AGA International S.A. ELVIA Reiseschutz. Gesund und sicher reisen weltweit mit einem starken Partner How can we help?



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Transkript:

AGA International S.A. ELVIA Reiseschutz Gesund und sicher reisen weltweit mit einem starken Partner How can we help?

Gesund und sicher reisen weltweit. Im Notfall sind wir schnell und unbürokratisch für Sie da. Die Assistance hilft Ihnen rund um die Uhr, z. B. mit unserer medizinischen Reisezielberatung. 2

ELVIA Reiseschutz Inhalt 4 6 8 10 12 14 16 ELVIA Reiserücktritt-Basisschutz ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz ELVIA Reise-Kranken- und Gepäckschutz ELVIA Reise-Krankenschutz ELVIA GuteFahrt-Schutz ELVIA Komplettschutz Einzeltarife ELVIA Komplettschutz Familientarife Produkt- und Verbraucherinformationen Alle in dieser Broschüre aufgeführten Produkte gelten für Privat- und Geschäftsreisen sowie alle Verkehrsmittel inklusive Schiffsreisen (Ausnahme: ELVIA GuteFahrt-Schutz). Europa-Tarife gelten europaweit (inkl. Mittelmeer-Anrainerstaaten und Kanarische Inseln). Welt-Tarife gelten weltweit. Familien- / Paar-Prämie: Gültig für maximal zwei Erwachsene (unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und gemeinsamen Wohnsitz) sowie mitreisende Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eigene Kinder sind in beliebiger Anzahl mitversichert, ansonsten ist die Anzahl der Kinder auf maximal sechs begrenzt. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen. Objekt: Gültig für gemietete Objekte (z. B. Ferienwohnung, Wohn mobil, Hausboot, Fährpassage). Maximaler Reisepreis / Mietpreis: Versichert wird der Reisepreis je Person / Familie / Paar. Bei Buchung von Objekten wird der Mietpreis versichert. 3

ELVIA Reiserücktritt-Basisschutz Reiserücktritt-Schutz mit Basisleistungen Ihr günstiger Mindestschutz vor Stornokosten! Die Leistungen im Überblick Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt): 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25, je Person / Objekt) Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus und Familie Abschlusshinweise: Der Abschluss des Reiserücktritt-Schutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen. Stornoberatung und Hilfe im Notfall Die ELVIA Stornoberatung ist in jeder Reiserücktritt- Versicherung inklusive. Erfahrene Reisemediziner beraten Sie, ob Ihre Reise im Krankheitsfall sofort storniert werden muss oder abgewartet werden kann, ob Sie doch reisen können. Das Risiko von eventuell höheren Stornokosten übernehmen wir. Auch bei Notfällen während der Reise ist die Assistance für Sie da. Unser 24-Stunden-Notfall-Service bietet Ihnen rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit! 4

ELVIA Reiserücktritt-Basisschutz ELVIA Reiserücktritt-Basisschutz WELT je Person Reisepreis bis mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt 100, RBR0 6, 0RBR 11, 200, RBR1 10, 1RBR 17, 400, RBR2 17, 2RBR 26, 600, RBR3 24, 3RBR 32, 800, RBR4 28, 4RBR 38, 1.000, RBR5 32, 5RBR 44, 1.500, RBR6 42, 6RBR 56, 2.000, RBR7 49, 7RBR 76, 2.500, RBR8 69, 8RBR 99, 10.000, RBRP 3,7 % PRBR 4,7 % vom Reisepreis vom Reisepreis je Familie / Paar / Objekt Reisepreis bis mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt 600, RBRC 27, CRBR 37, 800, RBRD 32, DRBR 44, 1.000, RBRE 37, ERBR 52, 1.500, RBRU 44, URBR 64, 2.000, RBRG 59, GRBR 84, 2.500, RBRH 74, HRBR 109, 3.000, RBRI 94, IRBR 138, 3.500, RBRJ 115, JRBR 160, 4.000, RBRK 125, KRBR 179, 4.500, RBRM 143, MRBR 189, 5.000, RBRN 160, NRBR 216, 10.000, RBRR 3,9 % RRBR 4,8 % vom Reisepreis vom Reisepreis Maximale Reisedauer: unbegrenzt Ab hier rechnet sich unser Jahres-Reiseschutz! Tarifinformationen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro. 5

ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz Optimaler Reiserücktritt-Schutz Umfassender Schutz vor Stornound zusätzlichen Rückreisekosten. Die Leistungen im Überblick Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt): 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25, je Person / Objekt) Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus und Familie Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt): 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25, je Person / Objekt) Umbuchungsgebühren-Schutz Abschlusshinweise: Der Abschluss des Reiserücktritt-Schutzes sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen. 6

ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz WELT je Person Umbuchungsgebühren-Schutz Reisepreis bis mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt 100, RRV0 9, 0RRV 14, 200, RRV1 17, 1RRV 22, 400, RRV2 24, 2RRV 29, 600, RRV3 31, 3RRV 39, 800, RRV4 39, 4RRV 44, 1.000, RRV5 41, 5RRV 52, 1.500, RRV6 54, 6RRV 68, 2.000, RRV7 65, 7RRV 88, 2.500, RRV8 96, 8RRV 120, 10.000, RRVP 3,8 % PRRV 4,8 % vom Reisepreis vom Reisepreis je Familie / Paar / Objekt Reisepreis bis mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt 600, RRVC 34, CRRV 44, 800, RRVD 41, DRRV 48, 1.000, RRVE 48, ERRV 55, 1.500, RRVF 61, FRRV 76, 2.000, RRVG 81, URRV 103, 2.500, RRVH 101, HRRV 127, 3.000, RRVI 121, IRRV 157, 3.500, RRVJ 141, JRRV 181, 4.000, RRVK 161, KRRV 206, 4.500, RRVM 181, MRRV 226, 5.000, RRVN 201, NRRV 251, 10.000, RRVR 4,3 % RRRV 5,3 % vom Reisepreis vom Reisepreis Maximale Reisedauer: unbegrenzt Ab hier rechnet sich unser Jahres-Reiseschutz! Tarifinformationen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro. 7

ELVIA Reise-Kranken- und Gepäckschutz ELVIA Reise-Krankenschutz Paketschutz für individuelle Reisen Passender Reiseschutz für spezielle Anforderungen. Die Leistungen im Überblick ELVIA Reise-Kranken- und Gepäckschutz Versicherungssummen: 3.000, je Person, 6.000, je Familie / Paar Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus und Familie Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport Kein Selbstbehalt ELVIA Reise-Krankenschutz Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport Selbstbehalt: 100, je Person bei jedem versicherten Ereignis Abschlusshinweise: Der Abschluss ist bis zum Abreisetag möglich. 8

ELVIA Reise-Kranken- und Gepäckschutz ELVIA Reise-Krankenschutz ELVIA Reise-Kranken- und Gepäckschutz Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport WELT je Person bis 69 Jahre je Person ab 70 Jahre Reisedauer bis ohne Selbstbehalt 5 Tage SIE1 16, SIEA 31, 10 Tage SIE2 27, SIEB 45, 17 Tage SIE3 40, SIEC 79, 31 Tage SIE4 62, SIED 102, 45 Tage SIE7 93, SIEG 199, 62 Tage SIE5 124, SIEE 297, 93 Tage SIE6 186, SIEF 496, Reisedauer bis je Familie / Paar bis 69 Jahre ohne Selbstbehalt je Familie / Paar ab 70 Jahre 5 Tage SIF1 33, SIFA 49, 10 Tage SIF2 55, SIFB 91, 17 Tage SIF3 89, SIFC 159, 31 Tage SIF4 125, SIFD 229, 45 Tage SIF7 188, auf Anfrage 62 Tage SIF5 250, auf Anfrage 93 Tage SIF6 375, auf Anfrage ELVIA Reise-Krankenschutz Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport WELT je Person bis 69 Jahre je Person ab 70 Jahre Reisedauer bis mit Selbstbehalt 5 Tage KY05 9, KO05 27, 10 Tage KY10 12, KO10 30, 17 Tage KY17 22, KO17 57, 31 Tage KY31 40, KO31 92, 45 Tage KY45 52, KO45 140, 62 Tage KY62 72, KO62 245, 93 Tage KY93 170, KO93 480, Ab hier rechnet sich unser Jahres-Reiseschutz! Tarifinformationen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro. 9

ELVIA GuteFahrt-Schutz Sicher unterwegs auf Straße und Schiene Optimaler Reiseschutz für Kfz-, Bahn- und Busreisen. Die Leistungen im Überblick Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt): 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25, je Person / Objekt) Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus und Familie Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt): 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25, je Person / Objekt) Umbuchungsgebühren-Schutz Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport (optional) Kein Selbstbehalt Versicherungssummen: 3.000, je Person, 6.000, je Familie / Paar Abschlusshinweise: Der Abschluss der Pakete mit Reiserücktritt-Schutz sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen. 10

ELVIA GuteFahrt-Schutz ELVIA GuteFahrt-Schutz gültig für Kfz-, Bahn-, Busreisen auch Geschäftsreisen ohne Reise-Krankenversicherung D / EUROPA mit Reise-Krankenversicherung D / EUROPA Umbuchungsgebühren- Schutz Umbuchungsgebühren- Schutz Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport Reisedauer bis je Person mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt 5 Tage BBE1 19, 1BBE 24, BVE1 23, 1BVE 28, 10 Tage BBE2 27, 2BBE 32, BVE2 30, 2BVE 35, 17 Tage BBE3 33, 3BBE 42, BVE3 36, 3BVE 46, 31 Tage BBE5 36, 5BBE 51, BVE5 43, 5BVE 58, je Familie / Paar / Objekt je Familie / Paar Reisedauer bis mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt 5 Tage BBF1 36, 1BBF 42, BVF1 44, 1BVF 50, 10 Tage BBF2 53, 2BBF 62, BVF2 59, 2BVF 68, 17 Tage BBF3 57, 3BBF 75, BVF3 71, 3BVF 89, 31 Tage BBF5 71, 5BBF 97, BVF5 83, 5BVF 110, bei Kfz-Reisen inkl. Autoschutzbrief-Versicherung bei Bahnreisen inkl. Bahntransport-Versicherung bei Busreisen inkl. Verkehrsmittel-Unfall-Versicherung Maximaler Reisepreis: 3.000, je Person, 5.000, je Familie / Paar / Objekt Unsere Assistance ist inklusive! Wir helfen. 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche 365 Tage im Jahr! 11

ELVIA Komplettschutz Einzeltarife Umfassender Reiseschutz im Paket Sicherheit mit Reiseunfall- und Reisehaftpflicht-Versicherung zu attraktiven Konditionen. Die Leistungen im Überblick Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt): 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25, je Person) Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus und Familie Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt): 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25, je Person) Umbuchungsgebühren-Schutz Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport (optional) Versicherungssumme: 3.000, je Person Reiseunfall-Versicherung Versicherungssummen: je Person bis zu 30.000, bei Invalidität, 10.000, bei Tod, bis 2.000, Bergungskosten Reisehaftpflicht-Versicherung Versicherungssumme: 500.000, je Person bei Personenund Sachschäden Abschlusshinweise: Der Abschluss der Pakete mit Reiserücktritt-Schutz sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen. 12

ELVIA Komplettschutz Einzeltarife ELVIA Komplettschutz ohne Reise-Krankenversicherung mit Reise-Krankenversicherung WELT EUROPA WELT Umbuchungsgebühren-Schutz Reiseunfall-Versicherung Reisehaftpflicht-Versicherung Reisepreis bis je Person mit Selbstbehalt Umbuchungsgebühren-Schutz Reiseunfall-Versicherung Reisehaftpflicht-Versicherung Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport 100, BEE0 12, KEE0 17, KEW0 25, 200, BEE1 22, KEE1 28, KEW1 37, 400, BEE2 27, KEE2 37, KEW2 50, 600, BEE3 36, KEE3 48, KEW3 60, 800, BEE4 42, KEE4 54, KEW4 71, 1.000, BEE5 46, KEE5 58, KEW5 77, 1.500, BEE6 55, KEE6 72, KEW6 90, 2.000, BEE7 69, KEE7 92, KEW7 112, 2.500, BEE8 97, KEE8 107, KEW8 134, 10.000, BEE9 4,0 % KEE9 4,5 % KEW9 5,5 % vom Reisepreis vom Reisepreis vom Reisepreis ohne Selbstbehalt 100, 0BEE 17, 0KEE 22, 0KEW 29, 200, 1BEE 30, 1KEE 33, 1KEW 39, 400, 2BEE 32, 2KEE 42, 2KEW 57, 600, 3BEE 50, 3KEE 58, 3KEW 75, 800, 4BEE 58, 4KEE 65, 4KEW 85, 1.000, 5BEE 65, 5KEE 79, 5KEW 95, 1.500, 6BEE 77, 6KEE 89, 6KEW 115, 2.000, 7BEE 93, 7KEE 119, 7KEW 143, 2.500, 8BEE 127, 8KEE 138, 8KEW 163, 10.000, 9BEE 5,0 % 9KEE 5,5 % 9KEW 6,5 % vom Reisepreis vom Reisepreis vom Reisepreis Maximale Reisedauer: 45 Tage * * Begrenzung gilt nicht für Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung. 13

ELVIA Komplettschutz Familientarife Umfassender Reiseschutz im Paket Sicherheit mit Reiseunfall- und Reisehaftpflicht-Versicherung zu attraktiven Konditionen. Die Leistungen im Überblick Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt): 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25, je Person / Objekt) Für Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus und Familie Selbstbehalt (nur bei Tarifen mit Selbstbehalt): 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25, je Person / Objekt) Umbuchungsgebühren-Schutz Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport (optional) Versicherungssumme: 6.000, je Familie / Paar Reiseunfall-Versicherung Versicherungssummen: je Person bis zu 30.000, bei Invalidität, 10.000, bei Tod, bis 2.000, Bergungskosten Reisehaftpflicht-Versicherung Versicherungssumme: 1.000.000, je Familie / Paar bei Personen- und Sachschäden Abschlusshinweise: Der Abschluss der Pakete mit Reiserücktritt-Schutz sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen. 14

ELVIA Komplettschutz Familientarife ELVIA Komplettschutz ohne Reise-Krankenversicherung mit Reise-Krankenversicherung WELT EUROPA WELT Umbuchungsgebühren-Schutz Reiseunfall-Versicherung Reisehaftpflicht-Versicherung Umbuchungsgebühren-Schutz Reiseunfall-Versicherung Reisehaftpflicht-Versicherung Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport je Familie / Paar / Objekt je Familie / Paar Reisepreis bis mit Selbstbehalt 600, BFE3 54, KFE3 65, KFW3 89, 800, BFE4 62, KFE4 73, KFW4 99, 1.000, BFE5 71, KFE5 83, KFW5 113, 1.500, BFE6 84, KFE6 108, KFW6 141, 2.000, BFE7 96, KFE7 122, KFW7 160, 2.500, BFE8 106, KFE8 136, KFW8 172, 3.000, BFEJ 133, KFEJ 145, KFWJ 195, 3.500, BFEA 152, KFEC 159, KFWC 209, 4.000, BFEK 170, KFEK 179, KFWK 225, 4.500, BFEB 187, KFED 203, KFWD 235, 5.000, BFEL 209, KFEA 250, KFWA 299, 10.000, BFE9 4,4 % KFE9 5,0 % KFW9 6,0 % vom Reisepreis vom Reisepreis vom Reisepreis ohne Selbstbehalt 600, 3BFE 64, 3KFE 75, 3KFW 99, 800, 4BFE 72, 4KFE 79, 4KFW 104, 1.000, 5BFE 81, 5KFE 89, 5KFW 123, 1.500, 6BFE 99, 6KFE 123, 6KFW 156, 2.000, 7BFE 118, 7KFE 147, 7KFW 180, 2.500, 8BFE 135, 8KFE 167, 8KFW 197, 3.000, JBFE 159, JKFE 193, JKFW 227, 3.500, ABFE 185, CKFE 213, CKFW 242, 4.000, KBFE 212, KKFE 233, KKFW 258, 4.500, BBFE 231, DKFE 253, DKFW 278, 5.000, LBFE 259, AKFE 300, AKFW 349, 10.000, 9BFE 5,4 % 9KFE 6,0 % 9KFW 7,0 % vom Reisepreis vom Reisepreis vom Reisepreis Maximale Reisedauer: 45 Tage * * Begrenzung gilt nicht für Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung. 15

Produkt- und Verbraucherinformationen Produkt- und Verbraucherinforma tionen Dieses Informationsblatt soll Ihnen in knapper Form einen Überblick über unsere Versicherungsprodukte verschaffen. Beschrieben sind nur die wesentlichen Inhalte. Der Versicherungsschutz einschließlich Versicherungssummen und Selbstbehalt-Regelungen ist abschließend dargestellt in Ihren Dokumenten zur Versicherungspolice und den AVB. Reiserücktritt-Versicherung Ersetzt die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise, wahlweise bis zur Höhe der Stornokosten die Mehrkosten der Umbuchung der Reise aus versichertem Grund in eine Reisesaison mit höherem Preis; Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt. Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluss auftretende unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymp tome auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse siehe 2 AVB RR. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere Ausschlüsse in 3 AVB RR, 5 AVB AB. Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Je später Sie stornieren, desto höher werden diese. Wird erst später storniert, weil die erhoffte Heilung oder Besserung nicht eintritt, kann die Ersatzleistung gekürzt werden (s. 9 AVB AB). Vermeiden Sie diese Kürzung, indem Sie sich bei schweren Erkrankungen oder Un fallverletzungen unverzüglich an die Assistance wenden. Diese berät Sie zur Frage, ob storniert werden soll. Folgen Sie der Empfehlung, kommt eine Kürzung der Versicherungsleistung nicht in Betracht. Gesundheits-Assistance Bietet Hilfe bei persönlichen Notfällen während des versicherten Zeitraums: bei Krankheit, Unfall, Tod. Organisiert Kranken-Rücktransport mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar. Unter einer zentralen Rufnummer steht die Assistance 24 Stunden täglich zur Seite. Reise-Assistance Bietet Hilfe bei persönlichen Notfällen sowie Informationsdienste während des versicherten Zeitraums. Es werden Assistance-Leistungen im Rahmen der Themengebiete Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus und Familie zur Verfügung gestellt. Bei Krankheit, Unfall, Tod, Verlust von Zahlungsmitteln, Strafverfolgung u. a. steht die Assistance unter einer zentralen Rufnummer 24 Stunden täglich zur Seite. Reiseabbruch-Versicherung Ersetzt die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten nach Art und Qualität der versicherten Reise; den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort bei nicht plan mäßiger Beendigung bzw. Unterbrechung der Reise, zum Beispiel wegen unerwarteter schwerer Erkrankung. 16

Produkt- und Verbraucherinformationen Versichert ist u. a. die nach Vertragsabschluss auftretende unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die der planmäßigen Beendigung der Reise oder der Fortsetzung der Reise entgegenstehen und Anlass zur Rückreise geben. Weitere versicherte Ereignisse siehe 2 AVB RA. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen zur Zeit des Versicherungsabschlusses bzw. des Reiseantritts zu rechnen war. Weitere Ausschlüsse in 3 AVB RA, 5 AVB AB. Versicherte Gründe der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung sind beispielsweise (gilt für versicherte Personen und Risikopersonen) Unerwartete schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallver letzung; Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft; erheblicher Sachschaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasserrohrbruch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten; Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung. Risikopersonen ( 2 Ziffer 2 AVB RR) sind Angehörige und der Lebenspartner der versicherten Person sowie Personen, die Angehörige pflegen und betreuen; mitreisende versicherte Personen (maximal 5) sowie deren Angehörige und Lebenspartner. bei zwei zusammen reisenden Familien, die einen Familientarif abgeschlossen haben, alle zusammen reisenden Personen. Umbuchungsgebühren-Schutz Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu höchstens 50, je Person / Objekt, vgl. 1 AVB UG. Reise-Krankenversicherung Erstattet die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten: Arzt- und Krankenhauskosten; Medikamente; Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen. Die Assistance empfiehlt den Arzt oder das Krankenhaus mit dem jeweils höchsten medizinischen Standard in nächst erreichbarer Nähe. Leistet die versicherte Person der Empfehlung der Assistance Folge, werden in Abweichung von 1 und 2 AVB RK zusätzlich folgende Leistungen erbracht: Übernahme der nachgewiesenen, notwendigen Telefonkosten; Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten zur empfohlenen Anlaufstelle; Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim Krankenhaus, sofern dessen ständige Anwesenheit im Rahmen der vollstationären Behandlung der versicherten Person erforderlich ist oder alternativ Übernahme der nachgewiesenen Kosten für Besuchsfahrten eines mitreisenden Angehörigen vor Ort in vereinbarter Höhe. Bei Reisen innerhalb von Ländern, in denen die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat oder in denen sie sich regelmäßig länger als drei Monate im Jahr aufhält, werden Kosten für die Heilbehandlung nicht ersetzt. Stattdessen erhalten die versicherten Personen im Falle medizinisch notwendiger vollstationärer Behandlung am Urlaubsort wegen während der Reise akut aufgetretener Krankheit oder Verletzung einen pauschalen Spesenersatz für maximal 45 Tage. Mitversichert sind auch Kranken-Rücktransport und Überführung. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in 4 AVB RK, 5 AVB AB. 17

Produkt- und Verbraucherinformationen Kranken-Rücktransport AGA erstattet die Kosten für den medizinisch sinnvollen und ver tretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem Wohnort der versicherten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus sowie im Todesfall die Über führungs kosten. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Rücktransporte aufgrund von Heilbehandlungen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste. Weitere Ausschlüsse in 3 AVB RT, 5 AVB AB. Bitte wenden Sie sich bei schweren Verletzungen oder Krankheiten unverzüglich an die Assistance. Reisegepäck-Versicherung Ersetzt den Zeitwert des mitgeführten Gepäcks bei Beschädigung oder Abhandenkommen durch Diebstahl oder Raub, durch ein Elementarereignis sowie durch Unfälle, bei denen die versicherte Person eine schwere Verletzung erleidet oder das Transportmittel zu Schaden kommt; den Zeitwert des aufgegebenen Gepäcks bei Beschädigung oder Abhandenkommen je bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sofern diese dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht; die nachgewiesenen Aufwendungen zur Wiedererlangung des Gepäcks oder für notwendige Ersatzbeschaffungen zur Fortsetzung der Reise mit maximal 10 % der Versicherungssumme, wenn aufgegebenes Gepäck nicht am selben Tag eintrifft. Eingeschränkter Versicherungsschutz besteht u. a. für Video-, Film- und Fotoapparate, EDV-Geräte und elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte samt Zubehör sowie Schmuck und Kostbarkeiten, Brillen, sonstige medizinische Hilfsmittel ( 3 AVB RG). Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Geld, Fahrkarten u. ä. sowie Schmuck und Kostbarkeiten im aufgegebenen Gepäck oder für das vorsätzliche Herbeiführen des Versicherungsfalles; bei grob fahrlässigem Herbeiführen des Versicherungsfalls ist AGA berechtigt, die Leistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen, vgl. 3 AVB RG. Wenn Ihr Gepäck beim Transport beschädigt wird oder abhandenkommt, melden Sie dies bitte unverzüglich dem Beförderungsunternehmen und lassen Sie sich eine schriftliche Schadenbestätigung geben. Bei Diebstahl und anderen Straftaten erstatten Sie bitte unverzüglich eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle und lassen Sie sich eine Durchschrift des Polizeiprotokolls oder zumindest eine Bestätigung über die Anzeigenerstattung geben. Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten kommt eine Kürzung oder der Verlust der Leistung in Betracht, vgl. hierzu 9 AVB AB. Bei arglistigen unwahren Angaben aus Anlass des Schadenfalles entfällt der Versicherungsschutz, siehe 5 Nr. 3 AVB RG. Bahntransport-Versicherung Ersetzt bis zur vereinbarten Summe den Zeitwert des Gepäcks, das vor Antritt der Bahnreise zur Beförderung durch die Bahn aufgegeben wird bzw. wegen seiner Größe und Beschaffenheit auf Weisung des Bahnpersonals vom Versicherten in den Gepäckwagen des Zuges geladen wird. Zu den versicherten Ereignissen, Ausschlüssen, Obliegenheiten und Einschränkungen siehe die Reisegepäck-Versicherung (AVB RG). 18

Produkt- und Verbraucherinformationen Reiseunfall-Versicherung Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der Reise zu dauernder Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen oder Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer (auch Luftsport geräte); zu weiteren Ausschlüssen vgl. 2 AVB RU, 5 AVB AB. An der Gesundheitsschädigung mitwirkende Vorerkrankungen führen ggf. zu Einschränkungen in der Versicherungsleistung, siehe 5 Nr. 1 AVB RU. Im Rahmen der Zahlung der Versicherungsleistungen wegen dauernder Invalidität sind die besonderen Fristen für die Geltendmachung zu berücksichtigen, vgl. 7 AVB RU. Verkehrsmittel-Unfall-Versicherung Leistet Entschädigung, wenn ein versicherter Unfall während der Reise zu dauern der Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führt. Für die Dauer der ge buchten Busreise besteht Versicherungsschutz für Unfälle während der Fahrt mit dem Bus einschließlich Ein- und Aussteigen. Zu den versicherten Ereignissen, Ausschlüssen, Obliegenheiten und Einschränkungen siehe die Reiseunfall-Versicherung (AVB RU). Reisehaftpflicht-Versicherung Versicherungsschutz gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Schäden, die aus der Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge oder aus der Ausübung der Jagd entstehen, sowie grundsätzlich an Gegenständen, die in Obhut genommen wurden (Ausnahme: gemietete Räume). Kein Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtschäden aus beruflicher Tätigkeit, 3 AVB RH. Bitte melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich schriftlich bei AGA und beachten Sie alle Obliegenheiten in 4 AVB RH. Werden die Obliegenheiten nicht beachtet, kommt eine Kürzung oder der Verlust der Leistung in Betracht, vgl. hierzu 9 AVB AB. Autoschutzbrief-Versicherung Bietet Versicherungsschutz für Reisefahrzeuge der versicherten Person: Organisatorische Hilfe bei Panne und Unfall, Fahrzeugdiebstahl und Fahrerausfall. Kostenerstattung für Pannenhilfe bis zu 300, ; Ersatzteilversand ins Ausland, Zoll, Verschrottung bis zu 200, ; Bei Fahrzeugausfall bis zu fünf Übernachtungen 80, je Person je Nacht oder Mietwagen zur Weiterfahrt fünf Tage zu 80, je Tag. Bei Fahrerausfall Rückführung des Fahrzeuges samt mitreisender Personen und Gepäck, Kostenübernahme bis zu 1.500,. Für alle Versicherungssparten ist bei Beschwerden die Bundesanstalt für Finanz dienst - leistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, D - 53117 Bonn, zuständig. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, soweit internationales Recht nicht entgegensteht. Klagen aus dem Versicherungsvertrag können vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person bei dem Gericht des Geschäftssitzes oder der Niederlassung des Versicherers erhoben werden. Ist der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person eine natürliche Person, so können Klagen auch vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ihre AGA International S.A., Niederlassung für Deutschland 19

Entdecken Sie, was unsere Kunden erlebt haben: AGA International S.A. Niederlassung für Deutschland Bahnhofstraße 16 D - 85609 Aschheim bei München Tel +49.89.6 24 24-460 Fax +49.89.6 24 24-222 www.allianz-assistance.de Weitere Informationen erhalten Sie bei: 300 0913 gültig ab 4. November 2013