LANXESS Energizing Chemistry

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1 Betriebsvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in der BU Basic Chemicals Für die Business Unit Basic Chemicals der LANXESS Deutschland GmbH wird am Standort Leverkusen und Langenfeld die nachfolgende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat der LANXESS Deutschland GmbH zur weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeit abgeschlossen: 1. Ziele Diese Vereinbarung dient der kundenorientierten Ausrichtung der Arbeitszeitgestaltung im Hinblick auf eine zügigere Auftragserledigung unter Berücksichtigung eines evtl. unregelmäßig verlaufenden Arbeitsanfalls. Die Möglichkeit, das neue Arbeitszeitsystem hinsichtlich der Variierung der Arbeitszeit sowohl der Lage (Beginn und Ende der Arbeitszeit) als auch der Dauer (tägliche Arbeitszeit) nach nutzen zu können, erfordert ein hohes Maß an eigenverantwortlichem und partnerschaftlichen Handeln von Mitarbeiter/-innen und Vorgesetzten im Hinblick auf die erfolgreiche Erfüllung der betrieblichen AufgabensteIlungen bei gleichzeitiger Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. 2. Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle tariflichen Mitarbeiter/-innen in Tagschicht der Business Unit Basic Chemicals am Standort Leverkusen und Langenfeld. 3. Rahmenbedingungen a) Arbeitszeitbandbreite von 06:00 Uhr bis Uhr b) Ansprechzeit von 6.45 Uhr bis Uhr (incl. 1 Std. Pause) (wird nach Bereichen differenziert festgelegt) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 35 Stunden. c) Normalarbeitszeit von 8.00 Uhr bis Uhr Sie dient der Bewertung stundenweiser bezahlter Abwesenheitszeiten. d) tägliche Mindestarbeitszeit 4 Stunden e) tägliche Höchstarbeitszeit 10 Stunden f) Einhaltung der Mindestruhezeit von 11 Stunden g) Ganztägige Dienstreisen oder Fortbildungsveranstaltungen werden nach den jeweils gültigen Betriebsvereinbarungen bewertet. Seite 1 von 4

2 4. Ansprechbarkeit Innerhalb der Bandbreite können Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unter Wahrung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsgruppe und im Einvernehmen mit dem Vorgesetzten festgelegt werden. Eine Absprache zwischen den einzelnen Mitarbeiter/ innen ist erforderlich, um eine an den betrieblichen Erfordernissen zu orientierende Ansprechbarkeit innerhalb der jeweiligen Arbeitsgruppen zu gewährleisten. Ist eine Einigung innerhalb der Gruppe nicht möglich, so gilt für alle Gruppenmitglieder die Ansprechzeit abzüglich der Pausen als verbindliche Arbeitszeit. Der Leiter der Arbeitsgruppe ist für die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen verantwortlich. Dadurch wird die volle Funktionsfähigkeit des jeweiligen Bereiches/der Abteilung für den vereinbarten Zeitraum gewährleistet. 5. Pausen Die Pausen werden wie folgt berücksichtigt: a) Ab einer zusammenhängenden Anwesenheitszeit von 4 Stunden und 15 Minuten werden die folgenden 15 Minuten aufbauend als Pause gerechnet. b) Ab einer zusammenhängenden Anwesenheitszeit von 5 Stunden und 45 Minuten werden die folgenden 45 Minuten aufbauend als weitere Pause gerechnet. 6. Bezahlte Abwesenheit Stundenweise und ganztägige bezahlte Abwesenheiten erfolgen gemäß den entsprechenden Regelungen des Manteltarifvertrages für die chemische Industrie (MTV Chemie) in der jeweils geltenden Fassung. 7. Flexibler Ausgleich von Zeitguthaben Die Mitarbeiter/-innen haben mehrere Möglichkeiten Zeitguthaben flexibel durch Freizeit auszugleichen. Der Freizeitausgleich muss mit dem Vorgesetzten und im Team abgestimmt sein. MÖQlichkeiten des FreizeitausQleichs Innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten können die erarbeiteten Stundensalden als ganztägige Zeitausgleiche gewährt werden; diese Zeitausgleiche werden nach den Regeln der Urlaubsgewährung beantragt und genehmigt. Kann ein Zeitausgleich auf den Saldoübertrag bis zum Ende des Ausgleichszeitraumes aus dringenden betrieblichen oder krankheitsbedingten Gründen nicht erfolgen, so ist der Saldo in den darauf folgenden Ausgleichszeitraum zu übertragen und zeitnah zu gewähren. Seite 2 von 4

3 Der Abbau von positiven Arbeitszeitsaiden kann bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.b. Anlagendefekt) oder konjunkturbedingten Anlässen (Unterauslastung) in Absprache zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter vorgenommen werden. Der Betriebsrat wird über diese Maßnahme mindestens eine Woche vorher informiert. 8. Abrechnungszeitraum und Arbeitszeitkonto Der Abrechnungszeitraum reicht vom bis zum des Folgejahres. Am Ende des Abrechnungszeitraumes kann ein Saldo von maximal Stunden in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden. 9. Zeiterfassung Die Arbeitszeit wird von den Mitarbeitern persönlich und grundsätzlich in Arbeitskleidung an den für sie bestimmten Zeiterfassungsterminals registriert. Die Arbeitszeitkonten werden als Ampelkonten geführt. Der Stand des eigenen Zeitkontos kann jederzeit an den Erfassungsterminals eingesehen werden. Die Grenzen der Ampelkonten werden wie folgt gestaltet: Grüner Bereich: Stunden: Die Mitarbeiter disponieren ihre Arbeitszeit in Abstimmung mit dem Vorgesetzten unter Berücksichtigung der Besetzungsregeln und der betrieblichen Belange, z. B. die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsgruppen (Mindestbesetzung,... ). Gelber Bereich: bis +60 I bis -30 Stunden: Der Vorgesetzte steuert in Abstimmung mit dem Mitarbeiter den Zeitausgleich unter Berücksichtigung der Besetzungsregeln, z. B. Personalbedarf zur Sicherstellung der Erfüllung der täglichen Arbeitsaufgaben (Mindestbesetzung,... ) mit dem Ziel, das Zeitkonto wieder in den grünen Bereich zu führen. Dazu sind z.b. folgende Maßnahmen möglich: Einzelne bzw. zusammenhängende freie Tage, die von der verantwortlichen Führungskraft wie Erholungsurlaub zu genehmigen sind. Roter Bereich: >+90 I > -30 Stunden Ein Erreichen des roten Bereiches ist zu vermeiden. Vorgesetzter und nächst höherer Vorgesetzter und Mitarbeiter klären die Ursache und sorgen für Maßnahmen zum Zeitausgleich. Seite 3 von 4

4 Sind Arbeiten geplant, die für einen begrenzten Zeitraum einen hohen Arbeitszeitbedarf erfordern, können die o. g. Regelungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat für diesen Zeitraum ausgesetzt werden. LANXESS 10. Mehrarbeit Arbeitszeiten, die auf kurzfristige ausdrückliche Anordnung oberhalb der vereinbarten täglichen tariflichen Arbeitszeit geleistet werden, gelten als Mehrarbeit. Eigenverantwortlich angepasste Arbeitszeiten der Mitarbeiter/-innen führen nicht zur Mehrarbeit. Ein Abbau von Minussalden gilt nicht als Mehrarbeit. 11. Teilzeitkräfte Mitarbeiter/-innen mit Teilzeitverträgen werden nach Rücksprache ebenfalls mit dem Betriebsrat in die flexible Arbeitszeit einbezogen, wenn die einzelvertragliche Arbeitszeit und die spezifischen Gegebenheiten der Aufgabe und des Arbeitsplatzes dies zulassen und der Teilzeitbeschäftigte keine dringenden persönlichen Gründe gegen eine Teilnahme geltend macht. 12. BesondereVereinbarungen Abweichend von der vorgenannten Betriebsvereinbarung können im Einzelfall spezielle betriebliche Bedürfnisse auftreten, die dann einer gesonderten Vereinbarung mit dem Betriebsrat bedürfen. 13. Geltungsdauer Die Betriebsvereinbarung tritt mit Wirkung ab 1. August 2010 in Kraft. Die Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende, erstmals zum gekündigt werden und entfaltet keine Nachwirkung. Leverkusen, den LANXESS Deutschland GmbH Ltl1 ~-f\\ Dr. Schmitt Head of BU BAC C;;;WIA Ü-"- - D. Gronau Human Resources Business Partner BAC Seite 4 von 4

5 Protokollnotiz vom zur Einführung der Flexibilisierung der Arbeitszeit in der BU BAC am Standort Leverkusen und Langenfeld fur die Mitarbeiter in nicht vollkontinuierlichen Arbeitszeitsystemen bzw. in Tagschicht LANXESS Einführung der flexibilisierten Arbeitszeit auf Basis der Betriebsvereinbarung vom Abweichend von dieser Vereinbarung werden folgende Rahmenbedingungen festgele!:,tt: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 35 Stunden. Nach Rückkehr zur tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit wird diese 37,5 Stunden betragen, d.h. die Arbeitszeit wird um 30 Minuten pro Tag verlängert. FLA Y 12 Anhydrit-VerladungNersand Die bisher vereinbarte Reglung zur Arbeitszeit (Früh- und Spätschicht) bleibt hiervon unberührt. Es erfolgt keine Aufnahme in die Flexi Arbeitszeit. Betriebslabor R 14 und Anhydrittechnikum F8N12 Die bisher vereinbarte Regelung zur Arbeitszeit (Arbeiten an Wochenenden) unberührt. bleibt hiervon Versand R 14 Abweichend zu Punkt 3a der Betriebsvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit wird eine Arbeitszeitbandbreite von 5.30 Uhr bis Uhr vereinbart. Für die nachfolgenden Abteilungen gelten folgende Ansprechzeiten: Supply Chain Management : Ansprechzeit 8.00 Uhr bis Uhr Marketing Ansprechzeit 8.00 Uhr bis Uhr Strategy, Controlling und Reporting : Ansprechzeit 8.00 Uhr bis Uhr EMEA: Ansprechzeit 8.00 Uhr bis Uhr Sekretariate der BU- und Abteilungsleitungen : Ansprechzeit 8.00 Uhr bis Uhr Leverkusen, den G( - WU~ HR BP BAC

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