Inhaltsprotokoll. 17. Wahlperiode. Öffentliche Sitzung. Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement. 20. Sitzung 2. November 2015



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Transkript:

Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Öffentliche Sitzung Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement 20. Sitzung Beginn: Schluss: Vorsitz: 16.36 Uhr 18.26 Uhr Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) Vor Eintritt in die Tagesordnung Siehe Beschlussprotokoll. Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Ülker Radziwill (SPD) erkundigt sich nach den Ergebnissen des Workshops zur Zukunft der Berliner Engagementlandschaft. Wie werde mit diesem Thema weiter umgegangen? Staatssekretärin Hella Dunger-Löper (SKzl) führt aus, die Senatskanzlei habe bereits vor längerer Zeit Überlegungen angestellt, wie die multisektorale Engagementlandschaft abgebildet und in ihrer Entwicklung betrachtet werden könne. Diese Überlegungen seien in den gemeinsam mit PHINEO, einer in diesem Bereich erfahrenen Organisation, vorbereiteten Workshop Zukunft der Berliner Engagementlandschaft gemündet, der am 5. Oktober stattgefunden habe. Man habe versucht, die Vielfalt der Engagementlandschaft bereits durch die Auswahl der geladenen Gäste abzubilden. Im Vorfeld habe eine Befragung aller Beteiligten zu der o. g. Fragestellung stattgefunden; das Ergebnis sei kompiliert und als Input auf der Veranstaltung vorgetragen worden, sodann habe eine Diskussion dazu stattgefunden. Die Senatskanzlei habe die gesammelten Denkanstöße für die Weiterentwicklung der Engagementlandschaft aufgenommen; sie sollten Grundlage eines weiterführenden Verfahrens sein, bei dem die entwickelten Thesen und Texte der Bevölkerung zur Beteiligung über das neue im Internet verfügbare Tool mein.berlin.de zur Verfügung gestellt würden. Der ursprünglich für Dezember vorgesehene Start des Beteiligungsprozesses sei aus Krankheitsgründen nicht zu halten gewesen. Die Beteiligung werde voraussichtlich im Januar 2016 starten, ca. sechs Wochen währen und Redaktion: Sandra Pohl, Tel. 2325-1465 bzw. quer 99407-1465

Seite 2 Inhaltsprotokoll BuergEn 17/20 Ende Februar beendet sein. Die Ergebnisse der ersten Befragung der Teilnehmer würden den Ausschussmitgliedern demnächst zur Verfügung gestellt. Die Senatskanzlei würde sich sehr freuen, würden sich die Abgeordneten intensiv an dem Beteiligungsprozess beteiligen; viele hätten bereits der Veranstaltung beigewohnt und dabei ihren Input gegeben. Über den weiteren Fortgang werde sie den Ausschuss unterrichten. Ülker Radziwill (SPD) fragt, ob der Beteiligungsprozess allen Interessierten offenstehe. Staatssekretärin Hella Dunger-Löper (SKzl) erwidert, die Senatskanzlei wolle einen möglichst breiten Beteiligungsprozess organisieren. Sie sei insofern auch auf die Mithilfe des Ausschusses angewiesen bspw. indem die Abgeordneten ihre Netzwerke nutzten, um auf den Prozess aufmerksam zu machen, da die etwas sperrigen Begriffe wie Engagementlandschaft in Berlin bzw. bürgerschaftliches Engagement vielleicht nicht jeden sofort dazu animierten, sich an einem Austausch dazu zu beteiligen. Die Senatskanzlei habe bereits einige Vertreter der Medien gebeten, sie im Januar bei der Verbreitung von Informationen über den Beteiligungsprozess zu unterstützen. Über das Beteiligungsformat mein.berlin.de könnten Fragestellungen verschiedener Art zur Diskussion mit der Berliner Bevölkerung eingestellt werden. Notker Schweikhardt (GRÜNE) fragt, inwieweit die Vorarbeiten des Landesnetzwerks Bürgerengagement Berlin die Chartas etc. in den Prozess zur Weiterentwicklung der Berliner Engagementlandschaft eingeflossen seien und sich die Landesfreiwilligenagentur mit einbringe. Staatssekretärin Hella Dunger-Löper (SKzl) antwortet, die Senatskanzlei habe die in Berlin seit mehr als zehn Jahren geführte Diskussion zum Thema Engagement reflektiert und sie in die Befragung der Teilnehmenden einfließen lassen. Man habe aber bewusst versucht, die Vielfalt des bürgerschaftlichen Engagements abzubilden und den Kreis insbesondere durch den Einbezug von Vertretern der Wirtschaft etwas zu vergrößern. Danny Freymark (CDU) fragt, welche Veränderungen beim Engagementportal www.berlin.de/buergeraktiv vorgenommen worden seien. Habe die Überarbeitung des Portals bereits zu veränderten Nutzerzahlen geführt? Staatssekretärin Hella Dunger-Löper (SKzl) erläutert, das Internetportal existiere bereits seit dem Jahr 2003. Sie stelle quasi eine Dauerbaustelle dar; dass sie permanent weiterentwickelt werde, liege in der Natur der Sache. Im September 2014 sei dort ein Aufruf zum Engagement für Flüchtlinge gestartet und mit einer eigenen Unterseite versehen worden. Diese sei nur mühsam in Gang gekommen. Seit August 2015 werde dort auf eine von der Stiftung Gute Tat betreute Hotline verwiesen, um Interessierte nicht nur über das Internet, sondern niedrigschwelliger auch über das Telefon zu erreichen. Seitdem habe sich die Anzahl der Zugriffe in diesem Bereich etwa verdreifacht. Derzeit seien ca. 120 000 Zugriffe im Monat, 150 bis 200 Anrufe pro Woche und ca. 50 bis 60 an die Stiftung Gute Tat gerichtete E-Mails zu verzeichnen. Die Senatskanzlei bemühe sich, den Internetauftritt so zu gestalten, dass möglichst wenig Verwirrung entstehe und die Interessierten einen einfachen Zugang zu den gewünschten Informationen erhielten, indem die jeweiligen Angebote und Organisationen per Links ver-

Seite 3 Inhaltsprotokoll BuergEn 17/20 knüpft würden, statt dass alles nebeneinander aufgelistet werde. Momentan setzten sich viele Akteure mit dem Flüchtlingsthema auseinander; eine Internetseite nach der anderen entstehe. Die Senatskanzlei habe heute mit einer Initiative ein Gespräch geführt, die sich darum kümmere, den an der Übernahme eines Ehrenamtes Interessierten auf möglichst einfachem Weg zu einer Einsatzmöglichkeit zu verhelfen. Danny Freymark (CDU) bestätigt, dass die Internetseite eine gute Entwicklung genommen habe und professionell gestaltet sei. Auch die Kooperation mit der Berliner Woche sei sehr zu begrüßen. Allerdings stelle er fest, dass an den einzelnen Tagen teilweise recht wenige Angebote eingestellt seien. An einem regulären Werktag würden ca. 400 bis 500 Aktivitäten angeboten, auf der Portalseite eingetragen seien 15. Wie könnte die Seite noch stärker beworben werden? Wäre es beispielsweise sinnvoll, alle Institutionen einmal im Jahr schriftlich auf die Möglichkeiten dieser Webseite und darauf, was hier Gutes geleistet werde, aufmerksam zu machen? Staatssekretärin Hella Dunger-Löper (SKzl) antwortet, die Senatskanzlei nutze seit einigen Jahren unterschiedliche Formen der punktuellen Werbung. So sei beispielsweise der tausendste vermittelte Ehrenamtliche der Presse vorgestellt worden. Die B.Z., die Teil des Netzwerkes sei, sei mit ihren Berichten über die Berlin Helden ebenfalls ein Transporteur der Sache. In Kooperation mit der Stiftung Gute Tat werde ein vierteljährlich erscheinender Newsletter herausgebracht; derzeit liefen die Vorbereitungen für die dritte oder vierte Ausgabe. Darüber würden alle in der Datenbank registrierten Institutionen weit über 2 000 würden regelmäßig angeschrieben und über Neuerungen etc. informiert. Gerade die kleineren Organisationen hätten aber offenbar nicht die notwendige Kapazität, ihre Angebote auf der Internetseite einzustellen; dies sei für sie Zusatzarbeit. Die Verwaltung versuche, die Barrieren durch den Newsletter und eine einfachere Handhabung der Internetseite etc. ein wenig abzubauen. Vorsitzende Dr. Susanna Kahlefeld erklärt die aktuelle Viertelstunde für abgeschlossen. Punkt 2 der Tagesordnung Aktuelle Berichte aus den Senatsverwaltungen Staatssekretärin Hella Dunger-Löper (SKzl) berichtet, am 20. Oktober 2015 habe der Regierende Bürgermeister Ehrenamtliche zu einem Empfang eingeladen, die sich im Bereich der Flüchtlingshilfe engagierten, um ihnen die Anerkennung des Senats für ihr geleistetes Engagement zu vermitteln. Die Veranstaltung sei so gestaltet gewesen, dass sich die Beteiligten von der Freiwilligen Feuerwehr bis zu Vertretern von Initiativen, die sich in den Stadtteilen gegründet hätten auf Augenhöhe hätten begegnen können. Auch der Flüchtlingschor habe einen Beitrag geleistet. Die Veranstaltung habe im Vorfeld auch zu kritischen Äußerungen geführt bzw. sei in einen kritischen Austausch gemündet. Die Initiativen Wedding hilft und Moabit hilft hätten nicht daran teilnehmen wollen. Am 16. November 2015 werde die Senatskanzlei gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales im Roten Rathaus die Freiwilligen-Pässe an ehrenamtlich Aktive vergeben. Auf diese Art würdige der Senat das bürgerschaftliche Engagement der Berlinerin-

Seite 4 Inhaltsprotokoll BuergEn 17/20 nen und Berliner, und zwar auch jenes, das außerhalb des Engagements für Flüchtlinge geleistet werde. Die Senatskanzlei beschäftige sich derzeit damit, das überwältigende Engagement für Flüchtlinge auch insoweit zu unterstützten, dass sie zu dessen Verstetigung beitrage. Auch auf diesem Wege wolle man zeigen, dass der Senat das geleistete Engagement anerkenne und unterstütze. Eine Verstetigung gelinge am besten durch die Organisation von Informations- und Qualifikationsangeboten, die den ehrenamtlich Tätigen die Möglichkeit gäben, ihre Arbeit spezifischer auf die Zielgruppe hin zu entwickeln, mit der sie zusammenarbeiteten. In einzelnen Bereichen existierten bereits entsprechende Angebote, bspw. bei der Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg; die anderen VHS folgten nach. Der Paritätische Wohlfahrtsverband habe ein entsprechendes Konzept dazu entwickelt. Die Verwaltung bemühe sich darum, die Angebote zusammenzufügen, damit sie flächendeckend in der Stadt geleistet werden könnten. Marion Platta (LINKE) erkundigt sich, wie die Staatssekretärin die Verhandlung mit dem Berliner Tierpark und dem Zoologischen Garten empfunden habe zur Frage, ob den Inhabern der Ehrenamtskarte sowie einer weiteren Person ab 1. Januar 2016 wieder eine Eintrittsermäßigung in Höhe von 20 Prozent gewährt werde. Welche Erfahrungen nehme sie daraus für die Verhandlungen mit anderen Institutionen mit? Vorsitzende Dr. Susanna Kahlefeld merkt an, dies wäre eine gute Frage für die Aktuelle Viertelstunde gewesen. Im Rahmen des Tagesordnungspunktes 2 seien eigentlich nur Nachfragen zum Bericht aus der Senatskanzlei zugelassen; sie erteile der Staatssekretärin aber dennoch das Wort. Staatssekretärin Hella Dunger-Löper (SKzl) teilt mit, sie habe die Verhandlungen nicht persönlich geführt, sondern mit dem Direktor des Tierparks und Zoos lediglich zu Beginn ein Gespräch geführt, als das Vorhaben abgewürgt worden sei. Die Senatskanzlei habe noch keine weiteren Verhandlungen mit anderen Institutionen geführt. Für den 22. Oktober 2015 sei eigentlich ein gemeinsam mit Brandenburg durchzuführendes Interessenbekundungsverfahren geplant gewesen, welches aber aufgrund von Schwierigkeiten auf Brandenburger Seite die eingeladenen Institutionen hätten nicht zugesagt abgesagt worden sei. Die Erfahrungen, die in den Verhandlungen mit dem Tierpark/Zoo gemacht worden seien, werde man auswerten, die Erkenntnisse an den Beirat für die Ehrenamtskarte weiterleiten, um zu klären, wie das Vorhaben ab Januar 2016 neu gestaltet werden könne. Eine Terminfindung mit dem Beirat habe bereits stattgefunden. Notker Schweikhardt (GRÜNE) erkundigt sich, ob die geplanten Qualifikationsangebote für im Flüchtlingsbereich tätige ehrenamtliche Helfer/-innen mit berufsqualifizierenden Abschlüssen versehen seien. Staatssekretärin Hella Dunger-Löper (SKzl) erläutert, das Ergebnis der bisher von der Senatskanzlei vorgenommenen Befragung sowohl über den Paritätischen Wohlfahrtsverband als auch über SenGesSoz zeige, dass der Bedarf stärker auf anderer Ebene vorhanden sei. Wesentlich seien vor allen Dingen praktische Informationen zur Gesetzeslage und zum Status der geflüchteten Menschen etc. Wenn in einem ersten Schritt dazu Angebote unterbreitet werden könnten, werde zu prüfen sein, was darüber hinaus vonnöten sei. Bislang sei an die Senatskanzlei kein Bedarf für eine berufliche Qualifikation o. Ä. herangetragen worden. Die

Seite 5 Inhaltsprotokoll BuergEn 17/20 umfassenderen Programme, über die auch diskutiert worden sei, seien eher als nicht zielführend bzw. als zeitlich zu belastend betrachtet worden. Derlei werde daher im Augenblick nicht umgesetzt. Vorsitzende Dr. Susanna Kahlefeld erklärt den ständigen Tagesordnungspunkt für vertagt. Punkt 3 der Tagesordnung Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Charta Bildung.Engagiert Ein Impulspapier des Landesnetzwerks Bürgerengagement Berlin (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 0032 BuergEn Siehe Wortprotokoll. Hierzu: Anhörung Punkt 4 der Tagesordnung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/2427 Berliner Landesstrategie zur Stärkung Bürgerschaftlichen Engagements (Engagement- Strategie) 0036 BuergEn Rainer-Michael Lehmann (SPD) beantragt die Vertagung des Antrages. Allen Mitgliedern des Ausschusses sei es sicherlich ein wichtiges Anliegen, zu einer Landesstrategie zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu kommen. Die Senatsverwaltung arbeite derzeit an einer Gesamtstrategie, die voraussichtlich im Frühjahr 2016 vorliegen werde. Er rege an, dass der Ausschuss den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Zusammenhang mit der dann vorliegenden Strategie des Senats berate. Ihm sei wichtig, dass gemeinsam Überlegungen dazu angestellt werden könnten, wie das Vorhaben weiter vorangebracht und unterstützt werden könne. Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) betont, ihre Fraktion fordere die Erarbeitung einer Landesstrategie unter Einbindung der Bürgergesellschaft. Sie wolle gerade nicht, dass der Senat eine Landesstrategie entwickle. Rainer-Michael Lehmann (SPD) verweist darauf, dass der Senat die Landesstrategie nicht hinter verschlossenen Türen erarbeite, sondern in Gemeinschaftsarbeit mit denjenigen, die vor Ort aktiv seien. Auf dieser Grundlage könnte der Ausschuss das Thema diskutieren. Joachim Krüger (CDU) schließt sich im Namen seiner Fraktion den Ausführungen seines Vorredners an. Die von der Senatsverwaltung dazu bereits durchgeführten Veranstaltungen hätten unter Beteiligung vieler Interessenten aus der Gesellschaft stattgefunden, die Verantwortung trügen und bereit seien, sich einzubringen. Dieser Weg werde auch von der antrag-

Seite 6 Inhaltsprotokoll BuergEn 17/20 stellenden Fraktion vorgeschlagen. Er verweise zudem auf das, was bereits im Plenum dazu ausgeführt worden sei. Dr. Susanna Kahlefeld (GRÜNE) resümiert, der Ausschuss warte die Vorlage des Senats ab; sodann werde ihre Fraktion klären, ob sie ihren Antrag aufrechterhalten müsse oder sich das Anliegen ihrer Fraktion erledigt habe. Der Ausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Punkt 5 der Tagesordnung Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Freifunk: Digitales bürgerschaftliches Engagement über den Dächern Berlins im Aufwind (auf Antrag der Piratenfraktion) 0016 BuergEn Hierzu: Auswertung der Anhörung in der 18. Sitzung Rainer-Michael Lehmann (SPD) dankt der Piratenfraktion für den in der 18. Sitzung des Ausschusses eingebrachten Besprechungspunkt. Die Anhörung im Rathaus Neukölln sei sehr anschaulich gewesen und habe seinen Erfahrungshorizont erweitert. Das Anliegen von Freifunk sei sehr lohnenswert. Seit der Anhörung im Juni 2015 hätten sich einige Sachverhalte auf europäischer Ebene verändert. Inwieweit nähmen die neuen EU-Richtlinien Einfluss auf die Gesamtsituation und damit auch auf Freifunk? Welche Konsequenzen ergäben sich daraus? Notker Schweikhardt (GRÜNE) bedankt sich ebenfalls für die Initiative der Piratenfraktion. Bei Freifunk engagierten sich viele Jugendliche; die Arbeit habe eine hohe gesellschaftspolitische Relevanz, insbesondere durch das aktuelle Engagement von Freifunk bei der Versorgung von Flüchtlingsunterkünften mit WLAN, wodurch den Menschen eine Verbindung in ihre Heimat ermöglicht werde. Werde das Angebot in den Unterkünften genutzt? Gebe es Kapazitätsengpässe? Habe Freifunk signalisiert, dass diesbezüglich mehr Unterstützung vonnöten sei? Alexander Morlang (PIRATEN) bietet an, über die Arbeit der Freifunk-Community in der Flüchtlingshilfe zu berichten, wenngleich niemand einen kompletten Überblick dazu habe. Es gebe keine Freifunk-Authority, die eine Sonderabteilung Flüchtlingshilfe eingerichtet habe und diese koordiniere, Freifunk arbeite vielmehr dezentral. Seines Wissens gebe es bundesweit mindestens 20 bis 30 Freifunk-Communities, die in diesem Bereich nicht nur tätig seien, sondern dies auch kommunizierten. In größeren Städten würden teilweise drei bis fünf Flüchtlingsunterkünfte mit WLAN versorgt. Sein Arbeitgeber lege momentan 10 Gigabit über drei Funkstrecken in Flüchtlingsheime; das sei mehr Bandbreite, als es das Land Berlin habe. Auch Unternehmen bedienten sich also der Freifunk-Technologie, des Vorwissens, der Erfahrung und auch der Menschen, um in dem Bereich zu helfen. Freifunk basiere darauf, dass sie die in den WLAN-Routern enthaltene Software veränderten. Ein WLAN-Router sei letztlich nichts anderes als ein Computer mit Prozessor, Speicher, einer

Seite 7 Inhaltsprotokoll BuergEn 17/20 Mini-Festplatte in Form von Speicherchips, einer WLAN-Karte und eine Netzwerk Interface. Darauf laufe meistens Linux; daher sei es veränderbar. Laut einer auf EU-Ebene beschlossenen Richtlinie benötige die Software einen Stempel, mit dem bestätigt werde, dass sie korrekt funke. Die Software der Hersteller, die auf den Geräten laufe, besitze diesen Stempel, die freie Software hingegen habe den Stempel nicht. Das Problem sei ein rein rechtliches; praktisch funktioniere das System die Software werde installiert und funke sogar besser als die, die sie ersetze, da die aufgespielte Software deutlich weniger Fehler habe, während die Hersteller Geld investieren müssten, um Updates ihrer Software vorzunehmen, was sie nicht täten. Die Freifunker hingegen seien von den möglichen Fehlern direkt betroffen; Freifunk sei deshalb auch ein großer Innovator in der Entwicklung der Treiber für Chips, die WLAN anböten. Rein rechtlich gesehen dürfte ein Router, der mit freier Software bespielt worden sei, nicht mehr betrieben werden, da ihr der Stempel fehle. Weder auf der EU-Ebene noch irgendwo anders sei an diesen Fall gedacht worden; es habe niemand eine Subsidiaritätsbeschwerde oder überhaupt irgendetwas gemacht; die Regelung sei durch den EU-Apparat durchgerutscht, und niemand habe es gemerkt. Dr. Nadine Plath (Skzl) kommt auf die Verordnung zur Netzneutralität zu sprechen, die in der letzten Woche vom Europäischen Parlament beschlossen worden sei. Netzneutralität bedeute, dass alle Daten gleich schnell durch das Internet transportiert würden, unabhängig vom jeweiligen Inhalt. Problematisch sei, dass die Verordnung Ausnahmen vorsehe, beispielsweise für Spezialdienste, deren Daten anders transportiert werden dürften. Die Netzneutralität bestehe somit nicht auf allen Ebenen; durch Ausnahmen kämen einige Daten anders bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Zwei Tage nach dem Beschluss der Verordnung habe die Telekom bereits eine Stellungnahme veröffentlicht, der zufolge sie darüber nachdenke, z. B. Startup-Unternehmen dafür zur Kasse zu bitten, dass sie ihre Dienste schneller an die Bürgerinnen und Bürger bringen könnten und die Leitungen der Telekom dafür nutzten. Gleiches gelte für Videokonferenzen, Online-Gaming etc. Hier bestehe ein neues Feld, bei dem die Telekommunikationsunternehmen mehr Geld von ihren Kunden fordern könnten, indem sie Dienste als Spezialdienst definierten, für den gesondert bezahlt werden müsse, wenn er schnell transportiert werden solle. Für die nationalen Regulierungsbehörden hier: die Bundesnetzagentur bestehe noch die Möglichkeit einzuschreiten, indem sie festlegten, was unter einem Spezialdienst zu verstehen sei, ob z. B. eine Videokonferenz als Spezialdienst anerkannt werden könne. Hier gebe es noch eine gewisse Möglichkeit der Regulierung. Ganz direkte Auswirkungen speziell auf die Freifunker werde diese Verordnung nicht haben, bzw. wenn, dann seien alle davon betroffen. Die Reaktionen der Telekommunikationsunternehmen seien derzeit nicht vorhersagbar. Ggf. werde der Breitbandausbau dadurch etwas gestoppt. Würden sie beispielsweise allein die Spezialdienste etc. ausbauen, könnte es sein, dass sie die normalen Anschlüsse ggf. so beließen, wie sie seien; sie würden sich dann bezahlen lassen, was sie schneller durchleiteten. Das könne dann wiederum Auswirkungen haben z. B. auf WLAN. Alle WLAN-Betreiber wären allerdings von der Betreiber- bzw. Störerhaftung betroffen, die gerade im Parlament diskutiert worden sei, also von dem derzeit in der Beratung stehenden Telemedienänderungsgesetz. Berlin habe sich gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen dafür stark gemacht, dass dieses Gesetz verbessert werde. Berlin sehe hier sehr starken Verbesserungsbedarf. Sollte das Gesetz so in Kraft treten, hätte es große Auswirkungen auf alle WLAN-Betreiber.

Seite 8 Inhaltsprotokoll BuergEn 17/20 Alexander Morlang (PIRATEN) bedankt sich als Freifunker dafür, dass sich der Senat für die Initiative stark mache. Netzneutralität sei ein reichlich kompliziertes Thema, selbst für jemanden wie ihn, der sich sehr mit der Materie auseinandergesetzt habe. Im Zuge der New- Economy-Blase sei relativ viel Geld investiert worden, um massiv Glasfaser zu verbauen. Eine Glasfaser bestehe aus drei Teilen dem Anfang, der Faser und dem Ende. Anfang und Ende seien austauschbar, die Faser selbst könne man nur schlecht austauschen. Dadurch, dass man die Enden habe austauschen können, habe man die Kapazität der Fasern, die in den 90er- Jahren verlegt worden seien, sukzessive steigern können; hier sei also investiert worden. Dies sei auch notwendig gewesen angesichts der größer gewordenen DSL-Anschlüsse; um die Daten zu transportieren, habe man die Infrastruktur in der Mitte, die Carrier-Netze, verbessert. Um Daten sauber zu transportieren, gebe es entweder die Möglichkeit, genügend Transportkapazität zur Verfügung zu stellen, oder aber die Daten würden unterschiedlich priorisiert. Das Problem bei der Netzneutralität liege darin, dass entweder dafür gesorgt werde, dass genügend Infrastruktur vorhanden sei oder aber der Datentransfer koste mehr. Würde man dieses Prinzip auf das Stromnetz übertragen, würde das bedeuten, dass bspw. die Nutzung des Toasters am frühen Morgen mehr koste als zu einer anderen Zeit. Was beim Stromnetz völlig absurd klinge, sei bei den Daten geplant. Die Anbieter seien nicht bereit, genügend in das zu investieren, was sie ihren Kunden verkauften, daher bezahlten die Kunden extra dafür, dass das, was sie wollten, funktioniere. Das Schlimme an der Thematik sei, dass die Grundlage der Abschaffung der Netzneutralität IMS sei, das Internet Multimedia Subsystem, welches federführend von NTT DoCoMo unter Beteiligung von z. B. Fraunhofer FOKUS, der Abteilung von Herrn Magedanz, entwickelt worden sei. Dieses Verfahren ermögliche es, Dienste über die Telefonrechnung abzurechnen. Benutze man einen Chat, und zwar nicht den Chat der Telekom, werde die Telefonrechnung teurer. Dies sei technisch gerade in der Entwicklung bzw. möglich. Auch die IP-Telefonie sei Teil von IMS, auf Basis von SIP Session Initiation Protocol. Das Problem liege darin, dass unglaublich viel Geld investiert worden sei, nicht nur in Deutschland, sondern international, um die technische Infrastruktur zu schaffen, um die Netzneutralität nicht nur abschaffen zu können, sondern daran auch Geld zu verdienen. Daher stecke so viel Druck und Einflussnahme auf die Politik dahinter, dass die Netzneutralität aufgeweicht werde. Vielleicht sei es den Ausschussmitgliedern vom Telefon bekannt wenn das Internet über das Telefon laufe und man wolle skypen und dabei O 2 benutzen, funktioniere das nicht, weil O 2 herausgefunden habe, wie man Skype blocke; so funktioniere Skype nur, wenn man tippe, nicht aber, wenn man eine Videokonferenz abhalten wolle. Nutze man WhatsApp, so sei IMS die Technologie, die die Telekom jetzt einführe, damit sie es doppelt abrechnen könne. Die gesetzlichen Regelungen seien die Grundlage dafür, dass die Technologie, die dafür geschaffen worden sei, eingesetzt werden könne, sodass man wieder pro SMS bezahle, auch wenn diese nicht mehr über die Telekom laufe. Die Politik sollte hier jede Möglichkeit nutzen, da das Thema Netzneutralität letztlich jeden betreffe. Freifunk sei insofern betroffen, als man auf Freifunkebene ggf. Dienste sperren müsse, wenn sie über die Telefonrechnung abgerechnet würden, um Kosten für Knotenbetreiber zu vermeiden. Diese Entwicklung wäre bedauerlich, weil es eine unnötige Einschränkung des Internets darstelle, wo man doch eigentlich ein Netz für Flüchtlinge, für Alleinerziehende und alle von der digitalen Spaltung Betroffenen zur Verfügung stellen wolle. Die derzeitigen Entwicklun-

Seite 9 Inhaltsprotokoll BuergEn 17/20 gen könnten die Akteure daran hindern, das bürgerschaftliche Engagement auf der digitalen Ebene voranzutreiben. Vorsitzende Dr. Susanna Kahlefeld erklärt die Besprechung für abgeschlossen. Punkt 6 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll.