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1 Die Aufklärung des Patienten vor Behandlungsmaßnahmen Dr. jur. Axel Hausch stv. Bereichsleiter Haftpflicht Kommunal der Württembergischen Gemeindeversicherung (WGV Innerbetriebliche Fortbildungsveranstaltung der Zollernalb-Klinikum ggmbh (KH ALB), (KH BL) WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 1 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 2 Weshalb Aufklärung? 1. Weshalb Aufklärung? 2. Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Aufklärung des Patienten Selbstbestimmungsrecht des Menschen eine fehlende/unzureichende Aufklärung bedeutet eine rechtswidrige Körperverletzung 3. Der Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung der Arzt haftet für alle negativen gesundheitlichen Folgen des Eingriff, ob verschuldet oder nicht WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 3 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 4 Die Anforderungen der Rechtsprechung an Der Inhalt des Aufklärungsgesprächs den Inhalt des Aufklärungsgesprächs den Zeitpunkt der Aufklärung bei der Behandlung von Minderjährigen/Willensunfähigen Gesprochen werden muss über die gestellte (Verdachts-)Diagnose die Behandlungsmöglichkeiten die Risiken der Behandlungsmöglichkeiten Maßnahmen zur Sicherung des Heilerfolgs (therapeutische Aufklärung) WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 5 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 6 1

2 A&! :80;,<0123.=-25-8 B&*!('?!C*((#%4-; G(H :85-/; D!E'F%&?!"#*" ()#*+,-./-/ /520- '4-; :85-/; T'E&U'?GV *!W Ẍ K-/QR/9-/123.2;57:3.S W Ẍ B#*&'? V ' WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 7 WGV-Versicherungen, WGV-Versicherungen, Die Aufklärung über alternative Behandlungsmöglichkeiten IJ6J4-88K )"#E N L%+*($!%E%!$*($!>%?#G L,<0123.2;5J "#'?!"#F? M*E(' N OG&?&"#'(!"#&"#PCL (?!% (?!>%?#G Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 8 Über welche Risiken muss der Patient aufgeklärt werden? Grundaufklärung = Hinweis auf das schwerste in Betracht kommende spezifische Risiko des Eingriffs einzelne Risiken, soweit diese - für den Eingriff spezifisch sind, - die Lebensführung schwer belasten und - für den Patienten als medizinischen Laien überraschend sind WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 9 Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 10 Therapeutische Aufklärung hierzu gehören auch... Aufklärung z.b. über die Notwendigkeit einer Wiedervorstellung weitere erforderliche Untersuchungen das notwendige Verhalten beim Auftreten von Komplikationen Medikation, körperliche Schonung, etc. Information des nachbehandelnden Arztes die Darstellung der möglichen Folgen eines Fehlverhaltens die Dokumentation der therapeutischen Aufklärung WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 11 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 12 2

3 Wie muss aufgeklärt werden? Der Zeitpunkt der Aufklärung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs kein medizinisches Fachwissen erläutern, sondern die Art und Schwere des Eingriffs, die (möglichen) konkreten Folgen, wie z. B. - Versterbensrisiko - dauerhafte/vorübergehende Beeinträchtigungen - Schmerzen - Entstellungen - Zwang zu andauernder Schonung - weitere erforderliche Eingriffe Mögliche Konstellationen: geplante bzw. planbare Behandlungen ambulante Operationen Notfall-Behandlungen intraoperative Erweiterungen des Eingriffs WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 13 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 14 Grundsätzlich: Geplante/planbare Eingriffe So rechtzeitig, dass der Patient ohne Zeitdruck das Für und Wider des Eingriffs abwägen kann im Rahmen des medizinisch Möglichen (Notfallbehandlungen!) bei der Vereinbarung des Behandlungstermins spätestens am Vortag (nicht Vorabend!) der Behandlung Ausnahme: Narkoseaufklärung bei normalen Risiken: kann noch am Vorabend erfolgen WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 15 Ambulante Behandlungen bei der Vereinbarung des Behandlungstermins WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 16 Notfallbehandlung tatsächlich MöglichenYG'!!(&%!C*((Z am Behandlungstag selbst, soweit Behandlungsmaßnahme mit durchschnittlichen Risiken; dabei beachten: räumliche und zeitliche Trennung von Aufklärung und Behandlung Aufklärung im Rahmen des medizinisch und WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 17 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 18 3

4 Intraoperative OP-Erweiterung Wer muss aufgeklärt werden? zu differenzieren: vorhersehbar nicht vorhersehbar falls nicht vorhersehbar: Ist der Abbruch des Eingriffs mit Risiken für den Patienten verbunden? Achtung: die bloße Notwendigkeit einer erneuten Operation (Narkoserisiko) rechtfertigt keine Fortsetzung des Eingriffs!?&&O['?&"#*G\][*#! *''E&U WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 19 unter Berücksichtigung der persönlichen Verstandesreife (Einsichtsfähigkeit). Die Aufklärung von Minderjährigen ansonsten: Aufklärung des/der Sorgeberechtigten, bei schweren Eingriffen beider Elternteile!! derjenige, der die Einwilligung zu geben hat. Besonderheiten bei: minderjährigen und einwilligungsunfähigen Patienten WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 20 Die Aufklärung von Minderjährigen Problem: Die Eltern verweigern die Einwilligung: Anrufen des Vormundschaftsgerichts, wenn sich die Eltern - z.b. aus religiösen Gründen - weigern, die notwendige Behandlung bei dem Minderjährigen durchführen zu lassen. Bei einer absoluten (Notfall-)Indikation der Behandlung ist die Weigerung der Eltern unbeachtlich! WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 21 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 22 Die Aufklärung von Minderjährigen Die Aufklärung von Willensunfähigen Besteht ein Vetorecht des einsichtsfähigen Minderjährigen gegen die Entscheidung der Eltern? ja, wenn die Behandlung nicht dringend indiziert und risikobehaftet ist Erforschung des mutmaßlichen Willens - frühere Äußerungen des Patienten/Patientenverfügung - verständiger Patient - medizinische Indikation bei nicht dringlichen Eingriffen: - Aufklärung des (ggfs. noch zu bestellenden) Betreuers WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 23 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 24 4

5 Der Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten durch Zeugen durch eine Parteivernehmung des Arztes durch eine Dokumentation des Aufklärungsgesprächs - Aufklärungsbogen als Leitfaden - handschriftliche Eintragungen (Unterstreichungen, Skizzen, Anmerkungen, Fragen des Pat.) WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 25 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 26 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 27 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 28 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 29 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 30 5

6 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 31 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 32 Nehmen Sie die Aufklärungspflicht ernst! WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 33 WGV-Versicherungen, Tübinger Straße 55, Stuttgart Seite 34 6

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