Antrag Bayerische Ehrenamtskarte Für Ehrenamtliche mit mehreren Ehrenämtern

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Transkript:

Antrag Bayerische Ehrenamtskarte Für Ehrenamtliche mit mehreren Ehrenämtern Kontakt: Frau Licha-Hofmann I. Vom Antragsteller auszufüllen Zimmer: Nr. 1 Telefon: 09721 51-3965 Telefax: 09721 51-889-3965 Email: ehrenamtskarte@schweinfurt.de Internet: www.schweinfurt.de www.ehrenamtskarte.bayern.de Angaben zur Person der/des Ehrenamtlichen Erstantrag Verlängerungsantrag Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort Telefon (tagsüber) Email Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Zusendung von Informationen rund um das Thema Ehrenamtskarte gespeichert und ggf. an das Land Bayern weitergeleitet werden. Die Teilnahmebedingungen zur Bayerischen Ehrenamtskarte (siehe Seite 2) wurden vom Empfänger zur Kenntnis genommen. Ich bin Inhaber einer JugendleiterInkarte (Juleicacard). Ich bin Träger des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der Antragsprüfung, Herstellung der Ehrenamtskarte, Zusendung von Informationen rund um das Thema Ehrenamtskarte verarbeitet und ggf. (ausschließlich Name und Vorname) an die mit dem Druck der Karte beauftragte Druckerei weitergeleitet werden. Ich bin hiermit darüber informiert, dass zu meiner Information Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Erstellung und der Nutzung der Bayerischen Ehrenamtskarte auf der Seite 4-5 dieses Antragsformblattes aufgedruckt sind. Ja Nein Unterschrift des Ehrenamtlichen / Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Ehrenamtlichen) II. Vom Verein/der Organisation auszufüllen: (1. Ehrenamtliche Tätigkeit) Funktionsbeschreibung: Der Ehrenamtliche ist wegen der Tätigkeit bei der Minijobzentrale angemeldet. Stadt Schweinfurt Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Die KarteninhaberInnen erhalten damit vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen, zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art und Ermäßigungen bei Besorgungen des täglichen Lebens. Die Akzeptanzstellen werden im Internet laufend aktualisiert. Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte möchte die Stadt Schweinfurt auch bei den zahlreichen BürgerInnen mit mehr als bloßen Worten ein herzliches Dankeschön für die Zeit und die Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen. Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine und andere Organisationen beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen: - mindestens 16 Jahre alt sein, - sich wöchentlich mindestens fünf Stunden (durchschnittlich) engagieren bzw. 250 Stunden/Jahr, - mindestens seit zwei Jahren aktiv in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebunden sein, - in der Stadt Schweinfurt wohnen - keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgeht. Die Ehrenamtskarte ist für 4 Jahre und nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gültig. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Antrag gültig ab: 01.07.2018

II. Vom Verein/der Organisation auszufüllen: (2. Ehrenamtliche Tätigkeit) Funktionsbeschreibung: Der Ehrenamtliche ist wegen der Tätigkeit bei der Minijobzentrale angemeldet. II. Vom Verein/der Organisation auszufüllen: (3. Ehrenamtliche Tätigkeit) Funktionsbeschreibung: Der Ehrenamtliche ist wegen der Tätigkeit bei der Minijobzentrale angemeldet.

Teilnahmebedingungen Bayerische Ehrenamtskarte nachfolgend Ehrenamtskarte genannt Rechte und Pflichten der Ehrenamtskarteninhaber Stadt Schweinfurt Telefon: 09721 51-3965 Telefax: 09721 51-889-3956 Gültig ab: 01.07.2018 E-Mail: ehrenamtskarte@schweinfurt.de nachfolgend Stadt genannt Versionsstand: 4.0 1. Rechte und Pflichten der Ehrenamtskarte - Inhaber 1.1. Die Stadt ist Herausgeber der Ehrenamtskarte, gegen deren Vorlage dem Karteninhaber von den Akzeptanzstellen ein Preisvorteil (Barrabatt oder Zugabe) gewährt wird. Durch Antragsstellung auf Erwerb der Ehrenamtskarte erklärt der Karteninhaber sein Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. 1.2. Die Ehrenamtskarte erlangt ihre Gültigkeit durch das Logo auf der Karte. 1.3. Befinden sich weitere Logos mit Mehrwerten und/oder Funktionen auf der Karte wie zum Beispiel bwm, EBA, etc., so gelten immer die unter der jeweiligen Internetseite veröffentlichten bzw. gültigen Teilnahmebedingungen. 1.4. Karteninhaber kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, durchschnittlich 5 Stunden pro Woche tätig ist und in der Stadt Schweinfurt wohnt. Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar. 1.5. Die Beantragung der Ehrenamtskarte ist kostenlos. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. 2. Der Gültigkeitszeitraum der Ehrenamtskarte ist auf der Karte angegeben. 2.1. Eine Übersicht über die aktuellen Akzeptanzstellen der Ehrenamtskarte wird im Internet ter www.ehrenamtskarte.bayern.de und www.schweinfurt.de/ehrenamt veröffentlicht. Diese Informationen geben die inhaltlichen Mitteilungen der Akzeptanzstellen bzw. die vertraglich zwischen den Akzeptanzstellen und der Stadt vereinbarten Leistungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Die Stadt übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Mitteilungen der Akzeptanzstellen keine Haftung. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es gilt der jeweilige Stand (Verzeichnis der Akzeptanzstellen) am Tage der Kartenausgabe bzw. Veröffentlichung. Dieser kann sich jederzeit ändern. 2.2. Der kostenlose Ersatz einer verlorenen Ehrenamtskarte ist ausgeschlossen. 2.3. Die Verwendung der Ehrenamtskarte erfolgt unter Benutzung eines amtlich gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Sie ist nicht übertragbar. 3. Rechtsverhältnis zwischen Kunden und Akzeptanzstellen 3.1. Die Akzeptanzstellen gewähren dem Karteninhaber einen Rabatt bzw. eine Zugabe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Möglichkeiten, dessen/deren Höhe und Art zwischen den Akzeptanzstellen und der Stadt bzw. dem Landkreis vertraglich und zeitlich begrenzt vereinbart wird. Dies gilt nicht im Rahmen besonderer Verkaufsveranstaltungen und Sonderaktionen von Akzeptanzstellen. 3.2. Der Einsatz der Ehrenamtskarte betrifft ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und den Akzeptanzstellen. Die Stadt haftet nicht für die Gewährleistung bei Mängeln der verkauften Sachen und Rechte. 3.3. In Missbrauchsfällen durch den Karteninhaber sind die Akzeptanzstellen bzw. ihre Mitarbeiter berechtigt, die Ehrenamtskarte einzuziehen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung. 4. Kündigung 4.1. Der Stadt Schweinfurt steht in Missbrauchsfällen durch den Karteninhaber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen oder auf Ersatzleistungen ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 4.2. Die Stadt behält sich das Recht vor, die Ehrenamtskarte unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange der Karteninhaber einzustellen. 5. Haftung 5.1 Eine Haftung der Stadt für nicht gewährte Rabatte und/oder Zugaben ist ausgeschlossen. 5.2 Die Stadt haftet nur für Schäden, die von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. Die Höhe der Haftung ist auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schäden begrenzt. 5.3 Der Inhaber haftet für die missbräuchliche Verwendung der Ehrenamtskarte. Fälschungen oder missbräuchlicher Gebrauch der Ehrenamtskarte werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. 6. Datenschutz Persönliche Daten 6.1 Bei Beantragung der Ehrenamtskarte und bei Bestellungen bzw. Nutzung der Ehrenamtskarte innerhalb eines angeschlossenen Online-Shops werden nur die zum Versand und zur Bestellabwicklung erforderlichen Daten erfasst und soweit erforderlich gespeichert. Übermittelte Bankdaten werden nicht auf dem Internetserver gespeichert. 6.2 Die Stadt wird grundsätzlich die Daten aller Karteninhaber, Mitarbeiter und Lieferanten schützen und sich somit an geltendes Recht, insbesondere im Rahmen der Datenschutzvorschriften halten. Es werden keine personenbezogenen Daten an unbefugte Dritte weitergegeben. Verweis auf das Bundesdatenschutzgesetz: https://www.datenschutz-berlin.de/ 7. Rechtswahl und Gerichtsstand 7.1 Soweit der Karteninhaber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Schweinfurt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten mit der Einschränkung, dass der Stadt das Recht vorbehalten ist, den Karteninhaber auch an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. 7.2 Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus diesen Teilnahmebedingungen für die Parteien erbeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 8. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Teilnahme an der Ehrenamtskarte der Stadt unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist - soweit rechtlich möglich - durch eine solche zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was dem inhaltlichen Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Teilnahme an der Ehrenamtskarte der Stadt entspricht.

Hinweisblatt zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Antrag auf Erteilung der Ehrenamtskarte Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) Ref. III3, Winzererstraße 9, 80797 München, Tel.: 089/1261-01 E-Mail: Referat_III3@stmas.bayern.de in Zusammenarbeit mit der Stadt Schweinfurt Datenschutzbeauftragter beim StMAS ist Herr Schreyer E-Mail: Datenschutz@stmas.bayern.de Datenschutzbeauftragter bei der Stadt Schweinfurt, Markt 1, ; Email: datenschutz@schweinfurt.de Telefon: 09721-51 2643 Ihre Daten werden erhoben, zur - Prüfung, ob dem Antragsteller/Ehrenamtlichen eine Ehrenamtskarte und ggf. welche (blau oder gold) zusteht - Herstellung einer Ehrenamtskarte durch Druck vor Ort oder durch den Auftragsdatenverarbeiter NOVO GmbH. - Information des (früheren oder aktuellen) Karteninhabers über exklusive Veranstaltungen, Newsletter sowie Informationen über Verlosungsaktionen, die ausschließlich Ehrenamtskarteninhabern vorbehalten sind. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. a), e) und f) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: Die Fa. NOVO GmbH zum Druck/Personalisierung der Ehrenamtskarte Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an Drittländer (Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums) zu übermitteln. Die Daten werden von der Stadt Schweinfurt zu o.g. Zwecken bis zu drei Jahren nach Ablauf der Ehrenamtskarte gespeichert und dann gelöscht. Soweit Sie eine frühere Löschung oder Einschränkung der Nutzung seiner Daten wünschen, werden die Daten sofort gelöscht bzw. die Nutzung auf das vom Ehrenamtlichen gewünschte Maß beschränkt. 8. Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Personen gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten 11. Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Das Amt für Soziale Leistungen benötigt Ihre Daten, um Sie als Inhaber einer Ehrenamtskarte zu registrieren und für die Erstellung ihrer individuellen Ehrenamtskarte. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, erhalten Sie keine Ehrenamtskarte. Die Stadt Schweinfurt Amt für Soziale Leistungen hat personenbezogene Daten von Ihnen erhoben, um die Ausstellung der Ehrenamtskarte zu veranlassen. Eine spätere Zweckänderung ist nicht vorgesehen.