Dauerkarteninformation Saison 2013/2014



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Dauerkarteninformation Saison 2013/2014

Dauerkartenpreise Saison 2013/2014 Tribüne Block/Reihe Preis/e Haupttribüne 1. Liga Block BB Reihe 10-15 mit Zutritt Oskar-Müller-Foyer 2.060, Block BB Reihe 1-2 **** 710,- Block BB Reihe 3-15 **** 750,- Block B Reihe 16-20 **** 630,- Block B Reihe 21-32 **** 515, Block A und C 1-15 innen **** 525, Block A und C außen 435, Südtribüne Familienblock O Erw. 380, Familienblock O Kind *** 130, Block L bis M 480, Osttribüne Block FF und GG Reihe 1 435, Block EE-GG Reihe 2-4 480, Block EE und GG Reihe 5-13 565, Block FF Reihe 5-13 **** 585, Block F Reihe 1-15 510, Block F Reihe 16-31 470, Block E und G Reihe 1-15 480, Block E und G Reihe 16-28 430, Block E und G Reihe 29-31 380, Block HH Reihe 4-13 430, Familienblock H Erw. 380, Familienblock H Kind *** 130, STEHPLÄTZE Nordtribüne Erwachsene 175, ermäßigt * 138, Kinder ** 82, Südtribüne Erwachsene 160, ermäßigt * 128, Kinder ** 72, vor der Südtribüne ROLLSTUHLFAHRER **** 93, **** Schüler ab 14 Jahren, FG-Mitglieder, Studierende, Rentner, Schwerbehinderte, **** Arbeitslose und Inhaber Freiburg-Pass **** Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren **** Gilt nur für Kinder, die bis zum 31.12. 2013 noch 13 Jahre alt sind. **** Nur mit Optionsrecht, keine Neubestellungen

Schwarzwaldstr. 193, 79117 Freiburg B links HAUPTTRIBÜNE B rechts Nur mit SC Parkausweis N 47 98 86 E 7 88 97 Ticketcenter/ Fanshop PTSV Jahn Schwarzwaldstr. 187-189 Nur mit SC Parkausweis N 47 98 86 E 7 88 97 Hof des Schloss Ebnet Schwarzwaldstr. 278 Nur mit SC Parkausweis N 47 98 64 E 7 90 23 Wichtige Detailinformationen Ermäßigungsnachweise Die entsprechenden Nachweise für ermäßigte Dauerkarten sind beim Kauf vorzuweisen und an jedem Spieltag mitzuführen. Bei online-bestellungen muss der Nachweis per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Dauerkartenkontingent Der SC Freiburg behält sich vor, die Anzahl der zu erwerbenden Dauerkarten zu begrenzen. Karten im Block BB (VIP-Karten) Bitte wenden Sie sich an unsere Marketing-Abteilung Telefon 0761 38 551 126 Fax 0761 38 551 159, marketing@scfreiburg.com Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Vergabe von Dauerkarten erfolgt nach Verfügbarkeit. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerkarte (AGB-DK) des Sport-Club Freiburg e.v.

Vorteile der SC-Dauerkarte GÜNSTIGER Die Dauerkarte ist günstiger als die Summe aller Einzelkarten pro Saison. Für die Top-Spiele wird kein Aufpreis fällig. ÜBERTRAGBAR Sollten Sie einmal verhindert sein, können Sie Ihre Karte gerne weitergeben. Möchten Sie eine ermäßigte Dauerkarte an eine nicht ermäßigungsberechtigte Person weitergeben, muss am Spieltag die Differenz + eine Gebühr bezahlt werden. Sollten Sie am Spieltag keinen Nachweis über eine entsprechende Ermäßigungsberechtigung bei sich führen, muss ebenfalls die Differenz + eine Gebühr aufbezahlt werden. Spezielle Karten für Menschen mit Behinderung und einer Berechtigung für eine Begleitung im Schwerbehindertenausweis können nicht übertragen werden. PLATZRESERVIERUNG Für Ihren Stammplatz haben Sie bei allen Heimspielen im DFB-Pokal und für ein eventuelles Relegationspiel ein exklusives Vorkaufsrecht. Auch für mögliche internationale Spiele gibt es ein Vorkaufsrecht. ABO-VERTRAG Sie haben die Möglichkeit einen Dauerkarten-Abonnement-Vertrag abzuschließen. Damit erhalten Sie Ihre Dauerkarte automatisch vor Beginn jeder Saison zugeschickt. Ganz bequem und ohne jeden weiteren Aufwand für Sie. FREIE FAHRT Die Dauerkarte beinhaltet neu das Kombiticket RVF und berechtigt an den Tagen der 17 Bundesliga-Heimspiele des Sport-Club Freiburg zur Nutzung von Zügen (2. Klasse), Bussen und Straßenbahnen im Linien - verkehr RVF für die einmalige Hin- und Rückfahrt zum MAGE SOLAR Stadion ab frühestens 3 Stunden vor Spielbeginn. TEILNAHME AM GEWINNSPIEL Unser Partner, KOKO & DTK Entertainment verlost bei jedem Heimspiel 3 x 2 Konzert karten unter allen Dauerkartenbesitzern. DAUERKARTE Plus+ Dauerkarteninhaber, die Mitglied im Förderverein Freiburger Fußballschule werden und sind, erhalten wenn sie das wünschen auf ihren Sitz den Förderer- Schriftzug mit dem Fördervereinslogo. Stehplatzkarten-Inhaber erhalten entsprechend einen Förderer-Schal. Mehr Infos unter: www.scfreiburg.com Anmeldeformular auf der letzten Seite. Sport-Club Freiburg e.v. Schwarzwaldstr. 193, 79117 Freiburg Eintrittskarte = Fahrschein Die Eintrittskarte berechtigt am Geltungstag den Linien - verkehr im RVF (2.Klasse) für die einmalige Hin- und Rück - fahrt zum MAGE SOLAR Stadion frühestens 3 Stun den vor Spiel beginn zu benutzen. Es gelten die Beförderungs - bedingungen des RVF. Weitere Infos auch unter www.rvf.de. RVF -Anteil i.n.u.a.r. der bef. Verkehrsunternehmen. DAUERKARTE PLUS + Eine Weitergabe dieser Dauerkarte ist nur im Rah men der in unseren Allgemeinen Geschäfts be ding un gen (https://www.scfreiburg.com/shop/tickets) vorgesehenen Einschränkungen zulässig. Vor allem ist die kom mer zielle Weiterveräußerung untersagt, ebenso das Anbieten der Dauerkarten über Internet- Auktions häuser (wie z.b. ebay). Keine Haftung fur Sach- und Körperschäden. Es gel - ten die Stadionordnung und die Allgemeinen Geschäfts beding ungen (AGB) des Sport-Club Frei - burg: Sie können unter www.scfreiburg.com/shop /tickets eingesehen werden.

Der Dauerkartenverkauf im Überblick: POSTALISCH Sie können bei der postalischen Bestellung zwischen drei Zahlungsvarianten wählen. Hierzu schick en Sie bitte bis spätestens zum 29. Juni 2013 das ausgefüllte und unterschriebene Bestellformular zusammen mit Ihrer alten Dauerkarte und a) entweder einen (Verrechnungs-)Scheck oder b) Ihrer Kreditkartennummer mit Gültigkeitsdatum Ihrer Kreditkarte (MasterCard, VisaCard) oder c) einer erteilten Einzugsermächtigung an den Sport-Club Freiburg e.v., Ticketing, Schwarzwaldstraße 193, 79117 Freiburg. PERSÖNLICH Wann: Von Donnerstag, 20. Juni bis Samstag, 29. Juni 2013. Montag - Freitag jeweils 9 bis 18 Uhr, samstags von 10 bis 14 Uhr. Wo: In der Dreisamlounge im Verwaltungsgebäude hinter der Haupttribüne (folgen Sie den Hinweisschildern) Wie: Sie sollten Ihre Originaldauerkarte 2012/2013 und Ihren Personalausweis mitbringen. Die Bezahlung des Kartenpreises kann in bar sowie auch mit EC- oder Kreditkarte getätigt werden. ONLINE Auch für die kommende Saison bietet der Sport-Club seinen Fans die Möglichkeit, die Dauerkarte online zu verlängern. Falls Ihnen Ihre Login-Daten nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich per Email an karten@scfreiburg.com. Es können ebenfalls Neubestellungen von Dauerkarten online vorgenommen werden. Beides ist ab dem 20. Juni ab 9 Uhr unter http://www.scfreiburg.com/shop/tickets möglich. WICHTIG Nimmt ein aktueller Dauerkarteninhaber sein Optionsrecht bis zum 29. Juni 2013 nicht wahr, geht der Anspruch auf seinen bisherigen Platz verloren. Es können aber auch nach dem Ende des zentralen Vorverkaufs am 29. Juni Dauerkarten bis zum Saisonbeginn erworben werden (solange verfügbar). DAUERKARTEN IM FAMILIENBLOCK Für den Erwerb einer Kinderdauerkarte im Familienblock ist die Vorlage eines Kinderausweises zum Nachweis der Ermäßigungsberechtigung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind bis zum 31.12. 2013 noch dreizehn Jahre alt sein muss, um in den Genuss der Vergünstigung zu kommen. NOCH FRAGEN? Sie erreichen uns telefonisch in unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 9 18 Uhr, Samstag 10-14 Uhr) unter 07 61-38 551-777, per fax: 07 61-38 551-150 oder per e-mail unter: karten@scfreiburg.com

Dauerkarten-Bestellung Saison 2013/2014 per Post An den Sport-Club Freiburg Ticketing Schwarzwaldstraße 193 79117 Freiburg per Telefax 0761 38 551-150 per Email karten@scfreiburg.com Hiermit nehme ich mein Optionsrecht für die im Folgenden mitgeschickte/n Dauerkarte/n wahr Ich habe noch keine Dauerkarte und möchte eine oder mehrere Dauerkarten bestellen Ich möchte gerne eine Dauerkarte Plus + buchen Zahlungsweise (Bitte ankreuzen) per beiliegendem Verrechnungsscheck Hiermit erteile ich Ihnen einen Abbuchungsauftrag für unten angegebenes Konto Bitte sowohl bei Optionsrecht als auch bei Neubestellung Summe aus Kartenpreis und Versand-Pauschale berechnen und eintragen. Anz. Block Reihe Platz Preis in E E E E Versand- und Bearbeitungsgebühr 3,00 E Summe: E Versand: Schriftlich bestellte Dauerkarten werden immer zugeschickt INFORMATIONEN ZUM/ZUR DAUERKARTENINHABER/IN Kontoinhaber (Vorname, Name): Kontonummer: Kreditinstitut: Datum / Unterschrift bei Bankabbuchung: per Kreditkarte BLZ: Firma: Vorname, Name: Straße: PLZ, Ort: Vorname, Name: Kreditkarte: Karten Nr.: Tel: * Geb. Datum: * E-mail: * Mitglied beim SC Freiburg Mitglied im Förderverein *Email-Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum bitte unbedingt angebeben Datum / Unterschrift: (Bei Minderjährigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten) Gültig bis: Datum / Unterschrift bei Kreditkartenzahlung: Bitte die persönlichen Daten vollständig ausfüllen. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur vereinsinternen Verwendung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Dauerkarten-Abonnement-Vertrag Hiermit schließe ich einen Abonnementvertrag für die Saison 2013/14 und jede weitere Bundesligasaison ab. Datum / Unterschrift Kündigung des Abonnementvertrages Das Dauerkartenabonnement verlängert sich automatisch, sofern es nicht fristgerecht bis zum 31.5. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach erfolgter, fristgerechter Kündigung erhält der Kunde oder die Kundin eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Sie erhalten automatisch Ihre Dauerkarte(n) für die kommende Saison zugesandt, sofern Sie ihr bestehendes Abonnement nicht innerhalt der Kündigungsfrist kündigen. Der Versand der Dauerkarte erfolgt frühestens Anfang Juni jeden Jahres.

elfhundert freunde... machen sie mit Ja, ich/wir werde/n Mitglied im Förderverein Freiburger Fußballschule des Sport-Club Freiburg e.v. Mehr Infos zum Förderverein und Mitgliedschaft unter www.scfreiburg.com/fußballschule Vorname, Name / Firma / Team: Geburtsdatum: Straße: Telefon: PLZ/Ort: Fax: E-Mail: Einzelmitgliedschaft Ich bin dabei: mit einem Mitgliedsbeitrag von: 20,- /Jahr und mit einer freiwilligen Förderleistung (Spende) bitte Gewünschtes ankreuzen: von 60,- /Jahr (Regelbetrag Einzelpersonen) oder von /Jahr (Betrag selbst einsetzen) Teammitgliedschaft (auch Firmen, Vereine etc.) Wir sind dabei: mit einem Mitgliedsbeitrag von mind. 100,- /Jahr (20 pro angemeldetem Teammitglied) und mit einer freiwilligen Förderleistung (Spende) bitte Gewünschtes ankreuzen: von 200,- /Jahr (Regelbetrag ) oder von /Jahr (Betrag selbst einsetzen) Die freiwilligen Förderleistungen sind steuerlich absetzbar. Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige ich den Förderverein Freiburger Fußballschule des Sport-Club Freiburg e.v. widerruflich, den Mitgliedsbeitrag und die freiwillige Förder leistung jährlich zu Lasten meines unten angeführten Kontos einzuziehen. Bankverbindung: BLZ: Kontonummer: Datum: Unterschrift:

Dauerkartenvertrag des Sport-Club Freiburg e.v. zur Dauerkarten-Bestellung Sport-Club Freiburg e.v. Ticketing Schwarzwaldstraße 193 79117 Freiburg 1. Der Besteller füllt die für die Bestellung vorgesehenen Felder (siehe Bestellformular) mit seinen persönlichen Daten, der gewünschten Kategorie, der Anzahl, dem von ihm errechneten Abgabepreis und gewünschten Zahlungsart aus und schickt das Bestellformular an den Sport-Club Freiburg e.v., Ticketing, Schwarzwaldstraße 193, 79117 Freiburg oder faxt das ausgefüllte Bestellformular an folgende Nummer: 0761-38 551 150 oder per E-Mail an: karten@scfreiburg.com 2. Nach erfolgter Bezahlung in bar, per Bankeinzug, Kreditkarte oder Scheck wird die Bestellung durch Versendung der Dauerkarte durch den Sport-Club Freiburg angenommen. Nach dem Zugang der Dauerkarte beim Besteller kommt ein Vertrag zwischen dem Sport-Club Freiburg und dem Besteller auf der Grundlage dieser Vertragsregelungen sowie unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dauerkarten ( AGB-DK ) für die jeweilige Bundesligasaison zustande oder bei Abschluß eines Dauerkarten-Abonnement-Vertrags für jede weitere Spielzeit. Der Dauerkarteninhaber erhält das Recht zur Nutzung des auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitzplatzes/Stehplatzes für alle 17 Meisterschaftsspiele vom Sport-Club Freiburg im MAGE SOLAR Stadion der jeweiligen Spielzeit vom 01. 07. des jeweiligen Jahres bis zum 30. 06. des Folgejahres (Hin- und Rückrunde). Dauerkarten-Abonnement-Verträge verlieren automatisch ihre Gültigkeit mit dem Beginn derjenigen Bundesliga-Saison, in der die Lizenzmannschaft des Sport-Club Freiburg ihre Heimspiele an einem anderen Standort durchführt. Relegationsspiele sind von diesem Nutzungsrecht nicht umfasst. Bei Heimspielen um den DFB-Pokal oder im Rahmen der Relegation ist der Stammplatz des Abonnenten reserviert. 3. Die Wirksamkeit des Dauerkartenvertrages steht unter der auflösenden Bedingung, dass aus welchen Gründen auch immer, keine rechtmäßige und (oder) rechtzeitige Bezahlung an den Sport-Club Freiburg erfolgt. In diesem Falle wird die überlassene Dauerkarte umgehend vom Sport-Club Freiburg gesperrt und storniert. Der Besteller ist in diesem Falle verpflichtet, einen eventuell bereits erlangten Nutzen dem Sport-Club Freiburg anteilsmäßig gemäß jeweils gültiger Preisliste zu vergüten. Dasselbe gilt für den Fall der Unwirksamkeit des Dauerkartenvertrages aus anderen Gründen. Versandkosten sind vom Besteller zu tragen. 4. Die entgeltliche Weiterveräußerung auch im Wege der Online-Versteigerung, insbesondere zu einem höheren Preis als dem jeweiligen Tagespreis pro Spieltag, ist untersagt. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Sport-Club Freiburg berechtigt, die Dauerkarte bis auf weiteres zu sperren und/oder den Abonnementvertrag ohne Angabe von Gründen außerordentlich und fristlos ohne Entschädigung oder Kostenerstattung zu kündigen. Der Sport-Club Freiburg ist insbesondere berechtigt, auch oder stattdessen die in Ziffer 9 der AGB-DK aufgeführten Maßnahmen im Falle einer Zuwiderhandlung zu ergreifen. 5. Mit seiner Bestellung und/oder Unterzeichnung des Dauerkartenvertrages erkennt der Dauerkarteninhaber auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sport-Club Freiburg e.v. (AGB-DK) sowie die Geltung der Stadionordnung des MAGE SOLAR Stadions an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dauerkarten (AGB-DK) des Sport-Club Freiburg e.v. Mit diesen AGB-DK werden Erwerb und Verwendung der Dauerkarten zu Heimspielen des Sport-Club Freiburg e.v. (nachfolgend: Sport-Club Freiburg) sowie der Zutritt zum MAGE SOLAR Stadion verbindlich geregelt. Durch Erwerb oder Verwendung einer Dauerkarte akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB-DK. 1. Vertragsabschluss Der Dauerkartenvertrag kommt zwischen dem Sport-Club Freiburg, Schwarzwaldstraße 193, 79117 Freiburg und dem Besteller zustande. Die Dauerkarte gilt für den ausgewiesenen Platz/Block für jeweils 17 Heimspiele einer Saison der Fußball- Bundesliga oder der 2. Bundesliga. Ein mögliches Heimspiel im Rahmen einer Relegation ist von der Dauerkarte ausdrücklich nicht umfasst. Nach Prüfung der Verfügbarkeit wird die Bestellung mit Versendung/persönlicher Kauf der Dauerkarte durch den Sport-Club Freiburg angenommen. Mit dem Zugang der Dauerkarte und der vollständigen Kaufpreiszahlung kommt ein Dauerkartenvertrag zwischen dem Sport-Club Freiburg und dem Besteller auf der Grundlage der Bedingungen des Bestellformulars sowie unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Stadionordnung zustande. Bezahlt der Besteller den Kaufpreis nicht oder nicht vollständig, wird die überlassene Dauerkarte umgehend von Sport-Club Freiburg gesperrt und storniert. Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, einen eventuell bereits erlangten Nutzen dem Sport-Club Freiburg anteilig gem. jeweils gültiger Preisliste zu vergüten. Dasselbe gilt für den Fall der Unwirksamkeit des Dauerkartenvertrages aus anderen Gründen. Versandkosten sind vom Besteller zu tragen. Die im Internet oder anderweitig aufgeführten Produkte und Leistungen vom Sport-Club Freiburg stellen kein bindendes Angebot dar. Sie sind eine Aufforderung an den Interessenten, ein verbindliches Angebot, z. B. mittels Bestellformular, gegenüber dem Sport-Club Freiburg zu unterbreiten. 2. Dauerkarte Die Dauerkarte wird nach vollständiger Kaufpreiszahlung durch den Besteller frei geschaltet. Der Zugang zum MAGE SOLAR Stadion erfolgt unter Vorlage der Dauerkarte bzw. im Wege des automatisierten Zugangsberechtigungssystems. Der Sport-Club Freiburg ist nur verpflichtet, dem Dauerkarteninhaber den Zugang zum Stadion gegen Vorlage der Dauerkarte und eines eventuell notwendigen Ermäßigungsnachweises zu verschaffen. Bei Verlust der Dauerkarte ist der Sport-Club Freiburg unverzüglich vom Dauerkarteninhaber persönlich zu unterrichten. Sodann erfolgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat der Sport-Club Freiburg nicht einzustehen. Bei einem Verlust, Diebstahl oder Defekt durch Eigenverschulden der Dauerkarte beträgt die Bearbeitungsgebühr 15,- Euro, jeweils zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten. Defekte Dauerkarten, bei denen kein Eigenverschulden des Inhabers oder eines Dritten vorliegt, werden gebührenfrei neu ausgestellt und kostenfrei versandt. Wenn die Dauerkarte am Spieltag vergessen wurde, kann eine Ersatztageskarte gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro ausgestellt werden. Sollte die Ursprungsdauerkarte vom Karteninhaber wieder im Umlauf gebracht werden, behält sich der Sport-Club Freiburg vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,- Euro zu erheben. 3. Sonderregelungen für den Dauerkarten-Abonnementvertrag Ein Dauerkarten-Abonnementvertrag verlängert sich jeweils automatisch bis zum Ablauf der jeweils nächsten Bundesliga-Saison (30.06 des Folgejahres) sofern er nicht fristgerecht bis zum 31.05. des Jahres gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt, wenn der Dauerkarten-Inhaber den Kaufpreis für die Dauerkarte nicht oder nicht rechtzeitig zahlt. In diesem Fall gelten die Regelungen unter Ziff. 1 Abs. 2 entsprechend. Die Preise für die Dauerkarten richten sich nach der jeweiligen Dauerkarten-Preisliste des Sportclub Freiburg für die jeweilige Saison. Dauerkarten-Abonnementverträge gelten nur für die Bundesliga-Meisterschaftsspiele des Sport-Club Freiburg im MAGE SOLAR Stadion am jetzigen Standort. Sie verlieren automatisch ihre Gültigkeit mit dem Beginn derjenigen Bundesliga Saison, in der die Lizenzspielermannschaft des Sport-Club Freiburg ihre Heimspiele an einem anderen Standort durchführt. 4. Personenkreis für ermäßigte Dauerkarten Kinder zwischen 6-13 Jahren, Schüler (Schülerausweis), Studenten (Studentenausweis), Auszubildende (Ausbildungsnachweis), Bundesfreiwilligendienst BFD (amtl. Nachweis), Mitglieder der Freiburger Fangemeinschaft (FG-Mitgliedsausweis), Schwerbehinderte ab 50 %, Rentner und Inhaber des Freiburg-Passes gegen Vorlage eines entsprechenden (amtlichen) Ausweises, erhalten ermäßigte Stehplatz-Dauerkarten. Für die Berechtigung zu einer Ermäßigung ist jeweils der 1. Juli (Saisonbeginn) ausschlaggebend. Ermäßigte Sitzplatzdauerkarten für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren sind nur in bestimmten Blöcken verfügbar, so dass nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung steht. Hier ist der Stichtag der 31. Dezember. Der jeweils aktuelle Ermäßigungsnachweis ist zwingend mitzuführen. Bei Nichtmitführen kann der Zutritt zum Stadion verwehrt werden. Ändert sich im Laufe der Saison die Berechtigung zu einer Ermäßigung, muss die ermäßigte Dauerkarte in der Geschäftsstelle umgetauscht werden und die Differenz zur neuen Karte bezahlt werden. Kinder bis zum 6. Lebensjahr, d. h. bis einschl. 5. Jahre, haben in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt. Es besteht jedoch kein Sitzplatzanspruch. In den ausgewiesenen Fanclub-Bereichen besteht mitunter Sichtbehinderung durch das Schwenken von Fahnen und durch stehende Fans. Reklamationen oder Preiserstattungen aufgrund dieser Gegebenheiten sind ausgeschlossen. 5. Widerrufsrecht Der Dauerkartenvertrag stellt keinen Fernabsatzvertrag dar, da es sich um Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen Eintrittskarten für Veranstaltungen handelt ($ 312 b, Abs. 3 Ziffer 6 BGB). Ein Widerrufsrecht des Bestellers ist daher ausgeschlossen. Jede Bestellung von Dauerkarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Sport-Club Freiburg bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Dauerkarte. 6. Dauerkartenversand Der Versand von Dauerkarten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf seitens des Sport-Club Freiburg oder einer vom Sport-Club Freiburg beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Sport-Club Freiburg. Ist davon auszugehen, dass der Versand der Dauerkarte und der Zugang beim Besteller nicht mehr rechtzeitig vor dem nächsten Heimspiel vom Sport-Club Freiburg erfolgt, ist der Sport-Club Freiburg berechtigt, die Dauerkarte an der Tageskasse des MAGE SOLAR Stadion zu hinterlegen. Die Dauerkarte wird ausschließlich an den Besteller persönlich gegen Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises bzw. äquivalenten Dokumentes ausgehändigt. 7. Reklamation Der Besteller ist verpflichtet, die Dauerkarte nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich nach Zugang der Dauerkarte schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die unten genannten Kontaktadressen zu erfolgen. 8. Rücknahme/Erstattung der Dauerkarte Ein Umtausch der Dauerkarte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Dauerkarten werden ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 2 kostenpflichtig ersetzt. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. 9. Verkauf, Weitergabe, Übertragung der Dauerkarte/Verbote/Vertragsstrafe Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, um eine größtmöglich flächendeckende Versorgung der Anhänger mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu gewährleisten, und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels, liegt es im Interesse vom Sport-Club Freiburg und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Die Weitergabe, der Verkauf oder die Übertragung (im folgenden zusammenfassend Übertragung ) von ermäßigten Dauerkarten für einzelne Veranstaltungen ist nur insofern zulässig, als der Empfänger dieselben Voraussetzungen für eine Ermäßigung erfüllt wie der abgebende Dauerkarteninhaber. Sollte der Empfänger die Voraussetzung der Ermäßigung nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit eines anteiligen Upgrades für die einzelne Veranstaltung. Dieses Upgrade kann am Spieltag an den Kassen oder auf der Geschäftsstelle erfolgen. Die jeweils gültigen Upgrade-Gebühren sind an den Kassenbereichen einzusehen. Ein einmal erfolgtes Upgrade für eine Veranstaltung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, so dass eine Erstattung der Gebühr in jedem Falle ausgeschlossen ist. Im Übrigen gelten auch für die Übertragung ermäßigter Dauerkarten die nachstehenden Einschränkungen. Die Übertragung einer nicht ermäßigten Dauerkarte für einzelne Veranstaltungen ist grundsätzlich zulässig, hat aber die nachstehenden Einschränkungen zu berücksichtigen: Der Dauerkarteninhaber verpflichtet sich, im Falle der Übertragung seiner ermäßigten oder nicht ermäßigten Dauerkarte für einzelne Veranstaltungen den jeweiligen Inhaber auf die AGB-DK und die Stadionordnung des MAGE SOLAR Stadion Freiburg aufmerksam zu machen und ihm diese zur Kenntnis zu geben. Die Übertragung einer ermäßigten oder nicht ermäßigten Dauerkarte für den (Rest)zeitraum einer Bundesligasaison ist in vorgenannten Grenzen grundsätzlich zulässig.

Wünschen der alte und neue Inhaber der Dauerkarte den Übergang der Rechte und Pflichten aus dem zugrunde liegenden Dauerkarten-Dauerkartenvertrag auf den neuen Inhaber (z.b. Erstbezugsrecht bei Sonderspielen, automatische Vertragsverlängerung etc.), so ist dies jederzeit möglich. Der ursprüngliche Inhaber hat eine Umschreibung der Dauerkarte beim Sport-Club Freiburg unter den genannten Kontaktdaten zu beantragen. Dem Dauerkarteninhaber ist es bei der Übertragung der Dauerkarte untersagt, Freiburg behält sich vor, dem Ticketinhaber auch aus sonstigen sachlichen, vom Sportclub Freiburg nicht zu vertretenen Gründen einen anderen vergleichbaren Platz zuzuweisen. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, dem Sportclub Freiburg, Sicherheitspersonal und Stadionverwaltung bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren, dies bedeutet, dass auf Verlangen der Personalausweis vorgezeigt werden muss. Der Kunde muss ebenso die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, dulden. a) Dauerkarten über Internettauschbörsen oder bei Internetauktionshäusern (z.b. ebay) anzubieten; b) Dauerkarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verein gewerblich oder kommerziell weiterzukaufen oder an Personen weiterzugeben, die einen solchen Weiterverkauf betreiben; c) Dauerkarten zu einem höheren Betrag als den Dauerkartenpreis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% des Dauerkartenpreises zum Ausgleich entstandener Kosten ist zulässig; d) Dauerkarten an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden; e) Eintrittskarten an Anhänger von Gast-Vereinen weiterzugeben; f) Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung vom Sport-Club Freiburg zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, oder als Bonus oder als Werbegeschenk oder als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes oder als vermeintlich kostenfreie Zugabe zu anderen zum Kauf angebotenen Sachen oder Dienstleistungen weiterzugeben oder zu verwenden; Auf Verlangen vom Sport-Club Freiburg ist der Kunde im Falle einer Weitergabe der Dauerkarte dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen. Wird eine Dauerkarte für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Inhaber in sonstiger Weise gegen diese AGB-DK, ist der Sport-Club Freiburg berechtigt, die Dauerkarte auch elektronisch zu sperren und dem Besitzer der Karte entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern, bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Darüber hinaus ist der Sport- Club Freiburg berechtigt, den zugrundeliegenden Dauerkartenvertrag fristlos und entschädigungslos zu kündigen. Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen (9.), dort insbesondere lit. a), b) und c), kann der Sportclub Freiburg alternativ zur Sperrung der Dauerkarte von dem Kunden die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 2.500 pro Verstoß verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe ist auf weitergehende Schadensersatzansprüche anzurechnen. Zudem behält sich der Sportclub Freiburg das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und /oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. 10. Recht am eigenen Bild Jeder Dauerkarteninhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und /oder Ton, die vom Sport-Club Freiburg oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. 11. Stadionbesuch / Stadionordnung 11.1 Der Zutritt zum Stadion ist unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen eines zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzulegen bei Fanclub Mitgliedern gilt die offizielle Fanclubkarte zusammen mit einem gültigen, amtlichen Ausweisdokument als Nachweis. Der Zutritt mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Mit Verlassen des umgrenzten Stadionbereichs verliert das Ticket seine Gültigkeit. 11.2 Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Stadionordnung, die u.a. über das Internet eingesehen werden kann. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, dem Sportclub Freiburg, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Stadion Folge zu leisten, insbesondere auf entsprechende Aufforderung eines anderen Platz als auf der Eintrittskarte vermerkt auch in einem anderen Block einzunehmen. Der Sportclub 11.3 Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sowie Tiere sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen ist verboten. 11.4 Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, kann der Sportclub Freiburg ohne Erstattung des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion verweigern oder des Stadions verweisen. 12. Haftungsausschuss Der Aufenthalt an und in den Stadien erfolgt auf eigene Gefahr. Der Sport-Club Freiburg haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung des Sport-Club Freiburg ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. 13. Datenverarbeitung/Datenschutz Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail- Adresse, Bankdaten etc. werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Sport-Club Freiburg ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann. 14. Erfüllungsort/Gerichtsstand Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Geschäftsstellensitz des Sport-Club Freiburg. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Freiburg im Breisgau. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Freiburg im Breisgau vereinbart. Der Sport-Club Freiburg ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner nach seiner Wahl auch an einem anderen zuständigen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. 15. Schlussklausel Sollten einzelne Punkte dieser AGB-DK ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. 16. Nutzung Kombiticket RVF Die Dauerkarte beinhaltet Kombiticket RVF und berechtigt an den Tagen der 17 Bundesliga- oder Zweitliga-Heimspiele des Sport-Club Freiburg zur Nutzung von Zügen (2. Klasse), Busse und Straßenbahnen im Linienverkehr RVF für die einmalige Hinund Rückfahrt zum MAGE SOLAR Stadion ab frühestens 3 Stunden vor Spielbeginn. Stand Mai 2013