Fachdienst Jugend u. Soziales SG Kinderbetreuung 05132 / 86282-21 Fax: 05132 / 86282-01 E-Mail: kerstin.proges@lehrte.de www.lehrte.de Ferienbetreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler im Alter von 6-10 Jahren 2. Schulhalbjahr 2018 / 2019 Für Kinder berufstätiger Eltern/Elternteile mit Wohnsitz in Lehrte (ohne Hortplatz) Ort: Zeit: Betreuung: Kosten: voraussichtlich in der GS Lehrte Süd / Berthold-Otto-Schule, bei ausreichender Nachfrage voraussichtlich zudem in der GS Hämelerwald oder GS Arpke Im Hainhoop jeweils montags bis freitags von 8.00-16.00 Uhr Bei ausreichender Nachfrage: Frühdienst ab 7.00 Uhr / Spätdienst bis 17.00 Uhr durch pädagogische Fachkräfte 75 pro Kind / pro Woche Frühdienst / Spätdienst zusätzlich jeweils 10,-- pro Woche Geschwisterermäßigung abzüglich 15,-- pro Woche Inkl. Mittagsverpflegung 12,50 pro Woche (Getränke und Snacks) Ferienzeiten unter einer Woche werden anteilig berechnet Anmeldungen: sind wochenweise bzw. blockweise möglich Anmeldungen schriftlich (mit Anmeldevordruck) bis spätestens zum 10.01.2019 bei: Stadt Lehrte, Fachdienst Jugend und Soziales, SG Kinderbetreuung, Rathausplatz 2, 31275 Lehrte 05132 / 86282-21 Hinweis gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO): Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Bearbeitung Ihres Antrages auf Ferienbetreuung für Ihr Kind / Ihre Kinder gespeichert und verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 a EU-DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Weitere Informationen unter https://www.lehrte.de/portaldata/1/resources/2_familie_soziales_bildung/dokumente/kind ergartenverwaltung/informationspflicht_nach_art_13_dsgvo_-_ferienbetreuung.pdf.
Fachdienst Jugend u. Soziales SG Kinderbetreuung Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Ferienbetreuung des Sachgebietes Kinderbetreuung der Stadt Lehrte - nachstehend Träger genannt 1. Anmeldung und Vertragsabschluss Das Angebot der Ferienbetreuung richtet sich an Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren mit Wohnsitz in Lehrte, deren Eltern / Elternteil berufstätig sind / ist und über keinen Hortplatz verfügen. Die Anmeldung muss auf dem Vordruck des Trägers erfolgen und von den/dem/der Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Anmeldung wird verbindlich bei schriftlicher Bestätigung des Trägers. Bei mangelnder Teilnehmerzahl oder durch unvorhersehbare Umstände, die nicht vom Träger zu beeinflussen sind, kann die Durchführung des Angebots abgesagt werden. Bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge werden erstattet. 2. Zahlungsbedingungen Nach Empfang der Zahlungsaufforderung, die als Rechnung gilt, ist der Gesamtbetrag spätestens bis zu dem in der Zahlungsaufforderung genannten Termin zu zahlen. 3. Abmeldung des Teilnehmers Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Der Eingang der Abmeldung gilt als maßgeblich für eine etwaige Rückerstattung des Teilnahmebeitrags. Tritt der Teilnehmer mehr als 42 Tage vor Beginn der Ferienbetreuung zurück, so entstehen ihm keine Kosten. Tritt er nach dieser Frist vom Vertrag zurück oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Maßnahme nicht an, erhebt der Träger eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Teilnehmerbeitrages. Alternativ ist es dem Träger möglich, die ihm entstehenden Kosten vom Teilnehmerbeitrag einzubehalten bzw. zu berechnen. Die Entscheidung welches Verfahren gewählt wird, trifft der Träger. 4. Regelung im Krankheitsfall Treten Erkrankungen während der Betreuungszeit auf, dürfen Kinder insbesondere in nachfolgend genannten Fällen die Ferienbetreuung nicht besuchen: Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber. Bei Erkrankungen des Kindes oder Familienangehörigen an einer ansteckenden Krankheit (z.b.: Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten,
Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut und Darm) muss den Betreuungskräften sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Betreuungsgruppe ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit - auch in der Familie - die Betreuung wieder besuchen darf, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Träger haftet als Veranstalter für die 5. Haftung 1. gewissenhafte Vorbereitung, 2. sorgfältige Auswahl und Überwachung, 3. Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, 4. ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für den Verlust, die Beschädigung und Verwechslung der Garderobe und anderen persönlichen Gegenständen des Kindes wird keine Haftung übernommen. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Personensorgeberechtigten. Da diese Maßnahme eine städtische Veranstaltung ist, besteht für die Kinder Versicherungsschutz in gewohnter Weise. Die Aufsichtspflicht des Trägers der Betreuungsgruppe beginnt um 8.00 Uhr (mit Frühdienst um 7.00 Uhr) und endet mit Verlassen der Betreuungsgruppe durch das Kind, spätestens aber um 16.00 Uhr (mit Spätdienst um 17.00 Uhr). 6. Ausschluss Bei überdurchschnittlichen Störverhalten von Kindern ist ein Ausschluss von der Ferienbetreuung möglich.
Anmeldung für die Ferienbetreuung Schuljahr 2018 / 2019 in Lehrte Anmeldung bitte vollständig und gut lesbar ausfüllen! Hiermit melde ich mein Kind im Rahmen der Ferienbetreuung für folgenden Zeitraum verbindlich an: Osterferien: 1. Woche: 08.04. 12.04.2019 (08.00 16.00 Uhr) 2. Woche: 15.04. 23.04.2019 (08.00 16.00 Uhr) mit Frühdienst ab 07.00 Uhr mit Spätdienst bis 17.00 Uhr Einzelferientage/Brückentage: Himmelfahrt: 31.05.2019 (08.00 16.00 Uhr) Pfingsten: 11.06.2019 (08.00 16.00 Uhr) mit Frühdienst ab 07.00 Uhr mit Spätdienst bis 17.00 Uhr Sommerferien: Zeugnisausgabetag: 03.07.2019 (ca. 11.00 16.00 Uhr) 1. Block: 04.07. 05.07.2019 (08.00 16.00 Uhr) 1. Woche: 08.07. 12.07.2019 (08.00 16.00 Uhr) 2. Woche: 15.07. 19.07.2019 (08.00 16.00 Uhr) mit Frühdienst ab 07.00 Uhr mit Spätdienst bis 17.00 Uhr Der Frühdienst und / oder Spätdienst wird nur bei entsprechender, ausreichender Nachfrage angeboten werden. Eine verbindliche Rückmeldung dazu wird rechtzeitig vor Betreuungsbeginn ergehen. Ort der Betreuung: voraussichtlich Grundschule Lehrte Süd, Südstraße 3a, 31275 Lehrte oder Berthold-Otto-Schule, Südstraße 5, 31275 Lehrte und ggf. GS Hämelerwald oder GS Arpke Im Hainhoop Personalien des Kindes: Name: Geb.-Datum: Vorname: Schule: Personalien der/des Personensorgeberechtigten: Name: Adresse: Tel.-Nr.: Vorname: Wohnort: E-Mail: Ich bin bei folgender Firma/Behörde beschäftigt:
Mein Kind darf schwimmen / baden ja nein Ggf. Schwimmabzeichen: Sonstige Angaben (gesundheitliche Einschränkungen/ Allergien/erforderliche Medikamente u.a.): Besondere Anmerkungen zum Mittagessen (muslimisch, vegetarisch, sonstiges): Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind im Krankheitsfall in ärztliche Behandlung gegeben wird. Meine Krankenkasse: Während der Betreuungszeit bin ich in Notfällen unter folg. Telefonnummer erreichbar: Wer darf das Kind außer mir/ uns abholen: Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind im Rahmen der Ferienbetreuung an Aktionen außerhalb der Betreuungsräume sowie an Ausflügen teilnimmt. Ich bin damit einverstanden, dass Fotoaufnahmen von meinem Kind während der Ferienbetreuung gemacht werden, die zu Werbezwecken, z.b. in der Presse oder der städtischen Homepage veröffentlicht werden. Namen und weitere Daten von Kindern werden nicht genannt. Mit den beiliegenden Teilnahmebedingungen bin ich einverstanden. Ort, Datum Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten Stadt Lehrte Fachdienst Jugend und Soziales, SG Kinderbetreuung, Rathausplatz 2, 31275 Lehrte 05132 / 86282-21, Fax 05132 / 86282-01, E-Mail: kerstin.proges@lehrte.de