z.b. keine Laubentwicklung während der Vegetationszeit) mehr feststellbar ist. Baumpflegemaßnahmen sind Maßnahmen an Bäumen und Baumumfeld zur Vermeidung von Fehlentwicklungen und zur Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Vitalität und Verkehrssicherheit des Baumes. Baumsanierungsmaßnahmen sind nachsorgende Maßnahmen an Baum und Baumumfeld zur Wiederherstellung der Vitalität und Verkehrssicherheit des Baumes z. B. durch den Einbau von Kronensicherungen, Schnittmaßnahmen. Besiedelte Bereiche sind alle Flächen, auf denen sich Menschen mit der Absicht aufhalten, dort länger zu bleiben oder regelmäßig dorthin zurückzukehren. Hierzu zählen insbesondere auch Sportstätten, Friedhöfe, Betriebsstätten, Ferien- und Wochenendhäuser. Im Zusammenhang bebaute Ortsteile sind Flächen, die aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermitteln (kann durch eine Innenbereichssatzung der Gemeinde festgelegt sein). Habitus ist das äußere Erscheinungsbild des Baumes. Heimische Baumarten sind Baumarten, die ihr Verbreitungsgebiet im Inland haben. Lichtraumprofil ist die Umgrenzung des lichten Raums an Straßen, der freigehalten werden muss, um den gefahrlosen Verkehr unterhalb von Bäumen sicherzustellen. Kopfbaum ist eine historische Nutzform bestimmter Baumarten, die ab dem Jungbaumstadium in diese Form regelmäßig geschnitten werden müssen. Kronenansatz ist der unterste Astansatz am Stamm. Kronenbereich ist der obere Baumteil, bestehend aus Stämmlingen, Ästen, Zweigen und Belaubung/Benadelung. Kronentraufbereich ist die gesamte Fläche unterhalb der natürlich ausgebildeten Baumkrone. Kronentraufe ist die äußere Begrenzung des Kronentraufbereichs. Stammbereich ist der Baumteil zwischen Stammfuß und Kronenansatz. Standortgerechte Baumarten sind Baumarten, deren ökologische Ansprüche mit den Standorteigenschaften (Umwelteinwirkungen) möglichst vollständig übereinstimmen, so dass die Baumart am Standort vital und stabil wächst und keine negativen Einflüsse auf den Standort hat. Starkäste sind Äste mit einem Durchmesser über 10 cm. Unmittelbar drohende Gefahr besteht, wenn der Eintritt eines Schadens sofort oder in nächster Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Verkehrssicherheit ist der Zustand eines Baumes, in dem er weder in seiner Gesamtheit noch in seinen Teilen eine vorhersehbare konkrete Gefahr darstellt. Vitalität ist die Lebenstüchtigkeit eines Baumes. Die Vitalität äußert sich im Gesundheitszustand, insbesondere in Wachstum, Kronenstruktur und Zustand der Belaubung, Anpassungsfähigkeit an seine Umwelt, Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten sowie Schädlinge und Regenerationsfähigkeit. Wurzelbereich ist der Bodenbereich, der vom Baum durchwurzelt wird. Die räumliche Ausdehnung ist baumart- und standortbedingt und reicht in der Regel deutlich über die Kronentraufe hinaus. 11 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Luckenwalde, den Vorsitzender des Kreistages Landrat

8 8 Amtsblatt für die Stadt Trebbin 14. Dezember 2010 Bekanntmachungen anderer Behörden Ende des Amtsblattes für die Stadt Trebbin Herausgeber des amtlichen Teils: Stadt Trebbin Der Bürgermeister, Markt 1-3, Trebbin, Telefon: /8420, Fax: /84257, Druck, Verlag und Vertrieb: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Telefon: 030/ , Fax: 030/ , Redaktion: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Telefon: 030/ , Fax: 030/ , Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt: 6. Januar 2011 Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen: Das nächste Amtsblatt für die Stadt Trebbin erscheint am: 18. Januar 2011 Das Amtsblatt wird kostenlos an alle Haushalte im Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen Blankensee, Christinendorf, Glau, Großbeuthen/Kleinbeuthen, Klein Schulzendorf, Kliestow, Löwendorf, Lüdersdorf, Märkisch Wilmersdorf, Schönhagen, Stangenhagen, Thyrow, Wiesenhagen verteilt und ist in der Stadtverwaltung, Markt 1-3, Trebbin während der Sprechzeiten erhältlich. Einzelexemplare sind außerhalb des Verbreitungsgebietes gegen Erstattung der Versandkosten über die Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH zu beziehen.

9 14. Dezember 2010 Trebbin 9 Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren Stadt Trebbin mit den dazugehörigen Ortsteilen im Monat November Im Monat November wurden die Wehren der Stadt Trebbin 5mal zum Einsatz gerufen. Zu einem Verkehrsunfall mit auslaufenden Betriebsstoffen wurde die Freiwillige Feuerwehr Thyrow am 8. November gegen Uhr alarmiert. Im Kreuzungsbereich B 101 a (Alt) Abzweig Siethen sind zwei PKWs zusammengestoßen. Am 11. November um Uhr wurden die Feuerwehren Blankensee, Glau, Trebbin, Thyrow und Wiesenhagen zu einem Brand in Blankensee alarmiert. In der Ortslage brannte in voller Ausdehnung ein Bienenwagen. Er brannte vollständig ab. Ein Übergreifen des Feuers wurde verhindert. Gegen Uhr am 18. November wurde die Feuerwehr Thyrow zu einer technischen Hilfe alarmiert. Ein PKW hat sich beim Durchfahren einer Ortsstraße die Ölwanne aufgerissen. Auslaufende Betriebsstoffe mussten gebunden werden. Ein etwa 3 m langer Balken ist am 22. November gegen Uhr von einem leerstehenden Fachwerkhaus herabgestürzt. Die Feuerwehr Trebbin beräumte den Gehweg und die Baustelle wurde entsprechend abgesichert. Ein Fahrzeug kam zum Einsatz. Zu einem Motorplatzer wurde die Feuerwehr Trebbin am 24. November um Uhr alarmiert. Auf der B 101 n (neu) kurz vor der Abfahrt B 246 (Christinendorf) musste eine Ölspur abgestumpft werden. Ein Fahrzeug kam zum Einsatz. Ich möchte hiermit die Gelegenheit nutzen, um mich bei allen Mitgliedern der Feuerwehren der Stadt Trebbin für ihre ehrenamtliche und aufopferungsvolle Tätigkeit in diesem Jahr zu bedanken. Für das entgegengebrachte Verständnis für unsere Arbeit möchte ich mich ganz besonders bei allen Familienangehörigen bedanken. Vielen Dank an die Sponsoren, die Gewerbetreibenden und an die Privatpersonen, die durch Sachspenden und Geldspenden die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren unterstützen. Ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest, sowie ein gesundes neues Jahr für alle Bürger wünscht Peter Gieseler, Stadtwehrführer Liebe BürgerInnen der Stadt Trebbin! Am 11. Januar um 19 Uhr findet im Clauerthaus in Trebbin, Goethestraße eine Vorstellung der geplanten Photovoltaikanlage Blankensee auf dem Konversionsgelände der ehemaligen Garnison Glau statt. Der Bürgermeister, Herr Thomas Berger, wird dazu einen Ausblick auf das Energiekonzept der Stadt Trebbin geben. Alle an dem Thema Energie Interessierten sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Zur Beantwortung Ihrer Fragen und für Ihre Anregungen stehen Vertreter der Planungsgruppe und Herr Berger zur Verfügung. Stadt Trebbin Bürgermeister Möglichkeit der Fischereischeinprüfung Am 13. Februar 2011 findet um Uhr im Trebbiner Parkhotel die nächste Fischereischeinprüfung des Anglervereins Trebbin e. V. statt. Den Antrag auf Zulassung zur Anglerprüfung und notwendige Informationen zur Prüfungsgebühr erhalten Sie im Bürgerbüro des Trebbiner Rathauses. Der ausgefüllte Antrag und der Einzahlungsnachweis der Prüfungsgebühr ist Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Beide Formulare müssen bis zum 10. Februar 2011 beim Anglerverein Trebbin e.v. eingegangen sein. Hinweis: Der Besuch eines Vorbereitungslehrganges zur Fischereischeinprüfung ist für das Land Brandenburg nicht vorgeschrieben. Entsprechendes Lehrmaterial ist in Fachgeschäften oder über das Internet erhältlich. Petri Heil Frank Grötzner Vorsitzender Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag im Monat Dezember der Kameradin Heike Schulze, den Kameraden Daniel Gieseler, Jens Lehmann und Daniel Schumann sowie dem Mitglied der Alters- und Ehrenabteilung Wilhelm Karnatz. Allen Kameradinnen und Kameraden, den Mitgliedern der Jugendwehr, der Alters- und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Trebbin, den Mitgliedern des Feuerwehr-Vereins Trebbin e. V. sowie ihren Familien, Freunden und Bekannten wünschen wir ein frohes, friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute im Jahr Die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Trebbin Der Vorstand des Feuerwehrverein Trebbin e. V. Weihnachtspause in Stadtbibliothek Hans Clauert In der Zeit vom 22. bis 30. Dezember bleibt die Trebbiner Stadtbibliothek geschlossen. Wer über die Festtage auch Lesestunden eingeplant haben sollte, kann sich gern noch Lektüre ausleihen. Auch in diesem Monat möchten wir Ihnen eingetroffene Neuerscheinungen empfehlen: Tess Gerritsen Totengrund, Andreas Franz Teufelsleib, Loki Schmidt Auf dem roten Teppich und fest auf der Erde, Michael Tsokos Der Totenleser. Ab 3. Januar 2011 erreichen Sie uns wieder zu den bekannten Öffnungszeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Unseren Lesern und Leserinnen und allen Buchliebhabern wünschen wir eine schöne Weihnachtszeit und ein gesundes und glückliches neues Jahr Bärbel Küttner Manuela Höse

10 10 Trebbin 14. Dezember 2010 Liebe Freunde und Gäste des Gemeindezentrums in Thyrow und des Clauerthauses Trebbin Schon wieder ist ein Jahr fast vorbei in wenigen Tagen ist Weihnachten und der Jahreswechsel steht vor der Tür. Hinter uns liegen wieder viel Arbeit und viele gute Veranstaltungen. Die wir oft nur bewältigen konnten indem wir fleißige und freiwillige Helfer und Unterstützer hatten. Ihnen allen gelten ganz besonders unsere guten Wünsche für Gesundheit, persönliches Wohlergehen und Erfolge im privaten und beruflichen Bereich. Ganz besonders möchte ich hier das Stadtfest zu 20 Jahre Deutsche Einheit erwähnen. Das wir alle, die Stadt Trebbin, die Ortsteile der Stadt und viele Vereine gestaltet haben. Liebe Bürger der Stadt Trebbin und der Ortsteile, liebe Gäste des Clauerthauses und des Gemeindezentrums, liebe Mitarbeiter der Stadt Trebbin, des Bauhofes, allen unseren Helfern, dem Bürgermeister, Herrn Thomas Berger, den Mitarbeitern der Firmen und Gewerbebetrieben, den Abgeordneten der Stadt Trebbin, allen Ortsvorstehern, wir wünschen allen eine besinnliche Weihnachtszeit, ein friedvolles Weihnachtsfest und für das neue Jahr 2011 Gesundheit, persönliches Wohlergehen und geschäftlichen Erfolg. Und denken Sie daran, auch Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen, Museen und andere kulturelle Einrichtungen sind gute Geschenke zum Fest und zum Geburtstag sowie zu weiteren Anlässen. Gertrud Klatt und das gesamte Team des Clauerthauses und des Gemeindezentrums Programmvorschau Dezember 2010 / Januar 2011 Kulturscheune Thyrow 18. und 19. Dezember Weihnachtsprogramm der Thyrower Theater Truppe und des Chores TonArt Thyrow 31. Dezember Große Silvesterveranstaltung 20. Januar um Uhr Festveranstaltung zum 100. Geb. H.A. Stoll H.A.Stoll, ein mecklenburgischer Schriftsteller in der Mark Aus seinem Manuskript einer Stoll-Biografie liest Jürgen Israel. Der in Neuenhagen bei Berlin lebende Autor, Journalist, Lektor und Herausgeber wurde 1944 geboren. Vor 40 Jahren lebte und arbeitete er über ein Jahr bei den Stolls in Thyrow. Kostproben aus Stolls literarischem Werk tragen die Schauspieler Ulrich und Eva-Maria Radoy vor. Lassen Sie sich auch von der musikalische Umrahmung des Programms überraschen! 4. Februar um Uhr Bandana Die Johnny Casch Show 26. Februar um Uhr Tribute to Elton John Konzert Ein Projekt des Pianisten und Sängers Andreas Schulte, der sein Publikum, begleitet von einer exzellenten Band, ca. 90 Minuten musikalisch durch die Karriere Elton Johns begleitet und damit ein Stück Popgeschichte erlebbar macht. Tribute to Elton John präsentiert in einer unverwechselbaren Performance die großen Hits des Superstars. Es ist die musikalische Verneigung vor einem der größten Musiker der Rock- und Pop Ära - Sir Elton John. Einst das Enfant terrible mit grotesken Verkleidungen und überdimensionalen Brillen. Heute, als einer der genialsten Songschreiber der Popmusik, von der Queen geadelt. Clauerthaus Trebbin 6. Januar um Uhr Teetanz 9. Januar um Uhr Neujahrskonzert mit dem Brandenburgischen Konzertorchester Nach einer ausgelassenen Feier-Nacht, nach Sekt und Böllern und nach dem hoffentlich guten Start in das Jahr 2011 können Klassikfreunde die Champagnerlaune am 9. Januar noch ein bisschen länger genießen. Um 16 Uhr steigt dann im Clauerthaus das Neujahrskonzert mit dem Salonorchesters des Brandenburgischen Konzertorchesters Eberswalde. Zu hören sind besonders schillernde und kurzweilige Perlen des Konzertrepertoires und natürlich bekannte Klassiker der Neujahrstradition. So steht Johann Strauß Walzer An der schönen blauen Donau auf dem Programm, eben so wie Julius Fuciks berühmter Einzug der Gladiatoren. Die Solistin des abends singt hinreißende Operettenarien aus Zellers Der Vogelhändler, Lehars Zigeunerliebe und natürlich aus Strauß Meisterwerk Die Fledermaus. Auf mehrfachen Wunsch des treuen Konzertpublikums wird auch das Xylophon-Solo Zirkus Renz erklingen. Seien Sie dabei, wenn das Brandenburgische Konzertorchester mit ausgelassener Spielfreude den Neujahrssekt einschenkt, Prosit Neujahr! 15. Januar um Uhr 3-D-Vortrag Malaysia, Karl Amberg vermittelt Ihnen mit der 3 D-Technik den Eindruck, als seien sie selbst Teil der Szenerie. Erleben Sie Malaysia und die Insel der Kopfjäger Borneo in einer 3-dimensionalen DIA-Show 24. Januar Puppentheater Änderungen vorbehalten. Telefonische Kartenbestellungen und Reservierungen für beide Veranstaltungshäuser unter: und 70134, Fax oder per gz1@kulturscheune-thyrow.de Kartenvorverkaufsstellen: Gemeindezentrum Thyrow, Clauerthaus Trebbin, Stadtinfo, MAZ-Ticketeria in Luckenwalde und im Sterncenter Potsdam. Mit der MAZ-Card erhalten Sie 10 % Rabatt auf ausgesuchte Veranstaltungen.

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14 14 Trebbin 14. Dezember 2010 Gesundheit, Wohlergehen und viel Glück Herzliche Gratulation allen Jubilaren im Dezember und Januar Gerhard Then OT Löwendorf zum 87. Geburtstag Elvira Krüger OT Kliestow zum 82. Geburtstag Gisela Scholz zum 74. Geburtstag Klaus Förste zum 72. Geburtstag Heinz Jurisch zum 75. Geburtstag Klaus Nowy zum 74. Geburtstag Anni Schulz zum 73. Geburtstag Manfred Lehmann OT Lüdersdorf zum 81. Geburtstag Werner Schmidt OT Wiesenhagen zum 79. Geburtstag Irmgard Schulze zum 86. Geburtstag Franz Terczynski zum 79. Geburtstag Ilse Mischke OT Kliestow zum 79. Geburtstag Fritz Schulze OT Thyrow zum 71. Geburtstag Gerda Wolter OT Blankensee zum 74. Geburtstag Daniela Jütner zum 84. Geburtstag Christa Krüger zum 71. Geburtstag Erika Wirachowsky zum 80. Geburtstag Gerhard Hipke OT Kliestow zum 75. Geburtstag Fritz Gehrmann zum 84. Geburtstag Reinhard Hermann OT Blankensee zum 92. Geburtstag Helmut Schachel zum 71. Geburtstag Georg Stein zum 76. Geburtstag Irma Fleischfresser OT Glau zum 75. Geburtstag Bernhard Grötzner OT Schönhagen zum 76. Geburtstag Joachim Münzer zum 75. Geburtstag Anni Neumann zum 73. Geburtstag Siegfried Schaldach zum 71. Geburtstag Hannchen Braune OT Glau zum 87. Geburtstag Dieter Engelbrecht OT Kliestow zum 75. Geburtstag Heinz Ermel OT Thyrow zum 74. Geburtstag Lieselotte Letz zum 82. Geburtstag Irmgard Schulze OT Schönhagen zum 72. Geburtstag Günter Wirth zum 76. Geburtstag Siegfried Bolz zum 71. Geburtstag Adelheide Kleditz zum 80. Geburtstag Manfred Richert zum 72. Geburtstag Lilli Haseloff zum 80. Geburtstag Hiltrud Klähn zum 72. Geburtstag Christa Leßmann zum 76. Geburtstag Erna Pahl OT Blankensee zum 90. Geburtstag Lothar Sierakowski zum 74. Geburtstag Sigurfried Gehde OT Glau zum 81. Geburtstag Heinrich Karnatz OT Märkisch Wilmersdorf zum 77. Geburtstag Horst Migge zum 82. Geburtstag Helmut Salo OT Großbeuthen zum 74. Geburtstag Johanna Dräger zum 82. Geburtstag Elsa Lenuweit zum 73. Geburtstag Ursula Neumann zum 84. Geburtstag Maria Paeth zum 74. Geburtstag Inge Radtke OT Lüdersdorf zum 79. Geburtstag Ursula Schmädicke zum 75. Geburtstag Frieda Erdmann zum 87. Geburtstag Arno Fischer OT Thyrow zum 73. Geburtstag Manfred Grahl OT Stangenhagen zum 74. Geburtstag Else Hoffmeister zum 90. Geburtstag Dieter Weber zum 76. Geburtstag Ursula Klug zum 72. Geburtstag Ilse Riedel OT Thyrow zum 76. Geburtstag Werner Rothmann OT Wiesenhagen zum 83. Geburtstag Regina Wegener OT Blankensee zum 75. Geburtstag Herbert Lange OT Klein Schulzendorf zum 71. Geburtstag Gerda Müller zum 80. Geburtstag Ernst Nakonz zum 87. Geburtstag Helga Scheja zum 75. Geburtstag Sibylla Zander OT Kliestow zum 71. Geburtstag Margot Schulze zum 74. Geburtstag Wolfgang Müller zum 72. Geburtstag Horst Brademann OT Blankensee zum 72. Geburtstag Gerda Kroll OT Christinendorf zum 87. Geburtstag Vera Küche zum 72. Geburtstag Luzie Domack zum 85. Geburtstag Wilfried Groth OT Blankensee zum 72. Geburtstag Ingeborg Knoll OT Thyrow zum 73. Geburtstag Gisela Krause OT Schönhagen zum 71. Geburtstag Ursula Peter OT Schönhagen zum 82. Geburtstag Heinz Gillessen OT Stangenhagen zum 72. Geburtstag Werner Henschel zum 74. Geburtstag Walter Weber OT Blankensee zum 74. Geburtstag Hedwig Zieger OT Stangenhagen zum 73. Geburtstag Heinz Jaentsch OT Löwendorf zum 71. Geburtstag Elfriede Zieke OT Glau zum 77. Geburtstag Detlef Bartmuß zum 73. Geburtstag Christa Kautzschmann OT Thyrow zum 74. Geburtstag Inge Reichert OT Wiesenhagen zum 74. Geburtstag Wolfgang Herzlieb OT Thyrow zum 72. Geburtstag Flora Lehniger OT Wiesenhagen zum 90. Geburtstag Manfred Büch zum 75. Geburtstag Marianne Karger OT Klein Schulzendorf zum 77. Geburtstag Gisela Kauert OT Glau zum 72. Geburtstag Annemarie Mann zum 71. Geburtstag Ingeborg Schulz OT Glau zum 71. Geburtstag Christel Stempin zum 72. Geburtstag Helmut Stempin zum 77. Geburtstag Siegfried Janke OT Großbeuthen zum 81. Geburtstag Manfred Lehmann zum 74. Geburtstag Hannelore Schliebener zum 73. Geburtstag Joachim Fechner OT Schönhagen zum 84. Geburtstag Jenni Herrmann zum 75. Geburtstag Marianne Hochstein OT Thyrow zum 86. Geburtstag Ilsedore Kindzora zum 71. Geburtstag

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16 16 Trebbin Gewerbeverband lädt ein 14. Dezember 2010 Kita Kinder retten Weihnachten Minitheater zum 1. Advent Der Gewerbeverband Trebbin und Umgebung e. V. trifft sich am Mittwoch, dem 5. Januar 2011, um Uhr im Parkhotel Trebbin zu seiner ersten Versammlung im neuen Jahr. Alle Gewerbetreibenden aus Trebbin und den zugehörigen Ortsteilen sowie alle Gäste sind herzlich eingeladen. AWO-Ortsverein informiert Eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit sowie ein glückliches und friedliches Jahr 2011 wüschen wir allen Mitgliedern und unseren Sympathisanten. Der Vorstand des AWO-Ortsvereins Trebbin Auf dem diesjährigen Weihnachtsmarkt der Stadt Trebbin zum 1. Advent leisteten auch die Kinder, Erzieherinnen und Eltern der AWO Kita Sonnenblume wieder ihren Beitrag. Während im Rathaussaal von den Eltern gebackener Kuchen angeboten wurde, hatten die Kinder der Tanz- und Theatergruppe, im Rahmen des Familienzentrums der AWO, mit den beiden Leiterinnen der Gruppe Monika Lenz und Stefanie Skorzec ein extra für diesen Anlass von Silke Wagner geschriebenes Weihnachtsstück einstudiert: Der Weihnachtsmann war, müde von den festlichen Vorbereitungen, eingeschlafen und die beteiligten kleinen Schauspieler ließen sich nun einiges einfallen, ihn pünktlich zum Fest aufzuwecken gar nicht so einfach, aber natürlich erfolgreich. Leider war die Bühne sehr viel kleiner, als bei den Proben erwartet. So war nach dem Aufbau der Requisiten kaum noch Platz für die kleinen Darsteller, deren Aktion und leider auch nicht für die Ausrichtung der Mikrofone. So blieben leider einige fleißig geübte Sätze ungehört. Trotzdem hat es allen Beteiligten und auch Zuschauern Spaß gemacht und lässt auf den nächsten Auftritt der Nachwuchsschauspieler hoffen. Ab Januar 2011 hat unser AWO-Stübchen neue Öffnungszeiten: Dienstag 9.00 bis Uhr Mittwoch 8.00 bis Uhr Donnerstag bis Uhr Montag und Freitag geschlossen! Wasserschaden wer schon einmal einen Wasserschaden hatte, weiß wie schlimm das sein kann. Wir können seit August 2010 nun auch ein Lied davon singen. Ein Heizkessel platzte in der Zeit, als wir im Urlaub waren. Ergebnis: schimmlige Wände, nasse Isolierung, blanke Nerven. Was nun? Als erstes mussten wir erst einmal raus aus der schimmligen Wohnung. Aber wohin? Eine Übergangswohnung in Trebbin finden? Unvorstellbar!!! Wir hatten Glück! Familie Heil aus der Wassermüllerstraße half uns sofort und stellte uns ihre Ferienwohnung zu Verfügung. (Übrigens eine Zuschauerin und Mutter Trebbiner sind für einander da Unkomplizierte und schnelle Hilfe nach Wasserschaden sehr schöne Ferienwohnung). Dieses Problem war gelöst. Als nächstes mussten die ersten Trockenarbeiten durchgeführt werden. Wer half sofort? Die Firma Jürgen Helf. Mit den Worten: Wenn Ihr uns braucht, sind wir für Euch da. Jetzt brauchten wir einen guten Maler. Fa. Pfeilert wurde uns empfohlen und im Nachhinein waren wir damit sehr glücklich und zufrieden. Nach 5 Wochen war unsere Wohnung endlich trocken. Fa. Helf war wie versprochen zur Stelle, um die restlichen Trockenbauarbeiten, innerhalb eines Tages zu beenden. Die Firma Pfeilert schaffte es, trotz Sonderwünsche unseres Sohnes, in nur 2 Tagen unserer Wohnung einen neuen Farbanstrich zu geben. Nun haben wir wieder eine schöne Wohnung. Mit diesen Zeilen möchten wir uns bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken. Sie haben uns gezeigt, dass Trebbiner für einander da sind. Ein ganz besonderes Dankeschön gilt unseren Nachbarn, der Familie Lenz. Sie haben sich täglich und das 5 Wochen lang, um unsere Wohnung gekümmert und uns damit eine große Last von den Schultern genommen. Vielen Dank sagt Familie Turczyk

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18 18 Trebbin 14. Dezember 2010 Ereignisreiche erste Schulwochen in der Goethe-Oberschule Projekte, Arbeitsgemeinschaften und Methodentage bereichern den Schulalltag Zum Schuljahresauftakt boten Schülerinnen und Schüler der Klasse 8b den Frischlingen aus den beiden 7. Klassen ein nettes Willkommen mit einem kleinen literarischen und musikalischen Programm. Projekte werden an unserer Schule großgeschrieben. Die Mädchen und Jungen der 7. Klassen lernten im September ein für sie relativ unbekanntes Land kennen Indien. Höhepunkt war bei diesem Projekt eindeutig der Besuch eines indischen Tempels in Berlin. Mitglieder des Tempels erklärten den Besuchern Einzelheiten zum Buddhistischen Glauben. Die Schüler nahmen interessiert und aktiv an diesem Projekt teil. Nach Südafrika ging es für die Achtklässler Anfang November. In kleinen Gruppen wurden Probleme diskutiert, echte Brücken gebaut, Möglichkeiten der Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Nationen besprochen. Auch Rezepte der afrikanischen Küche wurden erprobt. Für einige war das einfache, aber nahrhafte Essen ungewohnt, denn Pizza und Döner schmecken nun einmal anders. Lesen macht Spaß, Vorlesen und Zuhören auch. Davon konnten sich Schülerinnen und Schüler der 8. und 10. Jahrgangsstufen überzeugen. Ende November las der Berliner Autor Peter Jürgen Fabich aus seinem neuen Erzähl- 1. Schultag Willkommensprogramm für die neuen 7. Klassen band Die Tränen des Laurentius. Die Geschichten über Hans Clauert, den Märkischen Till Eulenspiegel, erheiterten so manch einen im Publikum, auch wenn die Sprache, die Geschichte handelt in der Zeit der Spätrenaissance, für die Ohren von Jugendlichen ungewöhnlich war. In diesem Schuljahr ist das Angebot an Arbeitsgemeinschaften erfreulich vielfältig und wir d von einer Reihe von Interessierten genutzt. Es gibt z. B. die AG Holzmodellbau, Basteln zu jeder Jahreszeit, die Schülerzeitung. Es haben auch alle die Möglichkeit, ihre Mathematik- bzw. Rechtschreibkenntnisse aufzubessern. In den regelmäßig nach dem Unterricht stattfindenden Hausaufgabenstunden gilt es, Versäumtes nachzuholen oder einfach nur unter Anleitung die Hausaufgaben zu erledigen. Eine Unterbrechung des normalen Schulalltags waren für die 7. und 8. Klassen die sogenannten Methodentage, die an unserer Schule zur Tradition werden sollen. Hier lernen die Beteiligten jeweils an drei Tagen das Lernen. Es ging z. B. um das Erkennen des eigenen Lerntyps, um Zeiträuber beim Lernen, um die Gestaltung der Hefter und um Tipps, wie man seine Hausaufgaben möglichst effektiv anfertigt. Wie jedes Jahr unterstützten viele keine und große Weihnachtswichtel den Weihnachtsmann auf dem Trebbiner Weihnachtsmarkt, indem sie einen Trödelmarkt veranstalteten, Kuchen, Weihnachtskarten und Schmalzstullen verkauften, es wurden leckere Waffeln gebacken, Tee und Kakao angeboten Am letzten Tag vor den Weihnachtsferien wird es für alle noch einmal erholsam und entspannend ein Tag also ohne Schule. Im Rahmen der Schulkino-Wochen werden im Clauerthaus zwei Kinofilme gezeigt. R. Humeniuk Projekt Südafrika Brückenbauen als Symbol für Verständigung AG Holzmodellbau unter der Leitung von Herrn Scholz

19 14. Dezember 2010 Trebbin 19 Gewerbeverband aktiv für Trebbin und seine Unternehmer Erfolgreiche Bilanz nach 20 Jahren Alle Trebbiner Gewerbetreibenden laden wir herzlich zu einem Neujahrsheringsessen am 5. Januar 2011 ab 19 Uhr ins Parkhotel Trebbin ein. Wir möchten gemeinsam auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2011 anstoßen und in lockerer Runde unseren Verein und unsere Aktivitäten vorstellen. Der Gewerbeverband Trebbin und Umgebung besteht nun bereits seit 20 Jahren. Damals war die Zeit des Aufbruchs, jeder musste sich informieren und orientieren. Auch heute wollen sich die Unternehmer informieren, aber auch über neue Probleme, wie zum Beispiel den auftretenden Fachkräftemangel oder die Nutzung der neuen Medien sprechen. Bei den monatlichen Treffen im Parkhotel haben die Trebbiner Unternehmer die Möglichkeit sich über interessante Themen aus Politik, Wirtschaft und Kultur zu informieren. In lockerer Runde werden Informationen aus Trebbin und Umgebung ausgetauscht. Die Veranstaltungen mit Teilnahme des Trebbiner Bürgermeisters Herrn Berger sowie mit Vorträgen aus den Bereichen Recht, Steuer oder Wirtschaftsförderung werden von den Mitgliedern gern besucht. Auch Nichtmitglieder können bei den Veranstaltungen reinschnuppern. Der Verein steht allen Gewerbetreibenden offen. Der Verband vertritt die Interessen der Vereinsmitglieder und fungiert als Mittler zwischen Wirtschaft und Stadtverwaltung. Gemeinsam mit Herrn Berger wurde ein Runder Tisch Wirtschaft ins Leben gerufen. Bei den Treffen im Rathaus werden die gemeinsamen Probleme diskutiert und unbürokratisch Lösungsmöglichkeiten gesucht. Für 2011 stehen folgende Aktionen auf dem Programm: Erstellung eines Stadtplans als Einkaufsführer für Trebbiner Bürger und Gäste, Ausschilderung der Gewerbegebiete, Auswertung der Fachkräftebedarfsanalyse, Einrichtung einer Energieberatungsstelle für erneuerbare Energien, Analyse der leerstehenden Gewerbeimmobilien. Wir unterstützen und fördern die Wirtschaft sowie die kulturellen Aktivitäten in der Stadt und den Ortsteilen. In diesem Jahr hat der Gewerbeverband am Parkfest, am Straßenfest in unserer Partnerstadt Weil am Rhein und an der Wirtschaftswoche Teltow- Fläming teilgenommen. Die Einnahmen wurden unter anderem für die Ausgestaltung des Trebbiner Weihnachtsmarkts sowie für die Trebbiner Kinderferienspiele gespendet. Auch das gemütliche Miteinander gehört z.b. beim traditionellen Sommerfest oder der Weihnachtsfeier dazu. Seit seiner Gründung im Februar 1990 war der Trebbiner Metallbau-Unternehmer Dietrich Puppe ehrenamtlich als Vereinsvorsitzender tätig. Auf diesem Weg möchten wir nochmals für sein langjähriges Engagement danken. Wir freuen uns, dass er den Verein weiterhin aktiv unterstützt. Seit Mai ist Christian Schmitt, Geschäftsführer der Ceramic & Stone GmbH in Trebbin neuer Vorsitzender. Mit ihm wurden Lars Schmidt von Schmidts Gartenbau und Ingrid Breyer von der Firma Bautreb im Vorstand bestätigt. Bei gemeinsamen Werbemaßnahmen bieten wir unseren Mitgliedern günstige Konditionen sowie eine kostenlose Internetpräsenz auf unserer Homepage. Wir wünschen unseren Mitgliedern, den in Trebbin ansässigen Unternehmern und allen Trebbinern erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2011.

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