Herz in Fahrt: Wer darf noch ans Steuer? Dr. med. D. Enayat Kardiologische Praxis Prof. Reifart & Partner Bad Soden/Hofheim
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- Eduard Hochberg
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1 Herz in Fahrt: Wer darf noch ans Steuer? Dr. med. D. Enayat Kardiologische Praxis Prof. Reifart & Partner Bad Soden/Hofheim
2 Beurteilung der Fahreignung Kompromiss zwischen dem Wunsch nach Mobilität und dem Schutz der Allgemeinheit und des Fahrers vor Schaden durch die Teilnahme am Verkehr basieren auf dem medizinischen Kenntnisstand von 1999 Gesetzliche Regelung Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Version 2009) Interpretationshilfe Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahrereignung der Bundesanstalt für Straßenwesen basiert auf dem aktuellen medizinischen Kenntnisstand Medizinische Empfehlungen Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie von 2010
3 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen. für jeden Arzt besteht die Verpflichtung zur Aufklärung, ob und wie lange für den Betroffenen Fahrungeeignetheit besteht wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher Mängel dazu nicht in der Lage ist, macht sich strafbar
4 Plötzliche krankheitsbedingte Fahrunfähigkeit nur für 0,15 3,4% aller Unfälle ursächlich
5 Fahrergruppen Privatfahrer -PKW bis max. 3,5 t bzw. 8 Sitzplätze - Motorräder Berufsfahrer Taxi, Krankenwagen -max. 3,5 t bzw. 8 Sitzplätze LKW- und Busfahrer -über 3,5 t bzw. mehr als 8 Sitzplätze
6 Wovon hängt das Risiko ab? Schädigungswahrscheinlichkeit hängt ab von: Zeit am Steuer - Berufsfahrer > Privatfahrer Art des Kraftfahrzeuges - LKW-/Busfahrer > Taxi/Privatfahrer Risiko eines plötzlichen Kontrollverlustes Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Ereignis tödlich oder mit schwerwiegenden Verletzungsfolgen ausgeht
7 Gesetzliche Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Herzrhythmusstörungen mit anfallsweiser Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit nach erfolgreicher Behandlung durch Arzneimittel oder Schrittmacher Arterieller Hypertonus: bei ständig erhöhtem diastolischen Werten >130 mmhg bei ständigem diastolischem Wert von > mmhg Privatfahrer Berufsfahrer Ausnahmsweise:, wenn keine anderen prognostisch ernsten Symptome vorliegen
8 Gesetzliche Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Nach 1. Herzinfarkt Nach 2. Herzinfarkt Herzinsuffizienz in Ruhe (NYHA IV) bei gewöhnlichen Alltagsbelastungen und bei besonderen Belastungen (NYHA II-III) Periphere Gefäßerkrankungen Privatfahrer, bei komplikationslosem Verlauf, wenn keine Herzinsuffizienz oder gefährliche Rhythmusstörungen Berufsfahrer Ausnahmsweise:
9 Begutachtungsleitlinie
10 Fahreignung:Herzinfarkt Begutachtungsleitlinie des Beirates für Verkehrsmedizin Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Privatfahrer Berufsfahrer Privatfahrer Berufsfahrer, nach 3-6 Mon In der Regel:, evtl. nach 3 6 Mon Pumpleistung des Herzens gut:, nach 14 Tagen LKW/Bus:, nach 3 Mon Taxi:, nach 1 Mon Pumpleistung des Herzens schwer reduziert und/oder gefährliche Rhythmusstörungen:, nach 1 Mon. mit Nachuntersuchung und eventuell spezifischer Behandlung LKW/Bus: Taxi: Evtl. nach 12 Mon
11 Fahreignung:Herzinsuffizienz Begutachtungsleitlinie des Beirates für Verkehrsmedizin Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Privatfahrer Berufsfahrer Privatfahrer Berufsfahrer Ruhebeschwerden (NYHA IV) LKW/Bus/Taxi: Beschwerden bei geringer Belastung (NYHA III) (bedingt) LKW/Bus: Taxi: individuell Beschwerden bei größerer Belastung (NYHA II) LKW/Bus: Herzleistung : Sonst: in der Regel: Taxi: In der Regel:
12 Fahreignung:Herzrhythmusstörungen Begutachtungsleitlinie des Beirates für Verkehrsmedizin Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Privatfahrer Berufsfahrer Privatfahrer Berufsfahrer prophylaktischer ICD (Defi), nach 3 Mon., nach 1 Woche LKW/Bus/ Taxi: In der Regel: ICD (Defi) nach Kammerflimmern, nach 6 Mon. ohne Bewusstseinsminderung, nach 3 Mon. ohne Bewusstseinsminderung ICD (Defi) bei weiter bestehender instabiler Ventrikulärer Tachykardie LKW/Bus: In der Regel: Taxi: in der Regel:
13 Positionspapier Deutsche Gesellschaft für Kardiologie Fahreignung bei Herzrhythmusstörungen Vorhofflimmern/-flattern ohne Synkopen Privatfahrer Berufsfahrer nach Herzschrittmacher nicht schrittmacherabhängig und keine Synkopenanamnese nach Herzschrittmacher schrittmacherabhängig oder Synkopenanamnese, nach 1 Woche, nach 1 Woche, nach 1 Woche, nach 3 Monaten Synkopen Neurokardiogen (beinhaltet vasovagal, Karotissinus- Syndrom, Situationssynkope) Unklare Ursache LKW/Busfahrer, nach 1 hr ohne Rezidiv Taxifahrer, nach 6 Mon. ohne Rezidiv, Ausnahmen möglich
14 Positionspapier Deutsche Gesellschaft für Kardiologie Fahreignung bei Koronarer Herzkrankheit Stabile Angina pectoris Ballonangiolpastie mit/ohne Stent (PTCA, PCI) nach Bypassoperation Privatfahrer, 24 Stunden nach PCI bei gutem klinischen Ergebnis, 2 4 Wochen nach OP Berufsfahrer LKW/Bus: Gute Pumpfunktion: schlechte Pumpfunktion: Taxi: in der Regel: LKW/Bus:, 1 Monat nach PCI mit gutem klinischem Ergebnis, adäquate therapeutische Kooperation, jährliche Nachuntersuchung Taxi: wie Privatfahrer, 2 3 Monate nach OP
15 Schlussbemerkung Das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen bedeuten für den Patienten aus heutiger Sicht übertrieben lange Zeiten ohne Fahreignung Gibt man als Arzt Empfehlungen aus aktueller wissenschaftlicher Sicht ab (Positionspapiers der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie), begibt man sich auf unsicheren juristischen Boden Eine Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse ist dringend erforderlich
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