Anlage - Was beinhaltet die EU- Handgepäckregelung?



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Transkript:

BENUTZERHINWEISE FÜR REISENDE IM LUFTVERKEHR DES BUNDES Stand: Juli 2014

Mit diesen Benutzerhinweisen informiert das Bundesamt für Güterverkehr über Organisation und Abwicklung von Dienstreisen, die unter Nutzung des Angebotes im Luftverkehr des Bundes durchgeführt werden. Diese Hinweise enthalten die Beförderungsbedingungen für derartige Reisen. Sie werden mit Anmeldung zu einem Flug ebenso akzeptiert wie die Speicherung von Daten in dem speziellen Buchungssystem dieses Flugangebotes. Flugpläne sind in diesen Hinweisen nicht aufgeführt, da deren längerfristige Gültigkeit wegen der sich ständig ändernden Nachfrage nicht gewährleistet werden kann. Die aktuellen Flugpläne werden Ihrer Dienststelle jeweils zeitnah übermittelt; dort können Sie sich für Ihre Reisevorbereitungen entsprechend informieren.

INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Vorbemerkungen 1 2. Reiseberechtigung 1 3. Reisebuchung 1 3.1 Allgemeines 1 3.2 Identitätsnummer 1 3.3 Weg der Reisebuchung 2 3.4.Umbuchung 2 3.5 Stornierung 2 4. Benutzung der Flüge 2 4.1 Abfertigungs-/ Check-In-Zeiten 2 4.2 Angaben der Reisenden für die Abfertigung 3 4.3 Bord-/Einsteigekarte 3 4.4 Web Check-in 3 4.5 Reisegepäck 3 4.6 weitere Hinweise 3 5. Annullierung/Verspätung des Fluges 3 6. Anmerkung zu Reisekosten 3 7. Sicherheitshinweise 3 8. Haftung der Verkehrsunternehmen 3 9. Beschwerden 4 10. Vielfliegermeilen 4 Anlage - Was beinhaltet die EU- Handgepäckregelung?

1. Vorbemerkungen Die Organisation des Flugverkehrs für Dienstreisende und Familienheimreisende nach dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz liegt - unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur- in der Hand des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG). Das BAG ist damit Ansprechpartner und Mittler zwischen den Dienststellen und den Luftverkehrsunternehmen Daneben ist es Kontrollinstanz sowie zuständige Stelle für die Abrechnung der erbrachten Leistungen mit den Dienststellen. 2. Reiseberechtigung Nutzungsberechtigt sind Beschäftigte und Beauftragte des Bundes oder sonstige Berechtigte des Bundes. 3. Reisebuchung 3.1 Allgemeines Die Beförderung erfolgt mit Flugzeugen der Air Berlin PLC & Co Luftverkehrs KG zwischen den Flughäfen Berlin/Tegel und Köln/Bonn bzw. Berlin/Tegel und Düsseldorf. 3.2 Identitätsnummer Flugtickets werden nach dem für diesen integrierten Luftverkehr entwickelten und betriebenen Verfahren nicht benötigt. Das Flugangebot kann papierlos genutzt werden. Die/Der Reisende legitimiert sich bei der Abfertigung (Check-In) durch Vorlage des Ausweises (Personalausweis, Reisepass). Hat der Dienstreisende den Dienstausweis als Legitimationsunterlage festgelegt, sind bei der Abfertigung sowohl der Personalausweis als auch der Dienstausweis vorzulegen. Dadurch kann die gültige Buchung festgestellt und eine unzulässige Flugnutzung ausgeschlossen werden. Die für Sie gebuchte Reise ist mit einer eindeutigen Identitätsangabe bestehend aus Vor- und Zunamen und einer zehnstelligen Identitätsnummer (ID-Nummer) im Buchungssystem gespeichert. Diese Identitätsangabe dient der Durchführung sowie Abrechnung der Reise; sie setzt sich in der Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen: Name ID-Nummer Klaus Mustermann XX XX - XX - XXXX Vergabe erfolgt über BAG; wenden Sie sich hierzu ggf. an Ihre zuständige Buchungsstelle Eindeutige zusätzliche Die letzten Behörden- kennung Ordnungsziffern, vier Stellen des sie werden von den Dienststellen festgelegt ausgewählten Ausweises Eine weitere Verwendung der gespeicherten Daten ist durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen. Seite 1

3.3 Weg der Reisebuchung Sitzplätze auf den im Luftverkehr des Bundes angebotenen Flügen kann ausschließlich die von Ihrer Dienststelle intern bestimmte Stelle buchen. Einzelheiten über die internen Abläufe bei der Buchung werden ggf. von Ihrer Dienststelle gesondert geregelt. Bei der Buchung wird die moderne Informationstechnik soweit wie möglich genutzt. Sofern bei Ihrer Reisebuchung ein Sitzplatz auf dem von Ihnen gewünschten Flug verfügbar ist, erfolgt unmittelbar die Buchung und anschließend eine schriftliche Reisebestätigung durch das Buchungssystem. 3.4 Umbuchung Die Umbuchung auf einen anderen, im Rahmen des Luftverkehrs des Bundes angebotenen Flug ist bei Verfügbarkeit entsprechender Sitzplätze grundsätzlich möglich, wenn Dienstgeschäfte dies erfordern. Bitte wenden Sie sich dazu stets, auch bei kurzfristigen Umbuchungen an Ihre Buchungsstelle. Ist diese nicht erreichbar, können Sie Flüge zwischen den Flughäfen Berlin-Tegel und Köln/Bonn ausnahmsweise unmittelbar am Ticketschalter der Air Berlin umbuchen, sofern Sie vorsorglich die schriftliche Buchungsbestätigung ebenso wie die zugehörigen Legitimationsunterlagen mitführen und bei dem Abfertigungspersonal vorlegen können. 3.5 Stornierung Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen einen bestätigten Flug nicht antreten (können), sind Sie zur unverzüglichen Absage (Stornierung) des betreffenden Fluges bei Ihrer Buchungsstelle verpflichtet. Die Stornierung erfolgt aus Abrechnungsgründen grundsätzlich über Ihre Buchungsstelle. 4. Benutzung der Flüge 4.1 Abfertigungs-/Check in- Zeiten Die Abfertigungsschalter werden an den Flughäfen Berlin-Tegel und Köln/Bonn jeweils in der Regel 60 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit geöffnet und 30 Minuten vor dem Abflug geschlossen; am Flughafen Düsseldorf ist der Abfertigungsschalter in der Regel 90 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit geöffnet und wird 45 Minuten vor Abflug geschlossen. Die zutreffenden Zeiten können Sie Ihrer individuellen Buchungsbestätigung entnehmen. Die rechtzeitige und frühe Ankunft am Flughafen wird dringend empfohlen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Reisende, die verspätet am Flughafen eintreffen, die Gefahr besteht, nicht mehr abgefertigt und befördert zu werden. Angesichts des über weite Zeiten, insbesondere aber zu den typischen Stoßzeiten überaus dichten Flugverkehrs und den daher sehr engen, von der Flugsicherung für die einzelnen Flüge an den Flughäfen und im Luftraum zugeteilten Slots (Zeitfenster), ist ein pünktlicher Abflug unbedingt erforderlich und deshalb eine spätere Abfertigung nicht möglich. Die Fluggesellschaften lehnen vor diesem Hintergrund aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen verspätete Abflüge infolge verspätet erscheinender Passagiere und sich deshalb verzögernder Abfertigung ab. Seite 2

4.2 Angaben der Reisenden für die Abfertigung Bei der Abfertigung müssen Sie den bei der Reisebuchung gewählten und festgelegten amtlichen Ausweis vorlegen, dessen letzte vier Stellen (siehe Punkt 3.2) als Teil der ID- Nummer im Buchungssystem gespeichert sind. Anhand dieser Angaben kann am Abfertigungsschalter die Buchung des Sitzplatzes festgestellt werden. 4.3 Bord-/Einsteigekarte Nach erfolgreicher Feststellung der Identität und der Buchung erhalten die Reisenden am Abfertigungsschalter eine Bord- oder Einsteigekarte mit Sitzplatzeindruck. 4.4 Web Check-in Es besteht die Möglichkeit über das Internet einen Web Check-in durchzuführen. Hierzu wird auf die Anleitung zum Web Check-in verwiesen. Diese Anleitung können Sie sich von Ihrer zuständigen Buchungsstelle zusenden lassen. 4.5 Reisegepäck Bei der Fluggesellschaft Air Berlin wird gemäß der vertraglichen Vereinbarung ein Handgepäckstück bis zu 6 kg (befindet sich in diesem Handgepäckstück ein Laptop, erhöht sich das Gewicht auf 8 kg) mit den Maßen 55 x 40 x 20 cm kostenfrei befördert. Zudem wird aufzugebendes Gepäck (Koffer) bis zu einem max. Gewicht von 20 kg akzeptiert und kostenfrei befördert. 4.6 Weitere Hinweise Alle angebotenen Flüge sind Nichtraucherflüge. Die Flugberechtigung für einen der angebotenen Flüge beinhaltet nicht die Zugangsberechtigung für eine Flughafen-Lounge. 5. Annullierung / Verspätung des Fluges Bei Annullierung eines Fluges werden die hiervon betroffenen Reisenden zum frühestmöglichen Zeitpunkt anderweitig zum Ziel befördert. Dabei muss das Angebot zur anderweitigen Beförderung es ermöglichen, dass das Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreicht wird. Ist für die Fluggesellschaft absehbar, dass sich der Abflug um mehr als zwei Stunden gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verspätet, werden Reisende auf dem Flughafen entsprechend laufend darüber informiert und Mahlzeiten sowie Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit angeboten. Zudem haben die Reisenden die Möglichkeit, unentgeltlich zwei Telefongespräche zu führen oder zwei Telefaxe zu versenden. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an das Abfertigungspersonal. 6. Anmerkung zu Reisekosten Die Abrechnung der Beförderungskosten erfolgt zwischen den Dienststellen und dem BAG. In Ihrer Reisekostenrechnung weisen Sie deshalb bitte auf die für Sie unentgeltlich durchgeführte Beförderung hin. 7. Sicherheitshinweise Auf die als Anlage beigefügten Informationsblätter wird hingewiesen. 8. Haftung der Verkehrsunternehmen Die Luftverkehrsgesellschaften haften nach ihren allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB). Seite 3

9. Beschwerden Im täglichen Flugverkehr sind Verspätungen, Schwierigkeiten bei der Flugabfertigung oder bei der Flugdurchführung aber auch Annullierungen leider nicht immer vermeidbar. Sollten Sie ein mal Grund zur Beschwerde haben, können Sie einen möglichen Anspruch auf Entschädigung bzw. Ausgleich selbst beim Beförderungsunternehmen geltend machen. Bei Beschwerden bezüglich Verspätungen, Nichtbeförderungen und Annullierungen wenden Sie sich daher bitte direkt an das Beförderungsunternehmen (Rundschreiben BMI, Az: D6-30201/8#1). Bei Beschwerden den Kundenservice oder die Betreuung vor Ort am Flughafen betreffend, ist Ihre zuständige Buchungsstelle gern Ihr Ansprechpartner; diese wiederum leitet Ihre Anmerkungen zu weiteren Prüfzwecken an das Bundesamt für Güterverkehr weiter. 10. Vielfliegermeilen Für Buchungen im Luftverkehr des Bundes dürfen keine Vielfliegermeilen oder punkte gutgeschrieben werden. Weder beim Check-in am Schalter noch beim Web Check-in bzw. am Check-in Automaten darf keine topbonus- Kartennummer verwendet werden! Eine nachträgliche Gutschrift darf ebenfalls nicht erfolgen.

Seite 4 ANLAGE Was beinhaltet die EU-Handgepäckregelung? Die EU-Handgepäckregelung gilt für alle Flüge, die von Flughäfen in der Europäischen Union sowie von Großbritannien und der Schweiz abgehen, unabhängig von deren Bestimmungsort (also auch alle innerdeutschen und innereuropäischen Flüge). 1. Wie lautet die Verordnung? Fluggäste dürfen Flüssigkeiten oder vergleichbare Gegenstände in ähnlicher Konsistenz nur noch in geringen Mengen und in kleinen Einzelbehältnissen im Handgepäck mitführen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von max. 100 ml bzw. einer vergleichbaren Maßeinheit (laut aufgedruckter Höchstfüllmenge ein halbvolles 200ml-Behältnis ist nicht zugelassen) befinden. Sämtliche dieser Einzelbehältnisse müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von max. 1 Liter eingepackt sein. Pro Person ist nur ein Plastikbeutel gestattet. Der entsprechende Plastikbeutel muss transparent sein und einen integrierten Verschluss (z. B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Die einfachste und preiswerteste Möglichkeit ist die Verwendung von Gefrierbeuteln mit Zipp-Verschluss, die in den meisten Supermärkten angeboten werden. 2. Was zählt zu den "Flüssigkeiten"? Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen wie z. B. Zahnpasta, Haargels, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz, sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z. B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray. 3. Gibt es Ausnahmen für Medikamente oder Babynahrung? Ja: Erlaubt sind Flüssigkeiten, die während der Reise verwendet werden und entweder für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, einschließlich Babynahrung, - milch oder -säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Handgepäck vorlegen und bei Bedarf deren Notwendigkeit nachweisen (z. B. durch Rezepte, Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität etc.). 4. Welche Regelungen gelten für Einkäufe in Duty Free Shops bzw. an Bord des Flugzeugs? Duty Free-Waren, die am Abflugtag nach der Bordkartenkontrolle in einem Geschäft an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeugs einer EU-Fluggesellschaft gekauft wurden, dürfen vom Fluggast mit durch die Sicherheitskontrolle genommen werden, wenn sie sich in einem transparenten und von der Verkaufstelle versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von außen lesbaren Kaufbeleg enthalten, auf dem Verkaufsdatum und ort festgehalten sind.

5. Was ist bei Umsteigeverbindungen zu beachten? Handelt es sich bei dem jeweiligen Flug um eine Umsteigeverbindung, bei welcher der erste Flug und der Anschlussflug von einem Flughafen innerhalb der EU erfolgen, so können Flüssigkeiten, die die Bestimmungen von Punkt 4 erfüllen, mit an Bord des Anschlussfluges genommen werden. Das gilt nicht für Flüge aus Drittländern, die nicht den EU-Regelungen unterliegen. 6. Ist aufgrund der EU-Verordnung mit längeren Wartezeiten am Flughafen zu rechnen? Da die EU-Verordnung eine aufwändige und genaue Kontrolle des Handgepäcks erfordert, ist davon auszugehen, dass sich die bisherigen Wartezeiten am Sicherheits-Check verlängern werden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig vor der geplanten Abflugzeit am Abfertigungsschalter/Check-in einzufinden. 7. Gibt es weitere Sicherheitsbestimmungen, die am Flughafen zu beachten sind? Die Passagiere sind dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen ihre Mäntel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und große elektronische Geräte, wie z. B. Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen. Bitte beachten Sie, dass bei Air Berlin das Handgepäckstück in seiner Größe auf maximal 55 x 40 x 20 cm beschränkt ist. Ausnahmeregeln, wie z. B. für Musikinstrumente, bleiben weiterhin bestehen. Die bereits bestehenden Bestimmungen zu verbotenen Gegenständen im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck bleiben gültig. Die Air Berlin hat keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bittet Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.airberlin.com.