Pilotprojekt des DVL u. Imkerverbandes. Greening für Bienen Erste Ergebnisse aus dem. Imkern mit Jakobskreuzkraut: Michael Kruse

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Transkript:

41. Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses am 26.11.2014 Michael Kruse Erste Ergebnisse aus dem Pilotprojekt des DVL u. Imkerverbandes Greening für Bienen 2014 Imkern mit Jakobskreuzkraut: Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/3670 1

34 Proben ohne Jakobs-Kreuzkraut mit Blühmischung GfB 9 Proben ohne Jakobs-Kreuzkraut ohne Blühmischung GfB 15 Proben mit Jakobs-Kreuzkraut mit Blühmischung GfB 28 Proben mit Jakobs-Kreuzkraut ohne Blühmischung GfB Zuordnung nach Blütenangebot im Umfeld (potenzieller Einflussfaktor): Herkunft: 49 Proben Projekt Greening für Bienen (GfB) DVL/Landesverband Imker 37 Proben Imkertelefon Stiftung Naturschutz/Landesverband Imker insgesamt 86 Honig-Proben (Schleuderdatum 17.6. 6.9.2014) Stichprobe für Sommerhonig-Untersuchung (2. Schleuder): 2

Räumliche Verteilung der Stichproben: 3

Pollenanalyse (Ergebnisse noch nicht ausgewertet) die für JKK typisch sind; akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025) PA-Gehalte: LC-MS/MS-Methode 28 PA-Verbindungen (17 PAs nach BfR1 + 11 zusätzliche PAs, 1 Stellungnahme Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR (2013) Analyseverfahren: 4

30 4 12 Rauhblattgewächse, Wasserdost Greiskräuter Rauhblattgewächse, Wasserdost, Greiskräuter Zuordnung der PAs (n = 46 Proben): mit Blühmischung GfB keine signifikante Abschwächung des JKK-Effektes 46 der 86 Proben (53,5 %) PA-positiv (PA-Gehalt 1 µg/kg Honig) statistische Auswertung: Mit Jakobskreuzkraut (JKK) signifikant höhere PA-Gehalte; Allgemeine Auswertung: 5

1 10 Summe PA µg/kg 100 1000 Ergebnisse: Mit GfB Mit Jakobs-Kreuzkraut Ohne GfB Mit GfB Ohne Jakobs-Kreuzkraut Ohne GfB 6

Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA): Tageszufuhr von 0,007 µg PA pro kg Körpergewicht sollte möglichst nicht überschritten werden bei einem Honigkonsum von 3 g pro Tag (durchschnittliche, tägliche Verzehrmenge gemäß nationaler Verzehrstudie) entspricht dies bei einem Körpergewicht von 60/70/80 kg einem PA-Gehalt von 140/163/187 µg PA/kg Honig Aktuell (europaweit) keine gesetzlichen Vorgaben Generelle Bewertung der Ergebnisse: 7

n=46 Proben mit Nachweis PAs Ergebnisse: 8

56/1303 26 (19) 1260 23 6 3 7 34 (7) 9 94 16 77 53 50 54 54 865 71 31 22 17 50 696 216 170 ProbenAnzahl (n) 4 Summenparameter, der alle PAs außer Otonecin- u. Supinidin-Typ-PAs erfasst 5 50% der Proben aus JKK-Umfeld, ausschließlich Sommerhonige; nicht repräsentativ für Handelshonige! 3 berechnet als Retronecin/Senecionin-Äquivalent; 1 Mittelwert PA-positiver Proben; Angaben in Klammern: Median; 604 (BfR: 472) 55 7 28 172 5614 267 120/2923 365 Max. PA (µg/kg Honig) 2 k. A.: keine Angabe/Zuordnung möglich, Handelsproben; neu: nicht EU 27 (8) 25 Proben (%) PA (µg/kg Honig)1 PA-positive S.-H. Schweiz Italien EU EU/nEU EU/nEU k. A. EU/nEU NL und Import 2 Herkunft 28 18 9 9 9 11 10 (Σ)4 11 PAs (n) Untersuchte Ergebnisse im Kontext mit anderen Untersuchungen: DVL 2014 Kast et al. 2014 Martinello et al. 2014 Griffin et al. 2013 Dübecke et al. 2011 Kempf et al. 2008 RIVM 2007 Quelle 9

13.0 11.0 3.0 3.0 3.0 3.0 2.5 2.5 2.5 2.5 0.5 Saat-Lein Einj. Sonnenblume Dill Saat-Leindotter Mauretanische Malve Inkarnat-Klee Echte Serradella Alexandriner Klee Persischer Klee Saat-Wicke Garten-Ringelblume Linum usitatissimum Helianthus annuus Anethum graveolens Camelina sativa Malva mauritiana Trifolium incarnatum Ornithopus sativus Trifolium alexandrinum Trifolium resupinatum Vicia sativa Calendula officinalis 100.0 14.0 Rainfarn-Phazelie Phacelia tanacetifolia Gesamt 39.5 Echter Buchweizen Fagopyrum esculentum Anteil (%) Deutscher Name Art Blühmischung Greening für Bienen : 10

Die wichtigsten Auflagen (Auszug): a) generell o Vertragsabschluss nur für mineralisches Ackerland (d. h. keine Moor-/Anmoorflächen); o keine Düngung, kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. b) Varianten gezielte Begrünung o landesweit; o Bienenweide : Begrünung mit einjähriger Saatmischung; jährliche Bodenbearbeitung und Ansaat; o Kooperation Landwirt Imker erforderlich. c) Mindestgröße u. Lage o Mindestfläche je Vertrag: 1.000 m²; o Mindestbreite: 9 m. Ausgleichszahlung:** Das Land zahlt als Ausgleich für die Auflagen o gezielte Begrünung : 750 /ha p. a. d) Pflegemaßnahmen o i.d.r. Verzicht auf Pflegemaßnahmen nach Ansaat bzw. Selbstbegrünung; o Pflegeschnitt / Mulchen / Bodenbearbeitung bei Vorkommen ackerbaulich besonders problematischer Pflanzenarten nur im besonderen Einzelfall nach vorheriger LGSH-Zustimmung möglich. Blühmischung Greening für Bienen ab 2015 Fortsetzung im Rahmen des Vertragsnaturschutzes: Vertragsmuster Ackerlebensräume (Variante Bienenweide ) 11

(weiterhin) Ansprechpartner für Imker mit JKK-Fragen ( Imker-Telefon ); Identifikation von sehr bedeutsamen Jakobskreuzkraut-Vorkommen; Kooperation mit lokalen Imkern im Umfeld dieser JKK-Vorkommen; Beratung bei der Standortwahl für Bienenstände; Erfassung honigproduktionsrelevanter Parameter; Finanzierung der PA-Analyse von Sommertracht-Honigen der kooperierenden Imker. Freiwillige Vereinbarung zwischen Imkerverband, Stiftung und MELUR. Ziel: Erstellung von Handlungsempfehlungen (Abstände, alternative Trachten, Schleudertermine etc.) zum Imkern mit Jakobskreuzkraut. Pilotprojekt Greening für Bienen ab 2015 Fortsetzung in Trägerschaft der Stiftung Naturschutz mit folgender Aufgabenstellung: 12

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13