Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes: Ein Flickenteppich in Deutschland? 2. Notfallsanitäter-Symposium

Ähnliche Dokumente
Notfallsanitätergesetz MGEPA NRW - 1. Symposium Rettungswesen

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern

Krankheitskostenvollversicherung

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025

STATISTISCHE BUNDESAMT (2017): STATISTIK DER KINDER- UND JUGENDHILFE

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen


Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärztinnen und Ärzte in das deutsche Gesundheitswesen

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Gründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich

Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen

Lehrgangsinformation. Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfungen. für RettAss mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung

Gemeinsames Registerportal der Länder nutzen

Länderzuständigkeiten

3. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich

Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand:

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.

Übersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1.

4. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich

!"#$%%& '%#'((%)%" *+, %!"#$%%

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

KOMPENDIEN

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Telemedizin in Deutschland

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe (Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten) August 2016 (Veränderung in % zum Vorjahr)

Implementierung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern Sachstand vom

Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2011

Papier und Pappe verarbeitende Industrie

Papier und Pappe verarbeitende Industrie

Vorlage zur Beschlussfassung

Aktuelles aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr. Dr. Iris Blankenhorn, AQS Jahrestagung 2004/2005, 10. März 2005, Stuttgart

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode der Abgeordneten Dr. Marret Bohn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Geburten je Frau im Freistaat Sachsen

Hinweise für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten zu den Übergangsvorschriften nach 32 Notfallsanitätergesetz

Energieeinsparverordnung: EnEV

Ergebnisniederschrift

Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen darunter Kinderbetreuung, -erziehung - Fachkraft. Region. Aggregat Kinderpfleger.

Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung

Dipl.-Jur. Ulrike Nathow

Lehrgangsinformation. Notfallsanitäter-Ergänzungsprüfungen. für RettAss mit mehr als 5 Jahren Berufserfahrung

JÄHRLICHE STATISTISCHE GESAMTAUFSTELLUNG nach 30a Nr. 2 VOL/A

Geburten je Frau im Freistaat Sachsen

Über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2013 in Deutschland angekommen!

Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Nordrhein-Westfalen. Dr. Thomas König,

Die Umfrageergebnisse im Überblick

Erhebung der Landesjustizverwaltungen über Verfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland

a) 8,56 b) 13,12 c) 25,84 d) 37,06 e) 67,01 f) 111,50 g) 99,04 h) 87,49

egovernment in Deutschland

Beschäftigungsabbau oder Beschäftigungswachstum? Folgen der Digitalisierung für die Arbeitswelt.

Gesetzliche Grundlagen. H. Barlag Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, Berlin

Thüringer Landesamt für Statistik

Elfter Nachtrag. zur Satzung. der. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Bevölkerungsentwicklung Haushaltszahlen von 2005 bis 2020 in Prozent

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Waldzustandsbericht 2008

Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes

Erhebung der Landesjustizverwaltungen über Verfahren wegen rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten in der Bundesrepublik Deutschland

Gastgewerbe Thüringen im Vergleich. Bilderquelle: Eigene.

zu Punkt... der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007

Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe * 8,83

Bericht gem. 137 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses

Bautätigkeitsstatistik

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern

PRODUKTBLATT Sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten

Arbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus. Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg

Bericht gem. 137 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses

Bundesministerium für Gesundheit Stand: 7. September 2009

[ P R E S S E - I N F O ]

Online-Anhang. Looking for FACTs : Entwicklung der Absolventenzahlen in Finanzierung, Rechnungswesen und Steuerlehre

Zuleitung nach Maßgabe der Parlamentsinformationsvereinbarung

Bericht gem. 137 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses

Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Freigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht. (Stand )

Bericht gem. 137 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses

Papier verarbeitende Industrie

14. Kongress für Krankenhaushygiene

Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage erhalten Sie die neuesten Daten.

Neuste Daten zur Verschreibung von Antibiotika. REGIOMED Hygiene-Kongress September Sophie Dannenfeld

Energieeinsparverordnung: EnEV

Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita

Bericht gem. 137 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses

Bericht gem. 137 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses

Transkript:

Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes: Ein Flickenteppich in Deutschland? 2. Notfallsanitäter-Symposium Hamburg 30. Juni 2015, Dipl.-Kfm. Dr. Christopher Niehues, LL.M. Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine

Ziele der Veranstaltung 1. Warum ist die Umsetzung des NotSanG so langsam und heterogen? 2. Wie funktioniert der Föderalismus? 3. Ist es in anderen Bereichen auch so kompliziert? Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 2

Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes: Ein Flickenteppich in Deutschland? 1. Föderalismus und Zuständigkeit 2. Heterogene Umsetzung Beispiel Pflege 3. NotSanG: Rechtliche Aspekte und Finanzierung 4. Umsetzung des NotSanG Status Quo und Handlungsmöglichkeiten Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 3

Status Quo: Black Box Notfallversorgung Es existieren keine einheitlichen Daten Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 4

Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 5

Komplexität des Gesundheitswesens Historische Strukturen, Föderalismus und sektorale Trennung sowie eine mächtige Selbstverwaltung prägen die Rahmenbedingungen bei vielen Fragen im Gesundheitswesen geht es um die Aufteilung des Kuchens und rechtliche Aspekte haben die Funktion von Schutzmauern Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 6

Föderalismus in der Notfallversorgung Landesebene Bundesebene Rettungsdienstrecht Landesrettungsdienstgesetze Verordnungen und Erlasse zum Rettungsdienst Landesärztekammern (Notarztqualifikation) Ausbildung (Approbation und Gesundheitsberufe) Sozialgesetzgebung (SGB V) Infektionsschutzgesetz Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz Regelungen zur Berufsausübung und Rettungsdienstdurchführung Regelungen zur Berufszulassung und Finanzierung (SGB V) Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 7

Zusammenspiel NotSan und Arzt 4 Abs. 2 Nr. 1c nur wenn Voraussetzung des 34 StGB erfüllt! 4 Abs. 2 Nr. 2c nur wenn konkrete Anweisung durch verantwortlichen Arzt zutreffen dann wirksame Einwilligung Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 8

Tätigkeit des NotSan im Rettungsdienst Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine

Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes: Ein Flickenteppich in Deutschland? 1. Föderalismus und Zuständigkeit 2. Heterogene Umsetzung Beispiel Pflege 3. NotSanG: Rechtliche Aspekte und Finanzierung 4. Umsetzung des NotSanG Status Quo und Handlungsmöglichkeiten Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 10

Ausbildung im / außerhalb des Schulgesetzes Quelle: Steffen/Löffert (2010) Ausbildungsmodelle der Pflege Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 11

Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegeausbildung Quelle: Steffen/Löffert (2010) Ausbildungsmodelle der Pflege, S. 43 Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 12

Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegeausbildung Quelle: Steffen/Löffert (2010) Ausbildungsmodelle der Pflege, S. 80 Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 13

Finanzierung der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegeausbildung Quelle: Steffen/Löffert (2010) Ausbildungsmodelle der Pflege, S. 63 Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 14

Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes: Ein Flickenteppich in Deutschland? 1. Föderalismus und Zuständigkeit 2. Heterogene Umsetzung Beispiel Pflege 3. NotSanG: Rechtliche Aspekte und Finanzierung 4. Umsetzung des NotSanG Status Quo und Handlungsmöglichkeiten Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 15

Zuständige Behörde die Zuständigkeit der Behörde bestimmt sich nach landesrechtlichen Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren NotSanG gibt verschiedene Fallkonstellationen vor: a) Ergänzungsprüfung ohne weitere Ausbildung b) Ergänzungsprüfung mit (der gesetzlich vorgeschriebenen) weiteren Ausbildung (480/960 Std.) c) Staatliche Prüfung Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 16

Zuständige Behörde NRW ZustVO HB II. Teil - Nichtärztliche Heilberufe 5 (1) Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständige Behörden für die Durchführung der nachstehenden Gesetze und Verordnungen, soweit nicht in 6 etwas anderes geregelt ist: 1. Heilpraktikergesetz vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251), 2. Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259), 3. Ergotherapeutengesetz ErgThG vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1246),. (2) Soweit in den in Absatz 1 genannten Gesetzen und Verordnungen nichts anderes bestimmt ist, bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) Bekanntmachung der Neufassung vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der jeweils geltenden Fassung. Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 17

6 Zulassung zur (Ergänzungs-)Prüfung (2) Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen: 1. ein Identitätsnachweis des Prüflings in amtlich beglaubigter Abschrift, 2. die Bescheinigung nach 1 Absatz 4 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen, 3. im Falle der staatlichen Ergänzungsprüfung oder der staatlichen Prüfung auf Grund des 32 Absatz 2 Satz 4 des Notfallsanitätergesetzes zusätzlich der Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent sowie der Nachweis der Berufstätigkeit. Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 18

Finanzierung im Rettungsdienst Das NotSanG zeigt die Komplexität der Finanzierung Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 19

12 SGB V - Wirtschaftlichkeitsgebot 1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. [ ] 3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat. Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine

Ausgaben Notfallversorgung in Mrd. EUR (2013) Risiko- und Qualitätsmanagement im Rettungsdienst Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 21

Ausgabenentwicklung Gesundheitswesen Eigene Darstellung auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 22

Position der Krankenkassen zum RettG NRW Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine

Position der Krankenkassen zum RettG NRW Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine

Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes: Ein Flickenteppich in Deutschland? 1. Föderalismus und Zuständigkeit 2. Heterogene Umsetzung Beispiel Pflege 3. NotSanG: Rechtliche Aspekte und Finanzierung 4. Umsetzung des NotSanG Status Quo und Handlungsmöglichkeiten Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 25

Umsetzung NotSanG in den Bundesländern Erste (Ergänzungs-) Prüfung im RettG Finanzierung Baden Württemberg 07/14 - aber rechtswidrig Bayern Berlin 10/14 - oder früher Brandenburg 05/14 Bremen Hamburg 09/14 Hessen 03/14 Meck Pom 04/14 Niedersachsen 03/14 NRW 09/14 Rheinland-Pfalz Saarland 05/14 Sachsen Sachsen Anhalt 05/14 Schleswig Holstein 02/14 - dann ausgesetzt Thüringen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben, da oft nur Sekundärquellen verfügbar - Stand der Recherche: M ai 2015 nicht umgesetzt / geregelt teilweise umgesetzt / geregelt umgesetzt / geregelt keine Informationen Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 26

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) G-BA regelt die Kostenübernahme im Rettungsdienst und soll mit dem Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes zukünftig Ausbildungsmodule für die Krankenpflege zur selbständigen Ausübung heilkundlicher Maßnahmen entwickeln. Warum keine ähnliche Regelung für Notfallsanitäter? Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 27

Elektronische Gesundheitskarte (egk) und elektr. Heilberufsausweis - Notfalldatensatz Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 28

von Josef Hinterleitner, Sierning (Österreich) www.nabu.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Christopher Niehues Mathias Hochschule Rheine, Frankenburgstraße 31, 48431 Rheine 29