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Transkript:

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung nach DIN EN 62676-1-1 (Stand: August 2018) DIN CERTCO Alboinstraße 56 D-12103 Berlin Tel: +49 30 7562-1131 Fax: +49 30 7562-1141 E-Mail: info@dincertco.de www.dincertco.de

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 2 von 17 Vorwort DIN CERTCO wurde 1972 vom DIN Deutsches Institut für Normung e. V. für die Vergabe der DIN-Zeichen gegründet und bietet die Zertifizierung von Produkten, Personen, Dienstleistungen sowie Unternehmen auf der Basis von DIN-Normen und ähnlichen Spezifikationen an. Zur Dokumentation unserer Neutralität, Unabhängigkeit und Kompetenz verfügen wir über eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17065. Die Zufriedenheit und das Vertrauen unserer Kunden sowie deren Daten stellen wir darüber hinaus durch folgende Zertifizierungen sicher: Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 Informationssicherheits-Managementsystem nach DIN ISO/IEC 27001 Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem nach OHSAS 18001 Dieses Zertifizierungsprogramm bildet neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DIN CERTCO die Grundlage für Anbieter von digitalen Bauüberwachungen, ihr Qualitätssicherungssystem mit dem Qualitätszeichen DINplus zu kennzeichnen. Sie dokumentieren damit, dass ihr System den Anforderungen der DIN EN 62676-1-1 erfüllt und diese in vielen Fällen übertreffen. Gegenüber dem Verbraucher wird durch das Qualitätszeichen DINplus das Vertrauen geschaffen, dass eine unabhängige, neutrale und kompetente Stelle die Prüfkriterien sorgfältig untersucht und bewertet hat. Die Fremdüberwachung stellt zudem sicher, dass die Qualität auch während der Zertifizierung Digitale Bauüberwachung aufrechterhalten bleibt. Der Kunde erhält somit einen Mehrwert, den er bei seiner Kaufentscheidung berücksichtigen kann. Anbieter von digitalen Bauüberwachungen erhalten das Qualitätszeichen DINplus bei Erfüllung der unter Abschnitt 3 aufgeführten Anforderungen nach dem in diesem Zertifizierungsprogramm beschriebenem Verfahren. Alle Zertifikatinhaber können tagesaktuell auf der Homepage von DIN CERTCO (www.dincertco.de) abgerufen werden. Beginn der Gültigkeit Diese Zertifizierungsprogramm gilt ab 2018-08-01. Alle DIN-zertifizierten Systeme müssen bis zum 2018-12-31 die Konfomität mit dem neuen Prüf- und Zertifzierungsgrundlagen nachweisen. Änderungen Titeländerung von Qualitätssicherungssystem für Bauvorhaben mit einer Baucam in Digitale Bauüberwachung QS-Abteilung wird ersetzt durch unabhängige, eigenständige QS-Organisation QS-Experte wird ersetzt durch QS-Prüfer Änderung Inhalt Projektdokumentation Massivhäuser wird ersetzt durch Bauvorhaben Frühere Ausgaben Zertifizierungsprogramm Qualitätssicherungssystem für Massivhäuser mit einer Baucam (2016-01) Zertifizierungsprogramm Qualitätssicherungssystem für Massivhäuser mit einer Baucam (2015-12)

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 3 von 17 INHALT 1 Anwendungsbereich... 5 2 Prüf- und Zertifizierungsgrundlagen... 5 3 Anforderungen... 6 3.1 Anforderungen an die Videoübertragungsanlagen... 6 3.2 Anforderungen an eine Qualitätsmanagement-Datenbank... 6 3.2.1 Allgemeines... 7 3.2.2 Zwischenabnahme Erdgeschoss (EG) Gründung... 7 3.2.3 Zwischenabnahme Kellergeschoss (KG) Wände... 7 3.2.4 Zwischenabnahme Kellergeschoss (KG) Decke... 7 3.2.5 Zwischenabnahme Kellerdämmung... 7 3.2.6 Zwischenabnahme Erdgeschoss (EG) Sohle... 7 3.2.7 Zwischenabnahme Mauerbeginn... 7 3.2.8 Zwischenabnahme Wandaufbau... 7 3.2.9 Zwischenabnahme Erdgeschoss (EG) Decke... 7 3.2.10 Zwischenabnahme Elektroinstallation... 8 3.2.11 Zwischenabnahme Fußbodenheizung (Rohrleitung)... 8 3.2.12 Zwischenabnahme Fußbodenheizung (Estrichdämmung)... 8 3.2.13 Zwischenabnahme Obergeschoss (OG) Decke... 8 3.2.14 Zwischenabnahme Dämmung Dachgeschoss (DG)... 8 3.2.15 Zwischenabnahme Dampfbremsfolie Dachgeschoss (DG)... 8 3.2.16 Zwischenabnahme Mauerwerk... 8 3.2.17 Vorabnahme... 8 3.2.18 Erstellung Exposé (Optional)... 8 3.3 Anforderungen an einem Qualitätsmanagementreport... 9 3.4 Anforderungen an ein optionales Exposé... 9 3.5 Anforderungen an die Qualitätssicherungsorganisation... 10 3.5.1 Unvorhergesehener Ausfall eines QS-Prüfers... 11 3.5.2 Unvorhergesehener Ausfall aller QS-Prüfer... 11 3.6 Anforderungen an das QM-Handbuch... 11 3.6.1 Allgemeines... 11 3.6.2 Aufgaben der unabhängige, eigenständige QS-Organisation... 11 3.6.3 QS-Grundlagen... 11 3.6.4 QM-Datenbank... 12 3.6.5 Sonstiges... 12 4 Prüfung... 12 4.1 Allgemeines... 12 4.2 Prüfungsarten... 12 4.2.1 Erstprüfung... 12 4.2.2 Überwachungsprüfung (Kontrollprüfung)... 12 4.2.3 Ergänzungsprüfung... 12 4.2.4 Sonderprüfung... 13 4.3 Prüfbericht... 13 5 Zertifizierung... 13

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 4 von 17 5.1 Antrag auf Zertifizierung... 13 5.2 Konformitätsbewertung... 14 5.3 Zertifikat und Zeichennutzungsrecht... 14 5.4 Veröffentlichungen... 14 5.5 Gültigkeit des Zertifikats... 14 5.6 Verlängerung des Zertifikats... 15 5.7 Erlöschen des Zertifikats... 15 5.8 Änderungen/Ergänzungen... 15 5.8.1 Änderungen/Ergänzungen am zertifizierten QS-Systeme... 15 5.8.2 Änderung an der Prüfgrundlage... 16 5.9 Mängel am zertifiziertem QS-System... 16 5.10 Qualitätsmanagement-System... 16 6 Fremdüberwachung durch DIN CERTCO... 16 6.1 Allgemeines... 16 6.2 Inspektionen... 17

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 5 von 17 1 Anwendungsbereich Qualität beim Hausbau ist sehr wichtig, denn viele Bauherren bauen nur einmal im Leben. Zudem soll das neue Haus ein Leben lang ein gemütliches Heim ohne Mängel sein. Eine Qualitätsüberwachung in verschiedenen Abschnitten des Neubaus ist somit unvermeidlich, um eventuelle Mängel sofort zu erkennen und zu beseitigen. In vielen Fällen können später entdeckte Mängel nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand beseitigt werden. Diese Qualitätskontrolle kann nur durch geschulte Qualitätssicherungs-Prüfer (QS-Prüfer) durchgeführt werden. Sie können nicht nur Zwischen- oder Endabnahmen durchführen, sondern stehen auch den Handwerkern für alle Fragen Rund um den Bau fachkundig zur Verfügung. Diesen Service an Qualitätskontrolle und Beratungsservice kann nur zeitnah angeboten werden, wenn ein intelligentes Qualitätssicherungssystem (QS-System) unter Berücksichtigung aller heute zur Verfügung stehenden Techniken etabliert wird. Dazu gehören auch Live-Bildübertragung mittels einer Baucam, eine Dokumentationssoftware (Qualitätssicherungstool), eine Auswertungssoftware (Qualitätssicherungsreport) und ein detailliertes QM-Handbuch, welches als Grundlage der Zertifizierung dient. Das vorliegende Zertifizierungsprogramm legt Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem (QS-System) und Qualitätsförderung (QS-Förderung) für Anbieter von digitalen Bauüberwachungen mit einer Baucam durch einen allseitigen Bauabteilungsabgleich und ein aussagekräftiges Reporting selbst, sowie an dessen Prüfung, Überwachung und Zertifizierung fest. Anhand der Video-Baustellenbesuche sind die Beachtung und die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes, wie Persönliche Schutzausrüstung aller am Baubeteiligten, Sicherheit von Grabenbrücken und Baugerüsten sichergestellt. In der Regel dürfen keine Personen während der Videoübertragung gefilmt werden. Kommt es jedoch zu einer unbeabsichtigten Videoübertragung von Personen gilt das Kunsturhebergesetz / KUG 22. Dieses Gesetz gilt unter anderem für das Urheberrecht an einer Fotografie und regelt das Recht am eigenen Bild unmissverständlich: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." Dieser Datenschutz muss daher durch geeignete Maßnahmen bei allen am Bau Beteiligten sichergestellt werden. Dieses Zertifizierungsprogramm regelt nicht nur die Qualitätssicherung durch Einsatz modernster und zeitgemäßer Technik, sondern fördert die Nachhaltigkeit bzw. Ökologie und zeichnet sich durch ein effektives Zeitmanagement aus (keine Anfahrzeiten). Dieses Zertifizierungsprogramm gilt für Anbieter von digitalen Bauüberwachungen mit einer Baucam und enthält in Verbindung mit den unten genannten Prüfgrundlagen alle Anforderungen, zur Vergabe des Qualitätszeichens DINplus. 2 Prüf- und Zertifizierungsgrundlagen Die Grundlagen für die Prüfung und Zertifizierung bilden die nachstehend aufgeführten Dokumente. Bei datierten Verweisen gilt nur die in Bezug genommene Fassung. Bei undatierten Verweisen gilt die jeweils aktuelle Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments einschließlich aller Änderungen. DIN EN 62676-1-1 Videoüberwachungsanlagen für Sicherheitsanwendungen Teil1-1: Systemanforderungen - Allgemeines dieses Zertifizierungsprogramm die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DIN CERTCO

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 6 von 17 die dazugehörige Gebührenordnung von DIN CERTCO 3 Anforderungen Dieses Zertifizierungsprogramm legt Mindestanforderungen an das QS-System bei Anbieter von digitalen Bauüberwachungen fest. Es beinhaltet die Qualitätssicherung, das Mängelmanagement, die Energetische Fotodokumentation und die Baustelleneinrichtung. 3.1 Anforderungen an die Videoübertragungsanlagen Es werden gemäß DIN EN 62676-1-1 Anforderungen an die Speicherung, Archivierung, Verbindung, Bildexport, Datenformat, Bildverbesserung, Systemprotokoll, Überwachung der Verbindung, Sabotageschutz und -erkennung, Schutz vor unberechtigtem Zugriff, Berechtigungen, Datenzugriff, Bilderfassung und Bildqualität gestellt. Die Übertragung muss ständig über die drahtlose Verbindung sichergestellt werden. Wenn nötig (z. B. Kellergeschoss) ist ein zusätzlicher Wireless Access Point einzurichten. Bei Zwischenabnahmen von Betonarbeiten ist ein Empfangstest rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten durchzuführen. Jede Baukolonne muss über eine Baucam zu jeder Zeit verfügen und bedienen können. Die ordnungsgemäße Bedienung ist durch eine schriftliche Anleitung bzw. Schulung sicherzustellen und zu dokumentieren. Zu Beginn jeder Übertragung ist mit dem Bauschild das Bauvorhaben eindeutig zu identifizieren und zu dokumentieren. 3.2 Anforderungen an eine Qualitätsmanagement-Datenbank Die Qualitätsmanagement-Datenbank (QM-Datenbank) muss die Möglichkeit bieten, die durchgeführten Zwischenabnahmen als Video-Baustellenbesuche zu dokumentieren und diese statistisch auszuwerten. Aus den Daten der QM-Datenbank kann ein auswertbarer Qualitätsmanagementreport (QM-Report) erstellen werden. Es müssen zwischen 8 und 12 Checkpunkte (Bauabnahmen) je Bauabschnitt (bei Einfamilienhäuser je Wohneinheit) durchgeführt werden. Projektdaten QM-Datenbank QM-Report Abbildung 1: Darstellung Informationsfluss in den einzelnen Tools zum Report

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 7 von 17 Mindestens zehn der nachfolgenden Baustellenbesuche sind durchzuführen. Die folgenden Inhalte müssen Bestandteil der digitalen Bauüberwachung sein. Ggf. kann die Mindestanzahl der Baustellenüberwachungen mit dem Auftraggeber nach dem notwendigen Bedarf angepasst werden. 3.2.1 Allgemeines Bauschild (Platzierung, Zustand, Lesbarkeit, Standsicherheit usw.) Einhaltung der Arbeitssicherheit (Absturzsicherung, Standfestigkeit Gerüst usw.) Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle und dessen Umfeld 3.2.2 Zwischenabnahme Erdgeschoss (EG) Gründung Qualität Untergrund Ausrichtung Schalung Qualität Sohlendämmung gemäß Statik und E-Ausweis Verlegung Dämmung (Verband und Fugenmaß) Fotodokumentation der Untersohlendämmung (Stärke, Stoffdatenblatt) gemäß Positionsplan 3.2.3 Zwischenabnahme Kellergeschoss (KG) Wände Fugenblech (Ausrichtung, Verbindung) Lot und Flucht der Wände Makrostruktur über die gesamte Wandbreite Schalung im Stoß- und Eckbereich Schwindrohr (Befestigung, Lage) 3.2.4 Zwischenabnahme Kellergeschoss (KG) Decke Abgleich Statik Bodenprofil der Baugrube (ggf. Wasserhaltung) Fugenblech (Ausrichtung, Verbindung) Schalung (Ausrichtung, Befestigung, Maße) Zusatzbewehrung (Anschluss, Lage) 3.2.5 Zwischenabnahme Kellerdämmung Fotodokumentation der Kellerdämmung (Stärke, Stoffdatenblatt) 3.2.6 Zwischenabnahme Erdgeschoss (EG) Sohle Abgleich Bewehrung mit Statik Ausrichtung, Befestigung, Höhenmaße Schalung Anschluss und Lage Zusatzbewehrung 3.2.7 Zwischenabnahme Mauerbeginn Ecksicherung (Lage, Ausführung) Sperrschicht (Lage, Breite, Ausführung) Fotodokumentation der Stein und Dämmmaterial (Anlieferzustand) 3.2.8 Zwischenabnahme Wandaufbau Ausbildung Stütze (Auflagestein, GRIPRIP -Band, Brüstung, Leibungen usw.) Hintermauerwerk (Eckausbildung, Fugen, Verband, Sauberkeit usw.) Innenmauerwerk (Fugenausbildung, Stumpfstoßtechnik, Verband, Sauberkeit usw.) Verblendmauerwerk (Fugenausbildung, Gesamtbild, Verband, Sauberkeit usw.) 3.2.9 Zwischenabnahme Erdgeschoss (EG) Decke Abgleich: deckengleicher Balken Abgleich: Stütze Ausrichtung Randschalung Höhe Betontreppe und Passgenauigkeit Abgleich Bewehrung mit Verlege- und Bewehrungsplan

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 8 von 17 3.2.10 Zwischenabnahme Elektroinstallation Kabeltrassen gemäß Handbuch Schlitztiefen Ausführung Steckdosen 3.2.11 Zwischenabnahme Fußbodenheizung (Rohrleitung) Sichtprüfung Rohrleitungssystems (Abstand, Lage, Plausibilität usw.) Sichtprüfung Abdrücken der Anlage am Manometer (3 bar) 3.2.12 Zwischenabnahme Fußbodenheizung (Estrichdämmung) Dämmplatten (Fugenbild, Verlegung) Rohrführung Fotodokumentation der Estrichdämmung (Stärke, Stoffdatenblatt) 3.2.13 Zwischenabnahme Obergeschoss (OG) Decke Abgleich: deckengleicher Balken Abgleich: Stütze Ausrichtung Randschalung Abgleich Bewehrung mit Verlege- und Bewehrungsplan 3.2.14 Zwischenabnahme Dämmung Dachgeschoss (DG) Qualität der Dämmarbeiten und ggf. Nacharbeit Fotodokumentation der Dämmung mit dem Datenblatt 3.2.15 Zwischenabnahme Dampfbremsfolie Dachgeschoss (DG) Dampfbremsfolie im eingebauten Zustand Gesamtansicht DG mit Dampfbremsfolie 3.2.16 Zwischenabnahme Mauerwerk Verblendmauerwerk (Fugenausbildung, Gesamtbild, Sauberkeit, Verband) Giebelanker (drei Kehlbalken) 3.2.17 Vorabnahme Fotodokumentation Außenansichten Fotodokumentation PV-Anlage Fotodokumentation Wärmepumpe Fotodokumentation Verteilerkasten 3.2.18 Erstellung Exposé (Optional) BlowerDoor CE Fenster CE Haustür Heizungsanweisung Hydraulischer Abgleich PV-Anlagendokumentation Erst bei einer Bestätigung von mindesten 10 oben genannten Checkpunkte (Bauabnahmen) in einer Qualitätsmanagementsoftware (QM-Software) durch den Qualitätssicherungsprüfer (QS-Prüfern) ist eine Erstellung eines optionalen Exposé nach Abschnitt 3.4 möglich. Somit ist jederzeit sichergestellt, dass alle Zwischenabnahmen und die Fotodokumentation (notwendig für KfW-Förderung) durchgeführt wurden. Bei der Feststellung von sicherheitsrelevanten oder/und bautechnischen Fehlern müssen die weiteren Handlungsabläufe von den QS-Prüfern ggf. unter Einbeziehung von weiteren Sachverständigen bis zur Geschäftsführung in einem QM-Handbuch definiert werden.

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 9 von 17 3.3 Anforderungen an einem Qualitätsmanagementreport Der Qualitätsmanagementreport (QM-Report) muss eine statistische Auswertung der unter Abschnitt 3.2 beschriebenen Zwischenabnahmen der QM-Datenbank ermöglichen. In dem Report muss eine prozentuale und graphische Auswertung folgender Kategorien dargestellt werden: Zwischenabnahme in Ordnung Zwischenabnahme nicht in Ordnung Zwischenabnahme nicht möglich (mit Information des Grundes) Der Report muss als Papierversion und im digitalen Format vorliegen. Mögliche Gegenmaßnahmen bei Überschreitungen von grundsätzlich festgelegten Grenzwerten werden von der Geschäftsleitung gemeinsam mit dem QS-Prüfer in den regelmäßigen QS-Besprechungen festgelegt. 3.4 Anforderungen an ein optionales Exposé Das optionale Exposé ist eine abschließende Projektdokumentation über den errichteten Neubau und kann dem Bauherrn (Auftraggeber) nach Fertigstellung bzw. Übergabe zur Verfügung gestellt werden. Folgende Inhalte sind Bestandteil des optionalen Exposés: 0. Deckblatt: Projektdokumentation 1. Projektinformationen a. Bauherr mit Anschrift, Bauort b. KfW-Effizienzklasse c. Übergabedatum des Objekts d. Ort, Datum, Unterschrift des Sachverständigen 2. Inhaltsverzeichnis 3. Planungsunterlagen a. Baustellenzeichnung (aktuellste Ausführung, DIN A1) b. Lageplan zum Bauantrag c. Angebot (aktuellste Ausführung) 4. Fotodokumentation (je mit Datenblatt und Nachweis über Einbauort und -stärke) a. Bauschild b. Dämmung in Gründungsbauteil (wenn vorh.) c. Dämmung und eingebautes Fenster (wenn Keller vorh.) d. Dämmungsaufbau an Fußpunkt (wenn energetisch relevant) e. Dämmung in Wand f. Dämmung in Dach g. Nachweis um Einbau der luftdichten Hülle (Dampfbremsfolie) h. Dämmung in/auf Flachdach, Balkon etc. (wenn vorh.) i. Estrichdämmung j. Anlagentechnik k. Außenansichten l. PV-Anlage (wenn vorh.) 5. Datenblätter der Türen und Fenster a. Haustür b. Fenster (Nebeneingangstüren, Fenstertüren, Fenster, Dachflächenfenster)

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 10 von 17 6. PV-Anlage (wenn vorh.) a. Datenblatt b. grafische Darstellung der Module 7. Energetische Formulare a. Heizungseinweisung b. Hydraulischer Abgleich (inkl. VDF-Formular) c. Ergebnis Blower Door-Test 8. Energetische Berechnung a. Projektdaten b. Prognose Endenergiebedarf c. Prognose Anlagenschema 3.5 Anforderungen an die Qualitätssicherungsorganisation Die Qualitätssicherungsorganisation (QS-Organisation) ist eine unabhängige und eigenständige Gesellschaft, welche die festgelegten Qualitätsziele eines anderen Unternehmens sicherstellt. Die QS-Prüfer der Organisation müssen ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Bauwesen, sowie mindestens 3 Jahre Praxiserfahrungen in der Bauüberwachung besitzen. 1. Digitale Bauüberwachung 2. QM-Report QS- Abteilung 3. Exposé (optional) 4.Entwicklung und Fortbildung Abbildung 2: Aufgaben der unabhängige und eigenständige QS-Organisation Im Normalfall muss die QS-Organisation mit einer ausreichenden Anzahl von qualifizierten QS-Prüfern besetzt sein, um anhand von eingehenden Anrufen der Handwerker/Bauleiter und der QS-Checklisten eine umfangreiche und gleichbleibende Qualität sicherzustellen. Die Assistenz der QS-Organisation organisiert die Disposition aller Baustellenbesuche in einer Datenbank. Die Dokumentationen in Form von Baubildern werden bei den Baustellenbesuchen mit dem geschulten Handwerker/Bauleiter mittels Baucam von den QS-Prüfern erstellt. Die QS-Prüfer verpflichten sich zu einer ständigen Weiterentwicklung der QM-Datenbank als kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) und ihres technischen Kenntnisstandes.

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 11 von 17 Im Rahmen dieser Zertifizierung werden die zuvor beschriebenen Anforderungen an die QS-Prüfer überwacht. Bei einer positiven Bewertung erhalten diese QS-Prüfer einen DIN CERTCO Ausweis zur Dokumentation ihrer Qualifikation. Abbildung 3: Musterausweis 3.5.1 Unvorhergesehener Ausfall eines QS-Prüfers Der oder die anwesende(n) QS-Prüfer beschränkt sich bei den Baustellenbesuchen mit der Baucam auf festgelegte Prüfpunkte gemäß Checkliste. 3.5.2 Unvorhergesehener Ausfall aller QS-Prüfer Die Assistenz der QS-Organisation handelt nach einem Notfallprogramm, indem weiterhin die Pflichtpunkte gemäß Checkliste dokumentiert werden. Ggf. müssen die Zwischenabnahme vor Ort von den zuständigen Bauleitern eigenständig durchgeführt und per E-Mail an die QS-Organisation gesendet werden. Eingehende Anrufe von Handwerker/Bauleiter werden nach Möglichkeit oder nach Dringlichkeit dem Baubetrieb gemeldet oder umdisponiert. Alle o.g. Anforderungen müssen in einem QM-Handbuch definiert werden. 3.6 Anforderungen an das QM-Handbuch Grundlage der Zertifizierung ist ein detailliertes QM-Handbuch, welches die allgemeinen Handlungsabläufe im QS-System und die Handhabung der QM-Datenbank regelt. Mindestinhalte eines QM-Handbuches sind folgende Punkte: 3.6.1 Allgemeines Unabhängige, eigenständige QS-Organisation im Unternehmen Personelles, Arbeitsmittel 3.6.2 Aufgaben der unabhängige, eigenständige QS-Organisation Baustellen Fotodokumentation Mängelmanagement 3.6.3 QS-Grundlagen Baucam Baustellenbesuche Checkliste Disposition Schulung

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 12 von 17 3.6.4 QM-Datenbank Datenpflege, Datensicherung Baustellenbesuche (Checklisten, Mängelmanagement, Arbeitssicherheit) Reporting Disposition Schulung 3.6.5 Sonstiges Telefon und Mail (zentral) DIN CERTCO (Änderungsmitteilungen) Eine aktuelle Ausgabe des QM-Handbuchs muss den Mitarbeitern der QS-Organisation jederzeit zur Verfügung stehen. 4 Prüfung 4.1 Allgemeines Für die Durchführung der erforderlichen Prüfungen als Grundlage für die Bewertung und Zertifizierung des QS-Systeme für Bauvorhaben bedient sich DIN CERTCO einem von ihr anerkannten Inspektor. 4.2 Prüfungsarten 4.2.1 Erstprüfung Die Erstprüfung dient der Feststellung, ob das QS-System den Anforderungen nach Abschnitt 3 dieses Zertifizierungsprogramms entspricht. Grundlage der Zertifizierung bildet ein detailliertes Qualitätsmanagementhandbuch (QM- Handbuch) des Antragstellers und eine von DIN CERTCO durchzuführende Inspektion nach Abschnitt 6.2. 4.2.2 Überwachungsprüfung (Kontrollprüfung) Die Überwachungsprüfung wird jährlich durchgeführt und dient der Feststellung, ob das zertifizierte QS-System dem der Erstprüfung entspricht. Grundlage Überwachungsprüfung nach Abschnitt 4.2.2 ist ein detailliertes Qualitätsmanagementhandbuch (QM-Handbuch) des Zertifikatsinhabers und eine von DIN CERTCO durchzuführende Inspektion nach Abschnitt 6.2. Diese Inspektion muss fristgerecht durch einen positiven Prüfbericht nachgewiesen werden. 4.2.3 Ergänzungsprüfung Eine Ergänzungsprüfung findet statt, wenn Ergänzungen, Erweiterungen oder Änderungen (siehe Abschnitt 5.8) am zertifizierten QS-System vorgenommen wurden, die Einfluss auf die Konformität mit den zugrundeliegenden Anforderungen haben. Art und Umfang der Ergänzungsprüfung werden im Einzelfall von DIN CERTCO festgelegt.

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 13 von 17 4.2.4 Sonderprüfung Eine Sonderprüfung findet statt bei festgestellten Mängeln nach Ruhen des QS-System über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten auf zu begründende Veranlassung von DIN CERTCO auf schriftlichen Antrag Dritter, wenn für diese ein besonderes Interesse an der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Marktgeschehens in wettbewerblicher oder qualitativer Art vorliegt Art und Umfang einer Sonderprüfung werden dem Zweck entsprechend in jedem Einzelfall von DIN CERTCO festgelegt. Werden bei einer Sonderprüfung Mängel festgestellt oder handelt es sich um eine Sonderprüfung auf Grund des Ruhens des QS-Systems für Bauvorhaben, hat der Zertifikatinhaber die Kosten des Sonderprüfungsverfahrens zu tragen. Werden bei Sonderprüfungen auf Antrag Dritter keine Mängel festgestellt, gehen die Kosten zu Lasten der antragstellenden, dritten Stelle. 4.3 Prüfbericht DIN CERTCO teilt dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfungen in einem Prüfbericht mit. Der Prüfbericht darf bei Antragstellung in der Regel nicht älter als 6 Monate sein. In Einzelfällen können auch ältere Prüfberichte anerkannt werden, wenn der Inspektor schriftlich die Gültigkeit der im Prüfbericht genannten Angaben bestätigt. Der Prüfbericht muss der DIN EN ISO/IEC17025, Abschnitt 5.10 entsprechen und mindestens die nachfolgenden Angaben enthalten. Name und Anschrift des Antragstellers Prüfgrundlagen (Normen und Zertifizierungsprogramm) inkl. Ausgabedatum Art der Prüfung (z. B. Erstprüfung, Ergänzungsprüfung usw.) Datum der Prüfung Ergebnisse und Beurteilung der Prüfung Name und Unterschrift des für die Prüfung Verantwortlichen 5 Zertifizierung Bei der Zertifizierung im Sinne dieses Zertifizierungsprogrammes handelt es sich um die Konformitätsbewertung eines QS-Systems für Anbieter von digitalen Bauüberwachungen durch DIN CERTCO auf Grundlage von Prüfberichten der von ihr anerkannten Inspektoren. Hierbei wird das QS-System auf Übereinstimmung (Konformität) mit den im Abschnitt 3 genannten Anforderungen überprüft und nachfolgend überwacht. Das Nutzungsrecht für das Qualitätszeichen DINplus wird durch Ausstellen eines entsprechenden Zertifikates erteilt. 5.1 Antrag auf Zertifizierung Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller bei DIN CERTCO einzureichen: Antrag auf Zertifizierung im Original und mit rechtsverbindlicher Unterschrift aktueller Prüfbericht nach Abschnitt 4.3 über eine Erstprüfung (siehe Abschnitt 4.2.1)

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 14 von 17 Der Antragsteller erhält von DIN CERTCO nach Antragseingang eine Auftragsbestätigung mit einer Verfahrensnummer und Hinweisen zum weiteren Verfahrensgang und ggf. noch fehlenden Antragsunterlagen. 5.2 Konformitätsbewertung Auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen führt DIN CERTCO die Konformitätsbewertung durch. Hierzu wird insbesondere anhand des Prüfberichtes bewertet, ob das QS- System die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms und der Norm erfüllt. Über mögliche Abweichungen wird der Antragsteller schriftlich durch DIN CERTCO informiert. 5.3 Zertifikat und Zeichennutzungsrecht Nach erfolgreicher Prüfung und Konformitätsbewertung der eingereichten Antragsunterlagen stellt DIN CERTCO dem Antragsteller ein Zertifikat aus und erteilt das Nutzungsrecht für das Qualitätszeichen DINplus in Verbindung mit einer zugehörigen Registernummer. Aufbau der Registernummer: 10B000 Anbieter von digitalen Bauüberwachungen, für die das Nutzungsrecht für das Qualitätszeichen DINplus erteilt worden ist, sollten das Qualitätszeichen DINplus und der zugehörigen Registernummer verwenden. Zeichen und Registernummer dürfen nur für den Anbieter von digitalen Bauüberwachungen verwendet werden, für den das Zertifikat erteilt worden ist. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DIN CERTCO. 5.4 Veröffentlichungen Alle Zertifikatinhaber können tagesaktuell über die Homepage von DIN CERTCO www.dincertco.de unter <Zertifikatinhaber> abgerufen werden. Hersteller, Anwender und Verbraucher nutzen diese Recherchemöglichkeit, um sich über zertifizierte QS-Systeme für Bauvorhaben zu informieren. Neben den Kontaktdaten des Zertifikatinhabers (Telefon, Telefax, E-Mail, Homepage) können dort ggf. auch weitere Daten des registrierten Anbieters von digitalen Bauüberwachungen eingesehen werden. 5.5 Gültigkeit des Zertifikats Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Der Gültigkeitszeitraum wird im Zertifikat angegeben. Mit Erlöschen des Zertifikats erlischt auch das Zeichennutzungsrecht. Nach Ablauf von insgesamt fünf Jahren kann auf Antrag des Zertifikatinhabers die Gültigkeit des Zertifikats um weitere fünf Jahre verlängert werden (siehe Abschnitt 5.6).

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 15 von 17 Eine Kündigung durch den Zertifikatinhaber ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit eingeschriebenem Brief gegenüber DIN CERTCO zu erklären. DIN CERTCO bleibt alleiniger Eigentümer des Zertifikats. Alle personenbezogenen Daten werden bei DIN CERTCO gemäß der Datenschutz- Grundverordnung in der aktuellen Version gespeichert und in automatisierten Verfahren bearbeitet. Der Nutzung dieser Daten zum Zweck der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung kann jederzeit widersprochen werden. 5.6 Verlängerung des Zertifikats Soll die Zertifizierung über den im Zertifikat angegebenen Termin hinaus aufrechterhalten bleiben, so muss DIN CERTCO rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ein aktueller positiver Prüfbericht und ein Antrag auf Verlängerung vorliegen. Auf Basis der eingereichten Antragsunterlagen führt DIN CERTCO die Konformitätsbewertung durch. Der Nachweis für die Einhaltung der Anforderungen der Prüf- und Zertifizierungsgrundlagen nach Abschnitt 2 erfolgt im Umfang einer Überwachungsprüfung nach Abschnitt 4.2.2, die von DIN CERTCO bewertet werden. 5.7 Erlöschen des Zertifikats Sofern die erneute Prüfung auf Normkonformität nach Abschnitt 4 nicht rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes stattgefunden hat, erlischt das Nutzungsrecht für das Qualitätszeichen DINplus und der Registernummer, ohne dass es einer ausdrücklichen Mitteilung von DIN CERTCO bedarf. Darüber hinaus kann das Zertifikat z. B. erlöschen, wenn: die Überwachungsmaßnahmen nach Abschnitt 6 nicht fristgerecht oder unvollständig durchgeführt werden, das Qualitätszeichen DINplus vom Zertifikatinhaber missbräuchlich verwendet wird, die Anforderungen, die sich aus diesem Zertifizierungsprogramm oder ihrer begleitenden Dokumente ergeben, nicht erfüllt werden, die anfallenden Zertifizierungsgebühren nicht fristgerecht bezahlt werden, die Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikates nicht mehr gegeben sind. 5.8 Änderungen/Ergänzungen 5.8.1 Änderungen/Ergänzungen am zertifizierten QS-Systeme Der Zertifikatinhaber ist verpflichtet, DIN CERTCO alle Änderungen umgehend mitzuteilen. DIN CERTCO entscheidet, in welchem Umfang eine Prüfung nach Abschnitt 4.2.3 vorzunehmen ist und ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Stellt DIN CERTCO eine wesentliche Änderung fest, erlischt das Zertifikat mit der zugehörigen Registernummer. Für das geänderte QS-System kann erneut ein Antrag auf Erstzertifizierung und das Nutzungsrecht für das Qualitätszeichen DINplus gestellt werden. Der Zertifikatinhaber ist weiterhin verpflichtet, alle Änderungen von formalen Angaben mitzuteilen (z. B. Zertifikatinhaber oder dessen Anschrift).

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 16 von 17 5.8.2 Änderung an der Prüfgrundlage Ändern sich die Prüfgrundlagen der Zertifizierung, so ist innerhalb von 6 Monaten nach Mitteilung durch DIN CERTCO ein Antrag auf Änderung der Zertifizierung einzureichen und in der Regel spätestens nach 12 Monaten die Konformität mit der geänderten Prüfgrundlage durch Vorlage eines positiven Prüfberichtes (siehe Abschnitt 4.2.3) vorzulegen. 5.9 Mängel am zertifiziertem QS-System Werden Mängel an einem zertifizierten QS-Systems beim Anbieter von digitalen Bauüberwachungen im Markt festgestellt, wird der Zertifikatinhaber von DIN CERTCO schriftlich aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. DIN CERTCO entscheidet, ob es sich um einen schweren oder geringfügigen Mangel handelt. Bei sicherheitsrelevanten oder/und bautechnischen Mängeln hat der Zertifikatsinhaber dafür Sorge zu tragen, dass das QS-Systems für Bauvorhaben bis zur Beseitigung der Mängel nicht mehr mit den Zertifizierungszeichen gekennzeichnet werden. Die Mängel sind unverzüglich abzustellen. Der Zertifikatsinhaber hat innerhalb von 3 Monaten bei DIN CERTCO durch Vorlage eines Prüfberichtes über eine Sonderprüfung nach Abschnitt 4.2.4 nachzuweisen, dass die Mängel behoben worden sind und das beanstandete QS-System wieder den festgelegten Anforderungen entsprechen. Hält der Zertifikatsinhaber diese Fristen nicht ein, wird ihm das Zertifikat und damit das Nutzungsrecht für das Qualitätszeichen DINplus entzogen. Besteht weiterhin Grund zur Beanstandung, wird das Zertifikat durch DIN CERTCO zunächst ausgesetzt und gleichzeitig eine letzte Frist für die Beseitigung der Mängel eingeräumt. Kommt der Zertifikatinhaber der Aufforderung nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, oder kann die Beseitigung der Mängel erneut nicht nachgewiesen werden, erlischt das Zertifikat. 5.10 Qualitätsmanagement-System DIN CERTCO empfiehlt die Errichtung und Zertifizierung eines Qualitätsmanagement- Systems nach der Normenreihe DIN EN ISO 9000 ff. 6 Fremdüberwachung durch DIN CERTCO 6.1 Allgemeines Wesentlicher Bestandteil der Zertifizierung ist die ständige Überwachung des zertifizierten QS-Systems während der gesamten Laufzeit des Zertifikates. Die Überwachung findet in regelmäßigen Abständen von jeweils einem Jahr in der QS-Organisation statt. In begründeten Fällen kann die Wirksamkeit das QS-System auch vor Ort auf der Baustelle überprüft werden. DIN CERTCO überprüft und bewertet hierbei durch Überwachungsprüfungen die Konformität des zertifizierten QS-System mit den im Zertifizierungsprogramm festgelegten Anforderungen nach Abschnitt 3.

Zertifizierungsprogramm Digitale Bauüberwachung Seite 17 von 17 6.2 Inspektionen Im Rahmen einer Inspektion überprüft DIN CERTCO oder ein durch sie beauftragter Dritter die Qualitätssicherungsmaßnahmen (QS-Maßnahmen) dahingehend, ob sie für die ordnungsgemäße Anwendung geeignet sind. Die Inspektion dient auch der Feststellung, ob die Voraussetzungen für eine fortlaufende Konformität des zertifizierten QS-System nach Abschnitt 3 gegeben sind. Über die Inspektion wird ein Überwachungsbericht ausgestellt. Sind die Ergebnisse der Inspektionen nicht ausreichend, so ist der Antragsteller/Zertifikatsinhaber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Zwischen Zertifizierungsstelle und Antragsteller/Zertifikatsinhaber ist dann der Umfang zusätzlicher Maßnahmen zum Erfüllen aller Erfordernisse festzulegen. Ist der Antragsteller/Zertifikatsinhaber zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen nicht in der Lage, so wird das Verfahren abgebrochen.