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Förderung von Sportangebo- ten durch das Bildungs- und Teilhabepaket In den Sportverein gehen oder andere Sportangebote nutzen diesen Wunsch können Familien mit geringem Einkommen ihrem Kind aus eigener Kraft häufig nicht erfüllen. Hier setzt das Bildungspaket an: Es fördert die soziale und kulturelle Teilhabe in der Gemeinschaft. Da- mit auch Kinder aus einkommensschwachen Familien ge- meinsam mit Gleichaltrigen Sport treiben können, gibt es finanzielle Zuschüsse. Als Sportverein, privater oder öffentlicher Anbieter können Sie dazu beitragen, dass anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche die ihnen zustehenden Leistungen erhalten und an Ihren Sportangeboten teilnehmen können. Der vorliegende Flyer informiert Sie in aller Kürze über För- dervoraussetzungen und Zuschüsse. So können Sie aktiv auf anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche zugehen und Angebote entwickeln, die auf deren finanzielle Mög- lichkeiten zugeschnitten sind. depositphotos pressmaster 1

Wer erhält Förderung? Förderung erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Voll- endung des 18. Lebensjahres, deren Eltern bzw. die selbst eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II Sozialgeld Sozialhilfe Kinderzuschlag Wohngeld Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Auch wenn Kinder bzw. deren Eltern keine dieser Sozial- leistungen beziehen, besteht unter Umständen Anspruch auf Förderung, wenn der Bildungs- und Teilhabebedarf der Kinder durch die Familien selbst nicht finanziert werden kann, z. B. wenn das Familieneinkommen nur knapp über dem Sozialhilfesatz liegt. depositphotos pressmaster 2

3 Fotolia Dan Race

Was wird gefördert? Gefördert werden gemeinschaftliche Aktivitäten. Förderung gibt es für folgende Bereiche: 1. Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren, Turnier- und Freizeitfahrten etc. 2. Ausrüstung 3. Fahrtkosten 1. Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren, Turnier- und Freizeitfahrten Eine Förderung von bis zu 10 Euro monatlich gibt es u. a. für: regelmäßig anfallende Mitgliedsbeiträge und Kursge- bühren einmalige Sportveranstaltungen von externen Anbietern organisierte Angebote in Schulen und Kitas Kosten im Zusammenhang mit Turnier- und Frei- zeitfahrten (Achtung: Die Fahrtkosten selbst werden gesondert bezuschusst.) Der Förderbetrag für die Angebote wird direkt an die Anbieter ausgezahlt. Der Förderbetrag kann während der Dauer des Bewilligungszeitraums der Leistung auch angespart und in einer Summe überwiesen werden. 4

Was wird gefördert? 2. Ausrüstung Auch die Anschaffung oder Ausleihe von Sportaus rüs- tung ist förderfähig. Einen einmaligen Eigenanteil von 30 Euro müssen die Kinder bzw. deren Eltern selbst aufbringen. Für darüber hinausgehende Kosten gibt es einen Zuschuss von bis zu 90 Euro im Jahr. Die Ausrüs- tung muss in unmittelbarem Zusammenhang zu der Ak- tivität stehen, an der das Kind teilnimmt, und darf nicht zum Alltagsbedarf gehören. Eine Bestätigung des Anbie- ters, dass die Ausrüstung benötigt wird, ist nicht erfor- derlich. 3. Fahrtkosten Damit das Kind Ihr Sportangebot erreichen kann, werden auch die Fahrtkosten bezuschusst. Die Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn das Angebot für Kita- und Grundschulkinder mehr als 1 Kilometer von zu Hause oder der Kita bzw. der Schule entfernt ist, für Oberschüler mehr als 2 Kilometer von zu Hause oder der Schule entfernt ist. Im Regelfall kann das Kind das ermäßigte Schülerticket (Tarifbereich AB) für einen Eigenanteil von 12,08 Euro monatlich erwerben. Fallen regelmäßig Fahrten außer- halb des Tarifbereichs AB (Tarifbereich C) an, erhält das Kind die Kosten für den Erwerb eines Schülertickets im Abo für den Bereich ABC erstattet; auch hier beträgt der Eigenanteil 12,08 Euro. 5

Darüber hinaus werden Fahrtkosten bei Fahrten z. B. zu Trainingslagern, Turnieren und Wettkämpfen mit bis zu 10 Euro pro Monat bezuschusst. Um höhere Fahrtkosten abzudecken, kann diese Summe über mehrere Monate angespart und gesammelt ausgezahlt werden. Mischförderung Neben Angeboten aus dem Sportbereich können auch Bildungs-, Kultur- und Freizeitaktivitäten über das Bil- dungs- und Teilhabepaket gefördert werden. Eine Misch förderung ist jeweils bis zur maximalen Höhe der Förderungsgrenzen der einzelnen Förderbereiche mög- lich. Beispiel: Es werden sowohl Mitgliedsbeiträge für den Sportverein mit bis zu 10 Euro monatlich gefördert als auch Ausrüstungsgegenstände für Kulturaktivitäten, etwa ein Musikinstrument, mit bis zu 10 Euro monatlich bezuschusst. Achtung: Werden bereits Bildungs- und Teilhabeleistun- gen für einen anderen Anbieter in vollem Umfang bean- sprucht, ist eine weitere Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket nicht mehr möglich. 6

Antragstellung Um die Möglichkeiten der Förderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (kurz: BuT oder auch Bildungspaket) zu nutzen, muss die Familie einen schriftlichen Antrag bei ihrer Leistungsstelle, also beim Jobcenter, Sozialamt, dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) oder der Wohngeldstelle stellen. Dabei müssen Nachweise über die Kosten für die Aktivitäten selbst, die Ausleihe bzw. An- schaffung von Ausrüstung sowie ggf. Fahrten vorgelegt werden. Das Antragsformular liegt in den Leistungsstellen aus. Es ist auch im Internet zu finden unter www.berlin.de/bildungspaket/ > zu den Formularen und Informationsschreiben für Eltern Mit freundlicher Unterstützung durch: Oranienstraße 106 10969 Berlin Tel (030) 9028-0 www.berlin.de/sen/gessoz/ pressestelle@sengs.berlin.de Foto Titel: Fotolia natasnow weitere Fotos siehe Bildzeilen 08/2016 7