Ausbildungskonzept. - Fachpersonen Brandschutz VKF - Fachpersonen Gebäudeschutz gegen Naturgefahren VKF. für



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Transkript:

Ausbildungskonzept für - Fachpersonen Brandschutz VKF - Fachpersonen Gebäudeschutz gegen Naturgefahren VKF Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF Ausbildung - Personenzertifizierung Bundesgasse 20 3001 Bern Tel: 031 320 22 11 Fax: 031 320 22 99 info@vkf.ch

Seite 2 von 26 Inhalt 1 ZIELSETZUNG UND ORGANISATION... 3 1.1 EINLEITUNG... 3 1.2 ZIEL DES ES... 3 1.3 VEREINIGUNG KANTONALER FEUERVERSICHERUNGEN VKF... 3 1.4 BEREICH AUSBILDUNG PERSONENZERTIFIZIERUNG VKF... 4 2 WEITERBILDUNGSANGEBOT DER VKF... 4 2.1 ALLGEMEIN... 4 2.2 INFORMATIONEN ZUM ERLANGEN EINERS VKF ANERKENNUNG... 5 3 RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG... 5 4 PROFILE UND ZU ERREICHENDE KOMPETENZEN... 7 4.1 SICHERHEITSBEAUFTRAGTER BRANDSCHUTZ VKF... 7 4.2 FACHPERSON BRANDMELDEANLAGEN VKF... 11 4.3 FACHPERSON WASSERLÖSCHANLAGEN VKF... 14 4.4 FACHPERSON ÄUSSERER BLITZSCHUTZ VKF... 17 4.5 APPLIKATEUR DÄMMSCHICHTBILDENDE BRANDSCHUTZSYSTEME VKF... 20 4.6 FACHPERSON GEBÄUDESCHUTZ NATURGEFAHREN VKF... 23

Seite 3 von 26 1 ZIELSETZUNG UND ORGANISATION 1.1 EINLEITUNG Mit der Einführung von einheitlichen Vorschriften, Normen, Richtlinien und Wegleitungen wurde den Bauschaffenden, Eigentümern und Nutzern eine höhere Eigenverantwortung zugeteilt. Dadurch sind die Anforderungen an alle am Bau beteiligten Personen im Brandschutz und in der Gefahrenprävention gegen Naturgefahren stark gestiegen. Nur eine umfassende und interdisziplinäre Ausbildung im Brandschutz resp. in der Gefahrenprävention gegen Naturgefahren, teilweise durch Unterstützung mit modernen Management- und Ingenieurmethoden, kann die geforderte Sicherheit gewährleisten. 1.2 ZIEL DES ES Mit diesem Ausbildungskonzept werden die Voraussetzungen und Fachkompetenzen für die jeweiligen Zertifikatsprüfungen für VKF anerkannte Fachpersonen im Brandschutz und Fachpersonen Gebäudeschutz gegen Naturgefahren grob umschrieben. Die Ziele dieses Ausbildungskonzeptes sind: - Überblick über die Profile, die Qualifikationen und die zu erreichenden Kompetenzen für interessierte Personen. - Vorgabe für die Ausbildungsinstitutionen bzw. Fachlehrer bei der Ausgestaltung der Vorbereitungslehrgänge auf die Zertifikatsprüfungen - Grundlage für die Fachkommission Personenzertifizierung und die Prüfungsexperten bei der Ausgestaltung der einzelnen Zertifikatsprüfungen 1.3 VEREINIGUNG KANTONALER FEUERVERSICHERUNGEN VKF 1.3.1 Die VKF ist das zuständige Organ für die Prüfung und Zertifizierung von Fachpersonen im Brandschutz und von Fachpersonen Gebäudeschutz gegen Naturgefahren. Diese Zertifizierungstätigkeit führt die VKF im Auftrag der Kantonalen Brandschutzbehörden und den Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV) durch. 1.3.2 Die VKF ist: die schweizerische Koordinationsstelle für Brandschutz, das Kompetenzzentrum für Gebäudeschutz gegen Naturgefahren die vom Bund nach europäischer Norm SN EN ISO/IEC17024:2003 akkreditierte Zertifizierungsstelle für Fachpersonen im Brandschutz und Fachpersonen Gebäudeschutz gegen Naturgefahren(SCES 026). die Dachorganisation der Kantonalen Brandschutzbehörden und der 19 Kantonalen Gebäudeversicherungen in der Schweiz. Die VKF wird von den Kantonalen Gebäudeversicherungen und Kantonalen Brandschutzbehörden in der ganzen Schweiz getragen und ist mit der Koordination und Vereinheitlichung des Brandschutzes in der Schweiz sowie dessen Harmonisierung mit der EU und mit der Gefahrenprävention im Zusammenhang mit dem Gebäudeschutz gegen Naturgefahren beauftragt. 1.3.3 Die VKF ist ein Verein nach Artikel 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Bern und wurde 1903 als Dachorganisation der 19 öffentlich rechtlichen Gebäudeversicherungen gegründet.

Seite 4 von 26 1.4 BEREICH AUSBILDUNG PERSONENZERTIFIZIERUNG VKF 1.4.1 Der Bereich Ausbildung Personenzertifizierung VKF übernimmt eine Koordinationsfunktion in der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Brandschutz und Gebäudeschutz gegen Naturgefahren. Dabei werden folgende Grundsätze verfolgt: - Die interdisziplinären Grundausbildungen (Brandschutzexperte, Brandschutzfachmann, Fachperson Gebäudeschutz Naturgefahren) werden durch die VKF im Auftrag der KGV und der kantonalen Brandschutzbehörden koordiniert, organisiert und durchgeführt. - Die Vermittlung von Spezialistenwissen (Fachperson Brandmeldeanlagen, Fachperson Wasserlöschanlagen, Fachperson Äusserer Blitzschutz etc) sollen von Firmen, Berufsverbänden und weiteren Bildungsinstitutionen, auf der Grundlage der im vorliegenden Ausbildungskonzept festgelegten Fachkompetenzen durchgeführt werden. - Die VKF ist mit Ausnahme der eidg. Berufsprüfungen das zuständige Organ für die Prüfung und Zertifizierung sämtlicher Ausbildungen für anerkannte Fachpersonen im Brandschutz und anerkannte Fachpersonen Gebäudeschutz gegen Naturgefahren. 2 WEITERBILDUNGSANGEBOT DER VKF 2.1 ALLGEMEIN Durch zielgerichtete Lernangebote wird die Entwicklung von Fachpersonen im Brandschutz und Fachpersonen Gebäudeschutz gegen Naturgefahren systematisch koordiniert, gesteuert und gefördert Auftrag Verbesserung und Vereinheitlichung der Fachkompetenzen von Fachpersonen im Brandschutz und Fachpersonen Gebäudeschutz gegen Naturgefahren Vision Die VKF leistet einen Beitrag zur ständigen Verbesserung und zur Weiterentwicklung des Gebäudeschutzes. Ausbildung / Information Erfahrungsaustausch Kommunikation Ausführung Kommission Ausbildung VKF Fachkommission Ausbildung Brandschutz Fachkommission Ausbildung Elementarschadenprävention Organisation und Durchführung von Ausbildungen mittels Lehrgängen auf Grund des festgestellten Ausbildungs-bedarfs Organisation und Durchführung von Weiterbildungen mittels Workshops zu aktuellen Themen Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen mittels Fachtagungen zu aktuellen Themen regelmässige Aktualisierung der Ausbildungsangebote auf Grund der Weiterentwicklung und der Prüfungsergebnisse Fachtechnischer Support und Unterstützung der Behörden, Verbände und Ausbildungsinstitutionen bei der in der Aus- und Weiterbildung im Fachgebiet Kooperation mit Verbänden oder Institutionen im Bereich Brandschutz und Gebäudeschutz gegen Naturgefahren Bereitstellen von einheitlichen Ausbildungsunterlagen für die gemeinsame Nutzung der KGV und der Brandschutzbehörden Weiterentwicklung der einheitlichen Ausbildungsunterlagen für die gemeinsame Nutzung der KGV und der Brandschutzbehörden

Seite 5 von 26 2.2 INFORMATIONEN ZUM ERLANGEN EINERS VKF ANERKENNUNG 2.2.1 Zertifikate für Fachpersonen im Brandschutz und Fachpersonen Gebäudeschutz Naturgefahren sind Abschlüsse von Spezialisten Weiterbildungen auf tertiärer Stufe, welche von allen interessierten Personen, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erlangt werden können. Das Bestehen der jeweiligen Prüfung zeigt, dass die erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten über Kenntnisse und Kompetenzen im zertifizierten Bereich verfügen und damit in der Lage sind, anspruchsvolle Aufgaben und Problemstellungen im aufgeführten Bereich selbständig und zielorientiert lösen zu können. 2.2.2 Über Anerkennungen bzw. die Anrechnung anderer Leistungen und Abschlüsse entscheidet die Kommission Ausbildung VKF. Anträge zur Anerkennung bzw. Anrechnung anderer Abschlüsse sind schriftlich und mit den entsprechenden, vollständigen Unterlagen an die Kommission Ausbildung VKF, Bundesgasse 20, 3001 Bern einzureichen. 3 Richtlinien für die Ausbildung 3.1.1 Benutzungsanleitung - In der ersten Spalte stehen die Lernziele - In der zweiten Spalte wird der vermittelnde Inhalt beschrieben - In der dritten Spalte wird das Anspruchsniveau des Inhalts beziehungsweise der Schwierigkeitsgrad des zu vermittelnden Stoffes beschrieben. A einfach, grundlegend: Nur die wichtigsten Grundsätze werden vermittelt B C mittleres Anspruchniveau: Es werden Kenntnisse vermittelt, die es dem Lehrgangsteilnehmenden erlauben, die normalen Arbeiten des Berufsalltages (wichtigste berufliche Handlungskompezenzen) zu verstehen Anspruchsvolles Anspruchsniveau Dem Lehrgangsteilnehmenden werden umfassende Kenntnisse über ein bestimmtes Fachgebiet vermittelt - In der vierten Spalte wird das Anspruchsniveau des Verhaltens beschrieben. Damit wird das gewünschte Endverhalten einer zertifizierten Fachperson erläutert. Wissen, Kenntnisse Verstehen anwenden Die Wissensvermittlung der wesentlichen Punkte zum Thema erfolgt theoretisch Zur Förderung des Verständnisses wird die theoretische Wissensvermittlung mittels Übungen und Diskussionen vertieft. Die Kursteilnehmenden können auf Grund der theoretischen Wissensvermittlung und der Förderung des Verständnisses mittels Übungen und Diskussionen selbständig oder in Gruppen Problemlösungen zu Projekten bearbeiten.

Anwenden Verstehen Wissen Seite 6 von 26 Für eine detailiertere Feineinteilung des gewünschten Endverhaltens wird die Lernziel Taxonomie nach Bloom verwendet, welche 6 Stufen umfasst. (Die Aufzählung der Verben ist nicht abschliessend) Leistungsniveau 1 - Wissen, Kenntnisse (K1) - Reproduktion des Gelernten - Abstraktes Wissen 2 - Verstehen (K2) Vollzugs- (Aktions-) Verben nennen, aufsagen, aufzählen, aufführen, bezeichnen, beschreiben, schildern - Umformung des Gelernten erklären, erläutern, formulieren, bestimmen, definieren, darstellen, zusammenfassen 3 - Anwendung (K3) - Übertragung des Gelernten Anwenden, erstellen, berechnen, erarbeiten, eintragen, bearbeiten 4 - Analyse (K4) - Zerlegen von Inhalten Analysieren, auswählen, einteilen, vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden, 5 - Synthese, Verknüpfen (K5) - Kombinieren von Elementen und Beziehungen zu neuen Inhalten 6 - Beurteilen (K6) - Gesamtheit von Vergleichs-, Kontrollund Bewertungsoperationen planen, zuordnen, verbinden, in Beziehung setzen, entwickeln, ableiten, konstruieren Entscheiden, beurteilen, bewerten, bestimmen, begründen, prüfen

Seite 7 von 26 4 Profile und zu erreichende Kompetenzen 4.1 Sicherheitsbeauftragter Brandschutz VKF Berufliche Voraussetzung Grundbildung mit anerkanntem Lehrabschluss (Fähigkeitsausweis) vorzugsweise im baulichen Bereich und mindestens 1 Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf oder gleichwertige Ausbildung Fachkompetenzen Sicherheitsbeauftragte Brandschutz VKF verfügen über: - Kenntnisse der Regelwerke auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes - Kenntnisse der Regelwerke auf dem Gebiet des Umweltrechts (Störfallverordnung) und des Arbeitsrechts - Kenntnisse über die baulichen Brandschutzmassnahmen sowie die verwendbaren Bauprodukte und Bauarten im Hinblick auf ihren zweckmässigen Einbau und das Verhalten im Brandfall - Kenntnisse in der Anwendung anlagentechnischer Brandschutzmassnahmen und ihre Auswirkungen auf den baulichen Brandschutz - Kenntnisse über die Abläufe von möglichen Brandszenarien und deren Berücksichtigung bei der Planung des Brandschutzes - Kenntnisse über die Grundsätze und die Zusammenhänge im baulichen, technischen, organisatorischen / betrieblichen Brandschutz - Kenntnisse über die Brand- und Löschlehre sowie der sicherheitstechnischen Begriffe (a) (a) (a) Wichtigste Handlungskompetenzen Sicherheitsbeauftragte Brandschutz VKF sind fähig: - die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des Brandschutzes inkl. Aufbau der Brandschutzvorschriften und den zuständigen Brandschutzinstanzen in der Schweiz zu erklären - die Schnittstellen zur Störfallverordnung und zum Arbeitsschutz zu erklären - Feuerwiderstände von Tragwerken einzuordnen sowie Brandabschnitte an Gebäuden bestimmen - die Bedeutung von Flucht- und Rettungswegen für die Personensicherheit zu erklären - die Brandgefahren zu erkennen und geeignete Massnahmen abzuleiten - die Lagerung von gefährlichen Stoffen und brennbaren Flüssigkeiten in Betrieben zu beurteilen und die erforderlichen Massnahmen abzuleiten - die Zielsetzungen und Funktion von Brandmelde- und Gasmeldeanlagen, Blitzschutzanlagen, Wasserlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu erklären - Funktion, Arten und Einsatz der Löschmittel zu erklären - Betriebliche Brandschutzpläne und die betriebliche Alarmorganisation zu organisieren

Inh. Verh. (K) Seite 8 von 26 Berufsausübung - den organisatorischen Brandschutz im Betrieb zu beurteilen, zu organisieren und geeignete Massnahmen abzuleiten - Brandschutzmassnahmen und deren Wirkung in Betrieben auf Grund des aktuellen Standes der Technik sowie des möglichen Schadenverlaufes zu kontrollieren, zu beurteilen und Massnahmen abzuleiten - Vorgesetzte, Mitarbeitende und weitere Interessierte im vorbeugenden Brandschutz im Betrieb zu beraten. Sicherheitsbeauftragte Brandschutz VKF sind in unterschiedlichen Funktionen tätig; Sie können z.b. eine der folgenden Positionen innehaben - Sicherheitsbeauftragter in einem Industrie- und Gewerbebetrieb oder in einem Spital / Heim - Sicherheitsbeauftragter in einem Einkaufszentrum - Sicherheitsbeauftragter bei Veranstaltungen - Verantwortlicher für den Teilbereich Brandschutz in einem Unternehmen 4.1.1 Ausbildungsinhalte Grundlagen Brandschutz Grobziel: Die Teilnehmenden erarbeiten sich Kenntnisse über die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, die Organisation des Brandschutzes in der Schweiz, erkennen Gefahren und Risiken und schätzen deren Potenziale richtig ein Lernziel Inhalte Niveau Entwicklung des Brandschutzes in der Schweiz und in Europa Organisation des Brandschutzes Grundlagen Brandschutz - Geschichte des Brandschutzes in der Schweiz (Entwicklung) A 1 - Einflüsse der europäischen Normen und Richtlinien A 2 - Organisation des Brandschutzes in der Schweiz A 5 - Verbände und Institutionen in der Schweiz A 2 - Grundlagen zum Feuer A 2 - Brandlehre, Brandentstehung, Brandverlauf A 4 - Brandverhalten von Baustoffen B 4 Gefahren und Risiken - Gefahren beim alltäglichen Umgang mit Stoffen A 2 - Gefahren durch Mängel und Defekte bei Installationen A 1 - Gefahren durch Mängel bei brandschutztechnischen Anlagen A 1 - Schutzziele A 3 - Brandrisiko Management A 3 Prüfung von Brandschutzprodukten und Anerkennung - Baustoff- und Bauteilprüfung und -klassierung B 1 - Anerkennungsverfahren für Brandschutz Produkte, B 3 Brandschutzregister

Inh. Verh. Seite 9 von 26 4.1.2 Vorschriften und Normen Grobziel: Die Teilnehmenden wenden die relvanten Vorschriften im Brandschutz an und haben einen hohen Informationsstand über die allgemeinen Vorschriften im Brandschutz. Lernziel Information / Inhalte Niveau Brandschutznorm VKF Weitere gesetzliche Grundlagen Richtlinie Brandverhütung Sicherheit in Betrieben und auf der Baustelle Brandschutzrichtlinien für den Baulichen Brandschutz Brandschutzrichtlinien für den Technischen Brandschutz Brandschutzrichtlinien für Haustechnische Anlagen Brandschutzrichtlinien Gefährliche Stoffe / Brennbare Flüssigkeiten - Ziele und Grundsätze A 2 - Allg. Brandschutz A 3 - Baulicher Brandschutz A 3 - Technischer Brandschutz A 3 - Haustechnische Anlagen A 3 - Gefährliche Stoffe A 3 - Stand der Technik Papiere A 3 - Kantonaler Vollzug A 1 - Umweltschutzgesetzgebung / Störfallverordnung A 1 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz A 1 - Versicherungsrecht A 1 - Anforderungen an die Brandverhütung im Betrieb und auf der Baustelle B 4 - Organisation und Durchführung von Eigenkontrollen A 4 - Alarmierungskonzepte A 4 - Baustoffe und Bauteile B 4 - Verwendung brennbarer Baustoffe B 4 - Tragwerke B 5 - Schutzabstände - Brandabschnitte B 5 - Flucht- und Rettungswege B 5 - Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung - Sicherheitstromversorgung B 5 - Löscheinrichtungen A 4 - Sprinkleranlagen A 2 - Brandmeldeanlagen A 2 - Gasmeldeanlagen A 1 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen A 2 - Blitzschutzanlagen A 1 - Aufzugsanlagen A 2 - Wärmetechnische Anlagen B 4 - Lufttechnische Anlagen A 3 - Lagerung von und Umgang mit gefährlichen Stoffen A 4 - Lagerung von und Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten A 4

Inh. Verh. Seite 10 von 26 4.1.3 Planung und Ausführung Grobziel: Die Teilnehmenden lernen die praxisgerechte Umetzung für Projekte, welche dem Berufsprofil entsprechen und erarbeiten wirtschaftliche Detaillösungen, mit denen die Anforderungen an den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz erfüllt werden können. Lernziel Inhalte Niveau Relevante Brandschutzerläuterungen für die Planung und Ausführung Relevante Brand-schutz Arbeitshilfen für die Planung und Ausführung - Cheminées B 3 - Spänefeuerungen B 3 - Schnitzelfeuerungen B 3 - Pelletsfeuerungen B 3 - Bühnen A 1 - Abgelegene Beherbergungsbetriebe A 1 - Zivilschutzbauten und Truppenunterkünfte A 1 - Tourismus in der Landwirtschaft A 3 - Anbringen von brennbaren Geweben an Gebäuden A 1 - Dämmschichtbildende Brandschutzanstriche A 1 - Temoräre Aufstellung von Flüssiggasanlagen A 3 - Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen A 1 - Parkhäuser und Einstellräume für Motorfahrzeuge A 3 - Büro- und Gewerbebauten A 3 - Beherbergungsbetriebe A 1 - Bauten mit Räumen grosser Personenbelegung A 1 - Verkaufsgeschäfte A 2 - Hochhäuser A 1 Weitere Bestimmungen - Anwendungsdokumente gemäss Richtlinie (Merkblätter, Stand der Technik Papiere) Brandbekämpfung - Praktischer Umgang mit Brandbekämpfungsmitteln (Löschdecken, Handfeuerlöscher) A 3 A 3 Brandschutz-konzepte - Bestandteile von Brandschutzkonzepten B 2 - Standardkonzepte B 3 - Schutzzielorientierte Brandschutzkonzpete A 2 Umsetzung von Lösungen bei Planung und Ausführung - Durcharbeiten von Projekten, welche den wichtigsten Handlungskompetenzen entsprechen B 6

Seite 11 von 26 4.2 Fachperson Brandmeldeanlagen VKF Berufliche Voraussetzung Grundbildung mit anerkanntem Lehrabschluss (Fähigkeitsausweis) vorzugsweise im technischen Bereich und mindestens 1 Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf oder gleichwertige Ausbildung Fachkompetenzen Fachpersonen Brandmeldeanlagen VKF verfügen über: - Kenntnisse der Regelwerke auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes - Kenntnisse über die baulichen Brandschutzmassnahmen im Hinblick auf ihren zweckmässigen Einbau und das Verhalten im Brandfall - Kenntnisse in der Planung und Anwendung von anlagentechnischen Brandschutzmassnahmen, insbesondere Brandmeldeanlagen und ihre Auswirkungen auf den baulichen Brandschutz - Kenntnisse über die Abläufe von möglichen Brandszenarien und deren Berücksichtigung bei der Planung des Brandschutzes - Kenntnisse über die Grundsätze und die Zusammenhänge im baulichen, technischen, organisatorischen / betrieblichen Brandschutz - Kenntnisse über die Brand- und Löschlehre sowie der sicherheitstechnischen Begriffe (c) Wichtigste Handlungskompetenzen Fachpersonen Brandmeldeanlagen VKF sind fähig: - die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien des Brandschutzes inkl. Aufbau der Brandschutzvorschriften und den zuständigen Brandschutzinstanzen in der Schweiz zu erklären - Feuerwiderstände von Tragwerken einzuordnen sowie Brandabschnitte an Gebäuden bestimmen - die Bedeutung von Flucht- und Rettungswegen für die Personensicherheit zu erklären - die Brandgefahren zu erkennen und geeignete Massnahmen abzuleiten - Brandmeldemeldeanlagen nach dem aktuellen Stand der Technik fachgerecht zu konzipieren - bestehende Brandmeldeanlagen nach den aktuellen Stand der Technik zu beurteilen und die erforderlichen Massnahmen abzuleiten - den fachgerechten Einbau sowie die fachgerechte Wartung von Brandmeldeanlagen zu beurteilen sowie die erforderlichen Massnahmen abzuleiten - Gebäudeeigentümer, Bauherren, Architekten, Ingenieure und weitere Interessierte im Zusammenhang mit der Planung, Einbau, Betrieb und Wartung von Brandmeldeanlagen zu beraten

Inh. Verh. (K) Seite 12 von 26 Berufsausübung Fachpersonen Brandmeldeanlagen VKF sind in unterschiedlichen Funktionen tätig; Sie können z.b. eine der folgenden Positionen innehaben - Mitarbeitende einer anerkannten Fachfirma für Brandmeldeanlagen - Mitarbeitende eines Planungsbüros von Brandmeldeanlagen - Mitarbeitende einer Inspektionsstelle für Brandmeldeanlagen - Selbständige Berater für den vorbeugenden Brandschutz 4.2.1 Ausbildungsinhalte Grundlagen Brandschutz Grobziel: Die Teilnehmenden erarbeiten sich Kenntnisse über die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, die Organisation des Brandschutzes in der Schweiz, erkennen Gefahren und Risiken und schätzen deren Potenziale richtig ein Lernziel Inhalte Niveau Entwicklung des Brandschutzes in der Schweiz und in Europa Organisation des Brandschutzes Grundlagen Brandschutz - Geschichte des Brandschutzes in der Schweiz (Entwicklung) A 1 - Einflüsse der europäischen Normen und Richtlinien A 2 - Organisation des Brandschutzes in der Schweiz A 5 - Verbände und Institutionen in der Schweiz A 2 - Grundlagen zum Feuer A 2 - Brandlehre, Brandentstehung, Brandverlauf A 4 - Brandverhalten von Baustoffen B 4 Gefahren und Risiken - Gefahren beim alltäglichen Umgang mit Stoffen A 2 - Gefahren durch Mängel und Defekte bei Installationen A 1 - Gefahren durch Mängel bei brandschutztechnischen Anlagen A 1 Prüfung von Brandschutz-produkten und Anerkennung - Baustoff- und Bauteilprüfung und -klassierung B 1 - Anerkennungsverfahren für Brandschutz Produkte, B 3 Brandschutzregister

Inh. Verh. Inh. Verh. Seite 13 von 26 4.2.2 Vorschriften und Normen Grobziel: Die Teilnehmenden wenden die relvanten Vorschriften im Brandschutz an und haben einen hohen Informationsstand über die allgemeinen Vorschriften im Brandschutz. Lernziel Information / Inhalte Niveau Brandschutznorm VKF Brandschutzrichtlinien für den Technischen Brandschutz - Ziele und Grundsätze A 2 - Allg. Brandschutz A 2 - Baulicher Brandschutz A 2 - Technischer Brandschutz A 4 - Gefährliche Stoffe A 2 - Stand der Technik Papiere A 3 - Kantonaler Vollzug A 1 - Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung - Sicherheitstromversorgung A 2 - Löscheinrichtungen B 2 - Brandmeldeanlagen B 4 - Gasmeldeanlagen A 4 4.2.3 Planung und Ausführung Grobziel: Die Teilnehmenden lernen die praxisgerechte Umetzung für Projekte, welche dem Berufsprofil entsprechen und erarbeiten wirtschaftliche Detaillösungen, mit denen die Anforderungen an den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz erfüllt werden können. Lernziel Inhalte Niveau Relevante Brandschutzerläuterungen für die Planung und Ausführung Relevante Brandschutz Arbeitshilfen für die Planung und Ausführung - Abgelegene Beherbergungsbetriebe A 2 - Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen B 2 - Wohnbauten A 2 - Parkhäuser und Einstellräume für Motorfahrzeuge A 3 - Büro- und Gewerbebauten B 4 - Beherbergungsbetriebe B 4 - Bauten mit Räumen grosser Personenbelegung B 4 - Verkaufsgeschäfte B 4 - Hochhäuser A 2 Weitere Bestimmungen - Anwendungsdokumente gemäss Richtlinie (Merkblätter, Stand der Technik Papiere) B 4 Brandschutzkonzepte - Bestandteile von Brandschutzkonzepten A 2 - Standardkonzepte A 2 - Schutzzielorientierte Brandschutzkonzpete A 2 Umsetzung von Lösungen bei Planung und Ausführung - Durcharbeiten von Projekten, welche den wichtigsten Handlungskompetenzen entsprechen B 4

Seite 14 von 26 4.3 Fachperson Wasserlöschanlagen VKF Berufliche Voraussetzung Grundbildung mit anerkanntem Lehrabschluss (Fähigkeitsausweis) vorzugsweise im Bereich Gebäudetechnik und mindestens 1 Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf oder gleichwertige Ausbildung Fachkompetenzen Fachpersonen Wasserlöschanlagen VKF verfügen über: - Kenntnisse der Regelwerke auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes - Kenntnisse über die baulichen Brandschutzmassnahmen im Hinblick auf ihren zweckmässigen Einbau und das Verhalten im Brandfall - Kenntnisse in der Planung und Anwendung von anlagentechnischen Brandschutzmassnahmen, insbesondere Wasserlöschanlagen und ihre Auswirkungen auf den baulichen Brandschutz - Kenntnisse über die Abläufe von möglichen Brandszenarien und deren Berücksichtigung bei der Planung des Brandschutzes - Kenntnisse über die Grundsätze und die Zusammenhänge im baulichen, technischen, organisatorischen / betrieblichen Brandschutz - Kenntnisse über die Brand- und Löschlehre sowie der sicherheitstechnischen Begriffe (c) Wichtigste Handlungskompetenzen Fachpersonen Wasserlöschanlagen VKF sind fähig: - die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien des Brandschutzes inkl. Aufbau der Brandschutzvorschriften und den zuständigen Brandschutzinstanzen in der Schweiz zu erklären - Feuerwiderstände von Tragwerken einzuordnen sowie Brandabschnitte an Gebäuden bestimmen - die Bedeutung von Flucht- und Rettungswegen für die Personensicherheit zu erklären - die Brandgefahren zu erkennen und geeignete Massnahmen abzuleiten - Wasserlöschanlagen nach dem aktuellen Stand der Technik fachgerecht zu konzipieren - bestehende Wasserlöschanlagen nach den aktuellen Stand der Technik zu beurteilen und die erforderlichen Massnahmen abzuleiten - den fachgerechten Einbau sowie die fachgerechte Wartung von Wasserlöschanlagen zu beurteilen sowie die erforderlichen Massnahmen abzuleiten - Gebäudeeigentümer, Bauherren, Architekten, Ingenieure und weitere Interessierte im Zusammenhang mit der Planung, Einbau, Betrieb und Wartung von Wasserlöschanlagen zu beraten

Inh. Verh. (K) Seite 15 von 26 Berufsausübung Fachpersonen Wasserlöschanlagen VKF sind in unterschiedlichen Funktionen tätig; Sie können z.b. eine der folgenden Positionen innehaben: - Mitarbeitende einer anerkannten Fachfirma für Wasserlöschanlagen - Mitarbeitende eines Planungsbüros von Wasserlöschanlagen - Mitarbeitende einer Inspektionsstelle für Wasserlöschanlagen - Selbständige Berater für den vorbeugenden Brandschutz 4.3.1 Ausbildungsinhalte Grundlagen Brandschutz Grobziel: Die Teilnehmenden erarbeiten sich Kenntnisse über die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, die Organisation des Brandschutzes in der Schweiz, erkennen Gefahren und Risiken und schätzen deren Potenziale richtig ein Lernziel Inhalte Niveau Entwicklung des Brandschutzes in der Schweiz und in Europa Organisation des Brandschutzes Grundlagen Brandschutz - Geschichte des Brandschutzes in der Schweiz (Entwicklung) A 1 - Einflüsse der europäischen Normen und Richtlinien A 2 - Organisation des Brandschutzes in der Schweiz A 5 - Verbände und Institutionen in der Schweiz A 2 - Grundlagen zum Feuer A 2 - Brandlehre, Brandentstehung, Brandverlauf A 4 - Brandverhalten von Baustoffen B 4 Gefahren und Risiken - Gefahren beim alltäglichen Umgang mit Stoffen A 2 - Gefahren durch Mängel und Defekte bei Installationen A 1 - Gefahren durch Mängel bei brandschutztechnischen Anlagen A 1 Prüfung von Brandschutz-produkten und Anerkennung - Baustoff- und Bauteilprüfung und -klassierung B 1 - Anerkennungsverfahren für Brandschutz Produkte, B 3 Brandschutzregister

Inh. Verh. Inh. Verh. Seite 16 von 26 4.3.2 Vorschriften und Normen Grobziel: Die Teilnehmenden wenden die relvanten Vorschriften im Brandschutz an und haben einen hohen Informationsstand über die allgemeinen Vorschriften im Brandschutz. Lernziel Information / Inhalte Niveau Brandschutznorm VKF Brandschutzrichtlinien für den Technischen Brandschutz - Ziele und Grundsätze A 2 - Allg. Brandschutz A 2 - Baulicher Brandschutz A 2 - Technischer Brandschutz A 4 - Gefährliche Stoffe A 2 - Stand der Technik Papiere A 3 - Kantonaler Vollzug A 1 - Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung - Sicherheitstromversorgung A 2 - Löscheinrichtungen B 2 - Sprinkleranlagen B 4 4.3.3 Planung und Ausführung Grobziel: Die Teilnehmenden lernen die praxisgerechte Umetzung für Projekte, welche dem Berufsprofil entsprechen und erarbeiten wirtschaftliche Detaillösungen, mit denen die Anforderungen an den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz erfüllt werden können. Lernziel Inhalte Niveau Relevante Brandschutzerläuterungen für die Planung und Ausführung Relevante Brandschutz Arbeitshilfen für die Planung und Ausführung - Abgelegene Beherbergungsbetriebe A 2 - Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen B 2 - Wohnbauten A 2 - Parkhäuser und Einstellräume für Motorfahrzeuge A 3 - Büro- und Gewerbebauten B 4 - Beherbergungsbetriebe B 4 - Bauten mit Räumen grosser Personenbelegung B 4 - Verkaufsgeschäfte B 4 - Hochhäuser A 2 Weitere Bestimmungen - Anwendungsdokumente gemäss Richtlinie (Merkblätter, Stand der Technik Papiere) B 4 Brandschutzkonzepte - Bestandteile von Brandschutzkonzepten A 2 - Standardkonzepte A 2 - Schutzzielorientierte Brandschutzkonzpete A 2 Umsetzung von Lösungen bei Planung und Ausführung - Durcharbeiten von Projekten, welche den wichtigsten Handlungskompetenzen entsprechen B 4

Seite 17 von 26 4.4 Fachperson Äusserer Blitzschutz VKF Berufliche Voraussetzung Grundbildung mit anerkanntem Lehrabschluss (Fähigkeitsausweis) vorzugsweise im Bereich Elektro oder Spenglerei und mindestens 1 Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf oder gleichwertige Ausbildung Fachkompetenzen Fachpersonen Äusserer Blitzschutz VKF verfügen über: - Kenntnisse der Regelwerke auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes - Kenntnisse über die physikalischen Grundlagen und die Auswirkungen von Blitzschlägen und Überspannungen auf Gebäude und Einrichtungen - Kenntnisse in der Planung und Anwendung von Äusseren Blitzschutzsystemen und Ihre Auswirkungen auf den baulichen Brandschutz - Kenntnisse über die Abläufe von möglichen Brandszenarien und deren Berücksichtigung bei der Planung des Brandschutzes - Kenntnisse über die Grundsätze und die Zusammenhänge im baulichen, technischen, organisatorischen / betrieblichen Brandschutz - Kenntnisse über die Brand- und Löschlehre sowie der sicherheitstechnischen Begriffe (c) Wichtigste Handlungskompetenzen Berufsausübung Fachpersonen Äusserer Blitzschutz VKF sind fähig: - die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien des Brandschutzes inkl. Aufbau der Brandschutzvorschriften und den zuständigen Brandschutzinstanzen in der Schweiz zu erklären - Äussere Blitzschutzsysteme nach dem aktuellen Stand der Technik fachgerecht zu konzipieren - bestehende Äussere Blitzschutzsysteme nach den aktuellen Stand der Technik zu beurteilen und die erforderlichen Massnahmen abzuleiten - den fachgerechten Einbau sowie die fachgerechte Wartung von Äusseren Blitzschutzsystemen zu beurteilen sowie die erforderlichen Massnahmen abzuleiten - Gebäudeeigentümer, Bauherren, Architekten, Ingenieure und weitere Interessierte im Zusammenhang mit der Planung, Einbau, Betrieb und Wartung von Äusseren Blitzschutzsystemen zu beraten Fachpersonen Äussere Blitzschutzsysteme VKF sind in unterschiedlichen Funktionen tätig; Sie können z.b. eine der folgenden Positionen innehaben: - Mitarbeitende einer anerkannten Fachfirma für Äussere Blitzschutzsysteme - Mitarbeitende eines Planungsbüros von Äusseren Blitzschutzsystemen - Mitarbeitende einer Abnahme- und Kontrollstelle für Äussere Blitzschutzsysteme. - Selbständige Berater für den vorbeugenden Brandschutz

Inh. Verh. Inh. Verh. (K) Seite 18 von 26 4.4.1 Ausbildungsinhalte Grundlagen Brandschutz Grobziel: Die Teilnehmenden erarbeiten sich Kenntnisse über die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, die Organisation des Brandschutzes in der Schweiz, erkennen Gefahren und Risiken und schätzen deren Potenziale richtig ein Lernziel Inhalte Niveau Entwicklung des Brandschutzes in der Schweiz und in Europa - Geschichte des Brandschutzes in der Schweiz (Entwicklung) A 1 - Einflüsse der europäischen Normen und Richtlinien A 2 Organisation des Brandschutzes Grundlagen Brandschutz - Organisation des Brandschutzes in der Schweiz A 5 - Verbände und Institutionen in der Schweiz A 2 - Grundlagen zum Feuer A 2 - Brandlehre, Brandentstehung, Brandverlauf A 4 Gefahren und Risiken - Gefahren beim alltäglichen Umgang mit Stoffen A 2 - Gefahren durch Mängel und Defekte bei Installationen A 1 - Gefahren durch Mängel bei brandschutztechnischen Anlagen A 1 - Schutzziele A 1 Prüfung von Brandschutzprodukten und Anerkennung - Anerkennungsverfahren für Brandschutz Produkte, Brandschutzregister B 1 4.4.2 Vorschriften und Normen Grobziel: Die Teilnehmenden wenden die relvanten Vorschriften im Brandschutz an und haben einen hohen Informationsstand über die allgemeinen Vorschriften im Brandschutz. Lernziel Information / Inhalte Niveau Brandschutzvorschriften VKF Brandschutzrichtlinien für den Technischen Brandschutz - Ziele und Grundsätze A 2 - Allg. Brandschutz A 2 - Technischer Brandschutz A 4 - Stand der Technik Papiere A 3 - Kantonaler Vollzug A 1 - Blitzschutzanlagen B 5

Inh. Verh. Seite 19 von 26 4.4.3 Planung und Ausführung Grobziel: Die Teilnehmenden lernen die praxisgerechte Umetzung für Projekte, welche dem Berufsprofil entsprechen und erarbeiten wirtschaftliche Detaillösungen, mit denen die Anforderungen an den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz erfüllt werden können. Lernziel Inhalte Niveau Weitere Bestimmungen Umsetzung von Lösungen bei Planung und Ausführung - Anwendungsdokumente gemäss Richtlinie (Merkblätter, Stand der Technik Papiere) - Durcharbeiten von Projekten, welche den wichtigsten Handlungskompetenzen entsprechen B 4 B 4

Seite 20 von 26 4.5 Applikateur für Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme VKF Berufliche Voraussetzung Grundbildung mit anerkanntem Lehrabschluss (Fähigkeitsausweis) vorzugsweise im Bereich Korrosionsschutz, Malerei, und mindestens 1 Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf oder gleichwertige Ausbildung Fachkompetenzen Applikateure für Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme VKF verfügen über: - Kenntnisse der Regelwerke auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes im Zusammenhang mit der Anbringung von Dämmschichtbildenden Brandschutzsystemen - Kenntnisse der Regelwerke auf dem Gebiet des Umweltrechts (Störfallverordnung) und des Arbeitsrechts im Zusammenhang mit dem Anbringen von Dämmschichtbildenden Brandschutzsystemen - Kenntnisse über den Korrosionsschutz, der Oberflächenvorbereitung sowie über den Einsatz der geeigneten Messgeräte - Kenntnisse in der fachgerechten Anwendung von Dämmschichtbildenden Brandschutzsystemen. (a) (a) (c) Wichtigste Handlungskompetenzen Berufsausübung Applikateure für Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme sind fähig: - die Organisation des Brandschutzes inkl. den zuständigen Brandschutzinstanzen in der Schweiz zu erklären - die Schnittstellen zur Störfallverordnung und zum Arbeitsschutz zu erklären. - die im Zusammenhang mit dämmschichtbildenden Brandschutzsystemen verwendeten Begriffe zu erklären - aus Sicht der Oberflächenbehandlung ungeeignete Konstruktionen zu benennen - den Begriff Korrosion sowie deren Einflussfaktoren zu erklären - den Zusammenhang zwischen Lufttemperatur und relativer Feuchte, dem absoluten Feuchtegehalt und der Taupunkt- Temperatur zu erklären - die Anforderungen an Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit während Vorbehandlung, Aufbringung und Aushärtung von Beschichtungen zu erklären - die üblichen Instrumente zur Messung von Umgebungsbedingungen zu nennen - die wichtigsten dämmschichtbildenden Brandschutzsysteme Überzüge zu nennen und den Aufbau dieser Systeme zu erklären - das Qualitätskonzept für Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme zu erklären Applikateure Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme VKF können eine der folgenden Positionen innehaben - Mitarbeitende einer Fachfirma für Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme - Selbständiger Applikateur für Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme

Inh. Verh. Inh. Verh. (K) Seite 21 von 26 4.5.1 Ausbildungsinhalte Grundlagen Brandschutz Grobziel: Die Teilnehmenden erarbeiten sich Kenntnisse über die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, die Organisation des Brandschutzes in der Schweiz, erkennen Gefahren und Risiken und schätzen deren Potenziale richtig ein Lernziel Inhalte Niveau Entwicklung des Brandschutzes in der Schweiz und in Europa - Geschichte des Brandschutzes in der Schweiz (Entwicklung) A 1 - Einflüsse der europäischen Normen und Richtlinien A 1 Organisation des Brandschutzes Grundlagen Brandschutz - Organisation des Brandschutzes in der Schweiz A 5 - Verbände und Institutionen in der Schweiz A 2 - Grundlagen zum Feuer A 2 - Brandlehre, Brandentstehung, Brandverlauf A 4 Gefahren und Risiken - Gefahren beim alltäglichen Umgang mit Stoffen A 2 - Gefahren durch Mängel und Defekte bei Installationen A 1 - Gefahren durch Mängel bei brandschutztechnischen Anlagen A 1 - Schutzziele A 1 Prüfung von Brandschutzprodukten und Anerkennung - Anerkennungsverfahren für Brandschutz Produkte, Brandschutzregister B 1 4.5.2 Vorschriften und Normen Grobziel: Die Teilnehmenden wenden die relvanten Vorschriften im Brandschutz an und haben einen hohen Informationsstand über die allgemeinen Vorschriften im Brandschutz. Lernziel Information / Inhalte Niveau Brandschutzvorschriften VKF Brandschutzrichtlinien für den Baulichen Brandschutz - Ziele und Grundsätze A 2 - Allg. Brandschutz A 2 - Technischer Brandschutz A 4 - Stand der Technik Papiere A 3 - Kantonaler Vollzug A 1 - Tragwerke B 5

Inh. Verh. Seite 22 von 26 4.5.3 Planung und Ausführung Grobziel: Die Teilnehmenden lernen die praxisgerechte Umetzung für Projekte, welche dem Berufsprofil entsprechen und erarbeiten wirtschaftliche Detaillösungen, mit denen die Anforderungen an den baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz erfüllt werden können. Lernziel Inhalte Niveau Weitere Bestimmungen Umsetzung von Lösungen bei Planung und Ausführung - Anwendungsdokumente gemäss Richtlinie (Merkblätter, Stand der Technik Papiere) - Durcharbeiten von Projekten, welche den wichtigsten Handlungskompetenzen entsprechen B 4 B 4

Seite 23 von 26 4.6 Fachperson Gebäudeschutz Naturgefahren VKF Berufliche Voraussetzung Mindestens 3-jährige Grundbildung mit anerkanntem Lehrabschluss (Fähigkeitsausweis) und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf oder gleichwertige Ausbildung Fachkompetenzen Fachpersonen Gebäudeschutz Naturgefahren verfügen über: - Kenntnisse der Grundlagen über den Flächenschutz und Raumplanung - Kenntnisse der Reglemente, Normen und Weisungen sowie des Auflagen- und Vollzugsverfahrens in der Elementarschadenprävention am Objekt - Kenntnisse über Gefährdungsbilder und Einwirkungen von gravitativen und meteorologischen Naturgefahren - Kenntnisse über die Ausgangs- und Bemessungsgrössen von gravitiativen und meteorologischen Naturgefahren - Kenntnisse über die Grundsätze und die Zusammenhänge im baulichen und organisatorischen Gebäudeschutz gegen Naturgefahren - Kenntnisse von Objektschutzmassnahmen gegen Naturgefahren (a) (a) (a)

Seite 24 von 26 Wichtigste Handlungskompetenzen Berufsausübung Fachpersonen Gebäudeschutz Naturgefahren sind fähig: - die Organisation der Elementarschadenprävention am Objekt inkl. der wesentlichen Wegleitungen und Normen sowie den zuständigen Instanzen in der Schweiz zu erklären - die Schnittstellen zum Flächenschutz und zur Raumplanung zu erklären - Schutzziele im Umgang mit Naturrisiken zu definieren - die Einwirkungen durch gravitiative und meteorologische Naturgefahren zu ermitteln und zu berechnen - Konzeptionelle und bauliche Schutzmassnahmen für Gebäude mit Hilfe der Wegleitung gegen gravitive Naturgefahren und Wegleitung gegen meteorologische Naturgefahren zu bestimmen - Projekte mit Hilfe der aktuell gültigen Gesetze, Normen und Wegleitungen für gravitiative Naturgefahren und meteorologische Naturgefahren zu beurteilen und erforderliche Massnahmen abzuleiten - eine Kosten-/Nutzenanalyse von Gebäudeschutzmassnahmen gegen Naturgefahren durchzuführen - Die Vorschriften und Wegleitungen im Umgang mit Gebäudeschutz gegen Naturgefahren im administrativen sowie im technisch praktischen Bereich umzusetzen - Gebäudeeigentümer, Bauherren, Architekten, Ingenieure und weitere Interessierte im Gebäudeschutz gegen Naturgefahren zu beraten. Fachpersonen Gebäudeschutz gegen Naturgefahren VKF sind in unterschiedlichen Funktionen tätig; Sie können z.b. eine der folgenden Positionen innehaben - Mitarbeitende von Kantonalen und kommunalen Behörden, welche in der Planung und Genehmigung von Projekten in Bereichen mit Naturgefahren tätig sind - Mitarbeitende bei einer Kantonalen Gebäudeversicherung, welche im Gebäudeschutz gegen Naturgefahren tätig sind. - Architekten, Ingenieure und Planer von Bauprojekten im Zusammenhang mit dem Gebäudeschutz gegen Naturgefahren - Projektleiter für Bauprojekte im Zusammenhang mit dem Gebäudeschutz gegen Naturgefahren - Selbständige Berater für den Gebäudeschutz gegen Naturgefahren - Verantwortlicher für den Teilbereich Gebäudeschutz in einem Unternehmen

Inh. Verh. Inh. Verh. (K) Seite 25 von 26 4.6.1 Ausbildungsinhalte Grundlagen Naturgefahren Grobziel: Die Teilnehmenden erarbeiten sich Kenntnisse über die Grundlagen der Naturgefahrenprävention, die Organisation der Naturgefahrenprävention in der Schweiz, erkennen Gefahren und Risiken und schätzen deren Potenziale richtig ein Lernziel Inhalte Niveau Entwicklung der Naturgefahrenprävention in der Schweiz und in Europa Organisation der Naturgefahrenprävention Grundlagen Naturgefahren - Geschichte des Naturgefahrenprävention in der Schweiz (Entwicklung) A 1 - Einflüsse der europäischen Normen und Richtlinien A 1 - Organisation der Naturgefahrenprävention in der Schweiz A 5 - Verbände und Institutionen in der Schweiz A 2 - Grundlagen zu Naturgefahren A 2 - Entstehung von meteorologischen und gravitativen Naturgefahren A 4 Gefahren und Risiken - Gefahren beim alltäglichen Umgang A 2 - Gefahren durch Mängel und Defekte A 1 - Schutzziele A 1 Prüfung von Bauprodukten und Anerkennung - Anerkennungsverfahren für Bau Produkte, Hagelschutzregister B 1 4.6.2 Vorschriften und Normen Grobziel: Die Teilnehmenden wenden die relvanten Vorschriften in der Naturgefahrenprävention an und haben einen hohen Informationsstand über die allgemeinen Vorschriften in der Naturgefahrenprävention. Lernziel Information / Inhalte Niveau Relevante Gesetzliche Grundlagen - Bundesgesetze und Verordnungen A 1 - Kantonale Gesetze und Verordnungen A 1 Weitere Grundlagen - Geologische Grundlagen B 3 - Meteorologische Grundlagen B 3 - relevante Normen gemäss Wegleitungen Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren und Objektschutz gegen meteorologische Naturgefahren B 3

Inh. Verh. Seite 26 von 26 4.6.3 Planung und Ausführung Grobziel: Die Teilnehmenden lernen die praxisgerechte Umetzung für Projekte, welche dem Berufsprofil entsprechen und erarbeiten wirtschaftliche Detaillösungen, mit denen die Anforderungen an den baulichen Gebäudeschutz gegen Naturgefahren erfüllt werden können. Lernziel Inhalte Niveau Relevante Arbeitshilfen für die Planung und Ausführung - Wegleitung Objektschutz gegen meteorologische Naturgefahren B 4 - Wegleitung Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren Umsetzung von Lösungen bei Planung und Ausführung - Durcharbeiten von Projekten, welche den wichtigsten Handlungskompetenzen entsprechen B 4