Teilnahmebedingungen. für den elektronischen Datenaustausch. über das Internet. automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren



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Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Teilnahmebedingungen für den elektronischen Datenaustausch über das Internet im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Stand: Oktober 2014

Inhaltsverzeichnis Seite I. VORWORT 3 1. Allgemeines 3 2. Regelungsgegenstand 3 3. Online Übermittlung 3 II. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN 4 1. Allgemeines 4 2. Technische Voraussetzungen 4 3. Zulassungsverfahren 5 4. Verfügbarkeit 5 III. ABLÄUFE 6 1. Allgemeines 6 2. Schnittstelle 6 3. Verarbeitung 6 IV. SCHLUSSBEMERKUNGEN 7 1. Telefonische Unterstützung 7 2. Ansprechpartner bei den Gerichten 7 3. Weitere Informationsquellen 7 Seite 2

I. Vorwort 1. Allgemeines Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren wurde mit der Zielsetzung eingeführt, die relativ aufwendige manuelle Bearbeitung der Mahnsachen durch ein effektives, kostengünstiges Verfahren zu ersetzen. Die maschinelle Bearbeitung erfolgt in allen beteiligten Bundesländern grundsätzlich nach einheitlichen Regeln und auf der Basis einer einheitlichen Software. Alle in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern anfallenden Mahnverfahren werden ausschließlich bei dem Amtsgericht Hamburg Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erledigt. 2. Regelungsgegenstand Diese Teilnahmebedingungen regeln die Nutzung des elektronischen Datenaustausches über das Internet im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren unter Verwendung des "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Sie gelten nur für Antragsteller, die sich zur Antragstellung einer Fachsoftware bedienen. Nutzer des Online-Mahnantrags (www.online-mahnantrag.de) sind hiervon nicht betroffen. 3. Online Übermittlung Für die online Übermittlung der mit einer Fachanwendung erzeugten Datensätze mit Anträgen auf Erlass eines Mahnbescheids sowie Folgeanträge ist ausschließlich die Anwendung EGVP zugelassen. Dabei wird das Internet zur Datenübertragung genutzt. Andere Übertragungswege, insbesondere E-Mail sind nicht zugelassen. Signatur- und Verschlüsselungsverfahren sorgen dafür, dass die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gewährleistet sind. Daneben garantieren elektronische Signaturen und Verschlüsselung für die Integrität (Unverändertheit), Authentizität (Echtheit) und Vertraulichkeit der Daten. Seite 3

II. Teilnahmevoraussetzungen 1. Allgemeines Die Anerkennung und Beachtung dieser Teilnahmebedingungen ist wichtige Voraussetzung für die Teilnahme. Um Sicherheit über die Identität des Absenders zu erlangen und darauf vertrauen zu können, dass die übertragenen Daten auch unverfälscht und ungelesen von Dritten bei dem Amtsgericht eingehen, ist der Einsatz des EGVP zwingend vorgeschrieben. Das Signaturgesetz (SigG) regelt die Rahmenbedingungen für qualifizierte elektronische Signaturen. Es gibt technische und administrative Standards vor, bei deren Einhaltung qualifizierte elektronische Signaturen eindeutig einer bestimmten Person zuzuordnen sind und die Signaturen als sicher vor Fälschung sowie signierte Daten als sicher vor Verfälschung gelten können. Die Zulassung zu diesem Verfahren und damit verbunden die Möglichkeit, rechtlich wirksame Anträge im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren zu stellen, erhält daher nur, wer die Daten dem Gericht unter Verwendung der Software EGVP verschlüsselt und elektronisch signiert übermittelt und auf gleichem Wege verschlüsselte und elektronisch signierte Nachrichten des Amtsgerichts empfangen und entschlüsseln kann. Das EGVP gewährleistet dabei eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation über das Internet nach dem OSCI-Standard. Nachrichten für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren bedürfen daher der qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte); die Nutzung einer fortgeschrittenen Signatur ist nicht ausreichend. Zugelassen ist ausschließlich der Dateityp EDA. Andere Dateitypen ebenso wie sonstige Verfahrenserklärungen, die nicht für elektronische Weiterbearbeitung geeignet sind ( 690 Abs. III ZPO), dürfen nicht übermittelt werden. 2. Technische Voraussetzungen Die Teilnahme erfordert bestimmte Hardware- und Softwarevoraussetzungen, die auf der Seite http://www.egvp.de/technik/index.htm veröffentlicht sind. Daneben gilt für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren: Es muss eine geeignete Fachsoftware zur Erzeugung von Mahnverfahrensdatensätzen gemäß den "Konditionen für den elektronischen Datenaustausch" der Version 3.3.0 oder höher eingesetzt werden. Seite 4

Eine Liste mit bekannten Herstellern von Schnittstellenprogrammen zum automatisierten Mahnverfahren ist bei den für Mahnverfahren zuständigen Amtsgerichten bzw. bei der Koordinierungsstelle beim Justizministerium Baden- Württemberg in Stuttgart erhältlich.. Für die Übertragung zum Mahngericht sind lediglich Dateien, die den "Konditionen für den elektronischen Datenaustausch" der Version 3.3.0 oder höher entsprechen, zugelassen ( EDA -Format). Die Nutzung anderer Dateitypen ist ausgeschlossen. 3. Zulassungsverfahren Die Teilnahme kann mittels Vordruck bei dem jeweiligen Amtsgericht beantragt werden. Der Vordruck steht unter nachfolgender Adresse am Ende der Seite als Download zur Verfügung: http://justiz.hamburg.de/mahnsachen/2224742/antrag.htm Sofern die obigen Voraussetzungen vorliegen, erfolgt eine schriftliche Zulassung sowie die Erteilung einer Kennziffer (~ Kundennummer; enthält alle teilnehmerspezifischen Angaben wie Antragsteller, Parteivertreter, Bankverbindung usw.). Mussten bisher die Kennziffern für Prozessbevollmächtigte bei jedem Mahngericht besonders beantragt werden, so ist dies seit dem 1.7.2008 und zuletzt am 01.10.2014 geändert worden. Ab diesen Daten werden die Kennzifferdaten zwischen den Mahngerichten regelmäßig ausgetauscht, so dass es - von einer Ausnahme abgesehen (Mahngericht Uelzen), - nicht mehr erforderlich ist, sich bei einem anderen als dem "eigenen" Mahngericht mit einer PV-Kennziffer zu registrieren. Bei dem zentralen Mahngericht Uelzen muss immer eine Kennziffer dieses Gerichts benutzt werden 4. Verfügbarkeit Für eine dauerhafte Verfügbarkeit der Anwendung und des Internet-Übertragungsweges kann keine Gewähr übernommen werden. In Einzelfällen kann es zu system- oder internetbedingten Ausfallzeiten kommen. Seite 5

III. Abläufe 1. Allgemeines Die mit der Mahnsoftware erstellte Antragsdatei wird verschlüsselt und elektronisch signiert über das Internet in das Postfach des zuständigen Amtsgericht übertragen. Der Eingangzeitpunkt wird elektronisch vermerkt. Dem Versender steht ein Übermittlungsprotokoll mit allen relevanten Angaben zur Verfügung. Eventuelle Mitteilungen des Gerichts an den Einreicher können automatisiert oder manuell empfangen werden. Mitteilungen des Gerichts werden mit einer fortgeschrittenen Signatur versehen. 2. Schnittstelle Das EGVP stellt für die Datenübernahme eine Schnittstelle zur Verfügung, die eine dynamische als auch statische Übergabe von Dateien ermöglicht. Sofern die Schnittstelle nicht genutzt wird, können Dateien auch manuell mittels des im EGVP zur Verfügung stehenden Nachrichtenfensters übermittelt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der Nachrichtentyp Mahn-Antrag ausgewählt wird. Dies gilt auch für Dateien, die so genannte Folgeanträge enthalten. Es ist außerdem zu beachten, dass mittels des Nachrichtenfensters außer EDA -Dateien keine weiteren Dateitypen oder Verfahrenserklärungen, die nicht für elektronisch Weiterbearbeitung geeignet sind ( 690 Abs. III ZPO), übermittelt werden dürfen. 3. Verarbeitung Die an das Gericht übermittelten Daten werden arbeitstäglich verarbeitet. Nach der Verarbeitung wird ein Verarbeitungsprotokoll in das Postfach des Einreichers übermittelt. Dabei handelt es sich um eine Textdatei, der zu entnehmen ist, ob und in welchem Umfang die Daten verarbeitet werden konnten. Das Protokoll enthält im Fehlerfalle entsprechende Hinweise. Die Dateinamen der Verarbeitungsprotokolle sind nach folgendem Muster aufgebaut: 8-stellige Kennziffer_[EDA-ID aus Dateivorsatz]QU.EDA Beispiel: Kennziffer = 02223456 EDA-Id der Eingangsdatei = ABC001 Quittungsdatei = 02223456_ABC001QU.EDA Je nach gewähltem Ausbaugrad werden dem Einreicher ebenfalls täglich Verfahrensnachrichten in sein Postfach übermittelt. Seite 6

Die Dateinamen der Verfahrensnachrichten sind nach folgendem Muster aufgebaut: 8-stellige Kennziffer_[EDA-ID].EDA Beispiel: Kennziffer = 02223456 Nachrichtendatei = 02223456_ABC500.EDA Sofern nicht regelmäßig Anträge eingereicht werden, ist das Postfach täglich auf Eingänge zu überprüfen. IV. Schlussbemerkungen 1. Telefonische Unterstützung Technische Fragen, insbesondere Fragen zur Installation der benötigten Software, zur Software-Kompatibilität oder aber auch zu auftretenden technischen Problemen und Fehlermeldungen beantwortet die Hotline der Firma Westernacher. Diese ist von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 01805-348778 erreichbar (Kosten 0,14 Euro pro angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) oder per E-Mail unter egvp@westernacher.com. 2. Ansprechpartner bei den Gerichten Amtsgericht Hamburg: Frau Larsow 040/42811-1658 Frau Winczewski 040/42811-1580 Herr Peter 040/42811-3568 3. Weitere Informationsquellen Weitere Informationen finden Sie im Internet unter folgenden Adressen: http://www.egvp.de http://justiz.hamburg.de/mahnsachen/2224742/antrag.html Seite 7