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Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5046 18. 10. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kosten für Asylbewerber im Landkreis Freudenstadt Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten für alle im Landkreis Freudenstadt untergebrachten (auch ehemaligen) Asylbewerber seit dem Jahr 2008 (bitte tabellarisch mit Anzahl der Personen, Aufenthaltsstatus und Art der jeweiligen Kosten, z. B. Unterkunft, ärztliche Versorgung, Integrationsmaßnahmen inkl. Personalkosten, aller Sozialleistungen, aufgeschlüsselt nach Träger der Leis - tung)? 2. Welche Kosten (Art und Höhe) hat der Landkreis Freudenstadt seit 2013 an die Landesregierung zur Erstattung durch diese gemeldet? 3. Welche dieser Kosten wurden bereits erstattet? 4. Welche Kosten wurden aus welchen Gründen bisher noch nicht erstattet? 5. Wie viele (auch ehemalige Asylbewerber) seit dem Jahr 2008 sind im Landkreis Freudenstadt sozialversicherungspflichtig beschäftigt und auf keinerlei Unterstützung vom Staat angewiesen (bitte jährliche Aufstellung mit Angabe des Herkunftslandes)? 6. Wie viele Personen sind seit 2008 ausreisepflichtig, weil ihr Asylverfahren endgültig negativ beschieden wurde (bitte mit Angabe des Herkunftslandes)? 7. Wie hoch sind die Kosten der Anschlussunterbringung für die Kommunen seit 2010 (bitte tabellarisch für jede Kommune mit Anzahl der untergebrachten Personen inkl. der Kosten für u. U. erworbenen Wohnraum mit Angabe von Mietund Nebenkosten)? Eingegangen: 18. 10. 2018 / Ausgegeben: 26. 11. 2018 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

8. Wie viele Personen haben seit 2008 eine freiwillige Rückreise in ihr Heimatland vollzogen (bitte mit Angabe des Rückreiselandes)? 9. Welche finanziellen Steuermittel wurden dafür seit 2008 jährlich aufgewendet? 10. Wie bewertet sie die Kosten für die Versorgung von Asylbewerbern im Landkreis Freudenstadt im Vergleich zu den anderen Landkreisen? 18. 10. 2018 Dürr AfD Begründung Laut einem Pressebericht fehlen dem Landkreis Freudenstadt bis heute noch Zahlungen der Landesregierung für das Jahr 2015. Antwort Mit Schreiben vom 13. November 2018 Nr. 4-0141.5/16/5046 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und dem Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten für alle im Landkreis Freudenstadt untergebrachten (auch ehemaligen) Asylbewerber seit dem Jahr 2008 (bitte tabellarisch mit Anzahl der Personen, Aufenthaltsstatus und Art der jeweiligen Kosten, z. B. Unterkunft, ärztliche Versorgung, Integrationsmaßnahmen inkl. Personalkosten, aller Sozialleistungen, aufgeschlüsselt nach Träger der Leis - tung)? Zu 1.: Die jährlichen Gesamtkosten seit dem Jahr 2008 für alle im Landkreis Freudenstadt untergebrachten (auch ehemaligen) Asylbewerber können nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden. Zu den Kosten von Integrationsmaßnahmen ist Folgendes auszuführen: Nach Auskunft des Ministeriums für Soziales und Integration wurden über dessen Zuwendungsrichtlinie zur Förderung des Integrationsmanagements in den Städten, Gemeinden und Landkreisen (VwV Integrationsmanagement) im Gebiet des Landkreises Freudenstadt vom Land für zwei Jahre 1.153.448 Euro zur Verfügung gestellt. Dadurch konnten 12 Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager ihre Arbeit aufnehmen. Im Rahmen des Pakts für Integration bzw. des Förderprogramms Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft fördert das Ministerium für Soziales und Integration im Landkreis Freudenstadt die Stadt Horb am Neckar mit bis zu 40.000 Euro für die Prozessbegleitung, eine von Politik, Verwaltung und Bürgerschaft gemeinsam entwickelte, ganzheitliche Integrationsstrategie für ein gutes Zusammenleben. 2

Die Gemeinde Waldachtal im Kreis Freudenstadt wird mit 4.000 Euro für das Modul Nachbarschaftsgespräche Zusammenleben aber wie? gefördert. Das Mo - dul Nachbarschaftsgespräche Zusammenleben aber wie? ist Bestandteil des Förderprogramms Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft. Der Landkreis Freudenstadt selbst wird im Rahmen des Förderprogramms derzeit nicht gefördert. Des Weiteren hat das Land im Landkreis Freudenstadt über die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Integration über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (VwV- Integration) in den Förderrunden 2016 und 2017 drei Flüchtlingsbeauftragte und eine/n Integrations-/Flüchtlingsbeauftragte/n mit insgesamt 336.145,84 Euro gefördert. Jede der vier Maßnahmen wurde für einen Zeitraum von drei Jahren bewilligt. Darüber hinaus wurden über die VwV-Integration weitere Maßnahmen gefördert, die sich auf Menschen mit Migrationshintergrund bezogen. Wie viele (ehemalige) Asylbewerber darunter sind, wird allerdings nicht erhoben. Das Land hat dem Landkreis Freudenstadt Zuwendungen für die Durchführung von Sprachkursen nach der Verwaltungsvorschrift Deutsch (VwV-Deutsch) für Flüchtlinge ausgezahlt, und zwar im Jahr 2016 in Höhe von 32.813,80 Euro für 67 Teilnehmende und im Jahr 2017 1.412,88 Euro für zwei Teilnehmende. Diese Sprachkurse richten sich in erster Linie an Asylbewerber und Flüchtlinge, aber auch an andere Migrantinnen und Migranten. Der Anteil der Asylbewerber wird nicht erhoben. Bei der Höhe der Zuwendungen wird davon ausgegangen, dass beim jeweiligen Kreis ein Eigenanteil von ca. 40 % verbleibt. 2. Welche Kosten (Art und Höhe) hat der Landkreis Freudenstadt seit 2013 an die Landesregierung zur Erstattung durch diese gemeldet? 3. Welche dieser Kosten wurden bereits erstattet? 4. Welche Kosten wurden aus welchen Gründen bisher noch nicht erstattet? Zu 2. bis 4.: Entsprechend der Regelungen in 15 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) wurde dem Landkreis Freudenstadt für jede im Jahr 2013 im Rahmen der sogenannten vorläufigen Unterbringung aufgenommene und untergebrachte Person einmalig eine Pauschale in Höhe von 12.270 Euro ausbezahlt. Für das Jahr 2014 belief sich die Pauschale auf 12.566 Euro pro aufgenommener und untergebrachter Person. Allerdings wurde im Jahr 2014 aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung beschlossen, die liegenschaftsbezogenen Aufwendungen rückwirkend kreisindividuell neu festzulegen. Somit hat sich für den Kreis Freudenstadt, abweichend von der gesetzlichen Pauschale, ein Betrag von 12.061 Euro pro Person ergeben. Für das Jahr 2015 erfolgte erstmals eine kreisindividuelle Abrechnung der Kosten der vorläufigen Unterbringung. In der finalen Schlussrechnung ergaben sich für den Landkreis Freudenstadt Nettoaufwendungen in Höhe von ca. 6,1 Mio. Euro. Nach Leistung einer sogenannten Vorgriffszahlung von 80 % im Juli 2017 an den Kreis, steht derzeit noch eine Restsumme von rund 129.000 Euro aus, die mit Inkrafttreten der Verordnung des Innenministeriums über die Neufestsetzung der Pauschalen für das Jahr 2015 zur Auszahlung gebracht werden wird. Auch für das Jahr 2016 erfolgt eine kreisindividuelle Abrechnung der Kosten der vorläufigen Unterbringung. Um die Liquidität der Stadt- und Landkreise zu sichern, wurde wie im Jahr 2015, eine Vorgriffszahlung in Höhe von 80 % auf die gemeldeten Nettoaufwendungen vereinbart. Dies kam für den Kreis Freudenstadt jedoch nicht zum Tragen, da dessen Nettoaufwendungen unter dem bereits fortlaufend angewiesenen Pauschalenbetrag lagen. 3

Für das Jahr 2017 und das 1. Halbjahr 2018 wurde die Möglichkeit einer Vorgriffszahlung in Höhe von 60 % für die Mehraufwendungen in den Kreisen vereinbart, die formlos geltend gemacht werden können. Der Kreis Freudenstadt hat hiervon bislang keinen Gebrauch gemacht. 5. Wie viele (auch ehemalige Asylbewerber) seit dem Jahr 2008 sind im Landkreis Freudenstadt sozialversicherungspflichtig beschäftigt und auf keinerlei Unterstützung vom Staat angewiesen (bitte jährliche Aufstellung mit Angabe des Herkunftslandes)? Zu 5.: Nach Auskunft des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau kann nach Angaben von Statistik Südwest der Arbeitsagentur die Frage auf Grundlage der bei der Arbeitsagentur vorliegenden Daten nicht beantwortet werden, da in der Beschäftigungsstatistik weder das Einreisedatum noch der Aufenthaltstitel, sondern lediglich die Staatsangehörigkeit erfasst wird. 6. Wie viele Personen sind seit 2008 ausreisepflichtig, weil ihr Asylverfahren end - gültig negativ beschieden wurde (bitte mit Angabe des Herkunftslandes)? Zu 6.: Die Zahl derer, die nach endgültigem negativem Asylbescheid ausreisepflichtig waren, ist nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelbar. Für die Jahre ab 2011 liegen folgende Daten über die Zahl der Ausreisepflichtigen mit Duldung im Landkreis Freudenstadt (Ausländerbehörden: Landratsamt [LRA] Freudenstadt, Bürger - meisteramt [BGM] Freudenstadt und BGM Horb) jeweils zum Stichtag 31. Dezember vor: 7. Wie hoch sind die Kosten der Anschlussunterbringung für die Kommunen seit 2010 (bitte tabellarisch für jede Kommune mit Anzahl der untergebrachten Personen inkl. der Kosten für u. U. erworbenen Wohnraum mit Angabe von Mietund Nebenkosten)? Zu 7.: Zu der Frage, wie hoch die Kosten der Anschlussunterbringung für die Kommunen seit 2010 sind, liegen dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration und dem Ministerium für Soziales und Integration keine Erkenntnisse vor. Diese Kosten sind mit vertretbarem Aufwand für die zu beteiligenden Behörden nicht ermittelbar. 4

8. Wie viele Personen haben seit 2008 eine freiwillige Rückreise in ihr Heimatland vollzogen (bitte mit Angabe des Rückreiselandes)? Zu 8.: Im Jahr 2008 wurden die Zahlen der freiwilligen Rückkehr im Landkreis Freuden - stadt noch nicht spezifisch erhoben. Von April 2009 bis einschließlich September 2018 haben 451 Personen den Landkreis Freudenstadt im Rahmen einer geförderten freiwilligen Ausreise verlassen. Die zehn wichtigsten Herkunftsländer waren Mazedonien (118 Personen), Serbien (103 Personen), Kosovo (40 Personen), Irak (35 Personen), Albanien (30 Personen), Bosnien-Herzegowina (29 Personen), Russische Föderation (16 Personen), Pakistan (12 Personen), China (11 Personen) und Syrien (10 Personen). 9. Welche finanziellen Steuermittel wurden dafür seit 2008 jährlich aufgewendet? Zu 9.: Der Förderumfang richtet sich nach dem Bedarf des Einzelfalls beispielsweise für Reisekosten oder Maßnahmen zur Unterstützung der Reintegration und variiert dementsprechend. Die Höhe der aufgewendeten Mittel für die in Antwort 8 genannten Ausreisen aus dem Landkreis Freudenstadt ist mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar. Der Landkreis Freudenstadt betreibt seit April 2009 mit geringfügigen Unterbrechungen eine Rückkehrberatungsstelle, die vom Land nach der Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung gefördert wird. Dort werden Rückkehrinteressierte über die Möglichkeiten einer geförderten freiwilligen Ausreise sowie Perspektiven im Herkunftsland beraten und Hilfen beantragt, zum Teil werden Reintegrationshilfen gewährt. Die nachfolgende Tabelle stellt die Förderbeträge des Landes dar: 5

10. Wie bewertet sie die Kosten für die Versorgung von Asylbewerbern im Landkreis Freudenstadt im Vergleich zu den anderen Landkreisen? Zu 10.: Der Landkreis Freudenstadt liegt hinsichtlich der Kosten für die Versorgung von Asylbewerbern, ausgehend von den Jahren 2015 und 2016, weit unter dem Durch - schnitt der gemeldeten Aufwendungen der anderen Stadt- und Landkreise. Ein Vergleich lässt sich allerdings nur bedingt anstellen, da die Verhältnisse in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg zum Teil sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 6