Strukturpolitische Gegebenheiten und Grundzüge der Umsetzung schulischer Ganztagsangebote

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Transkript:

Strukturpolitische Gegebenheiten und Grundzüge der Umsetzung schulischer Ganztagsangebote Fortbildungsveranstaltung für Schulleitungen mit ganztägigem Bildung- und Betreuungsangebot in offener bzw. gebundener Form in Neutraubling am 08. Juli 2015 Steffen Heußner, StMBW

Entwicklung schulischer Ganztagsangebote

Schülerinnen und Schüler in Bayern in schulischen Ganztagsangeboten im Schuljahr 2014/2015 (verlängerte) Mittagsbetreuung: ca. 101.000 Schüler Offene Ganztagsschule: ca. 88.000 Schüler Gebundene Ganztagsschule: ca. 71.000 Schüler Offene Ganztagsschule 1.386 Standorte rd. 4.000 Gruppen Gebundene Ganztagsschule 1.018 Standorte 3.750 Klassen Mittagsbetreuung 1.967 Standorte rd. 6.800 Grundschul-Gruppen rd. 170 Förderschul-Gruppen

Gebundene Ganztagsschulen in der Oberpfalz im Schuljahr 2014/2015 nach Schularten 8 Förderschulen * Start Ausbau zum Schuljahr 2011/2012 31 Grundschulen 36 Mittelschulen Förderschulen Mittelschule Realschule Gymnasium Wirtschaftsschule Grundschule Gebundene GTS Oberpfalz gesamt: 94 Standorte

Offene Ganztagsschulen in der Oberpfalz im Schuljahr 2014/2015 nach Schularten Wirtschaftsschulen 3 17 Förderschulen 30 Gymnasien Realschulen 26 51 Mittelschulen Förderschule Mittelschule Realschule Gymnasium Wirtschaftsschule Offene GTS Oberpfalz gesamt: 127 Standorte 316 Gruppen rd. 6.300 Schülerinnen und Schüler

Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen in der Oberpfalz im Schuljahr 2014/2015 Mittagsbetreuung bis ca. 14.00 Uhr 16.00 Uhr rd. 160 Gruppen 15.30 Uhr rd. 75 Gruppen 14.00 Uhr rd. 300 Gruppen Verlängerte Mittagsbetreuung bis mind. 15.30 Uhr Verlängerte MiB mit erhöhter Förderung bis mind. 16.00 Uhr Mittagsbetreuung Oberpfalz gesamt: rd. 190 Standorte rd. 535 Gruppen

Weiterentwicklung schulischer Ganztagsangebote Ganztagsgipfel 2015 7

Ganztagsgipfel 2015: Weiterentwicklung Ganztagsgarantie: bedarfsgerechtes Ganztagsangebot für Schüler bis 14 Jahre in allen Schularten Ab SJ 2016/2017: Offene Ganztagsschule in allen Förderschwerpunkten der Förderschule (auch geistige Entwicklung ) Einführung der offenen Ganztagsschule in Jahrgangstufe 1-4 Kombi-Modell von Jugendhilfe und Schule in Jgst. 1-4, v.a. zur Abdeckung von Rand- und Ferienzeiten Pilotphase ab Schuljahr 2015/2016, sukzessive Ausweitung ab Schuljahr 2016/2017 Ab SJ 2016/2017: Anhebung des kommunalen Mitfinanzierungsanteils um 500 Euro je Gruppe/Klasse

Fortbildungsoffensive und Unterstützungsmaterialien 2016 Infogeheft Ganztagsgipfel als erste Orientierung darunter: Überblick über Angebotsformen 10

Fortbildungsoffensive und Unterstützungsmaterialien 2016 Welches Angebot ist passgenau zum Standort - Schule? Informationsmaterial zur PILOTPHASE für teilnehmende Grund- und Förderschulen und deren Schulaufwandsträger bzw. Schulträger Broschüre zur Pilotphase als erste Orientierung darunter: Überblick über Angebotsformen darunter: Allgemeine Rahmenbedingungen 11

Angebotsformen OGTS Kurzgruppen Kurzgruppen der Schülerbetreuung bis 14.00 Uhr OGTS 16.00 Uhr Offene Ganztagsschule bis 16.00 Uhr OGTS-Kombi Kombi-Modell Jugendhilfe und Schule daneben weiterhin: Mittagsbetreuung Gebundene Ganztagsschule Kindertagesbetreuung (Hort, Kinderhäuser)

Finanzierung Gebundene Ganztagsschule Budget alle Schularten Budget Jgst. 1 Budget Jgst. 2 Lehrerstunden GS/MS Lehrerstunden FS Lehrerstunden RS/WS/GY SJ 2015/2016 6.100 10.600 9.100 12 12 8 ab SJ 2016/17 6.600 11.100 9.600 12 12 8 Offene Ganztagsschule GS GS mit Jgst. 1/2 FS (GS) FS (GS mit Jgst 1/2) MS FS (MS) RS/WS/GY SJ 2015/2016 Pilotphase mit Förderbeträgen wie SJ 2016/2017 28.700 32.600 24.850 ab SJ 2016/17 29.200 33.700 33.100 37.600 29.200 33.100 25.350

Finanzierung Kurzgruppen SJ 2015/2016 Kurzgruppen offener Ganztag GS / FS (GS) Tägliche Betreuungszeit mind. 60 Minuten Pilotphase mit Förderbeträgen wie SJ 2016/2017 GS / FS (GS) Tägliche Betreuungszeit mind. 120 Minuten Pilotphase mit Förderbeträgen wie SJ 2016/2017 ab SJ 2016/17 5.000 10.000 Art der Gruppen Pauschale SJ 2015/2016 Pauschale ab SJ 2016/17 Mittagsbetreuung etwa 14.00 Uhr mind. 15.30 Uhr mind. 16.00 Uhr 3.323 7.000 9.000 3.323 7.000 9.000

Offene Ganztagsschule: Möglichkeit von Zusatzangeboten Kultusministerielle Bekanntmachung (KMBek) zum offenen Ganztag vom 8. Juli 2013, Nr. 2.7.2: Der jeweilige Kooperationspartner kann mit Zustimmung der Schulleitung für nicht mehr durch das zur Verfügung gestellte Budget gedeckte, zusätzliche Betreuungsangebote nach 16.00 Uhr, an einem weiteren Wochentag (meist Freitag) oder mit Zustimmung von Elternbeirat und Schulforum für sonstige besondere Angebote mit den Erziehungsberechtigten Engelte vereinbaren. z. B. Instrumentalunterricht, Tanzunterricht, Sport, besondere kunstpädagogische Angebote etc. einzeln und in Kleingruppen auf freiwilliger Basis möglich

Gestaltungsräume für die Kooperation von außerschulischen Partnern und Ganztagsschule

Personal im Ganztag Kooperationen Abschluss von Einzelverträgen (gemäß TV-L) über Bezirksregierung mit außerschulischem Personal, z. B.: Sozialpädagogen, Erzieher Diplom-Sportlehrkräfte, Erlebnispädagogen, etc. (freischaffende) Künstler und Musiker, Abschluss von Kooperationsverträgen über Bezirksregierung mit Kommunen und freien gemeinnützigen Verbänden, z. B. Förder- und Elternvereine der Schulen Freie Wohlfahrtspflege Jugendarbeit: Stadt- und Kreisjugendringe Jugendverbände, Verbändekarussell Regelung über Musterkooperationsvertrag

Personalanforderungen Voraussetzungen für externes Personal: Entsprechende Fachkompetenz Gewähr für angemessenen Umgang mit Schülern Erweitertes Führungszeugnis Weitere Erklärungen und Belehrungen (Verfassungstreue, Straffreiheit, gesundheitliche Anforderungen, ) Die Anforderungen an das eingesetzte Personal legt die Schulleitung unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften fest. Offene Ganztagsangebote müssen von einer Lehrkraft oder sonstigen pädagogischen Fachkraft an der Schule geleitet werden. Die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Bekanntmachungen des StMBW sind entsprechend zu berücksichtigen.

Aufsichtspflicht Gesamtverantwortung für die Erfüllung trägt während der Unterrichtswochen die Schulleitung Übertragung auf Lehrkräfte oder pädagogische Fachkräfte bzw. geeignete externe Kräfte ist zulässig Für Auswahl, Instruktion und Kontrolle ist die Schulleitung verantwortlich Organisatorische Vorkehrungen und Anordnungen erforderlich Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich grundsätzlich nach dem Alter der geistigen Reife der Art des Angebots sowie weiteren konkreten Einzelumständen (z.b. Krankheit) Für schulische Ganztagsangebote gelten die jeweiligen Bestimmungen der Schulordnungen zur Aufsicht während des Unterrichts bzw. schulischen Veranstaltungen.

Herausforderungen vor Ort: OGTS kein Gast im Schulhaus, sondern integraler Bestandteil der Schule Berücksichtigung von OGTS-Bedarfen im Raumprogramm der Schule kollegiales Miteinander von Lehrkräften und weiterem pädagogischem Personal; Wertschätzung der Kooperationspartner sinnvolle Formen der Abstimmung / Absprache zwischen Lehrkräften und weiterem pädagogischem Personal Einvernehmliche Lösungen für die Organisation der Mittagsverpflegung Lösungen für die Herausforderung Hausaufgabe

Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Gelingensfaktoren Gegenseitige Achtung / Wertschätzung Schüler stehen im Mittelpunkt Pädagogische Ziele abstimmen Rahmenbedingungen / Finanzierung klären Keine strikte Trennung: Vormittag / Nachmittag Kommunikation / Reflexion Erfolge gemeinsam feiern Kooperationsbereitschaft

Qualitätsrahmen für offene Ganztagsschulen in Bayern Festlegungen des Qualitätsrahmens gültig Keine Bilanzberichte in der Pilotphase erforderlich Regelungen zum Qualitätsmanagement werden abgestimmt und gesondert mitgeteilt

Weitere Informationen: www.km.bayern.de/ ganztagsschule Konzept, Ausbaustand Antragsverfahren Auswahlkriterien und Ausstattung Qualitätssicherung, Qualitätsrahmen Ansprechpartner, Koordinatoren

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!