Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zum. Studium in Deutschland (langfristiger Aufenthalt von über 90 Tagen)

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Transkript:

Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zum Studium in Deutschland (langfristiger Aufenthalt von über 90 Tagen) Zur Visumantragstellung an der Botschaft Amman bitten wir Sie sich zunächst für die Beantragung eines Termins zu registrieren. Hierfür tragen Sie sich bitte in das Terminvergabesystem der Botschaft in der Kategorie Registrierung für ein Nationales Visum (Aufenthalt von mehr als 90 Tagen) NICHT Familienzusammenführung ein. Die Registrierung können Sie selbst und gebührenfrei vornehmen. Der endgültige Termin wird Ihnen später zugeteilt. Die Botschaft arbeitet nicht mit Dienstleistungsagenturen zur Terminbuchung zusammen und rät dazu, Angebote solcher Agenturen gründlich zu prüfen. Die Botschaft Amman ist für Sie zuständig, wenn Ihr Studium in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden wird. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Amman Anträge von - Antragstellern mit Wohnsitz in Jordanien (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) - syrischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Syrien - jemenitische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Jemen - irakischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Zentral- und Süd-Irak entgegennimmt. Entsprechende Nachweise über den Wohnsitz sind vorzulegen. Antragsteller aus den autonomen Regionen Kurdistans (Suleyman, Erbil, Dahuk und Halabdscha) müssen den Antrag beim Generalkonsulat in Erbil stellen. Deutschland hat ein großes Interesse daran, qualifizierte ausländische Studenten an deutschen Hochschulen auszubilden, um die Internationalität von Lehre und Forschung zu erhalten sowie langfristige internationale Netzwerke aufzubauen. Sollten Sie nicht direkt zum Studium zugelassen worden sein, müssen Sie die notwendige Vorbereitung auf das geplante Studium erkennbar und plausibel nachweisen! Ihre Unterlagen werden hierzu gesondert von der Botschaft geprüft. Bitte beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig vor Beginn des Studiums, da mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit zu rechnen ist! Legalisation ausländischer Urkunden: Alle jordanischen Urkunden sind in legalisierter Form vorzulegen. Syrische Schulzeugnisse/Hochschulzeugnisse können derzeit nicht legalisiert werden. Irakische Urkunden müssen durch das irakische Außenministerium vorbeglaubigt vorgelegt werden. Informationen zur Legalisation ausländischer Dokumente finden Sie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Ihre Urkunde ausgestellt wurde. Falls Sie kein Deutsch, Arabisch oder Englisch sprechen, müssen Sie einen qualifizierten Übersetzer zur Antragstellung mitbringen. Sollten Sie eine 3. Person mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen im Visumverfahren beauftragt haben, muss für diese eine entspreche Vollmacht vorgelegt werden. Alle Antragsteller müssen persönlich zum Termin erscheinen.

Für den Visumantrag benötigen Sie folgende Unterlagen: 1. Reisepass (Original + 2 Kopien) Eigenhändig unterschriebener Reisepass - nicht älter als 10 Jahre - Mindestgültigkeit von 6 Monaten - mind. 2 freie Seiten - keine Beschädigungen Kopien der Vorvisa (sofern vorhanden) sind ebenfalls einzureichen. Der Reisepass verbleibt nach Antragsstellung ca. 7-10 Arbeitstage bei Ihrem Antrag in der Botschaft. 2. Antragsformular (2 Mal im Original) Vollständig auf Englisch oder Deutsch ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für die Erteilung eines nationalen Visums 3. Belehrungsbogen und Kontaktformular (2 Mal im Original) Der Belehrungsbogen muss von jedem Antragssteller persönlich unterschrieben werden. Den Belehrungsbogen sowie das Kontaktformular finden Sie auf der Webseite der Botschaft in der Kategorie Visa für einen langfristigen Aufenthalt in der Rubrik Formulare und Informationen. 4. Passbild Zwei aktuelle (nicht älter als 6 Monate), biometrische Passbilder mit weißem Hintergrund (siehe Erläuterungen zu biometrische Passbilder auf der Webseite) 5. Bearbeitungsgebühren Gebühr in Höhe von 75,00 Euro für Antragssteller ab vollendetem 18. Lebensjahr, (zahlbar in bar bei Antragstellung, in jordanischen Dinar zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft Amman) 6. Unterlagen der deutschen Hochschule/Universität (Original + 2 Kopien) Nachweis über eine Bewerbung und voraussichtliche Studiendauer a) Unbedingte Zulassung (Zulassungsbescheid) oder b) Bedingte Zulassung (Zulassung unter Bedingungen gestellt wie z.b. Studienkolleg, Sprachkurs o. ä.) Bei Vorlage einer bedingten Zulassung müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie die von der Universität/Hochschule erlassenen Bedingungen erfüllen können. Sollten Sie z.b. vor Studienbeginn erst ein Studienkolleg besuchen oder einen Intensivsprachkurs absolvieren müssen, sind für die Anmeldung dafür geeignete Nachweise vorzulegen. 7. Motivationsschreiben (Original + 2 Kopien) Ihren Antragsunterlagen ist ein aussagekräftiges, selbstverfasstes Motivationsschreiben zum Studienwunsch in Deutschland vorzulegen. Das Schreiben sollte vorzugsweise auf Deutsch verfasst sein, hilfsweise auf Englisch.

8. Lebenslauf (Original + 2 Kopien) Ihren Antragsunterlagen ist ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf beizufügen. Der Lebenslauf sollte vorzugsweise auf Deutsch verfasst sein, hilfsweise auf Englisch. 9. Hochschulzugangsberechtigung (Original + 2 Kopien) Bei Antragsstellung müssen Sie Nachweise über die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Hochschule/Universität vorlegen. Hierunter fallen ausländische Abiturzeugnisse oder auch ein bereits erworbener Hochschulabschluss. Ob Ihr ausländisches Abiturzeugnis zum Studium an einer deutschen Hochschule/Universität berechtigt können Sie über uni-assist prüfen lassen, sollten Sie sich nicht sicher sein. Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss zu einem Studium in Deutschland berechtigt, können Sie in der Datenbank anabin überprüfen. 10. Finanzierungsnachweis (Original + 2 Kopien) Bei Antragsstellung müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichend Mittel besitzen, um Ihr Studium in Deutschland zu finanzieren. Planen Sie länger als ein Jahr in Deutschland zu studieren, müssen Sie bei Antragsstellung nur den Nachweis der Finanzierung für das 1. Studienjahr vorlegen. Ihnen müssen für das 1. Jahr mindestens 8.640,- Euro (monatlich 720,-Euro) zur Verfügung stehen. Folgende Optionen der Finanzierung stehen gleichberechtigt nebeneinander: a) Sperrkonto Der Lebensunterhalt kann im Visumverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Bei der Wahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. In Jordanien bieten nach dem aktuellen Kenntnisstand der Botschaft momentan keine Banken ein Sperrkonto an, das die Vorgaben des Visumverfahrens erfüllt. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Hierbei ist die Gesamtsumme von mindestens 8.640,- Euro zuzüglich anfallender Bankgebühren in Deutschland auf dem Sperrkonto einzuzahlen. Von diesem Betrag darf monatlich maximal über 720,-Euro verfügt werden. b) Verpflichtungserklärung In diesem Verfahren ist von einem in Deutschland wohnhaften Sponsor eine Verpflichtungserklärung bei der für dessen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde abzugeben. Die Verpflichtungserklärung muss den Zweck benennen ( Für das Studium ), die Dauer und den Vermerk Finanzierung nachgewiesen. Der Vermerk Finanzierung glaubhaft gemacht reicht bei der Verpflichtung für einen Studienaufenthalt NICHT aus. c) Stipendium In diesem Verfahren ist durch den Antragssteller eine Stipendienzusage mit Angaben über die Dauer und Höre der Stipendienleistung vorzulegen. 11. Nachweis über Sprachkenntnisse (Original + 2 Kopien) Bei Antragsstellung ist durch Sie nachzuweisen, dass Sie bereits über die notwendigen Sprachkenntnisse zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland verfügen. Bei deutschsprachigen Studiengängen müssen Studienwillige mindestens Sprachkenntnisse auf Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Es ist Ihnen überlassen wo und wie Sie die Sprachkenntnisse erwerben. Das B1-Sprachzertifikat muss aber von einem zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. In Jordanien sind dies derzeit nur das Goethe Institut und das österreichische Sprachdiplom. Über die Anerkennung von Zertifikaten in anderen Ländern informieren Sie sich bitte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Bei englischsprachigen Studiengängen müssen Studienwillige ausreichende Prüfungsergebnisse anerkannter Institutionen vorlegen. Hierzu zählen z.b. IELTS und TOEFL.

Sollten Sie bei Antragsstellung noch über keinerlei Sprachkenntnisse der Studiensprache verfügen, müssen Sie nachweisen, dass Sie verbindlich zum vorgelagerten Intensivsprachkurs angemeldet sind und die Kursgebühren bereits beglichen wurden. Von syrischen Antragsstellern zusätzlich vorzulegende Unterlagen: Syrische Identitätskarte im Original sowie 2 Kopien samt deutscher Übersetzung Von irakischen Antragsstellern zusätzlich vorzulegende Unterlagen: Irakische Identitätskarte im Original sowie 2 Kopien samt deutscher Übersetzung Irakischer Staatsangehörigkeitsausweis im Original sowie 2 Kopien samt deutscher Übersetzung Irakische Dokumente werden bis auf weiteres nicht legalisiert und sind mit einer Überbeglaubigung des irakischen Außenministeriums vorzulegen. Informationen zu irakischen Dokumenten finden Sie unter anderem auch auf den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen im Irak. Reisepässe und ID-Karten erhalten Sie nach Überprüfung durch die Botschaft nach ca. 7-10 Arbeitstagen zurück. Alle anderen im Original vorgelegten Dokumente verbleiben bis zum Abschluss des Visumverfahrens in der Botschaft. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie alle Unterlagen vollständig und sortiert bei Antragstellung einzureichen. Ebenfalls bitten wir Sie darauf zu achten, dass die Anträge wahrheitsgemäß in lesbarer lateinischer Schrift ausgefüllt sind und lesbare Kopien eingereicht werden. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern oder Sie zu einem erneuten Vorsprachetermin vorzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Einreichung eines unvollständigen Antrags zu längeren Bearbeitungszeiten und zur Ablehnung führen kann. Falls Sie nicht im Zuständigkeitsbereich der Botschaft wohnhaft sind, kann der Antrag nicht angenommen werden. Der Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland bzw. eine Reisekrankenversicherung ist er nach Abschluss des Visumverfahrens vorzulegen. Die Botschaft wird Sie entsprechend informieren, sollte Ihr Visumantrag positiv beschieden werden.

Checkliste für ein Studium in Deutschland Reisepass (Original + 2 Kopien) Antragsformular (2 Mal im Original) Belehrungsbogen und Kontaktformular 2 Passbilder Bearbeitungsgebühren Unterlagen der deutschen Hochschule/Universität (Original + 2 Kopien) Motivationsschreiben (Original + 2 Kopien) Lebenslauf (Original + 2 Kopien) Hochschulzugangsberechtigung (Original + 2 Kopien) Finanzierungsnachweis (Original + 2 Kopien) Nachweis über Sprachkenntnisse (Original + 2 Kopien) Syrische Staatsangehörige reichen bitte zusätzlich ein: syrische Identitätskarte mit entsprechender deutscher Übersetzung (Original und 2 Kopien) Irakische Staatsangehörige reichen bitte zusätzlich ein: irakische Identitätskarte mit entsprechender deutscher Übersetzung (Original und 2 Kopien) irakischer Staatsangehörigkeitsnachweis mit entsprechender deutscher Übersetzung (Original und 2 Kopien)