Der Abschluss von Versicherungen im Immobilienbereich



Ähnliche Dokumente
Schritt für Schritt zum Eigenheim

Kluger Mann baut vor...

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige

Informationen für die Berufe des Heilwesens

Nach den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" sind in der ->Wohngebäudeversicherung Schäden versichert, die durch

sicher bauen für bauherren

Information für Mieter. Vorteile für Sie als Mieter der Wohnungsbaugenossenschaft Wattenscheid eg

Assekuranzbericht. Praxis Dr. Max Mustermann. Stand: s.s.p. Kohlenmarkt Fürth fon fax 0911.

Par tner der Feuerwehr

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010)

Herzlich willkommen. Michael Hauch Berater Firmenkunden VGH Versicherungen

Zuverlässiger Schutz, auf den Sie bauen können. SV PrivatSchutz Hausbau. Sparkassen-Finanzgruppe

Württembergische Versicherung. Generalagentur: Herbert Leischke Birkenweg 02, Wettin. Telefon: / Funk: 0172 /

Schalten Sie auf Nummer sicher. Die Produkte in der industriellen Sachversicherung.

CHECK24 Versicherungscheck

Blitzschutz und Versicherung Damit der Blitz nicht doppelt einschlägt. Firmenberater der R+V GVG Falk Helling

Ich will, dass alles wieder so wird, wie es einmal war. Die Hausrat-Police OPTIMAL.

Hausratversicherung. Der Schutz für Ihr Eigentum.

Versicherungsschutz hoch 3 mit Hausrat/Glas, Haftpflicht und Unfall. SV PrivatSchutz Haushalt.

Versicherung gegen Elementarschäden. Hochwasserschutz in AKK Alle sind gefordert! Mai 2015

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen

Vorwort zur 3. Auflage. Abkürzungsverzeichnis. Vermögensversicherungen 1

KFZ-Versicherung. Pflicht für jeden Besitzer! Beratung durch:

Die Sportversicherung des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.v.

Premium-Vollkasko-Versicherung für Photovoltaikanlagen inkl. Ertragsgarantie

AL _ HAUSRAT. Sie werden sich mit Sicherheit wohlfühlen. Für den Fall der Fälle sichern wir Ihren Hausrat finanziell ab.

Wenn die Schulzeit in Aschau zu Ende geht. Welche Versicherungen braucht ein behinderter Erwachsener?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Home in One Sach- und Vermögensversicherungen. Ihr Heim rundum optimal versichert


CHECK24 Versicherungscheck

Regulierung von Versicherungsschäden. Referentin

Vorwort A. Systematische Einordnung der Sachversicherung 1 B. Grundbegriffe und Deckungen im Überblick 5

Wohngebäude-Versicherung Mehrfamilienhäuser über Daimler VVD Die Leistungen auf einen Blick. Produktgeber ist die HDI Versicherung AG.

Merkblatt Geburt eines Kindes

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Haftpflichtversicherungsvertrag

JAN HÖNLE. Checkliste Tierversicherungen

Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung

Willkommen zum. Energieforum der SWA

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Naturgewalten & Risikoempfinden

News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht Velovignette Verlag Fuchs AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Nettopolicen - Honorarberatung - quo vadis?

Anlage zum Versicherungsschein

CHECKLISTE FÜR IHR MASSIVHAUS

Merkblatt Mietnomaden- und Mietkautionsversicherung

Werte schaffen. Werte genießen. Werte bewahren. Die Hausrat-Versicherung mit dem Baustein PremiumSchutz Platinum für besondere Ansprüche.

Risikoanalyse Gebäudeversicherung

Ich will den Kopf frei haben! Rundum versichert mit der SecurFlex Police.

Exklusiv für Heinz-von-Heiden-Kunden: 5-Sterne Bauherren-Schutzbrief

Hausratversicherung. Wichtig für jeden Haushalt! Rev

Oldtimer-Versicherung. Für die Liebe zum Besonderen

Auf die inneren Werte kommt es an!

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT

Erfassung von Elementarschäden in Privathaushalten aus Sicht einer Versicherung Martin Schulze-Bruckauf Sparkassenversicherung Sachsen

Wohngebäudeversicherung (privat) Vorschlag Seite 06/10

Es handelt sich um insgesamt zwei Bausteine, die auch einzeln voneinander abgeschlossen werden können.

Begeisterung? «Investitionen in die Umwelt schützen.» Helvetia Photovoltaikversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da.

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Unabhängig besser beraten

Elektronikschäden sind ein Risiko für Ihr Unternehmen AXA sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab.

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police.

Elementarschäden Online-Trendstudie

Elementargefahren Wie kann man sich absichern? Christian Diedrich Düsseldorf, 17. Februar 2011

Begeisterung? «Sicherheit rund ums Bauen.» Helvetia Bauversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. Ihre Schweizer Versicherung.

Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete?

Mut? Helvetia Ganz Privat E-Bike-Versicherung Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da. «Seiner Umwelt entgegen zu kommen.»

VERTRAGSGESTALTUNG UND SCHADENBEARBEITUNG IN DER WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG SOWIE AKTUELLE IMMOBILIENTHEMEN. Dr. Wolfgang Reisinger Prof.

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

AL_HAFTPFLICHT Privat. Schuss, Tor, Haftpflicht. Bei Schadenersatzansprüchen nehmen Sie einfach uns in die Pflicht.

Versicherungen für Photovoltaikanlagen

Auf einen Blick: die Vorteile der MultiPlus Privat-Police

HOME IN ONE Sach- und Vermögensversicherungen

VERSICHERUNG. BASIS INFO Plus // Standard // Minimum

Advocard Rechtsschutz für Privatkunden

Generali Privat für Immobilienbesitzer Was zählt, ist ein sicheres Fundament, das Ihren Immobilienbesitz rundum schützt.

Die Natur ist unberechenbar.

Ich will ein Hausmittel gegen Feuer am Dach. Die Wohngebäude-Police OPTIMAL.

Basler Arbeitslosigkeitsversicherung. Sichert Ihre Vorsorge auch nach Jobverlust

SL-Photovoltaik. Ihr Versicherungsschutz für Photovoltaik-Anlagen.

G r u p p e n v e r s i c h e r u n g s v e r t r a g

Kostenlose SOLON-Solarversicherung

Schwierige Tarifierung einfacher machen!

Ihr kleines Paradies das sprießt.

Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungs- Versicherung (ZKBU 2010) Version GDV 0125

Hochwasser und Starkregen. Risikovorsorge Gut versichert!

Tarif Für Ihr Fahrzeug die höchste Wertschätzung: das Exclusive Konzept für BMW-Club Mitglieder. in Kooperation mit

Erste Liechtensteinische Versicherung. Schaden- meldung. CasaArte Wohnen. Gebäude- und Hausratversicherung

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Betriebsunterbrechungsversicherung für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige BUFT. Gerhard Veits

Albatros. Kundeninformation zur Hausratversicherung

Bei Wind und Wetter gut geschützt. Umfassende Absicherung für Ihr Heim. Die VPV Wohngebäudeversicherung bietet Ihnen:

Gut versichert. Wie man für sich selbst und die Familie vorsorgt

Transkript:

B a u h a u s U n i v e r s i t ä t W e i m a r Fakultät Bauingenieurwesen Professur Betriebswirtschaftslehre im Bauwesen Hausarbeit Der Abschluss von Versicherungen im Immobilienbereich - Entwicklung eines einfachen Modellkonzepts für die Bedarfsermittlung Eingereicht von: Marvin Reisener

Vorwort I

Inhaltsverzeichnis Vorwort... I Inhaltsverzeichnis... II Tabellenverzeichnis... Fehler! Textmarke nicht definiert. Abkürzungsverzeichnis... VI 1 DER ABSCHLUSS VON VERSICHERUNGEN IM IMMOBILIENBEREICH... 1 1.1 Textteil... 1 1.1.1 Einleitung... 1 1.1.1.1 Aufgaben der Versicherungen... 1 1.1.1.2 Besondere Bestandteile bei Versicherungsverträgen... 2 1.1.1.2.1 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)... 2 1.1.1.2.2 Besondere Bedingungen... 2 1.1.1.2.3 Klauseln... 2 1.1.1.2.4 individuelle Vereinbarungen... 2 1.1.1.3 Versicherungsvermittler... 2 1.1.1.3.1 Angestellte im Außendienst... 2 1.1.1.3.2 Versicherungsvertreter... 2 1.1.1.3.3 Versicherungsmakler... 2 1.1.1.3.4 Versicherungsberater... 3 1.1.2 Hauptteil... 3 1.1.2.1 Versicherungen in der Erstellungsphase... 3 1.1.2.1.1 Bauherrenhaftpflichtversicherung... 3 1.1.2.1.2 Bauleistungsversicherung... 3 1.1.2.1.3 Feuer-Rohbauversicherung... 4 1.1.2.2 Versicherungen in der Bewirtschaftungsphase... 4 1.1.2.2.1 Verbundene Wohngebäudeversicherung... 4 1.1.2.2.2 Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung... 5 1.1.2.2.3 Gewässerschadenhaftpflichtversicherung... 5 1.1.2.2.4 Hausratversicherung... 6 1.1.2.2.5 Feuerversicherung... 6 1.1.2.3 weitere Versicherungen... 6 1.1.2.3.1 Immobilientransferversicherung... 6 1.1.2.3.2 Rechtsschutzversicherung... 7 1.1.3. Einfaches Modell der Bedarfsermittlung... 8 1.1.3.1. Risikozonen für Elementarereignisse in Deutschland... 8 1.1.3.2 Leitfaden... 9 1.1.4 Aktuelle Entwicklungen... 10 1.1.5 Zusammenfassung... 11 Anhang... Fehler! Textmarke nicht definiert. Quellenverzeichnis... IX Index... X Eidesstattliche Erklärung... XI II

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Sturm und Hagel 8 Abbildung 2: Überspannung und Folgeschäden Blitzschlag.8 Abbildung 3: Schneelast..8 Abbildung 4: Erdbeben 8 Abbildung 5: Hochwasser 9 Abbildung 6: Wohngebäudeversicherung.. 11 III

IV

V

Abkürzungsverzeichnis AVB VVG HGB Allgemeine Versicherungsbedingungen Versicherungsvertragsgesetz Handelsgesetzbuch VI

1 DER ABSCHLUSS VON VERSICHERUNGEN IM IMMOBILIENBEREICH 1.1 Textteil 1.1.1 Einleitung Da der Markt ein breites Angebot an Versicherungen im Bereich der Immobilienwirtschaft bietet, gilt es sowohl für Gewerbe- als auch für Privatkunden die Entscheidung über die Wahl der Versicherung sorgfältig vorzubereiten. In diesem Zusammenhang sind u.a. der Bedarf, die Vertragsinhalte und Rahmenbedingungen, der Vertragspartner, sowie der Vertragsgegenstand zu prüfen. Diese Arbeit soll mittels eines schemenhaften Leitfadens eine vereinfachte Entwicklung für ein Modellkonzept für den bedarfsgerechten Versicherungsschutz von Immobilieneigentümern und Nutzern darstellen. 1.1.1.1 Aufgaben der Versicherungen Eine Versicherung ist eine mögliche Form der Vorsorge mit dem Ziel, wirtschaftlichen Schaden von Einzelpersonen oder Unternehmen abzuwenden, der eintreten kann, wenn subjektive Gefahren für Personen Sachen Vermögen tatsächlich eintreffen. Versichert werden können ungewisse, jedoch abschätzbare Gefahren, die von einem Versicherer im Wege des Risikoausgleichs unter einer Vielzahl von Versicherten gegen Zahlung einer Prämie versichert werden. 1 1.1.1.2 Der Versicherungsvertrag Im BGB sind keine Regelungen für einen Versicherungsvertrag vermerkt, jedoch beinhaltet es allgemeine Bestimmungen, wie z.b. die nötige Geschäftsfähigkeit, Vertretung und Vollmacht, etc. Andernfalls gilt die Rechtsgrundlage über den Versicherungsvertrag aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) vom 30.05.1908. Als spezielle Regelung geht es den allgemeinen Bestimmungen des BGB vor. 2 1.1.1.2.1 Pflichten des Versicherungsnehmers Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers zählen zum einen die Prämienzahlungspflicht (einklagbar) und zum anderen gesetzliche (s. VVG) und vertragliche (z.b. AVB) Pflichten (nicht einklagbar) wie z.b. die Anzeigepflicht gegenüber des Versicherungsgebers innerhalb bestimmter Fristen im Schadensfall. 1.1.1.2.2 Pflichten des Versicherungsgebers Der Versicherer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt 1 vgl. Murfeld (2000), S. 755 2 vgl. Murfeld (2000), S. 759 1

des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, an den Versicherer die vereinbarte Zahlung (Prämie) zu leisten. 3 1.1.1.2 Besondere Bestandteile bei Versicherungsverträgen 1.1.1.2.1 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen leiten sich ab aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9.12.1976. Sie gelten als wesentlicher Bestandteil und sind somit bindend für einen ganzen Versicherungszweig. 1.1.1.2.2 Besondere Bedingungen Mittels Besonderer Bedingungen werden innerhalb der Allgemeinen Bedingungen Sondertatbestände geregelt. 1.1.1.2.3 Klauseln Klauseln sind spezielle Regelungen im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Auch während der Laufzeit eines Versicherungsvertrages sollten laufend Änderungen von Klauseln beachtet werden, die erforderlichenfalls eine Anpassung des Vertrages empfehlenswert machen. Ist ein Versicherungsmakler eingeschaltet, hat er den Versicherungsnehmer hierüber zu informieren. 4 1.1.1.2.4 individuelle Vereinbarungen Individuelle Vereinbarungen können eingebracht werden, um den individuellen Versicherungsbedarf zusätzlich abzudecken. 1.1.1.3 Versicherungsvermittler 1.1.1.3.1 Angestellte im Außendienst Angestellte im Außendienst sind rechtlich unselbstständig, werden gegen Gehalt für die Versicherung tätig und sind im rechtlichen Sinne gemäß 59-83 HGB Handlungsgehilfen 1.1.1.3.2 Versicherungsvertreter Nach 84, 92 HGB ist der Versicherungsvertreter ein Handelsvertreter, der von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. 1.1.1.3.3 Versicherungsmakler Der Versicherungsmakler ist zur Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers verpflichtet. Für die Einschaltung eines Versicherungsmaklers entstehen dem Versicherten keine Kosten. Für abgeschlossene Verträge erhält der Versicherungsmakler eine Courtage von der jeweiligen Versicherung. Die Beauftragung durch den Versicherungsnehmer ge- 3 gesetze-im-internet.de s. vvg 1 4 vgl. Murfeld (2000), S.761/762 2

schieht durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag. Pflichten dem Versicherungsnehmer gegenüber sind z.b. eine Analyse des Risikos, Prüfung des Deckungsbedarfs und Prüfung einer Unterversicherung. Er verschafft sich einen Überblick aus dem Angebot verschiedener Versicherungen, vergleicht und berät den Kunden. 5 Diese Vorgehensweise beim Abschluss einer Versicherung hat den Vorteil kostengünstig Spezialwissen zu beschaffen. 1.1.1.3.4 Versicherungsberater Nach der Legaldefinition in 59 III VVG ist Versicherungsberater, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherer einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein. Der Versicherungsberater wird üblicherweise aufgrund eines Auftrags seitens eines Versicherungsnehmers bzw. einer versicherten Person gemäß 662 ff. BGB tätig. 6 1.1.2 Hauptteil 1.1.2.1 Versicherungen in der Erstellungsphase 1.1.2.1.1 Bauherrenhaftpflichtversicherung Die Bauherrenhaftpflichtversicherung soll den Bauherrn für den Fall absichern, dass ein Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Schadensersatz einklagen möchte. Die Hauptverantwortung für das gesamte Haftpflichtrisiko liegt beim Bauherrn, da in seinem Interesse der Bau von Dritten errichtet wird. Er ist für den Einsatz eines Sicherheits- und Gefahren-Koordinator zuständig und an seine Person werden zunächst Haftpflichtansprüche gestellt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Vergabe der Planung, Bauleitung und Bauausführung durch den Bauherrn. Andernfalls sind die Versicherer unter besonderen Bedingungen bereit gegen Prämienaufschlag den Versicherungsschutz für das Bauen in eigener Regie zu gewähren. Als Richtwert für die i.d.r. einmalig fällige Beitragshöhe einer entsprechenden Versicherung für die vereinbarte Bauzeit sollte von etwa 1 der Neubausumme ausgegangen werden. Dabei empfiehlt es sich diese schon beim Grundstückskauf abzuschließen, um das Grundstück vor Baubeginn mit zu versichern. Für Umbauarbeiten kann u.u. die allgemeine Privathaftpflichtversicherung ausreichend sein, entscheidend ist hier die Vorgabe des Versicherers. Fazit: sehr empfehlenswert 1.1.2.1.2 Bauleistungsversicherung Mit der Bauleistungsversicherung werden Sachschäden aufgrund unvorhergesehener Beschädigung und Zerstörung der Neubauleistung versichert, wofür der Bauherr während der Bauausführung die Gefahr trägt. Schäden durch höhere Gewalt und Elementarereignisse, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit bekannter und Böswilligkeit unbekannter Personen, 5 Murfeld (200), S. 758 6 gabler-wirtschaftslexikon.de 3

ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungsverhältnisse (Sturm, Hagel, Frost) usw. werden dabei reguliert. Zudem sind Folgeschäden an richtig hergestellten Bauteilen infolge von Leistungsmängeln, Konstruktions- oder Materialfehlern versichert. Durch die Mitversicherung der Unternehmerrisiken kann der Versicherungsbeitrag anteilig auf die Unternehmer bzw. Handwerker umgelegt werden, wenn in dem Bauauftrag der Abschluss einer solchen Versicherung vereinbart wurde. 7 Es ist hierbei zu beachten, dass der Versicherungsschutz lediglich für bereits erbrachte Bauleistungen bzw. bereits verbaute Baumaterialien greift. Darüber hinaus greift diese Police nicht bei normalen Witterungseinflüssen und bei Beschädigungen durch Frosteinwirkung. Die Kosten dieser Versicherung belaufen sich ähnlich der Bauherrenhaftpflichtversicherung auf etwa 1 der Neubausumme. Fazit: empfehlenswert 1.1.2.1.3 Feuer-Rohbauversicherung Die Feuer-Rohbauversicherung bietet Versicherungsschutz für das im Bau befindliche Gebäude vom Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit bei Beschädigung durch Feuer, Explosion und Blitzschlag. Die vom Versicherungsnehmer beschafften und gelagerten Baustoffe und Bauteile sind mitversichert. Die Feuer-Rohbauversicherung wird i.d.r. zusammen mit der Wohngebäudeversicherung vor Baubeginn vereinbart und häufig für 12 Monate beitragsfrei gewährt. Bei Bezugsfertigkeit geht die Rohbauversicherung in die Wohngebäudeversicherung über. Eine solche Versicherung gilt bei einigen Banken als Voraussetzung für die Auszahlung eines Realkredits. Fazit: In Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung sehr empfehlenswert, gerade bei Holzbauten oder Baustellen mit hohem Schweißaufwand. 1.1.2.2 Versicherungen in der Bewirtschaftungsphase 1.1.2.2.1 Verbundene Wohngebäudeversicherung Versichert sind die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude. Zubehör, das der Instandhaltung eines versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, ist mitversichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist. Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung ( 5), b) Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden ( 6) oder c) Sturm, Hagel ( 8) zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. 8 Mittels individueller Vereinbarungen oder Klauseln ist es möglich hier die Grunddeckung zu erweitern, mögliche Schäden wie bspw. Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag, Schäden der Klima-, Wärmepumpen und Solaranlage, sowie weiteres Zubehör, etc. sind auf Sinnigkeit des Versicherungsschutzes zu prüfen. Darüber hinaus bietet die Wohngebäudeversicherung durch zusätzlichen Abschluss der Elementarschadenversicherung bzw. Elementarschadenerweiterungen - Versicherungsschutz für den Schadensfall durch Naturkatastrophen wie Überschwemmung durch Hoch- 7 EBZ Lehrheft LF8 (2011), S. 124 8 Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88 1, 4) 4

wasser oder Witterungsniederschläge, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen. Beim Kauf eines Gebäudes geht die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers auf den Erwerber über, der jedoch ab der Grundbuchumschreibung einen Monat lang das Recht zur außerordentlichen Kündigung hat. Methoden zur Ermittlung der Versicherungssumme und somit der Prämie können hier sein: a) Wertermittlung nach Lage, Größe und Ausstattung des Gebäudes, b) Wertschätzung durch einen Gutachter oder c) Umrechnung des Gebäudeneuwerts. Der Kostenpunkt für ein gängiges Einfamilienhaus in Massivbauweise liegt ca. zwischen 200 und 800 /Jahr je nach Anbieter und Region. Fazit: Sehr empfehlenswert. Befindet sich das Gebäude am Hang, in Reichweite klassischer Überschwemmungsgebiete o.ä. sollte der Eigentümer zusätzlich über eine Elementarschadenversicherung verfügen. Individuelle Vereinbarungen bzw. Leistungserweiterungen sind im Einzelfall zu bewerten, so ist es in Teilen Süd-Ostdeutschlands (s. Abb ) ratsam sich zusätzlich gegen Überspannungs- und Folgeschäden durch Blitzeinschlag abzusichern. Bei der Wahl der Prämienermittlung empfiehlt sich die Methode a) durch seine Zuverlässigkeit und Einfachheit oder aber Methode c), die den Vorteil der Anpassung an heutige Baukosten bietet und somit die Gefahr der Unterversicherung durch Baupreissteigerungen minimiert, wobei darauf zu achten ist, dass Eigenleistungen und Rabatte berücksichtigt werden. Methode b) ist nicht per See auszuschließen, doch in den meisten Fällen nicht notwendig und kostenintensiv. 1.1.2.2.2 Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Versichert ist in der Haus- und Eigentümerhaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus und/oder Grundstückbesitzer, z.b. als Eigentümer, Nießbraucher, Pächter, Mieter, Leasingnehmer. 9 Die drei Pflichten der Verkehrssicherung, Instandhaltung und der Streu- und Reinigungspflicht, die jeder Hausbesitzer hat, werden ebenfalls durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt. Fazit: sehr empfehlenswert 1.1.2.2.3 Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber von Anlagen zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe wie z.b. Heizöl, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Verwendung dieser Stoffe, sowie unmittelbare und mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers. 10 Die monatlichen Beiträge liegen bei der Debeka Versicherung zwischen 2,99 (bis 1000l Tankvolumen, oberirdisch) und 29,86 (bis 50.000l Tankvolumen, unterirdisch) 11 Fazit: empfehlenswert bei Nutzern ölbetriebener Heizungsanlagen, sowie in gewerblichen Anlagen mit entsprechendem Bedarf und Gefahr des Schadenseintritts. 9 vgl. Murfeld (2000), S. 763 10 EBZ Lehrheft LF5 (2011), S.55 11 www.debeka.de 5

1.1.2.2.4 Hausratversicherung Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen, Wertsachen und Bargeld, sowie alle in das Gebäude eingefügten bzw. an die Gebäudeverhältnisse angepassten Sachen. 12 Im Schadensfall leistet der Versicherer Entschädigung für den versicherten Hausrat, der gemäß 1 Abs. 1 VHB 2010 durch a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, b) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat, c) Leitungswasser, d) Naturgefahren wie Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren, soweit gesondert vereinbart, zerstört oder beschädigt werden. Da der Hausrat zum Neuwert versichert ist, ersetzt der Versicherer im Schadensfall bei allen im Gebrauch befindlichen Sachen den Neuwert, unabhängig von Alter und Abnutzung. Günstige Basis-Versicherungen sind ab 6 bis 10 Euro monatlich erhältlich, die teureren Varianten mit erweitertem Leistungsspektrum kosten zirka 16 bis 20 Euro pro Monat. 13 Fazit: empfehlenswert, wenn es sich um wertvolles Mobiliar handelt und der Verlust der Einrichtung für den Besitzer finanziell ruinös wäre. Auch der Schutz vor Schäden durch Einbruch und Diebstahl hat zwecks steigender Einbruchszahlen 14 an Bedeutung gewonnen. In diesem Zusammenhang sollte Klarheit über Schadensgrenzen bestehen. Ähnlich wie in der Verbundenen Gebäudeversicherung ist auf den Schutz durch Überspannung und Folgeschäden durch Blitzschlag zu achten. 1.1.2.2.5 Feuerversicherung Um negative finanzielle Auswirkungen im Falle eines Feuerschadens abzuwenden, ist es im industriellen und gewerblichen Bereich üblich eigenständige Feuerversicherungen abzuschließen. Abgesichert sind hier a) Betriebsunterbrechungen, b) Schäden durch Feuer an Immobilien und beweglichen Sachen, c) Schäden durch Brandstiftung, sowie d) das Risiko der Verursachung von Feuerschäden. Hausbesitzer decken das Risiko von Feuerschäden mit der Wohngebäudeversicherung ab. Mit der Wohngebäudeversicherung für Immobilieneigentümer wird eine integrierte Feuerversicherung angeboten. Der Leistungsumfang erstreckt sich in der Regel auf die Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei einem Brand, Löschwasserschäden, Ersatzleistungen für brandgeschädigte Mobilien, die Renovierungskosten, Abbrucharbeiten und Aufräumkosten sowie die Kosten einer notwendigen Unterbringung nach dem Schaden im Hotel. Mieter sichern sich mit einer Hausratversicherung gegen Feuerschäden in ihrer Wohnung ab. Fazit: empfehlenswert in der Industrie, weniger empfehlenswert im privaten Bereich. 1.1.2.3 weitere Versicherungen 1.1.2.3.1 Immobilientransferversicherung Mit dem Abschluss einer solchen Versicherung hat ein Erwerber eines Bestandsgebäudes die Möglichkeit, sich gegen unbekannte Mängel und deren Folgekosten abzusichern. Entste- 12 vgl. 6 Abs. 2 VHB 2010 13 https://www.drklein.de/hausratversicherung.html#/ 14 vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik 2013 6

hen innerhalb der i.d.r. 5-jährigen Vertragslaufzeit Reparaturkosten aufgrund unbekannter Mängel wie typischerweise Mangelhafte Abdichtungen der Kellerwand, versteckte Konstruktionsmängel, fahrlässige Umbauten des Vorbesitzers, etc. kommt die Versicherung für diese auf. Voraussetzung für den Abschluss einer solchen Versicherung ist die Vorlage eines DEKRA Gutachtens (Kostenpunkt: ca. 650 ), um den Zustand des Gebäudes realistisch einzuschätzen. Fazit: empfehlenswert, wenn Zweifel bzgl. Bausubstanz oder konstruktiver Unversehrtheit bestehen. 1.1.2.3.2 Rechtsschutzversicherung Die Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherten im Falle eines Rechtsstreits und übernimmt die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Neben dem Versicherungsnehmer sind in der Regel auch dessen Ehepartner und Kinder mitversichert. Für die Kinder gilt das, solange sie minderjährig sind oder die Volljährigkeit bereits erreicht haben, sich aber noch in der Ausbildung befinden und unverheiratet sind. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle eines Rechtsstreits nicht nur die Kosten für Ihren Anwalt, die Gerichtskosten sowie eventuelle Gerichtsvollzieherkosten, sondern auch die Gebühren, die Sachverständige erheben. Zudem kommt sie für die Kosten für Zeugen und für die Kosten der Gegenseite auf, wenn das Gericht Sie zur Zahlung verpflichtet. In Strafsachen stellt die Rechtsschutzversicherung auch Kaution und kümmert sich bei Auslandsfällen um die Übersetzung von Dokumenten. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich bei einer Rechtsschutzversicherung nach dem Leistungsumfang, der vereinbarten Deckungssumme und der gewählten Selbstbeteiligung. Die günstigeren Tarife beginnen beim Privatrechtsschutz bei einer Beitragshöhe von etwa 10 Euro pro Monat. Die Luxusvarianten mit Rundumschutz sind für etwa 50 Euro monatlich erhältlich. 15 Fazit: Der Abschluss ist allgemein jedem Bürger zu empfehlen, hier: besonders im Fall von Vermietung sinnig. 15 https://www.drklein.de/rechtsschutz.html#/ 7

1.1.3. Einfaches Modell der Bedarfsermittlung 1.1.3.1. Risikozonen für Elementarereignisse in Deutschland Abbildung 1: Sturm und Hagel Abbildung 2: Blitzschlag und Überspannung Abbildung 3: Schneelast, Quelle: creaton.de Abbildung 4: Erdbeben, Quelle: wikipedia.de 8

Abbildung 1: Hochwasser 1.1.3.2 Leitfaden Versicherung ++ + Verbundene Wohngebäudeversicherung Elementarschadenversicherung/-erweiterung im Hinblick auf Hochwasser Elementarschadenversicherung/-erweiterung im Hinblick auf Erbeben Elementarschadenversicherung/-erweiterung im Hinblick auf Starkregenereignisse Elementarschadenversicherung/-erweiterung im Hinblick auf Schneedruck ges. BRD Insbes. Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern (s. Abb. 5) Insbes. Eifel (NRW), Umkreis Tübingen und Freiburg, Umkreis Gera (s. Abb. 4) Einzelfalluntersuchung In Teilen Süd- und Ostdeutschlands, Umkreis Stralsund (s. Zone 3, Abb. 3) In Teilen Baden- Württemberg, Hessen und Niedersachsen (s. Abb. 5) In Teilen Rheinufergebiet, Thüringen, Sachsen (s. Abb. 4) Einzelfalluntersuchung In Teilen der BRD (s. Zone 2, Abb. 3 ) 9

Elementarschadenversicherung/-erweiterung im Hinblick auf Erdsenkung Elementarschadenversicherung/-erweiterung im Hinblick auf Lawinengefahr Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Hausratversicherung Feuerversicherung Rechtsschutzversicherung In Bergbauregionen (z.b. Teile des Ruhrgebiets), evtl. Vorhandensein von Höhlensystemen Am Hang befindliche Gebäude in Schneelastzone 2,3 (s. Abb. 3) Ges. BRD Ges. BRD Industriebetriebe Ges. BRD Im Tal befindlich Gebäude in Schneelastzone 2,3 (s. Abb. 3) Gebäude mit Heizöltanks, chemische Industriebetriebe Legende: ++ sehr empfehlenswert, + empfehlenswert Tabelle 1: Erkenntnisse aus der Analyse von Umweltereignissen, eigene Darstellung 1.1.4 Aktuelle Entwicklungen Lediglich fünf der 50 großen Anbieter in der Wohngebäudeversicherung konnten eine Schaden/Kosten-Quote von unter 100 Prozent erreichen. Der Durchschnitt liegt laut GDV bei 135 Prozent. Das bedeutet: Prämieneinnahmen von 100 Euro stehen Schadenaufwendungen von 135 Euro gegenüber. 16 So ist im Jahr 2015 von einer Beitragserhöhung bzw. von Versicherungskündigungen durch den Versicherer auszugehen, wobei die Zahlen in der Abbildung 6 über vergangene Jahre eine solche Schlussfolgerung nicht gleich ersichtlich machen. 16 Vgl. http://www.weser-kurier.de 10

Abbildung 6: Wohngebäudeversicherung 1.1.5 Zusammenfassung Dieses vereinfachte Modellkonzept, das zum Ziel hat den individuellen Versicherungsbedarf zu ermitteln und den Versicherungsnehmer grob über Vertragsbestandteile, Versicherungsangebot und Vorgehensweise im Abschluss einer Versicherung zu informieren, kann nur ein schemenhafter Leitfaden sein und Empfehlungen geben. Da Gebäude im Hinblick auf seine Umwelt einzigartig sind, unterschiedliche Gebäudezustände aufweisen und sich in ihrer Lage unterscheiden, gilt es beim Abschluss von Versicherungen immer auch Einzeluntersuchungen durchzuführen. Bei einem Abschluss eines Versicherungsvertrages kann die Hinzunahme eines Versicherungsexperten, einen Versicherungsvermittler in Betracht gezogen werden, hier empfiehlt sich der Versicherungsmakler, bei dem für den Versicherungsnehmer keine Kosten entstehen, diese trägt die Versicherung. Auch der Einsatz eines Versicherungsberaters ist denkbar, von Vorteil ist die hier die nicht bestehende wirtschaftliche Verflechtung zu einem Versicherer. 11

12

Quellenverzeichnis Dr. Murfeld, Egon (2000), Spezielle BWL der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, 3. Auflage, Hammonia-Verlag GmbH Hamburg. Funda, Matthias; Haertler, Christian; Schneck, Stephan (2010), Lehrhefte Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau - Wohnräume verwalten und Bestände pflegen, 3. Auflage, Bochum Ehrlichmann, Dirk; Schneck, Stephan (2011), Lehrhefte Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau Bauprojekte entwickeln, 4. Auflage, Bochum www.stiftung-warentest.de www.sueddeutsche.de www.gabler-wirtschaftslexikon http://www.pantaenius.eu/fileadmin/user_upload/documents/biz/immobilienwirtschaft/vortra ege_131114/spannungsfeld_der_gebaeudeversicherung www.gdv.de IX

Index Dateien... 1 Drucken... 1 PDF... 1 Word... 1 X

Eidesstattliche Erklärung Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und nur unter Verwendung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt habe. Die Arbeit wurde weder in dieser oder einer ähnlichen Form noch in Auszügen bereits einer Prüfstelle vorgelegt. Weimar, den 22.05.2015 Reiesner, Marvin 113480 XI