WILDARTEN Schalenwild: Rotwild Gamswild Steinwild Rehwild Jedoch nur in Kern- und Randzonen!!! Andere Wildarten: Murmeltiere (Graureiher und Kormoran)
Ziel der Abschussplanung Optimierung des Sozialklassenaufbaus: Geschlechterverhältnis von 1 : 1 soll erreicht werden Optimale Altersstruktur soll erreicht werden Stärkerer Eingriff in Jugendklasse Möglichste Schonung der Mittelklasse Ausreichend alte Stücke sollen vorhanden sein
Höchstabschuss Gilt in der Regel für Stücke der Klasse I und II Höchstabschuss darf sich beim Rotwild nicht auf Tiere und Kälber, beim Rehwild nicht auf Geißen, Kitze und Böcke der Klasse III beziehen
Mindestabschuss Mindestabschuss für folgende Wildarten bzw. Klassen: Rotwild weibliches Wild und Hirsche der KL III Gamsböcke KL III sowohl Mindest- als auch Höchstabschuss Gamsgeißen der KL III sowie Gamskitze Rehböcke der Klasse III Rehgeißen sowie Rehkitze
Ersatzabschuss In diesem Fall darf anstatt eines Stückes der Klasse I ein Stück der Klasse II erlegt werden Ein Ersatzabschuss muss im Abschussplan eines Reviers freigegeben werden Nicht verwechseln mit Zurückschießen
Zurückschießen Das Zurückschießen gilt für jedes Revier und muss im Gegensatz zum Ersatzabschuss nicht für jedes Revier einzeln vergeben werden! Rotwild: Anstatt eines Tieres darf ein Kalb erlegt werden Kein Zurückschiessen bei den Hirschen!!!
Zurückschießen Gamswild: Anstatt einer Geiß der Klasse I oder II, darf eine Geiß der Klasse III erlegt werden Anstatt einer Geiß darf ein Kitz erlegt werden Kein Zurückschießen bei den Böcken!!! Rehwild: Anstatt eines Bockes der Klasse I darf ein Bock der Klasse II oder III, anstatt eines Bockes der Klasse II darf ein Bock der Klasse III erlegt werden
Erfüllung des Mindestabschusses Mindestabschuss muss bis zum Beginn der Schonzeit erfüllt sein, bei Zwischenfristen bis zu diesen Bei Nichterfüllung des Mindestabschusses hat die Behörde: a) Dem Jagdinhaber bei Versäumung einer Zwischenfrist eine Nachfrist einzuräumen b) Der Hegegemeinschaft der Wildregion die Durchführung der fehlenden Abschüsse anzuordnen und hiefür eine angemessene Frist zu setzen
Einhaltung des Höchststabschusses Jede Überschreitung des Höchstabschusses (nach Zahl oder Klasse) ist untersagt und ist unverzüglich vom Hegemeister der Jagdbehörde und der Bezirksjägerschaft zu melden!!! Folgen einer Überschreitung: In den Folgejahren sind im Abschussplan Einsparungen vorzunehmen Weiters ist das Vergehen mit Geldstrafen, sowie mit dem Verfall der Trophäen bedroht!!!
Überschreitung des Höchststabschusses Einsparung im Folgejahr: Fehlabschuss Hirsch Klasse I Hirsch Klasse II Hirsch Klasse III Gamsbock Klasse I Gamsbock Klasse II Gamsbock Klasse III Gamsgeiß Klasse I Gamsgeiß Klasse II Einsparung (Reihenfolge) Klasse I, II, III Klasse II, I, III Klasse III Klasse I, II, III Klasse II, I, III Klasse III Klasse I, II, III Klasse II, I, III
Erlegung nur auf Grund einer Ausnahme von den Schonvorschriften möglich bei: Auerhahnen Birkhahnen Freigabe nur auf Grund von Kontrollzählungen möglich Entnommen werden dürfen max. 1% der natürlichen Ausfälle genaue Berechnungsmodelle Mindestforderung 16 balzende Hahnen für Freigabe eines Hahnes Waldschnepfen
R O T W I L D Klasseneinteilung KL III : 1. - 4. Kopf sowie : Spießer, Gabler, Sechser und Eisendachter ohne Altersbegrenzung, wobei jedes Ende ohne Rücksicht auf seine Länge (mind. aber 4 cm) zu zählen ist KL II : 5. - 9. Kopf KL I : 10. Kopf und älter
Nach Geschlechter: Nach Klassen: R O T W I L D Aufteilung der Abschüsse Hirsch Tier Kalb 1 : 1 : 1 KL III : 60 % (davon bis zur Hälfte Schmalspießer) KL I und II: 40 % In der Klasse II dürfen beidseitige Kronenhirsche nicht erlegt werden. Als Krone gilt jede Anordnung von mehr als zwei Enden über dem Mittelende (ab 4cm)
Beispiel Rotwild 30 Stück Rotwild, Abschuss für ein Revier Aufteilung nach Geschlechter: Hirsch : Tier : Kalb 10 : 10 : 10 Aufteilung Nach Klassen: KL III KL ll KL I 6 (1) 4 (3)
G A M S W I L D Klasseneinteilung Böcke Geißen KL III : Ein- bis Zweijährig Ein- bis Dreijährig KL II : Drei- bis Sechsjährig Vier- bis Neunjährig KL I : Siebenjährig und älter Zehnjährig und älter
G A M S W I L D Aufteilung der Abschüsse Nach Geschlechter: (Bei normalem Wintereingang) Böcke Geißen Kitze 1 : 1 : 0,3 bis 0,5 Nach Klassen: Böcke Geißen KL III : bis zu 30% bis zu 40% KL I und II: ab 70% ab 60% Anstatt einer Geiß der Kl. I oder II, darf eine Geiß der Kl. III und anstatt einer Geiß ein Kitz erlegt werden!
Beispiel Gamswild 25 Stück Gamswild Abschuss für ein Revier: Aufteilung nach Geschlechter Böcke Geißen Kitze 10 : 10 : 5 (11) (11) (3) Nach Klassen Böcke Geißen KL III : 3 4 KL I : 7 6
R E H B Ö C K E Klasseneinteilung KL III: Einjährige (Jahrlinge) sowie : Alle Spießer und Gabler ohne Altersbegrenzung (Enden bis 1,5 cm) KL II: KL I: Zwei- bis Vierjährige Fünfjährige und Ältere
R E H B Ö C K E Klasseneinteilung KL III: Einjährige (Jahrlinge) sowie : Alle Spießer und Gabler ohne Altersbegrenzung (Enden bis 1,5 cm) KL II: KL I: Zwei- bis Vierjährige Fünfjährige und Ältere
R E H B Ö C K E Klasseneinteilung KL III: Einjährige (Jahrlinge) sowie : Alle Spießer und Gabler ohne Altersbegrenzung (Enden bis 1,5 cm) KL II: KL I: Zwei- bis Vierjährige Fünfjährige und Ältere
KL III : 50 % KL I und II: 50 % R E H W I L D Aufteilung der Abschüsse: Nach Geschlechter: Bock Geiß Kitz 1 : 1 : 0,5-1 Nach Klassen: Wenn für Böcke der Klasse I und II Höchstabschüsse festgesetzt werden, ist für je zwei im Vorjahr erlegte Geißen ein solcher Bock freizugeben!!!
Beispiel Rehwild 30 Stück Rehwild, Abschuss für ein Revier; Aufteilung nach Geschlechter: Böcke : Geißen : Kitz 10 : 10 : 10 (12) (12) (6) Aufteilung Nach Klassen: KL III KL I 5 5
S T E I N W I L D Klasseneinteilung Böcke Geißen KL III : Ein- bis Vierjährige Ein- bis Vierjährige KL II : Fünf- bis Neunjährige Fünf- bis Elfjährige KL I : Zehnjährige und Ältere Zwölfjährige und Ältere
Z U W A C H S B E R E C H N U N G E N ROTWILD: 75 % - 85 % des weiblichen Winterwildstandes ohne Kälber GAMSWILD: 10 % - 15 % des Gesamtwildstandes oder ca. 50 % des weiblichen Winterwildstandes ohne Kitze REHWILD: 100 % bis 150 % des weiblichen Wildstandes ohne Kitze STEINWILD: 50% bis 60 % des weiblichen Winterwildstandes ohne Kitze
Abschusskontrolle Jeder der Abschussplanung unterliegende Abschuss muss innerhalb von fünf Tagen beim Hegemeister gemeldet werden (Abschussmeldungsblock oder per EDV) Der Hegemeister muss alle vierzehn Tage, ab 1. November wöchentlich die Abschüsse der Salzburger Jägerschaft melden
Grünvorlage Alle Hirsche der Klasse I und II sind dem Hegemeister in unausgekochtem (grünen) Zustand vorzulegen In Rotwildkern und -randzonen sind alle erlegten Tiere und Kälber, innerhalb von 5 Tagen beim Hegemeister oder bei von diesem beauftragten Organen vorzulegen (Kennzeichnung möglich) Wenn große Wildschadensprobleme gegeben sind, kann Grünvorlage auch für alle anderen Schalenwildarten verordnet werden (ausgenommen männliche Tiere und Gamsgeißen die älter als ein Jahr sind)
H E G E S C H A U Öffentliche Begutachtung der Jagdbetriebsführung in jedem Verwaltungsbezirk bis 20. März jeden Jahres Die Durchführung erfolgt durch den Bezirksjagdrat Vorlage der Trophäen: Unverfälscht, ausgekocht, gebleicht oder als Präparat Trophäen aller der Abschussplanung unterliegenden Schalenwildarten mit Ausnahme der Gamskitze Bei Geweihträgern, außer einjährigen, ist der linke Unterkieferast vorzulegen
H E G E S C H A U Markierung bewerteter Trophäen: Bewertete Trophäen sind an der Rückseite des linken Rosenstockes oder Stirnzapfen durch Bohrung zu markieren Unterkiefer durch Bohrung an der Außenseite unter der Zahnreihe Trophäenanhänger sind je nach Wildbehandlungszone andersfarben (Weiß-Kernzone, Orange-Randzone, Grün- Freizone), und enthalten alle wichtigen Informationen!!!