Selbstverpflichtungserklärung des Auftraggebers im Rahmen der TSI Zertifizierung



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Transkript:

Selbstverpflichtungserklärung des Auftraggebers im Rahmen der TSI Zertifizierung Wir, die unterzeichnende Name Auftraggeber erklären, dass sämtliche Angaben in dieser Selbstverpflichtungserklärung über die komplette Laufzeit der Verbriefungstransaktion Es gelten die Allgemeinen Zertifizierungs bedingungen ein schließ lich deren Anlagen der True Sale International GmbH, die auf der Internetseite der True Sale International GmbH (www.tsi-gmbh.de) veröffentlicht sind. Die Einhaltung der Angaben in dieser Selbstverpflichtungserklärung werden weder anfangs noch fortlaufend durch die True Sale International GmbH überprüft. Name Transaktion verbindlich eingehalten werden. Sofern sich Änderungen bei der Erfüllung einzelner Kriterien ergeben, werden wir die True Sale International GmbH hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Struktur des Portfolios statisch revolvierend Assetklasse International Auto Leasing Verbriefungsstruktur True Sale synthetisch 1

Stammdaten Antragsteller Dokumentation Name der Transaktion Corporate Services Provider Name des SPV/Fund Closing Sitz des SPV/Fund Währung der Notes Originator Volumen je Tranche in der oben genannten Währung Herkunftsland des Assetpools Servicer Laufzeit Sub-Servicer Rating je Tranche Joint Lead Manager Bookrunner Börse 2

Anforderungen an den Originator einer Leasingtransaktion Spezifische Kriterien bei der Zertifizierung ausländischer Transaktionen 1 Es ist gewährleistet, dass der Transaktion zum Zeitpunkt der Auswahl der Leasingforderungen im zu verbriefenden Portfolio ( Cut-off date ) ausschließlich (100 %) Forderungen zugrunde liegen, die nach dem Recht der jeweiligen Jurisdiktion von einer dort ansässigen Leasinggesellschaft vergeben worden sind. Im Feld Bemerkungen ist das Herkunftsland des Assetpools zu spezifizieren, das entweder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört oder bei dem es sich um ein OECD-Mitgliedsoder Partnerland handelt. 2 Es ist sichergestellt, dass der Antrag auf Zertifizierung von der deutschen Zentrale des Unternehmens gestellt wird, welches sich über Verbriefungen refinanziert und dass die konkrete Transaktion alle vergleichbaren Qualitätsmerkmale beinhaltet, wie sie für entsprechende Transaktionen innerhalb des Konzerns mit deutschen Assets gelten. 3 Wir bestätigen ferner, dass der Antragssteller, über ein Rating im Investment Grade-Bereich (AAA BBB ) verfügt. 3

4 Es ist gewährleistet, dass der Antragssteller die Richtlinien für die Steuerung des gesamten Leasinggeschäftes zentral aus Deutschland heraus vorgibt, was bedingt, dass die Richtlinien für die Geschäftspolitik und die Leasingvergabe, für das Risikocontrolling sowie die interne Revision dementsprechend einheitlich für alle Tochterunternehmen gemäß den deutschen Standards erfolgen und sofern nicht dringende gesetzlich abweichende Bestimmungen in der jeweiligen Jurisdiktion dem entgegenstehen auch die in Deutschland für die Geschäftspolitik und das Risikomanagement tragenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden. 5 Als Antragssteller bestätigen wir, dass die vorliegende Verbriefungstransaktion Standards folgt, die aus Deutschland heraus gesetzt werden und die mit vergleichbaren Transaktionen mit deutschen Assets weitestgehend identisch sind. 6 Es ist sichergestellt, dass die ausländische Zweigniederlassung/Tochtergesellschaft in dem jeweiligen Herkunftsland des Assetpools über eine langjährige Erfahrung in der Leasingvergabe verfügt und eine Datenhistorie von mindestens drei hren vorhält. 4

7 Im Zusammenhang mit der in die Transaktion eingebundenen ausländischen Zweckgesellschaft bzw. den in die Transaktion eingebundenen Trust, der als Sondervermögen geführt wird, ist sichergestellt, dass die wesentlichen nachfolgend aufgeführten Anforderungen, die Bestandteil der deutschen Verbriefungsplattform sind, erfüllt werden: kein aktives Management der Assets, unabhängige Direktoren, Vier-Augenprinzip, mindestens zwei Geschäftsführer, non petition, limited recourse ist in der Transaktionsstruktur sichergestellt, jährliche Prüfung durch eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. trifft nicht zu Forderungen im verbrieften Portfolio 8 Der Auftraggeber bestätigt, dass nicht mehr als ein Drittel des Bilanzvolumens verbrieft wird. 5

9 Es ist sichergestellt, dass nur Forderungen in den Forderungspool aufgenommen werden, die rechtswirksam, verbindlich und juristisch durchsetzbar sind. 10 Es ist sichergestellt, dass der Forderungsübergang auf die Zweckgesellschaft rechtswirksam, verbindlich und juristisch durchsetzbar erfolgt ist. 11 Es ist gewährleistet, dass ausschließlich Forderungen in den Forderungspool aufgenommen werden, die der auf Seite 1 dieser Erklärung genannten Assetklasse entsprechen. Swaps oder sonstige derivative Finanzinstrumente werden lediglich zu Hedging-Zwecken (beispielsweise Zins- oder Währungsswaps) in die Transaktionsstruktur eingebunden. 6

12 Es ist sichergestellt, dass nur Forderungen in den Forderungspool aufgenommen werden, bei denen mindestens eine Rate vertragskonform gezahlt worden ist. 13 In dem zu verbriefenden Portfolio sind keine Verbriefungspositionen anderer Verbriefungstransaktionen enthalten (Verbot von Wiederverbriefungen). Vergabestandards 14 Hinsichtlich der Vergabekriterien für Leasingverträge bestätigen wir, dass für Forderungen, unabhängig davon, ob diese verbrieft werden sollen oder nicht, dieselben soliden und klar definierten Vergabekriterien und Bonitätsprüfungen gelten. Dabei kommt derselbe Prozess für die Genehmigung und, soweit zutreffend, für die Änderung, Verlängerung und Refinanzierung von Leasingverträgen zur Anwendung. Ferner bestätigen wir, dass eine ordnungs gemäße Geschäftsorganisation vorliegt, die jederzeit ein angemessenes und wirksames Risikomanagement gewährleistet. 7

15 Den verbrieften Forderungen ist gemein, dass sie im Rahmen der üblichen Geschäftsaktivitäten ausgereicht worden sind (so genannte Balance-Sheet- Transaktionen). 16 Es ist gewährleistet, dass Forderungen, die unter Anwendung abweichender Vergabestandards und Genehmigungsprozesse lediglich vergeben wurden, um sie mittels einer Verbriefung unmittelbar an den Kapitalmarkt weiterzureichen (so genanntes Originate-to-Distribute Modell) in dem zu verbriefenden Portfolio nicht enthalten sind. 17 Es ist gewährleistet, dass bei der Vergabe der Forderungen im verbrieften Portfolio keine Negativmerkmale (Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen; Missbrauchsmerkmale oder Saldo nach Titulierung; Informationen zu vertragswidrigem Verhalten) gemäß der jeweils relevanten Auskunftei vorgelegen haben. 8

18 Den verbrieften Forderungen ist gemein, dass bei der Vergabe der Forderungen im verbrieften Portfolio alle für die Kundenbonität und Sicherheitenbewertung relevanten Angaben anhand von vorgelegten Unterlagen geprüft und dokumentiert worden sind (Ausschluss von self-certification ). 19 Es ist sichergestellt, dass bei der Vergabe und der Bearbeitung der Leasingverträge keine abweichenden Standards zwischen verbrieften und nicht-verbrieften Leasingforderungen zur Anwendung kommen. 20 Es ist sichergestellt, dass für die zu verbriefenden Leasingforderungen die gleichen Vergabestandards, Genehmigungsprozesse und Maßnahmen zur Anreizsetzung angewendet werden, wie für die Forderungen, die auf der Bilanz behalten werden. 9

21 Es bestehen im Hinblick auf die Vergabe der Leasingverträge keine abweichenden Zielvereinbarungen, Vertriebssteuerungsmaßnahmen und Bonussysteme bei verbrieften und nicht-verbrieften Forderungen. 22 Es gibt keine abweichenden Richtlinien und Kompetenzraster bzw. organisatorisch-hierarchische Einbindungen von Entscheidungsträgern bei verbrieften und nicht-verbrieften Leasingforderungen. 23 Es ist gewährleistet, dass keine abweichende Behandlung bei internen Revisionsprüfungen bei verbrieften und nicht-verbrieften Leasingforderungen zur Anwendung kommt. 10

24 Es besteht keine systematische Abweichung in der Geschäftsstruktur, den genutzten Vertriebswegen und der Art des Leasingvertrages bei verbrieften und nicht-verbrieften Leasingforderungen. Servicingstandards des Originators 25 Es ist sichergestellt, dass das Servicing der Leasingforderungen auch nach der Ver briefung in unserem Verantwortungsbereich verbleibt und weiterhin den in unserem Hause geltenden allgemeinen Servicingstandards unterliegt. Das Servicing umfasst die Abwicklung des Leasingvertrages einschließlich des Inkassos und die Betreuung der Kundenbeziehung. Hierbei ist sichergestellt, dass bezüglich Eigenbetreuung oder Outsourcing die gleichen Servicingstandards bei verbrieften und nicht-verbrieften Leasingforderungen gelten. 11

Angemessene Prozesse zur laufenden und zeitnahen Überwachung der Performance der verbrieften Forderungen 26 Unabhängig vom Verbriefungsstatus der einzelnen Leasingforderung erfolgt die Einhaltung der von der vom Antragsteller einheitlich für alle Zweigniederlassungen/Tochtergesellschaften vorgegebenen Prozesse im Vergabe- und Verwaltungsprozess sowie die Einhaltung definierter Mindeststandards im Forderungsverwaltungsprozess (z. B. Übergabe in Intensiv- und Problembetreuung, bonitätsgesteuerter Überwachungsprozess o. ä.) und im Risikocontrolling sowohl für verbriefte als auch für nicht-verbriefte Leasingforderungen. Abweichungen gegenüber den Prozessen des Antragstellers die beispielsweise durch die jeweils vorherrschenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben, welche die ausländische Zweigniederlassung/Tochtergesellschaft erfüllen muss, hervorgerufen werden, sind im Feld Bemerkung zu erläutern. 27 Es ist gewährleistet, dass ein festgelegter Ordnungsrahmen und etablierte Prozesse für die Kontoführung, das Mahnverfahren sowie interne Revisionsverfahren, wie sie im Rahmen der vom Antragsteller einheitlich für alle Zweigniederlassungen/Tochtergesellschaften vorgegebenen Bestimmungen einschließlich des internen Risikomanagements gelten, sowohl für verbriefte als auch für nicht-verbriefte Leasingforderungen zur Geltung kommen. 12

28 In der Intensivbetreuung und der Problembetreuung gelten festgelegte Regeln, Steuerungsmechanismen und interne Revisionsprozesse für verbriefte und nicht-verbriefte Leasingforderungen einheitlich. Auswahlkriterien des zu verbriefenden Portfolios 29 Das Portfolio der zu verbriefenden Leasingforderungen ist zum Zeitpunkt des Cut-offs der Transaktion unter den festgelegten Auswahlkriterien repräsentativ für die produktspezifische Grundgesamtheit des Finanzdienstleistungsinstitutes. Es ist sichergestellt, dass hinsichtlich der Vertriebswege, der Produktarten und Produkt spezifika (beispielsweise Verwendungszweck, Laufzeit oder Konditionengestaltung) sowie der Leasingnehmergruppen keine systematischen Abweichungen zur produktspezifischen Grundgesamtheit des Finanzdienstleistungsinstitutes auftreten. 30 Es ist sichergestellt, dass nur Leasingforderungen, die bei Auswahl und Festlegung des zu verbriefenden Portfolios (Auswahldatum oder Cut off date ) keine aufgetretenen Überziehungen aufweisen ( performing ), verbrieft werden. (Ausnahme: klar identifizierte technische Überziehungen). 13

31 Es ist gewährleistet, dass der Zeitraum zwischen Auswahldatum ( Cut-off date ) und Abschlussdatum ( Closing date ) drei Monate nicht überschreitet. Es ist darüber hinausgehend sichergestellt, dass ein unabhängiger Dritter (beispielsweise Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) den zugrunde liegenden Assetpool anhand von Stichproben auf Konformität mit den definierten Auswahlkriterien geprüft hat (Pool Audit). 32 Es ist sichergestellt, dass die Anforderungen gemäß Nr. 30 auch entsprechend für Leasingforderungen gelten, die zu bestimmten festgelegten Zeit punkten als Ersatz für andere Leasingforderungen in die Verbriefung eingebracht werden ( Replenishment ). Verbriefungsstrukturen 33 Bei synthetischen Transaktionen findet bei Verlustzuweisungen eine Verlustverifizierung durch den Loss Auditor statt. Hierbei wird unter anderem geprüft, ob der Einzelleasingvertrag zum Zeitpunkt des Closings den Eligibility Criteria entsprochen hat. Ist dies nicht der Fall, müssen die vorher allokierten Verluste (Unjustified Losses) zurückgenommen werden. 14

Einheitliche Definition von Berichtselementen 34 Es ist sichergestellt, dass der Investorenreport einheitliche Definitionen für die Berichtselemente anwendet, die durch den entsprechenden Musterreport der TSI vorgegeben werden. Anforderungen an das Emissionsprospekt 35 Es wird gewährleistet, dass der vorläufige Emissionsprospekt (sog. Red Herring /Preliminary Prospectus) erstellt und den beteiligten Investoren bis spätestens zwei Wochen vor dem Abschlussdatum ( Closing ) zur Verfügung gestellt wird. Der vorläufige Emissionsprospekt enthält bereits alle wesentlichen Daten, die zur Bewertung der Transaktion notwendig sind. 36 Es ist sichergestellt, dass im Börsenzulassungsprospekt der Prozess des Verkaufs und des Transfers des zugrunde liegenden Forderungspools vom Originator an den Issuer (SPV) dargestellt und erläutert wird. 15

37 Es wird bestätigt, dass die mit dem Verkauf und dem Transfer des zugrunde liegenden Forderungspools einhergehenden Risiken im Börsenzulassungsprospekt beschrieben werden. 38 Es wird bestätigt, dass das Börsenzulassungsprospekt ein Schaubild enthält, in dem die Transaktionsstruktur in Grundzügen dargestellt wird (Transaction Overview). 39 Es ist sichergestellt, dass alle wesentlichen Transaktionsparteien (beispielsweise Servicer, Account Bank, Swap Provider etc.) sowie deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Börsenzulassungsprospekt beschrieben werden. Werden an das Rating der jeweiligen Transaktionspartei bestimmte Anforderungen gestellt, so sind diese im Börsenzulassungsprospekt darzustellen und es sind die Maßnahmen aufzuzeigen, die im Falle einer Verschlechterung des Ratings unterhalb des definierten Zielwertes zu ergreifen sind. 16

40 Es wird gewährleistet, dass die in der Transaktionsstruktur enthaltenen Mechanismen zur Bonitätsverbesserung (Credit Enhancement) dargestellt und erläutert werden. 41 Es wird bestätigt, dass zwei Joint Lead Manager in die Transaktion eingebunden sind und dass die Joint Lead Manager auch entsprechend im Börsenzulassungsprospekt benannt werden. 42 Im Börsenzulassungsprospekt wird bestätigt, dass die Notes an einem regulierten Markt notiert sind, der entweder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört oder bei dem es sich um ein OECD-Mitglieds- oder Partnerland handelt. 17

Offenlegungsanforderungen 43 Wir bestätigen gegenüber den Investoren, dass kontinuierlich ein materieller Nettoanteil an der Verbriefungstransaktion einbehalten wird und dass die Investoren über die Höhe dieser Position informiert werden. Des Weiteren ist sichergestellt, dass künftige Investoren freien Zugang zu allen wesentlichen relevanten Daten über die Qualität und Wert entwicklung der einzelnen zugrunde liegenden Leasingforderungen, die Zahlungsströme und die für die verbrieften Positionen bestehenden Sicherheiten sowie zu solchen Informationen erhalten, die notwendig sind, um ein Risikoprofil für dieses Investment zu erstellen und um umfassende und fundierte Stresstests in Bezug auf die Zahlungsströme und die Werte der für die zugrunde liegenden Forderungen bestehenden Sicherheiten durchführen zu können. Zu diesem Zweck werden die wesentlichen relevanten Daten bereitgestellt. 44 Im Investorenreport wird die Ratingentwicklung der diesbezüglich relevanten Transaktionsparteien, auf deren Rating im Börsenzulassungsprospekt Bezug genommen wird, über die Laufzeit der Transaktion dargestellt. 18

45 Der Aufbau des Investorenreports folgt den Reportingstandards der True Sale International GmbH für die jeweilige Assetklasse, die auf der Internetseite der True Sale International GmbH (www.tsi-gmbh.de) veröffentlicht sind. 46 Wir gewährleisten, dass mindestens die folgenden Informationen auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der True Sale International GmbH veröffentlicht werden: a) Die finale Version des Emissionsprospektes in der rechtswirksamen Fassung. Sollte diese nicht in englischer Sprache vorliegen, wird zusätzlich eine englischsprachige Übersetzung veröffentlicht. b) Die New Issue- bzw. Presale-Reports der beteiligten Ratingagenturen (sofern vorhanden und deren Veröffentlichung von den beteiligten Ratingagenturen genehmigt wird). c) Der mindestens quartalsweise veröffentlichte Investorenreport im pdf-format und im schreibgeschützten xls-format in englischer Sprache. d) Die Selbstverpflichtungserklärung des Auftraggebers im Rahmen der TSI Zertifizierung. trifft nicht zu 19

Bereitstellung von Bewertungskursen 47 Hinsichtlich der Bereitstellung von Bewertungskursen besteht folgende Regelung: Die von der Strukturierungs- und Handelseinheit unabhängige Bewertungseinheit des Lead Managers der Transaktion hat sich bereit erklärt, Bewertungskurse auf monatlicher Basis für geratete und platzierte Tranchen zur Verfügung zu stellen. Mit den Investoren bzw. dem Treuhänder wurde eine abweichende Regelung getroffen, die im Feld Bemerkung zu spezifizieren ist. trifft nicht zu Rating 48 Es ist sichergestellt, dass mindestens zwei in der jeweiligen Jurisdiktion zugelassene und regulierte Ratingagenturen die Transaktion bewerten. Es ist darüber hinaus sichergestellt, dass die oberste Tranche in der Kapitalstruktur der Transaktion mit dem jeweils höchsten Ratingcode bewertet worden ist, der in der entsprechenden Jurisdiktion erreicht werden kann. 20

Zusätzliche Qualitätskriterien für International Auto Leasing Definition für International Auto Leasing IALEA 1 Die Definition für Auto Leasing stellt auf den Abschluss eines Leasingvertrages zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber ab, in dem vereinbart wird, dass der Leasingnehmer gegen Zahlung eines fixen monatlichen Betrages ein Kraftfahrzeug nutzen darf. Die in den zugrunde liegenden Leasingverträgen enthaltenen Restwertrisiken fließen nicht mit den Cash Flows aus Leasingforderungen in die Transaktionsstruktur ein. Das SPV erwirbt keine Restwerte und damit verbundene Risiken an den Leasinggütern. Leasingforderungen im verbrieften Portfolio IALEA 2 Es ist sichergestellt, dass die Leasingverträge im zu verbriefenden Portfolio zum Zeitpunkt des Cut-offs die folgenden Kriterien erfüllen: Nur Leasingnehmer mit Firmen- bzw. Wohnsitz im Inland. Der aus Leasingverträgen mit einem Leasingnehmer resultierende Gesamtbetrag darf einen Referenzwert von EUR 500.000 nicht übersteigen. Nur Leasingverträge mit gleichlautenden monatlichen Leasingraten. Nur Leasingverträge, bei denen mindestens zwei Leasingraten bedient worden sind. Nur Leasingverträge mit einer max. Restlaufzeit von 84 Monaten. Fortsetzung auf der nächsten Seite! trifft nicht zu 21

Zusätzliche Qualitätskriterien für International Auto Leasing IALEA 2 Fortsetzung von Seite 21 Der durchschnittliche Scorewert des verbrieften Portfolios weist mindestens eine gleiche Verteilung auf, wie das Gesamtportfolio des Originators. Nur Leasingforderungen, bei denen eine positive Bonitätsprüfung durch eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei eingeholt wurde. trifft nicht zu 22

Bemerkungen 23

Bereitstellung von anonymisierten Informationen auf Einzelvertragsebene Der Antragsteller der Zertifizierung stellt nach Abwägung von Datenschutzüberlegungen und unter Berücksichtigung des Bankgeheimnisses über die gesamte Laufzeit der Transaktion anonymisierte Informationen auf Einzelvertragsebene zur Verfügung.. Die Daten werden in der nachfolgend beschriebenen Form bereitgestellt:. Es werden keine anonymisierten Informationen auf Einzelvertragsebene zur Verfügung gestellt. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Unterschrift 1 Name in Druckbuchstaben Name in Druckbuchstaben 1 Die Vertretungsberechtigung der Unterzeichner ist durch üblichen Nachweis nachzuweisen, ggf. durch eine Bescheinigung der Rechtsabteilung des Ausstellers 24