Leistungsauftrag für die Akutspitäler

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1 Revision der Spitalkonzeption 2005 Ersatz Kapitel 9 Leistungsauftrag für die Akutspitäler August 1999 Universitätsspital Hochspezialisierte Versorgung Hochspezialisierte Versorgung Zentrumsspital Schwerpunktspital Spezialisierte Versorgung erweiterte Grundversorgung Regionalspital Grundversorgung C:\TEMP\SPITKONZ.DOC bb

2 Seite 2 1. Zusammenfassung 1.1. Ausgangslage Seit 1961 richtet der Kanton Aargau die medizinische Versorgung und Betreuung von somatisch Akuterkrankten, psychiatrisch Erkrankten und langzeitpflegebedürftigen Patientinnen und Patienten nach einheitlichen Spitalkonzeptionen aus. Die Konzepte werden periodisch überprüft und überarbeitet. Letztmals hat der Grosse Rat mit Beschluss vom 16. August 1994 die Spitalkonzeption 2005 genehmigt. Wesentlicher Bestandteil der Spitalkonzeption 2005 war die Formulierung von Leistungsaufträgen für alle öffentlichen Spitäler, Kliniken und Heime. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 und die Verordnung über die Inkraftsetzung des Bundesgesetzes vom 12. April 1995 sowie gestützt auf Art. 6 des Einführungsgesetzes über die Krankenversicherung (EG KVG) vom 5. September 1995, musste der Regierungsrat die nach Leistungsaufträgen und Kategorien gegliederte Spitalliste auf den 1. Januar 1998 erlassen. Er stützte sich, soweit es die öffentlichen Spitäler, Kliniken und Heime betraf, vollumfänglich auf die Leistungsaufträge, so wie sie der Spitalkonzeption 2005 zugrunde gelegt wurden, ab. Nachdem die Spitalkonzeption 2005 keine Aussagen über die Leistungsaufträge der Privatspitäler enthielt, stützte der Regierungsrat deren Leistungsauftrag auf die Betriebsbewilligungen nach Art. 58 der Gesundheitsgesetzgebung (GesG) und/oder bei Institutionen, die bereits vor Inkraftsetzung der neuen Gesundheitsgesetzgebung ihre Tätigkeit aufgenommen hatten, auf deren aktuelles Leistungsangebot ab. 1.2 Ergebnisse der Revision Der Regierungsrat hat eine aktuelle Evaluation des Angebotes vorgenommen und die Leistungsaufträge je Institution definiert. Mit den neu formulierten Leistungsaufträgen wird die medizinisch-pflegerische Versorgung der Bevölkerung im Kanton Aargau unter Beachtung qualitativer und wirtschaftlicher Vorgaben in öffentlichen und privaten Spitälern definiert. Die Leistungsaufträge wurden aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und den Anforderungen der Qualitätssicherung, entsprechend der nach Kategorien gegliederten Spitalliste in einem nach Komplexität der Aufträge aufgabenteiligen System, den öffentlichen Spitälern zugeordnet. Grundversorgung Erweiterte Grundversorgung Spezialisierte Versorgung alle Spitäler Die Kantonsspitäler und ausgewählte Regionalspitäler Ausgewählte Kantonsspitäler und Spitalzentren Die Privatspitäler bestimmen ihr Leistungsspektrum autonom. Ihnen werden, gestützt auf die Spitalliste, Leistungsaufträge zugeordnet. Im Sinne der Optimierung der medizinisch-pflegerischen Versorgung wird z.b. die Geburtshilfe der erweiterten Grundversorgung und die aufwendigen Verfahren der bildgebenden Diagnostik den Kantonsspitälern zugeordnet. Der Regierungsrat beantragt eine eher wettbewerbsorientierte, offene Zuteilung der Leistungsaufträge soweit dies qualitativ und wirtschaftlich vertretbar ist.

3 Seite 3 Weitere Schwerpunkte der Revision der Leistungsaufträge für die Akutspitäler sind: KVG-konforme Definition der Leistungsaufträge. Neuformulierung und Komplettierung der Leistungsaufträge für die Regionalspitäler. Präzisere Formulierung der Leistungsaufträge für die Notfallversorgung. Vervollständigung und Aktualisierung der Leistungsaufträge für die Kantonsspitäler. 2. Auftrag Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Grossen Rates vom 28. April 1998 zur neuen Bettenbedarfsermittlung im Rahmen der Spitalkonzeption 2005 wurde der Regierungsrat beauftragt, die Leistungaufträge in der Spitalkonzeption 2005 zu überprüfen, dem Grossen Rat darüber Bericht zu erstatten und die nötigen Anträge zu stellen. 3. Einleitung 3.1 Leistungsaufträge in der Spitalkonzeption 2005 Die derzeit in der Spitalkonzeption 2005 (Kapitel 9) formulierten Leistungsaufträge betreffen nur die öffentlichen und öffentlich subventionierten Institutionen. Die vom Grossen Rat verbindlich vorgegebenen Leistungsaufträge sind die strategische Vorgabe für die einzelnen Institutionen, an der sich deren operative Leitung bei der Betriebsführung auszurichten hat. Konkret bedeutet das, dass nur im Rahmen der Leistungsaufträge Leistungen zu Lasten der sozialen Krankenversicherung erbracht werden dürfen. Die gültigen Leistungsaufträge legen das aktuelle Leistungsangebot der Spitäler auf den Stand des Jahres 1993 fest. Die absehbare Weiterentwicklung der Leistungaufträge wurde jeweils unter dem Arbeitstitel Perspektiven zusammengefasst und zum Teil bereits realisiert (Beispiel: Aufbau des Fachbereichs Dermatologie im Kantonsspital Aarau). Der Prozess der Anpassung der Leistungaufträge ist im Sinne einer rollenden Planung zu interpretieren und ist entsprechend den sich abzeichnenden Entwicklungen in der Medizin (Beispiel: Erweiterung des Spitalabkommens mit der Hirslandengruppe Zürich, vertreten durch die Klinik im Schachen, um die Radiofrequenzablation) sowie der sich verändernden Bedarfssituation und neuer Organisationsformen (Beispiel: Verzicht auf die Geburtshilfe am Regionalspital Laufenburg) anzupassen. In Kenntnis der sich ständig weiterentwickelnden medizinischen Wissenschaft und der gesundheitspolitisch relevanten Rahmenbedingungen hat der Regierungsrat die Leistungsaufträge in der Spitalkonzeption 2005 offen formuliert, um die notwendige Flexibilität zu erhalten. 3.2 Leistungsaufträge in der Spitalliste für den Kanton Aargau Gestützt auf Art. 2 Abs. 2 der Verordnung über die Inkraftsetzung der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1997 sowie gestützt auf Art. 6 des Einführungsgesetzes zum KVG (EG KVG) vom 5. September 1995, hat der Regierungsrat die Spitalliste für den Kanton Aargau auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Im Sinne der Vorschriften der Krankenversicherungsgesetzgebung (Art. 39 Ziff. 1 lit.e), wurden die Spitäler auf der Spitalliste nach Leistungsaufträgen in Kategorien gegliedert. Grundlage für die Leistungsaufträge und die Kategorien waren bei den öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitäler die Leistungsaufträge der Spitalkonzeption 2005.

4 Seite 4 Mit der Aufnahme der Spitäler auf die Spitalliste des Kantons Aargau und der Übertragung eines Leistungsauftrages nach KVG (Definition Ziff. 4.2 der Vorlage) wird nur die Leistungspflicht der Krankenversicherer begründet. Für die Privatspitäler war die Basis der Leistungsaufträge deren Betriebsbewilligung nach Art. 58 der Gesundheitsgesetzgebung (GesG) und für die Institutionen, die vor 1987 (Inkrafttreten des neuen GesG) betrieben wurden, deren tatsächliches Leistungsspektrum zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Spitalliste. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zur Spitalliste wurde vor allem das Vorgehen gegenüber den Privatspitälern gerügt und verlangt, dass den Privatspitälern Bettenkapazität und Leistungsaufträge (eingeschränkt) vorgegeben werden müssen. Zur Frage der Leistungsaufträge für Halbprivat- und Privatabteilungen äussert sich der Bundesrat in seinem Beschwerdeentscheid vom 12. Februar 1999 in Sachen Spitalliste des Kantons Aargau unter anderem wie folgt: Im Gegensatz zu den Allgemeinen Abteilungen müssen aber die Leistungen, welche die Halbprivat- und die Privatabteilungen anbieten, auf der Liste nicht umschrieben werden. Es besteht keine Pflicht der Kantone, diesen Institutionen einen Leistungsauftrag zu erteilen. Nach dem Willen des Gesetzgebers wird das Angebot im Bereich der Zusatzversicherung nicht durch einen hoheitlichen Akt festgelegt, sondern dieses bestimmt sich nach der Nachfrage, das heisst konkret aufgrund von Verträgen zwischen Spitälern und den Versicherern. Mit anderen Worten: Ein Platz auf der Liste bedeutet nicht, dass die Halbprivat- und Privatabteilungen im Rahmen der staatlichen Spitalplanung verpflichtet werden, bestimmte Leistungen zu erbringen. Die Aufnahme auf die Spitalliste stellt lediglich eine Art fachtechnisches Attest dar, wonach der entsprechende Leistungserbringer die Infrastruktur- und Dienstleistungsvoraussetzungen nach KVG erfüllt. 3.3 Schwerpunkte der Revision Vor allem die Vorgaben zur besseren Anpassung der Leistungsaufträge an den aktuellen Stand der Definition des Begriffes Leistungsauftrag nach KVG und der Einbezug der Privatspitäler im Sinne des Bundesratsentscheides vom 17. Februar 1999, sind wesentliche Elemente der Revision der Leistungsaufträge für die Akutspitäler im Rahmen der Spitalkonzeption Weitere Schwerpunkte der Neudefinition der Leistungsaufträge sind: Bessere und KVG-konforme Definition des Begriffs Leistungsauftrag und seine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Leistungsvertrag Herausnahme der Geburtshilfe aus dem Grundversorgungsleistungsauftrag der Regionalspitäler (gehört künftig zur erweiterten Grundversorgung) Vervollständigung und Aktualisierung des Leistungsauftrages aller Akutspitäler Für folgende Institutionen wurde der Leistungsauftrag nicht oder nicht in dieser Vorlage neu formuliert: Rehabilitationskliniken (separates Rehabilitationskonzept) Psychiatrische Institutionen (keine Veränderungen des Leistungsauftrages) Kranken- und Pflegeheime (keine Veränderungen des Leistungsauftrages)

5 Seite 5 4. Definition 4.1 Allgemeine Definition Leistungaufträge sind wichtige Instrumente eines Führungs-, Finanzierungs- und Planungsprozesses. Sie werden, was die Ausgestaltung eines einzelnen Leistungserbringers mit medizinischen Fachabteilungen und Organisationseinheiten betrifft, verbindlich formuliert. Sie sind hinsichtlich der Aufgabenerfüllung und der Methodik der Diagnostik und Therapie offen. Nur so kann eine höchstmögliche Gestaltungsfreiheit zur Behandlungsund Kostenoptimierung gewährleistet und die rasch wandelnden Entwicklungen in den Methoden der Medizin und Medizintechnik aufgefangen werden. Mit dem Leistungsauftrag wird einer Institution/einer Organisationseinheit eine quantifizierbare und qualifizierbare Aufgabe übertragen. 4.2 Definition Leistungsauftrag nach KVG Art 39 Abs. 1 lit.e Der Begriff Leistungsauftrag ist nicht im Sinne eines Auftrages des Kantons an einen bestimmten Leistungserbringer zu verstehen, sondern als Zuordnung eines bestimmten, einem Bedarf entsprechenden Leistungsspektrums. Der Leistungsauftrag nach KVG begründet kein Auftragsverhältnis mit dem Kanton. Er ermöglicht jedoch die Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung. 4.3 Definition Leistungsvertrag (Vereinbarung, Kontrakt) Mit dem Leistungsvertrag verpflichtet sich einerseits der Leistungserbringer zur Erfüllung des Leistungsauftrages und andererseits der Kanton gegenüber einem Leistungserbringer, z.b. zur Mitfinanzierung einer umschriebenen Produktepalette im Rahmen bestimmter Konditionen. In besonderen Fällen, wie z.b. bei mehreren Leistungsaufträgen in der gleichen Region oder spezialisierten Einzelleistungen, können die Leistungen im Rahmen der Submissionsverordnung ausgeschrieben und vergeben werden. Bei den Konditionen können folgende Anforderungen umschrieben werden: Produktegruppen (Patientinnen und Patienten nach Indikation oder Fachbereich) Menge der Leistungen Preis je Leistungseinheit und/oder Gesamtpreisvereinbarung Qualitätsvorschriften in den Bereichen der Struktur der Prozesse und der Ergebnisse Notfallsicherheit Versorgungssicherheit Behandlungsverpflichtung für alle Patientinnen und Patienten aller Risikogruppen und Risikostufen Controllingvorgaben Zahlungsbedingungen Dauer des Vertrages etc. 5. Ziele 5.1 Ziele bei der Erteilung von Leistungsaufträgen Mit den Leistungsaufträgen soll definiert werden, welcher Leistungserbringer die Leistung in einem bestimmten Fachbereich (Gliederung entsprechend dem Katalog der FMH, Anhang 1 zur Spitalliste) und/oder einer bestimmten Diagnose- oder Behandlungskategorie

6 Seite 6 erbringen darf und kann. Innerhalb der Fachbereiche können einzelne diagnostische und therapeutische Verfahren ausgeschlossen werden (Negativliste). In Analogie dazu kann einzelnen inner- oder ausserkantonalen Leistungserbringern für bestimmte diagnostische und therapeutische Verfahren ein Leistungsauftrag erteilt werden (Positivliste). Im grenznahen Raum werden Freizügigkeitsabkommen mit den Nachbarkantonen angestrebt. Für ausgewählte Versorgungsbereiche haben Spitalabkommen mit anderen Spitalträgerschaften Priorität (Neurochirurgie, Herzchirurgie etc.). 5.2 Die wesentlichen Ziele bei der Formulierung der Leistungsaufträge können wie folgt zusammengefasst werden: Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung unter Beachtung der vorgegebenen Rahmenbedingungen und des Gebots der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit Durchsetzung eines abgestuften Versorgungssystems, in dem alle Bevölkerungsteile des Kantons in gleicher Weise Zugang zur medizinischen Versorgung haben Koordination und Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Spitälern innerhalb des Kantons und mit ausserkantonalen Leistungserbringern Optimierung der medizinischen und pflegerischen Versorgung für längere Zeiträume Verbesserung der Sicherheit und Qualität der Leistungserbringung durch die Koordination zwischen den Leistungserbringern (Vorgabe von Mindest-Fallzahlen und/oder Mindestgrössen von Betriebseinheiten) 6. Verfahren Gestützt auf die vom Grossen Rat genehmigten Leistungsaufträge ist der Regierungsrat zuständig für die konkrete Ausgestaltung der bedarfsgerechten Spitalplanung. Er erlässt dazu die Spitalliste. Bei der Ausgestaltung der Spitalliste nach KVG und den damit verbundenen Leistungsaufträgen wird, gestützt auf die Vorgaben des Grossen Rates, bestimmt, welche Spitäler welche Leistungen zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung verrechnen können. Der Leistungsauftrag ist die Umschreibung der Aufgaben eines Spitals. Subventionen der öffentlichen Hand sollen in Zukunft nur auf der Grundlage eines Leistungsvertrages erfolgen, so wie sie bereits mit den Kantonsspitälern im Rahmen des WOV-Projektes, mit einigen Regionalspitälern (Laufenburg, Menziken, Rheinfelden, Zofingen) und der Klinik im Schachen abgeschlossen wurden. Aktivitäten der rechtlich unabhängigen Trägerschaften der Spitäler, Kliniken und Heime, die nicht dem Leistungsauftrag entsprechen, werden nicht subventioniert (Investitions- und Betriebskosten). Der Leistungsauftrag für das öffentliche Spital entspricht einer verbindlich vorgegebenen Rahmenordnung. Dieser Rahmenordnung sind standardisierte Ressourcen zugeordnet. Mit einer flexiblen Feinplanung kann der Leistungsauftrag im Detail den sich ändernden örtlichen Gegebenheiten und der Weiterentwicklung der Medizin und Pflege angepasst werden.

7 Seite Begründung für den Abschluss von öffentlichen Leistungsverträgen im Spitalbereich Leistungsverträge sollen aus medizinischer, ökonomischer und sozialer Sicht nur dann abgeschlossen werden, wenn eine ausreichende Begründung für staatliches Handeln gegeben ist. Überall, wo kein Grund für staatliches Handeln vorliegt, ist auf den Abschluss von Leistungsverträgen zu verzichten. In letzterem Fall ist eine vollständige Privatisierung der Produktion und Finanzierung der entsprechenden Leistungen angezeigt. Für Leistungsverträge im Spitalbereich bestehen folgende Gründe: Marktversagen (In vielen Fällen bestimmt das Angebot im Gesundheitswesen die Nachfrage. Zudem ist die Kundschaft/Patientenschaft in der Regel nicht in der Lage, das für sich richtige Angebot auszuwählen). Sicherstellung des Zugangs zu medizinisch-pflegerischen Dienstleistungen für alle Patientinnen und Patienten, unabhängig von Versicherung und Risiko. Erfüllung von Vollzugs- und Verteilungsaufgaben der öffentlichen Hand. 6.2 Voraussetzungen für die Erweiterung des Leistungsauftrages Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel müssen bedürfnisgerecht eingesetzt werden. Dabei wird es sowohl darum gehen, möglichst alle jene Leistungen anzubieten, welche sinnvollerweise im Kanton Aargau selbst erbracht werden sollen, wie auch dafür zu sorgen, dass Elemente der stationären Grundversorgung an den Fortschritten der Medizin teilhaben können. Damit der Leistungsauftrag erweitert werden kann, müssen in jedem Spital die folgenden sechs Bedingungen erfüllt sein: Der/die zuständige Arzt/Ärztin hat die fachlichen Qualifikationen in der Aus-, Weiterund Fortbildung für das neu anzubietende diagnostische, therapeutische und rehabilitative Feld nachzuweisen. Das zuständige Pflegepersonal muss für die neue Aufgabe durch Weiterbildung oder Fortbildung qualifiziert sein. Eine qualitativ und quantitativ ausreichende personelle Dotierung ist Bestandteil dieser Bedingung für eine Erweiterung des Leistungsauftrages. Bei einem Antrag auf Erweiterung des Leistungsauftrages steht der Bedarfsnachweis im Vordergrund. Es soll dargelegt werden können, dass mit dem neuen Angebot für ausreichend viele Patientinnen und Patienten eine Leistung erbracht werden kann. Die geschätzte Zahl der Untersuchungen, operativen Eingriffe oder anderer Therapien ist sowohl auf der Ebene der Wirtschaftlichkeit wie auch hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung zu überprüfen. Es muss eine ausreichende räumliche und technische Ausstattung vorhanden sein, resp. die Planung für diese Ausstattung muss allen Anforderungen genügen. Die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung sollte durch eine Erweiterung des Leistungsauftrages erhöht werden. Ausnahmen werden bei vorhandenen Versorgungslücken durch den Regierungsrat bewilligt.

8 Seite 8 In jedem Fall ist nachzuweisen, dass die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit den öffentlichen und privaten aargauischen Spitälern und den in geographischer Nähe liegenden ausserkantonalen Institutionen geprüft und die Chancen zur Optimierung im Kanton Aargau und im überregionalen Bereich ausgeschöpft worden sind. Diese Bedingung bezieht sich ausdrücklich auf die Situation bei Neubauten und grösseren Umbauten. Bei einer Veränderung des Leistungsauftrages, müssen in jedem Fall weitere Leistungsanbieter in die Evaluation eingeschlossen werden. Neben den Kriterien zur Erweiterung des Leistungsauftrages kommt auch der qualitativen, quantitativen und wirtschaftlichen Überprüfung des Leistungsauftrages grosse Bedeutung zu. Instrumente zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Erfüllung der Leistungsaufträge sind inner- und ausserkantonale Betriebsvergleiche (Benchmarking). Beispiele zur Überprüfung der Leistungsaufträge: Erfüllung des Grundversorgungs-Leistungsauftrages (ein Grossteil der Bevölkerung des engeren Einzugsgebietes sollte in ihrem Regionalspital behandelt werden). Bei starken Abweichungen in einzelnen Diagnose- und Behandlungsverfahren vom Mittel aller anderen Spitäler (z.b. Arthroskopien, Varizenoperationen) wird eine Überprüfung des Leistungsauftrages notwendig. Die Erfüllung des Leistungsauftrages ist Vorbedingung für Beiträge der Krankenversicherer aus der obligatorischen Grundversicherung und die Subventionierung durch den Kanton. Bei unbegründeten qualitativen und quantitativen Abweichungen werden die Kantonsbeiträge in entsprechendem Umfang gekürzt. Diese setzt eine periodische Prüfung der Voraussetzungen zur Durchführung der Leistungsaufträge durch die Fachabteilungen des Gesundheitsdepartementes voraus.

9 Seite 9 7. Leistungsauftrag für die Regionalspitäler 7.1 Einleitung und Vorgehen Der nachfolgende Leistungsauftrag für die Regionalspitäler wird in einen allgemeinen Teil, der die allgemeinen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen der Leistungserbringer umschreibt und in einen medizinisch-betrieblichen Teil, der die medizinischen und betrieblichen Leistungsaufträge umschreibt, gegliedert. Gestützt auf die Empfehlung der Kommission Vollzug Krankenversicherung der SDK (Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz), werden die medizinischen Leistungsaufträge gegliedert nach medizinischen Spezial- und Subdisziplinen gemäss der Weiterbildungsverordnung der FMH und für die Bedarfsberechnung den organisatorischen Einheiten (Kliniken, medizinische Fachabteilungen) zugeordnet. Weitere Detaillierungen der Leistungsaufträge, beispielsweise nach Diagnosegruppen, erfolgen nicht. Sie können im Rahmen des Grundversorgungs-Leistungsauftrages der Regionalspitäler durch den Regierungsrat bestimmt werden und sind nicht Gegenstand der Revision des Leistungsauftrages für die Regionalspitäler im Rahmen der Spitalkonzeption Für den Fall, dass gesamtschweizerisch anerkannte, in allen Fachbereichen anwendbare diagnose- und risikobezogene Fälle (DRG) identifizierbar sind, können die nach Fachbereichen gegliederten Leistungsaufträge noch detaillierter formuliert werden. Die Leistungsaufträge an die Regionalspitäler sind als strategische Vorgaben aufzufassen. Es ist Aufgabe der Trägerschaft der einzelnen Spitäler, die strategischen Vorgaben in geeigneter, wirtschaftlich vertretbarer Form umzusetzen und detaillierte Leistungsaufträge für die Spitalleitung zu formulieren. Die Spitalleitungen müssen darauf aufbauend die Leistungsaufträge den einzelnen Organisationseinheiten zuordnen und die korrekte Erfüllung sicherstellen und überwachen. Die Spitalträgerschaften können die Mittel zur Erfüllung der Leistungsaufträge selber bestimmen. Insbesondere können sie über den Leistungseinkauf zur Erfüllung der Leistungsverträge entscheiden. 7.2 Definition und Allgemeiner Teil Die Regionalspitäler erhalten einen Leistungsauftrag im Bereich der Grundversorgung oder der erweiterten Grundversorgung stationärer und ambulanter, zugewiesener Patientinnen und Patienten mit somatischen Erkrankungen. Grundversorgung bedeutet Notfallbetreuung, Abklärung, Behandlung und Pflege für Kranke und Verunfallte aller Versicherungskategorien. Die gesundheitlichen Störungen müssen häufig sein und im wesentlichen mit einem qualitativ und wirtschaftlich vertretbaren Aufwand an Verfahren der Diagnostik, Therapie und Pflege wohnortsnah behandelt werden können. Die Regionalspitäler stellen die medizinische Grundversorgung für den überwiegenden Teil der Einwohnerinnen und Einwohner ihrer Spitalregion sicher. Im Rahmen von Spitalabkommen (Freizügigkeitsabkommen) können sich die Regionalspitäler für ausserkantonale Patientinnen und Patienten nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Kapazität öffnen.

10 Seite 10 Die Regionalspitäler haben allein oder im Verbund mit anderen Spitälern die Notfallversorgung rund um die Uhr sicherzustellen. Die Organisation des Rettungswesens erfolgt nach Massgabe des Rettungskonzeptes 2005 vom November 1995 (Grossratsbeschluss vom 21. Mai 1996). Insbesondere sind folgende Bedingungen zu erfüllen: Sicherstellung der durchgehenden (24 Std./365 Tage) Einsatzbereitschaft von genügend und genügend ausgebildetem Fachpersonal (nach den SDK/IVR-Richtlinien), sowohl für den internen wie auch für den externen Einsatz. Ist die Einsatzbereitschaft im zuvor umschriebenen Umfang nicht oder nur ungenügend gewährleistet, so wird der Leistungsauftrag für den externen Einsatz dem nächst gelegenen, geeigneten Spital übertragen. Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der für die Notfallversorgung geeigneten Infrastruktur. Die Regionalspitäler können Abteilungen zur Kurzzeithospitalisation führen und auf Zuweisung hin ambulante Patientinnen und Patienten behandeln. Die Regionalspitäler können ihre Dienstleistungen in den Bereichen Diagnostik, Therapie, Pflege und Logistik, insbesondere ihre medizinische und betriebliche Infrastruktur, aussenstehenden Institutionen und Einzelpersonen kostendeckend zur Verfügung stellen. Regionalspitäler nehmen im Rahmen ihrer Zielsetzung Fort- und Weiterbildungsaufgaben wahr. Die Regionalspitäler sollen in allen Bereichen der Diagnostik, Therapie, Pflege und betrieblichen Infrastruktur sowie in der Aus-, Weiter- und Fortbildung, in welchen sie selber keine kritische Grösse zur wirtschaftlichen Betriebsführung oder zur qualifizierten Leistungserbringung erreichen, mit anderen Institutionen zusammenarbeiten und wo möglich gemeinsame Dienstleistungsbetriebe führen.

11 Seite 11 Alle Spitäler verpflichten sich im Rahmen des Leistungsauftrages zur Führung einer KVGkonformen Leistungserfassung, Kostenrechnung und Qualitätssicherung, sie unterziehen sich den Controllingvorgaben des Gesundheitsdepartementes. 7.3 Medizinischer Leistungsauftrag; Grundversorgung und erweiterte Grundversorgung Das Schwergewicht der Tätigkeit der Regionalspitäler liegt in der Beratung, Diagnostik, Therapie, Pflege und Betreuung von Patientinnen und Patienten aller Taxklassen im somatisch stationären, ambulanten und kurzstationären Bereich, soweit diese Tätigkeiten der Grundversorgung zugeordnet werden können. Subsidiär zur ambulanten Versorgung in der freien Praxis, gewinnt der ambulante und kurzstationäre Sektor zunehmend an Bedeutung und ist integrierender Bestandteil der Leistungsaufträge der Regionalspitäler. Grundversorgung in der akutmedizinischen somatischen Betreuung in öffentlichen Spitälern bedeutet das Erbringen jener Leistungen, welche von spitalexternen Anbietern nicht oder nur teilweise übernommen werden können, welche aber in regionaler Nähe in Zusammenarbeit mit Hausärztinnen und Hausärzten sowie Spezialistinnen und Spezialisten und weiteren Organisationen der Gesundheitspflege erbracht werden sollen und für die keine infrastrukturell und personell aufwendigen Einrichtungen beansprucht werden müssen. Es handelt sich dabei im wesentlichen um die Bereiche der allgemeinen Chirurgie und der allgemeinen Inneren Medizin. Neben dem Basisbereich umfasst die erweiterte Grundversorgung die Geburtshilfe, einfache orthopädische Chirurgie, Oto-Rhyno-Laryngologie, Ophthalmologie und Urologie des Häufigen sowie Subspezialitäten gemäss individuellem Leistungsauftrag je Spital. Im Rahmen des Leistungsauftrages haben die Regionalspitäler grundversicherte Patientinnen und Patienten aller Versicherungsklassen aufzunehmen. Patientinnen und Patienten dürfen nicht abgewiesen werden (Aufnahmeverpflichtung für alle Taxklassen im Rahmen des Leistungsauftrages). Jeder Leistungsauftrag impliziert die interne Notfallversorgung für die eigenen Patientinnen und Patienten. In den dafür bezeichneten Regionalspitälern (Rettungskonzept 2005) ist auch ein externer Notfalldienst aufrecht zu erhalten. Der externe Notfalldienst steht nicht nur den bereits hospitalisierten Patientinnen und Patienten zur Verfügung (interne Nofallversorgung), sondern ist Teil des Bereitschaftsdienstes, Patientinnen und Patienten rund um die Uhr aufzunehmen. Der Leistungsauftrag für Regionalspitäler impliziert auch die Bereitschaft zur Mitwirkung in der praktischen Ausbildung von Medizinalberufen und anderen Berufen des Gesundheitswesens, sofern es der Kanton als nötig erachtet. Die Zurverfügungstellung einer ausreichenden Anzahl von Praktikumsplätzen ist integraler Bestandteil des Leistungsauftrages. Allgemeine Innere Medizin Die Innere Medizin befasst sich mit der Diagnostik, Therapie und Pflege von Krankheiten der inneren Organe, der Drüsen und des blutbildenden Systems.

12 Seite 12 Zur Grundversorgung gehören alle internistischen Fälle, welche mit Personal, Anlagen und Instrumenten eines Regionalspitals unter Abwägung erhöhter Risiken behandelt werden können. Die Führung einer Station zur Kurzzeitüberwachung und -behandlung ist Bestandteil des Leistungsauftrages (Überwachung beispielsweise bei einer ambulanten Desensibilisierung oder ambulanten Endoskopie). Konsilien für Subspezialitäten, wie z.b. Onkologie, Neurologie oder Pneumologie können angeboten werden. Allgemeine Chirurgie Die Allgemeine Chirurgie kann die Viszeralchirurgie sowie die Traumatologie umfassen. Grundversorgung in der Chirurgie bedeutet die Chirurgie des Häufigen. Über spezielle Eingriffe entscheidet der Allgemeinchirurg oder die Allgemeinchirurgin unter Abwägung erhöhter Risiken, der Häufigkeit der selbst durchgeführten Eingriffe und der vorhandenen Infrastruktur. Die Führung einer tageschirurgischen Station ist Bestandteil des Leistungsauftrages. Anästhesie Die Anästhesie erbringt Dienstleistungen für alle Disziplinen. Sie umfasst die prä-, periund postoperative Betreuung von Patientinnen und Patienten. Sie erbringt im anästhesiologischen Bereich in Zusammenarbeit mit den anderen Fachbereichen die notfallmedizinische Versorgung für stationäre und ambulante Behandlungsfälle. Sie ist im Rettungsdienst involviert und wird konsiliarisch bei Schmerzbehandlungen von anderen Disziplinen beigezogen. Die Organisation der anästhesiologischen und die Weiterbildung des Personals eignet sich für eine Kooperation zwischen verschiedenen Spitälern. Radiologie Die Radiologie in den Regionalspitälern beschränkt sich auf das Angebot im Bereich der konventionellen Röntgendiagnostik und anderer häufiger bildgebender Verfahren wie zum Beispiel die Sonographie. Sie wird durch interne oder externe Fachärztinnen/Fachärzte sichergestellt. Die radiologische Versorgung eignet sich für die Kooperation zwischen verschiedenen Spitälern und Leistungserbringern. Dies gilt insbesondere für die Nutzung aufwendiger Untersuchungsverfahren und die fachärztliche Führung. Labormedizin Der Leistungsauftrag für ein Spitallaboratorium an einem Regionalspital beschränkt sich auf die häufigsten chemischen und hämatologischen Analysemethoden in Zusammenarbeit mit einem Zentrallabor mit voll ausgebautem Dienstleistungsangebot. Zur Qualitätssicherung ist die Zusammenarbeit mit einem Referenzlabor zwingend. Die labormedizinische Versorgung ist zwischen verschiedenen Spitälern zu koordinieren.

13 Seite 13 Pharmazeutische Versorgung Die pharmazeutische Versorgung wird durch ein Dispensarium sichergestellt, welches durch einen externen Apotheker bzw. eine Apothekerin geführt wird. Physiotherapie Der Leistungsauftrag eines Regionalspitals enthält auch die Sicherstellung eines angemessenen physiotherapeutischen Angebots für stationäre und ambulante Patientinnen und Patienten. Intensivüberwachung Zum Leistungsauftrag der Regionalspitäler gehört die Möglichkeit, Risikopatienten und Risikopatientinnen in einem gesonderten Rahmen mit entsprechenden Überwachungsund Behandlungseinrichtungen zu betreuen (ausgeschlossen ist die Behandlung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten). Tagesstation Zur Behandlung und Überwachung kurzstationärer Patientinnen und Patienten (welche das Spital am Eintrittstag wieder verlassen können) führen Regionalspitäler für verschiedene Fachbereiche Tagesstationen mit Überwachungs, Pflege- und Betreuungsaufgaben. Weitere Elemente des Leistungsauftrages Elemente der erweiterten Grundversorgung können folgende Fachbereiche sein: Frauenheilkunde inkl. Geburtshilfe Orthopädische Chirurgie Oto-Rhyno-Laryngologie Ophthalmologie Urologie Sowie Subspezialitäten gemäss individuellem Leistungsauftrag je Spital wie z.b. Psychiatriestützpunkt Die Zusammenarbeit zwischen den Regionalspitälern und den Kantonsspitälern ist zwingend. In jedem Fachbereich muss die Stellvertretung (intern oder extern) gewährleistet sein. Der Bereitschaftsgrad wird je Spital definiert. Die an den Regionalspitälern tätige Ärzteschaft ist verpflichtet, für ihre Patientinnen und Patienten die diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen des Spitals zu nutzen. Die Notfallversorgung ist zwischen den Spitälern zu koordinieren. Die logistische Ver- und Entsorgung der Regionalspitäler ist mit anderen Institutionen so weit als wirtschaftlich sinnvoll zu koordinieren und ev. zusammenzulegen. Hierzu gehören insbesondere:

14 Seite 14 Rechnungswesen EDV Einkauf Wäscheversorgung Reinigung Technischer Unterhalt

15 Seite Leistungsauftrag für die Kantonsspitäler 8.1 Einleitung und Vorgehen Die Leistungsaufträge für die Kantonsspitäler orientieren sich sinngemäss an den gleichen Rahmenbedingungen wie diejenigen für die Regionalspitäler (Kapitel 7). Die Leistungsaufträge der Kantonsspitäler sind untereinander koordiniert. Sie sind mit denjenigen der Universitätsspitäler abgestimmt. Den beiden Kantonsspitälern können besondere, im Kanton Aargau nur an einem Ort anzubietende, Leistungsaufträge erteilt werden. Beide Kantonsspitäler erhalten Leistungsaufträge, die über ihre Spitalregion hinausgehen. Es handelt sich um Leistungen, die spezielle Anforderungen an die Weiter- und Fortbildung des Personals stellen und die oft mit Bezug auf die personellen und apparativen Voraussetzungen so aufwendig und spezialisiert sind, dass ihr Einsatz in qualitativer und wirtschaftlicher Hinsicht nur für ein grosses Einzugsgebiet vertretbar ist. Zum Leistungsangebot im Bereich der spezialisierten Versorgung zählt auch die Intensivmedizin mit Intensivpflegestation. Ferner umfasst der Leistungsauftrag erweiterte Querschnittsfunktionen wie Pathologie, Spitalpharmazie. Zur hochspezialisierten Versorgung ausserhalb der Universitätskliniken gehören Bereiche wie: Hygiene-Mikrobiologie, Invasive Kardiologie, Implantation von Defibrilationssystemen, Kieferchirurgie, Neonatologie, Neurochirurgie, Plastische und Wiederherstellungschirurgie, Reproduktionsmedizin. Nicht im Kanton Aargau angeboten, jedoch der hochspezialisierten Versorgung zuzuordnen sind die Bereiche der Transplantationsmedizin, die Behandlung von Schwerstverbrannten und einzelne ausgewählte diagnostische und therapeutische Verfahren.

16 Seite Leistungsauftrag für das Kantonsspital Aarau Der vorliegende Leistungsauftrag beschränkt sich auf die medizinischen und pflegerischen Aufgaben des Kantonsspitals Aarau. Das Kantonsspital Aarau ist das Zentralspital für den Kanton Aargau, das Schwerpunktspital für den westlichen Kantonsteil und Grundversorgungsspital der Spitalregion Aarau. Es dient mit seinen Elementen der Zentralversorgung derzeit einem Einzugsgebiet von über 520'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Im Bereich der Grundversorgung beträgt das Einzugsgebiet rund 120'000 Personen. Für das Kantonsspital Aarau besteht eine Aufnahmepflicht. Diese gilt auch für Pflegenotfälle aus der Region. Vergleichsspitäler für das Kantonsspital Aarau sind das Kantonsspital Luzern und das Kantonsspital St. Gallen. Die am nächsten gelegenen Spitäler der Schwerpunktversorgung sind Baden, Olten und Liestal. Eine enge, vertraglich abgestützte Zusammenarbeit besteht in Teilbereichen mit den umliegenden Universitätsspitälern (Basel und Zürich), insbesondere mit dem Universitätsspital Basel. Eine gegenseitige Zusammenarbeit besteht auch mit weiteren inner- und ausserkantonalen Institutionen. Als Zentralspital verfügt das Kantonsspital Aarau zum gegenwärtigen Zeitpunkt über folgenden Leistungsauftrag: Departement Innere Medizin Innere Medizin inklusive Intensivmedizin Angiologie Dermatologie Gastroenterologie Kardiologie inklusive interventionelle Kardiologie Nephrologie Onkologie/Hämatologie Pneumologie Departement Chirurgie Allgemeine Chirurgie/Traumatologie Orthopädie/Traumatologie Urologie Plastische und Wiederherstellungschirurgie sowie Handchirurgie Neurochirurgie Kieferchirurgie Kinderchirurgie Anästhesie und operative Intensivmedizin inklusive Rettungsdienst Departement Frauen- und Kinderklinik Gynäkologie und Geburtshilfe Pädiatrie inkl. neonatologische und pädiatrische Intensivmedizin und weitere Subspezialitäten

17 Seite 17 Departement Spezialdisziplinen Neurologie HNO Ophthalmologie Rheumatologie und Physikalische Therapie Departement Zentrale Medizinische Dienste Diagnostische Radiologie Nuklearmedizin Strahlentherapie (Radio-Onkologie) Zentrallaboratorium Hygiene/Mikrobiologie Pathologie Apotheke Die Fachbereiche sind wie folgt definiert: Die Innere Medizin befasst sich mit Diagnose und nicht-operativer Therapie von Krankheiten der inneren Organe, der Drüsen und des blutbildenden Systems. Die Innere Medizin betreibt die medizinische Intensivpflegestation. Die Gastroenterologie befasst sich mit den Krankheiten der Leber, des Magen-Darm- Traktes und der Speiseröhre. Mit einem komplexen endoskopischen Instrumentarium erfolgen zunehmend auch kurative bzw. palliativ-therapeutische Eingriffe. Die Kardiologie befasst sich mit Krankheiten des Herzens und des Kreislaufes. Sie verfügt über die Ausstattung für Koronarangiographien und ist auch zuständig für die interventionelle Kardiologie. Die Nephrologie ist zuständig für die Abklärung und Behandlung von Personen mit Nierenkrankheiten. Ihr ist eine Dialysestation angegliedert. Die Onkologie befasst sich mit der Untersuchung und internmedizinischen Therapie von malignen (bösartigen) und benignen (gutartigen) Tumoren sowie Blutkrankheiten. Die Pneumologie betreut Personen mit allen Erkrankungen der Atmungsorgane. Das Schwergewicht liegt auf der zunehmenden Zahl von akuten unspezifischen Atemwegserkrankungen (Asthma, Lungenentzündung, akute Bronchitis bei vorbestehender chronischer obstruktiver Lungenerkrankung) und von Bronchialtumoren. Mit der Klinik Barmelweid besteht eine vertraglich festgelegte Zusammenarbeit, welche die Leistungsaufträge der beiden Kliniken gegeneinander abgrenzt. Die Angiologie betreut eine zunehmende Anzahl Patientinnen und Patienten mit Erkrankung der Gefässe (Arterien, Venen, Lymphgefässe).

18 Seite 18 Dermatologie: Sie befasst sich mit der Pathophysiologie, Immunologie, Diagnostik und Therapie der Erkrankungen der Haut, der Hautanhangsorgane, der hautnahen Schleimhäute sowie mit den venerischen Krankheiten und den sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten. Es handelt sich dabei einerseits um rein dermatologische Erkrankungen, andererseits um allergologische Probleme. Das Einzugsgebiet für diese Spezialität reicht in die Kantone Luzern und Solothurn hinein. Departement Chirurgie Die Allgemeine Chirurgie umfasst die Viszeralchirurgie inkl. nichtkardiale Thoraxchirurgie, die Chirurgie der Drüsen inkl. Schilddrüsen und Brustdrüsen, die umfassende Endbehandlung in der Gefässchirurgie, die Weichteilchirurgie und die Traumatologie. In der Traumatologie arbeitet die Allgemeine Chirurgie mit der Orthopädie zusammen. Die Klinik bietet auch kinderchirurgische Versorgung inkl. Notfallversorgung an. Die Orthopädie befasst sich mit der Diagnose und vorzugsweise operativen Behandlung angeborener und erworbener Krankheiten und Missbildungen des Bewegungsapparates. Die Orthopädie arbeitet mit der Chirurgie in der Traumatologie zusammen. Die Urologie befasst sich weitgehend selbständig mit einer spezialisierten Diagnostik, mit vorwiegend chirurgischer sowie endoskopischer Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen des Harntraktes, der männlichen Geschlechtsorgane und der Nebennieren. Die Urologie am Kantonsspital Aarau hat Zugang zu einer mobilen, berührungsfreien Steinzertrümmerungsanlage. Die Plastische, Wiederherstellungs- und Handchirurgie übernimmt die notfallmässige Versorgung von schweren Hand-, Gesichts- und peripheren Nervenverletzungen, sowie die mikrochirurgische Replantation abgetrennter Glieder. Planmässig werden Rekonstruktionen von Weichteilen und Knochen, insbesondere auch bei Krankheiten an der Hand, nach Unfallverletzungen, nach grossen tumor-chirurgischen Resektionen, bei Missbildungen sowie nach ästhetischen Eingriffen durchgeführt. Die Neurochirurgie befasst sich mit der Behandlung von Schädel-Hirn-Verletzten, der Chirurgie intrakranieller und intraspinaler Tumoren, der Mikrochirurgie von intrakraniellen Gefässen und von Diskushernien. Interdisziplinär behandelt sie Personen mit Wirbelsäulen-Rückenmarkverletzungen. Die intrakranielle Stereotaxie wird zusammen mit dem Institut für Diagnostische Radiologie, Abteilung für Neuroradiologie, betrieben. In Zusammenarbeit mit der Klinik für Anästhesie und operative Intensivmedizin betreut sie auf der chirurgischen und integrierten neurochirurgischen Intensivpflegestation eigene Neuro- Intensiv-Fälle sowie interdisziplinäre Fälle (Schädel-Hirn-Verletzte, Mehrfach-Verletzte). In der Kieferchirurgie werden alle Krankheiten und Verletzungen im Zusammenhang mit den Gesichts- und Schädelknochen und den umgebenden Weichteilen behandelt. Die Anästhesie und operative Intensivmedizin erbringt Dienstleistungen als Querschnittsaufgabe für alle operativen Disziplinen. Sie umfasst die prä-, peri- und postoperative Betreuung von der Bettenstation über die Vorbereitung im Operationssaal bis zum Aufwachraum oder der Intensivstation. Die Klinik betreibt die Abteilung für operative Intensivmedizin zugunsten der operativ tätigen Kliniken und der chirurgischen Notfallstation. Neben diesen Aufgaben ist die Anästhesie auch in den Notfallpatiententransport involviert und wirkt konsiliarisch bei Schmerzproblemen von Patienten auf allen Abteilungen.

19 Seite 19 Zum Departement Chirurgie gehören neben der Intensivpflegestation und der Operationsabteilung die chirurgische Tagesstation. Diese organisatorisch selbständige Einheit nimmt Behandlungsfälle für geplante ambulante, diagnostische und therapeutische Eingriffe der operativen und invasiv tätigen Disziplinen auf. Departement Frauen- und Kinderklinik Die Fachgebiete Gynäkologie und Geburtshilfe gewährleisten die komplette Versorgung im gesamten (auch Erkrankungen der Brustdrüse und Perineonatologie) Bereich. Der Frauenklinik ist die Schwangerschafts- und Familienberatungsstelle angegliedert. In Zusammenarbeit mit der Kinderklinik wird eine Kinder- und Jugendpsychiatrische Sprechstunde geführt. In der Kinderklinik werden Kinder mit Krankheiten aller wesentlichen Teildisziplinen der Kinderheilkunde stationär betreut. Die Pädiatrie garantiert auch die ambulante und konsiliarische Betreuung von Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen in Spezialdisziplinen, insbesondere Neuropädiatrie, Onkologie, Hämatologie, Immunologie-Allergologie, Diabetologie, Endokrinologie, Kardiologie. Es wird eine Tagesklinik geführt. Kinderchirurgische Fälle bis zum Alter von 6 Jahren, die in verschiedenen Kliniken versorgt werden, (Allgemeine Chirurgie, ORL, etc.) sind in der Kinderklinik hospitalisiert. Zudem wird in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst des Kantons Aargau eine psychosomatische Abklärungs- und Therapiestation geführt. Die zur Kinderklinik gehörende Neonatologie-Abteilung gewährleistet die Versorgung von früh- und termingeborenen kranken Neugeborenen und Säuglingen. Dabei besteht eine enge Zusammenarbeit mit der geburtshilflichen Abteilung der Frauenklinik bei der Betreuung schwangerer Frauen mit hohen Risiken für das Kind (geburtshilflich-neonatologische Zentrumsfunktion). Der Neonatologie ist eine Intensivstation angeschlossen. Im weiteren gehört zum Leistungsauftrag der Kinderklinik die Sicherstellung und Führung der Kinderschutzgruppe. Departement Spezialdisziplinen Die Neurologie befasst sich mit der Abklärung und Behandlung von Krankheiten und Funktionsstörungen des Gehirns, des Rückenmarks, der peripheren Nerven und der Muskulatur. Die Klinik für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten umfasst neben Abklärungen und Behandlungen von Krankheiten der oberen Luft- und Speisewege auch die Mikrochirurgie des Ohres und der Schädelbasis. Dazu kommt die Abklärung und Behandlung von Schwerhörigkeit und/oder Stimm- und Sprechschwierigkeiten. Die Ophthalmologie befasst sich mit der Diagnostik und Therapie sämtlicher Erkrankungen des Auges, der Lider, der Tränendrüsen, der Tränenwege und des visuellen Systems inkl. neuroophthalmologischer Probleme. Eine Aufteilung in Subspezialitäten wie Strabologie, Retinologie, Elektrophysiologie etc. ist möglich. Die Rheumatologie befasst sich mit der Diagnose und Therapie der entzündlichen und degenerativen Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen, den weichteilrheumatischen Erkrankungen und den Funktionsstörungen des Bewegungsapparates. Der Klinik und dem Ambulatorium ist eine Physiotherapie angegliedert.

20 Seite 20 Departement Zentrale Medizinische Dienste Das Institut für Diagnostische Radiologie führt bildgebende diagnostische und radiologisch unterstützte interventionelle Untersuchungen mit Hilfe konventioneller Röntgendiagnostik, Ultraschall, Computertomographie, digitalisierter Subtraktions-Angiographie und Kernspintomographie für alle Abteilungen durch. Dem Institut sind die Abteilung für Neuroradiologie und die Abteilung für Kinderradiologie angeschlossen. Die Nuklearmedizin verwendet Radioisotope und radioaktive Verbindungen zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken. Im Vordergrund steht die Diagnostik mit bildgebenden Methoden (Szintigraphie, Emissionstomographie usw.). Der Nuklearmedizin ist auch das Isotopenlabor angegliedert. Die Mitwirkung am Positronen-Emissions-Tomographen (PET) des Paul Scherrer-Institutes ist Bestandteil des Leistungsauftrages. Der Chefarzt für Nuklearmedizin des Kantonsspitals Aarau betreut die nuklearmedizinische Abteilung am Kantonsspital Baden. Die Strahlentherapie führt radio-onkologische Behandlungen (derzeit noch exklusive der interstitiellen Radiotherapie) durch. Das Zentrallaboratorium ist eine medizinische Dienstleistung für alle Spitalbereiche und betreibt ein ausgebautes Notfalllabor rund um die Uhr. Es gliedert sich in einen chemischen und hämatologischen Analyseteil. Dem Zentrallabor ist ein Isotopenlaboratorium angegliedert. Weiter ist das Zentrallabor zuständig für die Stammzellentransplantation. Es erbringt Dienstleistungen für mehrere Regionalspitäler. Das Hygienisch-Mikrobiologische Institut ist für die beiden Aufgabenbereiche mikrobiologische Diagnostik und Hygiene zuständig. Das Institut übernimmt im Bereich der Hygiene auch die Beratung anderer Spitäler. Zudem wird das Bakteriologie-Labor des Kantonsspitals Baden fachtechnisch betreut. Das Pathologische Institut besteht aus vier Abteilungen: Biopsie, Zytologie, Autopsie und Gerichtsmedizin, Neuropathologie. Es verfügt zudem über ein Labor für Immunhistochemie und für Elektronenmikroskopie. Die Spitalapotheke versorgt das Kantonsspital Aarau und mehrere andere Institutionen mit Medikamenten. Neben der Lieferung von pharmazeutischen Spezialitäten stellt die Apotheke in ihren Laboratorien verschiedene Präparate und Lösungen selber her. Die Spitalapotheke leistet pharmazeutische Spezialdienste für Ambulante und Externe (z.b. parenterale Ernährung). Die Spitalapotheken der Kantonsspitäler Aarau und Baden gewährleisten zusammen die pharmazeutische Versorgung für den Kanton Aargau im Notund Katastrophenfall. Der Spitalapotheker oder die Spitalapothekerin ist giftverantwortlich für das Spital und damit zuständig für fachgerechte Entsorgung und Recycling in diesem Bereich. Notfallstation Das Kantonsspital Aarau sichert mit einer interdisziplinären Notfallstation rund um die Uhr die Versorgung (inklusive Intensivpflege) spitalinterner und spitalexterner Notfälle für alle Fachbereiche. Dabei handelt es sich um die Aufnahme, Abklärung und Erstbehandlung von Schwerverletzten, Verunfallten und Kranken, die einer notfallmässigen Abklärung und Therapie bedürfen. Zudem dient die Notfallstation der Primärversorgung von kleinen Verletzungen.

21 Seite 21 Aus-, Weiter- und Fortbildung Aus-, Weiter- und Fortbildung sind integraler Bestandteil des Leistungsauftrages für das Kantonsspital Aarau. Das Kantonsspital Aarau wird dabei in folgenden Bereichen tätig: Ärztlich-medizinische Disziplinen, inkl. den Spezialisierungen in Zusammenarbeit mit den Universitätskliniken Basel-Stadt, Bern und Zürich. Pflegedienst Das Kantonsspital Aarau ist entsprechend dem kantonalen Konzept für die Ausbildung in den Berufen im Gesundheitswesen ein Ausbildungsort für Diplomniveau I und II mit zahlreichen im Akutbereich vorkommenden Schwerpunkten. Das Kantonsspital Aarau ist Vertragspartner verschiedener Pflegeschulen und wird gemäss der Entwicklung in den Berufen im Gesundheitswesen mit weiteren Vertragspartnern zusammenarbeiten. Der Leistungsauftrag im Bereich der Aus- und Weiterbildung des Pflegedienstes entspricht den neuen Bestimmungen für Diplomausbildungen in Gesundheits- und Krankenpflege des SRK/SDK. Das Kantonsspital Aarau bietet folgende Weiterbildungen an: Anästhesieschwester/ -pfleger, Operationsschwester/-pfleger, Notfallschwester/-pfleger. Das Kantonsspital hat einen hohen Bedarf an Pflegepersonal mit Fachausbildung und muss sich in den speziellen Fachgebieten laufend der aktuellen Situation anpassen. Ausbildung für Verwaltungsberufe und Berufe im Bereich der gesamten Hotellerie. Klinische Forschung und wissenschaftliche Tätigkeit gehören zum Aufgabenbereich des Kantonsspitals Aarau. Sie sollen so betrieben werden, dass die Qualität der Patientenversorgung und die Qualität der Weiter- und Fortbildung gefördert werden.

22 Seite Leistungsauftrag für das Kantonsspital Baden Das Kantonsspital Baden ist das Schwerpunktspital für den östlichen Kantonsteil. Ihm können auch Spezialdisziplinen mit Zuständigkeit für den ganzen Kanton angegliedert werden. Als Schwerpunktspital ist es für die Grundversorgung, die erweiterte Grundversorgung, sowie einen Teil der spezialisierten Versorgung für ein Einzugsgebiet von rund 140'000 Einwohnerinnen und Einwohnern zuständig. Für das Kantonsspital Baden besteht eine Aufnahmepflicht. Diese gilt auch für Pflegenotfälle aus der Region. In den Kerndisziplinen ist das Kantonsspital Baden dem Kantonsspital Aarau gleichgestellt. Eine gegenseitige Zusammenarbeit ist auch mit weiteren inner- und ausserkantonalen Spitälern zu pflegen. Die nächstgelegenen Vergleichsspitäler für das Kantonsspital Baden sind das Solothurner Kantonsspital in Olten und die basellandschaftlichen Kantonsspitäler. Die am nächsten gelegenen Zentralspitäler sind in Aarau und Zürich. Als Schwerpunktspital verfügt das Kantonsspital Baden zum gegenwärtigen Zeitpunkt über folgenden Leistungsauftrag: Departement Innere Medizin Neben der Allgemeinen Inneren Medizin werden folgende Aufgaben im Rahmen des Leistungsauftrages für das Schwerpunktspital wahrgenommen: Gastroenterologie Onkologie/Hämatologie Kardiologie Nephrologie inklusive Dialysestation Pneumologie Zentrallabor Departement Chirurgie Allgemeine Chirurgie Traumatologie/Orthopädie Urologie Kinderchirurgie Anästhesie und operative Intensivmedizin inkl. Rettungsdienst Belegärztlich geführt: ORL, Ophthalmologie, zum Teil Orthopädie. Departement Frauenklinik Gynäkologie und Geburtshilfe Pädiatrie und Neonatologie (ohne Intensivbehandlung) Departement Medizinische Dienste Diagnostische Radiologie Nuklearmedizin Rheumatologie Pathologie Physikalische Therapie Apotheke

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