Mit dem Rollstuhl ins Internet? Werkstätten:Tag 2012, Freiburg 27. September 2012



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Transkript:

Mit dem Rollstuhl ins Internet? Werkstätten:Tag 2012, Freiburg 27. September 2012 Joachim Hellriegel Pfennigparade, München

Agenda Agenda: Rollstuhl, Internet??? Assoziationen, Erwartungen Videoclip Mit welchen Handicaps rechnen wir Live-Versuch: Mit Handicap ins Internet Demo: Screen Reader Standards im Web: WCAG 2.0, BITV 2.0 Der BITV-Test, die Prüfkriterien Prüfwerkzeuge Erweiterung der Erfahrung, Diskussion Ist ein zugänglicher Webauftritt Pflicht? Die rechtliche und die betriebswirtschaftliche Seite Noch einmal: der Film

Was wir vom Web erwarten: schneller Seitenaufbau klare Strukturen selbst erklärende Navigation schneller, zielgerichteter Inhaltszugriff Individualisierbarkeit

und was wir häufig finden:

Beispiele (I): Erreichbarkeit von Navigationselementen GUT: www.wfbm-bayern.de Weniger gut: www.arcor.de Sichtbarkeit des Tastaturfokus, Sichtbarkeit des Mausfokus GUT: www.bbsb.org Weniger gut: www.breisgau-s-bahn.de Sichtbarkeit des Tastaturfokus, Browserunterschiede Beispiel: www.stmas.bayern.de a) Firefox 15.0 (Tastaturfokus ist gut sichtbar) b) Internet Explorer 8.0 (Tastaturfokus ist unsichtbar)

Beispiele (II): Bewegte Inhalte abschaltbar GUT: www.pfennigparade.de Weniger gut: www.basler-fashion.com Nutzung von Formularen GUT: Gemeinde Zorneding www.zorneding.de GUT: Deutsche Bahn www.bahn.de Schriftvergrößerung Weniger gut: www.deutsche-bank.de (auch: Tastaturfokus)

Beispiele (III): Schrift vs. Schriftgraphik Weniger gut: www.baur.com Helligkeitskontraste Weniger gut: www.audi.de Farbkontraste Weniger gut: www.audi.de

Standard im Web (I) Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.0, bzw. Richtlinien für barrierefreie Webinhalte sind eine Empfehlung der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C) zur barrierefreien Gestaltung der Inhalte von Internetangeboten aktuelle Version 2.0 gültig seit 11. Dezember 2008, löst Version 1.0 vom Mai 1999 ab authorisierte deutsche Übersetzung liegt vor keine gesetzliche Gültigkeit, aber hohe Verbindlichkeit für die Entwicklung von Webinhalten, quasi Standard Vorbild auch für europaweite Regelung bei IT-Ausschreibungen, EU-Mandat 376

Standard im Web (II) Empfehlungen der WCAG 2.0 für Webinhalte Wahrnehmbar Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache. Stellen Sie Alternativen für zeitbasierte Medien zur Verfügung. Erstellen Sie Inhalte, die auf verschiedene Arten dargestellt werden können (zum Beispiel mit einfacherem Layout), ohne dass Informationen oder Strukturen verloren gehen. Machen Sie es für den Benutzer leichter, Inhalte zu sehen und zu hören, einschließlich der Trennung zwischen Vordergrund und Hintergrund. Bedienbar Sorgen Sie dafür, dass alle Funktionalitäten von der Tastatur aus verfügbar sind. Geben Sie den Benutzern ausreichend Zeit, Inhalte zu lesen und zu benutzen. Gestalten Sie Inhalte nicht auf Arten, von denen bekannt ist, dass sie zu Anfällen führen. Stellen Sie Mittel zur Verfügung, um Benutzer dabei zu unterstützen zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden. Verständlich Machen Sie Textinhalte lesbar und verständlich. Sorgen Sie dafür, dass Webseiten vorhersehbar aussehen und funktionieren. Helfen Sie den Benutzern dabei, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren. Robust Maximieren Sie die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken

Standard, was sonst?! Hausbau: VDE 0100 Elektroinstallation DIN 18015 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden DIN 18025 Barrierefreies Bauen EnEV 2009, DIN V 18599 Energieeinsparung, Bilanzierungsmethode Automobilbau ISO TS 16949 QM Norm Automobilindustrie Internet Barrierefrei bedeutet: zugänglich, nutzbar Warum mit weniger zufrieden sein als dem Standard? Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.0

Rechtliches Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vom 27. April 2002 soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigen bzw. verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe gewährleisten Wird durch Landesgesetze ergänzt, z.b. BayBGG Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 vom 12. September 2011 bildet weitgehend das WCAG 2.0 Konformitätslevel AA ab BITV-Test 50 Prüfschritte, Grundlage ist die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Bewertung: ab 95 Punkte: sehr gut zugänglich ab 90 Punkte: gut zugänglich weniger als 90 Punkte: eingeschränkt zugänglich, unter 80 Punkte: unzugänglich

Rechtliches Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 Verbietet Benachteiligungen u.a. wegen einer Behinderung Hat damit Auswirkung auf die Behandlung von Mitarbeitern oder Bewerbern mit Körperbehinderung Compliance, d.h. Einhaltung von Regeln Gesetzliche Regeln, aber auch gesellschaftliche Normen und Wertvorstellungen hat einen wirtschaftlichen Nutzen, soll das Unternehmen vor Fehlverhalten bewahren Wie geht das Unternehmen mit behinderten Bewerbern um? Richter entscheiden aufgrund von Indizien und Augenschein Wie zugänglich ist das Jobportal?

Wirtschaftlicher Nutzen (Zielgruppe) in Deutschland leben 7,1 Mio. Menschen mit einer Schwerbehinderung (www.bundesregierung.de, Stand 13. Mai 2011) Nicht alle haben einen Ausweis, wir rechnen daher mit ca. 10% der Bevölkerung Generation 50plus, entspricht 42% der Bevölkerung (Anteil steigend), mit hohem wirtschaftlichen Potential Zunehmend Nutzer mobiler Endgeräte

Wirtschaftlicher Nutzen (Vorteile für alle) klare Navigationsstruktur verbessert die Orientierung Trennung von Inhalt und Formatierung verbessert die Wartbarkeit Ein Redaktionssystem erlaubt die laufende Pflege durch den Anbieter, ohne Einschaltung einer Webagentur Browserunabhängigkeit (IE, Firefox, Chrome, Opera, ) Unabhängigkeit vom Endgerät und dessen Bildschirmformat (Größe, Auflösung, Seitenverhältnis) Compliance vermeidet Schadenersatzforderungen Verbesserte Zugänglichkeit auch für Suchmaschinen: Google ist blind!!

Anspruch und Glaubwürdigkeit Werkstattunternehmen, Träger, Verbände, Menschen mit Behinderung setzen sich mit Erfolg für Barrierefreiheit im realen Leben, im Alltag ein Was tun wir für die Zugänglichkeit der virtuellen Welt? Wie barrierefrei ist IHR Internetauftritt?

Das Fachzentrum für Barrierefreiheit im Internet der Pfennigparade Leistungen Prüfung und Zertifizierung von Internetangeboten auf Barrierefreiheit, nach den Prüfbedingungen der BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) Entwicklungsbegleitende Tests auf Barrierefreiheit Beratung zur barrierefreien Gestaltung von Webauftritten Schulung Erstellung von barrierefreien Internetauftritten Entwicklung von Webanwendungen Umstellung von PDF-Dateien auf Barrierefreiheit Pflege Ihres Webauftritts Mitarbeiter 12 Fachkräfte für Informationstechnik, langjährig erfahren, mit Körperbehinderung 3 zertifizierte Prüfer auf Barrierefreiheit

Das Fachzentrum für Barrierefreiheit im Internet der Pfennigparade Referenzen Webauftritt der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte in Bayern LAG, www.wfbm-bayern.de Blinde Musiker, www.blinde-musiker.de PSG Programmier-Service GmbH, www.psg-online.com, 100 Punkte im BIK-Test Weitere Kunden Bayerische Staatskanzlei Bayerische Polizei Landesamt für Finanzen Stadtsparkasse München O2 Bayerischer Blindenund Sehbehindertenbund BBSB LMU München Audi AG Goethe-Institut Munich Re Ägyptisches Museum München Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) Bayer. Staatsministerium des Innern

Unternehmerisch denken. Sozial handeln.