Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagoge/ Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagogin



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Transkript:

Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagoge/ Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagogin inkl. Zertifikat Train-the-Trainer (IHK) Lehrgangsort: Bielefeld

Berufsprofil und berufliche Einsatzmöglichkeiten Aus- und Weiterbildungspädagogen sind in betrieblichen Aus- und Weiterbildungsprozessen tätig, dabei betreuen, beurteilen und beraten sie Auszubildende und Mitarbeiter/-innen in den jeweiligen Lernsituationen. Sie stellen die Kompetenzen von Mitarbeiter/-innenn und Auszubildenden fest, formulieren Ausbildungserfordernisse und entwickeln darauf aufbauend gemeinsam mit Ihnen individuelle Lernwege. Sie gestalten, koordinieren und optimieren diese Lernwege im Rahmen der jeweiligen Organisationsstrukturen. Aus- und Weiterbildungspädagogen verfügen über grundlegende Kenntnisse des Bildungsmarketings. Sie entwickeln beispielsweise Marketingmaßnahmen für die Gewinnung von Auszubildenden und überprüfen deren Wirksamkeit. Sie beraten und unterstützen ausbildende Fachkräfte sowie Aus- und Weiterbildungspersonal. Sie unterstützen die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen und entwickeln bestehende Anforderungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung weiter. Zu den weiteren Aufgaben von Aus- und Weiterbildungspädagogen zählt die Überprüfung und Optimierung bestehender Bildungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass sie über fundierte Kenntnisse im Bereich der Ausbildungsdidaktik und Methoden verfügen. Sie wenden die Methoden der Aus- und Weiterbildung zielgruppengerecht an und sind in der Lage, diese eigenständig zu optimieren und weiterzuentwickeln. Sie beraten und unterstützen nebenamtliche Aus- und Weiterbildner/-innen, indem sie diese Kompetenzen an diese weitervermitteln. Daneben optimieren sie Prüfungs- und Beurteilungsverfahren und wirken bei Bedarf an der Erstellung von Prüfungen und Prüfungsaufgaben mit. Sie verfügen über einschlägige Kompetenzen in der Prüfungsdidaktik und wenden diese aktiv an. Aus- und Weiterbildungspädagogen besitzen die Fähigkeit zur Konfliktberatung und -begleitung und setzen Konfliktlösungsstrategien ein. Zielgruppe: Verantwortliche Personen für die operative und administrative berufliche Aus-und Weiterbildung (z. B. Personalreferenten/-innen, Personalentwickler/-innen, Personalberater/innen, Meister/-innen)

Lehrplaninhalte Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogen verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in den folgenden Bereichen: 0. Lern- und Arbeitsmethodik 1. Lernprozesse und Lernbegleitung: 1.1. Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung 1.2. Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung 1.3. Medienauswahl und -einsatz 1.4. Lern- und Entwicklungsberatung 2. Planungsprozesse in der beruflichen Bildung: 2.1. Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse 2.2. Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden 2.3. Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung 2.4. Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung 2.5. Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen 3. Berufspädagogische Handeln Prüfungsfächer Die Prüfungsfächer sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den oben aufgeführten Unterrichtsfächern. Der Themenkomplex Lern- und Arbeitsmethodik hat keine Prüfungsrelevanz. Der Handlungsbereich 1 wird mündlich und schriftlich, der Handlungsbereich 2 wird schriftlich geprüft. Für den Bereich 3. Berufspädagogisches Handeln wird die Prüfung in Form einer Projektarbeit mit anschließender Präsentation und Fachgespräch durchgeführt. Eine selbständige Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsinhalte ist Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen der Prüfung. Train the Trainer IHK-Zertifikat Sie haben die Möglichkeit, gleichzeitig mit dem Prüfungslehrgang, Ihr Trainer-Zertifikat (IHK) zu erwerben. Der Abschlusstest beinhaltet eine Ausarbeitung eines gesamten Seminartages und das Durchführen einer einzelnen Sequenz mit anschließendem Fachgespräch.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer 1) einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist oder 2) in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschießende mindestens zweijährige Berufspraxis und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum oben dargestellten Berufsprofil haben. Abweichend hiervon ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Dauer: 12.09.2014 23.04.2016 Lehrgangsort: Bielefeld Unterrichtstage: freitags: 15:00 ca. 20:00 Uhr samstags: 08:00 ca. 14:00 Uhr Vollzeitwochen 06.10. - 11.10.2014 03.08. - 08.08.2015 05.10. - 09.10.2015 Prüfungstermin Teil 1 + Teil 2: 26. + 27. April 2016 Die anschließende Prüfungsphase (Prüfungsteil III)mit Projektarbeit, Fachgespräch und Präsentation dauert ca. 6 Monate und wird durch den Bildungsträger begleitet. Prüfungstermin Teil 3: Herbst 2016 Der Lehrgang umfasst insgesamt ca. 535 Unterrichtsstunden. Die Sommer- und Weihnachtsferien in NRW sind überwiegend unterrichtsfrei. Lehrgangsentgelt/Zahlungsbedingungen Das Lehrgangsentgelt beträgt insgesamt 3.490,00 und ist in vierteljährlichen Raten entsprechend der Rechnungsstellung zu entrichten. Für lehrgangsbegleitende Textbände etc. werden voraussichtlich 200,00 in Rechnung gestellt. Prüfungsgebühr Zurzeit 560,00 (fällig bei Prüfungsanmeldung)

Internetzugang Sie benötigen einen Internetzugang, um E-Mails empfangen zu können und sich auf unserer Lernplattform einzuloggen. Fördermöglichkeiten Über Fördermöglichkeiten können Sie sich unter www.bildungsscheck.nrw.de oder www.meisterbafoeg.info informieren. Anmeldung zum Lehrgang Bitte melden Sie sich bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn mit dem Anmeldevordruck der IHK- Akademie Ostwestfalen an. Fügen Sie der Anmeldung eine Fotokopie Ihres Prüfungszeugnisses, einen tabellarischen Lebenslauf und den Nachweis über Ihre Berufspraxis bei. Weiterführende Perspektiven Fortbildung zum Betriebswirt (IHK)/zum Berufspädagogen (IHK) Aus- und Weiterbildungspädagogen steht die Zulassung zum Betriebswirt (IHK) oder zum Berufspädagogen (IHK) und damit zur obersten Stufe in der IHK-Weiterbildung offen: Beide sehr anspruchsvolle Fortbildungen haben den Fokus, eigenverantwortlich Managementaufgaben übernehmen zu können. Studieren mit IHK-Fortbildungsabschluss Aus- und Weiterbildungspädagogen haben des Weiteren die Möglichkeit, auch ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife zu einem Studium an einer Fachhochschule bzw. Hochschule zugelassen zu werden. Durch die Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte vom 8. März 2010, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, kann mit dem Abschluss Fachwirt/Fachkaufmann ein Studium in jedem Studiengang an Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Eine Studienberatung mit detaillierten Informationen zum jeweiligen Fach und eventuellen weiteren Voraussetzungen erhalten Studieninteressierte direkt an den Hochschulen. Ihr Ansprechpartnerin: Heike Sieckmann IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH Elsa-Brändström-Str. 1-3, 33602 Bielefeld Telefon: 0521 554-105 Telefax : 0521 554-5105 E-Mail: heike.sieckmann@ihk-akademie.de Angebote anderer Bildungsinstitutionen, die auf eine IHK-Prüfung vorbereiten, finden Sie im Internet unter: http://wis.ihk.de/ihk-pruefungen/anbieterliste.html. Stand: 12.09.2013

IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH Per Fax: +49 521 554-5105 Heike Sieckmann Postfach 10 03 63 33503 Bielefeld Ich melde mich zur Teilnahme an dem nachfolgenden näher bezeichneten Lehrgang verbindlich an: 7367 Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin vom 12.09.2014-23.04.2016 in Bielefeld Lehrgangsbewerber(in): Name: Vorname: Straße: Wohnort: Telefon: E-Mail: Geburtsdatum: Geburtsort: Abgeschlossene Berufsausbildung als Berufstätigkeit Jahre Zurzeit tätig als: Telefon mobil: ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Arbeitgeber Bemerkungen/besondere Berufserfahrung/ Name/Firma sonstiges: Straße: Ort: Fax: Telefon: E-Mail: -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Rechnungsstellung: Arbeitgeber Privat Besuch des Lehrgangs: im Auftrag und auf Veranlassung nicht im Auftrag des Arbeitgebers des Arbeitgebers Ich bestätige die Richtigkeit vorstehender Angaben. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH sowie die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen bei Lehrgängen sind mir/uns bekannt und werden von mir/uns als verbindlich anerkannt. Ort/Datum Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Bei Rechnungsstellung an Arbeitgeber FA-Stempel + FA-Unterschrift erforderlich Bitte informieren Sie mich/uns über aktuelle Weiterbildungsangebote. Ich bin/wir sind mit der Zusendung an die o. a. Adresse einverstanden Datum, Unterschrift Firmenstempel

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH Mit Ihrer Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen erkennen Sie die folgenden "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" an. Wir behalten uns aus organisatorischen Gründen vor, für bestimmte Veranstaltungen von diesen Teilnahmebedingungen abzuweichen und Besondere Teilnahmebedingungen zur Anwendung kommen zu lassen, auf die in diesem Falle ausdrücklich gesondert hingewiesen wird. Wir unterscheiden bei unseren Weiterbildungsangeboten Seminare (kurzzeitige Veranstaltungen mit einer Dauer von i. d. R. unter 50 Unterrichtsstunden) von Lehrgängen (längerfristige Veranstaltungen mit einer Dauer von i. d. R. über 50 Unterrichtsstunden). Sofern keine besondere Abgrenzung erfolgt, gelten die folgenden Angaben für beide Veranstaltungstypen gleichermaßen. Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten. 1. Anmeldung Ihre Anmeldung zu unseren Seminaren und Lehrgängen nehmen Sie bitte stets schriftlich (per Anmeldebogen, Brief, Fax oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur) vor. Nur in diesem Fall ist sie gültig und gilt als verbindlich. Telefonische Anmeldungen können nicht entgegengenommen werden. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs berücksichtigt; besondere Zulassungs- oder Auswahlverfahren für bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen bleiben davon unberührt. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung der Zulassung. Eine solche Bestätigung kann auch mündlich erfolgen. Der Zugang einer Anmeldung über das Online-Formular der Akademie wird unverzüglich elektronisch bestätigt, wobei die Eingangsbestätigung noch keine Teilnahmebestätigung ist. Erfolgt eine Anmeldung im Rahmen des Bildungsscheckverfahrens oder Bildungsprämienverfahrens wird der Vertrag erst rechtswirksam, wenn unserer Akademie ein Zuwendungsbescheid zur Erstattung von 50% der Teilnahme- und Prüfungsentgelte (max. 500 ) von der zuständigen Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde. 2. Zahlungsbedingungen Die Zahlung bei Lehrgängen ist mit der Zulassung und bei Seminaren nach Erhalt der Rechnung am ersten Veranstaltungstag fällig. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Bei Lehrgängen, die sich über mehrere Semester oder Lehrgangsabschnitte erstrecken, tritt die Fälligkeit zum in der Lehrgangsbeschreibung angekündigten und in der Rechnung benannten Termin für den jeweiligen Folgeabschnitt ein. Bei diesen Lehrgängen kann eine Zahlung per Bankeinzug vereinbart werden. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. des Arbeitgebers, der Agentur für Arbeit oder des Versorgungsamtes (Meister-BaföG, Bildungsscheck)) zu erfolgen. Kosten für weitere Leistungen (z. B. Lehrmittel, Tests und Prüfungen) sind in den Seminar- und Lehrgangsentgelten nicht enthalten, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich schriftlich zugesagt wird. 3. Rücktritt und Kündigung Bei Seminaren können Sie ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie uns den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von einer Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilen. Maßgebend ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei unserer Akademie. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so sind Sie zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung von fachlich und persönlich geeigneten Ersatzteilnehmern ist möglich. Bei Lehrgängen ist ein Rücktritt durch schriftliche Erklärung bis zu zwei Wochen vor Beginn der ersten Unterrichtsveranstaltung möglich. (In diesem Falle wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des Lehrgangsentgelts, maximal jedoch 80,00, fällig.) Erfolgt eine Kündigung durch den Teilnehmer erst nach Ablauf dieser Frist, so ist das volle Lehrgangsentgelt zu zahlen. Bei Lehrgängen, für die mehrere Zahlungsabschnitte vorgesehen sind, ist ohne fristgerechte Abmeldung bei Nichtantritt des Lehrgangs der erste Teilzahlungsbetrag zu zahlen. Bei späterer Kündigung sind nur die Beträge zu zahlen, die bis zum Ablauf des Zahlungsabschnittes fällig sind, in welchem die schriftliche Kündigung bei unserer Akademie eingeht. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (Wir empfehlen Ihnen, insbesondere Rücktrittserklärungen für Lehrgänge per Einschreiben zuzustellen. Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich.) 4. Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen Wir haben das Recht Veranstaltungen aus wichtigem Grund, z. B. bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder plötzlichem Ausfall des Dozenten, abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein weiter gehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Die Unterrichtstermine der Lehrgänge werden im jeweiligen Stundenplan bekannt gegeben. Neben den regulären Unterrichtszeiten können an anderen unterrichtsfreien Tagen Unterrichtstermine anberaumt werden. Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfalls von Veranstaltungen oder Verschiebung von Unterrichtseinheiten ist ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, den Unterricht teilweise oder ganz an anderer Stelle (in Ostwestfalen) als in der Anmeldebestätigung aufgeführt, durchzuführen. 5. Wechsel der Dozenten Soweit der Gesamtzuschnitt und der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 6. Leistungsüberprüfungen Die Teilnahme an Leistungsüberprüfungen zur Erlangung eines IHK-Zertifikats im Rahmen eines entsprechend ausgewiesenen Lehrgangs unserer Akademie ist ausschließlich den Teilnehmern dieser Weiterbildung vorbehalten. Um ein IHK- Zertifikat zu erhalten, müssen Sie die Leistungsüberprüfung erfolgreich bestehen und zuvor 80% der Lehrveranstaltungen in unserer Akademie besucht haben. Die Leistungsüberprüfung kann in unterschiedlicher Form (z. B. durch einen Test, eine Projektarbeit o. ä.) erfolgen. Die verbindlichen Termine der Leistungsüberprüfung werden in aller Regel spätestens zu Beginn eines Lehrgangs bekannt gegeben. Sollten Sie aus individuellen persönlichen oder betrieblichen Gründen einen separaten Termin vereinbaren wollen, stellen wir Ihnen unseren gesonderten Aufwand mit 100,-- Euro in Rechnung. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen. Eine nicht bestandene Leistungsüberprüfung können Sie maximal zwei Mal wiederholen. Im Krankheitsfall ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich.) Für die Teilnahme an IHK-Prüfungen gelten gesonderte Regelungen. 7. Anmeldungen zu Prüfungen bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Bei Lehrgängen mit IHK-Prüfung sind die Anmeldungen zu Prüfungen bis spätestens zu dem vorgegebenen Anmeldeterminen schriftlich auf einem besonderen Formular vorzunehmen. Das hierfür erforderliche Anmeldeformular erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, Abteilung Berufliche Bildung. 8. Nutzung der akademieeigenen und von ihr angemieteter EDV-Schulungsräume Die IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH stellt Ihnen sofern erforderlich die vorhandenen Computer und den Internetzugang für den Wissenserwerb in Ihrer Weiterbildung zur Verfügung. Diese Infrastruktur dient ausschließlich als Arbeitsmittel zur Erreichung des jeweiligen Schulungszieles. Unzulässig ist jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer und des Internetzuganges, die geeignet ist, den Interessen oder dem Ansehen der IHK-Akademie Ostwestfalen zu schaden, die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt. Dies gilt vor allem für das Abrufen oder Verbreiten von Inhalten, die gegen Persönlichkeitsrechte, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen, das Abrufen oder Verbreiten von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, Gewalt verherrlichenden oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus dem Seminar/dem Lehrgang führen sowie straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben. 9. Haftung Unsere Haftung für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Garderobe, (Wert- )Gegenstände und Fahrzeuge oder für Zertifikats- bzw. Titelmissbrauch, ist ausgeschlossen; es sei denn, dass der Schaden auf unserem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruht. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, haften wir uneingeschränkt. 10. Datenspeicherung Die IHK-Akademie erhebt und verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes. Durch die Anmeldung erklären Sie sich mit der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Seminar-, Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie ggfs. mit der Weitergabe der Daten an die prüfende Institution (z. B. eine Industrie- und Handelskammer) einverstanden. 11. Urheberrecht Die in den Lehrveranstaltungen verwendeten Präsentationen, Arbeitsunterlagen, DIHK-Textbände sowie Computer-Software inkl. Lernprogramme, sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren und/oder deren Weiterleitung an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberberechtigten zulässig. Jegliche Art von audio- und/oder visuellen Mitschnitten von Veranstaltungen ist nicht gestattet. 12. Widerrufsrecht bei der Anmeldung für Seminare und Lehrgänge (nur bei Fernabsatzverträgen) Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH, Elsa-Brändström-Str. 1-3, 33602 Bielefeld. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die gegebenenfalls empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 13. Nebenabreden Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. 14. Gerichtsstand /Anwendbares Recht Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, die die Teilnahme an Seminaren oder Lehrgängen betreffen, Bielefeld. Das selbe gilt, wenn der Teilnehmer als Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 15. Ungültige Klauseln Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Bielefeld, 01. Dezember 2010 IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH (Mit Veröffentlichung dieser Teilnahmebedingungen werden die bisher veröffentlichten Teilnahmebedingungen der IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH unwirksam.)