Datenschutzgrundverordnung und Notarztdienst

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Transkript:

Veröffentlichung im Internet Bereitschaftsdienst Vermittlung / Beratung Notarztdienst 17.08.2018 Datenschutzgrundverordnung und Notarztdienst Als Notarzt verarbeiten Sie Patientendaten und sind damit Verantwortlicher i. S. des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Notarzttätigkeit nicht zu den dienstlichen Aufgaben eines an einem zur Teilnahme am Notarztdienst ermächtigten Krankenhaus angestellten Arztes gehört (in diesem Fall wäre das Krankenhaus der Verantwortliche). Als Verantwortlicher gelten die Vorschriften der DSGVO und des neuen BDSG für Sie im vollen Umfang. Zu Ihrer Unterstützung stellen wir Ihnen auf den folgenden Seiten verschiedene Muster zur Verfügung, die Ihnen bei der Beachtung der Vorschriften helfen sollen: Rechenschaftspflicht Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit Patienteninformation Beachten Sie, dass in Abhängigkeit von den individuellen Verhältnissen ggf. weitere Maßnahmen Ihrerseits erforderlich werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie Privatpatienten über eine Verrechnungsstelle abrechnen oder einen IT-Wartungsvertrag haben. Diese Aspekte klären Sie bitte eigenständig und -verantwortlich. Außerdem müssen - zumindest nach dem Wortlaut des Gesetzes - auch Notfallpatienten, die nach Art. 13 DSGV vorgesehenen Informationen erhalten (vgl. Muster Patienteninformation), denn nach Art. 13 Abs. 4 DSGVO besteht diese Informationspflicht nur dann nicht, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die geforderten Informationen verfügt. Losgelöst von der Sinnhaftigkeit und Praktikabilität dieser Regelung gerade im Notarztdienst ist bereits aus Gründen des Selbstschutzes vor möglichen Bußgeldern vom Notarzt zu überlegen, jedem Notfallpatienten eine Patienteninformation auszuhändigen bzw. mit dessen persönlichen Sachen in das aufnehmende Krankenhaus mitzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kvb.de/datenschutz/ oder entnehmen Sie bitte auch dem Informationsangebot der KBV: http://www.kbv.de/html/datensicherheit.php Freundliche Grüße Ihre KVB Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de

Seite 2 Bei der Rechenschaftspflicht geht es darum, Umsetzungsmechanismen zur Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu dokumentieren. Hierzu kann es hilfreich sein, sich an den Grundsätzen entlang zu hangeln: Rechtmäßig, Treu und Glauben, Transparenz Zweckbindung Datenminimierung Richtigkeit Speicherbegrenzung Integrität und Vertraulichkeit durch angemessene Sicherheit der Datenverarbeitung Daraus könnten sich z. B. folgende Festlegungen ergeben, die niedergeschrieben werden: Patientendaten werden niemals unverschlüsselt über das Internet versendet, beispielsweise per E-Mail. Zugriffsberechtigungen sind vergeben; somit ist klar geregelt, wer auf aufbewahrte Dateien und Ordner zugreifen kann. Patientenakten werden sicher verwahrt: Computer sind passwortgeschützt, die automatische Bildschirmsperre ist aktiviert, die Festplatte bzw. die einzelnen Datensätze werden nach dem Stand der Technik verschlüsselt, Papierakten werden in verschlossenen Schränken aufbewahrt. Bei Auskünften am Telefon wird die Identität des Anrufers gesichert, zum Beispiel durch gezielte Zusatzfragen oder einen Rückruf. Es ist festgelegt, wann und durch wen personenbezogene Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet werden, sobald beispielsweise die Aufbewahrungsfrist abläuft. Patientenakten/-daten werden nach DIN-Norm vernichtet. Es ist festgelegt, was bei Datenpannen und Datenschutzverstößen zu tun ist und wer die Meldung übernimmt (in der Regel an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden). Mitarbeiter werden auf die Einhaltung der GSDVO verpflichtet, Familienangehörige und Mitbewohner haben keinen Zugriff auf Patientendaten.

Seite 3 Die Verarbeitungstätigkeiten könnten z. B. in folgender Form verzeichnet werden: VERZEICHNIS VON VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN VERZEICHNIS VON VERARBEITUNGSTÄTIGKEITEN Rechtliche Grundlage: Artikel 30 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung Angaben zum Verantwortlichen Name: Anschrift: Hinweis: Bei nebenberuflichen Notärzten wird dies häufig die Privatanschrift sein. Das Verzeichnis ist intern und nur der zuständigen Datenschutzaufsicht auf Verlangen vorzulegen. Die Angabe einer Anschrift ist obligatorisch. Telefon: E-Mail: Internet-Adresse: Angaben zur Person des Datenschutzbeauftragten Vorname und Name: Hinweis: Insbesondere erforderlich, wenn mindestens zehn Personen regelmäßig Daten automatisiert zum Beispiel am Computer verarbeiten. Anschrift: Telefon: E-Mail: Verarbeitungstätigkeit Datum der Anlegung: Datum der letzten Änderung: Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Zum Beispiel: Nutzung des Web-Tools emdoc der KVB Nutzung Nida-Pad (zukünftig) Nutzung eines Praxisverwaltungssystems mit Export zu emdoc der KVB Zwecke der Verarbeitung Zum Beispiel: Notärztliche Einsatzdokumentation, Abrechnung der ärztlichen Leistungen, Qualitätssicherung Beschreibung der Kategorien betroffener Personen Patienten Beschreibung der Datenkategorien Zum Beispiel: Personendaten, Einsatzdaten, Gesundheitsdaten

Seite 4 Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offen gelegt worden sind oder noch werden Intern: Zum Beispiel: Praxispersonal Extern: Zum Beispiel: Andere Ärzte, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Ärztekammer, Privatärztliche Verrechnungsstellen, Rettungsdienstunternehmen Fristen für die Löschung 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung

Seite 5 Die Patienteninformation könnte wie folgt erfolgen: PATIENTENINFORMATION ZUM DATENSCHUTZ Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir als Ihrem behandelnden Notarzt wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck ich Daten erhebe, speichere oder weiterleite. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben. 1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: Praxisname: Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort): Hinweis: Bei nebenberuflichen Notärzten wird dies häufig die Privatanschrift sein. Die Angabe einer Anschrift ist obligatorisch. Aufgrund Rücksprache mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht würde dieses aber akzeptieren, wenn in der Patienteninformation anstelle der konkreten Adresse ein Postfach angegeben würde. Kontaktdaten (z.b. Telefon, E-Mail): Sie erreichen die/den zuständige/n Datenschutzbeauftragte/n unter: Hinweis: entfällt ggf. (s. Hinweis beim Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten). Name: Anschrift: Kontaktdaten: 2. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeite ich Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die ich oder andere Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.b. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen. 3. EMPFÄNGER IHRER DATEN Ich übermittle Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte / Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der

Seite 6 Krankenversicherung, Ärztekammern, privatärztliche Verrechnungsstellen und Rettungsdienstunternehmen sein. Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger. 4. SPEICHERUNG IHRER DATEN Ich bewahre Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben bin ich dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben, zum Beispiel 30 Jahre bei Röntgenaufzeichnungen laut Paragraf 28 Absatz 3 der Röntgenverordnung. 5. IHRE RECHTE Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötige ich Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Name: Anschrift: Hinweis: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ergibt sich aus dem Praxissitz bzw. wenn ein solcher nicht vorhanden ist aus dem Wohnsitz des Arztes. Für Bayern ist dies das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach. Außerbayerische Ärzte finden ihre zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde unter https://www.bfdi.bund.de/de/infothek/anschriften_links/anschriften_links-node.html - s. Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich. 6. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden. Ihr Notarzt