Technischer Bericht 11-01

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Transkript:

Technischer Bericht 11-01 Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2 Vorschläge zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage der geologischen Tiefenlager sowie zu deren Erschliessung Genereller Bericht Dezember 2011 Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Hardstrasse 73 CH-5430 Wettingen Telefon 056-437 11 11 www.nagra.ch

Technischer Bericht 11-01 Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2 Vorschläge zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage der geologischen Tiefenlager sowie zu deren Erschliessung Genereller Bericht Dezember 2011 Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Hardstrasse 73 CH-5430 Wettingen Telefon 056-437 11 11 www.nagra.ch

Die Karten mit den zugrunde liegenden Daten wurden reproduziert mit der Bewilligung von: swisstopo vom 07.12.2011: 2011 swisstopo (BA110592/BA110593) Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg: 'Grundlage: Digitales Landschaftsmodell 1:25'000 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (www.lgl-bw.de), vom 07.12.2011, Az.: 2851.2-D/7213.' ISSN 1015-2636 "Copyright 2011 by Nagra, Wettingen (Schweiz) / Alle Rechte vorbehalten. Das Werk einschliesslich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Nagra unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Übersetzungen, Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen und Programmen, für Mikroverfilmungen, Vervielfältigungen usw."

I NAGRA NTB 11-01 Zusammenfassung Die Standorte der geologischen Tiefenlager, die zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle Schweizer Herkunft notwendig sind, werden gemäss den Vorgaben der Kernenergiegesetzgebung in einem Sachplanverfahren mit drei Etappen bestimmt. Die Standorte der Tiefenlager werden in Etappe 3 des Auswahlverfahrens (Sachplan geologische Tiefenlager, SGT) mit Erteilung einer Rahmenbewilligung gemäss dem Kernenergiegesetz (KEG) festgelegt. Etappe 1 wurde am 30. November 2011 abgeschlossen mit dem Bundesratsentscheid zur Aufnahme der sechs von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete in den Sachplan geologische Tiefenlager zur weiteren Evaluation in Etappe 2. In seinem Entscheid hat der Bundesrat gleichzeitig die Planungsperimeter bezeichnet, innerhalb derer die Oberflächenanlage und die allfälligen Schachtstandorte der Tiefenlager realisiert werden sollen. In Etappe 2 des SGT sollen sowohl für das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA- Lager) als auch das Lager für hochaktive Abfälle (HAA-Lager) je mindestens zwei geologische Standortgebiete zur vertieften erdwissenschaftlichen Untersuchung in Etappe 3 des SGT ausgewählt und dazugehörig jeweils mindestens ein Standortareal für die Oberflächenanlage und ein Korridor für deren Erschliessung bezeichnet werden. Die Nagra hat die Aufgabe, zu Beginn der Etappe 2 des SGT dem Bundesamt für Energie (BFE) zuhanden der Gremien der regionalen Partizipation in den Standortregionen Vorschläge für mögliche Standortareale für die Oberflächenanlage und deren Erschliessung einzureichen. Der vorliegende Bericht und sein Beilagenband dokumentieren diese Vorschläge. In Etappe 2 des SGT werden unter Leitung des BFE mit einer sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudie (SÖW) ebenfalls die Auswirkungen eines Lagerprojekts auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft untersucht. Die vorliegenden Berichte enthalten auch die Informationen, welche die Nagra für den standortunabhängigen Teil der SÖW liefern muss. Zur Diskussion der Vorschläge der Nagra (vgl. Beilagenband) sind Kenntnisse der Funktionsweise und der Eckdaten der Anlagen der Tiefenlager nützlich. Der vorliegende regionenunabhängige generelle Bericht gibt dazu eine Übersicht über die Anlagen und ihre Funktionen für das SMA- und das HAA-Lager, über den Betriebsablauf sowie über die mit Bau und Betrieb verbundenen Auswirkungen. Der Bericht fasst den gesetzlichen Rahmen und das Entsorgungsprogramm zusammen, welches die einzelnen nötigen Arbeitsschritte auf dem Weg zur geologischen Tiefenlagerung von radioaktiven Abfällen umfasst, und rekapituliert das Ergebnis der Etappe 1 des SGT, beschreibt zum generellen Verständnis der Oberflächenanlage und deren Erschliessung standortunabhängig die Funktion der geologischen Tiefenlager und die Elemente der Gesamtanlagen, beschreibt die Oberflächeninfrastruktur, insbesondere die verschiedenen Anlagenteile der Oberflächenanlage für das SMA-, für das HAA-Lager sowie für das Kombilager, bei dem die untertägigen räumlich getrennten Anlagen für HAA und SMA von einer gemeinsamen Oberflächenanlage erschlossen werden, bezeichnet die generellen Möglichkeiten zur Anordnung der Oberflächenanlage und deren Erschliessung vom Verkehrsnetz (Schiene, Strasse), liefert generelle Angaben zur Diskussion der möglichen Auswirkungen der Tiefenlager an der Oberfläche während Bau und Betrieb im Bereich der Standortareale,

NAGRA NTB 11-01 II führt die Kriterien und Indikatoren auf, welche die Nagra zur Erarbeitung der Vorschläge für die Platzierung der Standortareale der Oberflächenanlage in den Planungsperimetern verwendet hat und führt die Informationen auf, welche die Nagra für den allgemeinen Teil der SÖW liefern muss (Wirtschaft). Soweit Informationen für die einzelnen Standortregionen unterschiedlich sind, werden die Angaben im Beilagenband aufgeführt (Ausbruchmengen). Der Beilagenband enthält die Vorschläge der Nagra zur Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlage in den sechs möglichen Planungsperimetern und ihre Erschliessung. Nach einer Gesamtübersicht und einer Übersicht über die Standortregionen werden die einzelnen Vorschläge der Nagra für die Platzierung von Standortarealen in Faktenblättern dargestellt. Die Faktenblätter der Standortareale enthalten sowohl Darstellungen der geografischen Situation als auch eine Kurzbeschreibung der Standortareale anhand einer einheitlichen Kriterienund Indikatorenliste. Mit diesen Kriterien und Indikatoren, die auch für die Auswahl und Charakterisierung der Standortareale verwendet wurden, werden die folgenden übergeordneten Ziele verfolgt: Sicherheit und technische Machbarkeit, Raum- und Umweltverträglichkeit und lokale Eingliederung in der Region. Die Vorschläge für Standortareale sollen in erster Linie den Standortregionen als eine Grundlage für die Diskussion im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Nagra dienen. Wichtig ist, dass die Standortregionen die vorhandene Flexibilität zur Wahrung ihrer Interessen nutzen. Sie können dabei im Rahmen der Zusammenarbeit auch eigene Vorschläge einbringen.

III NAGRA NTB 11-01 Abstract In line with the provisions of the nuclear energy legislation, the sites for deep geological disposal of Swiss radioactive waste are selected in a three-stage Sectoral Plan process (Sectoral Plan for Deep Geological Repositories). The disposal sites are specified in Stage 3 of the selection process with the granting of a general licence in accordance with the Nuclear Energy Act. The first stage of the process was completed on 30 th November 2011, with the decision of the Federal Council to incorporate the six geological siting regions proposed by the National Cooperative for the Disposal of Radioactive Waste (Nagra) into the Sectoral Plan for Deep Geological Repositories for further evaluation in Stage 2. The decision also specifies the planning perimeters within which the surface facilities and shaft locations for the repositories will be constructed. In the second stage of the process, at least two geological siting regions each will be specified for the repository for low- and intermediate-level waste (L/ILW) and for the high-level waste (HLW) repository and these will undergo detailed geological investigation in Stage 3. For each of these potential siting regions, at least one location for the surface facility and a corridor for the access infrastructure will also be specified. Nagra is responsible, at the beginning of Stage 2, for submitting proposals for potential locations for the surface facilities and their access infrastructure to the Federal Office of Energy (SFOE); these are then considered by the regional participation bodies in the siting regions. The present report and its appendices volume document these proposals. In Stage 2, under the lead of the SFOE, socio-economic-ecological studies will also be carried out to investigate the impact of a repository project on the environment, economy and society. The present reports also contain the input data to be provided by Nagra for the generic (site-independent) part of these impact studies. A meaningful discussion of the proposals made by Nagra (cf. appendices volume) requires an understanding of the functioning of the components of the repository, supported by relevant basic data. This general report, which is independent of the proposed siting regions, provides an overview of the facilities and their functioning for both the L/ILW and the HLW repositories, the operating procedures and the impacts associated with construction and operation. The report summarises the legal framework and the waste management programme and recaps the result of Stage 1 of the siting process; the waste management programme sets out the individual work steps leading to geological disposal of radioactive waste, provides a generic description of the function of the geological repositories and the components of the entire facility, to allow a general understanding of the surface facility and its access infrastructure, describes the surface infrastructure, particularly the different components of the surface facility for both the L/ILW and HLW repositories, as well as for a combined repository for co-disposal of L/ILW and HLW (in which the spatially separated underground installations for HLW and L/ILW are accessed from a common surface facility), outlines the general possibilities for configuring the surface facility and its access using the existing transport network (road, rail), provides background information as a basis for discussing the possible effects of a repository at the surface during construction and operation at the siting location,

NAGRA NTB 11-01 IV presents the criteria and indicators used by Nagra for making the proposals for the selection of the locations for the surface facility within the planning perimeters and presents the input data provided by Nagra for the generic section of the socio-economicecological impact studies (economy). In the case where the input data differ for the individual siting regions, the information is presented in the appendices volume (excavated rock volumes). The appendices volume contains the proposals made by Nagra for the siting areas for the surface facilities within the six potential planning perimeters and how these will be developed and accessed. Following a general overview and brief presentation of the siting regions, the individual proposals for the locating the siting areas for the surface facilities are presented in fact-sheets. These fact-sheets consist of presentations of the geographic situation together with a brief description of the siting areas using a uniform list of criteria and indicators. These criteria and indicators are also applied for the selection and characterisation of the siting areas, with the following overarching objectives: safety and technical/engineering feasibility spatial planning and environmental compatibility local integration in the region The proposals for siting areas for the surface facilities should serve, in the first instance, as the basis for discussions between the siting regions and Nagra. In order to secure their interests, it is important that the siting regions should be in a position to make use of the available flexibility in the process. They can also put forward their own proposals as part of this collaboration.

V NAGRA NTB 11-01 Résumé La procédure pour la sélection des sites destinés à accueillir les dépôts en couches géologiques profondes pour évacuer les déchets radioactifs produits en Suisse se déroule selon les exigences arrêtées dans la législation sur l'énergie nucléaire, à savoir dans le cadre d'une procédure de plan sectoriel comprenant trois étapes. Les sites à proprement parler seront fixés à l'issue de la troisième étape de la procédure de sélection (plan sectoriel «Dépôts en couches géologiques profondes»), par l'octroi d'une autorisation générale selon la loi sur l'énergie nucléaire (LNu). La première étape s'est achevée le 30 novembre 2011 avec la décision du Conseil fédéral relative à l'inscription dans le plan sectoriel des six régions d'implantation géologiques proposées par la Société coopérative nationale pour la gestion des déchets radioactifs (Nagra) afin d'approfondir l'évaluation dans le cadre de l'étape 2. Dans sa décision, l'exécutif a également défini les périmètres de planification à l'intérieur desquels les installations de surface des dépôts profonds doivent être aménagées. Dans le cadre de la deuxième étape du plan sectoriel, au moins deux sites d'implantation seront sélectionnés, aussi bien pour le dépôt destiné aux déchets faiblement et moyennement radioactifs (dépôt DFMA) que pour le dépôt devant accueillir les déchets hautement radioactifs (dépôt DHA). Ces sites feront l'objet d'études géologiques approfondies au cours de la troisième étape. Pour chacun d'entre eux, il convient de désigner au moins une aire d'implantation pour l'installation de surface et un corridor pour y accéder. La Nagra a pour tâche, au début de cette deuxième étape, de soumettre à l'office fédéral de l'énergie (OFEN), à l'intention des organes de participation dans les régions concernées, des propositions d'aires d'implantation pour les installations de surface et les voies d'accès. Le présent rapport et le volume d'annexes documentent ces propositions. Par ailleurs, les conséquences qu'un projet de dépôt pourra avoir sur l'environnement, l'économie et la société vont faire l'objet toujours au cours de la deuxième étape du plan sectoriel d'une étude d'impact socio-économico-écologique réalisée sous l'égide de l'ofen. Les présents volumes contiennent également les données demandées par l'ofen à la Nagra pour la compilation des chapitres généraux (c'est-à-dire non liés à un site particulier) de l'étude d'impact socio-économicoécologique. Pour examiner les propositions de la Nagra détaillées dans le volume d'annexes, il est utile de disposer d'informations générales sur les dépôts en profondeurs et de connaissances sur le mode de fonctionnement des différentes installations. Le présent rapport général, indépendamment de considérations sur des régions potentielles, donne un aperçu des installations et de leurs fonctions respectives pour le dépôt DFMA et le dépôt DHA, du déroulement de l'exploitation ainsi que des conséquences liées à la construction et à l'exploitation. Le rapport résume le cadre légal et le programme d'évacuation (qui fournit une description des étapes nécessaires pour le stockage en profondeur des déchets radioactifs), puis récapitule les principaux résultats de l'étape 1, décrit (pour éclairer le contexte de l'installation de surface et des voies d'accès) la fonction des dépôts en profondeur et les éléments de l'installation dans son ensemble, indépendamment de tout site spécifique, décrit l'infrastructure de surface, en particulier les différentes zones de l'installation de surface pour les dépôts DFMA et DHA et pour un éventuel dépôt combiné (dans ce dernier cas, une installation de surface commune permettra l'accès à deux dépôts séparés pour DFMA et DHA),

NAGRA NTB 11-01 VI décrit dans leurs grandes lignes les possibilités d'agencement de l'installation de surface et des voies d'accès qui la relient au réseau existant (rail, route), fournit des données générales concernant l'impact potentiel en surface, sur l'aire d'implantation, de la construction et l'exploitation d'un dépôt profond, détaille les critères et indicateurs utilisés par la Nagra lors de l'élaboration des propositions pour le choix de l'aire où l'installation de surface pourra être implantée à l'intérieur du périmètre de planification, fournit les informations demandées par l'ofen à la Nagra pour la partie générale de l'étude d'impact socio-économico-écologique (aspects économiques). Dans les cas où ces données diffèrent selon la région d'implantation, elles sont détaillées dans le volume d'annexes (volume des déblais de percement). Le volume d'annexes contient les propositions de la Nagra relatives à la localisation des aires d'implantation pour l'installation de surface sur les six périmètres de planification potentiels et pour les voies d'accès. Il comprend une introduction générale et une brève présentation des régions d'implantation, suivies des fiches individuelles contenant les propositions pour la localisation des aires d'implantation. Dans ces fiches se trouvent d'une part une présentation de la situation géographique, d'autre part un bref descriptif rédigé sur la base d'une grille identique élaborée à partir d'une série de critères et d'indicateurs. Ces critères et indicateurs, qui ont également servi à sélectionner et caractériser les aires d'implantation potentielles, ont été fixés en fonction des objectifs suivants : la sûreté et la faisabilité technique la compatibilité spatiale et environnementale l'intégration du site au sein de la région. Les propositions d'aires d'implantation doivent en premier lieu servir de base de discussion pour la collaboration entre la Nagra et les régions concernées. Il est essentiel que les régions tirent parti de la marge de manœuvre dont elles disposent pour préserver leurs intérêts. La collaboration mise en place leur permet notamment de présenter leurs propres propositions.

VII NAGRA NTB 11-01 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung... I Abstract Résumé... III...V Inhaltsverzeichnis...VII Tabellenverzeichnis...VIII Figurenverzeichnis... IX 1 Einleitung... 1 2 Ausgangslage... 3 2.1 Gesetzlicher und behördlicher Rahmen... 3 2.2 Entsorgungsprogramm... 4 2.3 Realisierungsplan... 6 2.4 Sachplan geologische Tiefenlager: Resultate der Etappe 1... 9 3 Beschreibung der geologischen Tiefenlager... 11 3.1 Sicherheits- und Barrierenkonzept... 11 3.2 Funktionen des Lagers während des Betriebs und sein Verschluss... 14 3.3 Untertägige Anlagen... 15 4 Oberflächeninfrastruktur... 19 4.1 Übersicht über die Oberflächeninfrastruktur... 19 4.2 Oberflächenanlage... 20 4.3 Erschliessung der Oberflächenanlage... 25 4.4 Übrige Oberflächeninfrastruktur... 26 5 Bau der Tiefenlager... 29 5.1 Baustelleninfrastruktur... 29 5.2 Ausbruchmaterial... 32 5.3 Auswirkungen während des Baus... 33 6 Platzierung der Standortareale... 35 6.1 Optionen zur Platzierung... 35 6.2 Kriterien... 36 6.3 Möglichkeiten der Gestaltung der Oberflächenanlage... 43 7 Referenzverzeichnis... 47 Anhang 1 Glossar... A-1 Anhang 2 Aktivitäten in den Phasen des Realisierungsplans... A-9 Anhang 3 Transportgut und Anzahl Transporte während der Phase der Einlagerung der radioaktiven Abfälle... A-11 Anhang 4 Liste der berücksichtigten entscheidrelevanten Kriterien und Indikatoren für die Identifizierung von Standortarealen für die Oberflächenanlage... A-13 Anhang 5 Informationen für die sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie SÖW (Wirtschaft)... A-15

NAGRA NTB 11-01 VIII Tabellenverzeichnis Tab. 2.2-1: Abfallmengen konditionierter und in Endlagerbehältern verpackter Abfälle bei 50 Jahren Betrieb der fünf bestehenden KKW und einer Sammelperiode für Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung bis 2050 (Nagra 2008a, Kap. 4).... 6 Tab. 5.1-1: Elemente der Baustelleneinrichtungen für das Baulos 'Zugangstunnel' mit Richtgrössen für den Platzbedarf (Phase Bau Felslabor)... 31 Tab. 5.1-2: Elemente der Baustelleneinrichtungen für das Baulos 'Schachtkopf' mit Richtgrössen für den Platzbedarf (Phase Bau Felslabor)... 32 Tab. 6.2-1: Liste der berücksichtigten relevanten Kriterien und Indikatoren für die Beschreibung der Standortareale für die Oberflächenanlage im Beilagenband.... 38 Tab. 6.2-2: Definition der Anforderungen zur Qualifikation der Beurteilungskriterien.... 39 Tab. A3-1: Transportgut und Anzahl Transporte zur Oberflächenanlage des HAA-Lagers (Richtwerte).... A-11 Tab. A3-2: Transportgut und Anzahl Transporte zur Oberflächenanlage des SMA-Lagers (Richtwerte).... A-12 Tab. A5-1: Realisierungsphasen für das HAA- und das SMA-Lager mit Angabe von Beginn, Ende sowie Dauer der jeweiligen Phase.... A-16 Tab. A5-2: Realisierungsphasen für das Kombilager mit Angabe von Beginn, Ende sowie Dauer der jeweiligen Phase.... A-16 Tab. A5-3: Kosten für das HAA-Lager (Angaben in kchf, gerundet), aufgeteilt auf die verschiedenen Phasen (s. Tab. A5-1) und die verschiedenen Wirtschaftszweige.... A-18 Tab. A5-4: Kosten für das SMA-Lager (Angaben in kchf, gerundet), aufgeteilt auf die verschiedenen Phasen (s. Tab. A5-1) und die verschiedenen Wirtschaftszweige.... A-19 Tab. A5-5: Kosten für das Kombilager (Angaben in kchf, gerundet), aufgeteilt auf die verschiedenen Phasen (s. Tab. A5-2) und die verschiedenen Wirtschaftszweige.... A-20

IX NAGRA NTB 11-01 Figurenverzeichnis Fig. 2.2-1: Entsorgungskonzept der Schweiz: Materialflüsse (Nagra 2008a)... 5 Fig. 2.3-1: Realisierungsplan gemäss Entsorgungsprogramm (Nagra 2008a).... 7 Fig. 2.4-1: Geologische Standortgebiete, Planungsperimeter für die Oberflächenanlage und Schachtköpfe zu Beginn der Etappe 2 des SGT.... 10 Fig. 3.1-1: Elemente des Barrierenkonzepts... 12 Fig. 3.1-2: Beispielhafte Endlagerbehälter für radioaktive Abfälle: a) Endlagerbehälter für BE, b) Endlagerbehälter für HAA, c) Endlagerbehälter für SMA (in 200 l-gebinden).... 13 Fig. 3.2-1: Schematische Darstellung des Betriebsablaufs im HAA-Lager.... 14 Fig. 3.2-2: Schematische Darstellung des Betriebsablaufs im SMA-Lager.... 15 Fig. 3.3-1: Darstellung einer möglichen Auslegung des HAA-Lagers mit den wichtigsten Anlagenmodulen (nicht massstäblich).... 16 Fig. 3.3-2: Darstellung einer möglichen Auslegung des SMA-Lagers mit den wichtigsten Anlagenmodulen (nicht massstäblich).... 16 Fig. 4.1-1: Schematische Übersicht über die verschiedenen Anlagen und Einrichtungen an der Oberfläche eines geologischen Tiefenlagers (Platzierungsbeispiel)... 19 Fig. 4.2-1: Anlieferung eines Transportbehälters mit abgebrannten Brennelementen bei der ZWILAG (Foto: Comet)... 20 Fig. 4.2-2: Modellhafte Darstellung (generisch) der Oberflächenanlage für das HAA-Lager mit den wichtigsten Anlagenmodulen.... 21 Fig. 4.2-3: Modellhafte Darstellung (generisch) der Oberflächenanlage für das SMA-Lager mit den wichtigsten Anlagenmodulen.... 22 Fig. 4.2-4: Umladezelle für BE und HAA der ZWILAG (Foto: ZWILAG).... 23 Fig. 4.3-1: BE-Transportbehälter beim Strassentransport (links; Foto: Comet) und SMA-Transport (rechts; Foto: ZWILAG).... 25 Fig. 4.3-2: Umlad eines BE-Transportbehälters von der Bahn auf ein Strassenfahrzeug in der Umladeanlage der ZWILAG (Foto: ZWILAG).... 25 Fig. 5.1-1: Beispiel Baustelleninfrastruktur Alptransit Gotthardbasistunnel, Zwischenangriff Amsteg Portalansicht (Foto: Alptransit Gotthard AG)... 30 Fig. 5.1-2: Beispiel Bau des Zwischenlagers der ZWILAG in Würenlingen (Foto: Comet).... 30 Fig. 6.1-1: Möglichkeiten einer Anordnung der Oberflächenanlage... 36 Fig. 6.3-1: Beispielhafte Visualisierung von konzeptuellen Gestaltungsansätzen für die Oberflächenanlage in unterschiedlichen, modellhaften Standortsituationen... 44 Fig. 6.3-2: Modellhafte standortspezifische Gestaltung der Oberflächenanlage für das HAA-bzw. Kombilager in fiktiver Umgebung... 45 Fig. 6.3-3: Modellhafte standortspezifische Gestaltung der Oberflächenanlage für das SMA-Lager in fiktiver Umgebung.... 45

1 NAGRA NTB 11-01 1 Einleitung Die Standorte der geologischen Tiefenlager, die zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle Schweizer Herkunft notwendig sind, werden gemäss den Vorgaben des Bundesrats in einem Sachplanverfahren mit drei Etappen bestimmt. Die Standorte der Tiefenlager werden in Etappe 3 des Auswahlverfahrens (Sachplan geologische Tiefenlager SGT (BFE 2008)) mit Erteilung der Rahmenbewilligung gemäss dem Kernenergiegesetz (KEG) festgelegt. Etappe 1 wurde am 30. November 2011 abgeschlossen mit dem Bundesratsentscheid zur Aufnahme der sechs von der Nagra vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete in den Sachplan geologische Tiefenlager zur weiteren Evaluation in Etappe 2. In seinem Entscheid hat der Bundesrat gleichzeitig die Planungsperimeter bezeichnet, innerhalb derer die Oberflächenanlage und die allfälligen Schachtstandorte der Tiefenlager realisiert werden sollen. In Etappe 2 des SGT sollen sowohl für das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA- Lager) als auch das Lager für hochaktive Abfälle (HAA-Lager) je mindestens zwei geologische Standortgebiete zur vertieften erdwissenschaftlichen Untersuchung in Etappe 3 des SGT ausgewählt und dazugehörig jeweils mindestens ein Standortareal für die Oberflächenanlage und ein Korridor für deren Erschliessung bezeichnet werden. Die spätere detaillierte Anordnung der untertägigen Lagerkammern, welche die Abfälle aufnehmen, richtet sich aufgrund von Sicherheitsüberlegungen nach geologischen Aspekten. Im Gegensatz dazu besteht bei der Wahl der Standortareale für die Oberflächenanlage und deren Erschliessung bedeutend grössere Flexibilität. Diese Flexibilität soll genutzt werden, um die an der Oberfläche benötigten Anlagen möglichst optimal in die regionale Planung zu integrieren. Dementsprechend haben die Standortregionen in Etappe 2 des SGT unter anderem die Aufgabe, Vorschläge zur Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur in Zusammenarbeit mit den Entsorgungspflichtigen, vertreten durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), zu erarbeiten. Wichtig ist, dass die Standortregionen die vorhandene Flexibilität zur Wahrung ihrer Interessen nutzen. Sie können dabei im Rahmen der Zusammenarbeit auch weitere eigene Vorschläge einbringen. Die Nagra hat die Aufgabe, zu Beginn der Etappe 2 des SGT dem Bundesamt für Energie (BFE) zuhanden der Gremien der regionalen Partizipation Vorschläge für mögliche Standortareale für die Oberflächenanlage und deren Erschliessung einzureichen. Der vorliegende Bericht und der Beilagenband dokumentieren diese Vorschläge und dienen in erster Linie den Standortregionen als eine Grundlage für die Diskussion im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Nagra. In Etappe 2 des SGT werden unter der Leitung des BFE mit einer sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudie (SÖW) ebenfalls die Auswirkungen eines Lagerprojekts auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft untersucht. Die vorliegenden Berichte enthalten auch die Informationen, welche die Nagra für den standortunabhängigen Teil der SÖW liefern muss. Aufgrund der Resultate der Zusammenarbeit muss die Nagra im Rahmen der Etappe 2 des SGT pro Planungsperimeter jeweils mindestens ein Standortareal für die Oberflächenanlage und deren Erschliessung bezeichnen. Basierend darauf wird der standortspezifische Teil der SÖW durchgeführt. Gestützt auf einen sicherheitstechnischen Vergleich der geologischen Standortgebiete sowie auf die Resultate der Zusammenarbeit und der SÖW hat die Nagra danach die Aufgabe, pro Lagertyp mindestens je zwei Standortortgebiete mit zugehörigem Standortareal für die Oberflächenanlage zur weiteren Untersuchung und Bearbeitung für Etappe 3 des SGT vorzuschlagen.

NAGRA NTB 11-01 2 Mit der Wahl der Standortareale für die Oberflächenanlage und deren Erschliessung wird ein wichtiger Grundsatzentscheid getroffen; die Konkretisierung und Projektierung der Anlagen bis zum Baubeginn wird aber ein langer Prozess sein: In Etappe 3 des SGT sollen neben weiteren geologischen Untersuchungen (z. B. Bohrungen) im Hinblick auf eine Rahmenbewilligung die Grundzüge des Projekts weiter definiert werden. Als Grundzüge des Projekts gelten für geologische Tiefenlager nach dem KEG die ungefähre Grösse und Lage der wichtigsten Bauten sowie die Kategorien des Lagerguts und die maximale Lagerkapazität. Das eigentliche Bauprojekt folgt nochmals bedeutend später nach einer weiteren Projektierungs- und Optimierungsphase. Die Nagra geht davon aus, dass auch in den kommenden Planungsstufen die Zusammenarbeit mit den Standortregionen weitergeführt wird. Zur Diskussion der Vorschläge der Nagra (vgl. Beilagenband) sind Kenntnisse der Funktionsweise und der Eckdaten der Anlagen für die Tiefenlager nützlich. Der vorliegende regionenunabhängige Bericht gibt dazu eine Übersicht über die Anlagen und ihre Funktionen für das SMA- und das HAA-Lager, über den Betriebsablauf sowie über die mit Bau und Betrieb verbundenen Auswirkungen. Der Bericht fasst den gesetzlichen Rahmen und das Entsorgungsprogramm zusammen, welches die einzelnen nötigen Arbeitsschritte auf dem Weg zur geologischen Tiefenlagerung von radioaktiven Abfällen umfasst, und rekapituliert das Ergebnis der Etappe 1 des SGT, beschreibt zum generellen Verständnis der Oberflächenanlage und deren Erschliessung standortunabhängig die Funktion der geologischen Tiefenlager und die Elemente der Gesamtanlagen, beschreibt die Oberflächeninfrastruktur, insbesondere die verschiedenen Anlagenteile der Oberflächenanlage sowohl für das HAA- als auch das SMA-Tiefenlager oder das Kombilager (bei dem die untertägigen räumlich getrennten Anlagen für HAA und SMA von einer gemeinsamen Oberflächenanlage erschlossen werden), bezeichnet die generellen Möglichkeiten zur Anordnung der Oberflächenanlage und deren Erschliessung vom Verkehrsnetz (Schiene, Strasse), liefert generelle Angaben zur Diskussion der möglichen Auswirkungen der Tiefenlager an der Oberfläche während Bau und Betrieb im Bereich der Standortareale, führt die Kriterien und Indikatoren auf, welche die Nagra für die Erarbeitung und Beschreibung der Vorschläge für die Anordnung der Standortareale der Oberflächenanlage in den Planungsperimetern verwendet hat und führt die Informationen auf, welche die Nagra für den allgemeinen Teil der SÖW liefern muss (Wirtschaft, vgl. Anhang 5). Soweit diese Informationen in den einzelnen Standortregionen unterschiedlich sind, werden die Angaben im Beilagenband aufgeführt (Ausbruchmengen).

3 NAGRA NTB 11-01 2 Ausgangslage 2.1 Gesetzlicher und behördlicher Rahmen Im Folgenden werden die konzeptionell wichtigen Festlegungen zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz aus dem Bereich der Kernenergiegesetzgebung aufgeführt. Geologische Tiefenlager haben daneben allen weiteren gesetzlichen Vorschriften auf Bundesebene wie z. B. der Strahlenschutzgesetzgebung und der Umweltschutzgesetzgebung sowie Vorgaben der Aufsichtsbehörden zu genügen. Kantonale Bewilligungen und Pläne sind hingegen nicht erforderlich. Das kantonale Recht ist aber zu berücksichtigen, soweit es das Projekt nicht unverhältnismässig einschränkt (vgl. KEG Art. 49). Als Anlagen von nationalem Interesse sind geologische Tiefenlager somit auf Bundesebene geregelt. Dauernder Schutz von Mensch und Umwelt / Entsorgung im Inland Radioaktive Abfälle müssen so entsorgt werden, dass der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle müssen grundsätzlich im Inland entsorgt werden (vgl. KEG Art. 30). Verursacherprinzip Die Betreiber von Kernanlagen sind nach dem Verursacherprinzip verpflichtet, die aus ihren Anlagen stammenden radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen und geologische Tiefenlager rechtzeitig bereitzustellen (vgl. KEG Art. 31). Sie leisten Beiträge an den Stilllegungs- und an den Entsorgungsfonds. Die beiden Fonds stellen die Finanzierung der Stilllegung und des Abbruchs von ausgedienten Kernanlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Betrieb und Abbruch der Anlagen nach Ausserbetriebnahme der Anlagen sicher (vgl. KEG Art. 77ff). Konzept geologisches Tiefenlager Ein geologisches Tiefenlager ist eine Anlage im geologischen Untergrund, die verschlossen werden kann, sofern der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt durch passive Barrieren sichergestellt wird. Vorgelagert ist eine Beobachtungsphase, d. h. ein längerer Zeitraum, während dessen ein geologisches Tiefenlager vor dem Verschluss überwacht wird und die radioaktiven Abfälle ohne grossen Aufwand zurückgeholt werden können (vgl. KEG Art. 3). Der Bundesrat ordnet nach Ablauf der Beobachtungsphase die Verschlussarbeiten an, wenn der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist (vgl. KEG Art. 39). Mit diesen Festlegungen hat der Gesetzgeber einerseits dem international anerkannten Prinzip der passiven Langzeitsicherheit, d. h. dem sicheren Einschluss der radioaktiven Stoffe ohne die Notwendigkeit menschlicher Eingriffe, und andererseits dem gesellschaftlichen Anliegen einer längeren Überwachung und einer erleichterten Rückholbarkeit vor dem Verschluss Rechnung getragen. Auch nach dem Verschluss kann die Überwachung weitergeführt werden und können die Abfälle wenn auch mit grösserem Aufwand rückgeholt werden. Die Dauer der Beobachtungsphase kann 50, 100 oder mehr Jahre betragen. Der Bundesrat hat das Konzept der geologischen Tiefenlagerung in der Kernenergieverordnung weiter präzisiert (vgl. KEV Art. 64ff). Demnach bestehen geologische Tiefenlager aus dem Hauptlager zur Aufnahme der radioaktiven Abfälle, aus dem Pilotlager und aus Testbereichen. In den Testbereichen sind die sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Wirtgesteins zur Erhär-

NAGRA NTB 11-01 4 tung des Sicherheitsnachweises standortspezifisch vertieft abzuklären (Felslabor am Ort des Tiefenlagers). Vor Inbetriebnahme des Tiefenlagers sind die sicherheitsrelevanten Techniken (z. B. die Technik zur Rückholung von Abfallgebinden) zu erproben und deren Funktionstüchtigkeit nachzuweisen. Im Pilotlager wird das Verhalten der Abfälle, der Verfüllung und des Wirtgesteins bis zum Ablauf der Beobachtungsphase überwacht. Bei der Überwachung sind im Hinblick auf den Verschluss Daten zur Erhärtung des Sicherheitsnachweises zu ermitteln. Standortwahl Die Rahmenbewilligung legt den Standort und die Grundzüge des Projekts fest. Grundzüge des Projekts sind die ungefähre Grösse und Lage der wichtigsten Bauten sowie die Kategorien des Lagerguts und die maximale Lagerkapazität (vgl. KEG Art. 14). Der Bundesrat hat das Verfahren zur Standortwahl für geologische Tiefenlager im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt und darin die Ziele und Vorgaben für die Lagerung der radioaktiven Abfälle in geologischen Tiefenlagern für die Behörden verbindlich festgelegt (vgl. KEV Art. 5 und BFE 2008). Akteure bei der nuklearen Entsorgung Den einzelnen Akteuren bei der nuklearen Entsorgung kommen unterschiedliche Rollen zu. Wie internationale Erfahrungen zeigen, ist es wichtig, dass diese unterschiedlichen Aufgaben von der Öffentlichkeit und den beteiligten Organisationen wahrgenommen werden. Bewilligungsbehörden: Im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager und der nachfolgenden Bewilligungsverfahren gemäss KEG liegt die Federführung bei den Bewilligungsbehörden (in erster Linie dem BFE), die dafür besorgt sind, den verschiedenen Anspruchsgruppen in geeigneter Weise die Mitwirkung an den Verfahren zu ermöglichen. Sie bereiten die Entscheide des Bundesrats (Sachplan, Rahmenbewilligung) und des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK; Bau-, Betriebs- und Verschlussbewilligung) vor. Aufsichtsbehörden: Die Aufsichtsbehörden (insbesondere das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI) nehmen zu Gesuchen und dem Betrieb von Kernanlagen betreffend Sicherheit und Sicherung Stellung. Sie gewährleisten mit ihrer unabhängigen Tätigkeit die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Nagra: Die Nagra ist von den Abfallverursachern mit der Vorbereitung, dem Bau und dem Betrieb der Tiefenlager beauftragt. Sie arbeitet in ihrem Auftrag im Sachplan geologische Tiefenlager mit (vgl. BFE 2008, Seiten 79 und 80). 2.2 Entsorgungsprogramm Das Kernenergiegesetz verlangt von den Entsorgungspflichtigen ein Entsorgungsprogramm (KEG Art. 32). Dieses muss gemäss der Kernenergieverordnung periodisch überarbeitet und angepasst werden. Es umfasst die einzelnen nötigen Arbeitsschritte auf dem Weg zur geologischen Tiefenlagerung von radioaktiven Abfällen inklusive einem Zeitplan. Im Oktober 2008 hat die Nagra im Auftrag der Entsorgungspflichtigen das Entsorgungsprogramm 2008 (Nagra 2008a) vorgelegt. Das Entsorgungsprogramm 2008 ist zurzeit in behördlicher Prüfung; nach einer öffentlichen Auflage wird der Bundesrat darüber entscheiden. Im Folgenden werden die hier relevanten Aspekte zusammengefasst.

5 NAGRA NTB 11-01 Fig. 2.2-1 zeigt eine Übersicht des Entsorgungskonzepts der Schweiz von den verschiedenen Abfallquellen bis zur Tiefenlagerung. Die Abfälle umfassen abgebrannte Brennelemente (BE) aus der Kernenergiegewinnung, verglaste hochaktive Abfälle (HAA) aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Betriebsabfälle (BA) und Stilllegungsabfälle (SA) der Kernkraftwerke (KKW) sowie radioaktive Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (MIF). Die Abfälle werden heute im Zwischenlager Würenlingen (ZWILAG), im Bundeszwischenlager (BZL) in Würenlingen und an den Standorten der KKW zwischengelagert. Das Entsorgungskonzept sieht zwei Lagertypen vor: das HAA-Lager für hochaktive Abfälle (BE, HAA) und langlebige mittelaktive Abfälle (LMA) und das SMA-Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (Betriebsabfälle BA, Stilllegungsabfälle SA und Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung MIF). Es besteht auch die Möglichkeit, das HAA-Lager und SMA-Lager vom gleichen Standort an der Oberfläche aus zu erschliessen (sog. Kombilager). Im Folgenden wird das Kombilager nicht immer explizit diskutiert. Wo keine Angaben zum Kombilager gemacht werden, gelten sinngemäss die Aussagen zum HAA-Lager. Neue Brennelemente BE Wiederaufarbeitung HAA Hochaktive Abfälle (verglast) BE / HAA Betrieb BE Abgebrannte Brennelemente Zwischenlagerung Verpackungsanlage Stilllegung (Rückbau) LMA Geologisches Tiefenlager BE/HAA/LMA Medizin, Industrie, Forschung LMA Langlebige mittelaktive Abfälle SMA Schwach- und mittelaktive Abfälle Zwischenlagerung SMA Geologisches Tiefenlager SMA Fig. 2.2-1: Entsorgungskonzept der Schweiz: Materialflüsse (Nagra 2008a). Die geologischen Tiefenlager müssen gemäss SGT so ausgelegt werden, dass sie alle absehbar in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle aufnehmen können. Bei einem Referenzszenarium von 50 Jahren Betrieb der fünf bestehenden schweizerischen KKW und einer Sammelperiode bis 2050 für die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung ergeben sich die in Tab. 2.2-1 aufgeführten Abfallmengen. Die Abfälle, welche für das Tiefenlager für hochaktive Abfälle vorgesehen sind, enthalten über 99 % der Radiotoxizität aller Abfälle, haben aber ein vergleichsweise kleines Volumen; die schwach- und mittelaktiven Abfälle enthalten weniger als 1 % der Radiotoxizität, stellen aber annähernd 90 % des zu entsorgenden Volumens (inklusive Verpackung in Endlagerbehälter) dar. Entsprechend den Abfalleigenschaften sind die Lager unterschiedlich ausgelegt.

NAGRA NTB 11-01 6 Tab. 2.2-1: Abfallmengen konditionierter und in Endlagerbehältern verpackter Abfälle bei 50 Jahren Betrieb der fünf bestehenden KKW und einer Sammelperiode für Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung bis 2050 (Nagra 2008a, Kap. 4). in BE-/HAA-Stollen [m 3 gerundet] HAA-Lager SMA-Lager Total in LMA-Tunnels [m 3 gerundet] in SMA-Kavernen [m 3 gerundet] [m 3 gerundet] 7'325 4'930 86'760 99'015 Schon bevor die beim Verursacher anfallenden Rohabfälle konditioniert (d. h. verfestigt und in eine stabile Form gebracht) werden, muss vom Verursacher eine Endlagerfähigkeitsbescheinigung für die zu produzierenden Abfallgebinde beantragt werden. Die wichtigsten Aspekte werden nachfolgend beschrieben. Bei der Produktion der Abfallgebinde wird die Einhaltung der Spezifikationen überwacht und die Zusammensetzung des Rohabfalls und der Zuschlagstoffe (z. B. Zement) dokumentiert. Von jedem Gebinde ist also bekannt, welchen Rohabfall es enthält, woher dieser stammt und wie er verarbeitet wurde. Anschliessend wird das Abfallgebinde bis zur späteren Tiefenlagerung zwischengelagert. Alle zu den Tiefenlagern angelieferten Abfälle müssen vorgängig festgelegte Annahmebedingungen erfüllen. Neben der vollständigen Dokumentation regeln diese insbesondere die maximalen Abmessungen und Gewichte, die maximalen Dosisleistungen, die Einhaltung der Grenzwerte bzgl. Kontamination, die Minimalanforderungen an chemische, mechanische und thermische Beständigkeit sowie die Integrität der Abfallgebinde und der abgebrannten Brennelemente bei ihrer Anlieferung. 2.3 Realisierungsplan Nachfolgend werden die wichtigsten Phasen des Realisierungsplans für die geologischen Tiefenlager aufgeführt, wie sie im aktuellen Entsorgungsprogramm 2008 (Nagra 2008a) beschrieben sind (Fig. 2.3-1). Das Entsorgungsprogramm führt auch die wichtigsten gesetzlichen und behördlichen Vorgaben für den Realisierungsplan auf inkl. der Anforderungen an die notwendigen Unterlagen für die verschiedenen Entscheidungspunkte. Anhang 2 enthält eine Übersicht über die wichtigsten Aktivitäten in den Phasen des Realisierungsplans.

7 NAGRA NTB 11-01 2000 2020 2040 2060 2080 2100 2120 Basisdaten Kernkraftwerke Betrieb KKW Nachbetriebsphase und Stilllegung KKW Abfälle: Anfall und Zwischenlagerung SMA (Betriebs- und Stilllegungsabfälle) SMA (Medizin, Industrie, Forschung) LMA (Diverse) LMA ( Medizin, Industrie, Forschung) BE/HAA Lager BE/HAA/LMA Standortwahl Sachplanverfahren bis Erteilung Rahmenbewilligung Felslabor Bau Felslabor (Bewilligung, Vorbereitung, Bau, Einrichtung) Felslaborbetrieb, Untersuchungen unter Tage Tiefenlager BE/HAA/LMA Nukleare Baubewilligung (Vorbereitung und Verfahren) Bau inklusive Betriebsbewilligungsverfahren Lagerbetrieb/Lagererweiterung Beobachtungsphase Verschluss Langzeitüberwachung Lager SMA Standortwahl Sachplanverfahren bis Erteilung Rahmenbewilligung Felslabor Bau Felslabor (Bewilligung, Vorbereitung, Bau, Einrichtung) Felslaborbetrieb, Untersuchungen unter Tage Tiefenlager SMA Nukleare Baubewilligung (Vorbereitung und Verfahren) Bau inklusive Betriebsbewilligungsverfahren Lagerbetrieb Beobachtungsphase Verschluss Langzeitüberwachung Fig. 2.3-1: Realisierungsplan gemäss Entsorgungsprogramm (Nagra 2008a).

NAGRA NTB 11-01 8 Sachplanverfahren bis Erteilung Rahmenbewilligung Ausgangspunkt für die weiteren Arbeiten bildet der Entscheid des Bundesrats vom 30. November 2011 zu den in Etappe 1 des SGT vorgeschlagenen geologischen Standortgebieten und Planungsperimetern (vgl. Kap. 2.4). Im weiteren Standortwahlverfahren (Sachplan- und Rahmenbewilligungsverfahren) werden die folgenden Schritte durchlaufen: Der regionalen Partizipation kommt in Etappe 2 des SGT eine wichtige Rolle zu. Die Standortareale für die Oberflächenanlage werden in Zusammenarbeit mit den Standortregionen bestimmt und eine sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) wird unter Leitung des BFE durchgeführt. Im Hinblick auf den sicherheitstechnischen Vergleich in Etappe 2 des SGT werden ergänzende erdwissenschaftliche Untersuchungen (vgl. u. a. Nagra 2010) durchgeführt, um eine weitere Einengung der 6 Standortgebiete vorzunehmen. Standortgebiete können nur ausscheiden, wenn sie gegenüber den anderen Standortgebieten eindeutige sicherheitstechnische Nachteile aufweisen, die sich durch weitere Untersuchungen nicht ändern würden; alle anderen Standortgebiete werden in Etappe 3 des SGT weiter vertieft untersucht. Für Etappe 3 des SGT werden in den verbleibenden Standortgebieten gezielt weitere Feldarbeiten (z. B. Seismik, Bohrungen) durchgeführt, um die Grundlagen für einen fundierten abschliessenden Vergleich und die Standortwahl zu erarbeiten. Die Zusammenarbeit mit den Standortregionen wird weitergeführt, insbesondere bei der weiteren Projektierung der Oberflächeninfrastruktur. Vertiefte volkswirtschaftliche Untersuchungen werden durchgeführt und Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie definiert. Die Unterlagen für das Rahmenbewilligungsgesuch (RBG) werden erstellt und eingereicht. Bau Felslabor Nach Erteilung der Rahmenbewilligung und der Bewilligung für weitere erdwissenschaftliche Untersuchungen nach KEG folgt der Bau der standortspezifischen Felslabors. Dazu werden sowohl für das SMA-Lager als auch für das HAA-Lager die dann notwendigen Zugangsbauwerke gebaut. Damit verbunden ist eine baubegleitende geologische Charakterisierung zur Optimierung der Anlagenauslegung. An der Oberfläche, bei den Standortarealen für die Oberflächenanlage und den Schachtköpfen, werden erste Anlagen erstellt, jedoch noch nicht in dem für den späteren Betrieb des Lagers erforderlichen Umfang. Untersuchungen Untertag In den Felslabors werden die erforderlichen vertiefenden Untersuchungen durchgeführt, um die sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Wirtgesteins oder der technischen Barrieren zu bestätigen und um sicherheitsrelevante Techniken zu optimieren und deren Funktionstüchtigkeit vor Ort zu demonstrieren. Nach Vorliegen der erforderlichen Resultate kann das Gesuch für die Nukleare Baubewilligung gestellt werden. Auch nach Vorliegen der Nuklearen Baubewilligung werden im Felslabor die Experimente mit Langzeitcharakter weitergeführt.

9 NAGRA NTB 11-01 Bau Tiefenlager Nach Erteilung der Nuklearen Baubewilligung erfolgt der Bau der Anlage. Die Oberflächeninfrastruktur wird gebaut bzw. es werden bestehende Anlagen erweitert und die Anlagen Untertag (Tunnels und Lagerkammern) erstellt. Dazu gehört für beide Lager auch die Erweiterung der Zugangsbauwerke. Anschliessend folgt das Nukleare Betriebsbewilligungsverfahren. Lagerbetrieb Nach den erfolgreichen Tests zur Einlagerung und zur Rückholung sowie dem Vorliegen der Betriebsbewilligung erfolgt die Einlagerung der Abfälle. Dabei wird zuerst das Pilotlager mit einer repräsentativen Auswahl von Abfallgebinden beschickt und seine Langzeitüberwachung aufgenommen. Beim HAA-Lager werden nicht alle BE/HAA-Lagerstollen gleich zu Beginn erstellt, sondern deren Bau erfolgt parallel zum Einlagerungsbetrieb. Geplant ist, während der Einlagerung jeweils die zusätzlich im Folgejahr benötigten BE/HAA-Lagerstollen zu erstellen. Beobachtungsphase und Verschluss Nach Abschluss der Einlagerung und dem Verschluss aller Lagerkammern beginnt die Beobachtungsphase und die Oberflächeninfrastruktur kann grösstenteils rückgebaut werden oder einer anderen Nutzung zugeführt werden. Während der ganzen Betriebs- und Beobachtungsphase wird das Pilotlager überwacht, und die Langzeitexperimente im Felslabor sowie die Beobachtungen Untertag und an der Oberfläche werden weitergeführt. Die Dauer der Beobachtungsphase ist nicht festgelegt. Gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) wird hier angenommen, dass der Bundesrat nach 50 Jahren die Verschlussarbeiten anordnet, nachdem er sich davon überzeugt hat, dass der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Langzeitüberwachung Nach dem ordnungsgemässen Verschluss kann der Bund weitergehende Massnahmen, insbesondere eine Umweltüberwachung, durchführen lassen. 2.4 Sachplan geologische Tiefenlager: Resultate der Etappe 1 Der Bundesrat hat am 30. November 2011 den Entscheid zu Etappe 1 des SGT getroffen und alle sechs vorgeschlagenen geologischen Standortgebiete in Objektblättern aufgenommen. Die geologischen Standortgebiete werden durch die für die Lagerung der radioaktiven Abfälle geeigneten Gesteinskörper definiert (Nagra 2008b). Planungsgrundlage für die Vorschläge von Standortarealen für die Oberflächenanlage bilden die Objektblätter mit den zu den geologischen Standortgebieten gehörenden Planungsperimetern (Fig. 2.4-1) gemäss Bundesratsbeschluss zu Etappe 1 des SGT. Für jedes Standortgebiet wurden Planungsperimeter (BFE 2011) festgelegt. Die Oberflächenanlage und die Schachtköpfe sind innerhalb des Planungsperimeters anzuordnen. Anlagen, die nicht direkt mit dem Betrieb des Lagers zusammenhängen wie Erkundungseinrichtungen, allfällige Umladeanlagen Schiene/Strasse, Anlagen von Zuliefernden, Deponien für Ausbruchmaterial und Baustelleneinrichtungen oder Erschliessungsinfrastrukturen können auch ausserhalb des Planungsperimeters vorgesehen werden (BFE 2009).

NAGRA NTB 11-01 10 Landkreis Lörrach Kanton Schaffhausen (SH) Südranden (SH, ZH) Landkreis Konstanz Landkreis Waldshut Kanton Thurgau (TG) Kanton Basel-Land (BL) Jura Ost (AG) Nördlich Lägern ( AG, ZH, SH ) Zürich Nordost (SH, ZH, TG) Kanton Zürich (ZH) Kanton Aargau (AG) Kanton Luzern (LU) Kanton Schwyz (SZ) Kanton Solothurn (SO) Jura-Südfuss (SO, AG) Kanton Nidwalden (NW) Wellenberg (NW, OW) 0 10 km Kanton Luzern (LU) Quellen: swissboundaries3d, Vektor200 swisstopo Kanton Obwalden (OW) OW Kanton Uri (UR) Geologisches Standortgebiet für HAA-Lager Geologisches Standortgebiet für SMA-Lager Planungsperimeter HAA und SMA Planungsperimeter SMA Landesgrenze Kantonsgrenze Landkreisgrenze (Deutschland) Fig. 2.4-1: Geologische Standortgebiete, Planungsperimeter für die Oberflächenanlage und Schachtköpfe zu Beginn der Etappe 2 des SGT.

11 NAGRA NTB 11-01 3 Beschreibung der geologischen Tiefenlager Das übergeordnete Ziel eines geologischen Tiefenlagers ist der langfristig sichere Einschluss von radioaktiven Abfällen in tiefen geologischen Formationen. Im Folgenden wird daher zunächst das Sicherheitskonzept für geologische Tiefenlager erläutert (Kap. 3.1) bevor in Kap. 3.2 zum generellen Verständnis die Funktionen eines geologischen Tiefenlagers während des Betriebs dargestellt werden. Nach der Erläuterung der untertägigen Anlagen (Kap. 3.3) wird die für den Bau und Betrieb erforderliche Oberflächeninfrastruktur in einem eigenständigen Kapitel (Kap. 4) erläutert. 3.1 Sicherheits- und Barrierenkonzept Die Sicherheit der geologischen Tiefenlager wird durch ein auf die Abfälle abgestimmtes System gestaffelter passiver Sicherheitsbarrieren erreicht. Das Sicherheitskonzept ist so ausgelegt, dass sich die technischen Barrieren und das Wirtgestein als geologische Barriere gegenseitig ergänzen. Ziel des Sicherheits- und Barrierenkonzepts ist es, die radioaktiven Substanzen sicher einzuschliessen und damit eine unerwünschte Freisetzung in die Biosphäre zu verhindern. Die Langzeitsicherheit des Tiefenlagers wird gewährleistet durch: Physische Trennung der Abfälle vom menschlichen Lebensraum ("Isolation") und Gewährleistung der Langzeitstabilität, sicheren Einschluss der Radionuklide (radioaktive Stoffe) in den Abfallgebinden, bis der Grossteil der Radiotoxizität zerfallen ist, verzögerte Freisetzung der verbleibenden Radionuklide aus den Abfallgebinden ins Nahfeld und in die Geosphäre dank günstiger Rückhaltebedingungen, Radionuklid-Rückhaltung im Nahfeld aufgrund wirksamer Nahfeldbarrieren und in der Geosphäre sowie Beschränkung der Freisetzungsraten, so dass die Radionuklidkonzentration im Lebensraum und die mögliche resultierende Strahlendosis im Vergleich zur natürlichen Strahlenbelastung sehr klein bleiben. Die auf dem Sicherheitskonzept beruhenden Barrierenkonzepte für das HAA- und das SMA- Lager sind in Fig. 3.1-1 schematisch dargestellt.