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Transkript:

rahmenrichtlinien Weiterbildung GRUPPENDYNAMISCHE/R LEITER/IN von Gruppen Stand Januar 2017

2 Diese Weiterbildung will Personen, die in verschiedenen Arbeitsbereichen und Institutionen tätig sind, befähigen, themen-, arbeitsfeld- und problembezogene Gruppen qualifiziert zu leiten. Träger der Weiterbildung sind Projektgruppen oder deren Institutionen. Eine Fachaufsicht durch die DGGO wird gewähr-leistet, wenn die Weiterbildung den hier dargestellten Rahmenbedingungen entspricht. Die Weiterbildung erstreckt sich in der Regel über eineinhalb Jahre und vermittelt die dazu notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten. 1 Weiterbildungsziele 1.1 Die Teilnehmer/-innen sollen befähigt werden, im Rahmen ihrer jeweiligen beruflichen Tätigkeit und bezogen auf die Anforderungen des Arbeitszusammenhangs in einem konkreten Praxisfeld unterschiedliche Gruppen kompetent zu moderieren und zu leiten. bezogen auf die eigene Person andere Personen die Gruppe die strukturellen Gegebenheiten des Umfeldes 1.3 Bezogen auf ihr jeweiliges berufliches Arbeitsfeld sollen die Teilnehmenden gruppendynamische Prozesse auf einem sozialpsychologischen und organisationssoziologischen Hintergrund erkennen, verstehen, angemessen beschreiben und situationsbezogen handhaben können; die Einsatzmöglichkeiten angemessener Gruppenverfahren im eigenen Arbeitsfeld erkennen und bedarfsbezogen planen; entsprechend geeignete Interventionsformen in unterschiedlichen Arbeitsbezügen und Gruppenkonstellationen effizient anwenden. 1.2 Zweck der Weiterbildung ist der Erwerb und die Entwicklung von Fähigkeiten in den Verhaltensbereichen Wahrnehmen und Erkennen Analysieren und Verbalisieren Planen, Handeln und Intervenieren

3 2 Weiterbildungsinhalte und Lernziele Die Weiterbildung zur Leitung von Gruppen umfasst: 2.1 Selbsterfahrung sich selbst erleben in unterschiedlichen Gruppenkonstellationen und unter verschiedenen Formen der Gruppenleitung; sich sein eigenes Verhalten in verschiedenen Interaktionen bewusst machen und dessen Wirkung auf andere erkennen; sich in unterschiedlichen Rollen erleben und deren verschiedenartige Wirkung auf sich selbst und andere erfahren; Erfahrungen über das eigene Verhalten in unterschiedlichen Gruppenstrukturen und -prozessen, bzw. angesichts spezifischer Gruppenphänomene vertiefen; sich persönliche Fähigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten und Grenzen für die Arbeit mit Gruppen bewusst machen. 2.2 Verhaltenstraining Gruppen arbeits-, problem- und themenzentriert leiten bzw. moderieren; Ziele, Maßnahmen und die eigene Funktion der jeweiligen Gruppe transparent machen; methodisches Repertoire erwerben und situationsbezogen anwenden; Prioritäten setzen, unterschiedliche Strukturierungs- und Interventionsformen planen, anwenden und auswerten und deren Effektivität überprüfen; Probleme exemplarisch und praxisnah bearbeiten; gruppendynamische Prozesse erkennen, angemessen verbalisieren und damit zielbezogen umgehen; in unterschiedlichen Konfliktsituationen sich situationsbezogen, zieladäquat und arbeitsfördernd verhalten. 2.3 Theorie- und Methodenvermittlung Das eigene Handeln im Kontext sozialpsychologischer Theorien verstehen; Theorie und Technik verschiedener Gruppenverfahren und Interventionsformen kennen lernen; den Zusammenhang zwischen Zielen, Inhalten und Methoden sehen; ziel- und teilnehmerorientiertes Vorgehen methodenübergreifend planen und realisieren; die strukturellen und systembedingten Gegebenheiten des Praxisfeldes und seines Arbeitszusammenhanges in Planen und Handeln einbeziehen; die gesellschaftliche Funktion des eigenen beruflichen Handelns reflektieren.

4 3 Weiterbildungsform Die angegebenen Bedingungen sind Mindestangaben und stehen einer Erweiterung des Gesamt-Curriculums auf ein Volumen von 45 Tagen offen. 3.1 Trainings Die Fähigkeiten zum Wahrnehmen und Erkennen von sich selbst und anderen werden überwiegend gelernt und trainiert in gruppendynamischen Trainings mit einer Dauer von mindestens fünf Tagen. Insgesamt sind mindestens drei solcher Trainings vorgesehen. Mindestens eines dieser Trainings ist personenzentriert (Sensitivity Training). Die weiteren Trainings haben ihren Schwerpunkt im Praxisbezug. In den Trainings arbeiten jeweils mindestens zwei Trainer/ Trainerinnen der DGGO mit den Teilnehmenden. Dabei sollte bei zwei Trainer/ Trainerinnen die Zahl der Teilnehmenden 24 nicht überschreiten. Die drei Trainings müssen mit mindestens 14 Teilnehmer/-innen durchgeführt werden. 3.2 Workshops Die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Analysierens und Verbalisierens von interpersonalen, gruppalen und strukturellen Prozessen werden darüber hinaus in speziellen, für diese Weiterbildung eingerichteten dreitägigen Workshops vertieft. Insgesamt sind mindestens drei dieser Workshops vorgesehen mit folgenden übergreifenden Themen: Leiten von Gruppen (Konzepte, Verfahren, Verhaltensweisen). Gruppenformen und Gruppenprozesse (Anfangsphase, Erwartungen, Ziele, Widerstände, Krisen, Kommunikation, Information, Entscheidung, Abschluss). Designplanung (Interventionsformen, Indikationen, Rahmenbedingungen). In diesen Workshops arbeiten jeweils mindestens zwei Leiter/-innen mit den Teilnehmenden. Eine/-r davon muss Trainer / Trainerin der DGGO sein. Dabei sollte bei zwei Leitern/Leiterinnen die Zahl der Teilnehmenden 24 nicht überschreiten.

5 3.3 Supervision Das praktische Handeln und Intervenieren in Gruppen und am Arbeitsplatz wird darüber hinaus regelmäßig supervisiert. Supervisionsgruppen können sich je nach regionaler Streuung etwa vier- bis sechswöchentlich einen Tag treffen oder zwei bis dreiwöchentlich einen halben Tag. In der Regel sollen zehn verschiedene Supervisionstreffen stattfinden. Insgesamt müssen 40 Doppelstunden über die Laufzeit von eineinhalb Jahren verteilt sein. Die Supervision findet in kleinen Gruppen statt und zielt auf ein vertieftes Verstehen der eigenen beruflichen Tätigkeit mit Gruppen und eine Erweiterung des eigenen Handelns. Kritische Reflexion und differenziertes Verstehen sind dabei keine selbständigen Ziele, sondern Ausgangspunkte für Handlungsfortschritte in den Arbeitszusammenhängen der Teilnehmer/-innen. Wesentlicher Gegenstand der Supervision sind die Erfahrungen der Teilnehmer/-innen aus ihrer gruppendynamisch orientierten Leitungstätigkeit. 4 Zulassung zur Weiterbildung Zugelassen wird in der Regel, a) wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, b) tätig ist in Bereichen wie Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden, Erwachsenenbildung, Beratung und Therapie, Rehabilitation, Sozialtherapie, pastorale Tätigkeit, Führungsaufgaben in Wirtschaft und Verwaltung, Koordinierungsaufgaben in Stabsfunktionen, bzw. dessen/deren Arbeit sich wesentlich in Gruppen, Gremien und Teams abspielt, c) eine Bewerbung um Aufnahme geschrieben hat, in der zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen ist: bisherige Berufspraxis und gegenwärtige berufliche Tätigkeit, berufliche Ziele und Zielvorstellungen, bisherige Teilnahme an Selbsterfahrungsseminaren, persönliche Motive für die Weiterbildung und Aussagen darüber, wozu die in der Weiterbildung erworbenen Fähigkeiten genutzt werden sollen.

6 5 Dauer und Abschluss der Weiterbildung Die Weiterbildung dauert in der Regel eineinhalb Jahre. Die Teilnahme wird vom Träger und von der Deutschen Gesellschaft für Gruppendynamik und Organisationsdynamik (DGGO) durch ein Zertifikat bescheinigt, wenn der Teilnehmer /die Teilnehmerin an allen Einheiten des Curriculums, bzw. vereinbarten Ersatzveranstaltungen teilgenommen hat. Als Ersatzveranstaltungen gelten entsprechende gruppendynamische Veranstaltungen, die von Trainer / Trainerinnen der DGGO durchgeführt werden. Das Zertifikat muss an beiliegendem Muster orientiert sein. 6 Zeitaufwand mindestens 15 Tage Trainings; mindestens 9 Tage Workshops; circa 10 Tage für Supervision (40 Doppelstunden mind.). 7 Ausführungsbestimmungen 7.1 Voraussetzung ist, dass an der Projektgruppe, die die Weiterbildung durchführt, mindestens drei von der DGGO anerkannte ausbildungsberechtigte Trainer / Trainerinnen beteiligt sind. 7.2 Die Projektgruppe legt dem Ausbildungsausschuss vor Beginn der Weiterbildung ein Konzept des Weiterbildungsprojektes mit einem Muster der Ausschreibung und des Zertifikates vor. Das Konzept wird vom Ausbildungsausschuss auf Übereinstimmung mit den Rahmenrichtlinien geprüft und bei Annahme von der Leitung der DGGO schriftlich gebilligt. Die Ausbildungskonferenz der DGGO wird bei der nächsten Versammlung informiert. 7.3 Die Projektgruppe verpflichtet sich, über den tatsächlichen Verlauf der Weiterbildung mit dem Ausbildungsausschuss und den anderen Projektgruppen im Austausch zu bleiben. Sie legt zum Abschluss der Weiterbildung die Teilnehmerzertifikate vor. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Zertifikate von der Leitung der Ausbildungskonferenz unterzeichnet. Die Ausbildungskonferenz wird bei der nächsten Versammlung informiert. Für den Erfahrungsaustausch bietet der Ausbildungsausschuss jährlich einen Workshop an. Bei diesem Workshop soll jede Projektgruppe durch eine/-n eigenständige/-n Vertreter/-in präsent sein. Der Workshop ist für alle DGGO Mitglieder offen.

7 7.4 Weiterbildungsteilnehmer/-innen können als Ersatzleistung einzelne Trainings außerhalb des Curriculums aus Angeboten der DGGO wahrnehmen. Rückwirkend können Trainings, die den sonstigen inhaltlichen Bedingungen entsprechen und nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen, anerkannt werden. Dies ist mit den Projektleiter/-innen zu verhandeln. Beschlossen und verabschiedet durch die Mitgliederversammlung der Sektion Gruppendynamik im DAGG vom 9. November 1980 in Frankfurt und ergänzt durch die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 14.6.1981, 11.6.1982, 1.6.1984, 7.6.1985, 14.6.1992, 12.6.1994 und am 3.11.2002. Redaktionell überarbeitet aufgrund der Namensänderung am 12.3.2012 7.5 Die Projektgruppe verpflichtet sich, diese Rahmenrichtlinien zu Beginn der Weiterbildung an die Teilnehmenden zu verteilen. 7.6 Die Adressen der Teilnehmenden werden nach Abschluss der Ausbildung in die Versandkartei des DGGO-Kalenders aufgenommen.

www.dggo.de info@dggo.de www.dggo.de