Planungsverfahren (1/7) Beispiel 1

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Transkript:

Planungsverfahren (1/7) Beispiel 1 Zur Dienstplanung legt die Führungskraft die Soll-Besetzung je Dienst unter Beachtung der festgelegten Kapazitätsplanung fest. Damit diese bei der Dienstplanung stets beachtet werden kann, wird bei der Dienstplanung keine monatliche Sollarbeitszeit zugrunde gelegt; vielmehr achtet der Dienstplanende darauf, dass sich die Zeitsalden des Zeitkontos (a) in vergleichbarer Größenordnung befinden und (b) die Zeitkontenregeln beachtet werden. Die Dienstplanung erfolgt monatsweise bis zum des Vormonats unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen: stete Einhaltung der tarifvertraglichen und arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen; Einhaltung der festgelegten Soll-Besetzung innerhalb und außerhalb der Betriebszeit; die Berücksichtigung von Wünschen der Mitarbeiter, soweit dies mit den beiden obigen Bedingungen vereinbar ist. Der Betriebsrat erhält Leserechte im PEP-System, durch die er auch seine Mitbestimmungspflichten erfüllt. Bei der Dienstplanung wird jeweils auf zuvor genehmigte und mitbestimmte Dienste zurückgegriffen. Die Führungskraft beantragt bei Bedarf neue Arbeitszeiten bei der Personalabteilung, die diese dem Betriebsrat zur Mitbestimmung vorlegt. Für Arbeitsanforderungen mit vorhersehbarem Flexibilitätsbedarf werden Flexi-Dienste eingeführt. In Flexi-Diensten werden Abweichungen von der planmäßigen Dienstdauer entsprechend dem Arbeitsanfall ermöglicht. Diese sehen einen Flexibilitätskorridor vor, garantieren aber mindestens die Hälfte der geplanten Dienstdauer. 1

Planungsverfahren (2/7) Beispiel 1 (Forts.) Für unvorhersehbare Bedarfe, vor allem im Falle krankheitsbedingter Ausfälle, können auch bereichsübergreifend Stand-by-Dienste bzw. Joker-Dienste eingeführt werden. Bei einem Stand-by-Dienst hält sich der Mitarbeiter eine Stunde vor einem ggf. zu vertretenden Dienst bzw. für einen festgelegten anderen Zeitraum telefonisch für eine halbe Stunde zum Dienstabruf bereit. Pro Stand-by-Dienst wird dem Mitarbeiter unabhängig von einem Einsatz eine Stunde als Arbeitszeit dem Zeitkonto zugebucht. Im Falle eines Einsatzes wird zusätzlich die erbrachte Arbeitszeit dem Zeitkonto zugebucht. Bei einem Joker-Dienst erfolgt der Einsatz im Rahmen der eingeteilten Arbeitszeit flexibel in dem Bereich, in dem der Einsatz des Mitarbeiters benötigt wird. Wird der Joker-Dienst nicht benötigt, kann er durch die Führungskraft mit mindestens 16 Stunden Vorlauf auf den Arbeitsbeginn abgesagt werden. Ein Abruf aus dem Frei außerhalb von Stand-by-Diensten wird als Überstunde gewertet und bezuschlagt; die verbrauchte Zeit selbst wird in diesem Fall dem Zeitkonto zugebucht. Die gesetzlichen Mindestpausenzeiten werden im PEP-System automatisch hinterlegt. 2

Planungsverfahren (3/7) Beispiel 2 Jahresdienstplan Die Dienstplanung erfolgt in Form von Jahresdienstplänen auf der Grundlage durchlaufender Grunddienstpläne. Dienstplanungszeitraum ist das Kalenderjahr; mithin endet der Dienstplanturnus im Sinne der AVR am 31.12. eines Jahres. Der Jahresdienstplan muss bis zum 30.11. des Vorjahres den Mitarbeitervertretungen zur Mitbestimmung vorgelegt und den Mitarbeitern bekannt gegeben werden. Die Mitarbeitervertretung erhält zur Wahrnehmung ihrer Mitbestimmung Leserechte im PEP- System. Abweichend von den Absätzen 1 und 2 beginnt der Jahresdienstplan nach Inkrafttreten dieser Dienstvereinbarung am und endet am... Dieser Jahresdienstplan muss bis zum zur Mitbestimmung vorgelegt und den Mitarbeiter bekannt gegeben werden. Als Grundlage der Dienstplanung legt die Pflegedirektion die erforderliche Besetzungsstärke in den jeweiligen Dienstarten also den Besetzungsbedarf unter Berücksichtigung der verfügbaren Personalkapazität sowie der Abwesenheitsplanung fest. Der zentrale Personaleinsatzplaner je Haus erstellt auf dieser Basis den Dienstplan; hierbei achtet er auf die Einhaltung der tarifvertraglichen und arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen und berücksichtigt persönliche Zeitinteressen der Mitarbeiter, soweit diese mit dem Besetzungsbedarf und ggf. anderen Wünschen von Kollegen vereinbar sind. 3

Planungsverfahren (4/7) Beispiel 2 (Forts.) Jahresdienstplan (Forts.) Werden neue bzw. veränderte Dienstarten benötigt, so werden diese den Mitarbeitervertretungen zur Mitbestimmung vorgelegt. Bei der Dienstplanung werden nur mitbestimmte Dienstarten verwendet. Monatsfeinplanung Monatlich erfolgt die Feinplanung der Jahresdienstpläne in Form von Monatsdienstplänen, indem der Jahresdienstplan vor dem Hintergrund für den Folgemonat absehbarer Änderungen bezüglich Arbeitsanfall bzw. Personalverfügbarkeit durch die Stationsleitung. Der Monatsdienstplan muss bis zum 25. des Vormonats den Mitarbeitervertretungen zur Mitbestimmung vorgelegt und den Mitarbeitern bekannt gegeben werden. Ausfallzeiten sowie andere nicht vorhersehbare Ereignisse (wie kurzfristige Belegungsschwankungen) werden mittels eines systematischen Ausfallzeitenmanagements weitest möglich aufgefangen. Dazu werden folgende Instrumente eingesetzt: Joker-Dienste: Mitarbeiter werden in Joker-Diensten fest im Jahres- bzw. Monatsdienstplan eingeplant, um zur Abdeckung kurzfristiger Anforderungen stationsübergreifend innerhalb eines definierten Arbeitsbereichs eingesetzt zu werden. 4

Planungsverfahren (5/7) Beispiel 2 (Forts.) Stand-by-Dienste: Mitarbeiter werden in Stand-by-Diensten eingeteilt, in denen sie innerhalb eines maximal 30minütigen Zeitfensters beim zentralen Personaleinsatzplaner bzw. in der ZNA anrufen, um im Bedarfsfall die Arbeit in einem zuvor definierten Zeitfenster aufzunehmen. Pro Stand-by-Dienst wird eine Stunde Arbeitszeit dem Zeitkonto gutgeschrieben zuzüglich gegebenenfalls der erbrachten Dienstzeit. Im Falle eines Dienstabrufes tritt der Mitarbeiter den Dienst schnellstmöglich unter Berücksichtigung der individuellen Wegezeit an. Die Nutzung der Joker- bzw. Stand-by-Dienste soll im Rahmen der vorhandenen Qualifikationen und Kompetenzen möglichst gleichmäßig dienstplanmäßig über die Mitarbeiter verteilt werden. Über den Einsatz der in Joker- und Stand-by-Diensten eingeteilten Mitarbeiter entscheidet die Pflegedirektion bzw. außerhalb ihrer Anwesenheitszeit die ZNA. 5

Planungsverfahren (6/7) Beispiel 3 Die Dienstplanung erfolgt in Form von Monatsdienstplänen. Dienstplanverantwortlicher ist der Chefarzt, der diese Aufgabe unter Beibehaltung der Letztverantwortung beim Chefarzt auf einen Mitarbeiter (Dienstplaner) delegieren kann. Der Dienstplan muss bis zum 15. des Vormonats im PEP-System erstellt werden. Erfolgt die Erstellung des Dienstplanes nicht direkt im PEP-System, ist die vollständige Übertragung in das PEP-System zu einem festgelegten Termin sicherzustellen; diese Aufgabe kann der Dienstplaner mit Zustimmung des Chefarztes an nachgeordnete Mitarbeiter delegieren. Als Grundlage der Dienstplanung legt der Chefarzt die erforderlichen Besetzungsstärken in den jeweiligen Dienstarten also den Besetzungsbedarf unter Berücksichtigung der verfügbaren Personalkapazität sowie der Abwesenheitsplanung fest. Der Dienstplaner erstellt auf dieser Basis den Dienstplan; hierbei achtet er auf die Einhaltung der tarifvertraglichen und arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen und berücksichtigt persönliche Zeitinteressen der Mitarbeiter, soweit diese mit dem Besetzungsbedarf und ggf. anderen Wünschen von Kollegen vereinbar sind. Zudem achtet der Dienstplaner darauf, dass sich die Zeitsalden in möglichst vergleichbarer Größenordnung befinden und dass die in dieser Betriebsvereinbarung festgelegten Zeitkontenregeln eingehalten werden. 6

Planungsverfahren (7/7) Beispiel 3 (Forts.) Der Betriebsrat erhält zur Wahrnehmung seiner Mitbestimmung Leserechte im PEP-System. Der Betriebsrat stimmt dem Dienstplan bis zum 25. des Vormonats zu, wenn darin die Regelungen dieser Betriebsvereinbarung sowie die tarifvertraglichen und arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten sind. Werden neue bzw. veränderte Dienstarten benötigt, so werden diese dem Betriebsrat zur Mitbestimmung vorgelegt. Bei der Dienstplanung werden nur mitbestimmte Dienstarten verwendet. Enthalten neue bzw. veränderte Dienstzeiten auch Bereitschaftsdienstzeiten, bezieht der Arbeitgeber den Betriebsarzt zur Prüfung von Alternativen hinzu und legt bei Bedarf resultierende Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes fest. Für Arbeitsanforderungen mit vorhersehbarem Flexibilitätsbedarf können Flexi-Dienste vom Chefarzt beantragt und vom Betriebsrat mitbestimmt werden. In Flexi-Diensten werden eigenverantwortliche Abweichungen von der planmäßigen Dienstdauer entsprechend dem Arbeitsanfall ermöglicht. Die Flexibilitäts-Bandbreite kann dabei bis zu +/-1 Stunde betragen (z.b. kann sie bei einem Tagdienst von 07:30-16:00 Uhr zwischen 15:00 und 17:00 Uhr) liegen. Flexi-Dienste werden im PEP-System gesondert gekennzeichnet. Die gesetzlichen Mindestpausenzeiten werden im PEP-System je Dienstart automatisch hinterlegt. Für die Pausennahme bei Einzelarbeitsplätzen erstellt der Arbeitgeber jeweils ein Organisationskonzept. Eine Vergütung von Pausenzeiten erfolgt grundsätzlich nicht; abweichend hiervon werden Pausenzeiten innerhalb von Bereitschaftsdienstzeiten als Bereitschaftsdienstzeit berücksichtigt. Dessen ungeachtet werden sie arbeitszeitschutzrechtlich nicht als Arbeitszeit bewertet. 7