Nordbayerischer Musikbund e.v. Prüfungsordnung. Aufbaukurs Der Dirigent im Blasorchester. als fachliche Voraussetzung zum Erwerb der Qualifikationen

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Transkript:

Nordbayerischer Musikbund e.v. Prüfungsordnung Aufbaukurs Der Dirigent im Blasorchester als fachliche Voraussetzung zum Erwerb der Qualifikationen Geprüfter Dirigent des NBMB und Staatliche Anerkennung als Dirigent von Blasorchestern Stand: 06.10.2011

Funktionsbezeichnungen werden in diesem Text durchgängig in der männlichen Form verwendet, jedoch ohne geschlechtsspezifische Festlegung. Sie beziehen sich auf Frauen wie Männer gleichermaßen. 2/6

1. Vorbemerkung Diese Prüfungsordnung hält sich eng an 1. die Prüfungsordnung im Laienmusizieren des Bayerischen Musikrats vom November 2010 für den Nachweis der Befähigung zum Dirigenten von Blasorchestern und zum Leiter von Spielmannszügen im Laienmusizieren als Voraussetzung für die Staatliche Anerkennung. 2. die Prüfungsordnungen für die Leistungsprüfungen D1, D2 und D3 des Bayerischen Blasmusikverbandes vom 25.06.1996. 3. die Rahmenordnung der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände, Aufbaukurs der Dirigent im Blasorchester vom 28.10.2006. 2. Zweck der Prüfungen Zweck der Prüfung ist es, den Nachweis der Befähigung zum Dirigenten von Blasorchestern zu erbringen und damit die fachliche Voraussetzung für die staatliche Anerkennung als Leiter von Blasorchestern in der Laienmusik nachzuweisen. 3. Prüfungsvoraussetzungen Um zum Aufbaukurs der Dirigent im Blasorchester zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen. 1. Nachweis der bestanden Instrumentalprüfung D3 auf einem Instrument des Blasorchesters 2. Mindestalter von 18 Jahren 3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Grundkurs Der Stimmführer / Registerführer im Musikverein 4. Nachweis der Leitung eines Blasorchester oder einer Bläsergruppe spätestens nach Abschluss der Phase II 4. Lehrgangsinhalte Der wird vom NBMB als nebenberufliche Fortbildung ausgeschrieben. Er gliedert sich in vier Phasen, die je sieben Lehrgangstage und ein Prüfungswochenende umfassen. Abschluss der Phase III ist eine Prüfung, die zur Qualifikation Geprüfter Dirigent des NBMB führt. Sie ist gleichzeitig Voraussetzung für die Zulassung zur abschließenden vierten Phase. Diese schließt mit einer Prüfung ab, die den fachlichen Nachweis für die Voraussetzung zum Erwerb zur staatlichen Anerkennung gemäß 16 der Prüfungsordnung des Bayerischen Musikrates bringt. Anträge auf staatliche Anerkennung können nach bestandener Prüfung über den Vorstand des jeweils zuständigen Dachverbandes dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeleitet werden. 3/6

Dem Antrag sind beizufügen: - Lebenslauf (mit Angaben zum musikalischen Werdegang) - Geburtsurkunde - Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer musikalischen Ausbildung gemäß 77 BFSO - Nachweis über die aktive Tätigkeit als Leiter im Laienmusizieren Die beizufügenden Zeugnisse und Urkunden müssen in amtlich beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden. 5. Empfohlene Stundentafel Aufbaukurs Dirigent im Blasorchester Fächer Phase I Phase II Phase III Phase IV Hauptfächer Dirigieren 12 12 12 P 12 P Probenpädagogik/ Orchesterprobe 2 4 P 4 P Vorrückungsfächer Harmonielehre und Analyse 6 6 6 P 6 P Gehörbildung 4 4 4 P 4 P Schlagzeug 4 4 3 P 3 P Tasteninstrument 2 2 2 P 2 P Pflichtfächer Musikgeschichte 2 2 2 P 0 Instrumentenkunde/ Instrumentieren Formenlehre/ Werkbetrachtung 4 4 HA - P 1 0 2 2 2 P 0 allgemeine Musiklehre 6 P 0 0 0 Programmgestaltung 0 2 HA 1 0 Zusatzfächer Marschmusikseminar 3 0 0 0 Volksmusikseminar 0 3 0 0 Jugendarbeit 0 0 2 0 4/6

Bläserklasse 3 0 0 0 Repertoirekunde 0 0 0 2 Orchesterspiel 14 14 12 12 Gesamt 62 57 51 45 Die Zusatzfächer können auch in den jeweils anderen Phasen belegt werden. Sie werden Phasenübergreifend angeboten. Abkürzungen: P = Prüfungen HA = Hausaufgabe 6. Durchführung der Prüfung Die Prüfung als Voraussetzung zum Erwerb der staatlichen Anerkennung wird nach den Richtlinien der Prüfungsordnung im Laienmusizieren vom November 2010 durchgeführt. Die Seiten 3 bis 7, 12, 13, und 16, 17 sind Bestandteil dieser Prüfungsordnung. Die Prüfung zum geprüften Dirigent des NBMB wird vom NBMB in Zusammenarbeit mit einer bayerischen Musikakademie oder Berufsfachschule für Musik durchgeführt. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz führt der Bundesdirigent des NBMB oder ein von ihm benannter Vertreter. 7. Prüfungsgegenstände für den Nachweis geprüfter Dirigent des NBMB Praktische Prüfung 1. Dirigieren a) Dirigieren der im Lehrgang vorbereiteten Orchesterwerke im Schwierigkeitsgrad Oberstufe (10 Minuten) b) Einstudieren und Dirigieren eines vorbereiteten, vom Prüfling selbst gewählten Orchesterwerks unter Berücksichtigung der Didaktik und Methodik der Probenarbeit (15 Minuten) 2. Schlagzeug Vor- und Nachspiel von rhythmischen Modellen auf der kleinen Trommel Realisation von Rhythmusmodellen, die in der traditionellen Blasmusik eingeführt sind, im Schlagzeugensemble (große Trommel kleine Trommel Becken a due) Spielen von Rhythmusfiguren am kombinierten Schlagzeug (Drumset) Realisation von Schlagzeugstimmen aus der Blasorchesterliteratur 5/6

Einstimmen von Pauken Die Prüfung dauert 10 Minuten 3. Tasteninstrument Spielen einer vorbereiteten einstimmigen Melodie aus einem Blasorchesterwerk Realisieren einer vorbereiteten Kadenz oder Harmoniefolge Die Prüfung dauert 5 Minuten Schriftliche Prüfung 1. Harmonielehre und Analyse 2. Gehörbildung 3. allgemeine Musiklehre / Formenlehre / Instrumentenkunde (Die Prüfung in diesen Fächern wird in der Regel schon in den Phasen I bzw. II durchgeführt). 4. Musikgeschichte / Programmgestaltung Musikgeschichte Kenntnis der musikalischen Epochen und der einschlägigen Literatur Programmgestaltung Entwurf eines Konzertprogramms im vorgegebenen Rahmen Das Fach Musikgeschichte wird mit dieser Prüfung abgeschlossen. Im Fach Programmgestaltung wird eine Hausaufgabe vorgelegt, deren Note Teil der Prüfungsnote Musikgeschichte / Programmgestaltung ist. 8. Prüfung zur Staatlichen Anerkennung Für die Prüfung zum Nachweis zur Befähigung zum Leiter von Blasorchestern in der Laienmusik gilt die Prüfungsordnung des Bayerischen Musikrats in der jeweils gültigen Fassung. 9. Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am 06.10.2011 in Kraft. Damit wird die Prüfungsordnung des NBMB vom 01.08.1986 außer Kraft gesetzt. gez. Manfred Ländner, Präsident des Nordbayerischen Musikbundes gez. Ernst Oestreicher, Bundesdirigent des Nordbayerischen Musikbundes 6/6