Yvonne Kurath-Weder, Meggy Bieri

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2 Inhaltsverzeichnis Modul Sozialversicherungen und Tarif-Abrechnung Impressum... 3 Vorwort Versicherungs grundlagen Sozialversicherungen und Privatversicherungen Das Drei-Säulen-Prinzip Die staatliche Vorsorge (1. Säule) Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Die Invalidenversicherung Ergänzungsleistungen zur AHV/ (EL) Die Erwerbsersatzordnung (EO) Familienzulagen Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG) Die Eidgenössische Militärversicherung (MV) Die berufliche Vorsorge (2. Säule) Die berufliche Vorsorge nach BVG Die Unfallversicherung (UVG) SUVA (Schweizerische Unfall versicherungsanstalt) Die private Vorsorge (3. Säule) 61 6

3 5 Die Krankenversicherung (KVG) Die Gliederung der Schweizerischen Krankenversicherung Versicherungsangebot Versicherte Personen und bilaterales Abkommen Versichertenkarte in Kreditkartenformat Wahl und Wechsel der Krankenkasse Kündigung Bezugsbedingungen von Leistungen Leistungen Beitragspflicht Kostenbeteiligung Prämiensparmöglichkeiten Managed-Care Freiwillige Taggeldversicherung nach KVG Zusatzversicherung gemäss VVG Der Privatpatient Soziale Sicherheit im Personen verkehrsabkommen mit der EU Das Freizügigkeitsabkommen 4 Prinzipien Die Arzttarife und Tarifverträge Tarifverträge mit den Spitälern TARMED Grundlagen Anwendungen Fallbeispiele

4 2 Die staatliche Vorsorge (1. Säule) 2.1. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Im Jahre 1948 trat die AHV in Kraft mit der Aufgabe, den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod des Versorgers sicherzustellen. Bei der AHV waren laufend Aktualisierungen notwendig. Die 11. AHV-Revision wurde 2009 umgesetzt. Den Ausgleichskassen mit ihren Zweigstellen, der zentralen Ausgleichsstelle in Genf (ZAS) sowie den Arbeitgebern obliegt die Durchführung. Die Aufsicht über die Durchführung wurde dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) übertragen. Alters- und Hinterlassenenversicherung Versicherte Personen Obligatorisch beitragspflichtig sind alle Personen, die in der Schweiz Wohnsitz nehmen, eine Erwerbstätigkeit ausüben oder als Schweizer Bürger im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft tätig sind. 17

5 Nicht versicherte Personen Ausländische Staatsangehörige, die Immunitäten und Privilegien gemäss den Regeln des Völkerrechts geniessen; Personen, die einer ausländischen staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung angehören; Personen, die nur für kurze Zeit die Voraussetzungen erfüllen. Asylsuchende ohne Erwerbstätigkeit sind in den ersten sechs Monaten nach Einreichung ihres Gesuches nicht versichert. Werden sie als Flüchtlinge anerkannt, so sind sie rückwirkend vom Zeitpunkt der Einreichung ihres Gesuches an versichert. AHV-Ausweis AHV-Ausweis Die neue 13-stellige Sozialversicherungsnummer (SVN) wird in der Alters- und Hinterlassenen versicherung AHV, in der Invalidenversicherung und in der Erwerbsersatz ordnung EO seit 1. Juli 2008 angewendet. Im Zuge der Einführung der neuen AHV-Nummer wurde die bisherige graue AHV-Karte durch einen neuen Versicherungsausweis AHV- ersetzt. Der neue Ausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt und hat die Grösse einer Kreditkarte. Neben diesem praktischen Vorteil trägt er ausserdem den aktuellen Anforderungen des Datenschutzes Rechnung, indem der neue AHV-Ausweis nur noch den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die neue Sozialversicherungsnummer enthält. Die Kassenstempel, wie sie auf der bisherigen AHV-Karte zu finden sind und die Rückschlüsse auf frühere Arbeitsverhältnisse zulassen, wird es künftig nicht mehr geben. Der neue AHV-Ausweis wird den Versicherten durch die Arbeitgeber oder Ausgleichskassen automatisch zugestellt. Also müssen die Versicherten nichts selber unternehmen. Der Versicherungsnachweis ist eine Neuheit. Er bestätigt dem Arbeitnehmer, dass er von seinem Arbeitgeber bei der zuständigen Ausgleichskasse angemeldet wurde. So hat der Arbeitnehmer die Gewissheit, dass die ausstellende Kasse nunmehr sein individuelles AHV-Konto führt. Der Versicherungsnachweis wird immer dann ausgestellt, wenn der Versicherte von seinem Arbeitgeber bei einer Ausgleichskasse angemeldet wird. Im Laufe des Berufslebens kann es also sein, dass der Versicherte mehrere Versicherungsnachweise von unterschiedlichen Ausgleichskassen erhält. Der Versicherungs nachweis ersetzt gewissermassen den Stempel auf der alten AHV-Karte. Versicherungs nachweise werden erst bei einem Wechsel des Arbeitgebers nach dem 1. Juli 2008 ausgestellt. Die alten, grauen AHV-Ausweise müssen deshalb aufbewahrt werden. Die Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen und Rentner erhalten keinen Versicherungs nachweis. 18

6 Jeder Versicherte hat das Recht, bei jeder Ausgleichskasse, die für ihn ein individuelles Konto führt, einen Auszug zur Überprüfung zu verlangen. Diese Konto auszüge werden in der Regel unentgeltlich abgegeben. Bei Unstimmigkeiten kann innert 30 Tagen nach Zustellung des Kontoauszuges bei der Ausgleichskasse Einspruch erhoben werden. Informationen darüber erhalten sie unter und dem AHV-Merkblatt Beitragslücken führen zu unverhältnismässig hohen Kürzungen der Altersrente und sind daher unbedingt zu vermeiden. Wenn Sie beispielsweise für eine Weltreise oder wegen einer Weiterbildung über 1 Jahr lang die Schweiz verlassen, haben Sie die Möglichkeit, freiwillig den jährlichen Minimalbeitrag einzuzahlen. Fragen Sie im Bedarfsfall bei der für Sie zuständigen AHV-Kasse nach. Wichtig ist auch, dass Sie überprüfen, ob der Arbeitgeber Sie bei der AHV angemeldet hat und ob die AHV-Beiträge ordnungsgemäss entrichtet worden sind. Die AHV teilt Ihnen nämlich nicht mit, wenn dies nicht der Fall war. Statt dessen liegt es an Ihnen, die AHV zu veranlassen, gegen den säumigen Arbeitgeber vorzugehen. Dies muss innerhalb einer Frist von 5 Jahren geschehen, sonst tritt Verjährung ein und ihre Altersrente wird gekürzt. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Aufgabe Informieren Sie sich über die Höhe der Altersrenten. Wählen Sie dazu und navigieren Sie zu Startseite > Dienstleistungen > Merkblätter > Leistungen der AHV. Drucken Sie das Merkblatt 3.01 aus. In dieser Broschüre finden Sie nebst allen wichtigen Informationen über die AHV auch die Skala 44 mit dem Überblick über die monatlichen Vollrenten. AHV-Leistungen Leistungsvoraussetzungen In der Schweiz oder im Ausland lebende Schweizer Bürger und versicherte Ausländer, bzw. ihre Hinterlassenen haben Anspruch auf eine ordentliche Rente, sofern sie rentenberechtigt sind und ihnen mindestens ein volles Beitragsjahr angerechnet werden kann. Die Auszahlung der Rente erfolgt auch ins Ausland. Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn eine Person mindestens 11 Monate obligatorisch oder freiwillig versichert war und während dieser Zeit: entweder den Mindestbeitrag bezahlt hat oder als nicht erwerbstätige Person mit einem Ehegatten verheiratet war, der mindestens den doppelten Mindestbeitrag bezahlt hat, dieser beträgt Fr (Stand 2010). oder Anspruch auf Anrechnung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften hat Leistungsvoraussetzungen 19

7 Anspruch auf Altersrente Anspruch auf Altersrente Die Rentenhöhe ist einerseits abhängig vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen (unter Berücksichtigung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften) und anderseits von der Beitragsdauer. Anspruch auf eine Altersrente besteht für Männer ab dem Folgemonat des 65. Geburtstags und bei Frauen nach dem 64. Geburtstag (max. Altersrente CHF pro Monat). Der Anspruch auf Rente erlischt mit dem Ablauf des Monats, in welchem die Person stirbt. Weist jemand gleich viele Beitragsjahre auf, wie dies für seinen Jahrgang möglich ist, wird eine Vollrente ausgerichtet. Sonst eine Teilrente (1/44 Kürzung je fehlendes Beitragsjahr). Die entstehenden Renten sind zivilstandsunabhängig ausgestaltet. Wir kennen nur Einzelrenten und keine Ehepaarrenten. Während den Ehejahren werden die Einkommen der Ehepartner aufgeteilt und gegenseitig angerechnet (Splitting). Die beiden Renten von Ehepartnern können zusammen Fr (Plafonierung) nicht übersteigen. (Ausnahme: Die Ehepartner haben richterlich getrennte Haushalte.) Jede AHV-Leistung ist mit einem amtlichen Formular geltend zu machen. Diese Formulare können bei Zweigstellen der Ausgleichskassen bezogen werden. Bei Tod der versicherten Person besteht Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Diese wird in den folgenden Rentenarten ausgerichtet: Witwen-/Witwer-Rente Kinderrente bis zum 18. Altersjahr bzw. bei Ausbildung bis zum 25. Altersjahr Höhe der AHV-Rente Höhe der AHV-Rente Die Rentenhöhen abgestuft nach durchschnittlichem Jahreseinkommen sind der Skala 44 zu entnehmen. 20

8 AHV/-Renten ab 1. Januar 2009 Rentes AVS/AI dès le 1 er janvier 2009 Skala Echelle 44 Monatliche Vollrenten Rentes complètes mensuelles Beträge in Franken Montants en francs AHV-Renten ab 1. Janaur 2009 Bestimmungsgrösse Base de calcul Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen Revenu annuel moyen déterminant Alters- und Invalidenrente Rente de vieillesse et d invalidité Alters- und Invalidenrente für Witwen/Witwer Rente de vieillesse et d invalidité pour veuves/veufs Hinterlassenenrenten und Leistungen an Angehörige Rentes de survivants et rentes complémentaires aux proches parents Witwen/Witwer Veuves/Veufs Zusatzrente Rente complémentaire Waisen- und Kinderrente Rente d orphelin ou pour enfant Waisenrente 60 % *) Rente d orphelin 60 % *) 1/1 1/1 1/1 1/1 bis jusqu à und mehr et plus *) Beträge gelten auch für Vollwaisen- und ganze Doppel-Kinderrenten *) Montants également applicables aux rentes d orphelins doubles et aux rentes entières doubles pour enfants 21

9 Beitragspflicht Auskunft Beitragspflicht Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am nach vollendetem 17. Altersjahr und für Nichterwerbstätige am nach vollendetem 20. Altersjahr. Sie endet mit der Aufgabe der Berufstätigkeit, frühestens aber mit Erreichen des AHV-Rentenalters. 8.4 % des Monats-Lohnes ist der AHV-Beitrag für Arbeitnehmer, der zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer (je 4.2 %) getragen wird. Auskunft Auskünfte erteilt die für den Wohnsitz des Versicherten zuständige AHV-Zweigstelle der Gemeinde (siehe auch Aufgabe Gerda K. lebt seit 10 Jahren mit Paul G. zusammen. Da er sehr wohlhabend ist, möchte er, dass sie nicht arbeiten geht. Stattdessen begleitet sie ihn öfter auf seinen ausgedehnten Geschäftsreisen. Wie steht es mit ihren Ansprüchen gegenüber der AHV? Was raten Sie ihr? Aufgabe Pavel wurde ordentlich mit 65 Jahren pensioniert. Er bekommt eine AHV-Rente und möchte nun mit 66 Jahren zurück in sein Heimatland Tschechien migrieren. Bekommt er auch in Tschechien die AHV-Rente aus der Schweiz und wird diese den tieferen Lebenshaltungskosten in diesem Land entsprechend gekürzt? 22

10 8 TARMED Hinter dem Namen TARMED versteckt sich der gesamtschweizerisch geltende Einzelleistungstarif für Ärzte und Spitäler im KVG-Bereich (Grundversicherung) und UVG-Bereich (UVG, MV, ). In den Arztpraxen wurde dieser Tarif am 01. Mai 2003 in den Bereichen UVG, MVG und G eingeführt. Im KVG-Bereich erfolgte die Einführung am 01. Januar Der Tarifkatalog umfasst sämtliche gängigen medizinischen Leistungen, insgesamt ca , angefangen von der einfachen Konsultation bis hin zum komplexen operativen Eingriff. Die aktuell gültige TARMED-Version ist Diese ist seit dem 01. März 2009 gültig. Sie ist die 6. Version seit der Einführung von TARMED. Auf den 01. April 2010 erfährt der TARMED erneut Änderungen, dann wird die Version 1.07 in Kraft gesetzt. TARMED 8.1. Grundlagen Mit dem TARMED wird das Ziel verfolgt, im Schweizer Gesundheitswesen erstmals eine landesweit geltende einheitliche Tarifstruktur für sämtliche Bereiche der medizinischen Versorgung anzuwenden. Diese neue Tarifstruktur ermöglicht eine bessere Transparenz und lässt direkte Kostenvergleiche und analysen zu. Die intellektuelle Tätigkeit eines Arztes wird gegenüber den technischen Leistungen sowie der chirurgischen Tätigkeit aufgewertet. Für die Laboranalysen, Physiotherapien, Ergotherapien und zahnärztliche Leistungen haben andere Tarifwerke Gültigkeit. Mit dem TARMED kombinierte Tarife AL Analyseliste Physiotarif Physiotherapie in Arztpraxis Pos SL Spezialitätenliste (Medikamente) MiGel Mittel- und Gegenstandsliste IAP Indikationsbezogene Arztpauschale (für Belegärzte) Taxpunktwert Der Taxpunkt-Wert liegt für den Bereich Unfall-/Militär-/Invalidenversicherung in der ganzen Schweiz bei 92 Rappen. Der TPW im KVG-Bereich wird kantonal festgelegt und angepasst. Dieser liegt zwischen 0.80 und 0.99 Rappen. 97

11 Aufgabe Suchen Sie im Netz die aktuellen Taxpunktwerte Ihres Arbeitskantons für: UVG MV KK Aufbau des TARMED Der TARMED ist aufgeteilt in: Grundleistungskapitel (z. B. Konsultation, Besuch etc.) Extraleistungskapitel (z. B. EKG-Untersuchung) Grundleistungen Die Grundleistungen werden nach Zeitintervallen (5-Minuten-Schritte) verrechnet. Zu diesen Grundleistungen gehören z. B. die Befragung des Patienten, einfache diagnostische und therapeutische Massnahmen, für die im Tarif keine separaten Positionen vorgesehen sind, (Herztöne abhören, Rachenuntersuchungen etc.). Die Zeitintervalle dieser Grundleistungen können nicht beliebig oft kumuliert und verrechnet werden. Es gelten die Beschränkungen, die in der jeweiligen Interpretation vermerkt sind. Extraleistungskapitel TARMED-Browser Die Extraleistungskapitel sind organspezifisch beziehungsweise nach Diagnostik und Therapie geordnet. Die ersten zwei Ziffern ( ) einer Leistungsposition entsprechen der Nummerierung der Kapitelbezeichnung. Die weiteren Ziffern werden zur fortlaufenden Nummerierung im Kapitel benötigt. Wo finde ich den TARMED-Browser? Der TARMED-Browser ist ein Nachschlagewerk des TARMED-Tarifes in digitaler Form. Unter dieser Adresse kann der TARMED gefunden und auf den PC geladen werden: 98

12 Leistungsbeschreibung Leistungskapitel Hier abgebildet sehen Sie ein Leistungskapitel aus dem TARMED Browser. Alle aufgeführten Begriffe werden im Anschluss erklärt. Aufgabe Nehmen Sie diese Seite aus dem Lehrmittel. Benutzen Sie die Abbildung der Leistung als Hilfsmittel während der Grundeinführung. 99

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