Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt Hauptschule Semriach

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1 Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt Hauptschule Semriach Gratwein, Oktober 2007 ecowatt erneuerbare energien GmbH Bahnhofstraße 22/2 A-8112 Gratwein Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0)

2 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt INHALTSVERZEICHNIS 1 Ausgangslage Ziele des Projektes Klima und Umweltschutz Solarenergie Warum Solarenergie? Was ist Photovoltaik? Projektinhalt Projekt Innovation Technische Details Photovoltaikanlage Geographische Lage Stromerzeugung pro Jahr Photovoltaik Anlagendaten Gewicht der PV-Anlage Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Wirtschaftliche Rahmenbedingungen der PV-Anlage Kosten der PV-Anlage Einnahmen aus Stromverkauf Dauer der Einspeisevergütung Einnahmen aus Stromverkauf nach dem 12. Jahr Wirtschaftliche Vorteile Wirtschaftlichkeitsplanrechnung Bürgerbeteiligungsmodell Beispiel für eine Bürger-Solaranlage in Berlin Perspektive Anhang...19 ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 2

3 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt 1 AUSGANGSLAGE Die spürbaren Signale einer Klimaänderung verursacht durch die noch immer steigenden Emissionen aus der Verbrennung von Erdöl, Erdgas oder Kohle, fordern ein Umdenken in unserem Lebensstil. Der Rohstoff Nummer Eins zur Energiebereitstellung, das Erdöl, ist begrenzt und muss mittel- und langfristig durch nachhaltige umweltschonende Energiesysteme ersetzt werden. Kurzfristig gilt es dem immer weiter steigenden Energieverbrauch in Österreich ein Anstieg von knapp 22 % in den letzten 10 Jahren 1 durch einen bewussten und sparsamen Umgang mit Energie entgegenzuwirken. Der Sektor Energieversorgung hatte im Zeitraum nach dem Verkehr und ohne Berücksichtigung der Heizenergie von Kleinverbrauchern den zweitgrößten Zuwachs beim Treibhausgasausstoß. Seitdem sind der Energieverbrauch und der Ausstoß von Treibhausgasen in Österreich noch weiter gestiegen. In unserer stark energieabhängigen Gesellschaft bedeutet Klimaschutz daher auch, Energie effizient und bewusst einzusetzen. Die Umsetzung der Kyoto-Ziele und der Klimabündnisziele setzen regionale und lokale Maßnahmen zum Klimaschutz voraus. Kinder und Jugendliche sind die EntscheidungsträgerInnen von morgen. Bewusstes Umdenken soll helfen, die Fehler der Gegenwart und der Vergangenheit zu bewältigen. Klimaschutz und effizienter umweltschonender Energieeinsatz soll nicht nur gelehrt, sondern vor allem gelebt und verstanden werden. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, Kinder und Jugendliche mit den Themen Energie und globale Klimaänderung zu konfrontieren und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. In positiver Weise sollten daher die Möglichkeiten des Energiesparens sowie der regenerativen Energiegewinnung und -nutzung so früh wie möglich erlebbar werden. Eine besonders wichtige und bedeutende Rolle im Klimaschutz nehmen Schulen ein. Einerseits weisen Schulen im Bereich der öffentlichen Gebäude einen hohen Energieverbrauch auf und andererseits haben sie über SchülerInnen und Jugendliche eine Vorbildwirkung für die Gesellschaft. Durch Informations- und Motivationsarbeit erfolgt an Schulen eine richtungweisende Bewusstseinsbildung bei den Verbraucher- Innen und EntscheidungsträgerInnen von morgen. 1 Österreichischer Energiebericht 2003, S. 19, Energieaufbringung und Energieverbrauch im Überblick, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, 2004 ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 3

4 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt 1.1 ZIELE DES PROJEKTES Durch den Bau der PV Anlage auf dem Dach der Hauptschule soll das Interesse und das Bewusstsein der SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und BürgerInnen der Gemeinde Semriach an erneuerbaren Energieformen geweckt und gefördert werden. Zusätzlich ist die Gemeinde Semriach eine e5-gemeinde und hat sich durch den Beitritt zur Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien verpflichtet. Die PV-Anlage am Dach der HS-Semriach ist ein sichtbares Zeichen in diese Richtung. 1.2 KLIMA UND UMWELTSCHUTZ Mit der auf dem Dach der HS-Semriach installierten Photovoltaikanlage, wird aus Sonnenlicht elektrische Energie erzeugt. Nach Ertragsberechnung werden jährlich etwa kwh umweltfreundlicher Strom ins öffentliche Netz eingespeist und rd kg CO 2 -Emmission pro Jahr vermieden. Abbildung 1: PV Anlage Hauptschule Semriach (Bild: Schmiedbauer) ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 4

5 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt 2 SOLARENERGIE 2.1 WARUM SOLARENERGIE? Die Menschheit verbraucht heute im Laufe eines Jahres soviel an fossilen Brennstoffen (Kohle, Öl, Gas, etc.), wie erdgeschichtlich innerhalb eines Zeitraums von Jahren gespeichert wurde. Die Sonne strahlt in 30 Minuten die Energiemenge auf die Erde ab, die von der Weltbevölkerung derzeit jährlich verbraucht wird Tendenz steigend. Die Bedeutung der Erzeugung von Strom auf Basis der Nutzung erneuerbarer Energien gewinnt zunehmend an Bedeutung. Modernste Solartechnik hat ein riesiges Potential, steckt aber noch im Anfangsstadium ihrer Entwicklung in diesem Stadium bedarf es der Forcierung dieser Technologie. In naher Zukunft werden Solarkraftwerke wirtschaftlich und umweltpolitisch attraktiv sein [MWh] Abbildung 2: Entwicklung des Stromverbrauchs (Quelle: STATISTIK ÖSTERREICH, STMK 2005; Bearbeitung: ecowatt GmbH) ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 5

6 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt 2.2 WAS IST PHOTOVOLTAIK? Die Einsatzbereiche von Photovoltaikanlagen sind äußerst vielseitig und reichen dabei von kleinen Insel Stromversorgungsanlagen und netzgekoppelten Kleinanlagen bis hin zu photovoltaischen Kraftwerken. Prinzipiell unterscheidet man zwischen Anlagen zur netzunabhängigen Stromversorgung (Inselanlagen) und netzgekoppelten Anlagen, bei denen der erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird (Netzparallelbetrieb). Netzgekoppelte Systeme bestehen aus den Systemkomponenten der Solardmodule, dem Wechselrichter und der Netzanbindung. Sie werden heute bereits verstärkt eingesetzt. Inselanla-gen hingegen finden nur geringe Anwendung; hauptsächlich aber in alpinen Gegenden, etwa zur Stromerzeugung in Almhütten. Derzeit beträgt der Stromertrag aus Photovoltaikanlagen rund 13 GWh, das entspricht einem Anteil am österreichischen Strommarkt von rund 0,02% Das Energiepotenzial, das die Sonne liefert, ist praktisch unerschöpflich zumindest laut Schätzung von Experten für die nächsten vier Milliarden Jahre. Die Menge solarer Energie, die auf der Erde eintrifft, übersteigt den Weltverbrauch um das bis fache. Photovoltaikanlagen nutzen diese Energie und erzeugen saubere, direkt nutzbare elektrische Energie. Abbildung 3: Montage der PV Anlage HS Semriach, erstes Solarfeld im Hintergrund (Bild: ecowatt GmbH) ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 6

7 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt 3 PROJEKTINHALT Im vorliegenden Projekt wird am Dach der HS Semriach über ein Bürgerbeteiligungsmodell unter Einbindung der Gemeinde eine Photovoltaikanlage errichtet. Phase 1 - Projektentwicklung Projektvorstellung vor Gemeinderat, Vertretern des Lehrkörpers und Elternverein Gemeinderatsbeschluss bezüglich Verpachtung und Errichtung der PV Anlage Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Ausarbeitung eines Pachtvertrages der zukünftig auch anderen Gemeinden zur Verfügung steht Planung und Genehmigung der PV-Anlage Phase 2 Bürgerbeteiligung und Finanzierung Bürgerbeteiligung Wie wird ein Beteiligungsprojekt durchgeführt? Musterverträge die auch anderen Initiativen zur Verfügung gestellt werden. Recherche im Internet. Informationsveranstaltung in der Gemeinde Anleitung zur Durchführung eines PV-Bürgerbeteiligungsprojektes in der Gemeinde Publikation im Internet. Begleitend wird ein Energieprojekt mit den SchülerInnen an der Schule durchgeführt, aktives Einbinden in den Planungsprozess, was sind alternative Energieformen, wie funktionieren sie, was leisten sie? X Phase 3 Bau und Inbetriebnahme Planung der PV-Anlage und der Netzanbindung Ausschreibung der Anlage und der Installation Bau und Inbetriebnahme der PV-Anlage Anlagendaten werden über eine Schautafel nachvollziehbar sichtbar gemacht Energiebilanz unserer Schule (Daten sind auch in Zukunft für Schulenergieprojekte verwendbar). Präsentation der Ergebnisse ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 7

8 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt 3.1 PROJEKT INNOVATION Gemeinde: > Die Gemeinde als Ökostromanlagenbetreiberin im Zuge eines Bürgerbeteiligungsprojektes > Energetische Nutzung von kommunalen Gebäuden > Sensibilisieren der GemeindepolitikerInnen und der GemeindebürgerInnen für einen ökologischen Umgang mit Energie > Maßnahme der Gemeinde als e5 Teilnehmerin > Pilotprojektcharakter, es entstehen Mitnahme- und Nachahmungseffekte > Medienpräsenz um das Pilotprojekt entsprechend in andere Gemeinden zu transportieren Schule: > Die SchülerInnen werden frühzeitig für das Thema erneuerbare und dezentrale Energieerzeugung sensibilisiert und erlernen den Umgang mit modernster Versorgungstechnik > Einbeziehen des Themas "Energie" in den Schulalltag > Einsparen von Energiekosten in öffentlichen Gebäuden > Reduktion von CO 2 -Emissionen Eine elektronische Schautafel gibt Aufschluss über den aktuellen Leistungswert, die eingespeiste Strommenge sowie die CO 2 - Ersparnis. Dies ermöglicht in weiterer Folge über Jahre Schulprojekte (z.b. Solarertrag, Einfluss des Wetters auf den Ertrag, wie viele Haushalte werden versorgt, kann sich die Schule selbständig versorgen, Technologie usw.) durchzuführen. Während der Projektumsetzung wurde als Begleitprogramm für SchülerInnen und LehrerInnen ein Energietag aus dem Titel ENERGIE MACHT SCHULE an der HS Semriach abgehalten. Um das Thema Sonnenenergienutzung zu vertiefen wurde mit den Schülerinnen und Schülern der 2. Klasse eine thermische Solaranlage mit einer Fläche von 17 m 2 im Zuge des Werkunterrichts gebaut. ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 8

9 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt 4 TECHNISCHE DETAILS 4.1 PHOTOVOLTAIKANLAGE Auf Grund des Platzangebotes und der kostengünstigeren Anschaffung fiel die Entscheidung für ein PV- Panel der CSG-Solar AG. Das Modul CSG 75 ist in amorpher Dünnschichttechnologie ausgeführt. Die PV-Anlage besteht aus 64 Modulen mit einer Gesamtleistung von 4,8 kwp. Die Gesamtfläche beträgt rund 88,5 m 2. Die PV-Module sind nach Süden orientiert, die Dachneigung beträgt 24. Eine Verschattung ist ganzjährig nicht gegeben. Abbildung 4: Dachansicht vor der Sanierung (Bild: ecowatt GmbH) 4.2 GEOGRAPHISCHE LAGE Der Standort der Solarenergieanlage befindet sich auf dem südseitig ausgerichteten Dach der HS Semriach in einer Seehöhe von 750 m. ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 9

10 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt Abbildung 5: Darstellung des Schulgebäudes im Katasterplan, GstNr. 595 Abbildung 6: Luftbildaufnahme des Schulgebäudes ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 10

11 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt 4.3 STROMERZEUGUNG PRO JAHR Die Jahresstrahlungsleistung ergibt für das Photovoltaikkraftwerk HS Semriach einen jährlichen Stromertrag von etwa kwh 2 was einem spezifischen Ertrag von 890 kwh/kwp entspricht. Zur Überprüfung des Ertrages wurde eine Simulation mit dem Berechnungsprogramm PV*Sol 3.0 durchgeführt (Berechnungsergebnis siehe Anhang). 4.4 PHOTOVOLTAIK ANLAGENDATEN Modulaufbau CSG 75 Frontplatte Borosilikatglas (3.3 mm) Zelltyp Kristallines Silizium auf Glas Bypass Diode 1 Encapsulant EVA (Ethylen-Vinyl-Acetat) Rückseite Tedlar Polyester (TPE) Rahmen eloxiertes Aluminium Anschluss-Stecker Multi-contact MC-4 Abmessungen Länge mm Breite mm Tiefe 41 mm Gewicht 14,5 kg Funktionslimits Maximale elektrische Spannung 1000 V Temperaturbereich - 40 C bis +90 C Geprüfte Windgeschwindigkeit 130 km/h Resistenz gegenüber Hagel 25 mm bei 83 km/h Tabelle 1: Technische Daten CSG 75 Ausgehend von der Modulabmessung und der Abmessung der zur Verfügung stehenden Dachfläche von 400 m² werden zwei Blöcke zu je 2,4 kwp mit 32 Modulen installiert. Die Module je Reihe sind in Serie, die Reihen sind parallel geschalten. 2 Ertragsberechnung mit PV*SOL, Datengrundlage CSG-Solar, Klimadaten für den Standort Graz ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 11

12 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt Für die Montage der Module werden aufgrund der erhöhten anzunehmenden Schneelasten je Modul 3 Alu-Profilstangen am Dach montiert. Für die Montage werden 260 Dachhacken der Firma Schletter montiert und für die Dichtheit eingeflämmt (Planunterlagen siehe Anhang). Die Verkabelung wird durch die Dachluken (ca. 50 cm unter dem Dachfirst) in den Dachraum geführt. Von dort verläuft die Leitung über die südliche Außenwand zum an der Fassade montierten Wechselrichter. Für die Umwandlung des von der PV-Anlage erzeugten Gleichstroms wurde ein Wechselrichter Typ SMA Sunny Boy 4200TL HC installiert. Zum Schutz vor Berührung wird der Wechselrichter in einer Höhe angebracht, die außerhalb der Reichweite liegt. Der Anschluss der PV-Anlage erfolgt an das öffentliche Netz der Steweag-Steg. Neben einem Verteilkasten der Steweag-Steg wird ein zusätzlicher Kasten für die Freischaltung und die Zähleinrichtung montiert. Die Verbindung vom Wechselrichter zur Netzanbindung erfolgt über eine neu verlegte 5x16 2 Erdkabelleitung. Abbildung 7: zusätzlicher Schaltschrank mit Freischaltung und Zähleinrichtung (Bild: ecowatt GmbH) ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 12

13 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt Vom Wechselrichter wird über eine SMA WebBox über Ethernet eine LCD Großanzeige PV3-LC (Schneider) angesteuert. Die Anzeigetafel wird im freien, für SchülerInnen und Eltern im Zugangsbereich der Schule gut ersichtlich, angebracht. Auf der Anzeigetafel werden die aktuellen Leistungsdaten, die erzeugte Gesamtenergie sowie die durch die Solarstromerzeugung eingesparte CO 2 -Menge angezeigt. Die SMA WebBox ermöglicht die Fernüberwachung der PV-Anlage. 4.5 GEWICHT DER PV-ANLAGE Gewicht pro Modul Gesamtgewicht der PV Anlage am Dach Gewicht der Modulbefestigung Gesamtgewicht am Dach Gewicht des Wechselrichters 14,5 kg 928 kg 240 kg kg 32 kg Tabelle 2: Gewichtaufstellung der 4,8 kw PV-Anlage Abbildung 8: Hochfahren der PV-Module mittels Lastenauszug (Bild: Claudia Heger) ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 13

14 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt 5 WIRTSCHAFTLICHKEITSBETRACHTUNG 5.1 WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER PV-ANLAGE Für PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb, also Anlagen die die gesamte erzeugte Energie ins öffentliche Netz einspeisen, ist für den wirtschaftlichen Betrieb entscheidend, welcher Tarif für die gelieferte Kilowattstunde erzielt werden kann. Die Einspeisebedingungen sind im Ökostromgesetz 2006, BGBl. I Nr. 105/2006 geregelt. Lt. 10 ÖSG2006 ist die Ökostromabwicklungsstelle verpflichtet die elektrische Energie aus Ökostromanlagen abzunehmen, jedoch nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Die Einschränkung der Abnahmepflicht ist unter 10a ÖSG2006 festgeschrieben. Im konkreten lautet 10a Abs. 9 (Verfassungsbestimmung) Die Verpflichtung zur Abnahme von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen gemäß 10 Z 4 hat zur Voraussetzung, dass 50 vh der für die Abnahme von elektrischer Energie erforderlichen Aufwendungen aus Mitteln des Landes getragen wird, in dem die Photovoltaikanlage errichtet worden ist. Die Zustimmung des Landes bezüglich der Übernahme der Kosten ist der Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG GmbH) mitzuteilen. Für eine etwaige Nachreichung wird eine 6-wöchige Frist ab Anmeldung der Ökostromanlage bei der OeMAG zugebilligt. Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen sind in der Ökostromverordnung 2006, BGBl. II Nr. 401/2006 geregelt. Die Festsetzung der Preise für Ökostrom aus Photovoltaikanlagen erfolgt unter 5 Abs. 1. In der Steiermark wurde für das Jahr 2007 ein förderbares Kontingent von 200 kw definiert. Voraussetzung für die Förderung ist eine Anlagengröße bis 5.0 kwp größere Anlagen sind im Kontingent nicht vorgesehen. Für die PV Anlage HS Semriach wurde vom Land Steiermark und damit von der ÖMAG eine Förderzusage getroffen. Die Einspeisevergütung beträgt 46,0 Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütung erfolgt nach Ökostromgesetz 10 Abs. 4 für den Zeitraum von 12 Jahren wobei im 11 Jahr 75 vh und im 12 Jahr 50 vh vergütet werden. ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 14

15 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt Kosten der PV-Anlage Das Gesamtinvestitionsvolumen inkl. Montage und Netzanbindung beträgt ,26 und teilt sich in die jeweiligen Positionen wie folgend: Investitionen [ ] PV Anlage ,00 Elektrokasten für Freischaltung und Zähler 872,00 einmalige Zahlungen [ ] Elektroinstallation 981,26 Montage der Anlage 1.280,00 Netzanbindung Steweag Steg 850,00 Sonstiges 500,00 SUMME [ ] ,26 Tabelle 3: Kosten der 4,8 kwp Photovoltaikanlage HS Semriach Einnahmen aus Stromverkauf Auf Basis des Jahresstromertrages aus der Ertragsberechnung PV*SOL von jährlich 4.311,8 kwh und einer Einspeisevergütung von 46,0 Cent/kWh ergeben sich jährliche Einnahmen aus dem Stromverkauf in der Höhe von 1.983, Dauer der Einspeisevergütung Die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung ist im Ökostromgesetz Abs. 4 geregelt. Die Abnahmeverpflichtung zu den Preisen nach Ökostromverordnung 2006 besteht für einen Zeitraum von 10 Jahren, gerechnet ab Inbetriebnahme der Anlage. Im 11. Jahr besteht ein Anspruch auf 75% des Preises, im 12. Jahr auf 50% des Preises. Danach wird bis einschließlich des 24 Jahres der nach 20 verordnete Marktpreis vergütet. ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 15

16 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt Einnahmen aus Stromverkauf nach dem 12. Jahr Mit Ablauf der gesetzlich geregelten Tarifperiode ist ab dem 13. Jahr eine Vergütung in der Höhe des Marktpreises anzusetzen. Wesentlich günstiger ist es natürlich, die erzeugte Energie zu verbrauchen und lediglich als Überschußlieferant Netzeinspeisung zu betreiben. In diesem Fall ergibt sich auch die Möglichkeit, mit der Stromliefergesellschaft entsprechende Vereinbarungen für eine 1:1 Vergütung zu treffen. Aktuell wird dieses Modell von der ÖKOSTROM AG angeboten. 5.2 WIRTSCHAFTLICHE VORTEILE Durch vermehrte Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Region kann die österreichische Wirtschaft gestärkt und somit neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Vorteil der Photovoltaik liegt in der dezentralen, direkt beim Verbraucher angesiedelten Energiebereitstellung. Photovoltaik kann daher einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. 5.3 WIRTSCHAFTLICHKEITSPLANRECHNUNG Für die PV Anlage Semriach wurde im Vergleich mit anderen Anbietern Variantenvergleichsberechnungen durchgeführt. Die Wirtschaftlichkeitsplanrechnung für das realisierte Projekt ist der Anlage zu entnehmen. ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 16

17 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt 6 BÜRGERBETEILIGUNGSMODELL Die Finanzierung der PV-Anlage durch ein Bürgerbeteiligungsmodell durchzuführen, garantiert die Akzeptanz sowie die Identifikation der GemeindebürgerInnen mit dem Thema Energie und neuen Technologien. BürgerInnen können so auch mit kleineren zur Verfügung stehenden Beträgen aktiv zum Umweltschutz beitragen. Dieses System wird in Deutschland seit Jahren erfolgreich praktiziert, tritt in Österreich hervorgerufen durch die Rahmenbedingungen aus dem Ökostromgesetz aber kaum auf. Aufgrund der Regelung, dass in der Steiermark ausschließlich Anlagen bis zu einer Größe von 5 kw gefördert werden, ist ein Bürgerbeteiligungsmodell im Falle der Photovoltaikanlage Semriach als nicht rentabel zu bezeichnen und wurde daher in dieser Phase nicht umgesetzt. 6.1 BEISPIEL FÜR EINE BÜRGER-SOLARANLAGE IN BERLIN Anlagengröße Zu erwartender Stromertrag Zu erwartender finanzieller Ertrag 30 kwp ca bis kwh pro Jahr ca bis Euro pro Jahr Inbetriebnahme Betreibergesellschaft Bürger-Solar Berlin 3 GbR Einlage Euro von 46 Gesellschaftern, Mindestzeichnungsbetrag: 500 Euro, Höchstzeichnungsbetrag: Euro Finanzierung Standort Vermieter Euro durch Anteilscheine, Euro durch Kredit der Umweltbank Dach des Oberstufenzentrums für Technische Informatik, Industrieelektronik, Energiemanagement in Berlin Spandau. Berliner Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Kultur ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 17

18 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt Der von der Bürger-Solaranlage erzeugte Strom wird direkt in das Stromnetz eingespeist und garantiert vom örtlichen Stromanbieter vergütet. Nach ca. 14 Jahren ist der eingebrachte Anteilsbetrag zurückgezahlt die Ausschüttung in den folgenden Jahren stellt den Gewinn dar. 6.2 PERSPEKTIVE Die Umsetzung der PV-Anlage HS Semriach stellt, auch ohne BürgerInnenbeteiligung, auf unterschiedlichen Ebenen ein Pilotprojekt mit Vorzeigecharakter dar. Einerseits ist ein Multiplikationseffekt zu erwarten, also dass weitere kommunale Gebäude in steirischen Gemeinden mit PV-Anlagen ausgerüstet werden. Andererseits hat die Errichtung der Anlage am Dach des Schulgebäudes unter Einbindung der SchülerInnen und LehrerInnen sowie die Abhaltung der Unterrichtseinheiten für Erneuerbare Energie im Rahmen von Energie macht Schule einen erheblichen pädagogischen Wert. Es ist zu wünschen, dass die PV-Anlage HS-Semriach in dieser Form Nachahmung im kommunalen aber auch im privaten Bereich finden wird - entsprechende gesetzliche Regelungen sind die Voraussetzung. Abbildung 9: e5-energieteam Gemeinde Semriach (Bild: Claudia Heger) ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 18

19 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt 7 ANHANG TABELLEN- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS Tabelle 1: Technische Daten CSG Tabelle 2: Gewichtaufstellung der 4,8 kw PV-Anlage...13 Tabelle 3: Kosten der 4,8 kwp Photovoltaikanlage HS Semriach...15 Abbildung 1: PV Anlage Hauptschule Semriach (Bild: Schmiedbauer)...4 Abbildung 2: Entwicklung des Stromverbrauchs (Quelle: STATISTIK ÖSTERREICH, STMK 2005; Bearbeitung: ECOWATT GMBH)...5 Abbildung 3: Montage der PV Anlage HS Semriach, erstes Solarfeld im Hintergrund (Bild: ecowatt GmbH)...6 Abbildung 4: Dachansicht vor der Sanierung (Bild: ecowatt GmbH)...9 Abbildung 5: Darstellung des Schulgebäudes im Katasterplan, GstNr Abbildung 6: Luftbildaufnahme des Schulgebäudes...10 Abbildung 7: zusätzlicher Schaltschrank mit Freischaltung und Zähleinrichtung (Bild: ecowatt GmbH)...12 Abbildung 8: Hochfahren der PV-Module mittels Lastenauszug (Bild: Claudia Heger)...13 Abbildung 9: e5-energieteam Gemeinde Semriach (Bild: Claudia Heger)...18 QUELLENVERZEICHNIS BGBl. I Nr. 105/2006: Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und organistionsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (Ökostromgesetz-Novelle 2006) BGBl. II Nr. 401/2006: Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Ökostromanlagen auf Grund von Verträgen festgesetzt werden, zu deren Abschluss die Ökostromabwicklungsstelle in den Kalenderjahren 2006 und 2007 verpflichtet ist (Ökostromverordnung 2006) ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 19

20 ENERGIE MACHT SCHULE Hauptschule Semriach Photovoltaikanlage als Bürgerbeteiligungsprojekt Bürgersonnenkraftwerke Freilassing GbrmbH: Konzept und Projektbeschreibung, Freilassing, 2001 Solarverein Berlin-Brandenburg e.v., BEILAGE Belegungsplan PV HS Semriach Kabelplan, Modulverlegeplan, Verschaltungsplan Wirtschaftlichkeitsplanrechnung PV-Anlage HS Semriach Projektberechnungsbericht PV*SOL HS Semriach Options- und Gestattungsvertrag Photovoltaik ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH SEITE 20

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25 Position Summe [] 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 7. Jahr 8. Jahr Eigenfinanzierung Einspeisevergütung 22273,33 435, , , , , , , ,2 Abschreibungen ,71-716, , , , , , , ,24 Summe der Investitionen Summe der betriebsgeb. Kosten -1783,92-24,66-110,95-106,68-102,58-98,63-94,84-91,19-87,68 Summe der einmalige Zahlungen -3611, , Summe der Förderungen Summe der Kreditzahlungen , , , , , , , ,32 Summe der Kreditzinsen -3733, ,31-588,8-513,49-443,1-377,36-316,03-258,86 Ergebnis vor Steuern 2459,16-892,71-206,51-153,23-103,73-57,82-15,28 24,07 60,42 Steuererstattung -614,79 223,18 51,63 38,31 25,93 14,45 3,82-6,02-15,1 noch ausstehende Kreditzahlungen , , , , , , , ,2 Ergebnis nach Steuern 1820,86-693,05-154,89-114,92-77,8-43,36-11,46 18,05 45,31 Cash Flow nach Steuern 2241,24 634,24-201,98-160,2-121,34-85,23-51,72-20,66 8,09 Kassenbestand (kumulierter Cash Flow) 634,24 432,26 272,05 150,71 65,49 13,77-6,89 1,2 Kassenbestand abzglich noch ausstehender Kredite , , , , , , , Position 9. Jahr 10. Jahr 11. Jahr 12. Jahr 13. Jahr 14. Jahr 15. Jahr 16. Jahr 17. Jahr Eigenfinanzierung Einspeisevergütung 1430, , , ,61 442,41 423,13 404,68 387,02 370,13 Abschreibungen -1046, ,14-967,44-930,23-447, Summe der Investitionen Summe der betriebsgeb. Kosten -84,31-81,07-77,95-74,95-72,07-69,3-66,63-64,07-61,6 Summe der einmalige Zahlungen Summe der Förderungen Summe der Kreditzahlungen -1287, , , ,39-952, Summe der Kreditzinsen -205,61-156,08-110,06-67,34-27, Ergebnis vor Steuern 93,93 124,78 153,11 179,08-104,64 353,83 338,05 322,95 308,52 Steuererstattung -23,48-31,19-38,28-44,77 26,16-88,46-84,51-80,74-77,13 noch ausstehende Kreditzahlungen -4289, , ,19-952, Ergebnis nach Steuern 70,45 93,58 114,83 134,31-78,48 265,37 253,54 242,22 231,39 Cash Flow nach Steuern 34,66 59,17 81,75 102,5-556,3 265,37 253,54 242,22 231,39 Kassenbestand (kumulierter Cash Flow) 35,86 95,03 176,78 279,28-277,02-11,65 241,89 484,1 715,49 Kassenbestand abzglich noch ausstehender Kredite -4253, , ,41-673,52-277,02-11,65 241,89 484,1 715,49 ecowatt erneuerbare energien gmbh Wirtschaftlichkeitsplanrechnung PV HS Semriach Seite 1

26 Position 18. Jahr 19. Jahr 20. Jahr 21. Jahr 22. Jahr 23. Jahr 24. Jahr 25. Jahr Restwert Eigenfinanzierung Einspeisevergütung 353,96 338,48 323,68 309,51 297,6 286,16 275,15 264,57 Abschreibungen Summe der Investitionen Summe der betriebsgeb. Kosten -59,24-56,96-54,77-52,66-50,63-48,69-46,81-45,01 Summe der einmalige Zahlungen Summe der Förderungen Summe der Kreditzahlungen Summe der Kreditzinsen Ergebnis vor Steuern 294,72 281,53 268,91 256,85 246,97 237,47 228,34 219,55 Steuererstattung -73,68-70,38-67,23-64,21-61,74-59,37-57,08-54,89 noch ausstehende Kreditzahlungen Ergebnis nach Steuern 221,04 211,14 201,68 192,64 185,23 178,1 171,25 164,67 Cash Flow nach Steuern 221,04 211,14 201,68 192,64 185,23 178,1 171,25 164,67 Kassenbestand (kumulierter Cash Flow) 936, , , , , , ,24 Kassenbestand abzglich noch ausstehender Kredite 936, , , , , , ,24 ecowatt erneuerbare energien gmbh Wirtschaftlichkeitsplanrechnung PV HS Semriach Seite 2

27 ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH Bahnhofstraße 22/2 I A-8112 Gratwein I Fax DW 1 0 office@ecowatt.at I Projektname: HS SEMRIACH Variantenbezeichnung: Anlagenvariante 4x8 0x0 32 x csgsolar csg W 24 ; x csgsolar csg W 24 ; 0 SMA Technologie AG Sunny Boy SB 4200TL HC Multi-String 4,2kW Standort: Graz Klimadatensatz: Graz PV-Leistung: 4,83 kwp PV-Brutto-/Bezugsfläche: 88,45 / 87,89 m² PV-Generator Einstrahlung: PV-Gen. erzeugte Energie (wechselstromseitig): Netzeinspeisung: kwh 4.311,8 kwh 4.311,8 kwh Systemnutzungsgrad: 3,9 % Performance Ratio (Anlagennutzungsgrad): 70,4 % Wechselrichter Nutzungsgrad: 92,8 % spez. Jahresertrag: 889,6 kwh/kwp Vermiedene CO2-Emissionen: kg/a Die Ergebnisse sind durch eine mathematische Modellrechnung ermittelt worden. Die tatsächlichen Erträge der Photovoltaikanlage können aufgrund von Schwankungen des Wetters, der Wirkungsgrade von Modulen und Wechselrichter und anderer Faktoren abweichen. Das obige Anlagenschema ersetzt nicht die fachtechnische Planung der Photovoltaikanlage. PV*SOL 3.0 (R2) 1

28 ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH Bahnhofstraße 22/2 I A-8112 Gratwein I Fax DW 1 0 office@ecowatt.at I Projektname: HS SEMRIACH Variantenbezeichnung: Anlagenvariante Anlage im netzgekoppelten Betrieb Standort: Graz PV-Leistung: 4,83 kwp Klimadatensatz: Graz PV-Brutto-/Bezugsfläche: 88,5 m² / 87,9 m² Anzahl der Teilgeneratoren: 2 Block 1 Leistung: 2,42 kw Bodenreflexion: 20,0 % Brutto- / Bezugsfläche: 44,2 m² / 43,9 m² Leistungsverluste durch PV-Modul 32 x Abweichung vom AM 1.5: 1,0 % Hersteller: csgsolar Abw. Herstellerangaben: 2,0 % Typ: csg 75 in Dioden: 0,5 % Nennleistung: 75 W durch Verschmutzung: 0,0 % Abweichung der 0 % Nennleistung: Wirkungsgrad (STC): 5,5 % Anz. der Module in Reihe: 8 MPP-Spannung (STC): 465 V Ausrichtung: 0,0 Aufstellwinkel: 24,0 Einbau: hinterlüftet Verschattung: nein Block 2 Leistung: 2,42 kw Bodenreflexion: 20,0 % Brutto- / Bezugsfläche: 44,2 m² / 43,9 m² Leistungsverluste durch PV-Modul 32 x Abweichung vom AM 1.5: 1,0 % Hersteller: csgsolar Abw. Herstellerangaben: 2,0 % Typ: csg 75 in Dioden: 0,5 % Nennleistung: 75 W durch Verschmutzung: 0,0 % Abweichung der 0 % Nennleistung: Wirkungsgrad (STC): 5,5 % Anz. der Module in Reihe: 8 MPP-Spannung (STC): 465 V Ausrichtung: 0,0 Aufstellwinkel: 24,0 Einbau: hinterlüftet Verschattung: nein Anlagen-Wechselrichter Hersteller: SMA Technologie AG europ. Wirkungsgrad: 95,4 % Typ: Sunny Boy SB 4200TL HC Anzahl MPP-Tracker: 2 Multi-String Leistung: 4,20 kw MPP-Tracking: 125 V bis 750 V Einzelverbraucher Gesamtverbrauch: 0 kwh Einzelverbraucher 1 Typ: nutzerunabhängig 0 kwh Simulationsergebnisse für das Gesamtsystem Einstrahlung auf Horizontale: kwh Eigenverbrauch: 11,4 kwh PV-Gen. Einstrahlung: kwh PV-Gen. erzeugte Energie: kwh Einstrahlung abzl. Reflexion: kwh Systemnutzungsgrad: 3,9 % Vom WR abgegebene Energie(AC): kwh Performance Ratio: 70,4 % Verbrauch Bedarf: 0 kwh Final Yield: 2,4 h/d Netz Bezug: 11 kwh spez. Jahresertrag: 890 kwh/kwp WR Nutzungsgrad: 92,8 % Ergebnisse für TG: Block 1 Einstrahlung auf Horizontale: kwh Systemnutzungsgrad: 3,9 % Teilgenerator Einstrahlung: kwh Performance Ratio: 71,6 % PV*SOL 3.0 (R2) 2

29 ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH Bahnhofstraße 22/2 I A-8112 Gratwein I Fax DW 1 0 office@ecowatt.at I Projektname: HS SEMRIACH Variantenbezeichnung: Anlagenvariante erzeugte Energie (AC): kwh spez. Jahresertrag: 905 kwh/kwp erzeugte Energie (DC): kwh Generator Nutzungsgrad: 4,2 % Ergebnisse für TG: Block 2 Einstrahlung auf Horizontale: kwh Systemnutzungsgrad: 3,8 % Teilgenerator Einstrahlung: kwh Performance Ratio: 69,5 % erzeugte Energie (AC): kwh spez. Jahresertrag: 879 kwh/kwp erzeugte Energie (DC): kwh Generator Nutzungsgrad: 4,1 % kwh Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Vom WR abgegebene Energie(AC) kwh PV*SOL 3.0 (R2) 3

30 ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH Bahnhofstraße 22/2 I A-8112 Gratwein I Fax DW 1 0 office@ecowatt.at I Projektname: HS SEMRIACH Variantenbezeichnung: Anlagenvariante Wirtschaftlichkeitsberechnung Anlagendaten PV-Leistung:4,83 kwp Inbetriebnahme der Anlage: Gesamt-Degradation:10,00 % Stromeinspeisung: Einspeisekonzept: Für die ersten 11 Jahre: Danach: Volleinspeisung 0,4600 /kwh 0,1700 /kwh Allgemeine Wirtschaftlichkeitsparameter Betrachtungszeitraum 24 Jahre Kapitalzins 4,00 % Alle Angaben ohne Umsatzsteuer Kostenbilanz Investitionen ,00 betriebsgeb. Kosten 120,00 /a einmalige Zahlungen 3.611,26 Förderungen 3.000,00 Einspeisevergütung im ersten Jahr 1.983,41 /a Finanzierung Kredit 1 Kreditsumme: ,26 Steuern Steuersatz: 25,0 % Abschreibungsdauer: 12 Jahre Art der Abschreibung: lineare Abschreibung Abschreibungsrate: 8,33 % Ergebnisse nach der Kapitalwertmethode Kapitalwert 1.161,29 Mindestlaufzeit der Anlage 17,4 Jahre Eigenkapitalrendite 12,8 % Stromgestehungskosten 0,34 /kwh Kassenbestand (kumulierter Cash Flow) Barwerte [ ] Jahre PV*SOL 3.0 (R2) 4

31 ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH Bahnhofstraße 22/2 I A-8112 Gratwein I Fax DW 1 0 office@ecowatt.at I Projektname: HS SEMRIACH Variantenbezeichnung: Anlagenvariante Detaillierte Auflistung aller Ein-/Auszahlungen Investitionen Position Nutzungsdauer [a] Preisänd.faktor [%] Betrag[ ] PV Anlage 25 0, ,00 Elektrokasten 25 0,00 872,00 einmalige Zahlungen Position Betrag[ ] Elektroinstallation 981,26 Montage der Anlage 1.280,00 Netzanbindung Steweag Steg 850,00 Sonstiges 500,00 betriebsgeb. Kosten Position Preisänd.faktor [%] Betrag[ ]/a Betriebskosten 0,00 100,00 Zählermiete 0,00 20,00 Finanzierung Kredit 1 Kreditsumme: ,26 Auszahlungssumme: ,26 Laufzeit: 12 Jahre Kreditzins: 4,00 % tilgungsfreie Anlaufjahre: 0 Jahre Tilgungsfrist halbjährlich PV*SOL 3.0 (R2) 6

32 ECOWATT ERNEUERBARE ENERGIEN GMBH Bahnhofstraße 22/2 I A-8112 Gratwein I Fax DW 1 0 office@ecowatt.at I Projektname: HS SEMRIACH Variantenbezeichnung: Anlagenvariante Grafische Darstellung der Ergebnisse Einspeisevergütung Barwerte [ ] Jahre Ergebnis nach Steuern Barwerte [ ] Jahre Barwerte [ ] Cash Flow nach Steuern Jahre PV*SOL 3.0 (R2) 7

33 Optionsvertrag für Installation und Betrieb einer Photovoltaik-Anlage Zwischen XXXXX - im Folgenden: Nutzer - und Eigentümer: Adresse: vertreten durch XXXXX XXXXX XXXXX - im Folgenden Grundstückseigentümer - Der Grundstückseigentümer räumt dem Nutzer für den Zeitraum von 12 Monaten unentgeltlich das Optionsrecht zum Abschluss des anliegenden Gestattungsvertrages ein (Anlage A). Der Nutzer wird in diesem Zeitraum die technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit eines Dachflächen-Photovoltaikkraftwerks prüfen. Gleichzeitig räumt der Nutzer der Grundstückseigentümerin das Recht ein, sich im Falle der Machbarkeit und beabsichtigten tatsächlichen Projektumsetzung mit einem Anteil in Höhe von 50% am Gesamtprojekt ":::NAME:::" zu beteiligen. Dieses Recht ist innerhalb von 1 Monat ab Benachrichtigung über die Machbarkeit und beabsichtigten tatsächlichen Projektumsetzung auszuüben.. (Ort, Datum). (Ort, Datum) Grundstückseigentümer.. Nutzer PV Options- und Gestattungsvertrag_Vorlage_2007 Seite 1/8

34 Gestattungsvertrag Installation und Betrieb einer Dachflächen- Photovoltaikanlage Zwischen XXXXX - im Folgenden: Nutzer - und Eigentümer: Adresse: vertreten durch XXXXX XXXXX XXXXX - im Folgenden Grundstückseigentümer - wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Grundstückseigentümer ist Eigentümer des Gebäudes, XXXXX, XXXXX auf dem im Folgenden bezeichneten Grundstück: Grundstückverzeichnis vom XX.XX.XXXX Grundstück Nr.: XXX Katastralgemeinde XXXXX (2) Die in der Dachflächen-Photovoltaikanlage ("PV-Anlage") erzeugte Energie wird in das Elektrizitätsversorgungsnetz der NETZBETREIBER eingespeist. PV Options- und Gestattungsvertrag_Vorlage_2007 Seite 2/8

35 (3) Der Grundstückseigentümer gestattet dem Nutzer gegen das in 3 geregelte Nutzungsentgelt die Installation und den Betrieb der PV-Anlage auf dem Dach und den darüber hinaus erforderlichen Gebäudeteilen des vorbezeichneten Gebäudes sowie Grundstückes einschließlich der dazu erforderlichen Einrichtungen, insbesondere der Anschlussleitungen, des Wechselrichters sowie der Schalt- und Messanlagen. Art und Umfang der gestatteten Installation ergeben sich aus einem technischen Plan- und Schriftsatz, der nach Abschluss der technischen Planung dem Vertrag beizufügen ist. Der Plan wird erforderlichenfalls einvernehmlich angepasst. Die Kosten für die Installation und den Betrieb der PV-Anlage trägt der Nutzer. 2 Eigentum und Nutzungsrechte (1) Die PV-Anlage, die verlegten Leitungen, die Schalt- und Messanlagen sowie die sonstigen vom Nutzer eingebrachten Sachen bleiben im Eigentum des Nutzers. Der Nutzer hat das Recht, diese Sachen nach Vertragsende wegzunehmen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die PV-Anlage so installiert wird, dass sie ohne Aufwand und ohne wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz wieder entfernt werden kann. (2) Die Vertragsparteien sind sich im Übrigen darüber einig, dass die PV-Anlage nicht dem wirtschaftlichen Zwecke des Gebäudes dienen soll. Werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Gebäude durchgeführt, wird die PV- Anlage gepfändet oder wird gegen den Grundstückseigentümer ein Insolvenzverfahren eingeleitet, hat der Grundstückseigentümer den Nutzer unverzüglich darüber zu informieren und sind gleichzeitig alle Beteiligten auf die Eigentumsrechte des Nutzers hinzuweisen. (3) Der Nutzer akzeptiert die vorhandenen Bepflanzungen auf dem Grundstück. Sollte von bestehenden Pflanzen durch Wuchs eine Verschattung der Modulflächen drohen, hat der Nutzer das Recht, diese auf eigenen Kosten durch Rückschnitt bis auf angemessene Höhe zu beseitigen. Zeitpunkt, Umfang und Art der erforderlichen Maßnahmen stimmt der Nutzer mit dem Grundstückseigentümer rechtzeitig vorher ab. Der Grundstückseigentümer wird während der Vertragsdauer keine über den Bestand hinausgehende, den Betrieb der Anlage behindernde Neu- oder Zusatzbepflanzung vornehmen. PV Options- und Gestattungsvertrag_Vorlage_2007 Seite 3/8

36 (4) Das Nutzungsrecht sowie die weiteren dem Nutzer aus diesem Vertrag zustehenden Rechte werden unmittelbar nach Vertragsschluss durch Eintragung einer Dienstbarkeit im höchstmöglichen Rang im Grundbuch gesichert. Sämtliche mit der Eintragung verbundenen Kosten trägt der Nutzer. Der Nutzer verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die Löschung der in Satz 1 genannten Dienstbarkeit auf eigene Kosten zu veranlassen. 3 Nutzungsentgelt (1) Der Nutzer zahlt ab Inbetriebnahme der PV-Anlage ein Nutzungsentgelt in Höhe von XX,XX pro kwpeak installierte PV Leistung netto jährlich. Dem Nutzungsentgelt ist eine allfällige gesetzliche Umsatzsteuer hinzuzurechnen. 1 Das Entgelt ist zum 15. Februar des jeweiligen vollen Betriebsjahres fällig. Ein unterjähriger Betriebsbeginn bzw. unterjähriges Betriebsende werden anteilig verrechnet. (2) Das Nutzungsentgelt ist wertgesichert. Wertsicherungsindex ist die jeweilig gesetzlich geregelte Einspeisevergütung. Ändert sich die gesetzliche Einspeisevergütung, so ändert sich das Nutzungsentgelt im gleichen prozentualen Verhältnis mit Wirkung des auf den Monat des Inkrafttretens der Gesetzesänderung folgenden Monats. In diesem Falle erfolgt eine anteilige Verrechnung mit der nächsten fälligen Zahlung. 4 Bau-, Wartungs- und Reparaturmaßnahmen an der PV-Anlage; Zutrittsrechte (1) Der Grundstückseigentümer erklärt sich bereit, alle Maßnahmen des Nutzers sowie seiner Beauftragten zu gestatten, insoweit sie zur Errichtung, zum Anschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz, zum Betrieb bzw. zur Aufrechterhaltung des Betriebes, sowie zur Wartung, Reparatur und/oder Instandsetzung/-haltung der PV-Anlage erforderlich sind. (2) Der Nutzer wird alle Maßnahmen so mit dem Grundstückseigentümer und der Schulleitung abstimmen und durchführen, dass unbillige Beeinträchtigungen der Interessen des Grundstückseigentümers vermieden werden. Der Grundstückseigentümer und die Schulleitung werden rechtzeitig über die erforderlichen Maßnahmen zu benachrichtigt. Bei dringend erforderlichen Maßnahmen ist eine kurzfristige Benachrichtigung ausreichend. 1 Optional. PV Options- und Gestattungsvertrag_Vorlage_2007 Seite 4/8

37 (3) Der Nutzer und seine Beauftragten erhalten nach vorheriger Anmeldung zur Wahrnehmung der sich aus diesem Vertrage ergebenden Nutzungsrechte während der üblichen Betriebszeiten Zutritt zu den Gebäudeteilen, in/auf denen sich die Anlagen des Nutzers befinden. Dies gilt insbesondere für Installations-, Wartungs-, Reparaturmaßnahmen und Überprüfungen der Messanlagen durch den Nutzer und seine Beauftragten. Der Grundstückseigentümer hat dem Nutzer auch außerhalb der üblichen Betriebszeiten Zugang zu den Einrichtungen der PV-Anlage zu gewähren, soweit dies für dringend notwendige Maßnahmen erforderlich ist. Damit verbundene Kosten trägt der Nutzer. 5 Bauliche Maßnahmen/Reparaturen an Gebäude und Dach, Neubau, Gebäudewechsel (1) Dem Grundstückseigentümer ist bekannt, dass ein kostendeckender Betrieb der PV- Anlage nur bei einer einwandfreien Betriebszeit von 25 Jahren nach dem Kalenderjahr der Inbetriebnahme gewährleistet ist. Der Grundstückseigentümer hat daher die Dachfläche in einem für einen ordnungsgemäßen Betrieb der PV-Anlage geeigneten Zustand zu erhalten. (2) Bauliche Veränderungen und Maßnahmen zur Instandhaltung/-setzung des Gebäudes, insbesondere des dazu gehörigen Dachs, oder auf dem Grundstück, bedürfen der Zustimmung des Nutzers, wenn dadurch eine Leistungsminderung der PV-Anlage eintreten könnte. Dies gilt nicht für zwingend erforderliche Erhaltungsmaßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen. Planung und Durchführung solcher Maßnahmen sind unter Abwägung der gegenseitigen wirtschaftlichen Interessen vorzunehmen. Dabei ist auf Seiten des Grundstückseigentümers insbesondere das Interesse an einem ungestörten Betrieb im Gebäude und einer Weiterentwicklung seiner Geschäftstätigkeit, auf Seiten des Nutzers insbesondere das Interesse an einem ordnungsgemäßen und effizienten (v.a. Gewährung des Betriebs in den Sommermonaten) Betrieb der PV-Anlage zu berücksichtigen. Die erforderlichen Maßnahmen werden ohne vermeidbare Verzögerungen durchgeführt; Nutzer und Grundstückseigentümer wirken auf die mit der Durchführung beauftragten Dritten in diesem Sinne hin. (3) Der Grundstückseigentümer unterrichtet den Nutzer rechtzeitig über die geplanten Veränderungen und Maßnahmen. Bei Gefahr in Verzug reicht eine kurzfristige Unterrichtung. PV Options- und Gestattungsvertrag_Vorlage_2007 Seite 5/8

38 (4) Im Falle einer zur Instandsetzung/-haltung erforderlichen Reparatur des Daches, hat der Nutzer die PV-Anlagen, soweit erforderlich, auf seine Kosten zu entfernen. Die Reparaturarbeiten sollen sich auf das auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderliche Maß, nach Möglichkeit nur auf einen erforderlichen Teil der Dachfläche, beschränken. Der Grundstückseigentümer informiert den Nutzer über den voraussichtlichen Abschluss der Reparaturarbeiten. Dies haben möglichst rasch vorgenommen zu werden. (5) Für den Fall eines erforderlichen Abrisses und Neuaufbaus des Gebäudes auf dem Grundstück gilt das in diesem Vertrag geregelte Nutzungsrecht auch hinsichtlich des neuen Gebäudes. Der Grundstückseigentümer stellt sicher, dass dem Nutzer auch nach dem Neubau eine Dachfläche in gleicher Größe und Qualität zur Verfügung steht. Die Vertragsparteien werden in diesem Falle eine Anpassung des Vertrages vornehmen. (6) Die Vergütung nach 3 entfällt insoweit, als aufgrund von baulichen Veränderungen oder anderen Maßnahmen ein ordnungsgemäßer Betrieb der PV-Anlage nicht möglich ist. Der Nutzer trägt die Kosten für Abbau und Installation der PV-Anlage, soweit dies durch die Vornahme erforderlicher Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäude und Dach veranlasst ist. (7) Schäden die im Zusammenhang mit Errichtung, Wartung oder Abbau der Photovoltaikanlage entstehen sind vom Nutzer auf eigene Kosten zu beheben. 6 Laufzeit des Vertrages Der Nutzungsvertrag beginnt mit Vertragsschluss und endet 30 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem mit der Einspeisung der erzeugten elektrischen Energie in das Elektrizitätsversorgungsnetz begonnen wurde. Der Grundstückeigentümer gewährt dem Nutzer die Option auf Vertragsverlängerung um weitere 10 Jahre, sofern dies gebäudetechnisch möglich ist. 7 Kündigung, Rücktritt (1) Beide Vertragsparteien haben das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten, falls nicht 5 Jahre nach Vertragsschluss mit der Installation der PV-Anlage begonnen wurde. Der Nutzer kann überdies von dem Vertrag zurücktreten, wenn die für Installation oder Betrieb erforderlichen Genehmigungen nicht erteilt, aufgehoben, widerrufen oder zurückgenommen werden. PV Options- und Gestattungsvertrag_Vorlage_2007 Seite 6/8

39 (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Für den Nutzer liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor bei Aufhebung oder wesentlicher Änderung der gesetzlichen Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus PV-Anlagen, wenn der Grundstückseigentümer bauliche Veränderungen oder andere Maßnahmen trifft, die zu einer nachhaltigen Leistungsminderung der PV-Anlage führen, oder aus anderen Gründen ein wirtschaftlicher Betrieb der PV-Anlage nicht gewährleistet ist. (3) Der Nutzer hat binnen 12 Wochen nach Vertragsende die PV-Anlage einschließlich aller Anschlussleitungen auf eigene Kosten vollständig zu entfernen und das Dach in einen ordnungsgemäßen, dem Restdach entsprechenden Zustand zu versetzen. Hat der Grundstückseigentümer den zur außerordentlichen Kündigung führenden Grund zu vertreten, trägt er die mit Demontage und Wiederherstellung der Dachfläche verbundenen Kosten. 8 Haftung des Nutzers (1) Der Nutzer haftet dem Grundstückseigentümer nach den gesetzlichen Vorschriften für alle unmittelbar und mittelbar durch die PV-Anlage verursachten Schäden. Der Nutzer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für die von der PV-Anlage ausgehenden Gefahren gegenüber dem Grundstückseigentümer einschließlich Dritter abzuschließen. (2) Der Nutzer wird im Umfange seiner Haftung den Grundstückseigentümer von allen Ansprüchen Dritter freihalten. Diese Haftung ist durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung vor Baubeginn auf Verlangen nachzuweisen. (3) Sollte die PV-Anlage durch einen Dritten beschädigt worden sein und der Grundstückseigentümer einen Schadensersatzanspruch gegen den Dritten haben, so verpflichtet sich der Grundstückseigentümer, seinen Anspruch dem Nutzer abzutreten (Drittschadensliquidation). (4) Der Grundstückseigentümer hat den Nutzer unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn ihm bekannt wird, dass die Beschaffenheit des Daches nicht mehr geeignet ist, die Sicherheit und Standfestigkeit der PV-Anlage zu gewährleisten. PV Options- und Gestattungsvertrag_Vorlage_2007 Seite 7/8

40 9 Rechtsnachfolge (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweiligen Pflichten aus diesem Vertrag etwaigen Rechtsnachfolgern aufzuerlegen. (2) Die Vertragsparteien sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Rechtsgeschäft auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird jedoch erst rechtswirksam, wenn der Rechtsnachfolger seinen Eintritt in diesen Vertrag gegenüber dem verbleibenden Vertragspartner schriftlich erklärt und dieser sein schriftliches Einverständnis hierzu gibt. Das Einverständnis darf nicht verweigert werden, wenn der Dritte sichere Gewähr für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des übertragenden Vertragspartners bietet. 10 Sonstige Bestimmungen (1) Sollten einzelne vorhandene oder zukünftig ergänzte Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft sein, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung eine Regelung vereinbaren, die wirtschaftlich oder rechtlich den mit dem Vertrag verfolgten Zwecken und den Vorstellungen und Interessen der Vertragsparteien in gesetzlich erlaubter Weise am nächsten kommt. (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgefasst und von den Vertragspartnern unterzeichnet wurden. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht oder eine Änderung dieser Schriftformklausel. (3) Rechtsgestaltende Erklärungen sind schriftlich abzugeben. (4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das jeweils sachlich zuständige Gericht. (5) Dieser Vertrag wurde in zwei Ausfertigungen erstellt. Nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien erhält jede Vertragspartei eine Originalausfertigung.. (Ort, Datum) Grundstückseigentümer PV Options- und Gestattungsvertrag_Vorlage_2007. (Ort, Datum).. Nutzer Seite 8/8

PV-Generator Einstrahlung: PV-Gen. erzeugte Energie (wechselstromseitig):

PV-Generator Einstrahlung: PV-Gen. erzeugte Energie (wechselstromseitig): 15 Dormagen Tel.: 133-- Fax: -99 Projektname: Herzogenrath Solar Beispielkalkulation.9.9 1x13 1x11 x aleo solar GmbH aleo S1 1Wp 1 W 3 ; 1 x SMA Solar Technology AG Sunny Boy SB TL-,kW Standort: Köln Klimadatensatz:

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