Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand: 21.08.2015 Weiterbildung in Niedersachsen EU-Strukturfondsförderung 2014-2020 Sebastian Behne Referat 13 (Arbeits- und Beschäftigungsförderung, Berufliche Qualifizierung)
Gliederung Ziel der Förderung Fördergegenstände Zuwendungsempfänger Zuwendungsvoraussetzungen Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Sonstiges
Ziel der Förderung Unterstützung niedersächsischer Unternehmen und deren Beschäftigten, verstärkt bedarfsgerechte berufliche Qualifizierungen zur Absicherung ihrer Wettbewerbs- bzw. Beschäftigungsfähigkeit durchzuführen, um den betrieblichen Fachkräftebedarf decken zu können.
Fördergegenstände 1. Förderung von Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen 2. Förderung im Rahmen thematischer Weiterbildungsschwerpunkte des Landes Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen Überbetriebliche Weiterbildungskonzepte
Zuwendungsempfänger und Betriebsstätte Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen Die Betriebsstätte des Unternehmens muss in dem jeweiligen Programmgebiet der Regionenkategorie (ÜR/SER) liegen, für die die Förderung beantragt wird. Überbetriebliche Weiterbildungskonzepte Weiterbildungsträger mit Betriebsstätte in Niedersachsen in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft Die Betriebsstätte des Zuwendungsempfänger muss in dem jeweiligen Programmgebiet der Regionenkategorie (ÜR/SER) liegen, für die die Förderung beantragt wird.
Zuwendungsvoraussetzungen Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen Am Markt existierende Weiterbildungsmaßnahme Vermittlung von allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen Mindestens 1.000 Euro Förderung Förderung kann fortlaufend beantragt werden. Überbetriebliche Weiterbildungskonzepte Förderung nur im Rahmen eines thematischen Weiterbildungsschwerpunktes durch Förderaufruf Auswahl erfolgt anhand eines Scoring-Modells
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen Max. 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Lehrgangs-und Prüfungsgebühren + evtl. Freistellungsausgaben) Mindestens 1.000 Euro Förderung Bemessungsgrenze von 25 Euro pro TNStd. Überbetriebliche Weiterbildungskonzepte Max. 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (max. 40.000 Euro) Personalausgaben 20 % Restkostenpauschale
Sonstiges Schwerpunktmäßig sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Förderung profitieren (Verankerung im OP). Im Rahmen eines jährlichen Monitorings wird dies überprüft. Das Fachreferat wird durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass vor allem KMU vom Förderprogramm profitieren.
Vielen Dank für Ihr Interesse! Kann ich weiter helfen? Rufen Sie an: Sebastian Behne Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Referat 13 Tel. 0511 / 120-5709 Beratung durch die NBank: Herr Benjamin Busch Tel. 0511 / 30031-269