Regionale Förderprogramme. Forschung, Entwicklung und Innovation. Niederösterreichischer Wirtschafts- und Tourismusfonds

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Transkript:

Regionale Förderprogramme Forschung, Entwicklung und Innovation Niederösterreichischer Wirtschafts- und Tourismusfonds Martina Ebner, Amt d. Nö Landesregierung, Abt. Wirtschaft Tourismus Technologie 28. September 2017 TFZ Wiener Neustadt

Innovation und Technologie Technologieförderung Forschung, Entwicklung & Kleinprojekte Forschung & Entwicklung FFG Anschluss Förderung Projekte 20.000 bis 50.000 Ab 200.000 EFRE 2

F&E Kleinprojekte Zielgruppe: Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit keiner bzw. geringer F&E Erfahrung F&E Neulinge Gegenstand der Förderung Mobilisierung von Innovationspotential durch Abbau von Eintrittsbarrieren in F&E Aktivitäten Durchführung eines F&E Projektes Förderbare Kosten: Personalkosten für F&E Personal zu Pauschalstundensätzen Pauschaler Stundensatz von 30,- Externe (technische, wissenschaftliche) Leistung Förderung: Zuschuss von 40%, (maximal 20.000, -)

Forschung & Entwicklung Zielgruppe: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Gegenstand der Förderung Durchführung von F&E Projekten mit hohem Marktumsetzungspotential Förderbare Kosten: Personalkosten (projektbezogene Forscher, Techniker und sonstige Personen), pauschaler Stundensatz von 30,00 Externe Dienstleistung, (Kosten für Auftragsforschung, Zukauf von Fachwissen sowie externe Kosten von Durchführbarkeitsstudien Kosten für F&E spezifische Instrumente und Ausrüstungen, die zur Projektumsetzung neu angeschafft werden müssen (anteilige AfA für die Verwendung im Projekt) Gemeinkosten als Pauschale von 25 % der förderbaren Personalkosten und förderbare Afa für Instrumente und Ausrüstungen, welche zur Projektumsetzung angeschafft werden

Förderintensitäten lt. EU F&E Projekte Forschung & Entwicklung Experimentelle Entwicklung Qualitätszuschlag Kleinunternehmen 45% +15% Mittelunternehmen 35% +15% Großunternehmen 25% +15% Qualitätszuschlag für Zusammenarbeit mit mindestens einem KMU oder Partner in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Partner darf mehr als 70% der Kosten bestreiten einer Einrichtung für Forschungs- und Wissensverbreitung, falls diese mindestens 10% der Kosten trägt und das Recht hat, eigene Forschungsergebnisse zu publizieren Durchführbarkeitsstudien Förderbare Kosten Technische 50% Max. 60.000,- Wirtschaftliche 50% Max. 40.000,-

FFG Anschlussförderung Zielgruppe: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Gegenstand der Förderung Verbesserung der Liquidität von Unternehmen für F&E Projekte Förderung: Zusätzliches Darlehen von 20% der förderbaren Kosten Kein zusätzlicher Antrag an den Wirtschafts- und Tourismusfonds Automatische Abwicklung über die FFG

Technologieförderung Zielgruppe: Universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als Kooperationspartner, die das Projekt am Standort Niederösterreich umsetzen und/oder die Wertschöpfung in Niederösterreich generieren Gegenstand der Förderung Anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und kooperative Innovationsprojekte Welche der industriellen Forschung oder Experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind und ein hohes Marktumsetzungspotenzial besitzen

Förderintensitäten lt. EU F&E Projekte Technologieförderung Industrielle Forschung Experimentelle Entwicklung Kleinunternehmen 70% 45% Mittelunternehmen 60% 35% Großunternehmen 50% 25% Qualitätszuschlag von + 15 % für Zusammenarbeit mit mindestens einem KMU oder Partner in einem anderen Mitgliedsstaat, kein Partner darf mehr als 70% der Kosten bestreiten einer Einrichtung für Forschungs- und Wissensverbreitung, falls diese mindestens 10% der Kosten trägt und das Recht hat, eigene Forschungsergebnisse zu publizieren

Technologieförderung Förderbare Kosten Projektrelevante Personalkosten für F&E Personal Instrumente und Ausrüstung, welche zur Projektumsetzung angeschafft bzw. genutzt werden Externe Dienstleistung (Kosten für Auftragsforschung, Fachwissen und Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden) Gemeinkosten als Pauschale von 25 % Basis für die Berechnung ist die Summe der förderbaren Personalkosten und Instrumente und Ausrüstungen (Afa) (Nächster Stichtag: 11.10.2017 12:00 (Ortszeit)

InnovationsassistentIn Zielgruppe Kleine und mittlere Unternehmen Große Unternehmen sind unter Beachtung der DeMinimis Obergrenze antragsberechtigt Gegenstand der Förderung Steigerung der Innovationskraft des Unternehmens und Forcierung des Technologie und Knowhow Transfers Neuaufnahme eines zusätzlichen Mitarbeiters für die Durchführung eines konkreten Innovations- bzw. Forschungsprojektes (technologische und nicht technologische Innovationen) Innovationsassistent: Jede/r Universitäts- und (Fach)-HochschulabsolventIn, dessen Abschluss in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Jungakademiker) Begleitende Evaluierung/Monitoring durch ASEP Nach AGVO

InnovationsassistentIn Förderung Personalkosten Zuschuss zu den Personalkosten für den/die neu einzustellende(n) Innovationsassistent(en) auf Vollzeitbeschäftigungsbasis, 50%, maximal 30.000,00 Bei einer max. Projektlaufzeit von 18 Monaten Bemessungsgrundlage: monatliches Bruttoentgelt zzgl. 50% Lohnnebenkosten Aliquotierung bei kürzerer Laufzeit Akontierung in der Höhe von 10.000,00 möglich

Förderung projektspezifische Weiterbildung Zuschuss max. 50 % der Kurskosten, maximal 2.500,00 für den InnovationsassistentIn zur Erleichterung der operativen Umsetzung des Innovationsprojektes. Relevante Themen: Projektmanagement, Innovationsmanagement, Managementtechniken in Innovationsprozessen, Kreativitäts-techniken/Wissensmanagement, Führungskompetenz sowie Softskills wie Präsentationstechniken, Gesprächsführung, Teambildung und Konfliktmanagement Modulweise Inanspruchnahme möglich InnovationsassistentIn Abstimmung mit der Förderstelle im Vorfeld erforderlich Bei Bedarf: zusätzliche Beratungsleistungen über die TIP

NEU ab Oktober 2017 Startseite (Landig Page) https://wfp.noe.gv.at 15

Termine Call Prototypenbau und -erprobung: 12. 10. 17.11.2017, 12.00 Uhr 16

Weitere Informationen: Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie Landhausplatz 1, Haus 14, EG 3109 St. Pölten T: +43 / 2742 / 9005 16119 F: +43 / 2742 / 9005 16240 E: post.wst3@noel.gv.at http://www.noe.gv.at/noe/wirtschaft-tourismus- Technologie/Foerderungen_Wirtschaft Tourismus Technologie.html