Anerkennung von Prüfungsleistungen ausländischer Hochschulen/Universitäten



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Transkript:

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen 19.08.2015 / Dr. Sommer Aushang vom 19.08.2015 alle Semester WIW Bachelor/Master Anerkennung von Prüfungsleistungen ausländischer Hochschulen/Universitäten NEUE REGELUNG Version Nr. 6 Die Anerkennung externer Prüfungsleistungen (In- und Ausland) obliegt dem Prüfungsausschuss. Aus gegebenem Anlass sei auf die Verfahrensweise bei der Anerkennung von obigen Leistungen nochmals hingewiesen: START (1) Suche nach einer geeigneten Hochschule im Ausland (z.b. durch Rückfrage bei Auslandsamt / Auslandsbeauftragten / Professoren) (2) Suche nach geeigneten Kursen an der ausländischen Hochschule durch Abgleich mit den von WIW anrechenbaren Modulen ( Anhang A ) (3) Abklärung der Gleichwertigkeit der Module mit dem verantwortlichen Professor (Anhang A), den Antrag auf Prüfungsleistungsanerkennung 1 (Anhang B) ausfüllen und vom verantwortlichen Professor / Prüfungsausschussvorsitzenden abzeichnen lassen (= Kopie an den Prüfungsausschussvorsitzenden - Original aufbewahren)! Die Prüfungen sind damit aus Sicht des Prüfungsausschusses vorläufig angemeldet 2. (4) Auslandsstudium antreten! (5) Nach Rückkehr mit dem unterschriebenen Antrag auf Prüfungsleistungsanerkennung und den Kursunterlagen aus dem Auslandsstudium den verantwortlichen Professor aufsuchen und sich die endgültige Anerkennung abzeichnen lassen ZIEL (6) Prüfungsausschussvorsitzenden mit dem nunmehr unterschriebenen Antrag auf Prüfungsleistungsanerkennung sowie dem Originalzeugnis der Prüfungsleistungen der Auslandshochschule zur abschließenden offiziellen Meldung ans Prüfungsamt (Anhang C) aufsuchen 1 Der Antrag auf Prüfungsleistungsanerkennung kann via Internet heruntergeladen werden. 2 Bei Änderungen bitte die Fachdozenten oder den Prüfungsausschussvorsitzenden informieren, um neue Kurse anzumelden bzw. alte Kurse abzumelden!

Weitere Hinweise: Pro Semester können maximal 30 ECTS im Ausland erworben bzw. auf Ihr Studium anerkannt werden. Auf der Homepage des Auslandsamtes sind verschiedene Auslandshochschulen aufgelistet, mit denen Studentenaustausch praktiziert wird bzw. Kooperationen bestehen. Es können aber auch Kurse an anderen Hochschulen belegt werden, sofern die Auslandshochschule durch Deutschland anerkannt ist. Die Vergabe von Auslandsstudienplätzen hängt je nach Auslandshochschule unter anderem vom Notendurchschnitt, Studienverlauf, Bachelorzwischenzeugnis oder Empfehlungsschreiben ab. Über Näheres informiert Sie das Auslandsamt! Bei Antritt des Auslandsstudiums in der Regel im dritten oder höheren Semester sollten möglichst alle Prüfungen des ersten und zweiten Semesters abgeschlossen sein! Bei Änderungen des Studienverlaufs im Ausland (z.b. sind bestimmte Kurse an der Auslandshochschule nicht mehr verfügbar) ist eine Abstimmung mit dem verantwortlichen Professor notwendig, um neue anerkennungsfähige Kurse auszuwählen ( Nachmeldung )! Angemeldete bzw. nachgemeldete Kurse mit durchgeführter Prüfung im Ausland gemäß Antrag auf Prüfungsleistungsanerkennung (Anlage B) können je nach Grad der Anrechnungsfähigkeit / Deckungsgleichheit mit den Kursen an der Hochschule Albstadt- Sigmaringen mit Note oder ohne Note angerechnet werden. Für nicht angemeldete bzw. nicht nachgemeldete Kurse im Ausland besteht kein pauschaler Anspruch auf Anerkennung (Einzelfallprüfung erforderlich)! Über die Umrechnung der im Ausland erworbenen Noten informiert Sie der Prüfungsausschussvorsitzende. Eine Umrechnungstabelle für Großbritannien befindet sich im Anhang D, wobei Abweichungen je nach Hochschule nicht ausgeschlossen werden können. In Zweifelsfällen können Sie sich vorab direkt an den Prüfungsausschussvorsitzenden wenden. Albstadt, den 19.08.2015 Prof. Dr. Lutz Sommer Vorsitzender des Prüfungsausschusses Wirtschaftsingenieurwesen - 2 -

Anhang A Anerkennung Auslandsmodule a) Module, die ohne detaillierte inhaltliche Prüfung pauschal auf erbrachte Module im Ausland anerkannt werden können. Voraussetzung: Auslandsmodule müssen einen wirtschaftlichen/technischen Bezug haben, der dem Wirtschaftsingenieurstudium gerecht wird. Modul - WIW ECTS Semester Zuständiger Professor 24000 Wahlpflichtfach 1 5 ECTS 4. pauschal anerkannt Wahlpflichtfach 2 4 ECTS 34300 / 35300 / 36300 5 ECTS 7. pauschal anerkannt Wahlpflichtfach 3 31005 Vor- und nachbereitende Blockveranstaltung 2,5 ECTS 2,5 ECTS = SUMME 19 ECTS 5. pauschal anerkannt Anmerkungen Wahlrichtung beachten! b) Module, die nach einfacher inhaltlicher Prüfung auf erbrachte Module im Ausland anerkannt werden können. Hinweis: Die Anerkennung kann je nach Übereinstimmung mit den WIW-Modulen - mit oder ohne Note erfolgen. Modul - WIW ECTS Semester Zuständiger Professor 32005 Marketing Wettbew. - 5 ECTS 6. Prof. Dr. Frank u. Kundenmanagement 32010 Technischer Vertrieb 4 ECTS 6. Prof. Dr. Mockenhaupt 32500 Informations- u. 5 ECTS 6. Prof. Dr. Ruf Kommunikationssysteme 37000 Global Economy 8 ECTS 7. Prof. Dr. Sommer Grundlagen = SUMME 22 ECTS c) Module, die erst nach detaillierter inhaltlicher Prüfung auf erbrachte Module im Ausland anerkannt werden können. Hinweis: Die Anerkennung kann je nach Übereinstimmung mit den WIW-Modulen - mit oder ohne Note erfolgen. Modul - WIW ECTS Semester Zuständiger Professor Sämtliche Module des Hauptstudiums 109 ECTS 3. 7. zuständiger Professor Hinweis: Alle Anträge sind am Ende der Bearbeitung dem Prüfungsausschussvorsiztzenden zur abschließenden Klärung vorzulegen. - 3 -

Anhang B - 4 -

Anhang C - 5 -

- 6 -

Anhang D Notenverrechnungstabelle ECTS-Notenskala *) Deutschland Großbritannien Mexiko Finnland Türkei**) Australien**) - HS-Albsig - (WIW) - allgemein - - allgemein - - allgemein - Marmara Univ. - allgemein - A - Excellent (Hervorragend: 1,0-1,5 ) 1,0 73-100% 100,0% 5 96-100% 90-100% 1,3 70-72% 97-99% 90-95% 79-89% B - Very Good ( Sehr gut: 1,6-2,0 ) 1,7 66-69% 93-96% 4 85-89% 75-78% 2,0 63-65% 90-92% 80-84% 70-74% C - Good ( Gut: 2,1-3,0 ) 2,3 60-62% 87-89% 3 77-79% 67-69% 2,7 56-59% 83-86% 73-76% 63-66% 3,0 53-55% 80-82% 70-72% 60-62% D Satisfactory ( Befriedigend: 3,1-3,5 ) 3,3 50-52% 77-79% 2 60-69% 57-59% E - Sufficient ( Ausreichend: 3,6-4,0 ) 3,7 46-49% 73-76% 1 55-59% 53-56% 4,0 40-45% 70-72% 50-54% 50-52% FX / F (Nicht bestanden: 4,1-5,0 ) 4,7 35-39% 69-0% 0-49% 49-0% 5,0 0-34% 0,0% 0 0,0% 0,0% *) Hinweis: ECTS-Notenskala setzt eine statistische Auswertung voraus, die im deutschen wie auch in vielen anderen ausländischen Notensystemen bisher fehlt. Daher ist diese Skala nur ein Anhaltspunkt! **) Hinweis: Die Tabelle gibt einen Überblick hinsichtlich der möglichen Benotung der von Ihnen erbrachten Studienleistung. Aufgrund möglicher Abweichungen einzelner Universitäten von der obigen Notenvergabe ist eine verbindliche Umrechnung Ihrer Note erst nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen (= Originalzeugnis und Verrechnungsschlüssel der Universität sofern vorhanden) möglich. Nähere Informationen bzgl. der Benotung erhalten Sie über den Prüfungsausschuss! Obige Notenverrechnungstabelle spiegelt den aktuellen Stand 2009 wider. Im Falle des Vorliegens abweichender Informationen bitten wir Sie, sich zwecks Klärung an den Prüfungsausschussvorsitzenden WIW zu wenden. - 7 -

Anhang E Beispiel für Prüfungsanerkennung Ausländische Hochschule (Beispiel): Kurs A = Kurs B = Kurs C = Kurs D = 5 ECTS 5 ECTS 10 ECTS 10 ECTS Oft genutzte Veranstaltungen für die Anerkennung in Albstadt sind z.b.: Kurs 1 Kurs 2 Kurs 3 Kurs 4 Kurs 5 Kurs 6 7 ECTS 2,5 ECTS 2,5 ECTS 2 ECTS 5 ECTS 5 ECTS Beispiel für mögliche Anerkennung: 1. Kurs 1 (7 ECTS) & Kurs C (10 ECTS) * Kurs 2 (2,5 ECTS) 2. Kurs 3 (2,5 ECTS) Kurs 4 (2 ECTS) Kurs D (10 ECTS) * Kurs 5 (5 ECTS) * Die Kurse im Ausland sollten einen erkennbaren inhaltlichen Bezug zu den Kursen in Albstadt haben. Näheres regelt der Leitfaden zur Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen bzw. ist im Gespräch mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden und/oder dem Fachdozenten zu klären. Abweichungen bei den ECTS sind mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden zu klären. - 8 -