Armutsfalle Kinder Die wirtschaftliche Situation Alleinerziehender

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1 Armutsfalle Kinder Die wirtschaftliche Situation Alleinerziehender Dokumentation der Arbeitsgruppe 2 6. Armutskonferenz der Fraktion DIE LINKE Frauenarmut in einem reichen Land am 6. Oktober 2012 in Chemnitz 1

2 Inhalt 1. Vortrag von Antje Asmus, Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Bundesverband e.v. a. Vortrag 3 b. Präsentation Vortrag von Brunhild Fischer, Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.v. Landesverband Sachsen a. Vortrag 20 b. Übersicht Sozialtransfers Zusammenfassung der Arbeitsgruppe 32

3 Vortrag: Antje Asmus, Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Bundesverband e.v. Herzlichen Dank für die Einladung und die Möglichkeit, hier über Alleinerziehende zu sprechen. Bevor Frau Fischer auf die Situation in Sachsen eingeht, möchte ich ein paar Bemerkungen zur Lage der Alleinerziehenden insgesamt machen, denn es gibt zwar zwischen den Bundesländern Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten. Der Paritätische hat es vor ein paar Monaten, bei der Vorstellung seiner Studie zu Armut in Familien auf den Punkt gebracht: Alleinerziehend zu sein ist das Armutsrisiko schlechthin. Alleinerziehende als vielfältige Lebensform mit Kindern sind heute in ihrer Verschiedenheit weitestgehend akzeptiert. Gleichwohl sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Strukturen nach wie vor an der sogenannten Normalfamilie, der traditionellen Kernfamilie mit zwei heterosexuellen Erwachsenen und leiblichen Kindern ausgerichtet. In der Folge führt das dazu, dass Alleinerziehende und insbesondere ihre Kinder ein erhöhtes Armutsrisiko haben. Nach wie vor werden Alleinerziehende von Familienförderungsleistungen wie z. B. Steuervorteilen ausgeschlossen sowie in ihrer Lebenssituation mit entsprechenden Bedarfen ignoriert. So schenkt z.b. auch der Achte Familienbericht der Bundesregierung vom März 2012 der Lebensform Alleinerziehend wenig Aufmerksamkeit. (Folie 2) Aus der Lebensverlaufsperspektive heraus betrachtet, wird deutlich: die Schwierigkeiten mit denen Mütter nach einer Trennung oder Scheidung zurecht kommen müssen, resultieren häufig aus der vorangegangenen Phase des Zusammenlebens mit dem Partner und der ehemals gelebten Arbeitsteilung. Meine These, die ich daher voran stellen möchte, lautet: Alleinerziehende sind nicht überproportional arm weil sie allein erziehen, sondern erstens weil sie Frauen sind und zweitens weil sie Mütter sind. (Folie 3) Meinen kleinen Vortrag habe ich wie folgt strukturiert. 1. Alleinerziehende heterogene Lebensform 2. Erwerbsbeteiligung und Armutsrisiko 3. Widersprüche im Recht: Ernährermodell versus Eigenverantwortung 4. Aktivierung von Alleinerziehenden? 5. Fazit und Lösungsansätze 3

4 1. Alleinerziehende heterogene Lebensform (Folie 4) Jede fünfte Familie in Deutschland ist mittlerweile eine Einelternfamilie. Ihr Anteil hat sich seit den 70er Jahren verdoppelt. Tendenz: weiter steigend. Waren es 1996 schon 1,3 Millionen Mütter oder Väter, sind es heute bereits 1,6 Millionen, die mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammenleben. Mit 26 Prozent ist der Anteil der Alleinerziehenden in den neuen Bundesländern deutlich höher als im früheren Bundesgebiet mit 18 Prozent. In Sachsen waren es ,7 Prozent aller Familien. Insgesamt leben in diesen Familien 2,2 Millionen Kinder unter 18 Jahren, das sind 17 Prozent aller Kinder. Anders als es häufig scheint, ist die Gruppe der Alleinerziehenden sehr heterogen. Wenige Mütter oder Väter haben geplant, ihr Kind allein groß zu ziehen und finden sich eher unfreiwillig in dieser Situation wieder. Die meisten sind durch Trennung (17 Prozent), Scheidung (42 Prozent) vom Ehepartner oder Tod des Partners/der Partnerin (6 Prozent) in diese Familienform gelangt. Dazu kommen Trennungen bei nicht-ehelichen Partnerschaften. Es gibt aber auch durchaus Frauen, die sich ein Kind wünschen und von vornherein planen, dieses ohne Partner groß zu ziehen. Die zunehmende Etablierung der Lebensform Alleinerziehend neben dem Modell der Ehe als eine auf lebenslängliche Dauer angelegte Einrichtung kann m. E. als Ausdruck der Pluralisierung von Lebensformen gesehen werden. Dann ist Alleinerziehen als gleichberechtigte Lebensform unter anderen und nicht über die Abwesenheit von Ehemann und oder Partner zu definieren. Mit 45 Prozent ist der Großteil der Alleinerziehenden zwischen 35 und 44 Jahren alt. Nur 6 Prozent sind jünger als 25 Jahre. (Folie 5) Die Anzahl der alleinerziehenden Väter ist in den letzten Jahren gesunken auf derzeit 10 Prozent. Damit sind 90 Prozent aller Alleinerziehenden Frauen. Die Lebensform Alleinerziehend ist keine statische. Vielmehr stellt sie für viele eine Phase in ihrem Lebensverlauf dar, für die Hälfte der Alleinerziehenden dauert diese Phase weniger als acht Jahre an. Ein Drittel lebt nach weniger als drei Jahren wieder mit Erwachsenen zusammen. Alleinerziehende sind für alles allein verantwortlich und zuständig (Existenzsicherung, Kinderbetreuung, Haushalt) und haben dabei einen sehr geringen zeitlichen Spielraum. Der Alltag muss häufig gut durchorganisiert werden, 4

5 die täglichen Anforderungen sind oft termingebunden (Arbeitszeiten, Betreuungsangebot, Öffnungszeiten, Öffentlicher Nahverkehr). Das erfordert viel Koordinierungsleistung, Disziplin und Anstrengungen. Gerade alleinerziehende Frauen gehören im Vergleich zu Eltern in Paarbeziehungen an Werktagen mit durchschnittlich elf Stunden zu den zeitlich am stärksten belasteten Familienpersonen. Insgesamt betrachtet, sind die Bildungsvoraussetzungen von alleinerziehenden Frauen vergleichbar mit denen von Müttern in Paarhaushalten. Werden Alleinerziehende betreffend ihrer Erwerbstätigkeit befragt, geben sie mehrheitlich an, eine Vollzeitbeschäftigung zu bevorzugen. Dies gilt auch für diejenigen, die arbeitssuchend sind. Ihnen ist der berufliche Erfolg bzw. das berufliche Engagement wichtiger als Müttern, die in Paarfamilien leben. 2. Erwerbsbeteiligung und Armutsrisiko (Folie 6) Mit fast 60 Prozent ist die Erwerbstätigenquote von Alleinerziehenden sehr hoch (in Sachsen 65%). Je jünger die Kinder alleinerziehender Frauen sind, umso geringer ist der durchschnittliche Umfang ihrer Erwerbstätigkeit. Häufiger als Mütter in Paarbeziehungen (27 Prozent) sind erwerbstätige Alleinerziehende (42 Prozent) in Vollzeit beschäftigt. Die Daten zum jeweils überwiegenden Lebensunterhalt von alleinerziehenden Müttern und Müttern in Paarbeziehungen zeigen, dass Alleinerziehende ihre Existenz und die ihrer Kinder überwiegend durch Erwerbsarbeit sichern. In 58 Prozent macht das eigene Erwerbseinkommen den Großteil des Einkommens aus und in 31 Prozent Arbeitslosengeld I oder Leistungen nach dem SGB II. Allerdings sinkt seit dem Jahr 2000 die Anzahl der vollzeiterwerbstätigen Alleinerziehenden. Wie der Gleichstellungsbericht der Bundesregierung von 2011 aufzeigt, gilt hierbei wie für alle Frauen: obwohl die Frauenerwerbstätigenquote seit Jahren ansteigt, hat sich das Arbeitsvolumen insgesamt kaum geändert. D.h. Immer mehr Frauen teilen sich eine gleich bleibende Anzahl von Erwerbsarbeitsstunden. Wie bei allen Frauen und Müttern nehmen auch bei Alleinerziehenden, Teilzeiterwerbstätigkeit, Beschäftigung in einem Minijob und damit einhergehende Einkommen im Niedriglohnbereich zu. Hinzu kommt die Lohndiskriminierung, davon sind Alleinerziehende, da sie mehrheitlich Frauen sind, besonders betroffen. 5

6 Armutsrisiko (Folie 7) Alleinerziehende und ihre Kinder sind im Vergleich zu Paarfamilien einem ungleich höheren Armutsrisiko ausgesetzt. (bezogen auf weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens aller Haushalte in Deutschland zur Verfügung). Die Gefahr, in Langzeitarmut zu leben, ist bei ihnen doppelt so groß wie im Bevölkerungsschnitt. Wie die folgenden Zahlen zeigen, sind die Kinder allein erziehender Eltern die größte und dauerhafteste Gruppe der in Armut lebender Kinder. Armutsrisikoquoten nach Familienform (2008): Alleinerziehende 1 Kind: 40,6%; 2 Kinder: 50,7% Paarhaushalt 1 Kind: 10,1%; 2 Kinder: 8,2% Armutsrisikoquote von Kindern (2008): Kinder Alleinerziehender: 37,5% Kinder in Paarfamilien: 12,5% (Folie 8) Damit es plastischer wird, ist es sinnvoll sich mal die Zahlen in Euro anzuschauen: Bezogen auf die Daten des Panels für Arbeitsmarkt und soziale Sicherung lag die Armutsgefährdungsschwelle 2009 für Alleinerziehende mit einem Kind bei Euro im Monat, mit zwei Kindern bei Euro. 30 Prozent der Alleinerziehenden hatten 2009 monatlich weniger als Euro zur Verfügung, 60 Prozent verfügen über ein Netto-Einkommen zwischen Euro. Ist das Kind noch unter 3 Jahre alt, müssen 54% der alleinerziehenden Mütter mit weniger als Familiennettoeinkommen zurechtkommen. Entscheidender aber ist, auf wie viele Familienmitglieder sich das Einkommen verteilt: Das Pro-Kopf-Einkommen in Haushalten von Alleinerziehenden war 2008 mit 845 Euro im Bundesdurchschnitt am niedrigsten (zum Vergleich Pro-Kopf-Einkommen in Paarfamilien mi Kindern Euro, also 258 Euro pro Kopf mehr). Alleinerziehende sind daher auch am wenigsten in der Lage, zu sparen und Rücklagen zu bilden oder z. B. für die Alterssicherung privat vorzusorgen. 6

7 Alleinerziehende im SGB II (Folie 9) Aus der Einkommenssituation resultiert, dass Alleinerziehende und ihre Kinder beim Bezug von Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch überrepräsentiert sind. Ihre SGB-II-Quote beträgt 40 Prozent (Sachsen 51%). Sie bilden damit einen Anteil von 18 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften und knapp 50 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Alleinerziehende haben eine fünf Mal höhere SGB-II-Quote als Paarhaushalte mit Kindern (Pari 2012: 4). Fast ein Drittel der Alleinerziehenden im SGB II sind sogenannte Aufstockerinnen, ihr Erwerbseinkommen liegt unter ihrem sozialhilferechtlichen Bedarf, weshalb sie zusätzlich Arbeitslosengeld II erhalten. Bei über 6 Prozent dieser Alleinerziehenden ist das wiederum der Fall, obwohl sie sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt sind. Bei insgesamt mehr als Alleinerziehenden reicht also das eigene Erwerbseinkommen nicht aus, um ihre Existenz und die ihrer Kinder armutsfest zu sichern. Alleinerziehende bleiben im Vergleich zu anderen Gruppen besonders lang im SGB-II-Bezug was jedoch auch vor dem Hintergrund gesehen werden muss, dass ihnen laut 10 Abs. 1 SGB II keine Arbeit zugemutet wird, solange das jüngste Kind unter 3 Jahre alt ist. Zum Teil wird ihnen allerdings deswegen eine Arbeitsaufnahme oder Weiterbildung gar nicht erst ermöglicht. Viele Alleinerziehende wollen arbeiten, auch wenn die Kinder unter 3 Jahre alt sind. Im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik wurden Alleinerziehende in den letzten Jahren vernachlässigt, sie wurden zu wenig und vor dem Hintergrund ihrer Lebensumstände nicht adäquat gefördert. Für nicht-erwerbstätige Alleinerziehende mit ALG-II-Bezug, stellt die Gebundenheit durch die Betreuung ihrer Kinder mit Abstand das größte Hindernis für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dar. Für den Lebensverlauf bedeutet das, dass ein Großteil der Alleinerziehenden aufgrund unterdurchschnittlicher (sozialversicherungspflichtiger) Erwerbseinkommen und den daraus resultierenden sehr eingeschränkten Möglichkeiten privater Vorsorge/Absicherung geringe Altersrenten zu erwarten haben. 7

8 Ausbleibende Unterhaltszahlungen Erschwerend kommt hinzu, dass (laut einer Studie des BMFSFJ von 2008) nur etwa die Hälfte der Alleinerziehenden auf die ihnen und ihren Kindern zustehenden Unterhaltsleistungen in voller Höhe zurückgreifen kann. Derzeit beziehen ca Kinder Unterhaltsvorschuss (bis 6 Jahre 133 Euro/Monat; bis 12 Jahre 180 Euro/Monat) weil sie keinen oder zu wenig Unterhalt vom getrennt lebenden/barunterhaltspflichtigen Elternteil erhalten. Kinder ab 12 Jahre, die keinen Barunterhalt bekommen, bekommen auch keinen Unterhaltsvorschuss, denn der wird nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt (und übrigens auch längstens 72 Monate). Das spiegelt sich in der Statistik zu den Armutsquoten von Jugendlichen in Alleinerziehendenhaushalten wieder, wo die Armutsrisikoquote noch einmal deutlich ansteigt. Dass die Kinder von Alleinerziehenden aus den genannten Gründen häufig in Armut leben müssen, ist eine schwere Last für die Alleinerziehenden. Die meisten von ihnen würden alles dafür tun, um ihren Kindern Teilhabe (sei es materiell als auch z. B. über Sportvereine) zu ermöglichen. Kinder von Alleinerziehenden berichten in einer repräsentativen Umfrage, dass sie dennoch mindestens genauso viel Aufmerksamkeit und Zuwendung in der Erziehung erhalten, wie Kinder aus Zweielternfamilien. Alleinerziehende erleben zwar viele Belastungen, geben diese aber nicht unbedingt an ihre Kinder weiter. Zudem gelingt es ihnen überaus gut, private Netzwerke zu schaffen. 3. Widersprüche im Recht: (Folie 10) Ernährermodell versus Eigenverantwortung Ich komme in diesem Abschnitt noch einmal auf die eingangs erwähnte Lebensverlaufsperspektive zurück: Innerhalb des Steuerrechts und ganz besonders im Rahmen des Ehegattensplittings sowie bei der Mitversicherung in den Sozialversicherungen, z.b. mit der Option der beitragsfreien Familienmitversicherung in der Krankenkasse werden verheiratete Eltern insbesondere mit einer traditionellen Arbeitsteilung gefördert. Während der im Steuerrecht vorgesehene sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gerade einmal Euro im Jahr beträgt, kann der Steuervorteil beim Ehegattensplitting bis zu Euro betragen. Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Eheleuten ist, umso größer ist deren Steuervorteil. Das Ehegattensplitting wirkt daher als Anreiz für den Verzicht auf die Er- 8

9 werbstätigkeit einer der Eheleute, da Frauen in der Regel weniger verdienen, sind sie es, die insbesondere dann, wenn Kinder dazu kommen, aus ihrer Erwerbsstätigkeit aussteigen oder deren Umfang reduzieren und dafür ihren Part bei in Haushalt und Kinderbetreuung ausweiten. Eine Arbeitsteilung, wonach der Mann für das Haupteinkommen einer Familie zuständig ist und die Frau für die Kinderbetreuung und Hausarbeiten (das sogenannte Ernährermodell), findet sich in Teilen des Arbeits-, Sozial- und Unterhaltsrecht wider. Diese Vorstellung ist bei ostsozialisierten Frauen und Männern zwar nicht so weit verbreitet, aber die gesetzlichen Regelungen entsprechen nicht dem Bild von zwei vollzeiterwerbstätigen Eltern. Exemplarisch für das Sozialrecht steht die Anrechnung von Partnereinkommen bei der Bedarfsermittlung nach SGB II oder die Problematik des Stiefkindunterhalts, wenn eine Alleinerziehende mit einem neuen Partner zusammenzieht, muss dieser u.u. für den Bedarf des Kindes aufkommen, ohne dass jedoch das Kind diesen Unterhalt zivilrechtlich einklagen kann. Im Feld der Familienpolitik zeugen das derzeit diskutierte Betreuungsgeld und das Dogma der Wahlfreiheit von der ungebrochenen Fortwirkung des normativen Leitbildes des Ernährermodells inklusive stereotyper Geschlechterleitbilder. Dem gegenüber stehen Entwicklungen in der Sozialpolitik und im Familienrecht, die das Prinzip der Eigenverantwortung verstärkten. Im Rahmen der Umgestaltung des Sozialrechts 2005 (Stichwort Agenda 2010, Hartz IV) sowie im Zuge der Unterhaltsrechtsreform 2008 wurden Regelungen geschaffen, die einem Leitbild der individuellen Verantwortung für die Existenzsicherung entsprechen. So wird nach einer Trennung und Scheidung von den Frauen erwartet, möglichst schnell wieder existenzsichernd erwerbstätig zu sein, unabhängig von der einmal in der Ehe (zum Teil viele Jahre lang) gemeinsam getragenen Arbeitsteilung. (Folie 11) Diese Inkonsistenzen im Recht und die fortwährende normative Wirkung des Ernährermodells bedeuten für Männer, dass sie unter dem Druck stehen, auf Kosten von Familienzeit und unter erschwerten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt ein Ernährereinkommen zu erwirtschaften und für Frauen, dass sie einerseits stets als Personen mit Verantwortung für Kinder, Haushalt und Pflege angesehen werden, nicht zuletzt weil sie von ihrer Natur her besser dafür geeignet seien und im Falle einer Trennung/Scheidung die nachteiligen Effekte (ungenügend Erwerbseinkommen, geringe Karrierechancen) einer traditionellen Arbeitsteilung während der Ehe/Partnerschaft in Kauf nehmen müssen. Dieses Bild: der Mann verdient, die Frau betreut, gilt auch nach der Trennung. 9

10 Wie Untersuchungen zur nachehelichen Einkommenssituation zeigen, tragen Frauen auch noch mehrere Jahre danach einseitig die finanziellen Risiken von Trennungen und Scheidungen. Die bestehenden Inkonsistenzen in der Familien- und Arbeitsmarktpolitik gehen derzeit zu Lasten der Alleinerziehenden. Für eine Verbesserung der ökonomischen Lage von Alleinerziehenden und ihrer Kinder bedarf es daher einer Abkehr vom Ernährermodell und eines insgesamt geschlechtergerechteren Arbeitsmarktes mit entsprechenden Regelungen im Arbeits, Sozial- und Unterhaltsrecht. (Folie 12) Ich komme zum Fazit und zu Lösungsvorschlägen, die hier auf der Konferenz ja mit erarbeitet werden sollen. 4. Fazit und Lösungsansätze Die Ausführungen zu Alleinerziehenden verdeutlichen zweierlei: Alleinerziehende und ihre Kinder sind erstens gegenüber Zweielternfamilien strukturell benachteiligt, insbesondere hinsichtlich Einkommen, Armutsrisiko und Teilhabe. Zweites treten die Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren sowie die Benachteiligung von Frauen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt bei Alleinerziehenden offen zu Tage. Aber: Nicht die Familienform Alleinerziehend ist das strukturell zu bewältigende Problem, sondern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Situation von Frauen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt. Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern ist kein individuell verschuldetes und damit auch kein individuell zu lösendes Problem. (Folie 13) Ist das Ziel eine Verbesserung der Lebenssituation von Einelternfamilien, müssen strukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit Erwachsene und insbesondere Mütter ihre Existenz stets selbstständig sichern können und mögliche Übergänge in die Lebensform Alleinerziehend nicht zu Armut führen. Das gelingt nur, wenn Existenzsicherung individualisiert wird sei es als Anspruch an eine Erwerbstätigkeit, aber eben auch als Abkehr vom Ernährermodell - als Anspruch an Sozialsicherungssysteme. Es gilt, aus der Lebensverlaufsperspektive heraus betrachtet, Armutsrisiken zu senken. Dafür bedarf es einer konsequenten Umsetzung des Leitbildes des erwerbstätigen Erwachsenen mit Fürsorgepflichten in der Familien- und Arbeitsmarktpolitik. Konkrete Maßnahmen wären z. B. vollzeitnahe Arbeitszeiten von 30-35h für Männer und Frauen, Entgeltgleichheitsgesetze und die Abschaffung der Minijobs. 10

11 Dazu gehört auch, man kann es aus Sicht von Alleinerziehenden gar nicht oft genug wiederholen, der flächendeckende Ausbau von qualitativ hochwertigen ganztätigen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen. Die Chance, materiell abgesichert leben zu können, sollte nicht von der Familienform abhängen. Gesetzgeberisches Handeln muss daher Gleichstellung unterschiedlicher Familien- und Zusammenlebensformen zum Ziel haben. Als letztes möchte ich, da ich schließlich als Vertreterin eines politischen Interessensverband spreche, nicht nur abstrakt bleiben, sondern ganz konkrete Forderungen an die Politik formulieren: (Folie 14) Kurzfristig: Unterhaltsvorschuss ausbauen (Altersgrenze und Bezugsdauer aufheben, Kindergeld nur hälftig anrechnen), Minijobs abschaffen, Einführung Frauenquote, obligatorisch paritätische Aufteilung der Elternzeit einführen Langfristig: Individualbesteuerung statt Ehegatten- oder Familiensplitting, Abschaffung Bedarfsgemeinschaft im SGB II, Einführung Kindergrundsicherung (Folie 15: Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!) Literatur: Berghahn, Sabine et al (2007): Forschungsbericht ( Mediumfassung2) Projekt Ehegattenunterhalt und sozialrechtliches Subsidiaritätsprinzip als Hindernisse für eine konsequente Gleichstellung von Frauen in der Existenzsicherung, Internet: ernaehrermodell/mediumfassung.pdf. BMFSFJ (2011): Lebenswelten und wirklichkeiten von Alleinerziehenden. Berlin. BMFSFJ (2010) Familienreport BMFSFJ (2008): Alleinerziehende: Lebens- und Arbeitssituation sowie Lebenspläne. (Ergebnisse einer Repräsentativumfrage im Herbst 2008). Berlin. Böckler Stiftung (Hrsg.) (2011): Ehegattensplitting mach Erwerbsarbeit für Frauen unattraktiv, in Böckler Impuls 6/2011, S. 6f. Bundesagentur für Arbeit (2011): Analytikreport der Statistik. Analyse des Arbeitsmarktes für Alleinerziehende in Deutschland Nürnberg. Bylow, Christina: Familienstand: Alleinerziehend. Gütersloh. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) (2008): Alleinerziehende am Arbeitsmarkt alleingelassen. Berlin. Klammer, Ute et al (2011): Neue Wege gleiche Chancen, Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf, Gutachten der Sachverständigenkommission an das BMFSFJ für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Januar Liebisch, Peggi (2012): Das eigene Leben leben: Alleinerziehende und die tägliche Klischeeüberwindung. In: Lutz, Ronald (Hrsg.): Erschöpfte Familien. Wiesbaden, S Liebisch, Peggi (2011): Wann wird die Ausnahme zur Normalität? Alleinerziehende und andere Minderheiten. In: BZgA Forum Sexualaufklärung und Familienplanung 1/2011, S Lietzmann, Thorsten; Tophoven, Silke; Wenzig, Claudia 2011: Bedürftige Kinder und ihre Lebensumstände. IAB-Kurzbericht 06/

12 Radenacker, Anke (2012): Unterhaltsvorschuss als Einkommensquelle von großer Bedeutung. In: Informationen für Einelternfamilien 2/2012, S Scheiwe, Kirsten (2011): Sozialleistungen für Alleinerziehende und ihre Kinder ein Problemaufriss. In: Lebenslage Alleinerziehend wo ist das Problem? ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit. Berlin. S Statistisches Bundesamt (2010a): Alleinerziehende in Deutschland. Ergebnisse des Mikrozensus. Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2010b): Wo bleibt mein Geld? Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2011): Wie leben Kinder in Deutschland? Wiesbaden. Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) (2010): Fall(en)Management für Alleinerziehende. Positionspapier des VAMV zu Alleinerziehenden im SGB II. Berlin. Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) (2011): Meine Arbeit ist was wert! Positionspapier des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.v. (VAMV), zur Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Wüstendörfer, Werner (2008): Dass man immer nein sagen muss, eine Befragung der Eltern von Grundschulkindern mit Nürnberg-Pass, zit. nach boeckler impuls 2/2008. Ziegler, Dr. Holger (2011): Auswirkungen von Alleinerziehung auf Kinder in prekärer Lage. Bielefeld. Armutsfalle Kinder? Die wirtschaftliche Situation Alleinerziehender 6. Armutskonferenz, 6. Oktober 2012 DIE LINKE. Fraktion im Sächsischen Landtag Antje Asmus Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.v. (VAMV) Folie 1 12

13 Ansatz: Lebensform Alleinerziehend in der Lebensverlaufsperspektive These: Alleinerziehende sind nicht überproportional arm, weil sie allein erziehen, sondern erstens weil sie Frauen sind und zweitens weil sie Mütter sind. Folie 2 Gliederung 1. Alleinerziehende heterogene Lebensform 2. Erwerbsbeteiligung und Armutsrisiko 3. Widersprüche im Recht: Ernährermodell versus Eigenverantwortung 4. Fazit und Lösungsansätze Folie 3 13

14 1. Alleinerziehende heterogene Lebensform steigender Anteil: 19,7% aller Familien (2011) 1,6 Millionen Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt 2,2 Millionen Kinder unter 18 Jahren in Einelternfamilien Ursache: 17% Trennung, 42% Scheidung, 6% Tod der Partnerin/des Partners Alter: 6% unter 25 Jahre, 45% zwischen 35 und 44 Jahre Folie 4 1. Alleinerziehende heterogene Lebensform Alleinerziehen ist weiblich: 90% Mütter, 10% Väter Dauer: Alleinerziehend als Phase, für ca. 50% weniger als 8 Jahre für ca. 33% weniger als 3 Jahre Bildungsvoraussetzungen vergleichbar mit denen von Müttern in Paarbeziehungen Folie 5 14

15 2. Erwerbsbeteiligung und Armutsrisiko Erwerbstätigenquote: 59,9% (2009) Alleinerziehende arbeiten häufiger in Vollzeit (42%) als Mütter in Paarbeziehungen (27%) (2009) Erwerbseinkommen bei der Mehrheit alleinerziehender Mütter (58%) überwiegender Lebensunterhalt (2009) Folie 6 2. Erwerbsbeteiligung und Armutsrisiko Risiko von Alleinerziehenden und ihren Kinder in Langzeitarmut zu leben: doppelt so groß wie im Bevölkerungsschnitt Kinder Alleinerziehender größte und dauerhafteste Gruppe der in Armut lebender Kinder Armutsrisikoquoten nach Familienform (2008): Alleinerziehende 1 Kind: 40,6%; 2 Kinder: 50,7% Paarhaushalt 1 Kind: 10,1%; 2 Kinder: 8,2% Armutsrisikoquote von Kindern (2008): Kinder Alleinerziehender: 37,5% Kinder in Paarfamilien: 12,5% Folie 7 15

16 2. Erwerbsbeteiligung und Armutsrisiko 29,8 % monatlich weniger als Euro zur Verfügung, 62 % zwischen und Euro (2009) Pro-Kopf-Einkommen in Haushalten von Alleinerziehenden: 845 Euro (Vergleich Paarfamilie Euro) (2008) Folie 8 Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.v. 2. Erwerbsbeteiligung und Armutsrisiko SGB II Quote: 40% (2011) 50% aller Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ein Drittel Aufstocker/innen ausbleibende Unterhaltszahlungen Unterhaltsvorschuss begrenzt armutsvermeidend: Altersgrenze 12 Jahre, Bezugszeitraum maximal 72 Monate, Höhe: bis 6 Jahre 133 Euro/Monat; bis 12 Jahre 180 Euro/Monat Folie 9 16

17 3. Widersprüche im Recht: Ernährermodell versus Eigenverantwortung Ernährermodell: Ehegattensplitting, Mitversicherung, Konstrukt Bedarfsgemeinschaft im Sozialrecht, biologistische Geschlechterleitbilder Eigenverantwortung: Individualisierung sozialer Risiken, aktivierende Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Reform Unterhaltsrecht Folie Widersprüche im Recht: Ernährermodell versus Eigenverantwortung Widersprüchliche Anreize im Lebensverlauf Inkonsistenzen zu Lasten Alleinerziehender alleinerziehende Frauen tragen finanzielle Risiken von Trennung und Scheidung Folie 11 17

18 4. Fazit und Lösungsansätze Nicht die Familienform Alleinerziehend ist das strukturell zu bewältigende Problem, sondern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen sowie die Situation von Frauen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt. Folie Fazit und Lösungsansätze Gleichstellung von Familienformen als Ziel Individualisierung der Existenzsicherung Geschlechtergerechter Arbeitsmarkt flächendeckender Ausbau qualitativ hochwertiger ganztägiger Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Folie 13 18

19 4. Fazit und Lösungsansätze Kurzfristig: Unterhaltsvorschuss ausbauen (Altersgrenze und Bezugsdauer aufheben, Kindergeld nur hälftig anrechnen), Minijobs abschaffen, Frauenquote, obligatorisch paritätische Aufteilung der Elternzeit Langfristig: Individualbesteuerung statt Ehegatten- oder Familiensplitting, Abschaffung Bedarfsgemeinschaft im SGB II, Einführung Kindergrundsicherung Folie 14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für weitere Fragen: Antje Asmus Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.v. (030) oder Folie 15 19

20 Vortrag von Brunhild Fischer, Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.v. Landesverband Sachsen Armutsfalle Kinder Die wirtschaftliche Situation Alleinerziehender in Sachsen Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bzw. Ergebnissen der Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) waren 2009 in Deutschland 15,6 % der Gesamtbevölkerung armutsgefährdet. Davon waren 43 % der Haushalte alleinerziehend. Waren es 2008 noch 37,5 % sind aktuell mehr als die Hälfte der alleinerziehenden Haushalte arm. Lt. Spiegel online vom geht aus der Sozialstatistik Deutschland hervor, dass in Sachsen 2011 jede 5. Person arm ist, insbesondere Frauen und Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche. Arm oder nicht arm wann auch immer jetzt, dann oder später ist keine Frage! Arm oder nicht arm ist eine Tatsache mit Konsequenzen... Armut als Ausdruck der wirtschaftlichen Situation von Frauen im speziellen von Alleinerziehenden und ihren Kindern Die dem Folgenden zu Grunde liegenden Daten und Fakten sind Daten des Statistischen Landesamtes aus 2010/2011 und Daten der Auswertung der Repräsentativumfrage Zur persönlichen Lebenslage sächsischer Alleinerziehender, einem Projekt des Landesfamilienverbandes Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.v. LV Sachsen, gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung betrug 2009 bundesweit 15,6 % und lag in Sachsen bei 13,6 %. Bei einer Haushaltsgemeinschaft von einer erwachsenen Person/ Alleinerziehender mit einem oder mehreren Kindern lag sie bundesweit bei 43 % in Sachsen sogar bei 52 % d.h. dass in Sachsen mehr als die Hälfte der Alleinerziehendenhaushalte von Armut bedroht bzw. arm sind. 20

21 1. Die überwiegenden Finanzierungsarten des Lebensunterhaltes bei Alleinerziehenden eigenständige Erwerbstätigkeit: Knapp 60 % der alleinerziehenden Mütter finanzierten deutschlandweit ihren Lebensunterhalt aus Erwerbsarbeit auf staatliche Transferleistungen waren bundesweit 31 % und sachsenweit 38 % der Alleinerziehenden angewiesen ca. 10 % mehr als Dabei spielten Elterngeld und andere Einkünfte kaum eine Rolle. Transferleistungen trotz Erwerbstätigkeit: bundesweit beziehen mehr als ein Drittel (31 %) der alleinerziehenden Elternteile in Erwerbstätigkeit zusätzlich Arbeitslosengeld II 48 % der erwerbstätigen Alleinerziehenden in Ostdeutschland bezogen trotz Erwerbstätigkeit zusätzliche Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes Sachsen: 50,7 % der sächsischen Alleinerziehenden verdienten ihren überwiegenden Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit als erwerbstätige Bezugspersonen galten 2009 in Sachsen insgesamt 61,3 % der Alleinerziehenden ca. 52 % von diesen waren Bedarfsgemeinschaften (BGS) mit minderjährigen Kindern 30,6 % Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren (von diesen BGS arbeiteten 60 % in Vollzeit und 40 % in Teilzeit) 36 % bezogen Arbeitslosengeld oder andere Sozialleistungen ein Fünftel waren Nichterwerbstätige im Sinne von Personen, die noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben standen, wie z. B. Schüler oder Rentner und erhielt sonstiges Einkommen wie Rente, Pension, Bafög, Elterngeld (7 % der Kinder leben in Haushalten mit sonstigem Einkommen ) knapp 1/5 der Alleinerziehenden erhielt ALG I So bleibt fast niemand von den Alleinerziehenden, die sich und ihre Kinder aus eigener Erwerbsarbeit selbst finanzieren konnten und können. 21

22 interessant dabei: die Erwerbsbeteiligung und die Höhe des Einkommens steht in direktem Zusammenhang mit dem Alter der Kinder vor allem Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sind Frauen und entsprechend nicht flexibel auf dem Arbeitsmarkt ein deutlicher Unterschied zwischen alleinerziehenden Müttern und Vätern: in dem unteren Einkommensbereich liegen Mütter mit 31 % gegenüber Vätern mit 7 % weit vorn es erzielen 22 % der alleinerziehenden Männer aber nur 7 % der alleinerziehenden Frauen ein Nettoeinkommen von über 2600 und obwohl bundesweit 74 % der alleinerziehenden Väter in Erwerbstätigkeit waren und diese bedeutend höhere Einkommen als Frauen erzielen, mussten 19 % von ihnen, das ist fast jeder 5. Mann, staatliche Transferleistungen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes beziehen. 22

23 2. Die Einkommenssituation der Alleinerziehendenhaushalte in Sachsen zum Haushaltsnettoeinkommen gehören das Nettoerwerbseinkommen Sozialtransfers Kindergeld Barunterhaltszahlungen Nettoerwerbseinkommen Daten aus Repräsentativumfrage Zur persönlichen Lebenslage sächsischer Alleinerziehender 2011: Knapp ein Fünftel der Alleinerziehenden verdienen monatlich unter /3 haben ein Nettoerwerbseinkommen zwischen 500 und /3 haben ein Nettoerwerbseinkommen zwischen und Der Mittelwert beträgt für eine Familie ca /Monat. 23

24 Transfer- / Sozialleistungen 69 % der Alleinerziehenden mit 70 % der Kinder beziehen Sozialleistungen wie: Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II Wohngeld Kinderzuschlag BAföG davon erhalten: 80 % die Sozialleistungen Arbeitslosengeld II und Wohngeld 65 % beziehen Arbeitslosengeld II 47 % Wohngeld mit 33 % der Kinder im Haushalt Höhe zwischen % BAföG mit 7,9 % der Kinder im Haushalt Höhe 160 bis höchstens 850 / der Mittelwert liegt bei monatlichen 588 pro Haushalt. 8 % Arbeitslosengeld I mit 7 % der Kinder im Haushalt monatliche Höhe von 480 bis % Kinderzuschlag mit 5,4 % der Kinder im Haushalt Höhe zwischen 50 und 200 9,2 % Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld Bundeselterngeld: Mittelwert 314 /Monat. Außer einer Alleinerziehenden erhalten alle anteilig, genau oder etwas mehr als die Mindestsumme des Bundeselterngeldes von 300 / Monat. Das entspricht weniger als einem Fünftel (16,7 Prozent) der Maximalsumme des monatlichen Höchstsatzes von 1800 (vgl. BMFSFJ Elterngeld und Elternzeit 2006, S. 10). Eine Befragte erhält 600 /Monat, was einem Drittel (33,3 Prozent) der Maximalsumme des Bundeselterngeldes entspricht. 24

25 Unterhalt Unterhaltsanspruch Unterhaltsvorschuss Mindestunterhalt Unterhalt lt. Tabelle kein Unterhalt fast 33 % aller Familien mit 30 % der Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss davon: knapp 75 % den gesetzlich vorgeschriebenen UHV 25 % nur anteiligen Unterhaltsvorschuss ca. 5 % der Kinder erhalten den Mindestunterhalt 16 % anteiliger Mindestunterhalt in Höhe von monatlich 20 bis höchstens 300 je Kind nur ca. 12 % erhalten Unterhalt nach Tabelle bei 5,8 % der Kinder liegen die Zahlungen jedoch unter den empfohlenen Beträgen der Unterhaltstabelle. die geringste Unterhaltszahlung beträgt monatlich 28 die höchste 480 je Kind ein Drittel aller Kinder und aller Familien erhalten überhaupt keinen Unterhalt zusammengefasst: insgesamt erhalten fast ein Drittel der Haushalte im Sozialleistungs bezug mehr als eine Sozialleistung! jedoch in 95 % der Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften war Einkommen wieder anrechenbar darunter in 90 % der alleinerziehenden Haushalte das Kindergeld in 51 % Unterhalt in 28 % Erwerbseinkommen in 5 % Sozialleistungen 25

26 noch einige wichtige Daten zum ALG-II-Bezug: pro Haushalt beziehen die Familien monatlich zwischen 27 und Arbeitslosengeld-II-Leistung etwas über ein Drittel der Haushalte erhalten monatlich zwischen 200 und 500 die Hälfte zwischen 500 und 900 Der Mittelwert liegt bei monatlichen 540 pro Haushalt. Interessant ist der Zusammenhang zwischen Arbeitslosengeld-II-Bezug und dem Beschäftigungsstatus der Alleinerziehenden: 45,6 % der Alleinerziehenden im Arbeitslosengeld-II-Bezug gehen einer Erwerbstätigkeit nach, davon sind ca. 20 % bei einem Arbeitgeber tätig 29,4 % sind in sonstiger Beschäftigung und gehen einer geringfügigen Erwerbstätigkeit nach knapp 6 % sind im Studium oder Weiterbildung knapp 1 % ist selbständig ca. 6 % sind in Elternzeit oder pflegen ihre Angehörigen ca. 44 % sind in keiner Beschäftigung in ALG-II-Haushalten leben knapp 70 % der Kinder in 82,4 % der Haushalte mit ALG-II-Bezug leben ein oder zwei Kinder in 17,6 % dieser Haushalte leben drei oder vier Kinder 26

27 alle Einkommen zusammengefasst als das Haushaltsnettoeinkommen der Einelternfamilie Daten aus Repräsentativumfrage Zur persönlichen Lebenslage sächsischer Alleinerziehender 2011: Das geringste Haushaltsnettoeinkommen für einen Haushalt beträgt monatlich ,4 % verdienen/empfangen zwischen 600 und 850 /Monat 4,8 % zwischen 350 und 850 /Monat 15,1 % zwischen 850 und 1100 /Monat 23,3 % zwischen 1100 und 1350 /Monat 25,3 % zwischen 1350 und1600 /Monat 15,8 % zwischen 1600 und1850 /Monat die meisten Einelternfamilien knapp 80 % leben von einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen zwischen 850 und ,5 % zwischen 1850 und 2100 /Monat 4,1 % zwischen 2100 und 2350 /Monat 2,1 % zwischen 2350 und 2600 /Monat 2,1 % über 2600 /Monat 27

28 im Vergleich die offiziellen Zahlen: monatlich durchschnittliches Nettoeinkommen der Alleinerziehendenhaushalte in Sachsen / Statistisches Landesamt 2010 Nettoeinkommen in /Monat je HH HH der Alleinerziehenden Alleinerziehende mit Kind/ er unter 18 Jahre im HH davon Gesamthaushalte davon HH mit einem Kind davon HH mit zwei oder mehr Kindern Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % unter , , , , , , , , , , , , , , ,0 absolute Summe , , ohne Angabe , , Gesamtsumme durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen/HH in über ein Zehntel hatte ein Nettoeinkommen unter 900 knapp ein Drittel zwischen 900 bis / Unterschied von 10 % jeweils annähernd ein Viertel zwischen bis oder bis und ein kleiner Teil von 5 % zwischen bis / Monat ein Fünftel der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern stand ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 900 zur Verfügung 40 % erarbeitete / empfing zwischen 900 bis Im Durchschnitt stehen dem Ein-Kind-Haushalt 1.260, dem Haushalt mit zwei Kindern 1.600, dem Haushalt mit drei Kindern 1.700, dem Haushalt mit vier Kindern monatlich zur Verfügung. 28

29 75 % aller Kinder der Umfrage leben in Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen von unter (jedes 4. Kind lebt bei Alleinerziehenden gleiche Zahl für Hamburg) 3. Schluss Arm oder nicht arm wann auch immer ist keine Frage! Arm oder nicht arm ist eine Tatsache! Die Ursachen liegen einmal in der persönlichen Entscheidung, dass Menschen insbesondere Frauen die Verantwortung für Kinder und damit für die Zukunft eines Landes übernehmen und zum anderen in den gesellschaftlichen Gegebenheiten: für Familien sind keine Existenz sichernden und anderweitig adäquate Strukturen vorhanden. Das heißt, dass im politischen Bereich für Eltern, insbesondere für alleinerziehende Eltern (zu 98 % Frauen) keine Verantwortung zur Schaffung von Armut verhindernden und familiär adäquaten Rahmenbedingungen übernommen wird! Lösung: entweder die Politik schafft Rahmenbedingung für eine abgesicherte Existenz von Eltern und ihren Kindern oder Frau/Mann entscheidet sich lieber nicht für Kinder! 29

30 Sozialtransfers 2012 Realitäten bei Alleinerziehenden: verfestigter Bezug von ALG-II- und anderen Sozialleistungen mehr als die Hälfte aller ALG-II-Empfänger_innen sind Alleinerziehende oft falsche Berechnungen, wie z. B. kein AEZ-Zuschlag Widersprüche / Durchsetzung von Ansprüchen / anhängige Rechtsstreitigkeiten kompliziert bei gemeinsamer Sorge = neue Anrechnungsmethoden seitens der Jobcenter Regelleistungen ALG II: 1. Alleinerziehende Erwachsene 374, Euro/ Monat 2. Kinder von 0 6 Jahren 215, Euro/ Monat 3. Kinder von 6 14 Jahren 251, Euro/ Monat 4. Kinder von Jahren 287, Euro/ Monat 5. unter 25jährige, die im Haushalt der Eltern leben, und U25-Jährige, die ohne Zustimmung der Jobcenter umgezogen sind 291, / 299, Euro/ Monat Mehrbedarfe 1. Schwangere ab Beginn der 13. Woche 62, Euro/ Monat 2. Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 bzw. 2 und 3 Kindern unter 16 Jahren 131, Euro/ Monat 3. Alleinerziehende mit minderj. Kind / pro Kind 42, Euro/ Monat bis max. 60 % bei alleinerziehend mit 5 Kindern 30

31 Bafög: lt. Tabelle: 1. Minimum 212, Euro/ Monat 2. Maximum 643, Euro/ Monat Unterhalt: lt. Unterhaltstabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes: 1. Minimum 225, Euro/ Monat (bereits das wird selten erreicht) 2. Maximum 698, Euro/ Monat bei Alter des Kindes von 18 Jahren und einem Einkommen von bis zu 5.100, (wird äußerst selten erreicht) Anrechnung auf alle Sozialleistungen wenn kein Unterhalt, dann Unterhaltsvorschuss, jedoch nur bis zum 12. Lebensjahr und längstens für 6 Jahre 1. für Kinder bis unter 6 Jahren 133, Euro/ Monat 2. für Kinder bis unter 12 Jahren 180, Euro/ Monat Anrechnung auf alle Sozialleistungen kompliziert bei gemeinsame Sorge = neue Anrechnungsmethoden seitens der Jugendämter Kindergeld: Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184, Euro/ Monat für das 3. Kind 195, Euro/ Monat ab dem 4. Kind 215, Euro/ Monat Anrechnung auf alle Sozialleistungen 31

32 3. Zusammenfassung der Arbeitsgruppe Sich dezidiert mit der wirtschaftlichen und sozioökonomische Situation von Alleinerziehenden zu beschäftigen, macht folgendes deutlich: Alleinerziehende sind die Personengruppe unserer Gesellschaft, die auf Grund ihrer besonderen Lebenssituation ganz besonders auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Familien angewiesen sind! In alleinerziehenden Familien kommen die Auswirkungen von aktuellen sozial- und familienpolitischen sowie arbeitsmarkt-, finanz- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen unmittelbar und in ihrer gesamten Komplexität zum Tragen. Alleinerziehende und hier im ganz besonderen ihre Kinder - sind die Menschen in unserer Gesellschaft, bei denen politische Fehlentscheidungen bzw. Entscheidungen gegen Frauen und Kinder mit aller Härte und mit folgenschweren Konsequenzen bezüglich der Lebensläufe, bestehender Chancen in Bildung und auf dem Arbeitsmarkt, durch Armut eingeschränkter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Altersarmut zum Tragen kommen. So bleibt die Frage: Warum leben Alleinerziehende und ihre Kinder in diesen wirtschaftlich und sozioökonomisch prekären Situationen? Alleinerziehende sind zwischen 95 % 98 % Frauen und Mütter. Alleinerziehend ist eine frauenspezifische Lebensweise. Die Lebenswege von Frauen finden in gesamtgesellschaftlichen und in Bereichen der Politik, wie in gesetzgeberischen Prozessen kaum bis gar keine Berücksichtigung, so dass Auswirkungen und Konsequenzen auf Einelternfamilien und für Frauen und Kinder nicht abgeprüft sind und es so zu chancenungerechten Lebenssituationen, zu Diskriminierung und Ausgrenzung und in der Folge zu benachteiligten Lebenslaufverläufen kommt. 32

33 Um diese Ungerechtigkeiten im Interesse unserer Kinder und unserer Zukunft zu überwinden, sind nicht nur gesellschaftliche, sondern und vor allem, politische Veränderungen unabdingbar und diese umgehend und sofort! Rahmenbedingungen für EinelternFamilien Grundvoraussetzung ist die Akzeptanz und Gleichbehandlung der Alleinerziehenden und ihrer Kinder und die damit verbundene Chancengerechtigkeit für Einelternfamilien in unserer Gesellschaft. Arbeit Recht auf Existenz sicherndes Erwerbseinkommen Abschaffung der Mini- und Midi-Jobs und Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze Arbeitszeiten außerhalb der Familienzeiten für Ein-/Eltern Sozialtransfer Existenz sichernde Transferleistungen Bundeserziehungsgeld / Bafög / ALG I / ALG II / Renten keine gegenseitige Anrechnung der unterschiedlichen Transferleistungen, insbesondere des Bundeserziehungs- und des Kindergeldes Unterhalt / Unterhaltsvorschuss bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des Kindes Kinderzuschlag Weiterentwicklung zur Kindergrundsicherung bzw. Einführung einer sozioökonomischen Grundsicherung für alle Kinder Steuer Abschaffung der Steuerklasse II und Einführung der Individualbesteuerung nach Leistungsfähigkeit Gleichbehandlung aller Familien bei Bezug des Kindergeldes: keine steuerliche Besserstellung reicher Familien mittels Kinderfreibetrag keine Anrechnung des Kindergeldes auf alle Sozialleistungen 33

34 Mobilität Schaffung bezahlbarer Verkehrsinfrastruktur kostenfreie Mobilität für Kinder und Jugendliche, vor allem zu den Schul- und Bildungseinrichtung Bildung und Betreuung wohnortnahe, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung kostenfreie Teilhabe an Schul-/ Bildung und Ausbildung Gesundheitsvorsorge kostenfreie Gesundheitsvorsorge und -betreuung Beratung und soziales Leben Angebote und kostenfreie Nutzung der sozialen Infrastruktur Schaffung unabhängiger Anlaufstellen für Einelternfamilien Frauenpolitisch Einführung der paritätischen (50 %) Frauenquote gleicher Lohn für gleiche Arbeit verbindlich paritätische Aufteilung der Zeit des Elterngeldbezuges gerechte Anerkennung der Familien-/Erziehungszeiten bei den Rentenansprüchen Gesamtgesellschaftlich Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Frau und Mann Grundsätzlich und vor Eintritt der Familiensituation Alleinerziehend: Gleichberechtigte Arbeitsteilung in der Partnerschaft 34

35 Impressum Stand: Februar 2013 Herausgeber: Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag V.i.S.d.P.: Marcel Braumann Titelbild: DAK Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, Dresden Telefon: , Telefax: Diese Publikation dient der Information und darf in einem Wahlkampf nicht zur Parteienwerbung eingesetzt werden. 35

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