Niedersächsisches Kultusministerium. Rahmenrichtlinien. für den berufsbezogenen Lernbereich. in der Berufseinstiegsklasse.

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Transkript:

Niedersächsisches Kultusministerium Rahmenrichtlinien für den berufsbezogenen Lernbereich in der Berufseinstiegsklasse einstiegsklasse Stand: Januar 2010

Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Schiffgraben 12, 30159 Hannover Postfach 1 61, 30001 Hannover Hannover, Januar 2010 Nachdruck zulässig Bezugsadresse: http: / / www.bbs.nibis.de

Bei der Erarbeitung dieser Rahmenrichtlinien haben folgende Lehrkräfte des berufsbildenden Schulwesens mitgewirkt: Ganzkow, Claudia, Nordhorn Hüsmert, Malte, Wolfsburg Kaczmarczyk, Christel, Hannover Kluge, Olaf, Papenburg Liegmann, Peter-G., Celle Meinhardt, Dirk, Cloppenburg Nagel, Renate, Stadthagen Otterstedt, Caren, Osnabrück Riske, Siegbert, Papenburg Rust, Angelina, Hannover Schmitz, Sabine, Bad Harzburg von Glahn, Annette, Schiffdorf (Kommissionsleiterin) Wieking, Ralph, Lohne Als Vertreterin und Vertreter des Landesschulbeirats Borgwarth-Hasmanis, Eckhard Schulz, Birgit Berater: Straßer, Peter, Universität Hannover Redaktion: Michael Faulwasser Niedersächsisches Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS) Keßlerstraße 52 31134 Hildesheim Abteilung 1 Ständige Arbeitsgruppe für die Entwicklung und Erprobung beruflicher Curricula und Materialien (STAG für CUM)

Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze 5 1.1 Verbindlichkeit 5 1.2 Ziele der Berufseinstiegsklasse 5 1.3 Didaktische Grundsätze für die Berufseinstiegsklasse 5 1.4 Ziele und didaktische Grundsätze für den berufsbezogenen Lernbereich 6 2 Qualifizierungsbausteine 7 2.1 Grundsätze 7 2.2 Didaktische Ausrichtung 8 2.3 Aufbau eines Qualifizierungsbausteins 8 2.4 Bewertung 10 2.5 Anzahl und Ausgabe der Qualifizierungsbausteine 11

1 Grundsätze 1.1 Verbindlichkeit Rahmenrichtlinien weisen Mindestanforderungen aus und schreiben die Ziele, Inhalte und didaktischen Grundsätze für den Unterricht verbindlich vor. Sie sind so gestaltet, dass die Schulen ihr eigenes pädagogisches Konzept sowie die besonderen Ziele und Schwerpunkte ihrer Arbeit weiterentwickeln können. Die Zeitrichtwerte sowie die Hinweise zum Unterricht sind als Anregungen für die Schulen zu verstehen. 1.2 Ziele der Berufseinstiegsklasse Ziel der Berufseinstiegsklasse ist das Erreichen oder Verbessern der Ausbildungsreife und des Hauptschulabschlusses. Es sollen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die Schülerinnen und Schüler befähigen anschließend eine Berufsausbildung oder eine Berufsfachschule erfolgreich zu durchlaufen. 1.3 Didaktische Grundsätze für die Berufseinstiegsklasse Kompetenzentwicklung Die Berufseinstiegsklasse als Berufsvorbereitung orientiert sich am Kompetenzansatz der beruflichen Bildung. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten 1. Handlungskompetenz entwickelt sich über die wechselseitige Verknüpfung von Fach-, Human- und Sozialkompetenz, in die die Methodenkompetenz und kommunikative Kompetenz sowie die Lernkompetenz integriert sind. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen. Humankompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit Anderen rational 1 Vgl. Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz. - 5 -

und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität. Methodenkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Befähigung zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen. Kommunikative Kompetenz meint die Bereitschaft und Befähigung, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen. Lernkompetenz ist die Bereitschaft und Befähigung, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbstständig und gemeinsam mit Anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen. Handlungsorientierung Der Unterricht ist nach dem didaktischen Konzept der Handlungsorientierung durchzuführen. 2 1.4 Ziele und didaktische Grundsätze für den d berufsbee- zogenen Lernbereich Das übergeordnete Ziel Ausbildungsreife bestimmt die Ziele. Die Ausbildungsreife wird durch folgende berufsübergreifende Kompetenzen erreicht: Die Schülerinnen und Schüler führen ihre Tätigkeiten weitgehend selbstständig und sorgfältig durch, erledigen die Aufgaben in einer bestimmten Zeit, ohne sich wesentlich ablenken zu lassen. Sie verfolgen das Ziel der Aufgaben auch gegen innere oder äußere Widerstände und tragen Konflikte aus. Sie nehmen Kritik an und äußern Kritik situationsangemessen. Sie erzielen möglichst gute Ergebnisse und setzen sich dazu nach Kräften ein. Sie kooperieren in Gruppen ziel- und aufgabenorientiert und verhalten sich in sozialen Situationen angemessen, höflich sowie respekt- und rücksichtsvoll. Sie halten sich an getroffene Vereinbarungen und übernehmen die Verantwortung für ihr Handeln. Sie verstehen mündlich oder schriftlich formulierte Sachverhalte und geben sie mündlich oder schriftlich verständlich wieder. 2 Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS) - 6 -

Sie erfassen schriftlich oder mündlich dargestellte berufliche Problemstellungen und setzen sie in Rechenoperationen um. Ausgehend von einfachen beruflichen Handlungsvorgängen können sie aufbauend, logisch und schlussfolgernd vorgehen. Sie erkennen in Schaubildern dargestellte Zusammenhänge und haben ein räumliches Vorstellungsvermögen. Sie behalten mündlich oder sprachlich dargestellte sowie wahrgenommene berufliche Sachverhalte. In Qualifizierungsbausteinen werden diese Kompetenzen, je nach beruflicher Ausrichtung, fachlich ausgeprägt. Die Qualifizierungsbausteine werden, je nach den Bedingungen der Schule, in Lernsituationen konkretisiert. Die Struktur einer Lernsituation ist bestimmt durch die Abfolge der Handlungsphasen Informieren, Planen, Entscheiden, Ausführen, Kontrollieren und Bewerten, Reflektieren. 2 Qualifizierungsbausteine 2.1 Grundsätze Der Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich wird, unter Einbeziehung der Theorie- und der Fachpraxislehrerstunden, ausschließlich in Form von Qualifizierungsbausteinen gestaltet bzw. angeboten. 3. Dieses gilt ebenso für die Fachrichtung Wirtschaft, auch wenn hier bezüglich des Lehrereinsatzes andere Vorgaben gelten. Die zur Verfügung stehenden Zeitanteile im Umfang von 6 Std. Theorie und 15 Std. Praxis entsprechen in etwa den realen Rahmenbedingungen des 1. Ausbildungsjahres einer dualen Ausbildung bzw. der einjährigen Berufsfachschule. Die in den Qualifizierungsbausteinen darzustellenden Kompetenzen sind aus den Ausbildungsrahmenplänen der jeweiligen Ausbildungsberufe zu entwickeln und zu beschreiben (Kompetenzbild) und beziehen sich in der Regel auf die Grundstufe/das 1. Ausbildungsjahr. Sie sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, kleine überschaubare Arbeitsprozesse selbstständig ausführen zu können, die Bestandteil einer Gesamtausbildung eines anerkannten Ausbildungsberufes bzw. einer gleichwertigen Ausbildung sind. Sie müssen den verbindlichen Bezug zum Ausbildungsrahmenplan bzw. den Kompetenzen einer gleichwertigen Berufsausbildung aufweisen. 3 Vgl. Stundentafel in EB-BbS - 7 -

Grundsätzlich gilt: Qualifizierungsbausteine sind inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten, die zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist, einen verbindlichen Bezug zu den im Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden Ausbildungsordnung enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnisse oder zu den Ausbildungsinhalten einer gleichwertigen Berufsausbildung aufweisen, einen Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und höchstens 120 Zeitstunden umfassen und durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen werden. 2.2 Didaktische Ausrichtung Das für jeden Qualifizierungsbaustein zu erstellende Kompetenzbild beschreibt die angestrebten Ergebnisse eines Qualifizierungsprozesses, es enthält keine Vorgaben über die Gestaltung des Unterrichts. Deshalb ist für jeden einzelnen Qualifizierungsbaustein ein entsprechendes Curriculum zu entwickeln. Das Curriculum ist von den beteiligten Theorie- und Fachpraxislehrkräften gemeinsam zu entwickeln. Es berücksichtigt die Gegebenheiten der zur Verfügung stehen Werkstätten bzw. der kooperierenden Betriebe und es orientiert sich an den Interessen und Lernvoraussetzungen der Jugendlichen. Da sich einzelne Faktoren durchaus ändern, ist das Curriculum nicht statisch, sondern ist immer wieder den veränderten aktuellen Situationen anzupassen. Es handelt sich also um ein offenes Curriculum. Darüber hinaus sind Qualifizierungsbausteine auch mit der didaktischen Jahresplanung im berufsübergreifenden Lernbereich abzustimmen. Je nach Fachrichtung müssen im unterschiedlichen Umfang die im berufsübergreifenden Lernbereich erworbenen Kompetenzen, insbesondere in den Fächern Mathematik, Deutsch/Kommunikation und Englisch Anwendung finden. Das Curriculum eines Qualifizierungsbausteins ist im Bedarfsfall aus Sicht dieser Fächer durch entsprechende Lernsituationen zu erweitern. Mit einer solchen Integration berufsübergreifender Kompetenzen in Lernsituationen des berufsbezogenen Lernbereichs, wird gleichzeitig ein Beitrag zur umfassenden Entwicklung von Handlungskompetenz und hier insbesondere beruflicher Fachkompetenz geleistet. Analog zum Erwerb des Hauptschulabschlusses besteht somit ein Berufsbezug, da immer auch die berufliche Relevanz der zu erwerbenden Kompetenzen deutlich zu machen ist. 2.3 Aufbau eines Qualifizierungsbausteins steins Der Qualifizierungsbaustein wird durch ein Kompetenzbild, der erfolgreiche Abschluss mit einem Zertifikat dokumentiert. - 8 -

Das Kompetenzbild ist der zentrale Kern eines Qualifizierungsbausteins. In ihm werden die zu erreichenden Kompetenzen und die dazu gehörigen Inhalte beschrieben. Die Lerninhalte müssen didaktisch-methodisch der Zielgruppe angepasst werden. Zu erreichende Kompetenzen können in Form von komplexen oder grundlegenden Projekten vermittelt werden. Für jeden Qualifizierungsbaustein ist ein Kompetenzbild zu erstellen. Diese Dokumentation des Qualifizierungsbausteins beinhaltet folgende einzelne Bestandteile: Bezeichnung der Schule Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins Zugrunde liegender Ausbildungsberuf Zielformulierung Mit dem Kompetenzbild wird sich die Schülerin oder der Schüler bewerben, es ist daher anspruchsvoll zu gestalten (z.b. Logo der Schule) Die Bezeichnung fasst die Kompetenzen und den Inhalt des Qualifizierungsbausteins zusammen und sollte daher möglichst prägnant und adressatenorientiert formuliert sein. Die Nennung des entsprechenden Ausbildungsberufes erfolgt an dieser Stelle. Die Fundstellen aus den jeweiligen Ausbildungsrahmenplänen sind hier nicht anzugeben. Da Qualifizierungsbausteine zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, muss hier festgelegt werden, über welche Kompetenzen eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer nach Abschluss des Qualifizierungsbausteins verfügt. Zeitlicher Umfang Der Vermittlungsumfang umfasst wenigstens 60 und höchstens 120 Zeitstunden. Das entspricht einem zeitlichen Umfang von wenigsten 80 Unterrichtsstunden bis höchstens 160 Unterrichtsstunden. Auf dem Kompetenzbild und dem Zertifikat sind in jedem Fall die Zeitstunden anzugeben. Zu entwickelnde Kompetenzen Leistungsüberprüfung Die in der Zielformulierung festgelegten Kompetenzen werden hier in einzelne Teilkompetenzen untergliedert und den entsprechenden Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans zugeordnet. Zur Verbesserung der Akzeptanz bei den regionalen Betrieben, kann es sinnvoll sein, dass bei den Zuordnungen zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans die entsprechenden Paragraphen genannt werden. Die Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan können auch sinngemäß formuliert werden. Am Ende des Qualifizierungsbausteins erfolgt eine praktische und theoretische Leistungsüberprüfung. An dieser Stelle ist zu beschreiben in - 9 -

welcher Form die Leistungsüberprüfung erfolgt. Datum Unterschrift Stempel An dieser Stelle ist das Erstellungsdatum des Kompetenzbildes einzutragen. Sie sollte durch die verantwortlichen Lehrkräfte erfolgen. Möglich ist auch die Unterschrift durch die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung. Die Entscheidung ist in der Schule zu treffen. Das Kompetenzbild ist entweder mit dem Schulstempel oder dem Siegel zu versehen. Die Entscheidung ist in der Schule zu treffen. 2.4 Bewertung Für jeden Qualifizierungsbaustein ist eine Gesamtnote zu ermitteln. Die Note ergibt sich aus kontinuierlichen Tätigkeits- und Leistungsbewertungen sowie der abschließenden Leistungsüberprüfung. Die unterschiedlichen Zeitanteile von Praxis und Theorie sind entsprechend zu gewichten. Die abschließende Leistungsüberprüfung besteht aus einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Die Prüfungsaufgaben werden von den Lehrkräften ausgewählt und bewertet, die die Schülerin oder den Schüler in dem Qualifizierungsbaustein planmäßig unterrichtet haben. Die Gesamtnote ist auf dem Zeugnis auszuweisen. Wurde das Ziel des Qualifizierungsbausteins erreicht, erhalten die Schülerinnen und Schüler zusätzlich ein Zertifikat. Ein Zertifikat wird nur vergeben, wenn die Schülerinnen und Schüler mindestens ausreichend bewertete Leistungen erbracht haben. Analog zu den Vorgaben des Bundes (Berufsbildungsgesetz) werden auf dem Zertifikat keine Noten ausgewiesen. Die Umrechnung schulischer Noten in das Bewertungsraster der Zertifikate, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Schulische Note sehr gut, gut befriedigend, ausreichend mangelhaft, ungenügend Bewertung auf Zertifikat hat das Ziel mit gutem Erfolg erreicht hat das Ziel mit Erfolg erreicht kein Zertifikat - 10 -

2.5 Anzahl und Ausgabe der Qualifizierungsbausteine Aufgrund der Zeitvorgabe (vgl. 2.1) sind in der Berufseinstiegsklasse pro Schuljahr mindestens vier maximal 9 Qualifizierungsbausteine möglich. Der besondere pädagogische Wert eines Qualifizierungsbausteins ist seine Überschaubarkeit, daher sollte die Durchführung kompakt erfolgen und innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Ist das Ziel des Qualifizierungsbausteins erreicht, ist der Nachweis (Kompetenzbild und Zertifikat) umgehend auszugeben. Eine erste Ausgabe hat spätestens drei Monate nach Schuljahresbeginn zu erfolgen. Wurde das Ziel eines Qualifizierungsbausteins nicht erreicht, ist nur das Kompetenzbild auszuhändigen. In diesen Fällen sollte die Aushändigung erst bei der jeweiligen Zeugnisvergabe erfolgen. Sämtliche Qualifizierungsbausteine sind im Halbjahres- bzw. Abschlusszeugnis mit entsprechender Note anzugeben. Es wird empfohlen, dem Zeugnis Kopien der jeweiligen Kompetenzbilder beizufügen. - 11 -

Muster Kompetenzbild Bezeichnung der Schule Kompetenzbild des Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf 2. Zielformulierung 3. Zeitlicher Umfang 4. Zu entwickelnde Kompetenzen Zu entwickelnde Kompetenzen Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungss- rahmenplans 5. Leistungsüberprüfung Datum... [Stempel und/oder Siegel] Unterschrift... [Schule] - 12 -

Muster Zertifikat [Name und Anschrift der Schule] Zertifikat über die Leistungsfeststellung zum Abschluss des Qualifizierungsbausteins... [Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins] Herr/Frau... geboren am... in... hat im Rahmen der Berufseinstiegsklasse (BEK).... (Fachrichtung) an dem Qualifizierungsbaustein... [Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins] mit einem zeitlichen Umfang von. Zeitstunden teilgenommen und das Ziel mit... Erfolg erreicht. Das Ziel umfasst:... [Angaben zum Ziel] Der Qualifizierungsbaustein ist dem anerkannten Ausbildungsberuf*... [Bezeichnung des Ausbildungsberufes*] [oder:...ist den anerkannten Ausbildungsberufen (Nennung der affinen Einzelberufe)] [* bei gleichwertiger Berufsausbildung entsprechend anpassen] zuzuordnen. Die fachlichen Bestandteile des Qualifizierungsbausteins sind dem beigefügten Kompetenzbild zu entnehmen. Datum... [Stempel und /oder Siegel] Unterschrift... [Schule] - 13 -