Wir erarbeiten unseren Kunden aus der Auswahl relevanter Versicherungsgesellschaften ein an den Interessen des Kunden ausgerichtetes Angebot.



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Erstinformation nach 11, Abs. 4 VersVermV Seit dem 22.05.2007 ist die EU-Vermittlerrichtlinie in Kraft. Nach der nun von der Bundesregierung erlassenen Versicherungsvermittler-Verordnung (VersVermV) ist der Versicherungsnehmer beim ersten Kontakt mit dem Versicherungsvermittler über die nachstehenden Basisinformationen zu informieren: Welcher Vermittlertyp ist die Emmerich Finanzplanung? Wir sind ein unabhängiges Finanzplanungsunternehmen, welches im Marktsegment der Versicherungen neben der Honorarberatung auch die Vermittlung von Versicherungsverträgen als unabhängiges Versicherungsmaklerunternehmen betreibt. Dies bedeutet für Sie, wir analysieren Ihre Risiken umfassend, gründlich und unabhängig von Versicherungsunternehmen, streng nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF) wie diese von der Deutsche Gesellschaft für Finanzplanung e.v. Berufsverband der Finanzplaner herausgegeben wurden. Wir erarbeiten unseren Kunden aus der Auswahl relevanter Versicherungsgesellschaften ein an den Interessen des Kunden ausgerichtetes Angebot. Was sind die GoF? 1. Vollständigkeit Vollständigkeit bedeutet, alle Kundendaten zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen. Dieses beinhaltet alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen und die Abbildung des persönlichen Zielsystems des Kunden. 2. Vernetzung Vernetzung bedeutet, alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten im Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen. 3. Individualität Individualität bedeutet, den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Finanzplanung zu stellen und keine Verallgemeinerungen zu diesen Punkten vorzunehmen. 4. Richtigkeit Richtigkeit bedeutet, die Finanzplanung im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach den Methoden der Finanzplanung durchzuführen. Planungen können per se nicht sicher, sondern nur plausibel sein und den Verfahren der Planungsrechnung entsprechen. 5. Verständlichkeit Verständlichkeit bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Ergebnisse so zu präsentieren ist, dass der Kunde sie verstehen und nachvollziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrages gestellten Fragen beantwortet erhält. 6. Dokumentationspflicht

Dokumentationspflicht bedeutet, dass die Finanzplanung einschließlich ihrer Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist. 7. Einhaltung der Berufsgrundsätze Einhaltung der Berufsgrundsätze bedeutet, dass ein Finanzplaner die für ihn geltenden Berufsgrundsätze - Integrität, Vertraulichkeit, Objektivität, Neutralität, Kompetenz und Professionalität - beachten muss. Bestehen Abhängigkeiten oder eigene Beteiligungen an Versicherungsunternehmen? Emmerich Finanzplanung ist ein unabhängiges und inhabergeführtes Unternehmen dessen Inhaber ist: Dipl. Vermögensmanager (DIA) Marcus Emmerich Financial Planner (HfB) Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Finanzierungs- u. Leasingwirt (Dipl. VWA Fr. i. Br.), Leasingfachwirt (IHK) Am Atzelberg 22 61206 Wöllstadt Die Gesellschaft hält keinerlei direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Umgekehrt hält auch kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten der Emmerich Finanzplanung. Die Geschäftsführung liegt ausschließlich in den Händen des Inhabers oder bei dessen Abwesenheit in den Händen einer von ihm bestimmten Vertretung. Welche Schlichtungsstelle ist für die außergerichtliche Streitbeilegung nach 42k VVG zuständig? 1. Versicherungsombudsmann e.v. Postfach 08 06 32 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de 2. Ombudsmann für die Private Kranken- u. Pflegeversicherung Krohnenstraße 13 10117 Berlin www.pkv-ombudsmann.de Bei welchem Vermittlerregister ist Emmerich Finanzplanung registriert? Die Eintragung im Vermittlerregister besteht als zugelassener Versicherungsmakler gemäß 34d Abs. 1 Gewerbeordnung. Industrie- und Handelskammer Limburg Recht & FairPlay Walderdorffstraße 7 65549 Limburg Tel.: 06431 210-0 Fax: 06431 210-205 Registrierungsnummer: D-M56G-KNARC-46 Diese rechtliche Information ist überprüfbar über: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v.

Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180-500-585-0 www.dihk.de Im Internet finden Sie unter www.vermittlerregister.info weitere Informationen zum Register sowie eine kostenfreie Online-Auskunft. Kann es zu Interessenkonflikten zwischen dem Interesse des Kunden und dem Interesse von Emmerich Finanzplanung kommen? Emmerich Finanzplanung ist ein Wirtschaftunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Dementsprechend ist für es unumgänglich, dass die Tätigkeit der Emmerich Finanzplanung auch mit kostendeckenden Einnahmen verbunden ist, da sich die Emmerich Finanzplanung im Vergleich zur EU-Vermittlerrichtlinie den erweiterten Bestimmungen der GoF unterworfen hat. Im Rahmen der Beauftragung von Emmerich Finanzplanung steht es dem Kunden frei, zwischen einer kostenfreien Beratung und einer honorarpflichtigen Beratung zu wählen. Entscheidet sich der Kunde für eine kostenfreie Beratung, wird Emmerich Finanzplanung nur solche Versicherungsunternehmen bei der Empfehlung berücksichtigen, mit denen eine Courtagevereinbarung besteht. Gleichzeitig beauftragt der Kunde mit dem Wunsch nach einer kostenfreien Beratung Emmerich Finanzplanung, wenn es dieser gelingt, für den Kunden nutzenfördernde Lösungen zu finden, mit der Vermittlung der gewünschten Versicherungsverträge als gesonderte Dienstleistung. Schließt der Kunde die von Emmerich Finanzplanung vorgeschlagenen Versicherungslösungen über einen Dritten ab, schuldet der Kunde Emmerich Finanzplanung die Gebühren für die Beratungsdienstleistung die im Rahmen der GoF über den Rahmen der EU-Vermittlerrichtlinie hinaus geführt wurden. Courtagevereinbarungen bestehen mit allen Gesellschaften oder können ggf. neu vereinbart werden, die den Qualitätsstandards, welche Emmerich Finanzplanung setzt entsprechen. Hierbei legen wir besonderen Wert auf die Kompetenz des Versicherungsunternehmens in der jeweiligen Versicherungssparte, die wirtschaftliche Stabilität, die Erfahrung und die Leistungsbereitschaft im Schadensfall. Grundlage sind die Ratings von Morgen und Morgen Erst im Nachrang wird der günstige Preis als Auswahlkriterium berücksichtigt. Hier kann es zu starken Interessenkonflikten zwischen dem Interesse des Kunden nach dem günstigsten Angebot und dem Interesse der Emmerich Finanzplanung kommen. Beauftragt der Kunde nach einer honorarpflichtigen Beauftragung ebenfalls mit der Vermittlung der Versicherungsprodukte, so stellt dies eine gesonderte Dienstleistung dar. Eine Verrechung der vereinnahmten Courtagen mit den gezahlten Honoraren ist nur dann möglich, wenn dies zwischen dem Kunden und der Emmerich Finanzplanung gesondert schriftlich vereinbart wurde. Eine Verrechnung von Courtagen kann auch nur bei solchen Gesellschaften erfolgen, mit denen Emmerich Finanzplanung Courtagevereinbarungen hat. Eventuelle Courtageverrechnungsmöglichkeiten werden bei der Empfehlung von Produkten ausdrücklich NICHT berücksichtigt. Eine Weitergabe von Courtagen, welche von Emmerich Finanzplanung bei der Produktvermittlung vereinnahmt werden, ist bei kostenfreien Beratungen ausgeschlossen und bei honorarpflichtigen Beratungen maximal in Höhe des vorab vereinnahmten Honorars möglich. Erstinformation nach MiFID Seit dem 01.11.2007 ist die Markets in Financial Instruments Directive (zu deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) in Kraft. In deren Rahmen sind wir zu folgenden Angaben verpflichtet:

Welcher Unternehmenstyp ist die Emmerich Finanzplanung? Wir sind ein unabhängiges Finanzplanungsunternehmen, welches im Marktsegment der Investmentfonds neben der Honorarberatung auch die Vermittlung von Investmentfonds als unabhängiges Maklerunternehmen nach 34c GewO betreibt. Dies bedeutet für Sie, dass wir Ihr bestehendes Fondsportfolio, gründlich und unabhängig von Investmentunternehmen oder Banken streng nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Finanzplanung (GOF) wie sie von der Deutsche Gesellschaft für Finanzplanung e.v. Berufsverband der Finanzplaner herausgegeben wurden analysieren. Mit Hilfe der Software Invest Optimize der Firma tetralog Invest Solutions, München vergleichen wir den historischen Verlauf Ihres Portfolios mit einer von uns ausgearbeiteten Alternativstrategie, welche auf Ihre Bedürfnisse im Rahmen der GoF abgestimmt ist. Es erfolgt keine Beratung und/oder Vermittlung von Einzeltiteln, Derivaten und Ähnlichem, die ausserhalb der Erlaubnis nach 34c GewO läge. Es erfolgt ausdrücklich keine Beratung nach 32 KWG! Emmerich Finanzplanung ist kein Finanzdienstleistungsunternehmen! Was sind die GoF? Siehe oben. Bestehen Abhängigkeiten oder eigene Beteiligungen an Investmentunternehmen oder Banken? Emmerich Finanzplanung ist ein unabhängiges und inhabergeführtes Unternehmen dessen Inhaber ist: Dipl. Vermögensmanager (DIA) Marcus Emmerich Financial Planner (HfB) Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten Finanzierungs- u. Leasingwirt (Dipl. VWA Fr. i. Br.), Leasingfachwirt (IHK) Am Atzelberg 22 61206 Wöllstadt Die Gesellschaft hält keinerlei direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Investmentunternehmens oder einer Bank. Umgekehrt hält auch kein Investmentunternehmen/Bank oder Mutterunternehmen eines Investmentunternehmens/Bank eine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten der Emmerich Finanzplanung. Die Geschäftsführung liegt ausschließlich in den Händen des Inhabers oder bei dessen Abwesenheit in den Händen einer von ihm bestimmten Vertretung. Für die Abwicklung von Investmentfondsgeschäften fungiert Emmerich Finanzplanung als Vermittler für Metzler FundXchange (MFX) B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA Große Gallusstraße 18 60311 Frankfurt am Main Tel. (+49-69) 21 04-0 Fax: (+49-69) 28 14 29 E-Mail: metzler@metzler.com Website: www.metzler.com Handelsregisternummer: HRB 27 515 Ust-Id-Nr.: DE 811 272 962 Aufsichtsamt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Swift-Adresse: METZ DEFF Bankleitzahl: 502 307 00

Kann es zu Interessenkonflikten zwischen dem Interesse des Kunden und dem Interesse von Emmerich Finanzplanung kommen? Emmerich Finanzplanung ist ein Wirtschaftunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Dementsprechend ist für es unumgänglich, dass die Tätigkeit der Emmerich Finanzplanung auch mit kostendeckenden Einnahmen verbunden ist, da die sich Emmerich Finanzplanung im Vergleich zur MiFID den erweiterten Bestimmungen der GoF unterworfen hat. Im Rahmen der Beauftragung von Emmerich Finanzplanung steht es dem Kunden frei, zwischen einer kostenfreien Beratung und einer honorarpflichtigen Beratung zu wählen. Entscheidet sich der Kunde für eine kostenfreie Beratung, wird Emmerich Finanzplanung für die Beratungs- und Servicedienstleistung nicht auf die Erhebung von Ausgabeaufschlägen bei der Vermittlung von Investmentfonds verzichten. Gleichzeitig beauftragt der Kunde mit dem Wunsch nach einer kostenfreien Beratung Emmerich Finanzplanung, wenn es dieser gelingt, für den Kunden nutzenfördernde Lösungen zu finden, mit der Vermittlung der gewünschten Investmentfonds als gesonderte Dienstleistung. Schließt der Kunde die von Emmerich Finanzplanung vorgeschlagenen Fondslösungen über einen Dritten ab, schuldet der Kunde Emmerich Finanzplanung die Gebühren für die Beratungsdienstleistung die im Rahmen der GoF geführt wurden. Beauftragt der Kunde nach einer honorarpflichtigen Beauftragung ebenfalls mit der Vermittlung der Investmentfonds über Metzler FundXchange (MFX), so stellt dies eine gesonderte Dienstleistung dar. Eine Verrechung der vereinnahmten Agien mit den gezahlten Honoraren ist nur dann möglich, wenn dies zwischen dem Kunden und der Emmerich Finanzplanung gesondert schriftlich vereinbart wurde, da die Vermittlung ohnehin kostenfrei durchgeführt wird, die Agien für die Betreuungs- und Servicedienstleistungen benötigt werden. Eventuelle Agioverrechnungsmöglichkeiten werden bei der Empfehlung von Produkten ausdrücklich NICHT berücksichtigt. Eine Weitergabe von Agien, welche von Emmerich Finanzplanung bei der Betreuung des Depots vereinnahmt werden, ist bei kostenfreien Beratungen ausgeschlossen und bei honorarpflichtigen Beratungen maximal in Höhe des vorab vereinnahmten Honorars möglich. Weiterhin vereinnahmt Emerich Finanzplanung bei einer Abwicklung der Fondsanlage über MFX Teile der anfallenden Bankspesen sowie Teile der Kickbacks der Fonds. Detaillierte Aufstellungen über die vereinnahmten Gebühren erhält der Kunde mit seiner Abrechnung durch MFX. Durch die Abwicklung per Post oder Telefax kann es zu Verzögerungen zwischen der Auftragserteilung durch den Kunden und der Abwicklung durch MFX kommen. Emmerich Finanzplanung gewährleistet nur, dass alle Order, die Emmerich Finanzplanung per Fax und/oder Post vollständig und fehlerfrei erreichen, bis zum nächsten Werktag nach Eingang bei Emmerich Finanzplanung an MFX weitergeleitet werden. Prinzipiell werden nur Fonds berücksichtigt, die über MFX handelbar sind. Die Auswahl der Fonds erfolgt nicht zwingend nach der historischer Performance, sondern richtet sich in erster Linie danach, in wie weit die Fonds tatsächlich so investieren, wie es aus ihrer Bezeichnung hervorgeht. Sogenannte No loaded Funds finden in unseren Empfehlungen nur dann Berücksichtigung, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht. Die vorstehenden Einschränkungen können zu Interessenkonflikten zwischen dem Interesse des Kunden und dem Interesse von Emmerich Finanzplanung führen und ggf. zu finanziellen Nachteilen für den Kunden führen.

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