Erläuterungen zum Bildungsbericht

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Transkript:

Erläuterungen zum Bildungsbericht berufliche Grundbildung WWW.BERUFSBILDUNG.CH Erläuterungen zum Bildungsbericht Das Berufsbildungsgesetz BBG schreibt in Artikel 20 vor, dass sich die Verantwortlichen der Lehrbetriebe für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einsetzen und diesen periodisch überprüfen müssen. In der Bildungsverordnung, Abschnitt 7, ist aufgeführt, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht. Das Instrument dazu ist der Bildungsbericht. Der Bildungsbericht ist also Pflicht. Jedoch sollte es für alle Berufsbildner/innen selbstverständlich sein, den Stand der Ausbildung auch ausserhalb des Bildungsberichts mit der lernenden Person zu besprechen. Lerndokumentation Eine wichtige Grundlage für das Erstellen des Bildungsberichts ist die Lerndokumentation. Die Lerndokumentation wird systematisch geführt und dient auch als Nachschlagewerk. Die Berufsbildner/innen erhalten mit der Lerndokumentation nicht nur eine Übersicht über den effektiv erfolgten Bildungsverlauf, sondern können daraus auch das Berufsinteresse und das persönliche Engagement der lernenden Person ablesen. Bei verschiedenen Berufen darf die Lerndokumentation an der Abschlussprüfung bei der praktischen Arbeit benutzt werden; sie dient also auch als Grundlage für das Qualifikationsverfahren. Die Bildungsverordnung enthält die entsprechenden Hinweise. Form des Bildungsberichts Es gibt verschiedene Formen des Bildungsberichts. Es kann sich beispielsweise um eine Variante des Formulars handeln, das für die Qualifikationsgespräche mit den Mitarbeitenden verwendet wird. Viele Organisationen der Arbeitswelt stellen Beurteilungsbögen mit den berufsspezifischen Inhalten zur Verfügung. Beim SDBB ist das berufsneutrale Formular «Bildungsbericht» erhältlich. Es handelt sich um ein Instrument, das auf Grund der spezifischen Bedürfnisse der betrieblichen Ausbildung zusammengestellt wurde und von den Berufsbildner/innen übernommen werden kann (siehe www.lv.berufsbildung.ch). Mit diesem Instrument können persönliches Verhalten, Arbeitsverhalten und berufliche Kompetenz in einem Beurteilungsbogen erfasst werden. Ablauf des Gesprächs bzw. Aufbau des Bildungsberichts Mit dem Formular «Bildungsbericht» des SDBB wird folgender Ablauf des Gesprächs vorgeschlagen: 1. 4. Kompetenzen Der Bildungsstand wird festgehalten. Beurteilt werden fachliche und methodische Aspekte, aber auch das Verhalten in der Gruppe und die Person selbst. Die für das Erlernen der einzelnen Berufe nötigen Kompetenzen sind im Abschnitt 2 der Bildungsverordnung aufgeführt. Werden die Anforderungen nur knapp oder ungenügend erfüllt, ist es wichtig, sofort aktiv den Ursachen nachzugehen und Massnahmen zur Verbesserung der Situation einzuleiten. Handlungskompetenz Fachkompetenz - Ausbildungsstand - Arbeitsqualität - Arbeitsmenge / Arbeitstempo - Umsetzung der Berufskenntnisse Sozialkompetenz - Teamfähigkeit / Konfliktfähigkeit - Zusammenarbeit - Information und Kommunikation - Kundenorientiertes Handeln - Arbeitstechnik - Vernetztes Denken und Handeln - Umgang mit Mitteln / Betriebseinrichtungen - Lern- und Arbeitsstrategie Selbstkompetenz - Selbstständigkeit / Eigenverantwortung - Zuverlässigkeit / Belastbarkeit - Umgangsformen - Motivation www.berufsbildung.ch 2013 SDBB, Bern

Erläuterungen zum Bildungsbericht berufliche Grundbildung WWW.BERUFSBILDUNG.CH 5. Lerndokumentation Das Gespräch ist eine gute Gelegenheit, die Lerndokumentation zu kommentieren und zu beurteilen. 6. Leistungen in Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen In der Regel werden bei dieser Gelegenheit auch das Zeugnis der Berufsfachschule und die Leistungen in den überbetrieblichen Kursen besprochen. 7. Beurteilen der Ausbildung durch die lernende Person Die lernende Person erhält hier Gelegenheit, ihre Erfahrungen und Meinungen einzubringen. Sie kann Betrieb und Berufsbildner / in nach den gleichen Kriterien bewerten, nach denen sie selbst beurteilt wurde, und ihre Meinung zur Ausbildung äussern. 8. 9. Ziele Am Schluss der gemeinsamen Besprechung werden die Ziele festgelegt, die in der nächsten Ausbildungsperiode oder während der restlichen Bildungsdauer erreicht werden sollen. So können sie bei der nächsten Besprechung des Bildungsberichts überprüft werden. 10. 12. Verbindlichkeit Zentraler Zweck des Bildungsberichts ist es, Klarheit zu schaffen. Das Gespräch ist ein Zwischenhalt und dient als Standortbestimmung. Damit sollen Probleme erkannt und Lösungswege besprochen werden, so dass alle wissen, was zu tun ist und was die andere Seite erwartet. Die Unterschriften am Schluss unterstreichen den verbindlichen Charakter des Bildungsberichts. Hinweise für die Gesprächsführung Es hat sich bewährt, das Formular «Bildungsbericht» auch der lernenden Person im Voraus zur Verfügung zu stellen. Im Sinne einer Selbstbeurteilung kann sie sich kritisch mit dem eigenen Tun auseinandersetzen und erhält die Gelegenheit, ihre Wahrnehmung mit einer Fremdbeurteilung durch eine Fachperson zu vergleichen. Diese Vorbereitung ist eine gute Grundlage für das Gespräch, weil damit Voraussetzung und Inhalt vorgehend geklärt werden. Das Gespräch wird so zum Wechselspiel zwischen Fremd- und Selbstbeurteilung. Eine gute Gesprächsführung vor allem bei schwierigen Sachverhalten ist nicht einfach und gehört in der Regel nicht zum Repertoire, das von Berufsleuten verlangt wird. Die kantonalen Berufsbildungsämter bieten diesbezüglich Unterstützung an, auch in Form von Kursen. Grundsätzlich dürfen sich Berufsbildner/innen beim Gespräch zum Bildungsbericht jedoch auf ihr berufliches Können und insbesondere auf ihre soziale Kompetenz verlassen, die sie im Umgang mit Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder anderen Personen aus dem Berufs- oder Privatleben geschult haben. Die zur Verfügung stehenden Formulare erleichtern die Arbeit. Aber aufgepasst: Jeder Fragebogen verführt dazu, eine Person oder eine Sache formalistisch zu beurteilen. Deshalb ist es in manchen Fällen nötig, weitere Kriterien mit einzubeziehen. Formulare sind lediglich Hilfsmittel, keine Schablonen, in die Menschen hineinpassen müssen. Deshalb ist es wichtig, der lernenden Person z. B. am Anfang des Gesprächs Gelegenheit zu geben, sich auch über das persönliche Befinden zu äussern. Bei der Vorbereitung sollten Berufsbildner/innen sich auch in die Lage der Beurteilten versetzen. Sie konfrontieren die Lernenden mit ihrer Wahrnehmung und ihren Erwartungen. Die Lernenden erhalten wohl Lob für ihre Leistungen und ihr Verhalten, müssen aber auch Kritik annehmen und verdauen. Im Gespräch werden Ursachen von allfälligen Schwierigkeiten und Möglichkeiten zu deren Überwindung gesucht. Das Vorgehen ist ein partnerschaftliches. Der «wahre Wert» einer Person steht dabei nicht zur Diskussion, sondern ihre berufsbezogenen Leistungen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen sowie die Gestaltung der beruflichen Grundbildung. Eine regelmässige, auf sorgfältige Beobachtungen abgestützte Beurteilung schafft Transparenz und Offenheit und nützt allen Beteiligten. Es ist wichtig, dass die Berufsbildner/innen sich vorgängig damit auseinandersetzen, dass die Lernenden auch Anregungen und Kritik äussern dürfen und ihnen dazu anlässlich des Gesprächs genügend Raum geben. Bezugsquelle: SDBB Vertrieb, Industriestrasse 1, 3052 Zollikofen Tel. 0848 999 001, Fax 031 320 29 38, vertrieb@sdbb.ch, www.shop.sdbb.ch www.berufsbildung.ch 2013 SDBB, Bern

Bildungsbericht berufliche Grundbildung WWW.BERUFSBILDUNG.CH BILDUNGSBERICHT In der Bildungsverordnung, Abschnitt 7, ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person insbesondere gestützt auf die Lerndokumentation festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht. Lehrbetrieb: Lernende Person: Hotel-Restaurant Ernst Muster Fabian Beispiel eines aussagekräftigen Bildungsberichts Lehrberuf: Koch Verantwortlich für die Ausbildungsperiode: Meister Fred Semester: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Beurteilungsmerkmale Beurteilung Begründungen und Ergänzungen (Hinweis: Die berufsspezifischen Kompetenzen sind im Abschnitt 2 der Bildungsverordnung aufgeführt.) C und D zwingend begründen 1. Fachkompetenz 2. 1.1 Ausbildungsstand Gesamtbeurteilung gemäss den im Bildungsplan aufgeführten Bildungszielen 1.2 Arbeitsqualität Genauigkeit / Sorgfalt 1.3 Arbeitsmenge, Arbeitstempo Zeitaufwand für sachgerechte Ausführung der Arbeiten 1.4 Umsetzung der Berufskenntnisse Verbindung von Theorie und Praxis 2.1 Arbeitstechnik Arbeitsplatzgestaltung / Einsatz der Mittel / Reflexion der Aufträge / Rückfragen 2.2 Vernetztes Denken und Handeln Verstehen und Nachvollziehen von Arbeitsabläufen und -prozessen/ Eigene Beiträge / Verbesserungsvorschläge Sehr gut; auch nicht bekannte Tätigkeiten eignen Sie sich selbständig und schnell an. Die Bildungsziele haben Sie erreicht respektive u bertroffen. Arbeiten im Mittagsposten sorgfältiger und mit gleich bleibender Qualität ausfu hren. Aufträge erledigen Sie innert kurzer Zeit und zuverlässig. Achtung: Längerfristige Aufträge im Auge behalten. Sie setzen das Gelernte um und bringen eigene Ideen ein. Ihr mise en place ist fast perfekt organisiert. Ihre Arbeitsabläufe können Sie noch optimieren. Überlegen und dann ausfu hren. 2.3 Umgang mit Mitteln und Betriebseinrichtungen Ökologisches Verhalten / Materialverbrauch / Entsorgung / Sorgfalt / Pflege der Einrichtungen Das Lager ist gut organisiert. Achten Sie auf einen wirtschaftlichen Materialverbrauch und einen ordentlichen Arbeitsplatz. 2.4 Lern- und Arbeitsstrategie Bewusste Steuerung der eigenen Lernprozesse / Prozesse und Sachverhalte erklären und präsentieren A Anforderungen übertroffen B Anforderungen erfüllt C Anforderungen nur knapp erfüllt, Fördermassnahmen nötig D Anforderungen nicht erfüllt, besondere Massnahmen nötig

Beurteilungsmerkmale Beurteilung Begründungen und Ergänzungen 3. Sozialkompetenz 3.1 Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit Beitrag zum Betriebsklima / Ehrlichkeit / Umgang mit Kritik 3.2 Zusammenarbeit Verständnis für andere / Sich in andere einfühlen (Empathie) Ihre aufgestellte, positive Art trägt viel zum guten Betriebsklima bei. Sie werden von allen Mitarbeitenden sehr geschätzt. Gute Hilfsbereitschaft. 3.3 Information und Kommunikation Sich verständlich ausdrücken / Berücksichtigen der Sichtweise anderer / Informationsprozesse kennen und entsprechend handeln 3.4 Kundenorientiertes Handeln Umgang mit Kunden / Kundenbedürfnisse erfassen / Hilfsbereitschaft / Freundlichkeit Unter Druck gelingt es ihnen immer noch nicht, die richtige Wortwahl (Fachausdru cke) zu treffen. Gegenu ber Kunden sind Sie freundlich und hilfsbereit. Morgens wirken Sie zwischendurch unausgeschlafen. 4. Selbstkompetenz 4.1 Selbstständigkeit, eigenverantwortliches Handeln Eigeninitiative / Verantwortungsbewusstsein / Eigene Beiträge leisten 4.2 Zuverlässigkeit, Belastbarkeit Pünktlichkeit / Termineinhaltung / Durchhaltewillen Aussagekräftige Sätze anwenden Bei grösseren Aufträgen verlieren Sie sich im Detail. Termineinhaltung. Konsequenter am Auftrag bleiben. 4.3 Umgangsformen Situationsgerechtes Verhalten und Auftreten / Freundlichkeit / Äussere Erscheinung 4.4 Motivation Einstellung zum Beruf / Begeisterungsfähigkeit / Lernbereitschaft Sie sind freundlich und aufgeschlossen. Nach dem Wochenende sind Sie nicht immer motiviert. Lange Anlaufzeit. 5. Lerndokumentation 5.1 Sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit 5.2 Sauberkeit, Darstellung, Übersichtlichkeit Die Einträge Ihrer Lerndokumentation sind nicht durchgehend nummeriert. Das Ablegen können Sie verbessern. 6. Leistungen in Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen 6.1 Semesterzeugnis 6.2 Überbetriebliche Kurse (ük) 6.3 Freikurse, Stützkurse Ihre Noten sind gut, ich bin zufrieden, weiter so. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Arbeiten und zeigen Sie Initiative.

7. Beurteilen der Ausbildung durch die lernende Person 7.1 Erhaltene betriebliche Ausbildung 7.1-7.2 vorgängig durch lernende Person ausfüllen lassen sehr gut gut knapp genügend ungenügend Fachkompetenz Betriebsklima Persönliche Förderung Begründungen und Ergänzungen: Fachkompetenz: Im Service wurde ich bisher nur 4 Tage eingesetzt (gemäss Bildungsplan sollten es ca. zwei Monate sein). Dies ist in der Berufsfachschule ein Nachteil. 7.2 Betreuung durch die Berufsbildnerin oder den Berufsbildner sehr gut gut knapp genügend ungenügend Begründungen und Ergänzungen: Sie sind immer hilfsbereit und verständnisvoll. 8. Überprüfen der Zielerreichung im abgelaufenen Semester Vgl. Punkt 9 des vorangehenden Bildungsberichts übertroffen erfüllt knapp erfüllt nicht erfüllt Betriebliche Bildungsziele Schulische Bildungsziele Bildungsziele der ük Fachkompetenz Sozialkompetenz Selbstkompetenz Begründungen / Massnahmen: Schulische Leistungsziele: BMS-Vorkurs abgebrochen. Sie überlegen sich, den BMS-Pru fungsvorbereitungskurs zu absolvieren. Ihr Entscheid ist noch nicht gefallen. Bitte mit Berufsbildner bis Mitte August absprechen.

9. Ziele für das nächste Semester Betriebliche Bildungsziele: November/Dezember zweimonatiger Einsatz auf dem Entremétierposten. Messbare Ziele setzen Schulische Bildungsziele: Alle Noten umgehend nach Erhalt an Berufsbildner weiterleiten. Bildungsziele der ük: Sie haben ausschliesslich positive Bewertungen im ÜK-Bericht. Fachkompetenz: Sie lagern Obst und Gemüse richtig. : Arbeitsabläufe halten Sie schriftlich fest. Sozialkompetenz: Achten Sie auf ihre Wortwahl (keine Kraftausdru cke). Selbstkompetenz: Am Montagmorgen erscheinen Sie ausgeschlafen zur Arbeit. 10. 11. 12. Abmachungen betreffend Freikurse und Stützkurse Wenn die Leistungen an allen drei Lernorten (LB, Schule, ÜK) gut ausfallen, kann der Vorkurs fu r die BM2 besucht werden. Diverses Datum / Unterschriften Dieser Bildungsbericht wurde am 15.07.20.. besprochen. Unterschrift der verantwortlichen Berufsbildnerin / des verantwortlichen Berufsbildners: Unterschrift der lernenden Person: Visum des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin: Datum: 30.07.20.. Unterschrift: Auf Verlangen ist der Bildungsbericht der kantonalen Behörde vorzuweisen. Bezugsquelle: SDBB Vertrieb, Industriestrasse 1, 3052 Zollikofen Tel. 0848 999 001, Fax 031 320 29 38, vertrieb@sdbb.ch, www.shop.sdbb.ch