Einwanderungsrecht Sambia Die wichtigsten Fakten im Überblick Dr. Katharina Ebner Andreas Krensel 17.09.2015
A. Einleitung Sambia besitzt mit dem Immigration and Deportation Act of 2010 ein noch relativ junges Einwanderungsgesetz. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über das Einwanderungsrecht und die aktuelle Praxis in Sambia geben. Dazu werden im Folgenden die verschiedenen Visa und Aufenthaltsgenehmigungen dargestellt. Darüber hinaus finden Sie eine Tabelle, aus der hervorgeht, wieviel Zeit für die Visabeantragung benötigt wird. B. Visa und Aufenthaltsgenehmigungen I. Business Visitors Für den Erhalt eines Visums für Geschäftreisen kommt es in Sambia entscheidend darauf an, aus welchem Land der Antragssteller stammt. Möchte ein Deutscher für eine Geschäftsreise ein Business Visa beantragen, kann er dies direkt bei der Einreise nach Sambia machen. Erforderlich ist vor allem ein Einladungsschreiben eines sambianischen Unternehmens, die Zahlung einer Visagebühr sowie der Nachweis eines Rückflug- bzw. Weiterflugtickets. Das sambische Geschäftsvisum gilt für 30 Tage und erlaubt dem Ausländer eine ganze Reihe von Tätigkeiten in Sambia. Zu nennen sind unter anderem der Besuch von Meetings und Konferenzen, Unternehmenstransaktionen, der Abschluss von Verträgen, Reparatur und Wartung von Maschinen sowie Beratungen im IT-Wesen. Wichtig ist, dass die 30 Tage pro Jahr gelten. D.h. wenn der business Besuch nur 10 Tage lang ist, dann können weitere 20 Tage in den kommenden Monaten verbraucht werden. Das business visa wir 1 mal pro Jahr für 30 Tage ausgestellt. II. Arbeitsgenehmigungen 1. Short-term work Permit Für die erfolgreiche Beantragung einer kurzfristigen Arbeitserlaubnis (Short-term work Permit) ist insbesondere die Zusicherung eines sambischen Unternehmens, die Verwantwortung für den ausländischen Arbeitnehmer in Sambia zu übernehmen, notwendig. Darüber hinaus muss das 1
Unternehmen die Art und die Dauer der Arbeit darlegen und erklären, warum die Einstellung eines Ausländers bei diesem konkreten Projekt erforderlich ist. Die kurzfristige Arbeitserlaubnis ist für drei Monate gültig und einmalig auf insgesamt 6 Monate verlängerbar. Es besteht die Möglichkeit von einem Business Visa auf ein Short-term work Permit zu wechseln. Dies ist sogar innerhalb Sambias möglich. Der Antragssteller muss also nicht ausreisen. Der Wechsel von einem Short work Permit zu einem Business Visa ist dagegen nicht erlaubt. In der Praxis sind dadurch interessante Kombinationen möglich. So kann zunächst ein Business Visa für 30 Tage beantragt werden, kurz nach dessen Ablauf dann ein Antrag auf Short term work Permit gestellt werden, welches dann nocheimal verlängert werden kann. Dadurch besteht im Einzelfall die Möglichkeit bereits vor Beantragung eines Long-term work Permit bis zu sieben Monate in Sambia zu arbeiten. 2. Employment Permit Das Employment Permit wird in den meisten anderen Ländern Long-term work Permit genannt. Für den Erhalt einer solchen Arbeitsgenehmigung sind vor allem das Arbeitsangebot des sambischen Unternehmens sowie die Bescheinigung der Qualifikation des ausländischen Arbeitnehmers erforderlich. Besonders zu beachten ist, dass das Employment Permit - entgegen anders lautender gesetzlicher Bestimmungen (Immigration and Deportation Act of 2010, 21(7)) nicht beantragt werden kann, während sich der Arbeitnehmer im Sambia befindet. Da die persönliche Beantragung in Sambia nicht möglich ist, muss der ausländische Arbeitnehmer entweder mit einem registrierten Einwanderungsfachmann zusammen arbeiten oder der Arbeitgeber muss sich um den Einwanderungsprozess kümmern. Bei der Erteilung eines Employement Permit besitzt das sambische Department of Immigration einen gewissen Ermessenspielraum, sodass eine strategische Planung bei der Beantragung unerlässlich ist. 2
Die Gültigkeitsdauer des Employment Permit hängt von dem Arbeitsvertrag ab, beträgt jedoch maximal zwei Jahre und ist verlängerbar. III. Investor s Permit Der Erhalt eines Investor s Permit in Sambia ist ein mehrstufiger Prozess. Zunächst muss eine Investitionslizenz von der ZDA (Zambian Development Agency) erhalten werden. Diese Lizenz stellt die Erlaubnis für die jeweilige Investition dar. Diese wird aufgrund des einzureichenden Businessplans und den zu erwartenden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sowie der sambischen Wirtschaft im Ganzen vergeben. Darüber hinaus muss der Antragsteller belegen, dass er über die erforderlichen Mittel verfügt. Soll ein eigenes Unternehmen gegründet werden, benötigt der Investor mindestens 250.000 US Dollar. Soll dagegen in ein bereits bestehendes Unternehmen in Sambia investiert werden, sind 150.000 US Dollar erforderlich. IV. Angehörige 1. Ehepartner Begleitende Ehegatten können auf der Grundlage des ausländischen Hauptantragstellers eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Für den Erhalt einer Arbeitsgenehmigung muss der Ehepartner dagegen unabhängig von dem Hauptantragsteller einen Antrag auf der Basis seiner eigenen Qualifikation stellen. 2. Lebensgefährten und gleichgeschlechtliche Partnerschaft Das sambische Einwanderungsrecht gewährt weder (unverheirateten) Lebensgefährten noch gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bevorzugte Rechte. Im Gegensatz zum Ehepartner muss der Lebensgefährte völlig getrennt vom Partner einen eigenen Aufenthaltstitel beantragen. Ausschließlich die Heiratsurkunde eines heterosexuellen Paares ist für Einwanderungszwecke hilfreich. 3. Study Visa 3
Auch wenn das Einwanderungsgesetz dies nicht ausdrücklich benennt, benötigen alle Kinder ab dem siebten Lebensjahr, die eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren möchten, ein Study Visa. Für die Beantragung dessen, wird vor allem die Aufnahmebestätigung der jeweiligen Schule benötigt. Die Gültigkeitsdauer des Study Visa hängt von dem jeweiligen Studiengang ab und kann, falls erforderlich, verlängert werden. V. Permanent Residence Eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Residence) kann von Personen erlangt werden, die entweder mindestens zehn Jahre ein Employment Permit oder über drei Jahre ein Investor s Permit besaßen. C. Bearbeitungsdauer ab Antragsstellung Visa und Genehmigungen in Botswana Business Visa für Reisende aus Deutschland Short term work Permit Employment Permit Investor s Permit Study Permit Permanent Residence Tatsächlich benötigte Dauer (diese weicht teilweise von der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer ab) Unverzüglich bei der Einreise Innerhalb 1 Woche 4-6 Wochen 6 Wochen 4 6 Wochen 8 Wochen 4
D. Schlusswort Aufgrund der Möglichkeit der Kombination verschiedener Visa und Genehmigungen sowie des teilweise bestehenden Ermessenspielraums des sambischen Department of Immigration ist eine strategische Planung bei der Beantragung sehr sinnvoll. Unsere Büros in Kapstadt und Johannesburg helfen Ihnen gerne eine individuelle Einreise-Strategie für Sie zu entwickeln. IBN Business & Immigration Solutions unterstützt internationale mittelständische Unternehmen sowie private Investoren mit ihrem Engagement auch in anderen Ländern im südlichen Afrika. Unser Team unterstützt Sie mit umfassender, transparenter und effizienter Beratung. Andreas Krensel, LLM (UCT) Dr. Katharina Ebner Disclaimer: Wir stellen in unseren Merkblättern verschiedenste Informationen zur Verfügung und haben die dargelegten Informationen sorgfältig geprüft und ausgewählt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Informationen übernehmen können. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns. Urheberrecht: Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendungen, der Wiedergabe auf photomechanischem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben auch bei nur auszugsweiser Verwertung vorbehalten. www.ibn.co.za 5