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1 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Erfahren Sie das Wichtigste zu: der aktuellen Gesetzeslage nach 84 Abs. 2 SGB IX der Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschäftigten Begriff, Ziel und Anwendungsbereich des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz: Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung (Beachtung maßgeblicher Prüfkriterien wie negative Gesundheitsprognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und umfassende Interessenabwägung) den Folgen der Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschrift für den Arbeitgeber (z.b. Schadensersatzansprüche) den Vorteilen des betrieblichen Eingliederungsmanagements für den Arbeitgeber (z.b. Prämien und Boni) und für die Beschäftigten den neuen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung sowie der Einbindung von BR und SBV den Voraussetzungen zur Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in die Praxis: -Krankenrückkehrgespräche und Erfolgskontrolle -Analyse von Krankheitsursachen und -verlauf -Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit -die Rolle des Integrationsamtes und anderer gemeinsamer Servicestellen Erarbeitung von Mustern für die Betriebspraxis (Betriebsvereinbarung über die Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements; Anträge des Arbeitgebers gegenüber Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern auf Prämien oder Bonuszahlungen) Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Zusammenhang mit dem AGG

2 Zum Thema: Bereits seit ist durch die Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) eine arbeitsrechtliche Vorschrift in Kraft getreten, die für alle Beschäftigungsverhältnisse und nicht nur für schwer behinderte Arbeitnehmer gilt. Deren wesentliche Änderung besteht in der Neufassung des 84 Abs.2 SGB IX. Nach dieser Regelung ist die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements durch den Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben. Der Arbeitgeber hat danach mit der zuständigen Interessenvertretung (z.b. Betriebs- bzw. Personalrat), bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, die Möglichkeit zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten möglichst überwunden werden kann sowie mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und der Arbeitsplatz zu erhalten ist (betriebliches Eingliederungsmanagement). Es besteht hier eine klare Rechtspflicht des Arbeitgebers, das betriebliche Eingliederungsmanagement einzuführen und umzusetzen. Pflichtverletzungen können erhebliche Konsequenzen (u.a. Schadensersatzansprüche; Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung) nach sich ziehen. Erst langsam wird allen am Arbeitsprozess Beteiligten die immense praktische Bedeutung dieser nicht leicht zu verstehenden Vorschrift für die betriebliche Praxis deutlich. In nahezu jedem Betrieb, unabhängig von dessen Größe, finden sich Fälle, auf die diese Regelung anzuwenden ist - ein länger als 6 Wochen arbeitsunfähig kranker Mitarbeiter genügt! In dem eintägigen Seminar werden nun ganz konkrete Fragen nach der praktischen und arbeitsrechtlichen Relevanz des betrieblichen Eingliederungsmanagements gestellt und auch geklärt: Welche Voraussetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements müssen zwingend erfüllt sein? Auf wen ist es anzuwenden? Wie sieht das Verfahren inhaltlich im Einzelnen aus? Welche präventive Maßnahmen können umgesetzt werden? Welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten? Worüber sollten Beschäftigte aufgeklärt werden? Was können Betriebsräte tun? Was sind die Konsequenzen bei unterbliebenem Eingliederungsmanagement? Einen breiten Raum nimmt die Frage nach dem Zusammenhang zwischen krankheitsbedingter Kündigung und betrieblichem Eingliederungsmanagement ein. Insbesondere soll geklärt werden, wie sich die neue gesetzliche Vorschrift des 84 SGB IX auf den Kündigungsschutz auswirkt. Ist die Einführung dieses betrieblichen Verfahrens eine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung? Anhand aktueller Urteile der Rechtsprechung insbesondere des diesbezüglich richtungweisenden Urteils des BAG vom werden die Referenten des Seminars diese brisante Frage beantworten. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements verlangt zwar zusätzliche organisatorische Maßnahmen, diese können sich aber für alle Beteiligten lohnen. Zum Beispiel für den Arbeitnehmer: Die Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben oder die Veränderung des Arbeitsplatzes. Für den Arbeitgeber könnte die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements neben der Verbesserung der Erfolgsaussichten in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren auch folgende Vorteile haben: Qualifiziertes Personal kann gehalten werden. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger. Die Etablierung eines betrieblichen Eingliederungsverfahrens kann ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil bei der Suche nach neuen Fachkräften sein. Die Ursachen betrieblich bedingter Krankheiten können besser erkannt und schneller beseitigt werden. Die Zahl weiterer Krankheitsfälle und die damit verbundenen Lohnfortzahlungskosten und sonstige Störungen im Betriebsablauf dürften reduziert werden. Und nicht zuletzt bieten nach 34 SGB IX die Sozialleistungsträger, Fürsorgestellen und Integrationsämter den Arbeitgebern finanzielle Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Lohnkostenzuschüsse oder Prämien und Boni für die erfolgreiche Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Alle Seminarteilnehmer erhalten auch einen Musterentwurf zur Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements.

3 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Veranstaltungsablauf Das Seminar richtet sich an alle Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Arbeitnehmer. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs. 6 BperVG. Freistellung und Kostenübernahme für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber erfolgt nach 96 Abs. 4 und Abs. 8 SGB IX Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Seminargebühren Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 390,00 zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Ihre Referenten RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.b. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren ist Frau RAin Pfenninger Dozentin an der Universität Heidelberg und eine geschätzte und erfahrene Referentin arbeitsrechtlicher Seminare. RA Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RA Johannes Hackl Rechtsanwalt in Berlin Herr Rechtsanwalt Johannes Hackl ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, deren klare Schwerpunktsetzung auf alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts liegt. Er berät Arbeitnehmer und Betriebsräte zu allen Fragen rund um das Arbeits-, Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht und vertritt diese auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund seiner Erfahrungen im Personalbereich einer mittelständischen Unternehmensgruppe kennt er sich bestens sowohl auf der Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite aus. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Hackl ein geschätzter Referent im Arbeitsrecht und für private und gewerkschaftliche Bildungsträger tätig.

4 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Donnerstag, den 30. Oktober 2014, in Mannheim im Park Inn Mannheim Das im Frühjahr 2007 komplett renoviert 4-Sterne Hotel Park Inn by Radisson Mannheim heißt Sie in Mannheim neben dem Luisenpark herzlich willkommen. Die zentrale aber sehr ruhige Lage macht es zu einem idealen Tagungsort. Modern ausgestattet Tagungsräume und eine kompetente Tagungsbetreuung gewährleisten ein ruhiges und entspanntes Arbeiten. Kategorie: 4 Sterne Hotel Park Inn by Radisson Mannheim Am Friedensplatz Mannheim Tel.: 0621 / Fax: 0621 / Mittwoch, den 26. November 2014, in München im NH Hotel Deutscher Kaiser Das NH München Deutscher Kaiser liegt im Herzen Münchens, verkehrsgünstig direkt in der Nähe des Hauptbahnhofs. Die Veranstaltungsräume sind von Tageslicht erhellt, mit professioneller und komfortabler Konferenztechnik ausgestattet und bieten den Teilnehmern genügend Platz für entspanntes, bequemes und konzentriertes Arbeiten Zum Übernachten stehen modern und geschmackvoll eingerichtete Zimmer zur Verfügung. Kategorie: 4 Sterne NH Hotel Deutscher Kaiser Arnulfstr München Tel.: 089 / Fax: 089 / Mittwoch, den 11. Februar 2015, in Köln im Novotel Köln City Das Novotel Hotel Köln City befindet sich in der Südstadt nahe dem Rheinauhafen und der historischen Altstadt. Durch die verkehrsgünstige Lage am Rhein erreichen Sie in wenigen Minuten die Altstadt, den Dom und die bekannten Einkaufsstraßen. Die nächste Bus oder Bahnhaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hotels. Die Autobahn ist 5 Minuten entfernt. Das moderne Hotel ist durch seine gute Lage wie geschaffen für Veranstaltungen jeder Art. Kategorie: 4-Sterne Novotel Köln City Bayenstrasse Köln Tel.: 0221 / Fax: 0221 / Dienstag, den 10. März 2015, in Karlsruhe im Leonardo Hotel Karlsruhe Das Leonardo Hotel Karlsruhe befindet sich im ruhigen Teil des Stadtzentrums, unweit vieler Sehenswürdigkeiten. Mit 147 modern eingerichteten Zimmern, einem Restaurant und einer Hoteleigenen Bar. Ein freundliches Serviceteam schafft unauffällig eine angenehme und entspannte Arbeitsatmosphäre und die lichtdurchfluteten Tagungsräume sind mit modernster Tagungstechnik ausgestattet. Kategorie: 4 Sterne Leonardo Hotel Karlsruhe Ettlinger Straße Karlsruhe Tel: 0721 / Fax: 0721 /

5 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Donnerstag, den 23. April 2015, in Hamburg im Mercure Hotel Hamburg City Das Mercure Hotel Hamburg City ist ein 4-Sterne-Hotel. Das Haus liegt in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums in einem modernen Geschäftsviertel. Die Tagungsräume verfügen über modernste Technik, sind von Tageslicht durchflutet und laden ein zu konzentriertem und entspanntem Arbeiten. In wenigen Minuten Fußweg erreichen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel, mit denen Sie in kürzester Zeit zum berühmten Hafen oder auch in die lebendige Innenstadt gelangen. Kategorie: 4 Sterne Mercure Hotel Hamburg City Amsinckstrasse Hamburg Tel.: 040 / Fax: 040 / Dienstag, den 05. Mai 2015, in Frankfurt am Main im InterCity Hotel Airport Das direkt auf dem Flughafengelände gelegene InterCity Hotel Frankfurt Airport besticht mit einem Ambiente in frohen Farben und konsequentem Design. Das zur Steigenberger- Gruppe zählende Haus ist modern und unkonventionell und bietet den richtigen Rahmen für unsere Veranstaltung. Der Airport- Shuttle-Service sorgt für eine problemlose Anreise. Die lichtdurchfluteten Tagungsräume sind mit modernster Tagungstechnik ausgestattet. Kategorie: 4 Sterne InterCity Hotel Frankfurt Airport CargoCity Süd Frankfurt Tel.: 069 / Fax: 069 / Dienstag, den 09. Juni 2015, in Leipzig im The Westin Hotel Leipzig Das The Westin Hotel Leipzig, mit exklusiver Ausstattung und stilvollem Ambiente, liegt zentral in der Innenstadt und ist nur wenige Meter vom Hauptbahnhof entfernt. Es erwarten Sie Tagungsräume mit Tageslicht und modernster Ausstattung in der 27. Etage mit atemberaubendem Blick über Leipzig. Lassen Sie sich zum Lunch von der jungen Cross-Over Küche mit deutschen und westafrikanisch-kreolischen Einflüssen überraschen. Kategorie: 4-Sterne* The Westin Hotel Leipzig Gerberstraße Leipzig Tel.: 0341 / Fax: 0341 /

6 Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Donnerstag, den 30. Oktober 2014, in Mannheim im Park Inn Mannheim Mittwoch, den 26. November 2014, in München im NH Hotel Deutscher Kaiser Mittwoch, den 11. Februar 2015, in Köln im Novotel Köln City Dienstag, den 10. März 2015, in Karlsruhe im Leonardo Hotel Karlsruhe Donnerstag, den 23. April 2015, in Hamburg im Mercure Hotel Hamburg City Dienstag, den 05. Mai 2015, in Frankfurt a.m. im InterCity Hotel Airport Dienstag, den 09. Juni 2015, in Leipzig im The Westin Hotel Leipzig Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

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