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3 GRUSSWORT Liebe Seniorinnen und Senioren! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Unsere Gesellschaft befindet sich in einem Wandel, dem wir auf den unterschiedlichsten Ebenen Rechnung tragen müssen: Ältere Menschen werden in Zukunft eine noch wichtigere Rolle als bisher spielen. Bereits jetzt ist ein Fünftel der Bornheimer Bevölkerung älter als 60 Jahre. Damit sind neue Herausforderungen und neue Potentiale zugleich gegeben. Wir brauchen die Erfahrungen und Fähigkeiten älterer MitbürgerInnen bei der weiteren Entwicklung unserer Stadt, sind aber auch für diejenigen gefordert, die auf die Hilfe der Jüngeren angewiesen sind. Der Ratgeber ist beiden Zielen gewidmet. Er bietet Ihnen eine Orientierungshilfe in vielerlei Hinsicht, sei es in Fragen zum Dienstleistungsangebot, zum Gesundheits- und Pflegebereich oder aber auch Angebote zur Freizeit und Kultur in Bornheim. Auf Ihre Hinweise und Anregungen sowie Ihre Ergänzungen und Informationen freuen wir uns, denn dadurch kann der Ratgeber nur immer besser werden. Mit freundlichen Grüßen Ihr (Wolfgang Henseler) Bürgermeister (Markus Schnapka) Beigeordneter 1

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5 INHALTSVERZEICHNIS Grußwort... 1 Seniorenbeirat... 8 Branchenverzeichnis... 7 Impressum... 7 I. FREIZEITANGEBOTE 1. Altenclubs Altentagesstätten Altenerholungsmaßnahmen Gesangvereine Heimatvereine Soziale Einrichtungen/Wohlfahrtsverbände/ Sozialverbände Sportangebote Büchereien Volkshochschule II. FINANZIELLE UND SONSTIGE HILFEN 1. Sozialhilfe Grundsicherung Blindengeld, Hilfe für Sehbehinderte und Gehörlose Pflegeangebotsberatung Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht Soziale Vergünstigung im Telefondienst Wohngeld/Lastenzuschuss Demenzkrankheit Essen auf Rädern Fahrdienste Hausnotruf Hospiz Betreuungsangelegenheiten AWO Wohnberatung III. PFLEGEVERSICHERUNG UND LEISTUNGEN NACH DEM SCHWERBEHINDERTENGESETZ Waldorf, Hühnermarkt 1. Pflegeversicherung Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz

6 Das ist möglich: Altersmedizin und Lebensqualität Die Krankheitsbilder unserer Patienten sind so unterschiedlich, wie unsere Therapien individuell sind. Selbstverständlich berücksichtigen wir Besonderheiten im Alter um Mobilität und Selbständigkeit unserer Patienten so gut wie möglich sicherzustellen. Unsere Fachabteilungen haben qualifizierte Ansprechpartner bei akutem Behandlungsbedarf, stehen aber auch für Nachsorge Rehabilitation an der Seite der Patienten. Wir bieten Medizin von Menschen für Menschen. Abteilung für Akutgeriatrie Einweisung durch Haus- oder Facharzt, Notfallaufnahme, Übernahme aus anderen Krankenhäusern Tel Abteilung für Geriatrische und Geriatrisch- Orthopädische Rehabilitation Nach Antragstellung durch den Hausarzt oder die vorbehandelnden Krankenhäuser Tel Krankenhaus Zur Heiligen Familie Zentrum für Altersmedizin Bornheim-Merten Akutgeriatrie Geriatrische Rehabilitation Klosterstraße Bornheim Tel Fax info@kh-bornheim-merten.de Eine Einrichtung im Verbund der Gemeinnützigen Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbh (GFO) Ja zur Menschenwürde. 4 Anzeige KH Z Hl Fam 184x176.indd :50:24 Uhr

7 INHALTSVERZEICHNIS IV. PFLEGEEINRICHTUNGEN INNERHALB DER STADT BORNHEIM, SENIORENWOHNUNGEN 1. Ambulante Pflege Teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen Tagespflege Kurzzeitpflege Seniorenwohnungen/Betreutes Wohnen Hausgemeinschaften Betreuung, Service, Unterstützung Rentenversicherung Verkehrsverbindungen Anruf-Sammeltaxi Umwelttelefon Stichwortverzeichnis V. WICHTIGE ANSCHRIFTEN UND TELEFONNUMMERN 1. Verzeichnis der Ärzte innerhalb der Stadt Bornheim Apotheken innerhalb der Stadt Bornheim Krankenhäuser Krankenkassen Ortsvorsteher/innen der Stadt Bornheim Taxi-Unternehmen Dersdorf, Lochnerstr. 5

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9 BRANCHENVERZEICHNIS IMPRESSUM Branche Seite Branche Seite Abholservice...13 Akutgeriatrie...4 Alltagshilfe...36 Alten- und Krankenpflege 2, 4, 6, 35, 36, , U2, U3, U4 Angehörigenberatung bei Demenz...46 Apotheke...46 Behindertenfahrten... U2 Betreuung von Demenzkranken...2, 6, 36 Energieversorgung...20 Familientherapie...46 Flughafentransfer...13 Gasversorgung...20 Geriatrische Rehabilitation...4 Getränkemarkt...16 Hallenbad...16 Hilfsorganisation...20 Hofladen...16 Hörgeräte...46 Krankenfahren... 13, U2 Krankenhaus...4 Pflegedienste...6, 35, 36, 37, U2 Rechtsanwältin...20 Schuldnerberatung...20 Schwimmbad...16 Seniorenwohn- und Pflegeheime.. 2, 36, 42, U3, U4 Service-Wohnen...42, U3, U4 Taxiunternehmen...13 Trauerbegleitung...46 Treppenlifte...5, 46 Zentrum für Altersmedizin...4 U = Umschlagseite Impressum Herausgeber: Stadt Bornheim Redaktion: Stadt Bornheim Fachbereich Soziale Hilfen, Integration und Senioren Geschäftsbereich Senioren Postfach 11 40, Bornheim Tel / Fax / Fotos: Stadt Bornheim (falls nicht anders angegeben) Titel, Bilderleiste 2. v. l.: Gina Sanders / Titel, Bilderleiste 4. v. l.: Irina Fischer / Titel, Hauptbild: SyB / Konzeption/Realisation/Anzeigenteil: 2013 ancos Verlag GmbH, 1. Auflage ancos Verlag GmbH Schloßwall Osnabrück Fon: 05 41/ Fax: 05 41/ info@ancos-verlag.de Ab 15. Mai 2013: Lange Straße Bramsche Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Nachdruck oder Reproduktionen, auch auszugsweise, nicht gestattet. Bei der Erstellung der Broschüre wurde sorg fältig recherchiert. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der An gaben keine Gewähr übernommen wer den. Haftungsansprüche sind ausge schlossen. Änderungswünsche, Anregungen und Er gän - zungen für die nächste Auflage rich ten Sie bitte an die Stadtver waltung oder den Verlag. In unserem Verlag erscheinen: Publikationen zur Bürgerinformation, Wirt schaftsförderung, Freizeitgestaltung, Einweihungs- und Jubi lä umsbroschüren, Pa tientenbroschüren, Bau herrenweg wei ser, Seniorenratgeber sowie Hochzeits- und Familienbroschüren. 7

10 SENIORENBEIRAT Die steigende Anzahl der Senioren und Seniorinnen in der Stadt Bornheim verdeutlicht die Notwendigkeit, diese Menschen an der politischen Willensbildung zu beteiligen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Interessen auf örtlicher Ebene zu vertreten. Aus diesem Grund wird in der Stadt Bornheim unter Beteiligung von Rat und Verwaltung swie von Senioren und Seniorinnen der Stadt ein Seniorenbeirat gegründet. Der Seniorenbeirat der Stadt Bornheim ist eine Interessensvertretung der älteren Generation und berät Rat und Verwaltung der Stadt Bornheim. Der Seniorenbeirat ist unabhängig von Parteien, Konfessionen, Verbänden und Vereinen. Der Seniorenbeirat berät den Rat und die Ausschüsse sowie die Verwaltung in Fragen der Seniorenarbeit, macht die verantwortlichen Stellen auf spezifische Probleme der Senioren und Seniorinnen Rathaus aufmerksam und verfolgt die Bearbeitung, erarbeitet Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Senioren und Seniorinnen, wirkt mit bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen für Senioren und Seniorinnen, ist Ansprechpartner der Bornheimer Senioren und Seniorinnen. Der Seniorenbeirat entwickelt seine Aufgaben aus eigener Initiative. Der Seniorenbeirat führt keine Rechtsberatung durch. In den Seniorenbeirat der Stadt Bornheim wurden gewählt Mitglied Vertreter Bornheim Otto Wirtz Hohlenberg 49 Tel.: / otto.wirtz@bmu.bund.de Brenig Helga Frechen Bernd Schilling Schornsberg 28 Tel.: /15 59 Hüling 11 Tel.: / h.g.frechen@t-online.de bernd.schilling.bs@t-online.de Dersdorf Dr. Rainer Klar Elisabeth Bollig Breniger Str. 23 Tel.: / Waldorfer Weg 50 Tel.: / Rhklar@web.de Hemmerich Günter Heßling Volkmar Koch Heerweg 352 Tel.: /44 94 Maaßenstr. 16 Tel / guenter.hessling@t.-online.de Volkmar.koch1@gmx.de 8

11 Mitglied Vertreter Hersel Franz-Josef Fassbender Dr. Rolf Hirsch Richard-Piel-Str. 9 Tel.: / Moselstr. 28 Tel.: / r.d.hirsch@t-online.de Kardorf Wilfried Henseler Anna Palm Schulstr. 7 Tel.: /31 88 Travenstr. 40 Tel.: / bgm.wilfried.henseler@t-online.de Merten Hans Günter Engels Barbara Ciezki Bachstr. 45 Tel.: /30 65 Hohlgasse 18 Tel.: / engelshg@yahoo.de barbara.l.ciezki@gmx.de Roisdorf Manfred Schlüter Stella Redeke Schussgasse 47 Tel.: / Kartäuserstr. 1 a Tel.: / mhschlueter@online.de Rösberg Karl-Heinz Meyer Hannelore Jüssen Proffgasse 7 Tel.: /68 01 Rüttersweg 44 Tel.: / khmeyerbo@t-online.de Sechtem Horst Braun-Schoder Volker Lederer Münstergarten 69 Tel.: /71 18 Eupener Str. 5 Tel.: / braun-schoder@netcologne.de Volkerlederer@aol.com Uedorf Karin Rahm Peter Orth Inselstr. 42 Tel.: /89 89 Salzachstr. 43 Tel.: / peterorth@freenet.de Walberberg Roswitha Burda Ingrid Tück Heinr.-von-Berge-Weg 17 Franz-von-Kempis-Weg 73 Tel.: /34 97 Tel.: / jonstueck@gmx.de Waldorf Josef Düx Josef Dahlen Sandstr. 105 Tel.: /65 64 Tulpenstr. 40 Tel.: / josef.duex@t-online.de Widdig Margarete Wittmann Gerda Gille Burgunderstr. 21 Tel.: /24 14 Alemannenweg 47 Tel.: / hgille@t-online.de Vertretung der Gabriele Knütter Siegfried Leppin Heimbeiräte Proffgasse 8 Tel.: /68 52 Senioren-Wohnstift Beethoven hug.knuetter@t-online.de Siefenfeldchen 39 Tel.: / Bei Fragen, Wünschen und Anregungen können Sie sich gerne an die Mitglieder des Seniorenbeirates wenden. 9

12 FREIZEITANGEBOTE 1. Altenclubs Altentagesstätten Fast alle Kirchengemeinden unterhalten Altentagesstätten oder Altenclubs, die in der Regel einmal wöchentlich nachmittags geöffnet sind. Hier besteht die Möglichkeit, persönliche Kontakte zu knüpfen sowie Abwechslung und Unterhaltung zu finden. Das Angebot umfasst: Filmvorführungen, Singen, Vorträge, Tagesausflüge, Gymnastik, Gesellschaftsspiele, Hand arbeiten und vieles mehr. Dabei werden Sie vielfach mit Kaffee und Kuchen verwöhnt. Bornheim Evangelische Kirchengemeinde Geschwister-Imhof-Haus, Königstr. 24 jeden Dienstag Uhr Ansprechpartner: Herr Dr. Pelz, Tel.: / Katholische Kirchengemeinde St. Servatius Pfarrzentrum, Ohrbachstr. 26 zweimal im Monat, mittwochs Uhr Ansprechpartner: Frau Breuer, Tel.: /36 36 Walbottstr. 34, Bornheim Herr Peters, Tel.: / Begegnungsstätte der Arbeiterwohlfahrt Ortsverband Bornheim, Zehnhoffstr. 7 jeden Montag und Mittwoch Uhr Ansprechpartner: Frau Franke, Tel.: /33 81 Herr Rörig, Tel.: /29 51 Brenig Katholische Kirchengemeinde St. Evergislus Pfarrheim, Haasbachstr. 2 jeden 2. Donnerstag im Monat Uhr zweimal jährlich werden Tagesausflüge organisiert Ansprechpartner: Frau Mandt, Tel.: / Dersdorf Katholische Kirchengemeinde St. Albertus-Magnus Pfarrhaus, Albertus-Magnus-Str. 18, einmal monatlich montags Uhr Ansprechpartner: Frau Bollig, Tel.: /24 38 Hemmerich Katholische Kirchengemeinde St. Ägidius Jugendheim, Maaßenstr. 11 jeden Dienstag Uhr Ansprechpartner: Frau Krauss, Tel.: / Evangelische Kirchengemeinde, 2. Pfarrbezirk Rösberger Str jeden 1. Dienstag im Monat Uhr Ansprechpartner: Frau Nickel, Tel.: / Hersel Evangelische Kirchengemeinde Pfarrsaal an Kath. Kirche, Rheinstr. 202 jeden Mittwoch Uhr Ein Fahrdienst der Gemeinde kann in Anspruch genommen werden. Auskunft über das Gemeindebüro, Tel.: / Katholische Kirchengemeinde St. Aegidius Pfarrsaal, Rheinstr. 202 jeden Mittwoch Uhr Ansprechpartner: Frau Decker, Tel.: / Pfarrbüro /84 67 Kardorf Katholische Kirchengemeinde St. Joseph Pfarrsaal, Travenstr. 11 jeden 2. Mittwoch im Monat Uhr Ansprechpartner: Frau Mandt, Tel.: /

13 FREIZEITANGEBOTE Rhein Merten Katholische Kirchengemeinde St. Martin Pfarrzentrum, Kreuzstr. 54 alle 14 Tage mittwochs Uhr Ansprechpartner: Frau Bruins, Tel.: /56 97 Rösberg Katholische Kirchengemeinde St. Markus Jugendheim, von-weichs-str. 1x mtl. donnerstags Uhr Ansprechpartner: Frau Luik, Tel.: /60 94 Roisdorf Katholische Kirchengemeinde St. Sebastian Pfarrzentrum, Heilgersstr. 15 alle 14 Tage mittwochs Uhr Ansprechpartner: Frau Pällmann, Tel.: / Frau Hennes, Tel.: / Sechtem Evangelische Kirchengemeinde Gemeindezentrum, Graue-Burg-Str. 48 offener Montag, jeden 4. Montag im Monat Uhr Ansprechpartner: Frau Schnüge, Tel.: /16 67 Katholische Kirchengemeinde St. Gervasius und Protasius Pfarrheim, Wiener Str. 2 a jeden 2. Mittwoch im Monat Uhr Ansprechpartner: Frau Dicken, Tel.: / Frau Schäfer, Tel.: /38 44 Walberberg Katholische Kirchengemeinde St. Walburga einmal im Monat montags Uhr im Haus im Garten, Walburgisstr. 26 Ansprechpartner: Frau Hochgürtel, Tel.: /60 83 Waldorf Katholische Kirchengemeinde St. Michael Pfarrer-Dederichs-Haus, Mittelstr. 11 letzter Mittwoch im Monat Uhr Ansprechpartner: Frau Niedeggen, Tel.: /56 65 Widdig Katholische Kirchengemeinde St. Georg Pfarrheim, Römerstr. 63 jeden 1. Dienstag im Monat Uhr Ansprechpartner: Frau Wirtz, Tel.: /

14 FREIZEITANGEBOTE 2. Altenerholungsmaßnahmen Die Träger der freien Wohlfahrtspflege bieten organisierte Erholungsmaßnahmen für ältere Menschen nach 71 SGB XII an. Personen, denen die Teilnahme auf Grund ihrer finanziellen Mittel nicht möglich ist, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme beim Fachbereich Soziale Hilfen Integration und Senioren zu stellen. Hier wird dann geprüft, ob und inwieweit die Kosten der Maßnahme aus Sozialhilfemitteln übernommen werden können. Auskunft erhalten Sie im Rathaus: Zimmer 205, Tel.: / Rathausstr. 2, Bornheim 3. Gesangvereine Name Kontakt in Bornheim Telefon Bornheimer-Männer-Gesang-Verein 1875 e. V. Hans Schneider / Familienchor Bornheim Dorothee Schwolgin / Quartettverein Museion Hemmerich Josef Söntgen /29 68 Männer-Gesang-Verein Aegidius Hersel Horst Rutowski 01 71/ Männer-Gesang-Verein Liederkranz Kardorf e. V. Gottfried Düx /55 97 Männer-Gesang-Verein Eintracht Merten 1871 Rolf Bürfent / Männer-Gesang-Verein Concordia Rösberg Peter Dreith /27 64 Männer-Gesang-Verein 1872 Sechtem e. V. Peter Hamacher /26 18 Chorvereinigung 1847/1924 Walberberg Wilhelm Nonn /50 03 Männer-Gesang-Verein Liederkranz Waldorf e. V. Ralf Thoma / Männer-Gesang-Verein Eintracht Widdig Michael Vöpel / Kirchenchöre/Singkreise Evang. Kirchenchor Bornheim, Pfarrbezirk Marie-Susan Rothschild /50 33 Evang. Kirchenchor Hersel Agnes-Dorothee Koss / Kirchenchor Cäcilia Bornheim Elke Seeliger /47 22 Kirchenchor Cäcilia Brenig Karl Pfumfei /23 45 Kirchenchor Cäcilia Dersdorf Franz-Josef Molitor /59 22 Kirchenchor Cäcilia Hemmerich-Rösberg Elisabeth Koch / Kirchenchor Cäcilia Hersel-Uedorf Alfred Cordie / Kirchenchor Cäcilia Merten Willi Marx /59 38

15 FREIZEITANGEBOTE Name Kontakt in Bornheim Telefon Kirchenchor Cäcilia Roisdorf Josef Palm /23 56 Kirchenchor Cäcilia Sechtem Gottfried Bauersch /61 33 Kirchenchor Cäcilia Walberberg H.-D. Wirtz / Kirchenchor Cäcilia Waldorf Marlene Spittler /20 44 Kirchenchor Cäcilia Widdig Sophie Wirtz / Heimatvereine Name Kontakt in Bornheim Telefon Heimat- und Eifelverein Bornheim e. V. Dietrich Hang 02 28/ Heimatfreunde Roisdorf Dr. Ernst Gierlich / Künstlerkreis Vorgebirge Willi Piede / Bornheimer Kulturforum e. V. Josef Düx / Förderkreis historisches Walberberg Heribert Keßler /

16 FREIZEITANGEBOTE 5. Soziale Einrichtungen/Wohlfahrtsverbände und Sozialverbände Name Kontakt in Bornheim Telefon Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Grabenstr. 39, Rheinbach Nebenstelle des Kreisgesundheitsamtes / Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Rhein-Sieg e. V / Wohnberatung/Wohnungsanpassung Schumannstr. 4, Siegburg Fax: -44 Arbeiterwohlfahrt Bornheim Zehnhoffstr. 7, Herr Peter Röhrig /29 51 Arbeiterwohlfahrt (AWO)-Kleiderstube Merten Brahmsstr /33 81 Caritasverband für den Rhein-Sieg-Kreis e. V. Königstr / , -11 Fax: -12 Kleiderstube des Vereins Sozialer Arbeitskreis der CDU Frauen-Union Bornheim e.v. Pohlhausenstr / Deutsches Rotes Kreuz Unterkunft: Johann-Philipp-Reis-Str / Sozialtherapeutische Einrichtung /28 53 Die Torburg Burgstr. 53 Fax: Eine Stunde Zeit für einen Menschen Eine Initiative von freiwilligen Bürgern in den Ortschaften Hersel, Merten, Sechtem und Walberberg, die sich einmal die Woche die Zeit nehmen, ältere Menschen zu besuchen, mit ihnen zu reden, ihnen vorzulesen oder mit ihnen spazieren zu gehen. Auskunft erhalten Sie in den jeweiligen Pfarrbüros. SKM Katholischer Verein für Soziale Dienste Königstr / Sozialpsychiatrisches Zentrum (SPZ) Königstr / Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes Königstr / Tauwetter Therapeutische Gemeinschaft im Therapieverband des Sozialdienstes Kath. Männer, Köln e. V. Siefenfeldchen / Werkstätte für Behinderte, Lebenshilfe Bonn Allerstr / Wohnheim für Behinderte, Luise-Mittermaier-Haus Gartenstr /89 80 Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung, Marga Loenertz Haus Rheinstr /

17 FREIZEITANGEBOTE Bornheim Ausweis und MobilPass-Ticket Mit dem Bornheim-Ausweis können Bornheimer Bürgerinnen und Bürger städtische Vergünstigungen in Anspruch nehmen. So werden z.b. Ermäßigungen im HallenFreizeitBad Bornheim, bei Kursen an der Volkshochschule oder in der Stadtbücherei gewährt. Außerdem bieten die Bornheimer Kleiderstube der Frauenunion, das Kaufhaus Hannes, das Bornheimer Kulturforum sowie die Bornheimer Musikschule Ermäßigungen an. Anspruchsberechtigter Personenkreis: Arbeitslose, die SGB II Leistungen erhalten, Leistungsempfänger von SGB XII, 3. Kapitel, Bezieher laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeldempfänger sowie Personen, die eine geringe Rente beziehen. Um den Bornheim-Ausweis zu erhalten, wird der entsprechend gültige Bescheid benötigt. Den Bornheim-Ausweis bekommen Sie während der Öffnungszeiten im Rathaus: Zimmer 205, Telefon / MobilPass-Ticket Mit dem MobilPass-Ticket können anspruchberechtigte Personen im VRS-Gebiet Fahrkarten (4-er Ticket, Monatskarten) vergünstigt erwerben. Anspruchsberechtigte Personen sind: Empfänger von ALG II und Sozialgeld (SGB II), Empfänger von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie laufender Hilfe von Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII), Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbewerberleistungsG, Empfänger von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Personen, die Leistungen vom JobCenter erhalten, können das Ticket beim JobCenter Alfter, Weberstraße 170, Alfter erhalten. Alle übrigen Leistungsempfänger wenden sich während der Öffnungszeiten an den Fachbereich Soziale Hilfen, Rathaus, Zimmer 214. Selbsthilfegruppen und Initiativen im Rhein-Sieg-Kreis In Selbsthilfegruppen finden Sie Gleichbetroffene, die sich gegenseitig bei der Bewältigung ihrer Krankheit oder ihrer besonderen sozialen Lage unterstützen, sich gegenseitig informieren und motivieren. Im Rhein-Sieg-Kreis existieren ca. 250 Gruppen, in denen sich Betroffene und/oder Angehörige zusammengeschlossen haben. Die Themen reichen von A wie ADHS bis Z wie Zwangserkrankungen. Selbsthilfe-Kontaktstelle Rhein-Sieg-Kreis Landgrafenstr. 1, Troisdorf Tel.: / Fax: / selbsthilfe-rhein-sieg@paritaet-nrw.org 15

18 16 FREIZEITANGEBOTE

19 FREIZEITANGEBOTE Sozialverbände Die Sozialverbände bieten Beratung und Interessenvertretung für behinderte Menschen, Rentner, Kriegsbeschädigte, Sozialversicherte und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger. VdK Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderter und Rentner Kreisverband Rhein-Sieg Europaplatz 1, Siegburg Tel.: / Sprechstunden: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr kv-rhein-sieg@vdk.de Sozialverband Deutschland Bezirk Rhein-Sieg / Bonn / Oberberg Ludwigstr. 57, Siegburg Tel.: / HallenFreizeitBad Bornheim 6. Sportangebote Senioren-Schwimmen Im HallenFreizeitBad in Bornheim, Rilkestr. 3, wird Senioren-Schwimmen von der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Bornheim, jeweils montags von Uhr angeboten. Anmeldung und Information: Deutsches Rotes Kreuz Wassserwacht Claudia Schmitz, Tel.: / Wirbelsäulengymnastik SG Sechtem e. V. jeden Montag Uhr Grundschule Sechtem, Turnhalle Seniorensport Herren März Oktober: Donnerstag Uhr November Februar: Donnerstag Uhr Koronar-Sport-Gruppe: Montag Uhr Grundschule Sechtem, Turnhalle Ansprechpartner: Frau Czypull, An der grauen Burg 18, Bornheim Tel.: / Wirbelsäulenschonende Gymnastik für Damen u. Herren ab 50 SV Vorgebirge 23/25/26 e. V. jeden Montag Uhr, Turnhalle Waldorf Sport mit Älteren (Damen 60 +) jeden Mittwoch Uhr, Turnhalle Grundschule Roisdorf 17

20 FREIZEITANGEBOTE Funktionsgymnastik jeden Dienstag Uhr, Turnhalle Grundschule Roisdorf Hausfrauengymnastik Gruppe Bornheim Grundschule Bornheim, Turnhalle Wöchentlich montags um Uhr Ansprechpartner: Frau Breuer, /36 36 Wassergymnastik ein präventives Gesundheitsangebot 4 Übungseinheiten jeden Montag Uhr, Ansprechpartner: Herr Knapstein, Sandstr. 43, Bornheim, Tel.: /28 98 Rückengymnastik Generation 55+ SSV Merten jeden Dienstag Uhr, Gynastikraum Sportheim SSV Merten, Rüttersweg 175 Nordic Walking Einführung-/Schnupper-/Grund- und Anfängerkurse Treffpunkt Sportheim des SSV Merten, Rüttersweg 175 Ansprechpartnerin: Frau Ulla Lindgens, Tel.: /70 53 Koronar-Sport Fortlaufender Kurs donnerstags Uhr, Turnhalle Hauptschule Merten, Beethovenstr. 57 Ansprechpartner: Herr Albert Schmitz, Tel.: /12 56 Aqua-Gymnastik jeden Mittwoch und Uhr, im Schwimmbad des Krankenhauses Zur heiligen Familie, Klosterstr. 2 Ansprechpartnerin: Frau Anni Riegel, Tel.: / Gymnastik, Rückenschule, Boden-Beckentraining, Gehirnjogging Turn- und Gymnastikbund 1968 Uedorf Ansprechpartner: Frau Gille, Alemanenweg 47, Bornheim, Tel.: /52 59 Entspannungs- und Schongymnastik (47 bis 81 Jahre), Wirbelsäulengymnastik/ Rückenschule, Nordic Walking Turnverein Hersel 1958/92 e.v. Ansprechpartner: Herr Kuhl, Heisterbacher Str. 145, Bornheim, Tel.: / Gymnastik, Ballspiele Männergymnastikgruppe Bornheim Ansprechpartner: Herr Heuser, Quellenweg 20, Bornheim, Tel.: / Gymnastik für Senioren Kath. Frauen- und Müttergemeinschaft Roisdorf Ansprechpartner: Frau Hadamczik, Klarenhofstr. 12, Bornheim, Tel.: /55 31 Frauen-Gymnastik Gemeinschaft Merten Ansprechpartner: Frau Bohnen, Offenbachstr. 20, Bornheim, Tel.: / Frauen-Gymnastik Gemeinschaft Hemmerich Ansprechpartner: Frau Kiel, Petersbergstr. 4, Bornheim, Tel.: /29 38

21 FREIZEITANGEBOTE 7. Büchereien Stadtbücherei Bornheim Die Stadtbücherei bietet insgesamt Medien zur Ausleihe an, darunter Romane, 15 Zeitschriftenabonnements, 8000 Sachbücher und audiovisuelle Medien, davon 500 Hörbücher mit klassischer und aktueller Literatur. Internetplätze, Literaturgesprächskreise, Vorträge und die Vermittlung von Lesepaten ergänzen u.a. das Angebot. Stadtbücherei Bornheim Servatiusweg 19 23, Bornheim Tel.: / Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr Uhr und Uhr Do Uhr und Uhr Katholische öffentliche Büchereien Brenig, St. Evergislus, Haasbachstr. 2 Öffnungszeiten: So Uhr Di Uhr Mi Uhr Do Uhr Dersdorf, St. Albertus Magnus, Albertus-Magnus-Str. 18 Öffnungszeiten: So Uhr Hersel, St. Aegidius, Rheinstraße (Aegidiussaal) Öffnungszeiten: So Uhr Di Uhr Mi Uhr Merten, St. Martin, Kreuzstr. 54 (Pfarrzentrum) Öffnungszeiten: So Uhr Di Uhr Mi Uhr Roisdorf, St. Sebastian, Heilgerstr. 15 Öffnungszeiten: So Uhr Do Uhr Sechtem, St. Gervasius und Protasius, Wiener Str. 2a Öffnungszeiten: So Uhr Di Uhr Do Uhr Walberberg, St. Walburga, Walburgisstr. 26 Öffnungszeiten: So Uhr Di Uhr Do Uhr Widdig, St. Georg, Römerstr. 63 Öffnungszeiten: So Uhr Mi Uhr 8. Volkshochschule Bornheim/Alfter Seniorinnen und Senioren sind in den Veranstaltungen der Volkshochschule Bornheim/Alfter herzlich willkommen. Vorträge, Exkursionen und Kurse bieten Gelegenheit, sich fit zu halten, Kenntnisse aufzufrischen, neues Wissen zu erwerben und nette Menschen mit gleichen Interessen kennen zu lernen. Besondere Interessen von Seniorinnen und Senioren, z.b. hinsichtlich Veranstaltungszeit, Lerntempo oder Inhalten, versucht die VHS in speziellen Veranstaltungen zu berücksichtigen. Das Programmheft ist in vielen Geschäften, Banken, Sparkassen, der VHS und im Rathaus kostenlos erhältlich. Auskunft erteilt: Geschäftsstelle der VHS Bornheim/Alfter Roisdorf, Alter Weiher 2 (hinter dem Bornheimer Rathaus) Tel.: /

22 FINANZIELLE UND SONSTIGE HILFEN Wir beraten Sie gern! Wir HELFEN... HELFEN Sie mit! To All Nations e. V Bornheim, Ehrental 2-4 Telefon: Kreissparkasse Mayen BLZ: Konto: VOLLTON 20

23 FINANZIELLE UND SONSTIGE HILFEN 1. Sozialhilfe Ein Anspruch auf Sozialhilfe hat jeder, der nicht in der Lage ist, sich in Notsituationen aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen, Renten, Pensionen, Unterhaltszahlungen sowie Spar- und Grundvermögen) selbst zu helfen. Hierbei bleiben ein kleines Hausgrundstück bei Eigennutzung, sowie Sparguthaben oder Barbeträge bis zu bei Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch bei Hilfesuchenden, die älter als 60 Jahre sind, sowie bei Erwerbsunfähigen unberücksichtigt; bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen bleiben frei. Ausgenommen von Sozialhilfeleistungen sind erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 und 64 Jahren, die seit dem einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) haben Hilfe zum Lebensunterhalt Der Anspruch umfasst die Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Heizung, Miete bzw. Hauslasten. Teile dieser Ansprüche werden in Form eines Regelsatzes gewährt, wie z. B. für Ernährung, Kochfeuerung, Beschaffung von Wäsche, Kleidung und Hausrat von geringem Anschaffungswert, Haushaltsstrom, Körperpflege sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Der Regelsatz wird stets der allgemeinen Preisentwicklung angepasst. Hinzu kommt ein 17%iger Zuschlag bei Personen, die erwerbsunfähig im Sinne der Rentenversicherung bzw. älter als 65 Jahre sind und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzen. Ferner werden die angemessenen Kosten der Wohnungsmiete oder Hauslasten übernommen. Derjenige, dessen Einkommen (Pension, Rente, Wohngeld etc.) diese Sätze unterschreitet, erhält den Differenzbetrag als Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe in besonderen Lebenslagen Hilfe in besonderen Lebenslagen wird bei einer Vielzahl von besonderen Notsituationen gewährt, die sich hier nicht abschließend darstellen lassen. Sonnenuntergang in Sechtem Zu diesen Hilfen zählt auch die Altenhilfe. Sie soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Als Maßnahmen dieser Hilfe kommt die Altenerholung, Beschaffung einer Wohnung, Vermittlung eines Altenoder Pflegeheimplatzes, Inanspruchnahme al tersgerechter Dienste, z. B. Essen auf Rädern in Betracht. Die Altenerholungsmaßnahmen werden von den Verbänden der freien Wohlfahrtsplege durchgeführt, wobei unter gewissen Voraussetzungen entstehende Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Ist wegen eines Leidens oder aus sonstigen Gründen die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim erforderlich und reicht das Einkommen bzw. Vermö- 21

24 22 FINANZIELLE UND SONSTIGE HILFEN gen zur Deckung der Kosten nicht aus, werden die Restkosten übernommen. In jedem Falle verbleibt jedoch ein Taschengeldanspruch i.h.v. zur Zeit monatlich 103,74, der sich noch erhöht, wenn eigenes Einkommen zur Deckung der Heimpflegekosten eingesetzt wird. Herseler Werth Ebenfalls gehört zu den Hilfen in besonderen Lebenslagen auch die Krankenhilfe, wie ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Arzneimittel und Zahnersatz, soweit hier kein Anspruch auf derartige Leis tungen bei einer Krankenversicherung gegeben ist. Die Hilfe in besonderen Lebenslagen kann jedoch nur dem gewährt werden, dessen Einkommen die sogenannte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die sich ergibt, wenn man den Grundbetrag von mtl. 764, den Familienzuschlag je weitere Person von 267 sowie die angemes se nen Kosten der Unterkunft (Miete oder Hauslasten) zusammenrechnet. Eine weitere Hilfe ist die Hilfe zur Pflege. Nach Schwere der Erkrankung wird, soweit kein Anspruch bei einer Pflegeversicherung besteht, ein Pflegegeld i. H. v. zur Zeit mtl. 235, 440 oder 700 gezahlt. Bei der Eingliederungshilfe erhalten Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, Hilfeleistungen, um eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Liegt das Einkommen über der Einkommensgrenze, so verringert sich die Sozialhilfe um den die Einkommensgrenze überschreitenden Betrag. Für eine umfassende Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches So ziale Hilfen, Integration und Senioren der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2 gerne zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, während der Telefon sprechzeiten, montags dienstags von Uhr sowie mittwochs von Uhr unter der Rufnummer / oder zur Klärung Ihrer persönlichen Situation und zur Terminvereinbarung Kontakt mit dem Geschäftsbereich Soziales aufzunehmen Übernahme von Heimkosten Einen Antrag auf Übernahme von Heimkosten können Personen, bei denen keine Pflegebedürftigkeit besteht, beim hiesigen Geschäftsbereich Soziale Hilfen stellen. Für Personen mit Pflegebedürftigkeit ist das Kreissozialamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Auskunft erteilt der Geschäftsbereich Senioren unter der Rufnummer / Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Zum wurde das bisherige Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) integriert. Durch die Grundsicherungsleistungen soll der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sichergestellt werden.

25 FINANZIELLE UND SONSTIGE HILFEN Wer kann diese Leistungen erhalten? Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Berechtigt sind auch Personen, die in Einrichtungen (z.b. Wohnheimen, Pflegeheimen) leben. Sofern eine Pflegestufe festgestellt wurde, ist für diesen Personenkreis grundsätzlich das Kreis sozialamt in Siegburg, Kaiser-Wilhelm- Platz 1, Siegburg, Tel.: /13-0 oder die Grundsicherungsbehörde, in deren Bereich die Person vor dem Heimaufenthalt ge wohnt hat, zuständig. Vom Bruttoeinkommen können Steuern und bestimmte Versicherungen abgezogen werden. Zum Vermögen gehören z.b. Haus- und Grundvermögen Kraftfahrzeuge Bargeld Wertpapiere Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen Rückkaufwerte von Le bens- und Sterbegeldversicherungen Bonner Str. in Roisdorf Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können. Zum Einkommen gehören z.b. Renten, Pensionen Erwerbseinkommen Mietzuschuss Unterhaltsleistungen getrennt lebender bzw. geschiedener Ehegatten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte Anrechnungsfrei sind Vermögenswerte bei Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 2.600, bei Verheirateten/Lebenspartnern von Wer hat keinen Anspruch auf diese Leistungen? Personen, bei denen das Einkommen der Unterhaltspflichtigen (Kinder oder Eltern) einen jährlichen Betrag von übersteigt, Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letz - ten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, 23

26 FINANZIELLE UND SONSTIGE HILFEN ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, Personen, die Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Unterhaltsansprüche gegenüber getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gehen kraft Gesetzes auf den Träger der Grundsicherung über. Wo kann der Antrag gestellt werden? 24 Wie wird der Anspruch festgestellt? Der Bedarf umfasst den für den Antragsberechtigten maßgebenden Re gelsatz (382 für den Haushaltsvorstand, 345 für den Ehegatten), die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten und Partnerschaften jeweils anteilig), ggf. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, einen Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes bei Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzen, ggf. Ernährungszulage für Kranke, Genesende, be hinderte Menschen oder von einer Behinderung bedrohte Menschen. Von diesem Bedarf wird das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen abgezogen. Im Rahmen der Grundsicherung können zusätzlich zu den Regelleistungen nur noch folgende Leistungen gewährt werden: Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, weiter ge hende Leistungen in der Form des Darlehens zu bewilligen. Leistungsberechtigte der Grundsicherung erhalten kein Wohngeld. Der Antrag kann bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich Soziale Hilfen, Integration und Senioren, Rathausstr. 2 gestellt werden. Die SachbearbeiterInnen des Geschäftsbereiches So ziale Hilfen können während der telefonischen Sprech zeiten montags dienstags von Uhr, mittwochs von Uhr unter der Rufnummer / oder -157 erreicht werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. 3. Blindengeld, Hilfe für Sehbehinderte und Gehörlose Am trat das Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG) in Kraft. Auf Grund dessen können auf Antrag vom Landschaftsverband Rheinland folgende Leistungen erbracht werden: Blindengeld / Blindenhilfe Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten in NRW ein Landesblindengeld in Höhe von monat lich 628,40, Kinder und Jugendliche von 314,73. Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Blindengeld in Höhe von 473. Wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, erhalten diese Personen den Differenzbetrag von 155,50 als ergänzende

27 FINANZIELLE UND SONSTIGE HILFEN Haus Rankenberg Blindenhilfe nach dem SGBXII. Blindenhilfe wird ab hängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Da die Grenzen für Einkommen und Vermögen vergleichsweise hoch sind (z. B. selbstgenutztes, angemessenes Wohneigentum wird nicht berücksichtigt), haben viele Blinde einen Anspruch auf den Differenzbetrag. Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 2 Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen Bl eingetragen. Blindengeld und Blindenhilfe werden nur auf Antrag gewährt. Hilfe für hochgradig Sehbehinderte Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 monatlich. Die Voraussetzungen sind wie folgt definiert: Mindestalter 16 Jahre; das bessere Auge weist mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Seh schärfe von nicht mehr als 5 Prozent oder eine gleich wertige Einschränkung auf. Für den Antrag benötigen Sie eine augenärztliche Bescheinigung. Vorausgesetzt wird, dass die Personen keine entsprechenden Leistungen nach bundesoder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Sie wird bei anderen Sozialleistungen (z.b. Wohngeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe) nicht als Einkommen gewertet. Zuständig ist der Landschaftsverband Rheinland. Der Antrag kann sowohl beim LVR als auch bei der Stadt Bornheim, Zimmer 205 abgeholt bzw. eingereicht werden. Personen ab 60 Jahre, die zusätzlich zum Blindengeld Blindenhilfe beziehen möchten, können sich wegen der Antragstellung und Fragen zur Einkommens- und Vermögensprüfung an das örtliche Sozialamt wenden. Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die betreffende Leistung rückwirkend ab Antragseingang gewährt. Hilfe für Gehörlose Personen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe i. H. v. monatlich 77, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder anderen landesrechtlichen Vorschriften erhalten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Nordrhein-Westfalen haben. Diese Leistung ist einkommensunabhängig. Anträge für die zuvor genannten Leistungen sind im Rathaus, Zimmer 205, Rathausstr. 2, Bornheim erhältlich. 25

28 26 FINANZIELLE UND SONSTIGE HILFEN 4. Pflegeangebotsberatung Gerd Altmann Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit Bedrohte und deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich im Rathaus trägerunabhängig über die ambulanten, teil- und vollstationären Hilfen im Stadtgebiet zu informieren. Auch in Sachen Betreu ungsangelegenheiten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen erhalten Sie Informationen. Auskunft erhalten Sie im Rathaus, Geschäftsbereich Senioren, Zimmer 205, Tel.: / Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann nach 1 Abs. 1 der Verordung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht folgendem Personenkreis gewährt werden: Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs ( 27 bis 40 SGB XII) oder nach 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminde rung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs ( 4 bis 46 SGB XII). Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach 22 ohne Zuschläge nach 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II). Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben. Empfänger von Ausbildungsgeld nach 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des 27 e des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt. Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt. Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs ( 61 bis 66 SGB XII) oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder von Pflegegeld

29 FINANZIELLE UND SONSTIGE HILFEN nach den landesgesetzlichen Vorschriften. Empfänger von Pflegezulagen nach 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) ein Freibetrag zuerkannt wird. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung nach dem Ach ten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) in ei ner stationären Einrichtung nach 45 SGB VIII leben. Fügen Sie dem Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht einen aktuellen Bewilligungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen im Original oder in beglaubigter Kopie bei. Eine einfache Kopie reicht aus, wenn die ausstellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Antrag bestätigt hat. Sie können auch eine Bescheinigung der leistungsgewährenden Behörde zur Vorlage bei der GEZ übersenden. Antragsvordrucke für die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht erhalten Sie im Infocenter der Stadt Bornheim, Rathausstr. 2, Bornheim oder bei der GEZ. Antragsvordrucke können ausgefüllt direkt an die GEZ geschickt werden. 6. Soziale Vergünstigung im Telefondienst wird gesondert auf den Telefonrechnungen ausgewiesen. Die Vergünstigung i. H. v. 6,94 steht folgenden Kunden zur Verfügung: Personen, denen eine Rundfunkgebührenbefreiung gewährt wurde, Personen, die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten. Die Vergünstigung i. H. v. 8,72 erhalten Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte, wenn auf Grund dessen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 90 % anerkannt wurde. Antragsvordrucke für die Vergünstigung im Telefondienst können bei der Telekom angefordert oder in jedem Telekom-Laden abgeholt werden. 7. Wohngeld/Lastenzuschuss Bei Nichtüberschreiten bestimmter Einkommensgrenzen besteht die Möglichkeit der Gewährung von Wohngeld (bei Mietwohnung) oder Lastenzuschuss (bei Wohnungs- oder Hauseigentum). Anspruch und Höhe hängen sowohl von Ihrem Einkommen, der Höhe der Miete bzw. der Wohnungs- oder Hauslasten als auch von der Familiengröße und Bezugsfertigkeit sowie der Ausstattung des Wohnraums ab. Wohngeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Heimunterbringung gewährt werden. Die Deutsche Telekom überlässt bestimmten Personengruppen Telefonanschlüsse zu einem Sozialtarif. Die Höhe der Vergünstigung beträgt derzeit netto 6,94 bzw. 8,72 (Bruttopreise 8,05 bzw. 10,11 ) und Antragsformulare erhalten Sie im Infocenter des Rathauses, Rathausstr. 2, Auskunft erteilt die Wohngeldstelle, Zimmer 203, Tel.: /

30 FINANZIELLE UND SONSTIGE HILFEN 8. Demenzkrankheit Mit Demenz wird eine Ansammlung vieler Symptome bezeichnet, die durch unterschiedliche, das Gehirn beeinträchtigende Krankheiten verursacht werden können. Eine demenzielle Erkrankung ist vor allem durch die folgenden Symptome gekennzeichnet: Gedächtnisprobleme, Probleme bei der Beurteilung von Situationen und Beeinträchtigung des logischen Denkvermögens. Diese Symptome können wiederum zu Schwierigkeiten in der Kommunikation, im Alltagsmanagement, bei der Selbstpflege und zu Verhaltensund Persönlichkeitsveränderungen führen. Altenheim Maria Hilf Frau Dopstadt-Stückler Brunnenallee 20, Bornheim Tel.: /70 90 Nachfolgende Anbieter sind für das Stadtgebiet Bornheim zuständig: Arbeiter-Samariter-Bund Kasinostr. 2, Troisdorf Tel.: 08 00/ , Frau Mais Fax: / Die Johanniter Regionalverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen Einsteinstraße 13, St. Augustin Tel.: / , Frau Inwich DRK Kreisverband Rhein-Sieg e. V. Bendenweg 2, Swisttal Tel.: / oder 01 63/ , Frau Kiel Malteser Hilfsdienst Boschstr. 5, Rheinbach Tel.: / , Frau Wolff 9. Essen auf Rädern Sie wollen sich gesund und ausgewogen ernähren. Hier wird von montags bis freitags die tägliche Anlieferung eines warmen, frisch zubereiteten und verzehrfertigen Mittagessens inklusive Dessert angeboten. Für das Wochenende und an den Feiertagen wird freitags, bzw. einen Tag vorher gekühlte Mahlzeiten, die mühelos aufgewärmt werden können, angeliefert. Sie können aus unserem vielfältigen Speiseplan täglich zwischen vier Menüs wählen. Maren Beßler Fahrdienste Fahrdienst für Behinderte Der Fahrdienst für Behinderte kann für die im täglichen Leben anfallenden Fahrten in Anspruch genommen werden (z. B. zum Besuch von kulturellen Veranstaltungen, zur Erledigung von Einkäufen usw.). Sie sind grundsätzlich auf das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises und die unmittelbar angrenzenden Städte und Gemeinden begrenzt. Die entsprechenden Berechtigungsausweise werden auf Antrag vom Sozialamt des Rhein- Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Siegburg ausgestellt. Die Antragsvordrucke sind im Rathaus, Zimmer 205, Rathausstr. 2, Bornheim erhältlich. 28

31 FINANZIELLE UND SONSTIGE HILFEN Für Sie unterwegs: Der Fahrdienst des Arbeiter-Samariter-Bundes Zu jeder Tages- und Nachtzeit, 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr, fahren wir für Sie. Mobilität ermöglicht die Teilhabe an medizinischer Versorgung und am Leben in der Gemeinschaft. Deshalb ist der Fahrdienst des ASB Bonn/Rhein-Sieg/Eifel für Sie unterwegs und bringt alte, kranke und behinderte Menschen überall dorthin, wo sie hin wollen. Bei Bedarf auch im Tragestuhl. Gerne beraten wir Sie und beantworten Fragen, auch hinsichtlich der Kostenübernahme. ASB-Fahrdienst, Dienststelle Troisdorf Servicehotline 08 00/ (kostenfrei) Die Einsatzleitstelle ist wochentags zwischen 6.00 und Uhr für Sie da! 11. Hausnotruf Mit dem Hausnotrufgerät kann innerhalb kürzester Zeit von allen Orten in Deutschland Hilfe rund um die Uhr herbeigerufen werden. Ältere, allein lebende Menschen können bei Bedarf schnell und ohne das Telefon zu bedienen den Notarzt oder Angehörige rufen lassen. Ein Hausnotrufgerät besteht aus einer Notrufstation und einem Funksender, mit dem der Notruf ausgelöst werden kann. Das Gerät kann in jeder Wohnung, in der ein Telefonanschluss vorhanden ist, angeschlossen werden. Angeboten werden die Hausnotrufsysteme z. B. von folgenden Organisationen: Arbeiter-Samariter-Bund Kasinostr. 2, Troisdorf Tel.: 01 52/ , Nino Samaan Fax: / Caritas Pflegestation Bornheim/Alfter Heilgersstr. 21, Bornheim Tel.: / und , Frau Bremm Fax: / Die Johanniter Regionalverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen Einsteinstr. 13, St. Augustin Tel.: / , Frau Möchel DRK Kreisverband Rhein-Sieg e. V. Hauptstr. 158, Niederkassel Tel.: / , Herr Hassel Fax: / Malteser Ambulante Dienste Boschstr. 5, Rheinbach Tel.: / , Susanna Wolf Medi Home Hauptstr. 83, Bornheim Tel.: / , Herr Cramer Pflegeteam Wentland Am Rathaus 13 c, Alfter Tel.: 0 228/ , Frau Wendland Vitakt Hausnotruf GmbH Hörstkamp 32, Rheine Tel.: 05971/ , Herr Böse Fax: 05971/ Von den monatlichen Mietkosten, die bei den Organisationen selbst zu erfragen sind, kann die Pflegekasse einen monatlichen Höchstbetrag von derzeit 17,90 gewähren. 12. Ambulanter Hospizdienst e.v. Der Ambulante Hospizdienst e. V. für Bornheim und Alfter ist inzwischen eine wichtige Säule in der Betreuung von schwer- und unheilbar kranken Menschen. 29

32 30 FINANZIELLE UND SONSTIGE HILFEN Interessierte finden kostenfrei Rat und Hilfe, wenn es um Fragen zur Sterbebegleitung, Trauerberatung und Patientenverfügung geht. Zusätzlich bietet der Ambulante Hospizdienst regelmäßig öffentliche Veranstaltungen an, um auf die gesellschaftlich wichtigen Themen Sterben, Tod und Trauer aufmerksam zu machen. Was wir tun: Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden zu Hause und in Seniorenhäusern, Beratung von Angehörigen, die einen Sterbenden zu Hause versorgen möchten, Beratung und Begleitung von Trauernden, Gespräche, Wanderungen, Café, Gottesdienste für Trauernde, Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung, Vorstellung der Hospizarbeit in kirchlichen und sozialen Gruppen, Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegediensten, Palliativdiensten, Pfarrern und Sozialdiensten in der Region, Regelmäßige Hospizhelferkurse zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen, Informationsstände bei Gemeinde-, Pfarr- und Stadtfesten. Wir helfen Ihnen, wenn Sie als Betroffener oder Angehöriger Rat und Hilfe brauchen. als Arzt, als Krankenschwester oder als Sozialarbeiterin Unterstützung für Ihre Patienten suchen. eine Patientenverfügung erstellen wollen. sich ehrenamtlich engagieren möchten. sich für die Hospizarbeit interessieren. den gemeinnützigen Verein finanziell fördern können. Mitglied im Verein werden möchten. Ambulanter Hospizdienst e.v. Königstr. 84, Bornheim Tel.: / , Hospizhandy: 01 78/ hobo@hospizdienst-bornheim.de Ansprechpartnerin: Andrea von Schmude, Hospizkoordinatorin Bürozeiten: Mo, Di, Do und Fr Uhr und nach Vereinbarung 13. Betreuungsangelegenheiten Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung können Sie Vorsorge für den Fall einer eintretenden Betreuungsbedürftigkeit treffen. Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizini- schen Maßnahmen bei Ihnen ergriffen werden dürfen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, eine bewusste Entscheidung über die ärztliche Behandlung zu treffen. Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer Person Ihres Vertrauens für bestimmte Bereiche des täglichen Lebens oder auch für alle Lebensbereiche eine Vertretungsvollmacht erteilen. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises unter Tel.: / Im Rathaus der Stadt Bornheim, Zimmer 205, können Sie eine Mappe mit Informationen erhalten oder telefonisch unter der Rufnummer / anfordern.

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